
Minister Laumann hat angekündigt, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger im Kreis Gütersloh testen lassen kann. Der Kreis Gütersloh ist momentan in der Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), wie genau die KVWL jetzt die Testkapazitäten ausweiten kann.
Momentan gilt weiterhin, dass jeder, der Symptome hat, sich testen lassen kann und sich telefonisch an seinen Hausarzt wenden sollte.
Der Kreis Gütersloh ist in intensiven Gesprächen mit der KVWL, wie der Ablauf der angekündigten Tests für die allgemeine Bevölkerung des Kreises Gütersloh erfolgen kann. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird der Kreis Gütersloh darüber unverzüglich informieren!
Das Corona-Test-Zentrum auf dem Werksgelände der Firma Tönnies, testet ausschließlich die in Quarantäne befindlichen Werksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und deren Angehörige, die dafür eigens mit einem Fahrdienst aus ihren Wohnungen abgeholt und wieder zurückgebracht werden.
(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh | Bildquelle: coyot/pixabay.com)









































Der Landrat des Kreises Gütersloh erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 sowie des § 30 Absatz 1 und des § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes NRW (IfSBG NRW) und der §§ 35 Satz 2, 41 VwVfG NRW folgende Allgemeinverfügung.
Das was? Na, das Spöggsken!