Corona-Virus: Not-Betreuung an Schulen

Eltern können entscheiden, ob sie ihr Kind bis einschließlich Dienstag (17.3.) zur Schule schicken. Ausnahmen gelten für Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten.

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16. März 2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Damit Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, dürfen aufgrund des von der Landesregierung verfügten sofortigen landesweiten Schulschließung nicht wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Darauf verweist das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW. In den Schulen muss während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Wie sich das Betreuungsangebot im Einzelnen ausgestaltet, wird kurzfristig zwischen Schulen, Schulträgern und weiteren zuständigen Behörden zu klären sein.

Weiterführende Informationen stellen die Schulen sukzessive auf den offiziellen Websites bereit. Damit Sie sich entsprechend informieren können hat das Spöggsken die entsprechenden Links für Sie aufgelistet.

Grundschulen:
Weiterführende Schulen:

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

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