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Corona-Epidemie: Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege werden ausgesetzt

Bildquelle: Efraimstochter/pixabay.com

Aufgrund der landesweiten Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen seit dem 16. März wird das Jugendamt des Kreises Gütersloh zunächst für den Monat April auf die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kitas und bei den Tagesmüttern verzichten. Auf diese kreisweit einheitliche Vorgehensweise hatte sich die Verwaltung bereits am Mittwoch mit den Jugendamtsdezernenten der Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl verständigt, weil eine landesweite Beitragsregelung durch das Familienministerium aktuell nicht zu erwarten ist. Landrat Sven-Georg Adenauer hatte sich über das Vorgehen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der zehn Kommunen abgesprochen, in denen der Kreis Gütersloh das zuständige Kreis-Jugendamt ist. Gütersloh, Verl und Rheda-Wiedenbrück haben eigene Jugendämter.

Landrat Adenauer wird den Gremien des Kreises diese Regelung vorschlagen. Ein Beschluss hierzu wird voraussichtlich am 1. April im Kreisausschuss erfolgen. „Wir brauchen jetzt eine pragmatische Lösung“, betont der Landrat. „Durch die Schließung der Kitas und Kindertagespflegestellen zu Beginn dieser Woche mussten die Eltern die Betreuung ihrer Kinder innerhalb von nur zwei Tagen für die nächsten Wochen selber organisieren. Nachdem die Notbetreuung für die anspruchsberechtigten Eltern in den Kitas geklärt und eingerichtet wurde, sollte jetzt das Signal der Entlastung für alle Eltern hinsichtlich der Elternbeiträge gesendet werden.“

Für das Jugendamt des Kreises Gütersloh geht es dabei um eine Summe von rund 700.000 Euro pro Monat. Im aktuellen Kindergartenjahr besuchen rund 7700 Kinder die 111 Kindertageseinrichtungen und 180 Kindertagespflegestellen.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: Efraimstochter/pixabay.com)

Land weitet Notfallbetreuung ab Montag aus: Auch samstags und sonntags & mehr Anspruchsberechtigte

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Ab Montag, 23. März, wird die Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler ausgeweitet. Galt zunächst, seit dem 18. März, dass beide Eltern im Bereich der so genannten kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Pflegepersonal, Ärzte, Polizei etc.) arbeiten müssen, um Anspruch zu haben, gilt ab Montag, 23. März, dass die berufliche Situation des Partners keine Rolle mehr spielt. Es reicht also aus, dass ein Elternteil in der so genannten kritischen Infrastruktur beschäftigt ist. Zudem werden ab diesem Tag auch die Betreuungszeiten ausgeweitet: Ab Montag, 23. März, steht die Notfallbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Das hat das Land NRW mitgeteilt. Das Schulamt für den Kreis Gütersloh weist zudem daraufhin, dass alle Grundschulen im Kreis weiterhin zu den üblichen Zeiten erreichbar sind, um auch neue Anmeldungen für die Gruppen anzunehmen.
Die Notfallbetreuung hatte das Land NRW eingerichtet, nachdem am 18. März die Schulen und Kitas wegen der Coronaepidemie geschlossen worden sind. In ganz NRW bieten die Schulen insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung an, wenn deren Eltern in ihren Berufen unabkömmlich sind, weil sie in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Link zum Formular >>>

Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier >>>

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide fordert Dringlichkeitsbeschluss: Aussetzung der OGS- und Randstundenbeträge

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Erstattung und Aussetzung der OGS- und Randstundenbeträge

Gleiche Forderung für die KiTa-Gebühren an den Kreis gestellt

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (SPD) hat angesichts der Schließung der Kitas und der Offenen Ganztagsbetreuung bzw. der Randstundenbetreuung, die Aussetzung der Beiträge gefordert. In einer Mail an die Mitglieder des Stadtrats regt sie einen Dringlichkeitsbeschluss an, der von der SPD-Fraktion initiiert wurde.

„Der nächste Zahlungslauf steht nächste Woche an und sollte aus meiner Sicht gestoppt werden“, so die Bürgermeisterin. Somit können Einkommenseinbußen für junge Familien infolge der Krise vermieden werden. „Die Eltern fragen zurecht, warum sie zahlen sollen, wenn wegen der Schulschließung keine Leistung erfolgt“, so Amsbeck-Dopheide.

Da der Kreis für die Kitabeiträge zuständig ist, fordert sie eine kreisweite Aussetzung ein. Allerdings ist dort noch keine Entscheidung getroffen worden. Die Belastungen ergeben sich im Kita-Bereich genauso und sind dort oft noch höher. Daher fordert sie den Jugendhilfeträger auf, kreisweit genauso zu entscheiden.

 

(Textquelle: SPD Harsewinkel | Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Volksbank schützt Kunden und Mitarbeiter durch eingeschränkten Service

Aufgrund der aktuell schnellen und flächendeckenden Ausbreitung des Coronavirus werden ab Montag, 23. März 2020, alle Filialen der Volksbank eG bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Kunden sind deshalb aufgefordert, verstärkt die SB-Geräte und den digitalen Service zu nutzen. Die Selbstbedienungszonen bleiben an allen Standorten verfügbar und werden regelmäßig desinfiziert. Die Bargeldversorgung an allen Geldautomaten der Bank ist gesichert.

 

Die Kundenberater stehen ihren Kunden telefonisch oder per Mail direkt zur Verfügung. Eine Beratung vor Ort ist nur in dringenden Fällen nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Darüber hinaus ist das Kundenservicecenter von Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr unter 02581 57-0 oder unter kundenservicecenter@volksbank-eg.de erreichbar. Dazu Vorstand Norbert Eickholt: „Wir bitten unsere Mitglieder und Kunden, auch in ihrem eigenen gesundheitlichen Interesse, vom persönlichen Besuch der Geschäftsstellen abzusehen und stattdessen unser umfangreiches Online-Angebot zu nutzen.“

Mit der Entscheidung möchte die Bank ihren Beitrag leisten, die Ausbreitung des Virus zu reduzieren. Über die Homepage und die Social-Media-Kanäle werden Kunden laufend über den aktuellen Stand informiert.

Kreis Gütersloh: Die häufigsten Fragen an die Corona-Hotline – Symptome, Quarantäne und Zugang zum Testzentrum

(Bildquelle: TeroVesalainen/pixabay.com)

Anfang März, genauer am 2. März gegen Mittag, startete der Kreis Gütersloh eine Bürgerhotline, um dem erhöhten Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger besser gerecht zu werden. Deren Anrufe waren so zahlreich geworden, dass sie in der Abteilung Gesundheit und in der Telefonzentrale nicht mehr zu bewältigen war. Aus zunächst zwei Telefonen wurden zwischenzeitlich zehn, inzwischen gibt es zusätzlich eine Hotline der pro Wirtschaft GT, da sich immer mehr die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie abzeichnen. Die Mediziner der Abteilung Gesundheit, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerhotline schulen, haben die Fragen der Bürgerinnen und Bürger genauer angeschaut, um zu ermitteln, welche Fragen am häufigsten gestellt werden. Dabei haben sich aktuell acht Fragen besonders aufgedrängt. Die Übersicht dient nicht nur der In-formation. Sie soll auch zur Entlastung der Bürgerhotline beitragen. Vielleicht hat ja jemand anders genau die Frage schon gestellt, die noch weitere Bürgerinnen und Bürger umtreibt.

Die Antworten darauf finden sich hier:

Zu den häufigsten Fragen an die Corona-Hotline Kreis GT >>>

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: TeroVesalainen/pixabay.com)

Info aus der Ausländerbehörde: Ablauf des Visums – Rückkehr nicht möglich?

(Bildquelle: RJA1988/pixabay.com)

In den letzten Tagen erreichen die Ausländerbehörden vermehrt  Anrufe oder E-Mails von besorgten Angehörigen, die ihre Verwandten oder Freunde derzeit als Gast in ihrem Haushalt aufgenommen haben.

Die Sorge: Das Visum läuft ab und eine Rückreise ins Heimatland ist aufgrund gestrichener Verkehrs- oder Flugverbindungen nicht mehr rechtzeitig möglich. Hier gilt es erstmal die Ruhe zu bewahren.

Die Ausländerbehörden des Kreises Gütersloh und der Stadt Gütersloh wissen um die Herausforderung  und sind bemüht Hilfestellung mit Blick auf den vorübergehenden weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet zu geben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die für sie zuständige Ausländerbehörde.

Bitte beachten Sie:

Persönlichen Vorsprachen im Rathaus der Stadt Gütersloh und im Kreishaus Gütersloh sind bis auf weiteres nicht möglich!

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: RJA1988/pixabay.com)

Abstand halten: Bürgermeisterin zeigt, wie‘s geht

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Tim Strotjohann zeigen, wie´s geht.

Abstand halten – so lautet das Gebot der Stunde. Eineinhalb bis zwei Meter sind die Maßgabe des Robert-Koch-Institus, um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu reduzieren. Dass es nicht immer und überall leicht fällt, diese für alle neue Regel einzuhalten, wird nicht zuletzt in den Geschäften deutlich, wo Kundinnen und Kunden vor Theken und Kassen nach wie vor eng beieinander stehen.

Mithilfe einer deutlichen Markierung sollen sie deshalb ab heute bei der Bäckerei Wilhalm auf Abstand gehalten werden. Der schwarz-gelbe Klebestreifen auf dem Boden zeigt deutlich an, wie nahe man dem Anderen kommen darf. Für Tim Strotjohann – neben Michael Wilhalm Mitinhaber der Bächerei – eine sinnvolle Maßnahme. „Zwei Meter kann man mit dem Zollstock exakt abmessen; die Entfernung einfach nur zu schätzen, fällt vielen sicher schwer.“

Für Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide sind die „Abstand-Halten“-Markierungen ein wichtiges Signal: „Ich bitte alle, den Ernst der Lage zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. Es reicht nicht aus, dass wir Einrichtungen schließen und Veranstaltungen untersagen: Jeder muss jetzt darauf achten, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu wahren.“ Die Bürgermeisterin wünscht sich, dass das Beispiel Wilhalm in Harsewinkel Schule macht. „Mit Abstand zusammenhalten – das ist das Gebot der Stunde.“

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Ausländerbehörde Kreis Gütersloh: Sämtliche Termine werden abgesagt

(Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh ist derzeit dabei, sämtliche bereits getroffenen Terminvereinbarungen abzusagen. Das gilt etwa für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis. Der Hintergrund: Die Ausländerbehörde des Kreises hatte bereits seit geraumer Zeit nur noch ein Termingeschäft. Ohne vorherige Terminvereinbarung war gar kein persönlicher Besuch möglich. Angesichts der Corona-Epidemie ist es jetzt aber nicht möglich, den nötigen Sicherheitsabstand bei der Aufnahme der biometrischen Daten zu gewährleisten. Persönliche Termine würden deshalb nur noch in dringenden Ausnahmefällen gemacht, es müsse zuvor individuell geklärt werden, unter welchen Umständen dies möglich sei.

Wer einen Termin zur Erteilung beziehungsweise Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erhalten hat, wird von den Kolleginnen und Kollegen informiert, dass der Termin storniert wurde. Bei Bedarf kann auf Nachfrage eine sogenannte Fiktionsbescheinigung per Post zugeschickt werden. Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach. Auch die damit verbundenen möglichen Nebenbestimmungen – gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis – bestehen weiter fort. Des Weiteren werden die betroffenen Personen gebeten, die benötigten Unterlagen bezüglich der Erteilung beziehungsweise Verlängerung des Aufenthaltstitel per E-Mail oder per Brief bei der Ausländerbehörde einzureichen, damit der Antrag bereits vorab geprüft und bearbeitet werden kann.

Darüber hinaus werden diejenigen, deren Aufenthaltstitel in der nächsten Zeit ablaufen, weiterhin von der Ausländerbehörde angeschrieben und aufgefordert, einen Verlängerungsantrag zu stellen. Sobald dieser Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, besteht wiederum die Möglichkeit eine Fiktionsbescheinigung auf dem Postweg zu übersenden. Auch hiermit ist der vorherige Aufenthalt zunächst weiterhin gültig.

Die Erfassung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel wird nach der Aufhebung des reduzierten Publikumkontaktes selbstverständlich nachgeholt, damit der Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt werden kann.

Auch in Sachen Duldungserteilungen und -verlängerungen sowie Beratung ausreisepflichtiger Personen ergeben sich Veränderungen: Beantragte Duldungen werden ab sofort in Kopie per Post versandt. Eine persönliche Aushändigung findet nicht mehr statt. Geduldete sind solche Personen, deren Asylantrag abgewiesen worden ist, die aber aus unterschiedlichen Gründen geduldet und nicht abgeschoben werden. Im Internetauftritt des Kreises Gütersloh steht ein Antrag zur Beantragung zur Verfügung (Themen/Aktuelles/Formulare und Merkblätter). Dieser ist dann per Post mit den genannten Unterlagen an die Ausländerbehörde zu senden oder in den Hausbriefkasten an der Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, einzuworfen.

Auch Gestattungsinhaber – das sind Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden – können ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Gestattung per Post zusenden oder in den Hausbriefkasten an der Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, einwerfen. Der entsprechende Antragsvordruck ist identisch mit dem der Duldung und findet sich im Internet. Die verlängerte Aufenthaltsgestattung oder gegebenenfalls eine Duldung wird dann in Kopie ausnahmsweise per Post zugeschickt. Eine persönliche Aushändigung findet nicht mehr statt.

Beschäftigungserlaubnisse können ebenfalls per Post oder per Mail unter auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de beantragt werden. Die Erlaubnisse werden in zweifacher Ausfertigung (Arbeitgeber und Antragsteller) per Post an die Arbeitgeber verschickt. Eine persönliche Aushändigung findet nicht statt.

Für allgemeine ausländerrechtliche Fragen ist die Ausländerbehörde wie üblich per Mail unter auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de oder telefonisch über die Hotline 05241/85-2237 zu erreichen.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Jusos wollen helfen: Nachbarschaftshilfe in Zeiten von Corona

(Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com)
Wie kann man in dieser Situation helfen?

Die Idee ist nicht neu und Anna und Christian kaufen z.B. schon für die in Gütersloh lebenden Großeltern ein. Also warum nicht auch für andere.
Mit Sicherheit gibt es auch in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen Menschen die Hilfe benötigen, weil sie zur Zeit die Wohnung nicht verlassen wollen, um Besorgungen zu machen. Unter 05247/6039393 kann man sich gerne melden wenn man Hilfe haben, aber auch wenn man Hilfe anbieten möchte. Vielleicht haben ja auch andere Zeit und Lust mitzumachen.

 

 

(Text- und Bildquelle: Jusos Harsewinkel | Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com)