Familienminsiterium NRW: Wichtige Informationen zum Betretungsverbot und zur Umsetzung der Kinderbetreuung von Schlüsselpersonen

Das Familienminsiterium NRW informiert

Das Familienminsiterium informiert nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen.

Betroffen hiervon sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).

Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.

Weitere Einzelheiten, z. B. über die Berufsgruppen der so genanten Schlüsselpersonen gelten, können Sie diesem Schreiben der Landesregierung entnehmen. (Stand: 14.03.2020)

Den Erlass zum Betretungsverbot finden Sie hier.

 

(Textquelle: Familienminsiterium NRW)