LANTA-Banner
Start Blog Seite 826

Corona-Virus: Allgemeinverfügungen der Stadt Harsewinkel zum Nachlesen

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Die Stadt Harsewinkel hat am 15.03.2020 und 16.03.2020 Allgemeinverfügungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus veröffentlicht und auf Ihrer Website zur Verfügung gestellt.

Die Allgemeinverfügungen sind für Harsewinkel, Marienfeld und Greffen gültig und beinhalten u. a. Informationen zur Untersagung von Veranstaltungen, Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen, Betretungsverboten von Kindertageseinrichtungen, Schließungen von Begegnungsstätten, Beschränkungen für Gaststätten sowie zur Vollziehbarkeit kraft Gesetzes.

Zur Allgemeinverfügung der Stadt Harsewinkel über Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vom 15.03.2020 >>>
Zur Ergänzende Allgemeinverfügung der Stadt Harsewinkel vom 16.3.2020 >>>

 

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Coronavirus: Dank und Appell von Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Coronavirus: Maßnahmen der Verwaltung

„Ich bedanke mich bei allen, die mich unterstützt haben, die Erlasse des Landes umzusetzen: Bei den Veranstaltern, den Trägern der Bürgerhäuser, den Vereinen, die ihre Sportstätten nicht mehr nutzen können und bei den Gästen des Hallenbades. Das sonst so lebendige Harsewinkel wird ruhiger und stiller werden“, so Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.

Bereits am Freitag waren von der Verwaltung viele öffentliche Gebäude geschlossen und städtische Veranstaltungen und Großveranstaltungen wie Kleesamenmarkt, das Frühjahrskonzert des Kolpingorchesters und Karnevalsumzug abgesagt worden. Mit dem aktuellen Erlass des Ministeriums wird das Öffnungsverbot ab jetzt auf weitere Einrichtungen, wie Bars, Spielhallen, Wettbüros, Clubs, Museen und Fitness-Studios ausgeweitet, das Veranstaltungsverbot bezieht ausnahmslos alle öffentlichen Veranstaltungen, egal welcher Größe, mit ein. Zur Koordination der Schul- und Kitaschließungen hatte der Krisenstab der Verwaltung am Sonntag erneut getagt.

Rathaus und Bürgerbüro

Ebenfalls geschlossen bleiben ab morgen die Türen von Rathaus und Bürgerbüro. Wer eine dringende Angelegenheit zu erledigen hat, soll sich vorrangig telefonisch oder per E-Mail bei der Verwaltung melden. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen in der Verwaltung sind auf der Internetseite der Stadt Harsewinkel unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice zu finden. Sollte im Einzelfall ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich sein, wird der Zutritt zu Rathaus und Bürgerbüro über die Informationszentrale im Rathaus gesteuert. Allerdings bittet die Verwaltung die Besucher/innen auch hier auf den geforderten Zwei-Meter-Abstand zu achten.

„Auch bei Trauerfeiern und standesamtlichen Trauungen müssen die grundsätzlichen Maßnahmen der Ansteckungsminimierung beachtet werden“, so die Bürgermeisterin. So werden in den Trauerhallen und in den Trausälen ab sofort nur noch so viele Personen eingelassen, dass der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Teilnehmern/innen eingehalten werden kann. Alle in Harsewinkel vertretenen Religionsgemeinschaften haben auf Bitte der Bürgermeisterin zugesagt, sich an die vom Robert-Koch-Institut aufgestellten Verhaltensregeln zur Minimierung des Ansteckungsrisikos zu halten.

Ausschuss- und Ratssitzungen

Die für den März geplanten Ausschuss-Sitzungen entfallen ausnahmslos. Betroffen sind der Umwelt-Ausschuss (17.03.), Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (18.03.), Sozial-Ausschuss (19.03.), Betriebsausschuss (25.03.) und der Plan- und Bauausschuss (26.3.). Ob die Ratssitzung am 1. April stattfinden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Sollte der Rat zur Sitzung geladen werden, wird er aber nicht wie gewohnt im Ratssaal, sondern in der Aula des Gymnasiums oder in der Mensa tagen. Die Aula und die Mensa bieten genügend Platz, um zu gewährleisten, dass die Mitglieder von Rat und Verwaltung sowie die Besucherinnen und Besucher untereinander auch im Sitzen den empfohlenen Abstand einhalten können.

Wochenmarkt

Zu den wenigen Veranstaltungen, die wie gewohnt stattfinden können, gehört der Wochenmarkt. „Das ist eine wichtige Versorgungs-Einrichtung mit frischen regionalen Produkten, die in diesen Zeiten unbedingt beibehalten werden muss.“ Abschließend appelliert die Bürgermeisterin an alle, sich so zu verhalten, dass das Ansteckungsrisiko minimiert wird: „Auch wenn wir als Stadt viele Maßnahmen ergreifen, sind wir auf die Vernunft und die Solidarität jedes Einzelnen angewiesen, um diese Krise zu bewältigen“, so Sabine Amsbeck-Dopheide.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: sumanley /pixabay.com)

Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen der Stadt Harsewinkel: Schließungen von Bars, Fitness-Studios und Spielhallen vorgesehen

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Coronavirus: Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 der Stadt Harsewinkel über weitere kontaktreduzierende Maßnahmen

Die Bürgermeisterin verfügt ergänzend zu den bereits mit Allgemeinverfügung vom 15.03.2020 getroffenen Maßnahmen die nachfolgende Allgemeinverfügung der Stadt Harsewinkel über weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ab dem 16.03. und 17.03.2020.

 

Zur ergänzenden Allgemeinverfügung der Stadt Harsewinkel vom 16.03.2020 >>>

 

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Familienminsiterium NRW: Wichtige Informationen zum Betretungsverbot und zur Umsetzung der Kinderbetreuung von Schlüsselpersonen

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Das Familienminsiterium NRW informiert

Das Familienminsiterium informiert nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen.

Betroffen hiervon sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).

Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.

Weitere Einzelheiten, z. B. über die Berufsgruppen der so genanten Schlüsselpersonen gelten, können Sie diesem Schreiben der Landesregierung entnehmen. (Stand: 14.03.2020)

Den Erlass zum Betretungsverbot finden Sie hier.

 

(Textquelle: Familienminsiterium NRW)

Ab sofort bis zum 19. April Besuche in Pflegeheimen auf ein Minimum beschränken

(Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Einschränkungen für Pflegeeinrichtungen

Nicht nur im Land Nordrhein-Westfalen, sondern auch im Kreis Gütersloh steigt die Zahl der mit dem neuen Coronavirus infizierten Personen weiter an. „Der Schutz älterer, pflegebedürftiger und vorerkrankter Personen vor einer Ansteckung ist nun besonders wichtig“, mahnen Landrat Sven-Georg Adenauer und der Leiter des Krisenstabes Thomas Kuhlbusch zu besonderer Rücksichtnahme, Vorsorge und Umsicht.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, Besuchseinschränkungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, anzuordnen.

Danach sind ab sofort bis zum 19. April  Besuche zum Beispiel in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen auf das Notwendigste zu beschränken. Das heißt, je Bewohnerin oder Bewohner darf im Regelfall eine Person pro Tag zu Besuch kommen. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern und nur noch im Zimmer stattfinden, also nicht mehr in den Gemeinschaftsräumen. Der Kreis Gütersloh hat die entsprechenden Anweisungen heute (Samstag, 14. März) gegenüber den Einrichtungen verfügt.

Auch für die Bewohner der Einrichtungen selbst gibt es Vorgaben. Sie sind von der Einrichtung über persönliche Schutzmaßnahmen zu unterweisen und haben diese einzuhalten. Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort untersagt.

In allen Einrichtungen sind die Zugänge in die Räumlichkeiten zu minimieren. Zudem soll es eine Besucher- und Mitarbeiterregistrierung geben, so dass gegebenenfalls Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten ermittelt werden können. Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr keine der Einrichtungen betreten. Dies gilt auch für Personen, die Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten.

Die Allgemeinverfugung gilt vorrangig für die vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie anbieterverantwortete Wohngemeinschaften. Die Verfügung muss ab sofort in den betroffenen Einrichtungen deutlich sichtbar im Eingangsbereich aufgehängt werden.

„Die Einschränkungen der Besuche sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner überaus belastend. Deshalb sollten alle Angehörige und Freunde nun statt der entfallenden Besuche sich mehr Zeit nehmen und den telefonischen Kontakt und Austausch suchen“, bittet Landrat Sven-Georg Adenauer  Solidarität und Zuwendung zu zeigen. „In dieser herausfordernden Zeit ist es ganz wichtig, dass wir die fehlende räumliche Nähe durch eine stärkere Fürsorge füreinander überwinden“.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Stadt Harsewinkel & Kreis Gütersloh: Allgemeine Informationen zur Corona-Krise

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Wo melde ich mich bei Verdacht auf Corona?

Der Kreis Gütersloh hat für Verdachtsfälle eine Notfall-Hotline eingerichtet. Das ist die 05241 85 45 00. Alternativ können Sie sich auch telefonisch an Ihren Hausarzt wenden. Wichtig ist nur, dass Sie Zuhause bleiben, damit niemand angesteckt wird. Erhärtet sich der Corona-Verdacht, wird ein Abstrich für den Test gemacht.

Wo finde ich aktuelle Pressemitteilungen und Informationen?

Die Stadt Harsewinkel stellt verschiedene Pressemitteilungen und aktuelle Tipps auf ihrer Website zur Verfügung. Wichtige Links und Telefonnummern sind hier ebenfalls zu finden.

Der Kreis Güterlsoh informiert ebenfalls über seine Website. Außerdem werden Informationen über die verschiedenen Medien weitergegeben.

Das Spöggsken informiert ebenfalls im Rahmen seiner Möglichkeiten und bezieht sich dabei ausschließlich auf offizielle Quellen.

Wie kann ich mich am besten vor einer Ansteckung schützen?

Es gelten die gleichen Schutzmaßnahmen wie auch für andere Atemwegserkrankungen (z. B. Virusgrippe / Influenza oder grippale Infekte):

  • Benutzung von Einmaltaschentüchern,
  • häufiges gründliches Händewaschen,
  • enge körperliche Kontakte vermeiden,
  • das Niesen in die Ellenbeuge und nicht in die Hand.

Das Gesundheitsamt rät ebenfalls zur Beachtung dieser und weiterer Hygieneregeln zur Vorsorge gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2). Eine entsprechende Pressemitteilung vom 28. Februar finden Sie unter folgendem Link.

28.02.2020: Gesundheitsamt rät zur Beachtung von Hygieneregeln >>>

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Stellungnahme des FDP-Stadtverbandes Harsewinkel zur Verabschiedung des städt. Haushaltes 2020

Haushalt 2020 ohne Orientierung für Harsewinkels Zukunft – Keine wesentliche Gestaltungskraft durch den Ratsbeschluss

Gerade als außerparlamentarische Kraft haben die Freien Demokraten in Harsewinkel eine Meinung zum städt. Haushalt 2020, den der Rat in seiner Sitzung am 19.02.2020 verabschiedet hatte.

Die Planzahlen für das Haushaltsjahr 2020 und die Folgejahre sind bei kritischer Betrachtung aber eher ernüchternd, als dass sie Anlass zu strahlendem Optimismus gäben. Der Kämmerer als Fachmann umschrieb die Haushaltslage bei der Einbringung des Haushaltes im Dezember 2019 in seiner Rede sehr treffend nach dem Motto: „Uns steht das Wasser bis Oberkante Unterlippe.“

Das diesjährige Bugsieren von Aufgaben/Projekten in das nächste Jahr 2021 (durch die Verabschiedung gem. Ratsbeschluss abgesegnet), verschafft lediglich für 2020 „Beinfreiheit“ (Stichwort: Kommunalwahl), verschärft die Haushaltslage für 2021 aber umso mehr. Unseres Erachtens stellt sich spätestens hier die Frage nach der Finanzierung der wichtigen Vorhaben für Harsewinkel und der Zukunftsgestaltung.

Zwar ist der Haushalt 2020 ausgeglichen, aber zieht man aus dem Entwicklungsverlauf der Ausgleichsrücklage, die 2021 wegen des Schuldenausgleichs aufgebraucht ist, Schlussfolgerungen, ist eine verantwortbare Haushalts- und Finanzpolitik der Stadt Harsewinkel erste Priorität. Die Frage, wie der prekären Haushaltsentwicklung entgegengesteuert werden soll, lasst die Bürgermeisterin als Vertreterin der Verwaltung offen. Der Verschuldung muss unbedingt Einhalt geboten werden, ohne die notwendigen Aufgaben für Harsewinkel aus dem Blickwinkel zu verlieren. Dazu braucht es endlich eines nachvollziehbaren Konzeptes. Die Frage lautet: „Was müssen wir für unsere Stadt leisten (siehe lange Investitionsliste), was können wir uns noch leisten?“ ist die Frage der Freidemokraten. Wichtig ist, gerade in dieser Zeit die richtigen Impulse zu setzen. Wichtig für die FDP sind in dem Zusammenhang auf jeden Fall der Erwerb von Grundstücken zur Weiterveräußerung nach Inkrafttreten von Bebauungsplänen. Investitionen in Digitalisierung, Bildung, Schaffen von Kindergartenplätzen auf dezidierten Jahresbedarfsrechnungen und eine mit Weitblick organisierte Innenstadtgestaltung sowie eine gezielte Wirtschaftsförderung gehören ebenfalls zu den prioritären Maßnahmen. Das wären positive Signale nach innen an die Bevölkerung und nach außen mit Außenwirkung Beide stärken die Bedeutung unserer Stadt wesentlich.

 

(Text- und Bildquelle: Wolfgang Schwake/FDP-Stadtverband Harsewinkel)

TSG Harsewinkel: Sporthallen, Sportplatz und Geschäftsstelle seit Samstag geschlossen

Nachdem bereits alle Handballspiele aufgrund der Entwicklungen in der Corona-Krise abgesagt wurden, zieht auch der Fußballverband Westfalen nach. Somit sind von sofort an auch alle Fußballspiele bis zum 19.04. abgesagt.

Da die Stadt Harsewinkel der Entscheidung bzw. der dringenden Empfehlung der Landesregierung, zur Vermeidung weiterer Ansteckungen soziale Kontakte soweit wie möglich einzuschränken folgt und alle städtischen Sportstätten bis auf Weiteres geschlossen hat, ist der gesamte Trainingsbetrieb abgesagt. Somit finden Sportkurse und Trainingseinheiten in nächster Zeit nicht statt.

Sicherheit geht vor. Sportsgeist und Zusammenhalt sind nun an anderer Stelle gefragt. Der Verein hält Sportlerinnen, Sportler und Fans bezüglich der weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

REWE-Abholservice auch in Harsewinkel – Jetzt testen!

Dein Einkauf, fertig verpackt. Spare Zeit mit dem REWE-Abholservice. Online bestellen & im Markt abholen.

NEU! Seit dem letzten Monat kannst Du den REWE-Abholservice auch in Deinem REWE-Markt Alte Brockhäger Straße 14 in Harsewinkel nutzen. Erspare Dir Stress und Hektik. Der REWE-Abholservice macht es Dir möglich. Bestelle einfach in Ruhe online, hole Deine Einkäufe fertig verpackt im Markt Alte Brockhäger Straße 14 ab und nutze die gewonnene Zeit für die anderen schönen Dinge im Leben.

 

So funktioniert der REWE-Abholservice:
  1. Deinen Abholmarkt per App oder auf REWE.de wählen (Alte Brockhäger Straße 14).
  2. Produkte online zu Hause oder unterwegs aussuchen.
  3. Abholtermin festlegen.
  4. Deinen Einkauf fertig verpackt im Markt abholen.
Deine Vorteile:
  • Abholung am gleichen Tag möglich.
  • Kein Mindestbestellwert.
  • Bezahlung erst bei Abholung.
  • Extra-Kasse für die schnelle Abwicklung Deiner Abholung.
  • PAYBACK Punkte automatisch sammeln, wenn Deine Kundennummer hinterlegt ist.
  • Nachträgliche Bestell- und Abholtermin-Änderung, sofern Deine Bestellung noch nicht in Bearbeitung ist.

Für Deine Bestellungen beim REWE-Abholservice in Harsewinkel berechnen wir eine Servicegebühr in Höhe von 2,00 Euro je Bestellung. Natürlich hast Du die Gelegenheit den REWE-Abholservice in Harsewinkel ohne Zusatzkosten auszuprobieren. Als Neukunde auf www.rewe.de zahlst Du für Deine erste Bestellung keine Servicegebühr.

Teste den REWE-Abholservice jetzt und besorg Dir die REWE-App im App Store oder Google Play Store. Spare Zeit mit dem REWE-Abholservice in Deinem REWE-Markt Alte Brockhäger Straße 14 in Harsewinkel.

Corona-Virus: Not-Betreuung an Schulen

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Eltern können entscheiden, ob sie ihr Kind bis einschließlich Dienstag (17.3.) zur Schule schicken. Ausnahmen gelten für Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten.

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16. März 2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Damit Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, dürfen aufgrund des von der Landesregierung verfügten sofortigen landesweiten Schulschließung nicht wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Darauf verweist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW. In den Schulen muss während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Wie sich das Betreuungsangebot im Einzelnen ausgestaltet, wird kurzfristig zwischen Schulen, Schulträgern und weiteren zuständigen Behörden zu klären sein.

Weiterführende Informationen stellen die Schulen sukzessive auf den offiziellen Websites bereit. Damit Sie sich entsprechend informieren können hat das Spöggsken die entsprechenden Links für Sie aufgelistet.

Grundschulen:
Weiterführende Schulen:

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)