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Amtsblatt Nr. 1 + 2 / 2022 einsehbar – Bekanntmachungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2022 sowie zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind einsehbar

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 1 / 2022 und im Amtsblatt Nr. 2 / 2022 werden u. a. die öffentlichen Bekanntmachungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2022 sowie der Bebauungsplan Nr. 86 „Gewerbegebiet an der Wippe“ und der Flächennutzungsplan der Stadt Harsewinkel thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.

Aktuelles vom KuBi: Veranstaltung mit Fatih Çevikkollu wird verschoben

Der KuBi bedauert, die Veranstaltung mit Fatih Çevikkollu absagen bzw. vom 4. Februar in den April 2022 verschieben zu müssen. Die Veranstaltung soll nun am 1. April 2022 ab 20.00 Uhr, im Gasthof Wilhalm stattfinden.

Statistisches Bundesamt: Erwerbstätigkeit 2021 auf gleichem Niveau wie 2020

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Jahresdurchschnitt 2021 waren rund 44,9 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2021 auf gleichem Niveau (+7 000 Personen; 0,0 %) wie im Vorjahr. Im Jahr 2020 hatte die Corona-Krise den zuvor über 14 Jahre anhaltenden Anstieg der Erwerbstätigkeit beendet und zu einem Rückgang um 370 000 Personen (-0,8 %) geführt.

Der seit 2006 andauernde Beschäftigungszuwachs wäre vermutlich auch ohne die Corona-Krise bald zum Ende gekommen, da das Erwerbspersonenpotenzial aufgrund des demografischen Wandels schwindet. Diese Entwicklung wird derzeit immer weniger durch eine höhere Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte kompensiert.

Unterschiedliche Entwicklung in den Wirtschaftsbereichen

In den Dienstleistungsbereichen gab es im Jahr 2021 in der Summe mit insgesamt +94 000 Personen oder +0,3 % gegenüber 2020 wieder einen Zuwachs auf rund 33,7 Millionen Personen. 2020 war die Zahl um 197 000 Personen oder 0,6 % gegenüber 2019 gesunken. Dabei entwickelten sich die einzelnen Wirtschaftsbereiche 2021 jedoch sehr unterschiedlich: Die größten Beschäftigungsgewinne gab es im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +249 000 Erwerbstätigen (+2,2 %) sowie im Bereich Information und Kommunikation mit +33 000 Personen (+2,4 %), also in jenen Bereichen, die auch im Krisenjahr 2020 noch Zuwächse erzielen konnten. Bei den Unternehmensdienstleistern, zu denen auch die Arbeitnehmerüberlassung zählt, gab es nach größeren Verlusten im Jahr 2020 (-120 000 Personen; -1,9 %) ebenfalls ein Plus von 33 000 Personen (+0,5 %). Dagegen kam es im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe mit -176 000 Personen (-1,8 %) wie schon im Jahr zuvor (-218 000 Personen; -2,1 %) erneut zu größeren Beschäftigungsverlusten.

Außerhalb des Dienstleistungsbereichs ging die Beschäftigung insgesamt zurück: Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sank die Erwerbstätigenzahl 2021 um 96 000 (-1,2 %) auf rund 8,1 Millionen. Vom Baugewerbe kamen mit einem Anstieg um 31 000 Erwerbstätige (+1,2 %) auf rund 2,6 Millionen weiterhin sehr positive Impulse als Beleg einer weiter andauernden Baukonjunktur. 2021 arbeiteten im Baugewerbe 5,8 % aller Erwerbstätigen.

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei waren 22 000 Personen weniger erwerbstätig als 2020, was einem deutlichen Rückgang von 3,8 % auf 558 000 entspricht.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt, marginale Beschäftigung und Selbstständigkeit sinken

Die Zahl aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nahm im Jahresdurchschnitt 2021 um 115 000 Personen (+0,3 %) auf rund 41,0 Millionen zu. Zu diesem Anstieg hat maßgeblich die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beigetragen, wie die bis zum 3. Quartal vorliegenden Strukturdaten belegen. Größere Beschäftigungsverluste gab es dagegen wie schon 2020 bei der Zahl der marginal Beschäftigten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten). Bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger setzte sich der seit nunmehr zehn Jahren andauernde Abwärtstrend im Jahr 2021 weiter fort: Ihre Zahl sank gegenüber 2020 um 108 000 Personen auf 3,9 Millionen (-2,7 %).

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige zählen.

Zahl der Erwerbslosen geht deutlich zurück

Die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer ILO-Definition) in Deutschland sank nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 159 000 Personen oder 9,6 % auf 1,5 Millionen. Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen, ging im gleichen Zeitraum um 173 000 Personen (-0,4 %) auf 46,3 Millionen zurück. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 3,6 % auf 3,3 %.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Termine in der Impfstelle des Kreises GT frei: Jeder ab 12 Jahren kann Termin buchen

Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Der Kreis Gütersloh erinnert an das Impfangebot in der Impfstelle an der Marienfelder Straße: Die Koordinierende COVID-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) hat aktuell viele freie Termine im Buchungssystem. Jeder ab 12 Jahren kann sich dort einen Termin für eine Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung holen. „Wir erleben es immer wieder, dass Bürgerinnen und Bürger erstaunt sind, dass wir auch BioNTech verimpfen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden“, betont die KoCI-Leiterin Sandra Lange. Alle acht Impfstraßen sind derzeit in Betrieb, 1.100 Impfungen könnten so jeden Tag erfolgen. Nach der mündlichen Zusage durch die Landesregierung NRW ist der Betrieb der Impfstelle vorerst bis Ende April gesichert – das Land NRW kommt für die anfallenden Kosten in voller Höhe auf.

Alle Ü12-Impfungen können im Buchungsportal unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle online reserviert werden. Kinder und Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei ihrem Termin von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. In der Impfstelle stehen extra Kinder- und Fachärzte zum Aufklärungsgespräch bereit. Bei allen Impfungen von Personen unter 30 Jahren kommt der Impfstoff von BioNTech zum Einsatz. Verimpft wird darüber hinaus der zweite mRNA-Impfstoff von Moderna und der Vectorimpfstoff von Johnson&Johnson. Die Nachfrage nach dem letztgenannten ist jedoch spürbar zurückgegangen. An den ersten drei Tagen dieser Woche gab es lediglich drei Impfungen mit Johnson&Johnson in der Impfstelle.

Mitbringen müssen alle Impflinge ihr Ausweisdokument. Auch die sorgeberechtigten Begleitpersonen von Kindern unter 16 Jahren müssen sich ausweisen können. Dabei muss aus den Dokumenten hervorgehen, dass die Begleitung und der Impfling zusammengehören. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen muss auch in jedem Fall der Impfpass vorgelegt werden, bei Erstimpfungen ist dies nicht unbedingt nötig. Im Idealfall haben die Impflinge auch ihre elektronische Gesundheitskarte dabei.

Achtung: Kinder- und Jugendimpfungen ab 12 Jahren sind lediglich in der Impfstelle möglich. Bei den mobilen Impfstationen kann diese Altersgruppe nicht geimpft werden. Dort können sich ausschließlich Personen ab 16 Jahren ihren Piks geben lassen.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis-Berufskollegs stellen sich vor: Digitaler Tag der offenen Tür

Welchen Beruf möchte ich später einmal ausüben? Möchte ich im sozialen, technischen oder doch eher im wirtschaftlichen Bereich arbeiten? Berufskollegs bereiten Schülerinnen und Schüler auf diese Fragen vor und helfen ihnen beim Übergang in einen Beruf oder in ein Studium. Interessenten haben nun die Möglichkeit, sich bei einem digitalen Informations-, Beratungs- und Anmeldetag über die Berufskollegs im Kreis Gütersloh und ihre Bildungsgänge zu informieren. Dieser findet am Samstag, 29. Januar, statt.

Im Kreis Gütersloh gibt es fünf Berufskollegs: Das Carl-Miele-Berufskolleg und Reinhard-Mohn-Berufskolleg in Gütersloh, Ems-Berufskolleg und Reckenberg-Berufskolleg in Rheda-Wiedenbrück und Berufskolleg Halle (Westf.). Informationen zum Ablauf und zur digitalen Veranstaltung finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Schulen.

An den Berufskollegs gibt es die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, die Fachoberschulreife (Realschulabschluss), die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife als auch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Die Schulabschlüsse können in verschiedenen Bereichen erworben werden. Die Berufskollegs sind unterschiedlich ausgerichtet und haben beispielsweise einen sozialen, wirtschaftlichen oder technischen Schwerpunkt. Dadurch sind Schülerinnen und Schüler intensiv auf den Beruf oder ein Studium vorbereitet.

Zusätzlich zum digitalen Informationstag startet am Montag, 24. Januar, die ‚Woche der Berufskollegs‘. Jeden Tag stellt sich ein Berufskolleg auf den Social-Media-Kanälen des Kreises Gütersloh vor und gibt Einblicke in den Schulalltag.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreisweiter Jagdschwerpunkt: Ringeltauben: Saatgutschäden und Ernteausfälle minimieren

Taubenschwärme von Ringeltauben richten Schäden auf Äckern an, da sie sowohl Saat als auch keimende Pflänzchen aufpicken. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass an den Samstagen, 22. Januar, 5. Februar und 19. Februar eine großräumige und flächendeckende Jagd auf Ringeltauben durchgeführt wird. Die Jagd dient der Bestandsregulierung von Ringeltauben und wird unter anderem zur Vermeidung von Saatgutschäden in der Landwirtschaft genutzt. Während der anschließend beginnenden Schonzeit findet insbesondere aus Tierschutzgründen (Schutz der Brut) die Bestandsregulierung nur noch deutlich eingeschränkt statt. Die Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass an den drei Tagen die zu hörenden Knallgeräusche mit der kreisweiten Taubenjagd in Verbindung zu bringen sind.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Drohnen – die teuren Modelle sind die besten

Die Testsieger sind leicht zu steuern und liefern großartige Bilder aus der Vogelperspektive: Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest mit ihrer Untersuchung von zwölf Drohnen. Alle sind Quadkopter mit vier Rotoren. Zwei günstige Modelle ohne Satellitenortung sind eher nette Spielzeuge für Flüge im Wohnzimmer. Für den Außeneinsatz sind teurere Drohnen mit GPS-Empfänger besser gerüstet. Die Preise der untersuchten Modelle liegen zwischen 75 und 1000 Euro.

Eine wichtige Größe bei der Wahl der passenden Drohne ist die 250-Gramm-Grenze: Für Modelle, die weniger wiegen, gelten weniger strenge Auflagen. So ist für sie kein „Drohnenführerschein“ nötig. Fünf Drohnen im Test fallen darunter. Ihre Ergebnisse sind aber eher durchwachsen. Doch eine Drohne aus dieser Gewichtsklasse konnte auch das Test-Team mit guten Ergebnissen überzeugen.

Etliche Drohnen sollen laut Anbieter in der Lage sein, Menschen oder andere bewegte Objekte automatisch zu verfolgen. So können die Besitzer zum Beispiel beeindruckende Flugbilder von ihrer Radtour mitbringen.

„Richtig überzeugend lösen dieses Versprechen nur zwei Modelle ein“, so Michael Wolf, Stiftung Warentest. Denn nur die beiden Testsieger-Drohnen blieben dem Radfahrer verlässlich auf den Fersen, egal wie kurvig sein Weg war. Einige Konkurrenten verloren ihr Ziel mehr oder weniger schnell aus dem Blick. Andere können beliebigen Objekten gar nicht folgen, sondern nur dem Funksignal ihrer Fernsteuerung – und auch das nicht immer zuverlässig.

Fast alle Modelle haben eine Fernsteuerung, die per App mit einem Smartphone gekoppelt werden muss, um alle Funktionen zu nutzen. Das Handydisplay zeigt dann das Kamerabild und gibt zusätzliche Infos und Einstellungsmöglichkeiten.

Der Test Drohnen erscheint in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist ab dem 15. Dezember 2021 online unter www.test.de/drohnen abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Köstliche Frühstücks-Auszeiten in der Auszeit bei Sascha – perfekt zum Selbstverwöhnen & zum Verschenken

Unsere beliebten Frühstücks-Auszeiten in der Auszeit bei Sascha mit unseren köstlichen und reichhaltigen Frühstücksbuffets sind einfach die perfekte Art, sich selbst zu verwöhnen oder einfach mal eine ganz besondere Auszeit zu verschenken. Auszeit bei Sascha bedeutet, bei einem opulenten Frühstück den Tag begrüßen, sich vor dem Einkauf zu stärken, die Seele baumeln lassen, sich und seinen Lieben eine Auszeit vom Alltagstrubel zu gönnen und sich von Sascha Hecker und seinem Team kulinarisch verwöhnen zu lassen.

Frühstückszeiten

Lass Dich montags bis samstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und sonntags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Auszeit bei Sascha mit unserem umfangreichen Frühstücksbuffet mit wechselnden Leckereien, inklusive Kaffee, Tee oder Kakao ohne Ende sowie Orangensaft für nur € 12,50 pro Person verwöhnen. Sonntags für 16,50 pro Person sogar inklusive Croissants, Schokobrötchen, Tomate-Mozzarella und Lachs. Reservierungen nehmen wir gerne unter 05247-9219595 entgegen.

Selbstverständlich sind unsere köstlichen Frühstücks-Auszeiten auch ein perfektes Geschenk für Deine Liebsten und neben unseren vielfältigen Geschenkideen, die Du bei uns in der Auszeit entdecken kannst, sind unsere Gutscheine immer eine tolle Geschenkidee. Egal ob bereits zum Valentinstag am 14. Februar, zum Geburtstag, zum Muttertag oder zu anderen schönen Gelegenheiten. Eine Auszeit bei Sascha ist immer das perfekte Geschenk.

Im Übrigen kannst Du Dich in der Auszeit vor dem Einkauf auch mit einem guten Mittagessen stärken oder Dich anschließend mit feinsten Kuchen/Torten und ausgesuchten Kaffeespezialitäten belohnen. Genieße köstliche Frühstücks-Auszeiten in der Auszeit bei Sascha – wir freuen uns schon Dich!

Fragen rund um die Auffrischungsimpfung: Wer gilt wann als geboostert?

Bildquelle: viarami/pixabay.com
Bildquelle: viarami/pixabay.com

Derzeit erreichen den Kreis Gütersloh viele Fragen rund um die Auffrischungsimpfung. Wer gilt eigentlich alles als geboostert? Wie ist das bei einer Impfung mit Johnson&Johnson? Ersetzt die Auffrischungsimpfung den Schnelltest bei 2Gplus? Mit den jüngsten Verordnungen des Landes NRW, veröffentlicht am Samstag, 15. Januar, gibt es nun einheitliche Antworten. Hier ein Überblick:

Wer gilt als geboostert?

Als geboostert gelten Personen, die insgesamt drei Impfungen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff entsprechend der Übersicht des Paul-Ehrlich-Institutes (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) erhalten haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei den ersten beiden Impfungen Biontech, Moderna oder AstraZeneca verimpft wurde. Auch Personen, die sogenannte Kreuzimpfungen bekommen haben – also eine Kombination aus Vektor- und mRNA-Impfstoff – sollten sich eine Auffrischungsimpfung geben lassen. Das heißt: Wer erst AstraZeneca und dann Biontech oder Moderna bekommen hat, braucht eine dritte Impfung, um als geboostert zu gelten. Laut STIKO gilt bei allen Impfstoff-Konstellationen: Die Auffrischungsimpfung kann frühestens drei Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen.

Sonderfall: Johnson&Johnson

Wer mit Johnson&Johnson geimpft wurde, galt bislang schon nach einer Spritze als grundimmunisiert. Da jedoch der Impfschutz niedriger ist als bei den anderen Impfstoffen, empfiehlt die STIKO hier eine zweite Impfung mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe. Doch sind die Betroffenen dann schon geboostert? Nein. Die STIKO riet bisher lediglich zu einer dritten Impfung. Jetzt hat das Land auch rechtlich festgelegt, dass erst mit einer dritten Impfung die Personen als geboostert gelten.

Sollten sich Genesene auch impfen und boostern lassen?

Ja, auch Personen, die eine Covid-Infektion durchgemacht haben, sollten sich entsprechend der Empfehlungen der STIKO gegen das Coronavirus impfen und später boostern lassen. Hier gibt es verschiedene Konstellationen: Personen, die sich vor einer Impfung infiziert haben, sollten sich ihre Erstimpfung laut STIKO spätestens drei Monate nach der Genesung geben lassen. Danach gelten sie als grundimmunisiert. Ein Booster sollte dann nach mindestens drei weiteren Monaten erfolgen. Wer sich dagegen erst nach seiner Erst- oder Zweitimpfung mit Corona infiziert hat, sollte seine Auffrischungsimpfung ebenfalls mindestens drei Monate nach der Genesung erhalten. Die Genesung ersetzt hier nicht den Booster. Achtung: Wer sich in einem Zeitraum von weniger als vier Wochen nach der Erstimpfung infiziert hat, braucht zur Grundimmunisierung laut STIKO auch noch die Zweitimpfung.

Ersetzt die Auffrischungsimpfung den Testnachweis bei 2Gplus?

Ja, wer geboostert ist, braucht bei Aktivitäten mit 2Gplus keinen Testnachweis mehr. Das heißt, wer also ins Restaurant möchte und bereits seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss einfach seinen Impfnachweis vorzeigen. Natürlich ist zusätzlich immer ein Ausweisdokument mitzuführen. Das gleiche gilt übrigens auch für frisch Genesene, das heißt die Infektion muss mindestens 28 Tage her sein aber weniger als 90 Tage zurückliegen, und für Genesene, die mindestens eine Impfung bekommen haben. Auch für frisch doppelt Geimpfte, also Personen, deren zweiter Piks mehr als 14 Tage aber weniger als 90 Tage her ist, gelten diese Ausnahmeregeln.

Wer darf sich alles boostern lassen?

Alle Personen ab 12 Jahren können ihre Auffrischungsimpfung in der Impfstelle oder bei niedergelassenen Ärzten erhalten. Bei Terminen in der Impfstelle gilt: Wer noch jünger als 16 Jahre ist, muss von einer oder einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin begleitet werden. Den Termin können Impfwillige unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle oder per Telefon unter 05241-85-2960 buchen. Bürgerinnen und Bürger, die 16 Jahre und älter sind, können außerdem die mobilen Impfstationen nutzen. Hierfür ist kein Termin erforderlich. Eine Übersicht gibt es hier: www.kreis-guetersloh.de/impfung Mitbringen müssen alle Impflinge ein Ausweisdokument und – sofern es sich um die Zweit- oder Auffrischungsimpfung handelt – ihren Impfpass. Im Idealfall können sie auch ihre elektronische Gesundheitskarte vorzeigen. Achtung: Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, müssen auch die Begleitpersonen ein Ausweisdokument mitführen, aus dem hervorgeht, dass sie und das Kind zusammengehören.

Wo bekommt man nach der Impfung den QR-Code?

In der Impfstelle bekommen die Geimpften automatisch einen QR-Code. Wer keinen QR-Code bekommen hat, kann sich diesen entweder in einer Apotheke oder immer samstags von 11 bis 13 Uhr in der Impfstelle abholen. Dafür zeigen die Geimpften einfach ihren Impfpass sowie den Personalausweis vor.

Die vollständige Coronaschutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung und weitere Informationen gibt es online auf den Coronasonderseiten des Landes NRW unter www.land.nrw/corona oder auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) unter www.mags.nrw.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gleichstellungsstelle des Kreises GT informiert: Spuren sexualisierter Gewalt schnell und anonym dokumentieren lassen

Damit möglichst vielen Bürgerinnen des Kreises das Angebot der Anonymen Spurensicherung bekannt ist, wurde auch dieses Jahr – speziell in der dunklen Jahreszeit – der Fokus auf gezielte Öffentlichkeitsarbeit gesetzt. Yvonne Hantke, Gleichstellungbeauftragte des Kreises Gütersloh präsentiert hier ein Plakat, das das Netzwerk Anonyme Spurensicherung mit Fördermitteln des Landes erstellt hat.
Damit möglichst vielen Bürgerinnen des Kreises das Angebot der Anonymen Spurensicherung bekannt ist, wurde auch dieses Jahr – speziell in der dunklen Jahreszeit – der Fokus auf gezielte Öffentlichkeitsarbeit gesetzt. Yvonne Hantke, Gleichstellungbeauftragte des Kreises Gütersloh präsentiert hier ein Plakat, das das Netzwerk Anonyme Spurensicherung mit Fördermitteln des Landes erstellt hat.

Menschen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, fühlen sich danach meist hilflos, ohnmächtig und verzweifelt, weiß Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh. Es fiele ihnen schwer zu entscheiden: „Polizei anrufen ja oder nein?“ Der Grund sei die extreme psychische Belastung sowie die Tatsache, dass die Täter häufig aus dem näheren Umfeld stammten. Durch die so genannte Anonyme Spurensicherung ist es möglich, die Spuren zu sichern ohne direkt Anzeige zu erstatten. Darauf weist die Gleichstellungsstelle jetzt bewusst noch einmal hin – mit einem mehrsprachigen Plakat. Im Kreis Gütersloh gibt es die Möglichkeit, vertraulich die Spuren einer Gewalttat im Klinikum Gütersloh oder im Sankt Elisabeth-Hospital sichern zu lassen.

Warum ist es wichtig, sofort die Spuren sichern zu lassen? Nur mit Hilfe von Beweisen kann später gegebenenfalls der Täter gefasst und rechtlich belangt werden. Häufig gibt es keine Zeuginnen oder Zeugen für die Tat. Möglicherweise wurde das Opfer mit K.O.-Tropfen betäubt, hat aber den Verdacht, dass etwas passiert sein könnte. Werden die Spuren der Gewalttat (beispielsweise DNA-Spuren oder nachgewiesene K.O.-Tropfen) gleich nach der Tat gesichert, können diese Nachweise noch Jahre später herangezogen werden, wenn das Opfer bereit ist, den Täter anzuzeigen.

Die Spurensicherung wird absolut vertraulich und auf anonymer Basis angeboten. Wesentlicher Bestandteil der Untersuchung ist die Sicherung von DNA-Spuren und die genaue Dokumentation von Verletzungen. Außerdem gehören ein Fragebogen und eine gynäkologische Untersuchung dazu, bei entsprechendem Verdacht zusätzlich auch ein Test auf K.O.-Tropfen. Die im Krankenhaus gesicherten Beweise werden für die Dauer von zehn Jahren unter einer Chiffrenummer im Rechtsmedizinischen Institut Münster gelagert. So ist auch Jahre nach der Tat noch eine polizeiliche Anzeige möglich. Jede Klinik verfügt über einen Koffer mit Spurensicherungssets, der gut zugänglich gelagert wird, um schnell zur Hand zu sein. Statt die Gewalttat zu verschweigen und zu versuchen sie zu verdrängen, raten Ärzte zu einer zeitnahen, vertraulichen Untersuchung im Krankenhaus – unabhängig von einer Anzeige.

Kooperationsnetzwerk Anonyme Spurensicherung

An dem Kooperationsnetzwerk ‚Anonyme Spurensicherung im Kreis Gütersloh‘ sind folgende Institutionen beteiligt:

  • Klinikum Gütersloh
  • Sankt Elisabeth-Hospital Gütersloh
  • Abteilung Gesundheit, Kreis Gütersloh
  • LWL Klinikum Gütersloh
  • Kriminalpolizei und Opferschutz der Kreispolizeibehörde Gütersloh
  • Jugendämter im Kreis Gütersloh als Mitglied im Runden Tisch Gewalt Halt
  • Fachanwältin
  • Frauenberatungsstelle/Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt Gütersloh
  • Trotz allem e. V. Beratung für Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung
  • Frauenhaus Gütersloh
  • Gleichstellungsstellen im Kreis Gütersloh

In diesem Winter laufen diverse Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die mit Fördermitteln des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert sind:

  • Radiospot auf Radio Gütersloh. Jeden Abend und an den Wochenenden wird auf das Angebot hingewiesen.
  • Kurzfilm aus 2018 wurden erneut im Bambi-Kino gezeigt und ist auf pia-online.eu/spurensicherung einsehbar.
  • Kurzfilme in den Stadtbussen der Stadt Gütersloh wurden auf den Displays der Busse gezeigt
  • Plakate und Visitenkarten mit Hinweisen zu den Hilfsangeboten wurden in fünf Sprachen (deutsch, rumänisch, englisch, arabisch und bulgarisch) erstellt, gedruckt und an die gynäkologischen Praxen im Kreis Gütersloh verteilt. Diese fünf Sprachen wurden gewählt, um eine Vielzahl der im Kreis wohnhaften Frauen zu erreichen.

Die Öffentlichkeitsmaßnahmen wurden mit Fördermitteln des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

 

(Bild- und Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)