Für die meisten ist der Kauf einer Wohnimmobilie die größte finanzielle Entscheidung, die sie in ihrem Leben treffen werden. Und als Baulaie trifft man hier oft auf eine Menge Immobilienprofis. Deshalb gibt es den neuen Ratgeber der Stiftung Warentest Handbuch Hauskauf. Er bietet einen Leitfaden für alle Phasen des Hauskaufs, hilft dabei, interessante Immobilien vom Keller bis zum Dach zu prüfen und einen optimalen Zeit- und Kostenplan für Sanierung und Modernisierung zu erstellen. Darauf aufbauend wird eine solide Finanzierung geplant, die alle möglichen Fördermittel mit einbezieht.
Von der erfolgreichen Erstbesichtigung bis zum Kaufvertrag: Dieser Ratgeber versorgt alle Kaufinteressenten mit den notwendigen Informationen: Checklisten helfen bei der Erstbesichtigung und bei der systematischen Gebäudediagnose für die Bewertung von Zustand und Wert der Immobilie. Daraus ergibt sich – zusätzlich zum Kaufpreis selbst – der dringende und mittelfristige Sanierungs- und Modernisierungsbedarf mit den absehbaren Kosten.
Die umfassende Vermögensanalyse ist dann Grundlage für die seriöse Finanzierungsplanung, die alle Fördermöglichkeiten wie Baukindergeld und KfW-Maßnahmen ausschöpft. Nicht zuletzt müssen die neuen Eigenheimbesitzer ihren Versicherungsstatus überprüfen: Risiken durch Einkommensverluste und durch teure Schäden an Gebäude und Hausrat können sonst schnell die gesamte Hausfinanzierung ins Wanken bringen.
Das Handbuch Hauskauf hat 240 Seiten und ist ab dem 19. Mai für 34,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/hauskauf-handbuch.
München (ots) – Kinder können und wollen heute schon mobil sein. Doch wo sie in welchem Alter und vor allem mit welchen Fahrzeugen unterwegs sein dürfen, ist nicht immer bekannt. Um sicherzugehen, dass nur in einem angemessenen und sicheren Verkehrsbereich gefahren wird, hat der ADAC zusammengestellt, welche Kindergefährte wo unterwegs sein dürfen.
ADAC: So dürfen Kinder mit ihren Fahrzeugen unterwegs sein.
Dreirad/Bobbycar/Laufrad
Schon die Kleinsten sind mit Bobbycar, Dreirad und Co. unterwegs und ein Laufrad ist das ideale Startfahrzeuge zur Schulung des Gleichgewichtsgefühls. Doch diese Spielzeuge dürfen nur auf dem Gehweg benutzt werden.
Fahrrad
Mit dem Fahrrad werden Kinder richtig mobil: Bis zum achten Lebensjahr müssen sie aber den Gehweg benutzen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie es. Einen baulich angelegten Radweg dürfen beide Altersklassen benutzen. Ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson, die Kinder begleitet, darf dabei ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen sie dann aber absteigen und schieben. Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der Fahrradprüfung in der 3. oder 4. Klasse allein mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.
Skateboard/Inline-Skates/Tretroller
Diese laut StVO „besonderen Fortbewegungsmittel“ werden wie Fußgänger behandelt und müssen daher den Gehweg benutzen. Die Geschwindigkeit ist dabei den Fußgängern anzupassen. Ohne Gehweg ist innerorts am rechten oder linken, außerorts am linken Fahrbahnrand zu skaten, soweit dies zumutbar ist. Fahrbahnen oder Radwege dürfen nur bei Veranstaltungen benutzt werden, wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt. Durch ein Zusatzzeichen kann Inlineskaten aber ausnahmsweise auf ausreichend breiten Radwegen zugelassen werden. Wer dort skatet, sollte dies mit äußerster Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber dem übrigen Verkehr am rechten Rand tun, um Radfahrern das Überholen zu ermöglichen.
Hoverboard/E-Skateboards
Beide dürfen nur im „abgegrenzten nicht-öffentlichen Verkehr“ bewegt werden, etwa auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen. Der Grund: Hoverboards oder E-Skateboards sind nicht zulassungsfähig. Deshalb sind sie für öffentliche Wege und Straßen tabu. Eltern sollten darauf achten, dass Kinder mit diesen Fahrzeugen, wenn überhaupt nur auf abgegrenztem Privatgrund unterwegs sind.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
Entlastung und Unterstützung durch Flexibilität, Kulanz und Einfallsreichtum gefordert
Die Lage für die heimische Wirtschaft ist in Zeiten von Covid-19 schwierig und herausfordernd. Die Corona-Pandemie hat die Unternehmen und Gewerbetreibenden in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen teilweise mit voller Wucht getroffen. Auflagen und Bestimmungen, die für den Re-Start und die Rückkehr in einen den Umständen entsprechenden Geschäftsalltag unverzichtbar sind, stellen in vielen Fällen zusätzliche Hürden für die Unternehmen dar. Aus diesem Grund möchten die Ratsfraktionen der SPD und der CDU mit verschiedenen Anträgen Unterstützung für die hiesigen Gastronomen und Gewerbetreibenden erwirken.
Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Die SPD fordert, flexibel und kulant vorzugehen. Man möchte kreative, neue Wege gehen und gemeinsame Lösungen suchen, die den Unternehmen im Umgang mit den Alltagsproblemen kurzfristig sowie mittelfristig wirklich helfen. Die Ratsfraktion der SPD beantragt deshalb die Einrichtung eines „Runden Tisches“ für eine noch engere Zusammenarbeit von Verwaltung und Wirtschaft vor Ort. Man ist davon überzeugt, dass die Schwierigkeiten der Corona-Krise am besten gemeinsam bewältigt werden können und daher möchte man einen neuen regelmäßigen Austausch etablieren. So sollen gemeinsam bestmögliche Lösungen erarbeitet werden, die den Betroffenen auch tatsächlich eine Hilfe sind und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen mildern.
Die Ratsfraktion der CDU stellt einen Antrag zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen. Man möchte damit erreichen, dass die Stadt Harsewinkel etwas unternimmt, um ein „Kneipensterben“ vor Ort zu verhindern. Die Stadtverwaltung soll prüfen, welche kommunalen Möglichkeiten bestehen, die hiesige Gastronomie zu unterstützen, um gerade dieser massiv von den Auswirkungen der Pandemie betroffenen Branche über die vom Bund und Land vorgesehene Hilfen hinaus, im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten helfend unter die Arme zu greifen.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh und Landrat Sven-Georg Adenauer machen sich ebenfalls Sorgen um die Gaststätten und Hotels. Aus diesem Grund hat man sich mit einem gemeinsamen Brief an die verantwortlichen Ministerien und Politiker in Düsseldorf und Berlin gewandt, um ein Nachbessern bei den Hilfen für die Branche zu erreichen.
Freuen sich auf viele Bewerbungen für die ‚Blaue Hausnummer‘ (v. l.): Ursula Thering (Kreis Gütersloh), Annika Nagai (Stadt Werther/Westf.), Andrea Flötotto (Stadt Gütersloh), Alexander Kostka (Kreishandwerkerschaft Gütersloh), Svenja Schröder (Stadt Rietberg), Helge Pfingst (Verbraucherzentrale NRW), Gabriele Siepen (Gemeinde Steinhagen), Matthias Trepper (Sparkasse Gütersloh – Rietberg), Mario Aschhoff (Volksbank Rietberg), Stefanie Schäfer (Stadt Schloß Holte-Stukenbrock), Peter Gödde und Florian Thöne (Stadt Harsewinkel) sowie Alexander Buschsieweke (Kreissparkasse Wiedenbrück).
Freuen sich auf viele Bewerbungen für die ‚Blaue Hausnummer‘ (v. l.): Ursula Thering (Kreis Gütersloh), Annika Nagai (Stadt Werther/Westf.), Andrea Flötotto (Stadt Gütersloh), Alexander Kostka (Kreishandwerkerschaft Gütersloh), Svenja Schröder (Stadt Rietberg), Helge Pfingst (Verbraucherzentrale NRW), Gabriele Siepen (Gemeinde Steinhagen), Matthias Trepper (Sparkasse Gütersloh – Rietberg), Mario Aschhoff (Volksbank Rietberg), Stefanie Schäfer (Stadt Schloß Holte-Stukenbrock), Peter Gödde und Florian Thöne (Stadt Harsewinkel) sowie Alexander Buschsieweke (Kreissparkasse Wiedenbrück).
Hausbesitzer und Bauherren aufgepasst: Wer sein Haus in den letzten zehn Jahren energetisch auf Vordermann gebracht oder einen klimaschonenden Neubau errichtet hat, kann nicht nur stolz darauf sein, sondern sich auch mit einer ‚Blauen Hausnummer‘ auszeichnen lassen. Der neue Wettbewerb der Initiative ALTBAUNEU des Kreises sowie der Städte und Gemeinden macht es möglich. Bis zum 30. Juni 2020 nehmen die Klimaschutzstellen in den Rathäusern von Gütersloh, Harsewinkel, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen und Werther/Westf. noch Bewerbungen entgegen. Für Hausbesitzer und Bauherren in den anderen Kommunen startet der Wettbewerb voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021.
Neben einer Urkunde und einer individuellen ‚Blauen Hausnummer‘, die am Haus angebracht werden kann, locken der Kreis Gütersloh und die beteiligten Kommunen mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 24.000 Euro (4.000 Euro pro Kommune). Die Aktion wird von der Kreishandwerkerschaft, einigen örtlichen Kreditinstitutionen und der Verbraucherzentrale NRW finanziell unterstützt.
Das Ehepaar Lara und Manuel Bünte hoffen im nächsten Jahr auch eine Blaue Hausnummer für ihr frisch saniertes Haus zu erhalten. Für die Aktion standen sie aber schon in diesem Jahr Modell. Foto: Fotostudio Zeidler
Im Kreis Gütersloh haben schon viele vorbildlich saniert oder gebaut. „Leider haben wir den Hausbesitzern und Bauherren für die beachtlichen Investitionen in den Klimaschutz noch zu wenig gedankt. Mit dem Wettbewerb besteht nun endlich die Möglichkeit, unsere Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen“, freut sich Landrat Sven-Georg Adenauer über die neue ALTBAUNEU-Aktion des Kreises und der Kommunen. „Zudem können wir mit der Verleihung der Hausnummer gute Beispiele in der Öffentlichkeit sichtbar machen und dadurch weitere Hausbesitzer zum Handeln motivieren“, erklärt Ursula Thering, Projektleiterin beim Kreis Gütersloh. „Das ist enorm wichtig, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“
Bis zum 30. Juni 2020 nehmen die beteiligten Städte und Gemeinden noch Bewerbungen entgegen. Weitere Informationen zur Aktion und den Bewerbungsbogen können Interessenten unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh herunterladen oder unter Telefon 05241/85-2762 oder per Mail an U.Thering@kreis-guetersloh.de beim Kreis Gütersloh anfordern.
Viele Menschen fragen sich, ob ihre Patientenverfügung auch in Corona-Zeiten noch passt. Diese Sorge entsteht vor allem, wenn sie festgelegt haben, dass sie nicht künstlich beatmet werden möchten. Doch bei einer Behandlung wegen Covid-19 spielt eine Patientenverfügung erst mal keine Rolle. Denn bei der Corona-Infektion können Patienten in aller Regel selbst in die künstliche Beatmung einwilligen. Eine Patientenverfügung greift dagegen erst, wenn Menschen nicht mehr selbst entscheiden können. Das ist der große Unterschied, den die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juni-Ausgabe ausführlich erklärt.
„Es gibt keinen Grund, wegen Corona seine Patientenverfügung anzupassen“, erklärt Simone Weidner. Denn die komme ja erst dann zum Einsatz, wenn jemand aller Wahrscheinlichkeit nach dauerhaft seine Entscheidungs- und Einsichtsfähigkeit verloren habe. Trotzdem, so die Finanztest-Redakteurin, sei es vielleicht in der aktuellen Pandemie eine gute Idee, seine Patientenverfügung einmal zu überprüfen, oder – falls man noch keine hat, eine aufzusetzen. Auch an eine Vorsorge- und Bankvollmacht sowie an eine Betreuungsverfügung sollte dabei gedacht werden. Alle nötigen Formulare hat die Stiftung Warentest samt Ausfüllhilfen und Zusatzinformationen in ihrem Vorsorge-Set gebündelt (test.de/vorsorge-set).
Die künstliche Beatmung gehört – wie auch die künstliche Ernährung oder Wiederbelebung – zu den medizinisch-technischen Möglichkeiten, die helfen, Leben zu retten und zu erhalten. In den meisten Fällen sorgt die Beatmung dafür, dass sich die Lunge erholen kann und der Patient gesund wird. Nur wenn sich im Verlauf der Therapie herausstellt, dass aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht besteht, das Bewusstsein wieder zu erlangen, kann eine Patientenverfügung ins Spiel kommen. Ist in dieser ein Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie eine künstliche Beatmung gewünscht, können Ärzte danach handeln. Die Patientenverfügung sollte beim zentralen Vorsorgeregister registriert sein, damit sie nicht übersehen wird.
Der Artikel „Patientenverfügung und die Corona-Frage“ findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online abrufbar unter www.test.de/corona-patientenverfuegung (kostenfrei).
(von links) Michael Burchard, zertifizierter Stif-tungsberater ADG der Volksbank eG und neuer Geschäftsführer der VIA Stiftung bei der Staffelübergabe mit seinem Vorgänger Justiziar Stephan Buschermöhle vor der Volksbank in Warendorf.
Justiziar Stephan Buschermöhle gibt die Geschäftsführung der VIA Stiftung der Volksbank eG ab. Sein Nachfolger ist Michael Burchard.
Die VIA Stiftung wurde im Jahr 1997 als VIA Initiative Jugendförderung – Stiftung der damaligen Volksbank Ahlen-Sassenberg-Warendorf eG gegründet. Schirmherr der bankeigenen Stiftung war seinerzeit der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Dr. Norbert Blüm. Ziel der Stiftung in den ersten Jahren war es dazu beizutragen, dass junge Menschen in unserer Region eine hohe berufliche Qualifikation erlangen. Dementsprechend konzentrierte sich die Förderung der VIA zunächst auf die Förderung von Betrieben, die neue oder zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen hatten. „Nach zehn erfolgreichen Jahren des Wirkens im Bereich der Jugendförderung haben wir unsere Stiftung neu ausgerichtet, in dem wir die Zielsetzung der VIA um den Aspekt der Mildtätigkeit als neuen, zusätzlichen Stiftungszweck erweitert haben. Damals wurde ich als Justiziar unserer Bank zum Geschäftsführer der VIA bestellt“, so erinnert sich Stephan Buschermöhle. Im Laufe der Jahre wurden die Weichen für die Stiftungsarbeit gestellt. Zu den Gremien der VIA Stiftung gehört auch das Kuratorium, welches sich aus zwanzig Mitgliedern der Volksbank eG zusammensetzt.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden in der Vertreterversammlung gewählt und sind das Kontrollorgan der VIA mit Mitwirkungsrechten. Darüber hinaus entscheiden die Vertreter jedes Jahr über die Höhe der Zuwendung an die VIA neu in Abhängigkeit von der Ertragskraft der Bank. Damit wird deutlich: je leistungsfähiger die Volksbank, umso höher ist die Zuwendung an die Stiftung.
Seit Gründung der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) fördert die VIA Stiftung der Volksbank eG Studenten mit Stipendien und einer monatlichen Förderung. Zusätzlich werden insbesondere nachhaltige Projekte für junge Menschen im Bereich der Bildung und persönlichen Entwicklung in der Region gefördert. Hinzu kommt die Unterstützung von Elternarbeit. „Damit stärken wir die Kinder. Schließlich sind sie unsere Zukunft“, so Buschermöhle.
Hilfe in Not
Die VIA-Stiftung steht auch zur Seite, wenn unverschuldet in Not geratene Menschen in der Region Hilfe und Förderung benötigen. Freuen konnten sich bislang insbesondere der Deutsche Kinderschutzbund in Ahlen, der Sozialdienst katholischer Frauen im Kreis Warendorf, der Caritasverband, die Freckenhorster Werkstätten und zahlreiche Fördervereine von Schulen und Kindergärten aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank. „Die Arbeit in der VIA Stiftung erfordert viel Herzblut und persönliches Engagement. Die Menschen wenden sich mit ihren Sorgen und Problemen an uns, damit wir ihnen ein Stück weiterhelfen. Das erfüllt mich mit Stolz“, beschreibt Michael Burchard seine ehrenamtliche Arbeit. Hunderte von Kontakten und Begegnungen runden die Arbeit ab. „Dieses Gefühl, seine Arbeitskraft einem guten Zweck zu widmen, also etwas Sinnvolles und möglichst auch Nachhaltiges zu bewirken, einen echten Mehrwert zu schaffen, das ist ausschlaggebend für mich und meine Vorstandskollegen der VIA Stiftung“, so der neue Geschäftsführer Michael Burchard.
Stiftungsarbeit im Alltag
Die VIA-Verantwortlichen wollen engagiert etwas auf die Beine stellen und sind ehrenamtlich tätig. Der Vorstand evaluiert seine Arbeit regelmäßig und denkt strategisch: Wo und wie kann die Förderung etwas bewirken? Ist die Förderung nachhaltig? Passt sie zum Stiftungszweck? Wie stehen Kosten und Nutzen zueinander? Trotz der Begeisterung für die inhaltliche Arbeit darf man die administrativen Tätigkeiten nicht unterschätzen, weil Förderanträge geprüft und beurteilt werden müssen, bevor sie zur Genehmigung an den Vorstand und die Geschäftsführung gehen. In den Sitzungen der VIA Stiftung werden die Projekte vorgestellt, damit der Vorstand seine Förderentscheidung treffen kann. „Förderentscheidungen sind keine einfachen Entscheidungen“, so Buschermöhle rückblickend, dem ihm Rahmen einer kleinen Feierstunde für sein langjähriges Engagement gedankt wurde.
„Wir möchten unmittelbar durch direkte Zuwendungen helfen und unterstützen – zeitnah und unkompliziert. Sprechen Sie uns aktiv an oder nehmen Kontakt über unsere Homepage www.via-stiftung-volksbank.de mit uns auf.“ betonte Michael Burchard, zertifizierter Stiftungsberater ADG der Volksbank eG in Warendorf.
(V. lks. n. re.:) Hekmat Majuno, Bürgermeisterin Sabine AmsbeckDopheide, Marwah Abdulrazzaq, Marianne Fölling, Firas Abdulrazzaq, Anna Hirsch, Mohamad Aljres, Barbara Ketteler, Carmen Francis und Sonja Bolte
(V. lks. n. re.:) Hekmat Majuno, Bürgermeisterin Sabine AmsbeckDopheide, Marwah Abdulrazzaq, Marianne Fölling, Firas Abdulrazzaq, Anna Hirsch, Mohamad Aljres, Barbara Ketteler, Carmen Francis und Sonja Bolte
140 Mund-Nasen-Masken im Rathaus abgegeben
Die im Behördendeutsch als textiler Mund-Nasen-Schutz bezeichnete Atemmaske ist in den letzten Wochen zu einem gefragten Asseccoire geworden, das mitunter nur schwer zu bekommen ist. Um den Bedarf zu decken, greifen derzeit viele selber zu Nadel und Faden. Dabei wird der Atemschutz oftmals nicht nur für Familie und Freunde produziert, sondern auch für diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen bei der Anschaffung der Masken auf Unterstützung angewiesen sind.
140 Mund-Nasen-Masken konnte Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide jetzt aus den Händen einer Gruppe von Näherinnen und Nähern entgegennehmen, die sich unter dem Dach der AWO-Gemeinwesenarbeit zusammengeschlossen haben. „Die Masken können wir im Moment gut gebrauchen – im Rathaus werden sie aktuell an die Ayslbewerber weitergegeben“, freut sich die Bürgermeisterin über die Spende. Bereits Ende April hatte die Mennoniten-Brüdergemeinde dem Rathaus 700 Masken zur Verfügung gestellt. „Der Bedarf war und ist enorm: Die Masken von der Brüdergemeinde wurden unter anderem in Altenheimen und Kindertageseinrichtungen verteilt“, so die Bürgermeisterin. Zu denjenigen, die im Moment unter dem Dach der AWO zu Nadel und Faden greifen, gehört Mohamed Aljres. Der erst seit einem halben Jahr in Harsewinkel lebende Syrier bringt als Schneider die besten Voraussetzungen mit, um den handwerklich und optisch perfekten Atemschutz herzustellen. Barbara Ketteler, Küsterin an der St. Lucia-Kirche, hat während der durch die Coronakrise bedingten Freizeit ihr neues Hobby entdeckt. „Ich habe alte Stoffe eingesammelt, die bei uns in der Familie übrig waren und habe dann einfach mit der Serienproduktion angefangen.“
Die aus dem Irak stammende Marwah Abdulrazzaq kann auf die Stoff-Vorräte ihrer Schwiegermutter zurückgreifen. 50 Masken hat sie erst vor Kurzem in einem Altersheim abgegeben, wo sich Insassen und Personal über die Unterstütung gefreut haben.
Auch wenn die Näherinnen und Näher zurzeit alle Quellen nutzen, um die Zutaten für ihr gemeinnütziges Hobby aufzuspüren, kommt es zu Engpässen bei der Beschaffung der Zutaten. „Gummibänder sind überall ausverkauft“, berichtet Rentnerin Marinanne Fölling. „Und der Bedarf ist noch lange nicht gedeckt“, weiß AWO-Mitarbeiterin Carmen Francis. Auch im eigenen Haus wird der Atemschutz benötigt: Rund 100 Masken haben die Ehrenamtler bereits für die AWO produziert – in erster Linie werden sie an Besucherinnen und Besucher des Gemeinschaftshauses weitergegeben.
Damit die Maskenproduktion weitergehen kann, nimmt die AWO-Gemeinwesenarbeit am Dammanns Hof Stoffspenden entgegen; und falls jemand die entsprechenden Gummibänder in der Schublade hat, werden auch diese gerne genommen. Auf der anderen Seite sind auch alle willkommen, die ehrenamtlich Masken nähen wollen und auf Stoffspenden angewiesen sind. „Wir nehmen in Harsewinkel gerne die Rolle der Sammel- und Verteilstelle ein. Wer Stoff abgeben möchte, kann das bei uns tun, und wer Stoff benötigt, kann sich auch an uns wenden “, so die AWO-Mitarbeiterin.
Wer Harsewinkels Näherinnen und Näher unterstützen will, kann Stoffe, Gummibänder aber auch ausrangierte, funktionsfähige Nähmaschinen bei der Gemeinwesenarbeit im Dammanns Hof abgeben. Die Mitarbeiterinnen der AWO stehen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag: 16 Uhr bis 19 Uhr
Dienstag: 16 Uhr bis 19 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 15 Uhr
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen unter den Telefon-Nummern 01590 4385897 (Anna Hirsch) und 0175 4187318 (Carmen Francis) zu erreichen.
Ab heute (Samstag, 30. Mai 2020) gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Seit den ersten Öffnungen am 20. April ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Lag sie im April im Wochendurchschnitt noch bei deutlich mehr als 500, liegt sie – Stand heute – landesweit bei 102. Den Menschen in unserem Land gebührt ein großer Dank. Das verantwortliche, rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie erlaubt es uns, weitere Schritte unseres Nordrhein-Westfalen-Plans umzusetzen. Wir können unseren umsichtigen Kurs stufenweiser Öffnungen fortsetzen und damit den nächsten Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität gehen. Wir setzen dabei weiter auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land. Unverändert gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln.“
Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung und ausdrücklichem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens statt. Bei den genannten Daten handelt es sich ebenfalls ausdrücklich um Zieldaten, bei denen auch von Abweichungen auszugehen ist.
Die entsprechende rechtliche Verordnung wurde am Mittwoch, 27. Mai 2020 verkündet und tritt am 30. Mai 2020 in Kraft.
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
Kultureinrichtungen
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
Sport
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.
Ferienangebote
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
Messen, Kongresse, Tagungen
Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.
Gütersloh (ots) – Herzebrock-Clarholz (MS) – Donnerstagmittag (28.05., 12.03 Uhr) kam es auf der Gütersloher Straße in Herzebrock zu einem Unfall, bei dem ein 57-jähriger Rennradfahrer aus Harsewinkel schwer verletzt wurde. Der Harsewinkeler war mit seinem Rennrad auf der Gütersloher Straße unterwegs als er gegen den, auf einem Anhänger aufgeladenen, PKW eines 49-jährigen Güterslohers fuhr. Der Gütersloher hatte sein Fahrzeug mit dem beladenen Anhänger auf dem Seitenstreifen abgestellt. Durch den Aufprall wurde der Rennradfahrer schwer verletzt. Er wurde per Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (SR) – Im Zeitraum von Mittwochabend (27.05., 18.45 Uhr) auf Donnerstagnachmittag (28.05., 13.50 Uhr) verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu einer Privatgarage an der Schlesier Straße. Die Täter hebelten die Garagentür im rückwärtigen Bereich auf und entwendeten zwei Akkuschrauber samt Koffer, Ladegeräte und Akkus. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
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