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Achtung: Zeitumstellung! – Was Verkehrsteilnehmer beachten müssen

(Bildquelle: PIRO4D/pixabay.com)
(Bildquelle: PIRO4D/pixabay.com)

Ab Sonntag gilt wieder die Winterzeit

In der Nacht zum 25. Oktober werden die Uhren umgestellt. Ab Sonntag gilt dann wieder die Winterzeit. Morgens etwa bei der Fahrt zur Arbeitsstelle ist es früher hell. Dafür ist es am Abend bei der Fahrt in den Feierabend früher dunkel. Berufspendler machen sich dann häufig erst im Dunkeln auf den Heimweg. Kommt trübes Herbstwetter, womöglich mit Nebel hinzu, ist besondere Vorsicht geboten, denn bei schlechten Sichtverhältnissen steigt die Gefahr entgegenkommende Fahrzeuge oder Fußgänger zu spät zu erkennen.

Weil das Fahren im Dunkeln mit Risiken verbunden ist, empfiehlt der ADAC, die Einstellung der Scheinwerfer im Herbst überprüfen zu lassen. Nebelscheinwerfer sollten jedoch nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden, Nebelschlussleuchten nur bei Sichtweiten unter 50 Meter. Auch die Fahrzeugscheiben sollten angesichts schwieriger Lichtverhältnisse im Herbst besonders sauber gehalten werden.

Während einigen Menschen laut Umfragen die Zeitumstellung keine merklichen Schwierigkeiten bereitet, könne andere zum Beispiel unter Müdigkeit leiden, sich schlapp fühlen oder Probleme mit der Konzentration haben. Insofern kann das Unfallrisiko nach einer Umstellung von der Sommer- auf die Winterzeit steigen. Erhöhte Achtsamkeit und Rücksichtnahme auf andere, möglicherweise unkonzentrierte Verkehrsteilnehmer – insbesondere auch auf Kinder – ist also angezeigt. Fußgänger und Radfahrer sollten darauf achten, dass sie für Autofahrer gut erkennbar sind. Helle Kleidung und Reflektoren sind sinnvoll. Radfahrer sollten auf eine funktionsfähige Beleuchtung achten und diese im Zweifel früher als später einschalten.

Autofahrer, die in der Dämmerung durch Wald- und Feldgebiete fahren müssen, müssen verstärkt damit rechnen, Wildtieren zu begegnen. Viele Wildtiere sind dämmerungsaktiv und deshalb zur gleichen Zeit unterwegs wie viele Berufspendler.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Verbände aller Heilberufe unterstützen Corona-Warn-App

Gemeinsame Pressemitteilung

Um eine Infektion mit dem Corona-Virus soweit wie möglich zu vermeiden, gilt die AHA-Regel – Abstand halten, Hygieneregeln und Alltagsmasken. Zusätzlich kann die Corona-Warn-App der Bundesregierung dazu beitragen, Infektionsketten schneller zu erkennen und zu unterbrechen. Die Verbände und Bundeskörperschaften der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ermutigen deshalb alle Bundesbürger mit einem kompatiblen Smartphone, diese kostenlose App zu nutzen. „Die App kann wertvolle Hinweise auf ein erhöhtes Infektionsrisiko liefern. Klar ist aber auch: Die Diagnose Covid-19 kann nur ein Arzt stellen“, sagt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bislang wurde die Corona-Warn-App rund 18 Millionen Mal heruntergeladen.

„Mit der App wurde rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit eine wirksame Technologie zur Pandemie-Prävention geschaffen. Jetzt kommt es darauf an, dass die App nicht nur heruntergeladen, sondern auch genutzt wird. Im Falle eines positiven Testergebnisses sollten App-Nutzer ihre Kontakte über die App informieren. Die Bundesregierung sichert dafür absolute Datensicherheit zu. Auf diese Weise können alle Bürgerinnen und Bürger mit wenig Aufwand dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen und weitere Einschränkungen unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu vermeiden“, betont Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.

„Von Beginn an hat die KZBV die Corona-Warn-App über ihre Kommunikationskanäle unterstützt. Dazu gehört auch die Verbreitung des entsprechenden Informationsmaterials des Bundespresseamtes bei zahnärztlichen Körperschaften auf Landesebene, bei Praxen und Patienten. Aus Gründen des Infektionsschutzes ruft die Vertragszahnärzteschaft jetzt noch einmal aktiv zur möglichst flächendeckenden Nutzung der Anwendung auf. Jede Infektionskette, die mithilfe der App unterbrochen werden kann, ist ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen die Pandemie“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

„Angesichts steigender Infektionszahlen ist es wichtig, dass möglichst viele Leute die Corona-Warn-App nutzen und schnell erfahren können, wenn sie einen Risikokontakt hatten“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen in allen Gesundheitsfragen. Auch wer weder einen Arzt noch Zahnarzt aufsucht, sieht dennoch die Schaufenster von Apotheken. Ab Oktober werden in vielen Apotheken neue Plakate zu sehen sein, auch zur Corona-Warn-App.“

Weitere Informationen unter www.kbv.de; www.baek.de; www.kzbv.de, www.bzaek.de und www.abda.de

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Kreis GT verstärkt Kapazitäten – Kontakte reduzieren!

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

94 Corona-Neuinfektionen

Von gestern auf heute hat es im Kreis Gütersloh 94 Corona-Neuinfektionen gegeben. Der Kreis Gütersloh macht keine Massentestungen, son-dern testet immer dort, wo die Infektion sich zeigt. Dazu rücken die vier mobilen Teams aus und nehmen Abstriche. Zunehmend melden sich symptomatische Patienten in den Hausarztpraxen. Zum Vergleich: Im Sommer fanden Massentests in vier bis sechs Testzentren im Kreis Gütersloh statt. Binnen weniger Tage wurden tausende Tests gemacht, von denen (außerhalb der Fleisch verarbeitenden Betriebe) nur wenige positiv waren. Das ist nun anders. Uns trifft gerade ein weiterhin sehr unspezifisches Ausbruchsgeschehen bislang ohne nennenswerte Hotspots. Diese Entwicklung kann sich allerdings sehr dynamisch verändern. So sieht das auch Professor Dr. Dietrich Paravicini, emeritierter Intensivmediziner des Klinikums Gütersloh. Er unterstützt momentan die Abteilung Gesundheit des Kreises: „Das Virus unterscheidet nicht zwischen Oktoberfest, Kirmes und privater Feier! Daher kann ich als Mediziner nur eindringlich an die Vernunft appellieren: Bleiben Sie mit Abstand sicher. Vermeiden Sie alle Kontakte, die nicht notwendig sind – gerade im privaten Bereich.“

Die hohe Zahl an Neuinfektionen ist der erste Indikator für das, was kommen wird: Ein Anstieg der hospitalisierten Patienten. Zunehmend werden Patienten dort gegebenenfalls sogar intensivmedizinisch versorgt und beatmet. Diesen Prozess gilt es zu verlangsamen, damit die Kliniken nicht überfordert werden. Im Kreis Gütersloh gibt es 53 Intensivbetten; bei 44 davon ist eine Beatmung möglich. Mit drei durch Covid-Patienten belegten Intensivplätzen ist die Lage momentan entspannt. Dies kann sich aufgrund der Infektionsdynamik aber ändern.

Kontaktpersonenmanagement

Im Zeitraum vom 14. bis 20. Oktober wurden 186 neue Corona-Fälle bekannt. Die Zahl der positiven Fälle befindet sich damit auf einem deutlich erhöhten Niveau im Vergleich zur Vorwoche (128 Fälle). Selbst wenn die Kontaktpersonennachverfolgung zunehmend schwieriger wird und man die Ausgangsperson für ein Infektionsgeschehen nicht mehr in jedem Fall findet, so bleibt es vordinglich wichtig, die gefährdeten Personenkreise zu schützen. Daher appelliert Wilhelm Gröver, aktuell Krisenstabsleiter: „Wenn jeder mitmacht und die eigenen Kontakte reduziert, dann ist das ein wirksamer Beitrag. Wir müssen lernen, mit Corona zu leben, ohne dass die Wucht die Schwächsten in der Gesellschaft trifft.“

In der Kreisverwaltung ist bereits im großen Umfang Personal aufgestockt worden, binnen der nächsten Tage wird nochmals verstärkt. „Dazu haben wir gestern ein Amtshilfeersuchen über 25 Verwaltungs-Personen an die Bezirksregierung Detmold gestellt“, so Ingo Kleinebekel, Leiter des Dezernates Personal, Finanzen und zentrale Dienste. Weitere 50 Büroplätze werden freigezogen, um die neuen Mitarbeiter in räumlicher Nähe zur Abteilung Gesundheit unterbringen zu können. Diese hat heute mit zirka 130 Mitarbeitern doppelt so viele, wie noch zu Jahresbeginn.

Differenzen in den Fallzahlen

Immer wieder sind Bürgerinnen und Bürger über die Differenz in den Fallzahlen zwischen dem Robert Koch-Institut und dem Kreis Gütersloh irritiert. An der Behebung dieser Differenzen wird gearbeitet. Sie liegen in unterschiedlichen Datenbanksystemen und verschiedenen Zeitpunkten der Auswertung begründet. Nicht ganz auszuschließen sind auch gelegentliche Übertragungsfehler und Korrekturen, die noch eingearbeitet werden müssen. Inzwischen bewegt sich die Differenz im einstelligen Bereich.

Schulen /Kitas

Den kreiseigenen Schulen wurde empfohlen, CO²-Ampeln zu beschaffen und aus dem Betrieb Lüftungsregeln abzuleiten. In Kindertagesstätten gibt es vereinzelt Infektionsfälle, die zumeist zu Teilschließungen führen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

50 Millionen Euro-Sonderprogramm zur Verbesserung der Lüftungssituation an Schulen

NRW-Ministerinnen Scharrenbach und Gebauer (Foto: Land NRW)
NRW-Ministerinnen Scharrenbach und Gebauer (Foto: Land NRW)

Mehr Schutz, mehr Sicherheit und mehr Stabilität für die Schulen in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilen mit:

Die Landesregierung hat klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt und die Schulen darüber informiert. In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit der Wiedereinführung der bereits nach den Sommerferien bewährten Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen tragen wir dem aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehen Rechnung. Wir erhöhen den Schutz für alle am Schulleben Beteiligten und sorgen für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen. Wir knüpfen dabei an die guten Erfahrungen an, mit denen es gelungen ist, seit Beginn des Schuljahres dauerhaft über 98 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Präsenz zu unterrichten. Ich bin überzeugt, dass unsere Schülerinnen und Schüler mit der Maskenpflicht erneut vorbildlich umgehen werden. Das wird uns helfen, die Schulen offen zu halten und das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.“

Kommunalministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW)

Seit August 2020 steht das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Städten, Gemeinden und Kreisen im Bemühen um die Verbesserung der Lüftungssituation von Schulen und Klassenräumen in Kontakt. Zahlreiche Kommunen haben seitdem Gebäude ertüchtigt bzw. bestehende Herausforderungen für einen gelingenden Schulstart beseitigt. Ministerin Ina Scharrenbach: „Die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und -träger handeln zusammen mit den Schulleitungen sehr engagiert. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Familie sind ermutigend.“ Demnach können sämtliche Unterrichtsräume in 303 Kommunen intensiv gelüftet werden. 39 Städte melden bei einzelnen Unterrichtsräumen, dass diese nicht belüftbar sind. 85 Städte haben sich noch nicht zurückgemeldet. Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung wird in der kommenden Woche ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm auf den Weg bringen, um u.a. den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Sporthallen zu fördern, die nicht natürlich oder über vorhandene Technische Anlagen gelüftet werden können. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen zugleich eine Lücke zum neuen Bundesförderprogramm.“

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. Die Regelungen im Einzelnen:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und darüber hinaus auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt die Maskenpflicht unverändert.

Neben der Maskenpflicht leistet auch regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume einen effektiven Beitrag zum Schutz vor dem Coronavirus. Um den Schulen die Praxis vor Ort zu erleichtern, hat das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse NRW die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit COVID-19 auf den aktuellen Stand gebracht und den Schulen als Handreichung zur Verfügung gestellt. Diese Handreichung berücksichtigt auch die jüngsten Empfehlungen des Bundesumweltamtes.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kreis GT: Mit weniger Personal und digitalisierten Prozessen durch die Corona-Pandemie

Abteilungsleiter Bernhard Bußwinkel und Sachgebietsleiterin technische Bauaufsicht Ulrike Flügge im Foyer des Kreishauses Gütersloh. Die Abtei-lung Bauen, Wohnen, Immissionen ist weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Foto: Isabelle Gruschke
Abteilungsleiter Bernhard Bußwinkel und Sachgebietsleiterin technische Bauaufsicht Ulrike Flügge im Foyer des Kreishauses Gütersloh. Die Abtei-lung Bauen, Wohnen, Immissionen ist weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Foto: Isabelle Gruschke

Bauamt des Kreises Gütersloh in Corona-Zeiten

Die Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionen im Kreis Gütersloh hat hohe Ansprüche an sich selbst. Bauanträge und Anträge im Immissionsschutz sollen nicht nur möglichst transparent bearbeitet werden, sondern auch schnell und effizient. Das ist gerade in Zeiten einer globalen Pandemie nicht einfach. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bekamen Abteilungsleiter Bernhard Bußwinkel und sein Team vielfältig zu spüren: „Bis zu 40 Prozent unserer Mitarbeiter halfen die Pandemie einzudämmen.“

So arbeiteten Ingenieure und Verwaltungskräfte zusammen mit Soldaten der Bundeswehr in einem der mobilen Einsatzteam. „Zwar sind die drastischen Einschnitte des Lockdowns vorbei, aber es ist immer noch Personal für Corona gebunden. So unterstützt eine Topkraft aus dem Immissionsschutz die Hotline seit März“, nennt Bußwinkel als weiteres Beispiel. Gleichzeitig wurden viele der wenigen verbleibenden Teammitglieder während des Lockdowns ins Home-Office geschickt, da deren Büros für die vielen Helfenden im Corona-Einsatz benötigt wurden. Darunter waren RKI-Scouts, Studierende mit medizinischen Vorkenntnissen, Hilfe aus anderen Kreisen und Städten – kein Raum im Kreishaus blieb ungenutzt. Gerade von Zuhause aus wurden die vielen Überstunden geleistet, die den Betrieb im Bauamt aufrechterhielten. Der Abteilungsleiter gibt zu: „Es war für viele an der Belastungsgrenze.“ Die ‚verlängerten Arbeitszeiten von 6 bis 20 Uhr‘ wurden dabei vielfach ausgenutzt, ergänzt Sachgebietsleiterin der technischen Bauaufsicht Ulrike Flügge. Trotz dieser Bemühungen konnten Rückstände nicht vermieden werden, weshalb auch jetzt – trotz der derzeit verringerten Einschränkungen – noch eine hohe Arbeitsbelastung herrscht.

Besonders die seit zwölf Jahren bestehende Möglichkeit Bauanträge online einzureichen hat sich in diesen schwierigen Zeiten bewährt. Inzwischen reichenzwischen 40 und 50 Prozent aller Antragsteller ihre Bauakten online ein. Was ohne die digitale Bauakte gewesen wäre? Sachgebietsleiterin Flügge bekennt: „Dann wären wir untergegangen!“ Da alle Papiereingänge eingescannt werden, war auch deren Bearbeitung im Homeoffice gesichert. Doch Corona erschwert die Zuarbeit der kreisinternen Fachbehörden drastisch, so zum Beispiel der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Wasserbehörde und dem Brandschutz. Auch die Fachbehörden stellen noch immer viel Personal für den Infektionsschutz zur Verfügung und brauchen daher erheblich länger für Stellungnahmen zu Anträgen. „Und nun droht wieder ein zusätzlicher Personalabzug, so dass es im Genehmigungsprozess bei Bauaufsicht und Immissionsschutz zu weiteren Verzögerungen kommen kann“, fügt Abteilungsleiter Bußwinkel hinzu. „Wir haben immer versucht Dringlichkeitsfälle schnell zu bedienen.“ Das könne sowohl eine Privatperson sein, die sonst kein Dach über dem Kopf hat. Oder Unternehmen, deren Investitionsförderungen oft zeitgebunden sind, ergänzt Sachgebietsleiterin Flügge.

Umso mehr freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Verständnis der Antragteller, wenn es bei einem Bauantrag mal länger dauern sollte als gewohnt. Dieses hat aber in der letzten Zeit nachgelassen. Sachgebietsleiterin Flügger erklärt: „Es ist in der Öffentlichkeit einfach wenig bekannt, wie sehr wir alle noch immer von der Corona-Pandemie betroffen sind.“ Anschließend gesteht sie: „Es ist völlig unbefriedigend, überhaupt keinen Normalbetrieb zu haben.“ Dieser wird aber während der Corona-Pandemie wohl noch weiter auf sich warten lassen müssen. In Zukunft sollen digitalisierte Prozesse und flexible Home-Office Lösungen weiterhin eine große Rolle spielen, nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie. Die Vorteile digitaler Vernetzung und Heimarbeit werden dabei von der Abteilung stetig weiterentwickelt. Abteilungsleiter Bußwinkel unterstreicht: „Die Verzahnung von Telearbeit und Präsenszeiten wird in der Zukunft besonders wichtig sein. Das persönliche Gespräch ist dennoch vielfach durch nichts zu ersetzen.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Das Wichtigste regeln – Patientenverfügung verstehen, ausfüllen, hinterlegen

Finanztest Spezial: Die Patientenverfügung

Selbstbestimmt leben bis zum Schluss. Das wünschen sich wohl die meisten Menschen. Was aber, wenn das Leben auf einmal nur noch an Schläuchen und Kabeln hängt? Wer selbst nicht mehr entscheiden kann, ist von der Entscheidung anderer abhängig. Eine Patientenverfügung kann in solchen Fällen für Klarheit sorgen. Es gibt viele Gründe dafür, eine solche Verfügung aufzusetzen. Mit dem neuen Finanztest Spezial der Stiftung Warentest geht das schnell, sicher und rechtsgültig.

„Besser ist, man hat eine“, sagt Simone Weidner, die das neue Sonderheft von Finanztest konzipiert hat. „Ohne kommen schnell mal Fragen auf, die keiner der Betroffenen beantworten kann oder will, und dann wird es kompliziert.“ In solchen Fällen hilft das Spezial Patientenverfügung. Das Sonderheft der Stiftung Warentest enthält Formulare und einen Leitfaden, mit dem die Patientenverfügung einfach und auch für Außenstehende wie Ärzte oder Betreuer klar formuliert werden kann. So schnell das Formular ausgefüllt sein kann – die darin festgelegten Entscheidungen können von großer Tragweite sein. Das Heft erläutert daher ausführlich und zugleich verständlich die vielen rechtlichen und medizinischen Aspekte, die für eine Entscheidung wichtig sind. Es erläutert nicht nur Fragen zur Patientenverfügung selbst, sondern zeigt Praxisbeispiele auf, stellt verschiedene Angebote der Versorgung am Lebensende vor und klärt über die Debatten zur Sterbehilfe und Organspende auf. In Interviews beleuchten Ärzte, Psychiater oder Seelsorger die verschiedenen Aspekte aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung. Mit diesem Wissen kann jeder für sich selbstbestimmt und rechtssicher darlegen, welche Behandlung er sich wünscht, wenn er sich dazu selbst nicht mehr äußern kann.

Das Finanztest Spezial Patientenverfügung hat 112 Seiten und ist ab dem 26. September 2020 für 12,90 Euro im Handel erhältlich oder kann online bestellt werden unter www.test.de/spezial-patientenverfuegung.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Sofortprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ – Nordrhein-Westfälisches Konjunkturprogramm greift Kommunen bei der Klimaanpassung unter die Arme

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)
(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Der Klimawandel stellt die Kommunen vor enorme Aufgaben. Die Bewältigung von Starkregen mit vollgelaufenen Kellern oder die zunehmend als unerträglich empfundene Hitze in verdichteten Innenstädten sind nur zwei Beispiele. Mit einem Sofortprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ in Höhe von 12 Millionen Euro bietet das Umweltministerium Kommunen jetzt eine zusätzliche Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Corona hat uns gezeigt, wie wichtig Krisenvorsorge ist. Im Rahmen des NRW-Konjunkturprogramms unterstützen wir die Kommunen dabei, trotz Corona-bedingt weggebrochener Einnahmen ihre Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen.“

Mit dem Sofortprogramm wird den Kommunen eine finanzielle Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen ermöglicht. Das betrifft zum einen Investitionen, um Hitze vorzubeugen: Zum Beispiel sind Grünflächen oder eine Dach- und Fassadenbegrünung in unmittelbarer Wohnungsnähe von enormer Bedeutung für das Mikroklima und das Wohlbefinden der Menschen. Förderfähig sind darüber hinaus Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen oder zur Förderung der Verdunstung zur Minderung des urbanen Wärmeinseleffekts. „Die Förderung hilft den Kommunen, resiliente Strukturen zu schaffen und Folgekosten durch Klimaschäden zu vermeiden. Zugleich unterstützt das Programm die konjunkturelle Erholung, indem Unternehmen der Bau-, Garten- und Landschaftsbaubranche neue Aufträge erhalten“, so Heinen-Esser.

Kommunen, die an der Förderung einer Maßnahme interessiert sind, müssen bei Antragstellung die mögliche Betroffenheit durch den Klimawandel darstellen. Auch muss deutlich werden, welchen Beitrag die umzusetzenden Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Kommunen leisten. Projektanträge können beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden, der die fachliche Prüfung und Bewilligung der Anträge durchführt.

Hintergrund Klimawandel in Nordrhein-Westfalen

Klimamodelle sagen für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000 voraus. Bereits heute sind in den dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens 6,9 Millionen Menschen von Hitzebelastung betroffen, in Zukunft (2050) dürften es laut den Prognosen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bis zu elf Millionen Menschen werden. Aller Voraussicht nach werden Hitze, Sturm, Hagel, Starkniederschlag und weitere Extremwetterereignisse zu einer Zunahme von Sachschäden an Gebäuden und besonders in städtischen Regionen zu einer zunehmenden Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung führen.

Ziel der Landesregierung ist es, Städte und Ballungsräume dabei zu unterstützen, klimaresilienter zu werden. Dazu sind gezielte und effiziente Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene erforderlich. Im Rahmen des Aufrufs KommunalerKlimaschutz.NRW fördert die Landesregierung Maßnahmen zur Klimaanpassung, zudem wissenschaftliche Untersuchungen, Bildung, Vernetzung und Kommunikation. Anfang 2019 hat das Umweltministerium eine „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ für Kommunen eingeführt, die aufzeigt, wie eine Kommune mit dem Thema Starkregen umgehen kann.

Klimadaten und -Analysen des LANUV bieten die Grundlage, damit Kommunen, Landkreise und Regionen ihre individuelle Gefährdungslage herausarbeiten können. Durch individuell zugeschnittene Daten können passgenaue Maßnahmen zur Anpassung entwickelt und umgesetzt werden. Unter anderem hat das LANUV in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst und der Stadt Bonn ein Planungs-Tool für die Kommunen entwickelt, mit dem bereits während des Planungsprozesses die effektivsten Anpassungsmaßnahmen ermittelt werden können.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Antragsunterlagen können zusammen mit dem Förderaufruf auf hier heruntergeladen werden.

 

(Textquelle: Land NRW)

Angepasste Öffnungszeiten von Bürgerbüro & Rathaus – Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden

Zutritt zum Bürgerbüro nur noch mit Termin!

Das Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel ist nur noch eingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Vor dem Besuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

„Mit der geänderten Zutrittsregelung für das Bürgerbüro reagieren wir auf die steigenden Infektions-zahlen insgesamt, insbesondere aber auf die Feststellung der Gefährdungsstufe II im Kreis Güters-loh.“, teilt Christoph Dammann vom Fachbereich Steuerung/Interne Dienste mit.
„Wir haben diese Art der Zutrittsregelung bereits in den Monaten März/April diesen Jahres getroffen, seitdem aber immer weiter gelockert, um auch wieder „freie“ Öffnungszeiten anzubieten. Aktuell se-hen wir uns veranlasst, diese Lockerung wieder zurückzunehmen. Es gilt die Begegnungen im und vor dem Bürgerbüro so gering wie möglich zu gestalten und in Anbetracht der einsetzenden Witte-rung halten wir es auch nicht mehr für zumutbar, die Bürgerinnen und Bürger lange Zeit im Freien warten zu lassen.“

Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros sind weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar:
  • Montag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Freitag: 8:30 Uhr bis 12 Uhr.

Die Termine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden zu den Terminen an der Tür des Rathauses II abgeholt und nach dem Termin auch wieder hinausbegleitet.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zur Vermeidung von unnötigen Anfragen an das Bürgerüro darauf geachtet werden soll, sich nur mit solchen Anliegen an die Mitarbeiterinnen zu wenden, bei denen die Zuständigkeiten eindeutig beim Bürgerbüro liegen (siehe dazu: Internetseite der Stadt Harsewinkel: Bürgerservice/Dienstleistungen von A bis Z) und ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Abfallangelegenheiten sollten grundsätzlich am Telefon oder per E-Mail erledigt werden.

Öffnungszeiten Rathaus:
  • Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr

Die behutsame Öffnung des Rathauses folgt dem Konzept des „einlassgesteuerten Besuchsverkehr“. Dabei bleibt die Rathaustür weiterhin geschlossen: Die Besucher/innen nennen der Informationszentrale über die Gegensprechanlage ihr Anliegen und werden dann von der/dem entsprechenden Sachbearbeiter/in an der Eingangstür abgeholt und in das jeweilige Büro geleitet.
Trotz der Möglichkeit, zur Erledigung einer Angelegenheit wieder persönlich ins Rathaus kommen zu können, bittet die Stadt-Verwaltung, zu prüfen, ob sich das jeweilige Anliegen auch telefonisch oder per E-Mail regeln lässt. Mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin ließe sich – sollte ein persönliches Erscheinen erforderlich sein – eine längere Wartezeit vor der Rathaustür vermeiden. Alle Ansprechpartner/innen mit den entsprechenden Kontakt-Daten sind unter der Rubrik  Rubrik Rathaus/Bürgerservice hinterlegt.

Einlass nur mit Mund-Nasen-Schutz

Um die Sicherheit von Bürgern und Bürgerinnen sowie von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten, ist der Zugang zu Rathaus und Bürgerbüro an strenge Hygiene- und Verhaltensvorschriften geknüpft. Die Stadt Harsewinkel wendet die landesweit geltende Regelung zum Mund-Nase-Schutz (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) an. Das bedeutet, dass nur Personen eingelassen werden, die einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen.  Daneben werden die Besucher/innen aufgefordert, sich vor Betreten der Diensträume im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren.

Erklärungen zum Elterneinkommen für Kindergarten- und OGS-Beiträge

Die Erklärungen zum Elterneinkommen für die Kindergarten- und OGS-Beiträge können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Bitte auch hierfür an der Zentrale melden und über die Gegensprechanlage das Anliegen nennen. Allerdings sollte von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Unterlagen nicht per Post oder E-Mail an die Stadt geschickt werden können oder wenn zur Klärung weiterer Fragen ein persönlicher Kontakt erforderlich ist.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

ADAC Stauprognose für 23. bis 25. Oktober – kaum Urlauberstaus trotz Herbstferien

Witterungsbedingte Behinderungen einkalkulieren

Trotz andauernder Herbstferien in Teilen Deutschlands dürften die Staus am Wochenende überschaubar bleiben. Die Unsicherheiten der Corona-Pandemie schrecken viele potenzielle Herbsturlauber ab. In Baden-Württemberg beginnen einwöchige Herbstferien, in Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und dem Saarland enden sie. Dasselbe trifft auf die südlichen und mittleren Landesteile der Niederlande zu. In Thüringen und Sachsen dauern die Ferien weiter an.

Allerdings können zu dieser Jahreszeit wetterbedingte Beeinträchtigungen auftreten, etwa schlechte Sicht durch Nebel oder frühe Wintereinbrüche. Vor allem bei Fahrten in höhere Lagen sollte man deshalb jetzt schon Winterausrüstung bereithalten. Staugefahr besteht insbesondere an den Baustellen, von denen es deutschlandweit noch immer mehr als 700 gibt. Einige Autobahnen sind deswegen auch zeitweise gesperrt.

Die besonders belasteten Fernstraßen (beide Richtungen):
  • Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee
  • A1 Hamburg – Bremen
  • A1 / A3 /A4 Kölner Ring
  • A2 Dortmund – Hannover
  • A3 Passau – Nürnberg – Frankfurt – Köln
  • A5 Basel – Karlsruhe – Hattenbacher Dreieck
  • A6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
  • A7 Flensburg – Hamburg
  • A7 Füssen/Reutte – Würzburg
  • A8 Salzburg – München – Stuttgart – Karlsruhe
  • A9 München – Nürnberg – Halle/Leipzig
  • A10 Berliner Ring
  • A61 Ludwigshafen – Koblenz – Mönchengladbach
  • A93 Kufstein – Inntaldreieck
  • A81 Stuttgart – Singen
  • A95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A99 Umfahrung München

Die Fahrt durchs Ausland wird kaum größere Verkehrsprobleme mit sich bringen. Wegen Corona ist der Reiseverkehr in den Nachbarländern insgesamt geringer. Auch ist am Ende der Herbstwandersaison der Andrang in die Bergwanderziele der Alpen nicht mehr ganz so groß wie an den Vorwochenenden. Auf den klassischen Staurouten Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Rheintal- und Gotthard-Route werden Autourlauber aber dennoch nicht immer freie Fahrt haben. Wer eine Fahrt über eine der beliebten Alpenpässe plant, muss damit rechnen, dass der ein oder andere bereits Wintersperre hat. An den Grenzen ist mit Wartezeiten durch intensive Personenkontrollen zu rechnen. Wer aus Risikoregionen zurückkommt, muss sich auf Quarantänemaßnahmen einstellen.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Handy-Abofallen: Mobilfunkfirmen ziehen Kunden über den Tisch

Sie können es nicht lassen. Für Mobilfunkfirmen ist das Abrechnen von Drittanbieter-Leistungen und Mehrwertdiensten per Handyrechnung offenbar so attraktiv, dass sie weiterhin Grauzonen ausnutzen, um zu verdienen. Das berichtet die Stiftung Warentest in der November-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Auch nach den seit Februar geltende neuen Regelungen zum Schutz von Mobilfunkkunden verstoßen Anbieter gegen geltendes Recht, etwa weil sie mit der Sperre des Mobilfunkanschlusses drohen. Dies ist illegal, wenn Kunden mit ihren eigentlichen Telefonkosten gar nicht im Rückstand sind. Finanztest berichtet sogar über Fälle, in denen Mobilfunkfirmen eigene Leistungen aufführten, die Kunden überhaupt nicht bestellt hatten.

Über die Mobilfunkrechnung können Kunden das bezahlen, was sie per Handy im Internet gekauft oder abonniert haben, etwa Spiele oder Videos. Dieser Betrag wird zusammen mit den Telefonkosten vom Konto abgebucht. Das kann sinnvoll sein, etwa beim Bezahlen von Parktickets, Fahrkarten und Zeitschriftenartikeln aus dem Netz. Doch seit Jahren beschweren sich Mobilfunknutzer, dass sie auf diesem Weg auch für Dinge zur Kasse gebeten werden, die sie nie gekauft haben.

Deshalb unbedingt die Mobilfunkrechnung checken und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. „Nicht beirren lassen, wenn der Anbieter als angeblichen Bestellbeweis nur eine unplausible Zusammenstellung von Zahlen und Buchstaben vorlegt, denn das reicht nicht als Nachweis für eine willentliche Bestellung“, so der Finanztest-Experte Theo Pischke. Außerdem ist die Mobilfunkfirma verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten, wenn der Kunde dies online, per E-Mail oder telefonisch verlangt. Sie hilft aber offenbar nicht, wenn der Leistungsanbieter selbst eine Mobilfunkfirma ist.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)