
I. Adressaten dieser Allgemeinverfügung sind
- Alle auf dem Betriebsgelände der Firma Tönnies am Standort In der Mark 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück tätigen Personen.
- Alle Personen, die in (Gemeinschafts-)Unterkünften (wie bspw. Wohnheimen) oder sonstigen Wohnstätten (Wohnungen, Einfamilienhäuser) wohnen, in denen Personen im Sinne von I. Ziffer 1. wohnen.
II. Anordnungen
1. Gegenüber den unter I. genannten Personen wird eine Absonderung in häuslicher Quarantäne bis zum 02.07.2020, 24:00 Uhr angeordnet.
Es ist diesen Personen in dieser Zeit untersagt, ihre Unterkünfte oder sonstigen Wohnstätten ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen.
Ferner ist es ihnen in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht in derselben Unterkunft oder sonstigen Wohnstätte wohnen.
2. Für die Zeit der Absonderung unterliegen die unter I. genannten Personen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
3. Im Fall, dass in I. Ziffer 1. genannte Personen
– im Rahmen der seit dem 16.06.2020 durch Beauftragte des Gesundheitsamtes durchgeführten Testung negativ getestet worden sind und keine Corona-typischen Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Allgemeine Schwäche) aufweisen
oder
– im Rahmen der seit dem 16.06.2020 durch Beauftragte des Gesundheitsamtes durchge-führten Testreihe getestet wurden, ihnen das Ergebnis der Testung aber noch nicht be-kannt gegeben wurde und sie keine Corona-typischen Symptome haben
oder
seit dem 16.06.2020 noch nicht durch Beauftragte des Gesundheitsamtes getestet wurden und keine Corona-typischen Symptome haben.
(Text- und Bildquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh)




























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