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Stiftung Warentest: Treppenlifte – staatliche Zuschüsse sichern und unseriöse Anbieter erkennen

Viele Ältere benötigen die Hilfe eines Treppenlifts. Ob im Einfamilienhaus oder Mietshaus, in kleinen oder schmalen Treppenhäusern, die Montage ist fast überall möglich und oft gibt es staatliche Zuschüsse, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest. Doch die Experten warnen auch davor, sich schnell ein teures Gerät aufschwatzen zu lassen, denn der Markt ist unübersichtlich.

Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf den Einbau eines Treppenlifts, wenn sie ohne nicht mehr ihre Wohnung erreichen (Landgericht Duisburg, Az. 23 S. 452/96). Menschen mit Pflegegrad 1–5 können bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Nutzen bis zu vier Bedürftige den Lift, erhält jeder 4.000 Euro. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Lifteinbau. Der Antrag muss jeweils vor dem Einbau gestellt werden.

Einfache Geräte, die über eine kurze gerade Strecke laufen, sind schon für etwa 3.000 Euro zu bekommen. Allerdings wimmelt das Internet nur so vor Angeboten. Viele Seiten imitieren Ratgeberportale, sind aber vor allem auf Kundenfang aus. Bei der Wahl des richtigen Modells und bei Finanz- und Rechtsfragen können Verbraucherzentralen und Wohnungsberatungsstellen helfen. Wie unseriöse Anbieter direkt entlarvt werden können, erklären die Finanztest-Experten: Es ist beispielsweise unseriös, wenn die Firma behauptet, der 14-tägige Widerruf sei ausgeschlossen. Wenn nicht oder falsch darüber informiert wurde, kann sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Die Qualität der Lifte lässt oft zu wünschen übrig. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentralen im Jahr 2020 berichteten 93 von 104 Teilnehmenden über Mängel: schlechter Einbau, nicht eingehaltene Liefertermine, schleppende Nachbesserungen. Die Finanztest-Experten warnen auch vor unzulässigen Klauseln im Kaufvertrag.

Die vollständigen Informationen zur Anschaffung von Treppenliften finden sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/treppenlifte.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Gemeinsam Lebensräume schaffen & finanzielle Freiräume behalten – Volksbank eG

Gemeinsam Lebensräume schaffen! So verstehen wir uns als Partner in Sachen Wohnen. Denn eine Baufinanzierung will reiflich überlegt sein. Es braucht einen kompetenten und zuverlässigen Partner, der bei der Entwicklung eines individuellen Lösungskonzeptes hilft: von A wie Antragsstellung für öffentliche Fördermittel bis Z wie ein Zuhause als Lebensmittelpunkt. Wir sind dieser vertrauenswürdige Partner seit Generationen. Wertvoll, nachhaltig und finanzierbar machen wir Ihnen ein Angebot, das Sie nicht überfordert und Ihnen Lebensqualität sichert. Denn wie gut eine Baufinanzierung ist, zeigt sich immer am Ende. Vertrauen Sie daher uns und vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin!

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Das Teichkind HarSeewinkel-Fest am Schwanenteich brachte Harsewinkel und den Veranstaltern den gewünschten Erfolg!

Am Wochenende hieß es in Harsewinkel – „mein lieber Schwan!“, denn der Kulturort Wilhalm und noa-entertainment richteten mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr das HarSeewinkel-Fest Teichkind mit Wasserspielen, Livemusik, Familienfest mit Hüpfburg und Gauklern und einem inklusiven Frühschoppen aus.

Am Samstag sorgten ab 18:00 Uhr White Coffee Acoustic Music und die Funky-BlackMusic-Partyband Groovemax mit ca. 2.000 Festbesuchern für Festivalatmosphäre im Stadtpark Harsewinkel. Ein Höhepunkt des Abends war sicherlich die Wasserorgel mit den Wasserspielen der Freiwilligen Feuerwehr, die nach jahrelanger Pause endlich wieder am Schwanenteich bestaunt werden konnte.

Am ging es bei strahlendem Sonnenschein und warmen Temperaturen ab 11:00 Uhr mit dem Frühschoppen INKLUSIV und der heimischen Kapelle Homebrass weiter, bevor dann am frühen Nachmittag das Familienfest KidsPark mit Musik und Kinderunterhaltung startete. Mit Karibuni – Weltmusik für Kinder, Arnold dem Gaukler, Hüpfburg, Eiswagen und Co. wurde ein familienfreundliches Programm geboten und mit zahlreichen Sitzgelegenheiten mit Blick auf die Bühne war auch für den gemütlichen Teil des HarSeewinkel-Fests Teichkind gesorgt.

Langes Wochenende: Ausflugsfahrten enden im Stau – ADAC Stauprognose für 25. bis 29. Mai (Christi Himmelfahrt)

(Bildquelle: ADAC/ Daniel Delang)
(Bildquelle: ADAC/ Daniel Delang)

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen am langen Christi-Himmelfahrts-Wochenende mit vielen Staus rechnen. Die Straßen dürften deutlich voller sein als an den Christi-Himmelfahrts-Wochenenden der beiden Vorjahre – die Corona-Krise schränkt den überregionalen Reiseverkehr nicht mehr ein. Vor allem die Autobahnen in den Ballungsräumen sind zeitweise sehr staugefährdet. An den mehr als 1000 Baustellen müssen Autofahrer ohnehin Geduld aufbringen.

Für viele beginnt das Wochenende bereits am Mittwochnachmittag, 25. Mai. Die erste Stau-Spitze erwartet der ADAC daher am Mittwoch von etwa 13 bis 19 Uhr. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Freitag nach dem Feiertag offiziell schulfrei. Auch in anderen Bundesländern dürften sich viele Menschen diesen Brückentag frei nehmen. Unterwegs sind auch Autofahrer aus Hamburg und Sachsen-Anhalt. In beiden Bundesländern enden die einwöchigen Ferien.

Die Rückreisewelle erreicht am Sonntagnachmittag ihren Höhepunkt. Relativ ruhig dürfte es auf den Fernstraßen in Deutschland am Freitag werden.

Auf folgenden Autobahnen besteht laut ADAC die größte Staugefahr:

  • Fernstraßen von und zur Küste
  • Großräume Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart, München
  • A 1 Köln – Bremen – Hamburg – Lübeck
  • A 2 Berlin – Hannover – Dortmund
  • A 3 Köln – Frankfurt – Würzburg – Nürnberg
  • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Chemnitz – Dresden
  • A 5 Hattenbacher Dreieck – Darmstadt – Karlsruhe
  • A 6 Heilbronn – Nürnberg
  • A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Füssen/Reutte
  • A 7 Hamburg – Flensburg
  • A 8 Stuttgart – München – Salzburg
  • A 9 München – Nürnberg
  • A 10 Berliner Ring
  • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
  • A 81 Stuttgart – Singen
  • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A 95 /B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
  • A99 Autobahnring München

Christi Himmelfahrt ist auch in Österreich und der Schweiz ein Feiertag, was bei schönem Wetter zu lebhaftem Ausflugsverkehr führen dürfte. Dies wird sich vor allem auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsregionen im untergeordneten Straßennetz der Alpenländer bemerkbar machen – etwa in Österreich die Kärntner Seen, das Salzkammergut, der Neusiedlersee und die Erholungsgebiete der Schweizer Kantone Tessin und Wallis. Etwas längere Fahrzeiten gilt es auch auf der Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Rheintal- und Gotthard-Route einzuplanen. Die Aufenthalte an den Grenzen bei der Ein- und Ausreise dürften 30 Minuten nicht übersteigen.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Corona-Hotline am Feiertag nicht besetzt

Corona-Hotline des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Corona-Hotline des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Am kommenden Donnerstag, 26. Mai, ist die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh aufgrund des Feiertages nicht besetzt. Am Freitag und Samstag können sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen rund um das Thema Corona wieder zu den gewohnten Zeiten an die Hotline wenden. Diese ist Freitag von 8 bis 17 Uhr und Samstag von 10 bis 12 Uhr unter 05241/5042600 erreichbar.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gesundheitsausschuss Kreis GT: Fördermittel für das Projekt ‚Theodora‘

Der Kreis Gütersloh beteiligt sich bis Ende 2025 an den Fördermitteln zum OWLweiten Projekt ‚Theodora‘ zur Prostituierten- und Ausstiegsberatung der Evangelischen Frauenhilfe Westfalen. Das haben die Politikerinnen und Politiker im Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 18. Mai, einstimmig beschlossen.

‚Theodora‘-Leiterin Birgit Reiche stellte den Ausschussmitgliedern die Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungsstelle vor. Dazu gehören die rechtliche und psychosoziale Beratung und Begleitung – möglichst in der jeweiligen Muttersprache der Klientinnen – sowie die aufsuchende Arbeit in den Prostitutionsbetrieben. Die Theodora-Mitarbeiterinnen informieren Frauen und Mädchen über den Selbstschutz bei der Arbeit, helfen beim Ausstieg aus der Prostitution und unterstützen beispielsweise bei Amtsbesuchen oder Verhandlungen mit Banken. Insbesondere die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Thema. Das Ziel: Den Klientinnen soll dabei geholfen werden, ein gesundes, selbstbestimmtes und sicheres Leben zu führen. Das Projekt gibt es bereits seit 2011. Seitdem wurde es von verschiedenen Trägern und Förderprogrammen finanziert. Damit die Beratungsstelle auch nach dem Wegfall der EU-Förderung Ende Juni ihre Arbeit fortsetzen kann, planen die Kreise in OWL und die Stadt Bielefeld diesen Finanzierungsanteil zu übernehmen. Für den Kreis Gütersloh bedeutet dies einen jährlichen Höchstbetrag von maximal 50.000 Euro.

Als einen weiteren Punkt auf der Tagesordnung stellte Dr. Alexandra Ritz von der Abteilung Gesundheit das Beratungsangebot des Kreises zu sexuell übertragbaren Krankheiten vor. Des Weiteren informierte das Gesundheitsamt über die Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung und Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anne Bunte gab den Ausschussmitgliedern – wie in jeder Sitzung seit Anbeginn der Pandemie – einen Überblick über die aktuelle Corona-Lage im Kreisgebiet. Hier sei zu vermerken, dass erste Fälle der neuen Variante BA.5 auch im Kreisgebiet nachgewiesen worden sind.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: Fast jeder fünfte Haushalt hat Internetfernsehen

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comFernsehen über das Internet gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, konnten im Jahr 2021 bereits 19 % der privaten Haushalte über ihren Breitbandanschluss fernsehen. Auch wenn das Internetfernsehen (IPTV) bei den Fernsehempfangsarten 2021 noch an dritter Stelle stand, verzeichnete es im Vergleich zum Jahr 2019 als einziges einen deutlichen Zuwachs: 2019 hatte der Anteil der Haushalte mit Internet-TV noch bei 15 % und damit 4 Prozentpunkte niedriger gelegen als 2021.

In der Rangliste der häufigsten TV-Anschlüsse dominierten aber auch 2021 die Satelliten- und Kabel-Anschlüsse: 45 % beziehungsweise 43 % aller Privathaushalte besaßen diese Anschlussarten. Im Vergleich zu 2019 veränderte sich der Anteil der Haushalte mit Satelliten- und Kabelfernsehen aber kaum (+0,3 Prozentpunkte beziehungsweise -1,3 Prozentpunkte).

Am seltensten hatten die Haushalte einen Antennen-Anschluss: Nur 10 % der privaten Haushalte konnten 2021 so ihr Fernsehprogramm empfangen. Seit der Umstellung vom analogen zum digitalen Antennenfernsehen im Jahr 2017 ist der Anteil der Haushalte mit diesem Anschluss rückläufig. Seit 2019 ging er um 1,9 Prozentpunkte zurück.

Insgesamt verfügten 17 Millionen Haushalte im Jahr 2021 über Satelliten-TV- und 16 Millionen Haushalte über Kabel-TV-Anschluss. Internet-TV hatten 7 Millionen Privathaushalte und 4 Millionen Haushalte hatten einen Antennen-TV-Anschluss.

Satelliten-TV bei Wohneigentümern ganz vorn; bei Mietern Kabel-TV

Die Wohnsituation – also ob ein Haushalt im Wohneigentum lebt oder zur Miete wohnt – hat großen Einfluss auf die Art des TV-Empfangs: Gut die Hälfte (55 %) der Haushalte, die zur Miete wohnten, hatten 2021 einen Kabelanschluss. Lebte der Haushalt in den eigenen vier Wänden, so betrug der Anteil nur 28 %. Demgegenüber verfügten weniger als ein Drittel (30 %) der Mieterhaushalte über einen Satelliten-TV-Anschluss. Im Wohneigentum betrug der Anteil der Haushalte mit Satelliten-TV dagegen fast zwei Drittel (63 %). Beim Antennenfernsehen war der Unterschied nicht so auffällig: Haushalte in einem Mietverhältnis verfügten nur wenig häufiger (10 %) über einen Antennen-Anschluss als Eigentümerhaushalte (9 %). Internetfernsehen war in beiden Fällen etwa gleich häufig vorhanden (Mieterhaushalte: 19 %; Wohneigentümerhaushalte: 20 %).

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Kultur- und Bildungsverein KuBi verabschiedet vier langjährige Vorstandsmitglieder & wählt neuen Vorstand

Heinrich Schlautmann, Annette Müller, Marion Metelka und Heinz Petermann wurde ein ganz besonderer Dank für jahrzehntelange Vorstandsarbeit ausgesprochen.
Heinrich Schlautmann, Annette Müller, Marion Metelka und Heinz Petermann wurde ein ganz besonderer Dank für jahrzehntelange Vorstandsarbeit ausgesprochen.

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Kultur- und Bildungsverein Harsewinkel e. V. KuBi kamen 24 wahlberechtigte Mitglieder im Heimathaus zusammen, um u. a. einen neuen Vorstand sowie die dazugehörigen Beisitzer zu wählen. Mit Gabi Dreiner, Frido Jacobs, Peter Gödde, Ralf Prattke und Florian Thoene wurde einem hoch motivierten Quintett das Vertrauen ausgesprochen und als Beisitzer fungieren zukünftig Gesa Everding, Renate Kampwerth, Alina Prattke, Felicitas Cubick, Günter Brinkrolf, Marvin Hoppert, Tobias Schössler und Dieter Alefs.

(v.l) Renate Kampwerth, Dieter Alefs, Alina Prattke, Günter Brinkrolf, Peter Gödde, Ralf Prattke, Gabi Dreiner, Florian Thoene und Gesa Everding.

Der neue Vorstand darf einen sehr gesunden Verein weiterführen, dem mittlerweile ca. 150 Mitglieder angehören. Aufgrund der pandemiebedingten Programmausfälle übertrafen die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen ungewöhnlicherweise die Einnahmen durch Ticketverkäufe bei Weitem und die Ausgaben für Künstler und Equipment hielten sich dementsprechend in Grenzen. In der Hoffnung, dass sich die Corona-Situation nicht wieder verschlechtert, laufen die Planungen für das Programm 2022/23 aktuell auf Hochtouren und im KuBi hegt niemand Zweifel daran, dass sich mit einer „normalen“ Spielzeit die Relationen hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgaben-Situation ebenfalls wieder normalisieren werden.

Mit jeweils sehr persönlichen Worten und gemeinsamen Erinnerungen an ihre sehr erfolgreiche jahrzehntelange Vorstandsarbeit wurde den scheidenden Vorstandsmitgliedern Annette Müller, Marion Metelka, Heinrich Schlautmann und Heinz Petermann ein ganz besonderer Dank ausgesprochen. Die vier sehr engagierten Kulturfreunde waren teilweise bereits bei der Vereinsgründung 1984 dabei und sie waren u. a. maßgeblich schon an der Initiation von Aktionen und Veranstaltungen wie z. B. „Sauberhaftes Harsewinkel“, „Poolparty“ oder „Lotte lohnt sich“ beteiligt. In dem Wissen, dass das Quartett dem KuBi auf jeden Fall auch ohne feste Funktion erhalten bleibt, konnten alle gemeinsam mit einem Lächeln die Jahreshauptversammlung schließen und sich der Vorfreude auf zukünftige Programmhöhepunkte widmen.

Kreiswahlausschuss stellt u. a. die nunmehr amtlichen Endergebnisse der Landtagswahl für den Wahlkreis 95 Gütersloh II fest

(v.l.) Jens Wimmelbücker, Landrat Sven-Georg Adenauer, Michael Hellweg und Ann-Kathrin Peek während der Sitzung des Kreiswahlausschusses (Foto: Kreis Gütersloh).
(v.l.) Jens Wimmelbücker, Landrat Sven-Georg Adenauer, Michael Hellweg und Ann-Kathrin Peek während der Sitzung des Kreiswahlausschusses (Foto: Kreis Gütersloh).

Zwei Stimmzettel in einem Briefwahl-Umschlag, nicht immer sorgfältig ausgefüllte Niederschriften aus den Wahllokalen und Briefwahlvorständen sowie einige Zeilenverrutscher bei der Ergebnisübermittlung am Wahlabend – über 15.000 Zahlen hatte das Wahlamt der Kreisverwaltung, unterstützt von vier Auszubildenden, nach den Landtagswahlen zur Vorbereitung der Kreiswahlausschusssitzungen zu überprüfen. In den zwei halbstündigen Sitzungen am vergangenen Freitag stellte der jeweilige Kreiswahlausschuss die nunmehr amtlichen Endergebnisse für die Wahlkreise 94 Gütersloh I – Bielefeld III sowie für die Wahlkreise 95 Gütersloh II und 96 Gütersloh III fest. Unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter Sven-Georg Adenauer berichteten Michael Hellweg, Ann-Kathrin Peek und Jens Wimmelbücker vom Büro des Kreistages, was bei den Wahlen gut gelaufen war und wo es Korrekturbedarf gab.

Von Montag bis Donnerstag wurden die Niederschriften mit den Wahlergebnissen der insgesamt 359 Stimmbezirke in den Wahlkreisen 94, 95 und 96 rechtlich und rechnerisch geprüft. In fünf Stimmbezirken mussten wegen Unstimmigkeiten in der Dokumentation des Wahlergebnisses Kontrollzählungen vorgenommen werden, unter anderem in der Stadt Verl. Dort waren in einem Stimmbezirk die Eintragungen in der Niederschrift mehrfach korrigiert worden, eine Zahl war sogar viermal geändert. Auch hatte sich bei der Prüfung herausgestellt, dass die Niederschrift noch nach der Abgabe der telefonischen Ergebnisschnellmeldung verändert worden war. Nach der deshalb erforderlichen Kontrollzählung im Wahlamt des Kreises stellte sich aber heraus, dass das Ergebnis – mit kleinen Abweichungen – im Wesentlichen korrekt ausgezählt worden war.

In anderen Kommunen kam es zu kleinen Fehlern, wie zum Beispiel ein Verrutschen in der Zeile bei der telefonischen Ergebnisermittlung aus dem Wahllokal ins Rathaus.

In einem Stimmbezirk kam es zu einem seltenen Fall bei der Briefwahl. In einem blauen Stimmzettel-Umschlag befanden sich zwei Stimmzettel, die Erst- und Zweitstimme auf den beiden Stimmzetteln war vom Wahlvorstand als ungültig gewertet worden. „Vermutlich hat ein Ehepaar beide Stimmzettel in einen Umschlag gesteckt“, erklärte Hellweg. Für diesen Fall gibt es eine spezielle wahlrechtliche Regelung, die selbst erfahrenen Wahlhelfern nicht immer bekannt ist. „Wenn die Stimmen auf beiden Stimmzetteln identisch sind, werden sie jeweils als eine gültige Erst- und Zweitstimme gezählt. Andernfalls sind sie ungültig.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung im Kreis GT: 3.000 Brunnen der Kategorie B sind jetzt an der Reihe

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide testet u. a. Wassertemperatur und Springbrunnen persönlich.

Der Kreis Gütersloh startet im nächsten Monat mit der Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung bei zirka 3.000 Hauswasserbrunnen der Kategorie B. Das sind in der Regel sogenannte Einzelversorgungsanlagen, die zum Beispiel Trinkwasser auch für Mieter gewinnen. Dies können jedoch auch Anlagen für kleinere Betriebe sein. Aus Kapazitätsgründen erfolgt die Umsetzung in alphabetischer Reihenfolge der Kommunen, los geht es daher mit Borgholzhausen am 7. Juni.

Gestartet war die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh zunächst bei der Umsetzung der 5. Änderung der Trinkwasserverordnung mit den Brunnen der ‚Kategorie A‘ – das sind Brunnenanlagen, die zum Beispiel große Betriebe versorgen. Insgesamt, also inklusive der Hauswasserbrunnen, die nur den Eigentümer versorgen, gibt es im Kreis Gütersloh 14.000 Hausbrunnen – mehr als im ganzen Nachbarbundesland Niedersachsen.

Nur die Betreiber der Hauswasserbrunnen der Kategorie B erhalten ein Anhörungsschreiben, in dem über den neuen Untersuchungsumfang informiert wird. Dem Betreiber wird dann innerhalb einer gesetzlichen Frist die Gelegenheit gegeben, sich hierzu im Bedarfsfall schriftlich zu äußern.

Dieses Verfahren ist notwendig, da die Trinkwasserverordnung als Alternative zu einer ‚Vollanalyse‘ eine Risikoanalyse erforderlich macht, welche Parameter zukünftig überwacht werden müssen. Das Gesundheitsamt kann bestimmen, welche Untersuchungen des Trinkwassers in welchen Zeitabständen durchzuführen sind. Ursprünglich hatte die nationale Trinkwasserverordnung vorgesehen, dass Brunnenbetreiber ihr Wasser auf 50 verschiedene Indikatoren, damit ein Vollanalyse, untersuchen lassen sollten. Und diesen Umfang hätten die Brunnenbetreiber nur reduzieren können, indem sie selbst eine Risikoanalyse auf eigene Kosten beauftragt hätten. Nicht zuletzt ist es einer Initiative des Kreises Gütersloh zu verdanken, dass diese Vorgehensweise für B-Anlagen-Betreiber nicht mehr zwingend anzuwenden ist. Durch die ‚risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahmeplanung‘ (RAP) wird der Kreis im Gegensatz zur Volluntersuchung den Aufwand und damit die Kosten für die Betreiber deutlich reduzieren können. Und dass ohne die Trinkwasserqualität herabzusetzen.

Allerdings werden Betreiber gegebenenfalls auch mehr als den bisher gewohnten Umfang untersuchen lassen müssen, aber nicht alle 50 Indikatoren. Weitere Informationen finden sich dazu unter www.kreis-guetersloh.de.

Zum Hintergrund: Fragen und Antworten zur neuen Trinkwasserverordnung

  1. Für welche Wasserversorgungsanlagen (WVA) muss eine RAP durchgeführt werden?
  • Die risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahmeplanung‘ (RAP) betrifft die dezentralen kleinen Wasserwerke (vgl. TrinkV, §3 Absatz 2 Buchstabe b), sogenannte B-Anlagen. Unter diese fallen Brunnenanlagen mit einer Fördermenge < 10 m³ pro Tag, die in der Regel wenige Mieter (sog. ‚Einzelversorgungsanlagen‘) oder einige Häuser gleichzeitig (sog. ‚Gruppenwasseranlagen‘) versorgen. Des Weiteren fallen öffentliche Einrichtungen oder Lebensmittel- und Gewerbebetriebe mit eigenen Brunnen unter die Definition der b-Anlagen.
  1. Was ist eine risikobewertungsbasierte Anpassung der Probenahmeplanung (RAP)?
  • Eine RAP ermöglicht b-Anlagenbetreibern, durch eine Risikobewertung, von dem gesetzlich vorgegebenen Untersuchungsumfang abzuweichen. Die RAP kann durch das Gesundheitsamt oder den Unternehmer und sonstigen Inhabers (UsI) selbst erfolgen (vgl. TrinkV, 14 Absatz 2b und 2d). Die Durchführung einer RAP durch den Brunnenbetreiber ist mit einem erheblichen auch finanziellen Aufwand (anerkannte Sachverständige) verbunden.
  • Für die kreisweite Risikobewertung, die das Gesundheitsamt durchführt, wird eine Vielzahl von Trinkwasserdaten, u.a. aus vergangenen Untersuchungen, von öffentlichen Wasserversorgern, Gewerbe- und Lebensmittelbetrieben, aus Grundwasserdatenbanken und Sonderuntersuchungsprogrammen, herangezogen.
  • Parameter, die durch die Bewertung als unauffällig eingestuft werden, können aus dem Parameterumfang herausgenommen werden und müssen für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr beprobt werden. Dies bedeutet, dass Sie als B-Anlagenbetreiber die Laboruntersuchungskosten für bestimmte Parameter einsparen können.
  1. Wann startet die RAP? Wie läuft sie ab?
  • Das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh führt die RAP für jede Stadt und Gemeinde im Kreis   Es wird nach und nach die vorhandenen Daten der Kommunen gesichtet und ausgewertet. Anhand dieser Datenlage werden die B-Anlagenbetreiber angeschrieben und über einen ggf. veränderten Untersuchungsumfang informiert.
  1. Was muss ich als b-Anlagenbetreiber veranlassen?
  • Nichts – sobald die RAP in Ihrer Kommune durchgeführt und der Parameterumfang ermittelt wurde, informiert Sie das Gesundheitsamt.
  1. Muss ich jetzt mehr Parameter untersuchen?
  • Es ist möglich, dass Sie im Vergleich zu den vorherigen Jahren mehr Parameter untersuchen müssen. Der komplette gesetzliche Umfang der Analysen beläuft sich auf 50 Einzelparameter. Das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh führt die RAP durch, damit der Mehraufwand für den einzelnen B-Anlagenbetreiber auf wenige zusätzliche, aber erforderliche Parameter reduziert wird.
  1. Haben Sie als B-Anlagenbetreiber weitere Fragen rund um das Thema ‚RAP‘?
  • Sollten Sie noch Fragen zum weiteren Vorgehen haben, kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 05241/85-4531 oder melden Sie sich bei Ihrem Brunnensachbearbeiter (mittwochs in der Zeit von 9 bis 11 Uhr).

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch unter t.juergensmann@kreis-guetersloh.de per E-Mail zusenden.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)