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Exklusive WDR-Umfrage zur Digitalisierung: NRW-Schulleiter*innen vergeben nur ein Ausreichend

(Bildquelle: steveriot1/pixabay.com)
(Bildquelle: steveriot1/pixabay.com)

Auch im zweiten Schuljahr der Corona-Pandemie fehlt es an Schulen in NRW nach wie vor an Geräten, Infrastruktur und Fortbildungen, zeigt eine exklusive WDR-Umfrage unter Schulleiter*innen in NRW. Diese sind mit der digitalen Ausstattung ihrer Schulen unzufrieden: Im Schnitt vergeben sie dafür die Schulnote 3,8. Das entspricht der Note ausreichend. Die Lage an den Grund- und Hauptschulen ist noch prekärer. An den meisten Schulen wurden beim Homeschooling Aufgaben per Mail (76%) oder ausgedruckte Arbeitsblätter (71%) eingesetzt.

Große regionale Unterschiede: Mangelhaft in Mülheim – Befriedigend in Coesfeld

Mit den vom WDR recherchierten Zahlen gibt es für NRW als zurzeit einziges Bundesland einen aktuellen Überblick zum Digitalisierungsprozess an den Schulen. Die WDR-Recherchen zeigen: Auch wenn die umfassende digitale Ausstattung von Lehrer*innen und Schüler*innen erklärtes Ziel der Landesregierung ist, gleicht die Lage im Land einem Flickenteppich: So erhalten die Kreise Coesfeld (2,6) und Herford (2,8) bei den Antworten der Schulleiter*innen in der Bewertung nach Schulnoten ein befriedigend – die Kreise Bochum (5,0) und Mülheim an der Ruhr (5,2) bekommen im Schnitt hingegen nur die Note mangelhaft.

Zum Unterricht während der Pandemie wurden im Auftrag des WDR auch Schüler*innen befragt. Sie kritisieren unter anderem die mangelnde Nachbereitung des Unterrichts aus der Ferne. Während nicht einmal die Hälfte (47%) der Schulleiter*innen angab, dass fertige Aufgaben besprochen wurden, bestätigten das nur 16% der Schüler*innen.

Lehrer*innen müssen IT in ihrer Freizeit warten

Die Befragung der Schulleiter*innen zeigt deutlich: Die Gerätewartung in den Schulen übernehmen neben der Kommune meist auch die Lehrer*innen in ihrer Freizeit. Zwar erwartet das Land NRW, dass sich Lehrer während der Arbeitszeit um die Wartung der Geräte (PC, Tablet, Laptops, etc.) kümmern. Allerdings geben 55,2 Prozent der Schulleiter*innen an, dass das nicht reicht und deshalb Lehrer*innen die Geräte in ihrer Freizeit warten. An den Gymnasien ist das sogar zu 73,7 Prozent der Fall. Und auch in anderen Punkten üben die Schulleiter*innen massive Kritik an der Landesregierung. Als Konsequenz aus dem Lernen auf Distanz haben viele Schulen organisatorische Dinge geändert (Konzepte für Distanzunterricht, Einbinden von Technik im Unterricht) und benötigen dazu Fortbildungen. Viele Schulleiter*innen beklagen dabei mangelnde Unterstützung und äußerten sich frustriert und enttäuscht. Um die Digitalisierung ihrer Schule voranzubringen, wünschen sich die Schulleiter*innen vor allem deutlich mehr Endgeräte für die Schüler*innen und Lehrkräfte, eine bessere Infrastruktur und Weiterbildungen sowie mehr Unterstützung durch die Politik.

Die Befragung

Der WDR hat den Schulleiter*innen aller Schulen in NRW (Primar- und Sekundarstufen) eine Online-Umfrage zugeschickt – die Beteiligung bei den allgemeinbildenden Schulen lag bei fast 1.100 von insgesamt 4594 allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft in NRW, was einer Quote von 24 Prozent entspricht. Die Umfrage lief vom 19. August bis zum 16. September 2020, vor Beginn des neuen Schuljahrs.

Außerdem hat das Institut mindline media im Auftrag des WDR 517 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in NRW befragt. Diese repräsentative Online-Umfrage lief im Zeitraum vom 3. bis 14. September 2020. Abgefragt wurde: Wie bewerten Schulleiter*innen und Schüler*innen ihre aktuelle digitale Ausstattung an NRW-Schulen? Wie lief das Lernen auf Distanz in der Corona-Pandemie konkret ab? Wer ist für die Wartung der Endgeräte zuständig? Was wollen die Schulen ändern und was wünschen sie sich?

Über die Ausstattung der Schulen mit digitalen Geräten hat der WDR bereits im August eine exklusive Umfrage per IFG-Anfrage unter den NRW-Kommunen veröffentlicht:

http://www.wdr.de/k/umfragekommunen

Im vergangenen Jahr vergaben deutschlandweit Schulleiter Noten zur Digitalisierung:

http://www.wdr.de/k/umfrageschulen

 

(Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell)

Der Weihnachtsmarkt in Harsewinkel fällt 2020 aus!

(Bildquelle: heidemsy/pixabay.com)
(Bildquelle: heidemsy/pixabay.com)

Weihnachtsmarkt Harsewinkel 2020 abgesagt

Bernhard Brockmann, der zweite Vorsitzende des Verkehrsvereins, musste den Standbetreibern am Sonntagnachmittag schweren Herzens mitteilen, dass der Weihnachtsmarkt in Harsewinkel im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann.

Am vergangenen Dienstag hatten sich Vertreter der Stadt Harsewinkel und des Verkehrsvereins mit den Standbetreibern getroffen, um gemeinsam über mögliche Konzepte unter Corona-Bedingungen zu beraten. Laut Aussage von Bernhard Brockmann erwies sich die Ausgangssituation bereits am Dienstag als ziemlich schwierig. Um Ansammlungen und Gedränge vor der Bühne auf dem Alten Markt vermeiden zu können, hätte man das beliebte Bühnenprogramm streichen müssen und ein Großteil der Standbetreiber hatte bereits im Vorfeld des Treffens die Teilnahme am diesjährigen Weihnachtsmarkt abgesagt. Darunter befanden sich viele Betreiber von Kreativ-Ständen und damit wären hauptsächlich Getränke- und Imbissstände verblieben, deren Handhabung durch Corona sowieso relativ aufwendig wäre.

Trotzdem wollte man zunächst gemeinsam einen Weg finden, um in Harsewinkel vor Weihnachten ein paar schöne, besinnliche und gesellige Stunden auf dem Weihnachtsmarkt ermöglichen zu können. Dazu wurden einige Ideen entwickelt, die auf ihre Machbarkeit geprüft wurden. Aufgrund der derzeitigen dynamischen Lage und der beinahe täglichen Änderungen bezüglich der Corona-Maßnahmen musste man die zunächst sehr motivierten Bemühungen schließlich einstellen. Man hätte gerne den Vereinen und denjenigen, die sonst auch jedes Jahr einen großen Anteil an einem erfolgreichen und vor allem stimmungsvollen Markt leisten, die Möglichkeit gegeben, auch unter diesen widrigen Umständen ihre Angebote für die Bürger zugänglich zu machen. Leider machen es die derzeit sprunghaft ansteigenden Fallzahlen unmöglich. Die Lage ist zu unübersichtlich und die Verantwortlichen können keine Prognosen wagen.

Der Verkehrsverein, die Stadt Harsewinkel und die Standbetreiber bedauern die Absage sehr und man hofft gemeinsam darauf, 2021 wieder einen Weihnachtsmarkt in Harsewinkel organisieren zu können. Bernhard Brockmann unterstrich aber im Gespräch mit dem Spöggsken, dass der Vorstand des Verkehrsvereins intensiv daran arbeitet, dass der Lichterabend am Freitag, 6. November, trotz der steigenden Corona-Infektionszahlen stattfinden soll.

 

(Bildquelle: heidemsy/pixabay.com)

Kreis GT: Gefährdungsstufe zwei ist erreicht – Kreisverwaltung verstärkt Personal

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Weitere Allgemeinverfügung

Corona geht in die Breite

Dies trifft Einrichtungen im gesamten Kreisgebiet, wie Kitas, Schulen, Praxen, Altenpflege-Einrichtungen, Firmen und Kirchengemeinden. Viele Infektionen gehen auf Feiern im privaten Raum zurück.

Geografisch gesehen ist der Süden des Kreises Gütersloh stärker infiziert als der Norden. Weniger betroffen sind derzeit die Kommunen Versmold und Langenberg. Beide grenzen jedoch an den Kreis Warendorf und Versmold zudem an den Landkreis Osnabrück, die beide als Risikogebiete gelten. Obendrein sind die Kommunen umringt von Städten und Gemeinden innerhalb des Kreises Gütersloh, die selbst schon hohe Inzidenzen haben. In einer kleineren Kommune reicht bereits die Infektion einer Familie mit fünf Personen – und schon ist der Inzidenzwert von 50 Infektionen binnen sieben Tagen erreicht oder überschritten. Derzeit kann aufgrund der gestreuten Gesamtlage in Nordrhein-Westfalen und steigender Infektionszahlen im gesamten Kreis Gütersloh ein Überspringen des Virus‘ auf die noch weniger stark betroffenen Städte nicht ausgeschlossen werden. Aus gesundheitsfachlicher Perspektive macht es daher Sinn, die verschärften Regelungen der Gefährdungsstufe 2 auf das gesamte Kreisgebiet – ohne Ausnahme anzuwenden. Die Ausnahme eines (noch!) minder betroffenen Stadtgebietes würde dieses zudem einer erhöhten Gefahr aussetzen. Denn niemand kann vorhersagen, wie sich derzeit untersagte Aktivitäten dann in dieses Stadtgebiet verlagern (Feiern, Einkaufstourismus, Verlagerung von Gruppenaktivitäten in diese Kommune). Ziel des Infektionsschutzes ist es jedoch, Menschen in einer epidemischen Lage zu schützen. Die kreisangehörigen Kommunen äußersten keine Bedenken gegen dieses Vorgehen und hielten zudem keine weiteren Zonen für erforderlich, in denen die Mundschutzpflicht draußen festgeschrieben wird.

Kreisverwaltung verstärkt Personal

Folgerichtig wurde bereits in der vergangenen Woche der Zyklus von Lagebesprechungen und Krisenstabssitzungen wieder verkürzt. Aus allen Fachbereichen der Kreisverwaltung ist Personal zur Unterstützung der Abteilung Gesundheit angefordert, gegebenenfalls wird weiterer Bedarf an externer Verstärkung angemeldet. 65 bereits bewilligte Stellen für die Abteilung Gesundheit sind in der Ausschreibung beziehungsweise sogar schon besetzt.

Jetzt, da das Virus in der gesamten Bevölkerung angekommen ist, wird mithilfe der mobilen Teams immer dort getestet, wo sich das Infektionsgeschehen zeigt. Noch im Sommer waren Massentests unternommen worden. Sie dienten als Screening, ob außerhalb des Hotspots in der Fleischverarbeitung das Virus präsent ist. Zunehmend schwierig zeigt sich mittlerweile die Kontaktpersonennachverfolgung, an der Personal des Kreises mit Hochdruck arbeitet. Die Zahl der nicht-reiseassoziierten Fälle hat sich seit dem Ferienende deutlich erhöht. Damit zeichnet sich der bundesweite Trend auch auf Kreisebene ab. Das Gebot der Stunde lautet daher, die Anzahl der eigenen Kontakte zu reduzieren. So verlangsamt man Infektionsketten und  sie bleiben nachverfolgbar.

Corona-Testungen werden mittlerweile auch routinemäßig von einigen Arbeitgebern selbst veranlasst. Zudem testen niedergelassene Ärzte, die dem Rahmenvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe beigetreten sind.

Geltung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 (Gefährdungsstufe 2)
  • Bei Veranstaltungen sind sowohl drinnen als auch draußen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Versandkosten-Falle! Die Ein-Cent-Ecke von Amazon

(Bildquelle: josemiguels/pixabay.com)
(Bildquelle: josemiguels/pixabay.com)

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Der Ein-Euro-Shop war gestern, heutzutage lockt die Ein-Cent-Ecke – zu finden beim Online-Giganten Amazon. Die Verbraucherzentrale hat sich umgeschaut und warnt.

Die Shoppingtour der Verbraucherzentrale NRW bei Amazon endete spektakulär. Im Warenkorb landeten 20 Artikel: darunter Laufschuhe und Jogginghose, Armbanduhr und Fitnesstracker, Kopfhörer und Fernlenk-Hubschrauber, Dessous und Hundespielzeug, Lichterkette und Polo-Shirt. Gerade mal 20 Cent betrug der Gesamt-Warenwert – ein Cent pro Artikel. Mehr Schnäppchen geht nicht.

Der Weg ins Billigparadies führte über die Suchfunktion von Amazon. Wer dort nach „Preis: aufsteigend“ sortiert, findet mal längere, mal kürzere Listen mit Ein-Cent-Angeboten, vor allem bei Klamotten und Kleingeräten. Doch kein Garten Eden ohne Schlange. Die Euphorie wich schnell Entsetzen beim Thema „Versandkosten“. Denn die addiert, musste die Verbraucherzentrale für den Amazon-Einkauf nicht 20 Cent, sondern vielmehr satte 312,41 Euro berappen. Das entsprach im Durchschnitt 15,62 Euro Versandkosten pro Artikel, bisweilen drastisch mehr. Beim Hundespielzeug und bei den Laufschuhen etwa kamen zum einen Cent jeweils 25,99 Euro hinzu, bei einem „Ringlicht für Selfies“ schnellte die Verschickung gar auf 29,99 Euro.

Am dreistesten war die Kalkulation bei einem Paar Damensandalen. Auf die Ein-Cent-„Espadrilles“ (blau, Größe 35) hatte der Händler 44,99 Euro draufgeschlagen. Damit nicht genug. Begründet wurden solche Kosten keineswegs mit einer zügigen Versendung, geschweige denn „Express“-Lieferung. Im Gegenteil. Die Händler genehmigten sich für den Transport bis zu „37 Tage“, gern auch bis zu „54 Tage“.

Das Schneckentempo erklärt ein Blick ins Impressum der Shops. Deren Lager nämlich stehen in China. Von dort füllen die Verkäufer den Marketplace von Amazon fleißig mit Ein-Cent-Offerten.

Weit weniger eifrig geben sie sich bei Transparenz und Kommunikation. Nicht einer der 20 Chinashops im Check offenbarte seine „Rücksende- und Erstattungsrichtlinien“ im Händler-Profil von Amazon. Das kann Kunden ins Grübeln bringen, die den Onlinekauf retournieren wollen: ob und wie teure Paketkosten von und nach China erstattet werden? Stattdessen bat Amazon: „Kontaktieren Sie“ den Händler, um „Informationen über Richtlinien zu erhalten“. Das hat die Verbraucherzentrale mehrfach per E-Mail versucht. Vergebens.

Wichtig deshalb zu wissen: Bei einem Widerruf oder bei einer Rückgabe muss per Gesetz nicht nur der Kaufpreis, sondern es müssen auch die Hinsendekosten erstattet werden.

Bei der Rücksendung nimmt der Branchenprimus „internationale Händler“ auf dem Marketplace darüber hinaus an die Kandare. Die müssen entweder „eine Rücksendeadresse innerhalb Deutschlands“ anbieten oder „ein vorfrankiertes Etikett für eine kostenlose Rücksendung“. Alternativ können sie auf eine Retoure der Ware verzichten.

Verweigert sich ein Händler diesen Vorgaben, verspricht Amazon mit seiner „A-Z-Garantie“ einzuspringen. Das sollten Käufer von Ein-Cent-Artikeln gut im Hinterkopf behalten. Denn Ein-Cent-Artikel eignen sich prächtig als tricky Lockangebot, wobei die oftmals absurd hohen Transportkosten den Warenwert verschleiern.

Ein fieses Beispiel dafür: die blauen „Espadrilles“ in Größe 35. Andere Farben und Größen dieser Sandale vertickte der Amazon-Händler für scheinbar teure 12,99 Euro. Doch statt 44,99-Euro forderte der Händler bei den Varianten für den Versand nur 11,99 Euro.

Im Klartext: Der Gesamtpreis von 45 Euro für die Ein-Cent-Sandale war gut 20 Euro teurer.

 

(Original-Content von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., übermittelt durch news aktuell)

Dynamisches Infektionsgeschehen – Blick auf die Überschreitung der 50-er Inzidenz

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Aktuelle Coronasituation

Der Inzidenzwert für die Corona-Neuinfektionen liegt im Kreisgebiet Gütersloh aktuell über 35 und knapp unter 50. Für den Kreis wird heute das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 per Allgemeinverfügung festgestellt. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt damit am Montag, dem 19.Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft. Sie gilt bis zum Ablauf des 31.Oktober 2020, es sei denn, sie wird vorher durch eine neue Allgemeinverfügung abgelöst oder aufgehoben.

Da das Infektionsgeschehen sich dynamisch zeigt, wird davon ausgegangen, dass der Schwellenwert der 50er-Inzidenz in allernächster Zeit überschritten wird. Die Landesregierung NRW verfolgt weiter das Ziel, die Infektionszahlen mit passgenauen, regionalen Maßnahmen einzudämmen. Stärkere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gelten dann für den Kreis Gütersloh automatisch mit dem dortigen Überschreiten der 50er-Inzidenz. Diese Maßnahmen müssen nicht erst in einer Allgemeinverfügung des Kreises umgesetzt werden, sondern treten unverzüglich in Kraft. Daher werden hier die geltenden Regelungen und gegebenenfalls weiteren Einschränkungen aufgeführt.

 

Geltung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 (Gefährdungsstufe 1)

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

 

Geltung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 (Gefährdungsstufe 2)

  • Bei Veranstaltungen sind sowohl drinnen als auch draußen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Über die vom Land NRW vorgegeben Schutzmaßnahmen hinaus wird der Kreis Gütersloh derzeit keine weitergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie treffen. Touristische Reisen für Personen aus Gebieten mit einer hohen Infektionsrate sind grundsätzlich möglich, unterliegen aber gegebenenfalls Beschränkungen: Reisezielländer können Beherbergungsverbote verhängen. Wichtig zu beachten sind weiterhin mögliche innerdeutsche Reisebeschränkungen oder das Erfordernis eines aktuellen und negativen Corona-Testergebnisses für touristische Reisen in andere Bundesländer und oder ins Ausland. Innerdeutsch gilt dies insbesondere für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Wer in den Herbstferien trotz möglicher Beschränkungen verreisen möchte, sollte sich auf den Internetseiten des Ziel- (Bundes-) Landes und des Kreises oder der Stadt informieren. Sinnvoll kann auch eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter sein, um Schwierigkeiten bei der Reise aufgrund des Infektionsgeschehens im Kreis Gütersloh vorzubeugen.

Notwendige Reisen, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, beispielsweise zur Wahrnehmung eines gemeinsamen Sorgerechts, sind weiterhin möglich.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Fotokurs für Einsteiger & Fotobuch-Seminare im FOTO Pradies

Neue Kurse am neuen Standort

Fotokurs für Einsteiger

Mit dem Fotokurs für Einsteiger wird es Ihnen gelingen, die besten Bilder mit Ihrer Spiegelreflex- oder Systemkamera zu machen. Herr Brockmann selbst schult die Grundlagen der Fotografie. Die Kursteilnehmer werden in dem Workshop ihre Kamera und die Kameratechnik kennen und verstehen lernen. Eine individuelle Mischung aus Theorie und praktischen Übungen finden in diesem Kurs statt, wodurch das Gelernte gleich ausprobiert werden kann!

Freie Plätze gibt es noch am 07.11.2020. Der Kurs findet in der Zeit von 10.00-14:00 Uhr statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Kleine Snacks und Getränke werden während der Kursdauer bereitgestellt. Die Seminargebühr beträgt 59,00 Euro.

 

 

Fotobücher einfach erstellen – Fotobuch-Seminar

Fotobücher einfach erstellen – das werden Sie nach diesem Seminar meistern! Dabei gehen wir Schritt für Schritt vor, sodass jeder Teilnehmer am Ende des Seminares sein eigenes, individuelles Fotobuch erstellen kann.

Vorzugsweise wird der eigene Laptop oder das Tablet mitgebracht. Dadurch kann die aktuelle Software genutzt und das Gelernte sofort umgesetzt werden.

Wir bieten folgende Schulungstermine jeweils von 15:30 bis 18:30 an:

  • 06.11.2020
  • 20.11.2020

Auch hier ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Kursgebühr beträgt 30,00 EURO und ist von jedem Teilnehmer bei der Anmeldung zu entrichten. Am Ende des Kurses erhält jeder Teilnehmer einen Gutschein in Höhe von 10,00 EURO für seine nächste Fotobuchbestellung ausgehändigt.

Der Naturgarten – ein idealer Lebensraum für Mensch und Tier

Veranstaltung der Volkshochschule und der Umweltgruppe der Lokalen Agenda Harsewinkel

Naturgärten rücken immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, denn sie sind ein wichtiger Rückzugsort für unsere heimische Fauna. Sie orientieren sich an den Vorbildern der Natur, sind aber von Menschenhand geplant und gebaut. In der Gunst der Tiere stehen die heimischen Pflanzen hoch im Kurs, denn beide sind seit langem einander angepasst. Exoten und typische Zierpflanzen dagegen werden oft verschmäht. Aber nicht nur die Vegetation, sondern auch die Ausarbeitung des gesamten Gartens mit Mauern, Treppen, Zäunen sind wichtig.

Im vhs-Naturgartenworkshop am Dienstag, 10.11., 19:30 Uhr, in der Stadtbücherei, stellt die Landschaftsarchitektin Daniela Toman Gartenräume und Details vor, in denen sich die Bewohner wohl fühlen und die gut für unsere Umwelt sind.

Die Veranstaltung führt die Volkshochschule zusammen mit der Umweltgruppe der Lokalen Agenda Harsewinkel durch.

Interessenten können sich im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel (Tel.: 05247/935-200) oder per Internet unter www.vhs-vhs.de anmelden.

 

(Text- und Bildquelle: vhs)

ADAC: Welches Auto für den Kinderwagen?

ADAC: In den Kombi VW Passat Variant passt ein Kinderwagen ohne Probleme (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).
ADAC: In den Kombi VW Passat Variant passt ein Kinderwagen ohne Probleme (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).

ADAC zeigt, in welche Modelle Buggys und Co. passen

Steht Nachwuchs an, stellt sich nicht nur die Frage nach dem richtigen Kinderwagen, sondern auch in welches Auto ein Kinderwagen hineinpasst. Kleine Kinderwagen, wie beispielsweise Buggys, finden meist auch im Kofferraum eines Kleinwagens mit Schrägheck Platz. Aber größere und stabilere Wagen und zusätzlich ein Großeinkauf oder Urlaubsgepäck – da wird es in vielen Autos eng. Eine Auswertung des ADAC zeigt, dass es kinderwagenfreundliche Autos in allen Klassen gibt. Ausgewertet wurden Fahrzeuge, die der ADAC in den letzten fünf Jahren im Rahmen des ADAC Autotest selbst ausgemessen hat und die auf dem Markt als Neuwagen verfügbar sind.

Nicht überraschend, dass sich in der ADAC Liste viele Kleinbusse und Hochdachkombis finden, da beide Fahrzeuggattungen meist einen sehr großen Kofferraum haben. Hier lassen sich die Wagen auch im nicht zusammengeklappten Zustand meist problemlos hineinstellen. Bei Vans und den klassischen Kombis gibt es auch viele Modelle mit großen Kofferräumen, in denen ein Kinderwagen Platz findet – selbst im Kleinwagenbereich mit entsprechendem Preisniveau. Weniger in der ADAC Auswertung vertreten sind SUVs: Bei den aktuell beliebten Modellen sind die Kofferräume meist kleiner als beispielweise bei vergleichbaren Kombis. Außerdem stört oftmals die hohe Ladekante, über die der Kinderwagen gehoben werden muss.

Die ADAC Experten empfehlen folgende Kriterien für ein Auto, in dem ein gängiger oder auch ein größerer Kinderwagen im Kofferraum Platz findet:
  • Innenraumbreite im Kofferraum mindestens 95 cm
  • Höhe der Kofferraum-Öffnung mindestens 62 cm
  • Kofferraumvolumen dachhoch mindestens 600 l
  • Höhe Ladekante höchstens 70 cm

Für Autokäufer oder -besitzer ist es allerdings nicht ganz leicht diese tatsächlichen Maße des Kofferraums und die Höhe der Ladekante herauszufinden. In den Fahrzeugpapieren sind diese Daten nicht vermerkt und von den Herstellern wird oft nur das Stauvolumen angegeben. Daher fordert der ADAC die Hersteller auf realistische Angaben zur Kofferraumgröße zu machen – und neben dem Stauvolumen auch die Maße wie Länge, Höhe und Breite anzugeben.

Eine Liste mit allen vom ADAC vermessenen und ausreichend großen Auto-Modellen gibt es unter www.adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

PlanB Reisen aktuell: Zypern – Insel der Vielfalt

PlanB Reisen empfiehlt Zypern – beliebtes ganzjähriges Reiseziel

Türkisfarbenes Meer und traumhafte Sandstrände, trendige Lifestyle-Städte und urige Inseldörfer, wilde Steilküsten und beeindruckende Gebirgszüge – wohl keine andere Insel im Mittelmeer bietet mehr Abwechslung. PlanB Reisen empfiehlt Zypern.

Zypern ist ein beliebtes ganzjähriges Reiseziel. Die heißen Sommermonate sind ideal für Badeurlaub und das Frühjahr sowie der milde Herbst/Winter eignen sich bestens zum Wandern, Radfahren und Golfen.

Beispielangebot von Schauinsland Reisen:
  • 19.11.2020 – 26.11.2020
  • Napa Mermaid Hotel & Suites, Zypern ****
  • Doppelzimmer mit seitl. Meerblick
  • Verpflegung Halbpension
  • Flug ab/bis Köln (CGN)
  • ab 666 € pro Person

Letzte Barriere für Rollstuhlfahrer vor der Kardinal von Galen Schule soll beseitigt werden

Absenkung des Bordsteins am Behindertenparkplatz erforderlich

Ratsherr Frank Wesselmann, der seit einem Arbeitsunfall selbst Rollstuhlfahrer ist, setzt sich für die Beseitigung dieser letzten „Hürde“ vor der Schule ein. Bei der Kardinal von Galen Schule handelt es sich um eine Schule des gemeinsamen Unterrichts, die bereits durch bauliche Veränderungen im Eingangsbereich und durch den Einbau eines Fahrstuhls für Rollstuhlfahrer optimiert wurde. Ratsherr Frank Wesselmann fiel schnell auf, dass Rollstuhlfahrer nun vom Parkplatz aus Umwege von 120 Metern nach links bzw. 190 Metern nach rechts mit anschließender Bergauffahrt in Kauf bewältigen müssen, wenn die erforderliche Absenkung des Bordsteins am Behindertenparkplatz nicht durchgeführt wird. Aus diesem Grund hat Frank Wesselmann den entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion vorangetrieben, der nun sicherlich in einer der anstehenden Sitzungen im Rat der Stadt Harsewinkel thematisiert wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist über die Website der Stadt Harsewinkel für jedermann einsehbar. Auch die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder werden hier öffentlich zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit Gelegenheit sich über aktuelle Anträge und Themen zu informieren. Wenn Sie also genauer wissen möchten, was im Rat der Stadt Harsewinkel überhaupt beraten wird und welche Anträge aus den jeweiligen Fraktionen gestellt werden, dann finden Sie hier einige Antworten.

Informieren Sie sich hier über die politischen Themen, die Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bewegen.