NRW-Rechtsverordnung: Bürgermeisterin lobt Disziplin, Ordnungsamt kontrolliert mit dem Fahrrad & weitere Infos

NRW-Rechtsverordnung zum Corona-Virus: Kontrollen werden verstärkt

Ordnungsamt kontrolliert mit dem Fahrrad

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide begrüßt die jetzt von der NRWLandesregierung vorgelegte und bereits seit Montagnacht gültige Rechtsverordnung mit dem darin ausgesprochenen weitreichenden Kontaktverbot. „Eindeutige Regelungen sind jetzt wichtig. Wir werden alles dafür tun, dass die Regelungen entsprechend der Vorgaben eingehalten werden“, so die Bürgermeisterin. Bisher sei in Harsewinkel ein energisches Einschreiten der Ordnungsbehörden nicht erforderlich gewesen. „Alle Bürgerinnen und Bürger verhalten sich – soweit wir das beurteilen können – verantwortungsvoll und diszipliniert: Dafür meinen herzlichen Dank.“ Sowohl in den Geschäften als auch unter freiem Himmel würden die Harsewinkler/innen den Anordnungen der Behörden Folge leisten. Trotzdem sollen die Kontrollen jetzt verstärkt werden. „Die Kolleginnen und Kollegen vom Ordnungsamt werden in allen drei Ortsteilen unterwegs sein. In der Innenstadt werden sie mit Fahrrädern patroullieren – damit können sie in relativ kurzer Zeit ein verhältnismäßig großes Gebiet abdecken.“

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. „Laut NRW-Rechtsverordnung sind die Behörden gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.“

Örtliche Händler bieten Online-Bestellungen und Lieferservice an

Auf der Grundlage der neuen Rechtsverordnung gelten auch für Handel und Dienstleistungen strengere Auflagen. So müssen ab jetzt auch Friseurgeschäfte schließen; der Betrieb von Restaurants, Gaststätten und Imbissen ist untersagt. Der städtische Wirtschaftsförderer Markus Wiegert weist in dem Zusammenhang auf die gemeinsame Aktion von Verkehrsverein und Werbegemeinschaft hin. Auf ihrem Plakat geben die beiden Gewerbevereine dem Coronavirus keine Chance: „Solidarität, Respekt, Verbundenheit und Menschlichkeit sind stärker“. Verbunden ist die Aussage mit dem Wunsch an die Kunden, nach der Krise wieder in den örtlichen Geschäften zu kaufen. Eine Liste mit lokalen Händlern und Anbietern, die online oder per Telefon Bestellungen annehmen und den Kunden ihre Waren nach Hause liefern, ist auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. „Meine Bitte an die Händler: Schicken Sie uns dazu Ihre Angebote – die Liste auf der Homepage wirdfortlaufend ergänzt“, so Wiegert.

Not-Betreuung für Kinder

Mit der Ausweitung der Not-Betreuung an Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege hatte das NRW-Familienministerium bereits am 20. März auf die Situation von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen reagiert, die in kritischer Infrastrukutur arbeiten. Mussten bisher beide Elternteile eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, reicht es jetzt, wenn nur ein Elternteil am Arbeitsplatz aufgrund der aktuellen Situation unabkömmlich ist. Auch Eltern, die bisher keine Betreuung in Anspruch genommen haben, können ihr Kind jetzt unterbringen. Die Einrichtungen stehen auch an den Wochenenden für die Not-Betreuung zur Verfügung. Was genau unter „Kritischer Infrastruktur“ zu verstehen ist, ist auf einem vom Arbeitgeber auszufüllenden Formular zur Vorlage bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung vermerkt, das auf der Homepage der Stadt hinterlegt ist.

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus – auch die aktuelle NRWRechtsverordnung – finden Sie auf der Homepage der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.deCorona-Virus: Aktuelle Informationen

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: sumanley/pixabay.com)