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POL-GT: Harsewinkeler stürzt mit Pedelec

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MS) – Sonntagnacht (21.06., 0.55 Uhr) stürzte ein 55-jähriger Pedelec-Fahrer aus Harsewinkel auf dem Berliner Ring und verletzte sich schwer. Der 55-Jährige befuhr mit seinem Pedelec den Berliner Ring in Fahrtrichtung Remser Weg. Nach eigener Aussage übersah er die Bordsteinkante der Fahrbahnverengung und stürzte. Er zog sich eine Kopfverletzung zu und wurde per Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Der 55-Jährige hatte eine verwaschene Aussprache und wirkte insgesamt alkoholisiert. Im Krankenhaus wurde aufgrund der vermuteten Alkoholisierung eine Blutprobe entnommen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4630586 OTS: Polizei Gütersloh Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Lockdown in Schlachtbetrieb: Keine Gefahr für die Versorgung und die Lebensmittelsicherheit

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)
(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Das Landwirtschaftsministerium sieht keinen Anlass zur Sorge einer eingeschränkten Versorgungssicherheit aufgrund der Corona-bedingten Schließung eines großen Schlachtbetriebes im Kreis Gütersloh. „Natürlich bringt ein Stillstand des bundesweit größten Schlachtbetriebes die gewohnten Abläufe in der Lebensmittelkette ins Stocken, aber Versorgungsengpässe sind derzeit nicht zu befürchten“, sagte Dr. Heinrich Bottermann in Düsseldorf.

Höchste Priorität hat die Eindämmung des lokalen Ausbruchsgeschehens und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Zugleich müssen die Ursachen für die rasche Ausbreitung gefunden werden und geeignete Maßnahmen zur Eindämmung führen“, so Bottermann. Aufgrund der auch überregionalen Bedeutung des Schlachtbetriebes müsse es das Ziel sein, den Schlachtbetrieb wieder zeitnah zu ermöglichen, sobald Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Quarantäne wiederholt negativ getestet wurden.

Derweil müssen das Unternehmen und die sie beliefernden Landwirtinnen und Landwirte alternative Schlachtkapazitäten finden. Eine gewisse Zeit können Tiere über die normale Mastdauer hinaus in den Betrieben gehalten werden. „Sollten Produktionsengpässe über einen längeren Zeitpunkt andauern, erhöht sich der Druck in den Betrieben, was sich negativ auf den Tierschutz auswirken könnte“, erläutert Bottermann weiter.

Das Ministerium stellt erneut klar, dass es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Corona-Virus über Lebensmittel, hier konkret über Fleischprodukte, übertragen werden kann. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über einen Übertragungsweg über Lebensmittel bekannt.

Staatssekretär Bottermann appelliert an die Schlachtwirtschaft, potentiellen Schwachstellen konsequent nachzugehen, die eine Ausbreitung des Virus begünstigen könnten. „Offenbar findet das Virus in Zerlegebetrieben geeignete Rahmenbedingungen für eine Ausbreitung vor. Mögliche Infektionsketten müssen konsequent aufgeklärt und unterbunden werden, damit die Lebensmittelkette weiterhin funktioniert“, so Bottermann.

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium erwartet von der Schlachtwirtschaft die Erarbeitung und Abstimmung weiterer Verfahren und Vorsorgemaßnahmen zur Reduzierung der Gefahr weiterer Corona-Ausbreitungen. Eine Maßnahme hatte die Bundesregierung bereits angekündigt: Demnach soll das Schlachten und Zerlegen in großen Schlachtbetrieben ab dem 1. Januar 2021 nur noch durch angestellte Beschäftigte möglich sein.

Staatssekretär Bottermann hält es für zwingend erforderlich, die aktuellen Fragen zur Schlachtwirtschaft eng einzubinden in die Überlegungen zur Gestaltung der Nutztierhaltung: „Wir verfolgen hier in Nordrhein-Westfalen mit unserer Strategie einer nachhaltigen Nutztierhaltung einen klaren Zukunftspfad. Dieser muss in der gesamten Kette, vom Acker bis zum Teller, gedacht und gestaltet werden. Am Ende stehen die übergeordneten Ziele der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, die zu fairen Preisen und unter Wahrung von Umwelt- und Tierschutzstandards erzeugt wurden.“

 

(Textquelle: Land NRW | Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

50. Sitzung des Rates – Ratsfraktionen haben verschiedene Anträge zur Beratung vorbereitet

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Der Stadtrat, die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen, tagt am Donnerstag, den 25. Juni 2020 ab 17:00 Uhr erneut in der Mehrzweckhalle Harsewinkel. Im Vorfeld der 50. Ratssitzung liegen aktuell u. a. bereits folgende Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung bzw. zur Beratung vor.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.

Informieren Sie sich hier über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.

Die Bürgermeisterin informiert: Situation in Harsewinkel zur Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh zur häuslichen Quarantäne der Beschäftigten von Tönnies

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)
(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Mit der Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh, die uns gestern Mittag zuging, sind alle Personen, die auf dem Werksgelände Tönnies tätig sind, unter Quarantäne gestellt, unabhängig von ihrem Anstellungsverhältnis. Das gilt auch für die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner des genannten Personenkreises. Deshalb werden den Kommunen keine Daten zu den Infizierten mehr mitgeteilt. Die Quarantäne gilt für alle und Einzelbescheide müssen nicht mehr zugestellt werden. Nach den Fallzahlen des Kreises, Stand 20.06.20 um 0:00 Uhr gibt es in Harsewinkel 28 Infizierte. Nach der Liste, die uns vom Kreis Gütersloh am 20. Juni um 14:00 Uhr zugegangen ist, werden in Harsewinkel 85 Personen unter Quarantäne gestellt. Die Betroffenen wohnen an 64 Adressen im Stadtgebiet.

Heute sind 2 Teams mit jeweils 2 Mitarbeitern/innen der Ordnungsbehörde eingesetzt. Die Teams suchen die Adressen auf und informieren die Bewohner/innen über Quarantänevorschriften. Sie beobachten und melden Aktivitäten im Umfeld der Unterkünfte. Sie haben einen Blick auf Minderjährige, die von der Quarantäne betroffen sind und machen einen entsprechenden Vermerk.

Der Kreis hat angekündigt, dass morgen mobile Teams auch in Harsewinkel eingesetzt werden. Jeweils ein/e Kollegen/in der Stadt Harsewinkel wird jeweils ein mobiles Team begleiten.

Die Stadt Harsewinkel erfüllt damit nach Kräften seit Donnerstagmorgen, 18.6.2020, den Auftrag, den der Krisenstab des Kreises am 20.6.2020 um 15:00 Uhr den Ordnungsbehörden zugewiesen hat zur Verhinderung der Verbreitung des Infektionsgeschehens. Ich danke insbesondere den Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsverwaltung und insbesondere des Außendienstes, die sich im Sinne eines gedeihlichen Zusammenlebens in unserer Stadt und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung außergewöhnlich engagiert einsetzen.

Morgen werde ich mit dem örtlichen Krisenstab klären, wie und mit welchen personellen Ressourcen eine Überwachung der Quarantäne in den nächsten Tagen/Wochen sichergestellt werden kann. Wie bereits in Aussicht gestellt, muss ich gegebenenfalls einen externen Dienstleister beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen – Sabine Amsbeck-Dopheide

 

(Textquelle: Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide | Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Krisenstab des Kreises Gütersloh hat weitere auswärtige Unterstützung angefordert

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Der Krisenstab des Kreises Gütersloh hat weitere auswärtige Unterstützung angefordert. So sollen insbesondere 20 Scouts der Bundeswehr den Kreis Gütersloh im Bereich des Kontaktmanagements unterstützen. Ein weiteres Hilfeersuchen wurde an das Land Nordrhein-Westfalen geschickt: Es wird geplant, mit einer großen Zahl von mobilen Teams die Unterkünfte aufzusuchen, Abstriche zu machen, medizinische Beratung und Betreuung zu gewährleisten und auch zu schauen, wer in den Unterkünften anzutreffen ist. Ein drittes Hilfeersuchen, dass bereits positiv beschieden worden ist, ging Richtung Polizei: Sie soll die Ordnungsbehörden der Kommunen bei der Quarantäneüberprüfung unterstützen. „Die oberste Priorität für den Kreis Gütersloh ist es, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, so Landrat Sven-Georg Adenauer. „Zudem sollen die Menschen, die sich mit dem Virus infiziert haben, die bestmögliche Unterstützung und Hilfe bekommen.“

Die ersten Soldaten der Bundeswehr haben am Freitag, den 19. Juni, ihre Arbeit aufgenommen. Sie unterstützten die erneute, umfassenden Reihentestungen des Kreises auf dem Gelände der Firma Tönnies. Adenauer: „Ich bin überaus dankbar für die logistische  Unterstützung der Bundeswehr und des Landes bei der Pandemiebekämpfung! Diese Maßnahme ist derzeit notwendig. Wir wollen alles tun, um den Virus einzudämmen.“

Bei den angeforderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt es sich um medizinisch ausgebildetes Personal, ausgebildete Logistiker und Quarantänehelfer. Neben der Bundeswehr sind auch weitere Dolmetscher eingesetzt, um eventuelle Sprachbarrieren abzubauen.

 

(Textquelle: Referat PresseKreis Gütersloh | Bildquelle: coyot/pixabay.com)

TÜV: Verfallsdatum bei Sonnenschutzmitteln beachten

(Bildquelle: chezbeate/pixabay.com)
(Bildquelle: chezbeate/pixabay.com)

Hinweis „Dermatologisch getestet“ ist bedingt aussagekräftig – Sonnencreme in der Regel ein Jahr haltbar

Köln (ots) – Auch wenn der Sommerurlaub dieses Jahr in heimischen Gefilden stattfinden sollte: Die Sonne strahlt auch hierzulande stark. Eine zu hohe UV-Belastung kann Haut und Körper nachhaltig schädigen. Vor allem Menschen mit empfindlicher und heller Haut sowie Eltern kleiner Kinder sollten daher auf ausreichenden UV-Schutz achten – egal ob auf dem Balkon, im Garten, am See, am Meer oder in den Bergen. Zu Beginn des Sommers empfiehlt es sich, Sonnenmilch mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden. Hinweise auf der Tube wie „dermatologisch getestet“ sind hingegen nur bedingt aussagekräftig, da diese nichts über das Testergebnis aussagen. „Zu beachten sind qualitative Bewertungen wie ,dermatologisch gut‘ bzw. ,dermatologisch sehr gut getestet'“, erklärt Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland.

Pflegestoffe vermeiden

Zudem sollten Verbraucher auf das Verfallsdatum von angebrochener Sonnenmilch achten. Ist dies überschritten, lässt auch die Schutzwirkung der Creme stark nach, da sich darin enthaltene UV-Filter mit der Zeit zersetzen. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Tube nicht vermerkt, weist in der Regel ein Tiegel-Symbol mit Monatsanzahl – in der Regel sechs oder zwölf – darauf hin, wie lange die Creme haltbar ist. „Verbraucher sollten darauf achten, dass die Sonnenmilch keine Pflegestoffe wie Panthenol oder Aloe Vera enthält. Diese Stoffe unterdrücken die Hautrötung und können so, weil man sich vermeintlich länger sonnen kann, zu einem erheblichen Sonnenbrand führen“, betont die Expertin.

Trotz Creme: Zeit in der Sonne nicht ausreizen

Auch wenn der jeweilige Lichtschutzfaktor der Sonnencreme die Zeit in der Sonne deutlich verlängern kann, sollte man den maximalen Aufenthalt nicht ausreizen. Oftmals wird die Intensität der Sonneneinstrahlung falsch eingeschätzt oder schlicht zu wenig Sonnencreme aufgetragen. Regelmäßiges Nachcremen ist also Pflicht. Kleinkinder sollten zudem helle Kleidung und Kopfbedeckung mit entsprechendem UV-Schutz tragen.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell | Bildquelle: chezbeate/pixabay.com)

Corona-Ausbruch bei der Firma Tönnies: Allgemeinverfügung zur Absonderung in sog. häuslicher Quarantäne

Der Landrat des Kreises Gütersloh erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 sowie des § 30 Absatz 1 und des § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes NRW (IfSBG NRW) und der §§ 35 Satz 2, 41 VwVfG NRW folgende Allgemeinverfügung.

I.  Adressaten dieser Allgemeinverfügung sind

  1. Alle auf dem Betriebsgelände der Firma Tönnies am Standort In der Mark 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück tätigen Personen.
  2.  Alle Personen, die in (Gemeinschafts-)Unterkünften (wie bspw. Wohnheimen) oder sonstigen Wohnstätten (Wohnungen, Einfamilienhäuser) wohnen, in denen Personen im Sinne von I. Ziffer 1. wohnen.

II. Anordnungen

1.    Gegenüber den unter I. genannten Personen wird eine Absonderung in häuslicher Quarantäne bis zum 02.07.2020, 24:00 Uhr angeordnet.

Es ist diesen Personen in dieser Zeit untersagt, ihre Unterkünfte oder sonstigen Wohnstätten ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen.

Ferner ist es ihnen in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht in derselben Unterkunft oder sonstigen Wohnstätte wohnen.

2.    Für die Zeit der Absonderung unterliegen die unter I. genannten Personen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

3.     Im Fall, dass in I. Ziffer 1. genannte Personen

–      im Rahmen der seit dem 16.06.2020 durch Beauftragte des Gesundheitsamtes durchgeführten Testung negativ getestet worden sind und keine Corona-typischen Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Allgemeine Schwäche) aufweisen

oder

–      im Rahmen der seit dem 16.06.2020 durch Beauftragte des Gesundheitsamtes durchge-führten Testreihe getestet wurden, ihnen das Ergebnis der Testung aber noch nicht be-kannt gegeben wurde und sie keine Corona-typischen Symptome haben

oder

seit dem 16.06.2020 noch nicht durch Beauftragte des Gesundheitsamtes getestet wurden und keine Corona-typischen Symptome haben.

 

(Text- und Bildquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh)

Corona-Ausbruch bei Tönnies: Quarantäne für sämtliche Beschäftigte des Konzerns – Konzernspitze eingeschlossen

(Bildquelle: Jai79/pixabay.com)
(Bildquelle: Jai79/pixabay.com)

Der Kreis Gütersloh hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der nun sämtliche Beschäftigte der Unternehmensgruppe Tönnies am Standort Rheda-Wiedenbrück unter Quarantäne gestellt sind – inklusive der Verwaltung, Management und der Konzernspitze. Sie stellt auch zusätzlich sämtliche Haushaltsangehörige der Beschäftigten mit unter Quarantäne. „Wir werden alles unternehmen, um einen weitreichenden Lockdown im Kreis Gütersloh zu verhindern. Leider müssen wir feststellen, dass die für das Personal in den Produktionsbereichen am 16. Juni erlassenen Quarantänen nicht von allen eingehalten wurden“, erläuterte Landrat Sven-Georg Adenauer diesen Schritt. Die Überprüfung der Quarantäne wird jetzt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und mit weiteren auswärtigen Kräften deutlich verstärkt werden.

Der Schlachthof wurde bereits am Dienstag, 16. Juni, geschlossen. Heute folgte der Lebensmittelbetrieb. Auch der Werksverkauf steht seit heute Mittag für die Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Die Zerlegebetriebe und der Versand werden morgen Abend geschlossen. Der Kreis hatte dem Unternehmen in den Produktionsbereichen noch eine so genannte Arbeitsquarantäne gestattet, um die zuletzt geschlachteten Tiere noch zu Lebensmitteln verarbeiten zu können. Dem Unternehmen werden ab morgen nur in eng begrenzten Bereichen eine Arbeitsquarantäne (wie der Personalverwaltung, Unternehmensführung, Technik) eröffnet sein. Arbeitsquarantäne bedeutet, dass die Betroffenen sich nur zu Hause, in den zugelassen Betriebsbereichen und unter Beachtung von Hygieneauflagen auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück aufhalten dürfen.

Die Maßnahmen zu den weiteren Betriebsschließungen werden von Kreismitarbeitern, die dort unter anderem in der Fleischkontrolle tätig sind, begleitet und überwacht. So haben sie unter anderem Tore verplombt, Eingänge überwacht und Lkws kontrolliert. Die Schließungen umfassen einen Zeitraum von 14 Tagen.

 

(Textquelle: Referat PresseKreis Gütersloh | Bildquelle: Jai79/pixabay.com)

Landrat Adenauer beruft Kreistag unverzüglich ein – Lagebericht zum Corona-Ausbruch bei der Firma Tönnies

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Lagebericht zum Corona-Ausbruch bei der Firma Tönnies – Grüne beantragen Sondersitzung

Die Fraktion Die Grünen hat mit einem beim Landrat Sven-Georg Adenauer eingegangenen Schreiben gemäß Kreisordnung NRW die unverzügliche Einberufung des Kreistages verlangt, um von der Verwaltung einen umfassenden Lagebericht zum Corona-Ausbruch bei der Firma Tönnies zu erhalten. Hierzu hat die Fraktion einen Fragenkatalog vorgelegt.

Dem Antrag auf Einberufung folgend hat Landrat Adenauer daher entschieden, den Kreistag für Dienstag, 23. Juni 2020, 19 Uhr, zu einer Sondersitzung einzuladen. Die Sitzung findet im Großen Saal der Stadthalle Gütersloh statt.

Paragraph § 32 Absatz 1 der Kreisordnung NRW sieht vor, dass der Kreistag unverzüglich einzuberufen ist, wenn ein Fünftel der Kreistagsmitglieder oder eine Fraktion es verlangen. Diese Voraussetzungen erfüllt der Antrag der Fraktion Die Grünen. Die Geschäftsordnung des Kreistages sieht eine Ladungsfrist von 10 Tagen vor, die jedoch in dringenden Fällen auf 3 Werktage verkürzt werden kann.

 

(Textquelle: Referat PresseKreis Gütersloh | Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Keine Kita-Beiträge im Juni – Stadtverwaltung schlägt vor die Monate Juli und August ebenfalls zu berücksichtigen

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat der Kreisausschuss am 8. Juni entschieden, auch für den Monat Juni keine Elternbeiträge für Kitas im Kreis Gütersloh zu erheben. Der Beschluss gilt sowohl für Eltern, die keine Betreuung erhalten als auch für solche, die eine Notbetreuung aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in kritischer Infrastruktur oder anderer Ausnahmeregelungen erhalten.

Die Verwaltung der Stadt Harsewinkel schlägt dem Rat vor, dass die Eltern in Harsewinkel auch im Juli keine Elternbeiträge zahlen müssen, weil nur ein eingeschränkter Regelbetrieb ab dem 8. Juni möglich war. Die ausgefallenen Elternbeiträge sollen aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden.

Für August schlägt die Verwaltung die Einziehung des halben Elternbeitrags vor. Angesichts der neuerlichen Schließung der Kitas im Kreis Gütersloh behält sich die Bürgermeisterin vor, diesen Beschlussvorschlag unter den Vorbehalt vorzuschlagen, dass das Infektionsgeschehen im Kreis und im Land einen annähernd „normalen Regelbetrieb“ ermöglicht. Gegebenenfalls ist in den Sommerferien ein Dringlichkeitsbeschluss über die weiterhin vollständige Aussetzung herbeizuführen.

Der Rat berät dazu am 25. Juni um 17 Uhr in der Mehrzweckhalle.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)