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Amtsblatt Nr. 8 / 2020 ist erschienen – Haushaltssatzung der Stadt Harsewinkel für das Haushaltsjahr 2020 einsehbar

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 8 2020 wird die öffentliche Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der Stadt Harsewinkel für das Haushaltsjahr 2020 thematisiert. Die Haushaltssatzung und die Gesamtbeträge des zugehörigen Haushaltsplans sind somit online einsehbar. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 mit Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Stadtverwaltung Harsewinkel öffentlich aus. Aufgrund der Regelungen im Zuge der Corona-Pandemie sind allerdings Zugangsbeschränkungen zu beachten.

Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird Ihnen das Amtsblatt von der Stadtverwaltung automatisch nach jeweiligem Erscheinen zugesandt.

DRK Harsewinkel legt Info-Kampagne zu Mitgliedschaft auf Eis

(Bildquelle: RandnotizenORG/pixabay.com)

Sie leisten Hilfe dort, wo Hilfe am nötigsten ist – vor der eigenen Haustür genauso wie in Katastrophengebieten weltweit: Die Einsatzkräfte des Roten Kreuzes. Dabei gilt für das DRK das Gleiche wie für andere humanitäre Organisationen: Je breiter die eigene Basis, desto umfangreicher die Hilfeleistungen. Das DRK Harsewinkel schickt deswegen in regelmäßigen Abständen eigens dafür geschulte Öffentlichkeitsarbeiter*innen von Haus zu Haus. Ihr Auftrag: Information über die nationalen wie internationalen Aufgaben des Roten Kreuzes und die Bedeutung einer Mitgliedschaft.

Denn was viele Menschen nicht wissen: Auch ohne selbst aktiv zu werden, kann man Mitglied im Deutschen Roten Kreuz werden. So zählt der Ortsverein Harsewinkel aktuell nicht weniger als 750 Personen, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen vor allem die DRK-Arbeit in der Mähdrescherstadt unterstützen.

Eine für Ende März vorgesehene Informationskampagne haben die Verantwortlichen des Ortsvereins jetzt aus gutem Grund abgesagt bzw. verschoben. Geschäftsführer Reinhold Mann: „Diese Maßnahme haben wir zum Schutz unserer Mitarbeitenden und der Menschen in den aufzusuchenden Haushalten getroffen. Beide Gruppen wollten wir in der Corona-Krise nicht unnötig der Gefahr einer Ansteckung aussetzen. Die Gesundheit muss hier Vorrang haben.“

Stichwort „Corona-Krise“: Weil gerade in diesen schwierigen Zeiten viele Menschen den Stellenwert und die Bedeutung des DRK erkennen, haben sich die Verantwortlichen aus dem Kreis Gütersloh kurzfristig zu einer Mitgliederwerbeaktion entschieden. Das bedeutet: Wer die Arbeit des DRK gerade jetzt in der akuten Corona-Krise durch seine Mitgliedschaft unterstützen möchte, erfährt im Internet dazu Näheres unter der Adresse www.drk-guetersloh.de. Seit Neuestem besteht hier auf einer Sonderseite auch die Möglichkeit, eine Geldspende über den Online-Bezahldienst paypal zu leisten.

 

(Textquelle: DRK Harsewinkel | Bildquelle: RandnotizenORG/pixabay.com)

Beiträge für OGS, Randstundenbetreuung und 13-Plus-Betreuung an Harsewinkler Grundschulen werden ausgesetzt

(Bildquelle: stux/pixabay.com)
Dringlichkeitsentscheidung über die Aussetzung der Elternbeiträge für OGGS und Randstundenbetreuung wegen der Corona-Krise

Die Stadt Harsewinkel meldet über das Ratsinfosystem, dass diese Dringlichkeitsentscheidung aufgrund der aktuellen Situation kurzfristig getroffen wurde. Für den Monat April 2020 werden die entsprechenden Beiträge somit nicht erhoben. Weitere Informationen und Details können in der Dringlichkeitsentscheidung nachgelesen werden.

Zur Dringlichkeitsentscheidung über die Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge >>>

 

(Bildquelle: stux/pixabay.com)

Die Veranstaltung mit Anne Folger am 29.03.2020 wird in den Oktober verschoben

Die Veranstaltung mit Anne Folger „Selbstläufer“ – Klavierkabarett / Klassikcrossover wird verschoben. Sie wird am Sonntag, den 04. Oktober 2020 um 18.00 Uhr nachgeholt.

  • Ursprünglicher Termin: Sonntag, 29. März 2020, 19.00 Uhr
  • Neuer Termin: Sonntag, 04. Oktober 2020, 18 Uhr
  • Ort: Heimathaus Harsewinkel, Prozessionsweg 4, 33428 Harsewinkel

Die Tickets behalten Ihre Gültigkeit!

(Text- und Bildquelle: Kultur- und Bildungsverein Harsewinkel e.V. – KuBi)

POL-GT: Zeugen beobachten Unfallflucht und notieren sich Kennzeichen

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (JP) – Am Sonntagmorgen (22.03., 10.10 Uhr) beschädigte ein Mercedes-Fahrer beim Rangieren auf einem Parkplatz an der Münsterstraße/ Wibbeltstraße einen Laternenmasten. Im Anschluss an den Zusammenstoß flüchtete der Mercedes-Fahrer vom Unfallort, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen und eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Aufmerksame Zeugen beobachteten den Unfall, notierten sich das Kennzeichen und verständigten die Polizei. Ermittlungen führten zu einem 46-jährigen Harsewinkler, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4555453 OTS: Polizei Gütersloh Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

NRW-Rechtsverordnung: Bürgermeisterin lobt Disziplin, Ordnungsamt kontrolliert mit dem Fahrrad & weitere Infos

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

NRW-Rechtsverordnung zum Corona-Virus: Kontrollen werden verstärkt

Ordnungsamt kontrolliert mit dem Fahrrad

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide begrüßt die jetzt von der NRWLandesregierung vorgelegte und bereits seit Montagnacht gültige Rechtsverordnung mit dem darin ausgesprochenen weitreichenden Kontaktverbot. „Eindeutige Regelungen sind jetzt wichtig. Wir werden alles dafür tun, dass die Regelungen entsprechend der Vorgaben eingehalten werden“, so die Bürgermeisterin. Bisher sei in Harsewinkel ein energisches Einschreiten der Ordnungsbehörden nicht erforderlich gewesen. „Alle Bürgerinnen und Bürger verhalten sich – soweit wir das beurteilen können – verantwortungsvoll und diszipliniert: Dafür meinen herzlichen Dank.“ Sowohl in den Geschäften als auch unter freiem Himmel würden die Harsewinkler/innen den Anordnungen der Behörden Folge leisten. Trotzdem sollen die Kontrollen jetzt verstärkt werden. „Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt werden in allen drei Ortsteilen unterwegs sein. In der Innenstadt werden sie mit Fahrrädern patroullieren – damit können sie in relativ kurzer Zeit ein verhältnismäßig großes Gebiet abdecken.“

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. „Laut NRW-Rechtsverordnung sind die Behörden gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.“

Örtliche Händler bieten Online-Bestellungen und Lieferservice an

Auf der Grundlage der neuen Rechtsverordnung gelten auch für Handel und Dienstleistungen strengere Auflagen. So müssen ab jetzt auch Friseurgeschäfte schließen; der Betrieb von Restaurants, Gaststätten und Imbissen ist untersagt. Der städtische Wirtschaftsförderer Markus Wiegert weist in dem Zusammenhang auf die gemeinsame Aktion von Verkehrsverein und Werbegemeinschaft hin. Auf ihrem Plakat geben die beiden Gewerbevereine dem Coronavirus keine Chance: „Solidarität, Respekt, Verbundenheit und Menschlichkeit sind stärker“. Verbunden ist die Aussage mit dem Wunsch an die Kunden, nach der Krise wieder in den örtlichen Geschäften zu kaufen. Eine Liste mit lokalen Händlern und Anbietern, die online oder per Telefon Bestellungen annehmen und den Kunden ihre Waren nach Hause liefern, ist auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. „Meine Bitte an die Händler: Schicken Sie uns dazu Ihre Angebote – die Liste auf der Homepage wirdfortlaufend ergänzt“, so Wiegert.

Not-Betreuung für Kinder

Mit der Ausweitung der Not-Betreuung an Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege hatte das NRW-Familienministerium bereits am 20. März auf die Situation von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen reagiert, die in kritischer Infrastrukutur arbeiten. Mussten bisher beide Elternteile eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, reicht es jetzt, wenn nur ein Elternteil am Arbeitsplatz aufgrund der aktuellen Situation unabkömmlich ist. Auch Eltern, die bisher keine Betreuung in Anspruch genommen haben, können ihr Kind jetzt unterbringen. Die Einrichtungen stehen auch an den Wochenenden für die Not-Betreuung zur Verfügung. Was genau unter „Kritischer Infrastruktur“ zu verstehen ist, ist auf einem vom Arbeitgeber auszufüllenden Formular zur Vorlage bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung vermerkt, das auf der Homepage der Stadt hinterlegt ist.

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus – auch die aktuelle NRWRechtsverordnung – finden Sie auf der Homepage der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.deCorona-Virus: Aktuelle Informationen

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Bus- und Zugnahverkehr: Weitere Einschränkungen des Fahrplans

(Bildquelle: stux/pixabay.com)
(Bildquelle: stux/pixabay.com)

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren, gelten im öffentlichen Nahverkehr im Kreis Gütersloh Schutzmaßnahmen für die Fahrgäste und das Fahrpersonal. Sowohl im Bus- als auch im Zugnahverkehr kommt es zu weiteren Einschränkungen des Fahrplans.

Ab Dienstag, 24. März, entfällt bis auf Weiteres der Halbstundentakt auf der RB 74 Senne-Bahn. Damit gibt es am Bahnhof Schloß Holte keinen Anschluss mehr für die Linie 84 (Augustdorf – Stukenbrock – Schloß Holte) von beziehungsweise nach Bielefeld. Die Anschlüsse der Buslinien 84.1 und 84.2  (Ortsverkehre) an die Senne-Bahn bleiben bestehen.

Ab Mittwoch, 25. März wird außerdem der Betrieb der Zuglinie RB 69 (Bielefeld – Hamm – Münster) vorerst bis zum 19. April eingestellt. Daher gibt es nur noch eingeschränkt Anschlüsse an den Busverkehr am Hauptbahnhof Gütersloh und am Bahnhof Rheda. Die Zuglinien RE 6 (Minden – Bielefeld – Hamm – Düsseldorf) und RB 67 (Bielefeld – Warendorf – Münster) fahren weiterhin. Die planmäßigen Anschlüsse der Buslinie 70 (Rheda – Langenberg – Lippstadt) am Bahnhof Rheda in und aus Richtung Bielefeld sind damit gewährleistet. Einschränkungen gibt es für Fahrgäste hingegen in Lippstadt. Da der Fahrplan der Zuglinie RB 89 auf einen Stundentakt ausgedünnt wird, gibt es am Bahnhof Lippstadt nur noch eingeschränkt Anschluss an die Buslinien 70 sowie 80.1 (Rietberg – Lippstadt).

Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die Anschlüsse zu informieren. Informationen zu den Einschränkungen im NRW-Zugverkehr sind unter www.mobil.nrw erhältlich.

 

(Textquelle: Kreis Gütersloh – VVOWL | Bildquelle stux/pixabay.com)

Landesregierung NRW beschließt weitreichendes Kontaktverbot: Geldbußen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Landesregierung beschließt weitreichendes Kontakt-Verbot. Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von maximal zwei Personen. Bei Nichteinhaltung sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro und Freiheitsstrafen möglich. Ministerpräsident Laschet: „Wir überwachen nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen“.

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.

Die Staatskanzlei teilt mit

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder das öffentliche Leben in der Corona-Krise massiv heruntergefahren. Das war richtig, diesen Weg gehen wir weiter –  und verstärken die Maßnahmen in diesem Bereich. Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht. Wir setzen deshalb jetzt ein weitreichendes Kontaktverbot in Kraft. Ab Montag null Uhr sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten. Mit der neuen Rechtsverordnung überwachen wir nicht die Vernünftigen, sondern bestrafen die Uneinsichtigen. Konsequent und hart. Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf dieses gemeinsame und geschlossene Vorgehen einigen konnten.“

Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick:

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).

Handwerk, Dienstleistungsgewerbe

Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen.
Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör.
Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Handel

Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.

Gastronomie

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt.
Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen

Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.

Bibliotheken

Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.

Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft

 

Hier kommen Sie zur Rechtsverordnung der Landesregierung >>>

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis Gütersloh: Krisenstab ruft auf, persönliche Schutzausrüstung zu spenden

(Bildquelle: KlausHausmann/pixabay.com)

Unternehmen im Kreis Gütersloh werden um Unterstützung gebeten

Der Krisenstab hat in seiner Sitzung am Sonntag beschlossen, einen Spendenaufruf in Richtung Unternehmen zu starten. Vor allem in Arztpraxen wird die persönliche Schutzausrüstung allmählich knapp. Auch in den Krankenhäusern im Kreis Gütersloh, in den Rettungsdiensten und Pflegeheimen schwinden die Reserven.

„Vor allem um die medizinische, aber auch die pflegerische Versorgung der Patienten sicherzustellen und die das Personal vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, werden Schutzausrüstung wie Masken und Schutzbekleidung wird dringend benötigt“, bittet Dezernent und Krisenstabsleiter Thomas Kuhlbusch dringend um Unterstützung.

Viele Unternehmen, die inzwischen ihre Produktion runtergeschraubt haben, benutzen solche Materialen in der Produktion, etwa solche aus den Bereichen Chemie und Holzverarbeitung. Benötigt werden unter anderem Atemschutzmaske FFP 2 und 3 (mit und ohne Ausatemventil) Schutzoveralls und -kittel, Schutzbrillen sowie medizinische Einmalhandschuhe. Der Kreisfeuerwehrverband Gütersloh würde sich im Bedarfsfall um den Transport kümmern, sollte keine Anlieferung möglich sein. Angebote für Materialspenden bitte an die E-Mailadresse materialspenden@kreis-guetersloh.de richten.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: KlausHausmann/pixabay.com)

Kreis Gütersloh: „Man kann sich nicht frei testen“

(Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Corona-Test sagt nur etwas über die Vergangenheit

Angesichts der weiter voranschreitenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus kommen immer wieder Personen auf die Idee, sich auf das Virus testen lassen zu wollen beziehungsweise es von anderen zu verlangen, obwohl keine Symptome oder Hinweise auf Kontakte zu Erkrankten vorliegen. In der Anfangszeit der Epidemie waren es unter anderem Personen, die angesichts der damals noch offenen Grenzen in den Urlaub wollten, jetzt sind es mitunter Einrichtungen, die den negativen Test von neu aufzunehmenden Personen verlangen, etwa in der Kurzzeitpflege. Damals wie heute macht das keinen Sinn, stellt Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh klar. „Man kann sich nicht frei testen.“ Ein Testergebnis sage nur etwas über die Vergangenheit aus. Würde etwa für ein Kind in einer Notbetreuungsgruppe oder für jemanden in der Alten-Tagespflege ein negativer Test vorlegt werden, bedeute das lediglich, dass zum Testzeitpunkt keine Ansteckung mit dem Virus vorlag. Das könne sich aber bereits kurze Zeit nach der Probennahme geändert haben.

Eine Laboruntersuchung sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden, um die Ursache abzuklären, heißt es auch auf der Internetseite www.infektionsschutz.de. Bei einer gesunden Person sage ein Test auf das neuartige Coronavirus nichts darüber aus, ob diese Person krank werden kann. Zudem würden damit die Testkapazitäten unnötig belastet. Apropos Test: Aus gegebenem Anlass ist es Dr. Bunte wichtig, noch mal darauf hinzuweisen, wie man sich im Fall der Fälle zu verhalten hat, wenn aus guten Gründen ein Coronatest gemacht worden ist: Nach dem Test sollten die Personen sofort und unvermittelt die eigenen vier Wände ansteuern und dort bleiben. Von weiteren Personen im Haushalt solle man sich absondern, also ausreichend Abstand halten und beispielsweise Mahlzeiten nicht gemeinsam einnehmen und ein einzelnes Schlafzimmer und wenn möglich ein eigenes Bad nutzen.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: geralt/pixabay.com)