Dynamisches Infektionsgeschehen – Blick auf die Überschreitung der 50-er Inzidenz

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Aktuelle Coronasituation

Der Inzidenzwert für die Corona-Neuinfektionen liegt im Kreisgebiet Gütersloh aktuell über 35 und knapp unter 50. Für den Kreis wird heute das Erreichen der Gefährdungsstufe 1 per Allgemeinverfügung festgestellt. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach ihrer Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt damit am Montag, dem 19.Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft. Sie gilt bis zum Ablauf des 31.Oktober 2020, es sei denn, sie wird vorher durch eine neue Allgemeinverfügung abgelöst oder aufgehoben.

Da das Infektionsgeschehen sich dynamisch zeigt, wird davon ausgegangen, dass der Schwellenwert der 50er-Inzidenz in allernächster Zeit überschritten wird. Die Landesregierung NRW verfolgt weiter das Ziel, die Infektionszahlen mit passgenauen, regionalen Maßnahmen einzudämmen. Stärkere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gelten dann für den Kreis Gütersloh automatisch mit dem dortigen Überschreiten der 50er-Inzidenz. Diese Maßnahmen müssen nicht erst in einer Allgemeinverfügung des Kreises umgesetzt werden, sondern treten unverzüglich in Kraft. Daher werden hier die geltenden Regelungen und gegebenenfalls weiteren Einschränkungen aufgeführt.

 

Geltung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 (Gefährdungsstufe 1)

  • Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

 

Geltung ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 (Gefährdungsstufe 2)

  • Bei Veranstaltungen sind sowohl drinnen als auch draußen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Über die vom Land NRW vorgegeben Schutzmaßnahmen hinaus wird der Kreis Gütersloh derzeit keine weitergehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie treffen. Touristische Reisen für Personen aus Gebieten mit einer hohen Infektionsrate sind grundsätzlich möglich, unterliegen aber gegebenenfalls Beschränkungen: Reisezielländer können Beherbergungsverbote verhängen. Wichtig zu beachten sind weiterhin mögliche innerdeutsche Reisebeschränkungen oder das Erfordernis eines aktuellen und negativen Corona-Testergebnisses für touristische Reisen in andere Bundesländer und oder ins Ausland. Innerdeutsch gilt dies insbesondere für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Wer in den Herbstferien trotz möglicher Beschränkungen verreisen möchte, sollte sich auf den Internetseiten des Ziel- (Bundes-) Landes und des Kreises oder der Stadt informieren. Sinnvoll kann auch eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter sein, um Schwierigkeiten bei der Reise aufgrund des Infektionsgeschehens im Kreis Gütersloh vorzubeugen.

Notwendige Reisen, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, beispielsweise zur Wahrnehmung eines gemeinsamen Sorgerechts, sind weiterhin möglich.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)