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DLRG Harsewinkel bietet Kurs für Rettungsschwimmschein Silber an

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Ortsgruppe Harsewinkel freut sich, bekannt zu geben, dass sie einen neuen Kurs für den Rettungsschwimmschein Silber anbietet. Der Kurs richtet sich an Interessierte ab 14 Jahren, die ihre Schwimmfertigkeiten weiter ausbauen und vertiefen möchten.

Der Kurs beginnt am 14. August 2023 und findet jeweils ab 19 Uhr statt. Die Kursdauer erstreckt sich bis zum 13. November 2023. In diesem Zeitraum werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit haben, ihre Fähigkeiten im Rettungsschwimmen zu verbessern und wichtige Kenntnisse für die Wasserrettung zu erlangen.

Die Kursgebühr beträgt 30 € und umfasst alle Schulungsmaterialien sowie die Betreuung durch erfahrene Ausbilder der DLRG Harsewinkel. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, daher empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Der Meldeschluss für den Kurs ist der 13. August 2023. Interessierte können sich über die offizielle Homepage der DLRG Harsewinkel unter harsewinkel.dlrg.de anmelden. Dort finden Sie weitere Informationen zum Kurs, zur Anmeldung und zu den Voraussetzungen für die Teilnahme.

Die DLRG Harsewinkel ist stolz darauf, diese Gelegenheit zur Weiterentwicklung der Schwimm- und Rettungsfähigkeiten in der örtlichen Gemeinschaft anbieten zu können. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und lehrreiche Kursperiode.

 

(Text- und Bildquelle: DLRG Harsewinkel/Edgar Zumholte)

Hubertus-Messe am Samstagabend im Schützenbusch Greffen

Bei hoffentlich schönstem Wetter findet die Hubertus-Messe am Samstag, 12.08.23, um 17:00 Uhr im Schützenbusch statt. Musikalisch begleitet wird der Gottesdienst durch die Jagdhornbläser aus Harsewinkel.

Im Anschluss an die Messe lassen wir den Abend bei ein paar kalten Getränken und Bratwürsten vom Grill ausklingen.

Bei schlechtem Wetter wird der Gottesdienst in die St.-Johannes-Kirche verlegt.

(Text- und Bildquelle: Schützen- und Heimatverein Greffen e.V.)

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.: Bausparvertrag und Steuererklärung – das gilt es zu beachten

Bausparvertrag und Steuererklärung: Das gilt es zu beachten (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Bausparvertrag und Steuererklärung: Das gilt es zu beachten (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Welche staatlichen Förderungen gibt es? Und worüber sollte man in Sachen Steuererklärung Bescheid wissen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, worauf Bausparerinnen und Bausparer achten sollten.

Ein Bausparvertrag bedeutet: Sparer wissen bereits bei Vertragsabschluss, zu welchem Zinssatz sie später einen Baukredit bekommen können. Das gibt ihnen Planungssicherheit – denn keiner kennt die Höhe künftiger Kreditzinsen.

So funktioniert ein Bausparvertrag – Eine Bausparerin schließt einen Bausparvertrag ab – entweder bei einer Bausparbank oder bei einer Bausparkasse. Darin legt sie die Höhe ihrer Bausparsumme fest, beispielsweise 50.000 Euro. Anschließend beginnt die Ansparphase. Je nach Vertrag wird in stetigen Raten während einer vorab festgelegten Laufzeit in der Regel die Hälfte der Bausparsumme angespart. Dafür gibt es mitunter Guthabenzinsen – wenn auch in der Regel sehr niedrige.

In unserem Beispiel hat die Bausparerin nach gut zehn Jahren 25.000 Euro angespart, dann hat sie damit das Mindestsparguthaben erreicht. Der Bausparvertrag ist jetzt „zuteilungsreif“. Das bedeutet: Benötigt sie das Geld zum Bauen oder Renovieren, dann zahlt die Bausparkasse ihr die komplette Summe – also 50.000 Euro – aus.

Jetzt beginnt die sogenannte Tilgungsphase: Die von der Bausparkasse geliehenen 25.000 Euro zahlt die Sparerin als Darlehen zurück. Und zwar zu dem Zinssatz, der beim Vertragsabschluss festgelegt worden ist.

Der Vorteil: Die Bausparkasse garantiert die Darlehenszinsen für die gesamte Laufzeit – unabhängig von der aktuellen Lage am Kapitalmarkt.

Dafür kann das Geld aus einem Bausparvertrag genutzt werden – Das Guthaben aus dem Bausparvertrag kann die Bausparerin für den Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen. Auch möglich: Sie nutzt das Geld entweder für die Modernisierung einer Immobilie oder für andere sogenannte wohnwirtschaftliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine neue Heizung oder neue Fenster.

Diese staatlichen Förderungen gibt es für Bausparverträge
1. Die Wohnungsbauprämie

Der Staat unterstützt Bausparer/innen seit 2021 mit zehn Prozent Wohnungsbauprämie. Das heißt konkret, dass sie zehn Prozent der jährlich eingezahlten Summe als Prämie erhalten, maximal aber 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete pro Jahr.

Die Voraussetzungen für die Prämie:

  • Das zu versteuernde Einkommen muss im Jahr unter 35.000 Euro bei Singles und unter 70.000 Euro bei Verheirateten liegen.
  • Das Bausparguthaben ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, es muss also zum Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Immobilie ausgegeben werden.
  • Es müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag eingezahlt werden.
2. Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Wer vermögenswirksame Leistungen von seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber bekommt und das Geld in einen Bausparvertrag fließen lässt, hat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bausparer/innen bekommen bis zu 43 Euro im Jahr vom Staat.

3. Die Eigenheimrente

Bei der Eigenheimrente, umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt, können Sparer/innen doppelt punkten: Zum einen gibt es eine staatliche Förderung, zum anderen kann man die Beiträge zum Wohn-Riester als Sonderausgabe in der eigenen Steuererklärung angeben. Allerdings muss man dafür strikte Bedingungen einhalten.

Bausparverträge und Steuerklärung
1. Abschlussgebühr des Bausparvertrags als Werbungskosten absetzen

Für jeden abgeschlossenen Bausparvertrag verlangen Anbieter ein Prozent der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro sind das folglich 500 Euro. Wer mit dem Geld aus seinem Bausparvertrag eine Immobilie baut oder kauft, um sie anschließend zu vermieten, kann die Abschlussgebühr als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung eintragen. Wer allerdings selbst in die Immobilie einzieht, dem steht dieser Steuervorteil nicht zu.

2. Guthabenzinsen aus dem Bausparvertrag freistellen

Seit 2009 unterliegen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen der Abgeltungsteuer. Sparerinnen und Sparer sollten deshalb daran denken, auch der eigenen Bausparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn Kapitalerträge, also auch die Guthabenzinsen, bleiben bis 801 Euro im Jahr für Singles steuerfrei (ab 2023 sind es 1.000 Euro). Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)

Polizei GT: 62-jährige Frau überweist Geld an Whats-App-Betrüger

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

„Hallo Mama. Mein Handy ist kaputt. Ich kann nur über Whats-App schreiben und muss schnell ein paar Überweisungen tätigen. Kannst du mir kurz helfen?“, so oder so ähnlich steht es in unzähligen E-Mails, die jeden Tag verschickt werden. Betrüger versuchen auf diesem Weg an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Diese sind arglos und glauben, einem nahen Angehörigen einen Gefallen zu tun.

Am Mittwoch überwies eine 62-jährige Frau aus Rheda-Wiedenbrück einen fünfstelligen Betrag an Unbekannte, nachdem sie eine solche Nachricht erhalten hat.

Die Polizei ermittelt in diesem Verfahren und warnt! Informieren Sie Verwandte, Nachbarn und Freunde über die Masche der Betrüger! Überweisen sie niemals Geld an Unbekannte oder wenn auch nur der kleinste Zweifel besteht. Kontaktieren Sie Ihre Angehörigen stattdessen über die Ihnen bekannte Telefonnummer. Sollten sie dennoch Opfer eines Betrugs geworden sein, scheuen Sie sich nicht und melden Sie es der Polizei.

 

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Jetzt mit dem „Ganz-Entspannt-Leasing“ im Autohaus Grundmeier den Suzuki Vitara Hybrid zu ganz entspannten Konditionen leasen!

Das Ganz-Entspannt-Leasing in Ihrem Autohaus Grundmeier in Harsewinkel macht Laune! Nicht für diejenigen, die glauben, dass Schönes elitär teuer sein muss, für alle anderen um so mehr.

Mein Name ist Said Ammoura und ich freue mich schon auf Sie. Rufen Sie mich einfach an – 05247 923224 – oder kommen Sie zur Probefahrt. Falls Sie mir eine E-mail schicken möchten, erreichen Sie mich unter s.ammoura@grundmeier.com.

Denn mit unseren aktuellen Leasingangeboten für den Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT schonen Sie Ihre finanziellen Reserven – und können mit kleinen Raten sofort stilvoll auf jedem Terrain unterwegs sein. Das bedeutet zum Beispiel für den Vitara Hybrid Comfort bei 0,00 EUR1 Leasing-Sonderzahlung, einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Fahrleistung von jährlich 10.000 km eine monatliche Leasingrate von lediglich 219 EUR1. Wenn das nicht Sinn und Laune macht!

Machen Sie jetzt bei uns Ihre persönliche Suzuki Probefahrt, lernen Sie den attraktiven Suzuki Vitara Hybrid kennen und profitieren Sie von unseren ganz entspannten Leasingangeboten. Was den Vitara so besonders macht erfahren Sie bei uns im Autohaus Grundmeier vor Ort, kommen Sie vorbei!

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie eine Probefahrt mit uns. Lernen Sie den Suzuki Vitara Hybrid kennen und profitieren Sie von unserem „Ganz-Entspannt-Leasing“ – Ihr Autohaus Grundmeier in Harsewinkel freut sich bereits auf Sie!

 

1 Leasingbeispiel für einen VITARA 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 5,9 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,6 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,0 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 120 g/km. Fahrzeugpreis (UVP), zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten: 27.050,00 Euro; Laufzeit: 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Leasingsonderzahlung: 0,00 Euro; 48 monatliche Leasingraten à 219,00 Euro; Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt allein für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Nur beim teilnehmenden Suzuki Partner. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. Aktionszeitraum: 01.07.2023 – 30.09.2023.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID CLUB (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 5,9 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,6 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,6 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,0 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 119 g/km.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 5,9 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,6 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,0 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 120 g/km.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID COMFORT+ (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,0 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,0 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 120 g/km.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP COMFORT (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,1 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,5 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,8 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.

  • Kraftstoffverbrauch Suzuki Vitara 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP COMFORT+  (95 KW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,7 l/100 km, Stadtrand (mittel) 5,3 l/100 km, Landstraße (schnell) 5,2 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,5 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,9 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 132 g/km.

Matching im Kreis GT leicht gemacht – Portal beAzubi zur Vernetzung von Unternehmen und Jugendlichen nun auch für Praktika geöffnet

(v.l.) Bianca Geiser, Kristina Dietzschold und Alina Kosmella von der Kommunalen Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf des Kreises betreuen das Portal beAzubi (Foto: Kreis Gütersloh).
(v.l.) Bianca Geiser, Kristina Dietzschold und Alina Kosmella von der Kommunalen Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf des Kreises betreuen das Portal beAzubi (Foto: Kreis Gütersloh).

Offene Ausbildungsstellen und Fachkräftemangel, wo man hinschaut – in vielen Branchen wird dies immer häufiger beklagt. Das Problem bei der Besetzung von Ausbildungsstellen ist oft, dass potenzielle Auszubildende nicht erreicht werden. Diese bleiben dann ohne Ausbildungsplatz und das obwohl es im Kreis Gütersloh aktuell mehr Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber gibt. Es hakt beim Matching-Prozess, also dem passgenauen Zusammenfinden von Unternehmen und Jugendlichen.

Um das zu ändern, wurde zu Beginn des letzten Schuljahres das innovative und datenschutzkonforme Bewerbungsportal ‚beAzubi‘ nach Beschluss der politischen Gremien des Kreises Gütersloh auf den Weg gebracht. Dieses wird durch die Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf des Kreises (KoKo) implementiert und umgesetzt.

BeAzubi dreht den klassischen Bewerbungsprozess um, das heißt Unternehmen können Jugendliche direkt ansprechen und auf offene Ausbildungsstellen aufmerksam machen. Da die berufliche Orientierung schon vor dem Schulabschluss beginnt, können Schülerinnen und Schüler ab sofort auch Praktikumsplätze über das Portal finden.

Bei eintägigen Berufsfelderkundungen (meist in Klasse 8), sowie bei mehrwöchigen Praktika (ab Klasse 9) erhalten die Jugendlichen bereits Einblicke in Berufsfelder und Unternehmen und knüpfen erste Kontakte. Diese Praxisphasen sind von großer Bedeutung: Oft sind diese die Initialzündung für eine spätere Ausbildung im Betrieb. Auf beAzubi können Schülerinnen und Schüler sowie Unternehmen sich vernetzen und zusammenfinden. Bereits im vergangenen Schuljahr konnten die Berufsfelderkundungen über das Portal gebucht werden.

Neu ist nun, dass auch die mehrwöchigen Schulpraktika über beAzubi dargestellt werden. Die Vernetzung hierfür ist seit Anfang August möglich und das Praktikumsmodul ist ein wichtiges Instrument, um das Matching weiter zu vereinfachen. Bereits über wenige Klicks wird es Unternehmen möglich gemacht, ihre Verfügbarkeit für Praktika anzugeben, sodass die Jugendlichen dann auf einen Blick sehen können, welches Unternehmen in den von der Schule festgelegten Zeiträumen ein Praktikum anbietet. Hierfür können diese dann niedrigschwellig über das Portal in Kontakt treten. Eine Ausweitung auf weitere Praktikumsformen wie beispielweise freiwillige Praktika oder Langzeitpraktika ist zeitnah geplant.

Um Einblicke in das Praktikumsmodul, sowie seine Möglichkeiten und Funktionen zu erhalten, bietet die Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf des Kreises Gütersloh eine Informationsveranstaltung an. Zu dieser sind Unternehmensvertretungen, Lehrkräfte, sowie alle weiteren Interessierten eingeladen. Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. August, von 14:30 bis 15:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist unter https://veranstaltungen-kreisgt.de unter Eingabe des Log-in-Codes „Praktikum“ möglich.

Weitere Informationen zu Ansprechpersonen und Möglichkeiten des Portals können unter www.kreis-guetersloh.de/beazubi gefunden werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

HEUTE: Informationsveranstaltung „Verkehrskonzepte Innenstadt“ Harsewinkel

Am Donnerstag, den 10. August 2023 findet um 17.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Verkehrskonzepte Innenstadt“ statt. Treffpunkt ist der Große Sitzungssaal im Rathaus.

Zunächst wird noch einmal das Konzept des beteiligten Ingenieurbüros vorgestellt und im Anschluss daran werden die einzelnen Punkte bei einem Rundgang vor Ort noch einmal erläutert.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

FC Greffen: Altherrenturnier an der Herbergerstraße war ein riesiger Spaß für Jung und Alt

Das alljährliche Altherrenturnier an der Herbergerstraße war für den FC Greffen, aktive Kicker sowie die großen und kleinen Zuschauer ein weider ein riesiger Spaß!

Am Freitag, den 4. August, empfing der FC Greffen u. a. die Altherrenmannschaften von SW Marienfeld, Herzebrock, Harsewinkel, Warendorfer SU und VFL Sassenberg zum Kleinfeldturnier auf dem heimischen Sportgelände. Ab 17:30 Uhr zeigten die jung gebliebenen Seniorenkicker ihre Künste auf dem Platz und zwischen den Spielen sowie nach dem Turnier nutzte man gerne die Gelegenheit sich an der Theke über sportliche Themen auszutauschen. Mit Leckereien wie Pulled Pork, Würstchen vom Grill, frisch gezapftem Bier, Softdrinks und Sekt war für das leibliche Wohl gesorgt. Knobeltisch, Torwand, Kletterburg und so einige Meter Bier rundeten den regionale sportlichen Altherrenvergleich ab und machten das Event zu einem riesigen Spaß für Jung und Alt.

Das Team aus Herzebrock konnte sich am Ende gegen alle Kontrahenten durchsetzten und auf Turniersieg anstoßen. Die Organisatoren bedanken sich herzlich bei allen Helfern, dem ortsansässigen Ellimarkt, der Firma Eggelbusch und bei allen weiteren Sponsoren, die das Jahresturnier in diesem Jahr unterstützt haben.

Kreis GT: Amerikanische Faulbrut ausgebrochen – Sperrbezirk wegen Bienenkrankheit eingerichtet

In der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bestätigt worden. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Faulbrut hat die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh einen Sperrbezirk eingerichtet. Innerhalb dieses Sperrbezirks müssen jetzt sämtliche Bienenvölker untersucht und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Außerdem dürfen keine Bienenvölker aus dem Sperrbezirk heraus- oder hereingebracht werden. Der Kreis Gütersloh hat die entsprechenden Anordnungen per Amtsblatt (Nr. 839 vom 9. August 2023) veröffentlicht, sie gelten ab 0 Uhr, 10. August 2023.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 Kilometern festgelegt. Die Grenzen beziehungsweise der Radius des Sperrbezirkes sind in einer interaktiven Karte, in die man hereinzoomen kann, im Internet ersichtlich: www.kreis-guetersloh.de/faulbrut Mit Hilfe dieser interaktiven Karte lässt sich kontrollieren, ob sich die eigene Bienenhaltung sich im Sperrbezirk befindet. Der Sperrbezirk reicht bis in den Nachbarkreis Paderborn. Wer Bienen im Sperrbezirk hält, muss dies unverzüglich unter Angabe des Standorts der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung mitteilen: Telefon 05241/85-1303 oder E-Mail: abt23@kreis-guetersloh.de.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine gefährliche Erkrankung des Bienenvolkes. Ihr Erreger ist ein Sporen bildendes Bakterium (Paenibacillus larvae). Das Bakterium befällt ausschließlich die Bienenbrut. Die Bakterien vermehren sich in der Larve, töten diese dabei ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform (Spore) über. Aus der weißen Bienenlarve entsteht dabei eine braune, Faden ziehende Masse, die Millionen von Sporen enthält. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter. Auch im Honig können die Sporen gut überleben.

Angeordnet wird mit dem Amtsblatt im einzelnen, dass innerhalb des Sperrbezirks alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen sind. Diese Untersuchung ist frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für Amerikanische Faulbrut ergeben. Sich im Sperrbezirk befindliche bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Grundsätzlich gilt jederzeit, dass von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten sind.

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Erkennung weiterer Seuchenfälle sowie der Aufdeckung sämtlicher Sporenherde. Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung eines Sperrbezirkes ist, dass alle Sporenquellen erkannt und beseitigt werden, damit sich die Bienen nicht immer wieder neu anstecken.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC Spritpreise App wird zu ADAC DRIVE: Mehr als Tanken und Laden – Routenplanung und Navigation für Apple Carplay und Android Auto

„ADAC Drive App“ mit Ladeinformationen für E-Autos (Bild: ADAC).

Mit inzwischen rund 1,5 Mio. Downloads und täglich 200.000 aktiven Nutzern zählt die ADAC Spritpreise App zu den erfolgreichsten Mobilitäts-Apps überhaupt. Ab sofort fungiert sie unter dem neuen Namen „ADAC Drive App“, weil sie inzwischen neben den aktuellen Tankstellenpreisen und Ladeinformationen für E-Autos noch viele weitere Top-Funktionen mit einem hohen Bedienungskomfort vereint. Die ADAC Drive App liefert Routenplanungen für Auto, Wohnmobil, Motorrad und Fahrrad sowie die dazugehörige Navigations-Funktion, die jetzt auch per Apple Carplay und Android Auto mit kompatiblen Autodisplays verbunden werden kann.

Mit der ADAC Drive App lässt sich mit wenigen Klicks immer die günstigste Tankstelle in Deutschland oder sogar europaweit die nächste Ladestation ansteuern. Die Navigation inklusive Echtzeit-Meldungen zur Verkehrslage dorthin kann jetzt mit Apple CarPlay oder Android Auto direkt auf das Infotainmentsystem des Fahrzeugs übertragen werden. Das erleichtert die Bedienung ohne Ablenkung beim Fahren.

Die ADAC Drive App bietet nicht nur bewährte Funktionen, wie die günstigsten Tankstellenpreise und E-Ladesäulen, sondern auch Routenplanung für Auto, Wohnmobil, Motorrad und Fahrrad oder Navigation mit Abbiegehinweisen und Verkehrsinformationen. Außerdem folgt in Kürze neben POIs wie Tankstellen und Ladestationen auch Campingplätze und die jeweils ökologisch vorteilhafteste Route.

Die ADAC Drive App kann kostenlos im Google Play Store oder Apple App Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)