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Weitere Schritte des Nordrhein-Westfalen-Plans werden umgesetzt – zielgerichtete Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen

(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)
(Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

Die Landesregierung teilt mit:

Ab heute (Samstag, 30. Mai 2020) gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen entsprechend der jüngsten Verständigung zwischen Bund und Ländern, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.

Ministerpräsident Armin Laschet:Seit den ersten Öffnungen am 20. April ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Lag sie im April im Wochendurchschnitt noch bei deutlich mehr als 500, liegt sie – Stand heute – landesweit bei 102. Den Menschen in unserem Land gebührt ein großer Dank. Das verantwortliche, rücksichtsvolle Verhalten der übergroßen Mehrheit beim Umgang mit der Covid-19-Pandemie erlaubt es uns, weitere Schritte unseres Nordrhein-Westfalen-Plans umzusetzen. Wir können unseren umsichtigen Kurs stufenweiser Öffnungen fortsetzen und damit den nächsten Schritt in eine verantwortungsvolle Normalität gehen. Wir setzen dabei weiter auf die Vernunft und die Eigenverantwortung der Menschen in unserem Land. Unverändert gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwortungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln.“

Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben. Öffnungen finden unter stetiger Evaluierung und ausdrücklichem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens statt. Bei den genannten Daten handelt es sich ebenfalls ausdrücklich um Zieldaten, bei denen auch von Abweichungen auszugehen ist.

Die entsprechende rechtliche Verordnung wurde am Mittwoch, 27. Mai 2020 verkündet und tritt am 30. Mai 2020 in Kraft.

Zur detaillierten Verordnung >>>

Die neuen Regelungen im Einzelnen

 

Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Kultureinrichtungen

Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

Ferienangebote

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

Messen, Kongresse, Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

 

(Textquelle: Land NRW | Bildquelle: Derks24/pixabay.com)

POL-GT: Rennradfahrer verletzt sich schwer

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Herzebrock-Clarholz (MS) – Donnerstagmittag (28.05., 12.03 Uhr) kam es auf der Gütersloher Straße in Herzebrock zu einem Unfall, bei dem ein 57-jähriger Rennradfahrer aus Harsewinkel schwer verletzt wurde. Der Harsewinkeler war mit seinem Rennrad auf der Gütersloher Straße unterwegs als er gegen den, auf einem Anhänger aufgeladenen, PKW eines 49-jährigen Güterslohers fuhr. Der Gütersloher hatte sein Fahrzeug mit dem beladenen Anhänger auf dem Seitenstreifen abgestellt. Durch den Aufprall wurde der Rennradfahrer schwer verletzt. Er wurde per Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4609303 OTS: Polizei Gütersloh Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

POL-GT: Einbruch in Garage – Akkuschrauber und Zubehör gestohlen

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (SR) – Im Zeitraum von Mittwochabend (27.05., 18.45 Uhr) auf Donnerstagnachmittag (28.05., 13.50 Uhr) verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu einer Privatgarage an der Schlesier Straße. Die Täter hebelten die Garagentür im rückwärtigen Bereich auf und entwendeten zwei Akkuschrauber samt Koffer, Ladegeräte und Akkus. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4609275 OTS: Polizei Gütersloh Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Morgen #Schützenfestdaheim mit dem Schützen- und Heimatverein Greffen e. V. feiern

Aufgrund der Corona-Pandemie sind Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 verboten. Darunter fallen leider auch unsere Schützenfeste in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen. Der Schützen- und Heimatverein Greffen e. V. wollte in diesem Jahr zu Pfingsten das 175-jährige Jubiläum mit benachbarten und befreundeten Vereinen feiern. In Greffen ließ man sich aber nicht entmutigen, sagte das Schützenfest nicht komplett ab und tüftelte an einer Lösung.

Mit dem #Schützenfestdaheim ist es gelungen einen grandiosen Plan B zu präsentieren, der zu Pfingsten doch noch Schützenfestflair ins Dorf und vor allem in die Wohnzimmer und Gärten aller Schützenfestfreunde bringt. Der Schützen- und Heimatverein Greffen e. V. lädt alle herzlich zum Mitfeiern ein.

(Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com)

Die Einladung im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Jahr begehen wir den 175. Jahrestag der Gründung unseres Vereins und wir hatten schon lange geplant, dieses Jubiläum in einem angemessenen Rahmen würdig zu feiern. Das alles war vergebens … Corona hat auch uns, wie Sie wissen, fest im Griff und alle Schützenfeste sind abgesagt.

Alle Schützenfeste …? Nein! Ein von unbeugsamen Schützen bevölkertes, kleine Dorf am Rande des Münsterlandes hört nicht auf, Widerstand zu leisten gegen diesen fiesen Virus. Wir werden Schützenfest feiern – und zwar in einer bisher nicht gesehenen oder auch nur für möglich gehaltenen Art: dezentral, digital, daheim, multimedial, modern und ganz anders, aber gut. So etwas hat es bisher noch nicht gegeben, aber wir werden mit ansprechendem Bild- und Tonmaterial am Pfingstsamstag ab 17:00 Uhr worldwide und auf allen zu Verfügung stehenden Kanälen im Netz auf Sendung sein (www.schuetzenverein-greffen.de). Wenn wir schon nicht alle gemeinsam im Schützenbusch feiern können, dann bringen wir das Schützenfest in die Wohnzimmer und laden zum Mitfeiern ein.

Ablauf & Programm:

  • Beginn um 17:00 mit der LIVE – Übertragung der Schützenmesse (unter Coronaregeln, aber im übrigen im vollen Ornat) im Internet
  • Marsch (unter Coronaregeln) zum Ehrenmal, dort: Kranzniederlegung im LIVE -Stream
  • Live – Musik und bereits vorproduzierte Beiträge aus unserem Online – Studio, Moderation wie von allen Heimatabenden gewohnt: André Lanwehr und Tobias Keuper
  • Ordensverleihung zu Pferde (unter Coronaregeln)
  • Live – Video – Schaltungen aus den Haushalten, den Gärten und den Terrassen örtlicher Mäjestäten und anderer Würdenträger
  • Laufende Berichte aus dem Dorf, unser Kamerateam ist unterwegs
  • Die Mitglieder und Bürger können sich via SKYPE ins Studio schalten
  • Im Dorf: Lieferservice für Getränke (Fassbier u.v.a.m.) und eine mobile Cocktailbar („Cocktails on Tour“) frei Haus
  • Essen wird ebenfalls in die Haushalte geliefert
  • Das Dorf ist geschmückt, die Fahnen und Wimpel hängen
  • Tombola bekommen wir hin
  • Großer Zapfenstreich mit zwei Kapellen zum Abschluss und bis dahin: Musik und Spass aus dem Studio, es spielt die Band „AMBIENTE“

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Für den Vorstand – Presseoffizier Rainer Kuhlmann

 

(Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com)

Hallenbad öffnet am Samstag – Einschränkungen bei Beckennutzung und Öffnungszeiten

(v.l.n.r.) Reinhard Strotjohann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Alina Vormund, die seit Januar das Team von Reinhard Strotjohann als Fachangestellte für Bäderbetriebe unterstützt
(v.l.n.r.) Reinhard Strotjohann, Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Alina Vormund, die seit Januar das Team von Reinhard Strotjohann als Fachangestellte für Bäderbetriebe unterstützt

Nachdem das Harsewinkeler Hallenbad am 14. März aufgrund der CoronaPandemie von heute auf morgen schließen musste, steht es ab dem kommenden Samstag wieder zur Verfügung. „Morgens um 7 Uhr werden die Türen geöffnet: Dann können die Harsewinkelerinnen und Harsewinkeler endlich wieder schwimmen“, freut sich Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide. Da das Freibad zurzeit saniert wird, muss der Badebetrieb auf das Hallenbad ausweichen.
Wie erwartet, hat die Landesregierung mit der heute erschienenen Rechtsverordnung das Schwimmen in Hallenbädern ab dem 30. Mai wieder erlaubt. „Dass die Erlaubnis kurzfristig erfolgen würde, war uns klar: Wir haben die Zeit genutzt, um den Badebetrieb unter Beachtung der geforderten Auflagen vorzubereiten“, so der Leiter des Harsewinkeler Bäderbetriebs, Reinhard Strotjohann.
Um die von der Landesregierung vorgegebenen Hygiene- und Infektionsschutzstandards einzuhalten, müssen sich die Besucherinnen und Besucher ab sofort auf eine ganze Reihe neuer Regeln einstellen: „Alle Badegäste müssen sich am Eingang mit ihren Kontaktdaten registrieren lassen. Außerdem ist das Tragen einer Alltagsmakse bis zum Betreten der Umkleidekabinen Pflicht – das gilt natürlich auch für den Weg zum Ausgang“, so Strotjohann. Nach jeweils zwei Stunden wird das Hallenbad für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten für dreißig Minuten geschlossen – Besucherinnen und Besucher müssen während dieser Zeit das Bad verlassen.
Um im Wasser einen – wie in der Rechtsverordnung vorgeschriebenen – „kontaktlosen“ Badebetrieb zu ermöglichen, stehen den Schwimmerinnen und Schwimmern jeweils zwei Doppelbahnen zur Verfügung. „Eine Bahn ist für Geübte und für Sportschwimmer vorgesehen, die andere für diejenigen, die es eher langsam angehen lassen“, so Strotjohann. Lehrschwimmbecken, Planschbecken und Whirl-Pool sind gesperrt.

Männer- und Damenduschen bleiben ebenfalls geschlossen – sie werden während der Geltungsdauer der aktuellen Rechtsverordnung genutzt, um eine kontaktfreie Wegeführung zu ermöglichen: So werden die Besucher/innen von den jeweiligen Umkleidekabinen aus über die Männerdusche zum Becken geleitet – der Rückweg erfolgt über die Damenduschen. Die Dusche im Beckenbereich sowie die Toiletten können genutzt werden. Der Kiosk bleibt geschlossen.
Sollten die erforderlichen Mindestabstände im Bad nicht mehr eingehalten werden können – Reinhard Strotjohann geht davon aus, dass das bei einer Besucherzahl ab 20 Personen der Fall sein könnte – soll das Bad kurzfristig geschlossen werden.
Eine Bitte hat Reinhard Strotjohann an seine Gäste: „Alle, die sich krank fühlen, sollten zu Hause bleiben. Wer auffällige Krankheitssymptome hat, darf das Bad sowieso nicht betreten.“

Vor der krisenbedingten Schließung gekaufte Jahreskarten werden verlängert. Dabei werden die Tage, die in den Zeitraum der krisenbedingten Schließung gefallen sind und in denen die Jahreskarte gültig war/ist individuell an die jeweilige Laufzeit angehängt (maximal drei Monate).

Öffnungszeiten Hallenbad:

  • Montag: 6 bis 8 Uhr, 8:30 bis 10:30 Uhr
  • Dienstag: 8:30 bis 10:30 Uhr, 13 bis 15 Uhr, 15:30 bis 17:30 Uhr, 18 bis 20 Uhr
  • Mittwoch: 6 bis 8 Uhr, 8:30 bis 10:30 Uhr, 13 bis 15 Uhr, 15:30 bis 17:30 Uhr, 18 bis 20 Uhr
  • Donnerstag: 6 bis 8 Uhr, 8:30 bis 10:30 Uhr, Freitag: 7 bis 8 Uhr, 8:30 bis 10:30 Uhr, 13 bis 15 Uhr, 15:30 bis 17:30 Uhr, 18 bis 20 Uhr
  • Samstag: 7 bis 8 Uhr, 8:30 bis 10:30 Uhr, 11 bis 12:30 Uhr, 13 bis 15 Uhr, 15:30 bis 17:30 Uhr, 18 bis 20 Uhr
  • Sonntag: 8 Uhr bis 10:30 Uhr, 11 bis 12:30 Uhr, 13 bis 15 Uhr, 15:30 bis 17:30 Uhr, 18 bis 20 Uhr

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Brief an die Ministerien aus dem Kreis: Gastronomie und Hotellerie brauchen mehr Unterstützung

(Bildquelle: Bru-nO/pixabay.com)
(Bildquelle: Bru-nO/pixabay.com)

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh und Landrat Sven-Georg Adenauer machen sich Sorgen um die Gaststätten und Hotels. Es gebe Häuser, die nach dem verordneten Stillstand nicht wieder aufgemacht hätten. Zwar durften die Gaststätten und Restaurants wieder öffnen, aber die Einnahmen decken die Kosten nicht, weil nur ein Bruchteil der Plätze besetzt werden darf. Daher haben jetzt die Politiker einen von allen unterschriebenen Brief an die Verantwortlichen in Düsseldorf und Berlin geschickt, um ein Nachbessern bei den Hilfen für die Branche zu erreichen. Der Brief ging an die Wirtschaftsminister von Bund und Land NRW, Peter Altmaier und Prof. Dr. Andreas Pinkwart, sowie den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Mit ihrer Aktion stehen die Politiker aus dem Kreis Gütersloh nicht allein, aus dem Kreis Borken sind die Ministerien mit dem gleichen Tenor angeschrieben worden.

Der Brief im Wortlaut: „Mit großer Sorge nehmen wir die aktuelle wirtschaftliche Situation in der heimischen Gastronomie und Hotellerie wahr. Die Betriebe dieser Branche, die in unserer Region tendenziell kleinteilig strukturiert ist, konnten auch in guten Zeiten aufgrund der allgemeinen Preis- und Wettbewerbssituation kaum finanzielle Reserven aufbauen. Insofern haben die Betriebe durch die behördlich angeordnete Schließung nachhaltig gelitten. Die bisher bereitgestellte finanzielle Förderung etwa im Rahmen der Soforthilfe hat die Situation zwar abgemildert, gleichwohl stehen inzwischen viele Betriebe mit dem Rücken zur Wand, manche stehen sogar kurz vor der Aufgabe.

Die aktuellen Lockerungen geben Hoffnung. Die Realität zeigt aber, dass bei weitem nicht die Umsätze erzielt werden können und auch auf absehbare Zeit nicht erzielbar sein werden, die für eine wirtschaftliche Betriebsführung zwingend notwendig wären. Die Kunden zeigen verständlicherweise Zurückhaltung, und selbst dort, wo die Gäste kommen, sind die Umsatzmöglichkeiten aufgrund der Abstandsregelungen deutlich reduziert. Hinzu kommt, dass die Umsätze, die nicht realisiert werden konnten, anders als in anderen Branchen nicht nachgeholt werden können. Die Gastronomie und Hotellerie hat in unseren Städten und Gemeinden neben der Versorgungsfunktion und als Ort für Kommunikation und Entspannung weitere zentrale Funktionen, die im öffentlichen Interesse liegen und für ein gedeihliches Gemeinwesen zwingend notwendig sind. Wir denken dabei an die städtebauliche Bedeutung als belebendes Element in den Städten und Gemeinden und an die Funktion als Versammlungsorte für Vereine, Verbände und ehrenamtlich Tätige.

Wir tun also gut daran, alles zu unternehmen, um den Bestand dieser Branche zu sichern und eine Insolvenzwelle zu verhindern. Die Schäden, die dadurch entstehen würden, wären auch auf längere Sicht nicht wieder gut zu machen. Insofern sollten wir alles daran setzen, jetzt kurzfristig Lösungen zu realisieren, die den Betrieben dieser Branche das Überleben ermöglichen können. Notwendig erscheint uns eine zielgerichtete finanzielle Förderung in Form von bedarfsgerechten Zuschüssen, die eine finanzielle Überbrückung zumindest für die nächsten Monate sichern. Eine kreditbasierte Lösung wäre nicht zielführend, weil aufgrund der angespannten Wirtschaftlichkeit in aller Regel die Tilgungsbelastungen auf Dauer kaum tragbar sein dürften. Jenseits der unmittelbaren finanziellen Hilfen sollte mit Nachdruck geprüft werden, mit welchen Erleichterungen (z. B. steuerlicher und administrativer Art) der Branche dauerhaft geholfen werden kann. Jetzt mit Mut und Zukunftsorientierung gefordert, denn wenn nicht zügig gehandelt wird, wird die „Reparatur“ der Schäden später ungleich teurer werden.

Wir bitten Sie sehr herzlich darum, unsere Besorgnisse bei Ihren weiteren Überlegungen zu bedenken und möglichst schnell geeignete Lösungen auf den Weg zu bringen. Wir fürchten, dass ansonsten wichtige Strukturen in unseren Städten und Gemeinden, die für das gesellschaftliche Leben und die Aufenthaltsqualität unabdingbar sind, unwiederbringlich verloren gehen. Die kleinteilige, ortsbezogene Gastronomie und Hotellerie als ein zentrales Element des kulturellen Lebens und der regionalen Identifikation gilt es unbedingt zu erhalten. Wir bitten Sie, darauf hinzuwirken, dass diese Strukturen in unser aller Interesse gesichert werden können. Hierfür vorab herzlichen Dank.“

 

(Textquelle: Pressestelle – Kreis Gütersloh | Bildquelle: Bru-nO/pixabay.com)

Ökumenischer Gottesdienst am Pfingstmontag

Am Pfingstmontag, dem 01. Juni, laden die Harsewinkler Kirchengemeinden zum Ökumenischen Gottesdienst um 11.00 Uhr in die St. Lucia-Kirche ein. Aufgrund der derzeitigen Situation ist auch für diesen Gottesdienst eine Anmeldung im Pfarrbüro St. Lucia, Tel. 2135, erforderlich.

Öffnungszeiten:
  • Mo. ‪10.00-12.00 Uhr
  • Di. ‪15.00-17.00 Uhr
  • Do. ‪10.00-12.00 Uhr
  • Fr. ‪11.00-12.00 Uhr

 Die für Pfingstmontag geplante „Ökumenische lange Tafel“ muss in diesem Jahr leider ausfallen.

 

(Text- und Bildquelle: Pfarrei St. Lucia Harsewinkel)

ADAC Stauprognose für 29. Mai bis 1. Juni: Reiseverkehr nimmt an Pfingsten Fahrt auf

München (ots) – Am langen Pfingstwochenende bleiben Autofahrer von teilweise langen Staus nicht verschont. Die Reiseeinschränkungen im Zuge der Corona-Krise werden deutschlandweit immer weiter gelockert. In allen Teilen Deutschlands steht das touristische Angebot nun wieder zur Verfügung. Da Flugreisen ins Ausland nach wie vor nicht erwünscht bzw. möglich sind, werden sich viele Deutsche für einen Kurztrip mit dem Auto im eigenen Land entscheiden. Außerdem beginnen in Bayern und Baden-Württemberg zweiwöchige Ferien, in Sachsen-Anhalt enden sie. In Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist der Dienstag, 2. Juni, noch schulfrei.

Staugefahr auf den Autobahnen sieht der ADAC besonders am Freitagnachmittag und am frühen Abend, Samstagvormittag und Montagnachmittag. Bei schönem Wetter sind am Samstag und Sonntag auf den Ausfallstraßen der Städte in die Naherholungsgebiete Verzögerungen durch Ausflügler programmiert. An allen Tagen müssen Autofahrer mit Schwerverkehr rechnen. Das sonst übliche Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist im Zuge der Corona-Krise bis auf Weiteres ausgesetzt.

Auf folgenden Strecken besteht besondere Staugefahr:
  • Großräume Hamburg, Berlin, Köln, München
  • Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
  • A1 Hamburg – Bremen – Dortmund – Köln
  • A2 Oberhausen – Dortmund – Hannover – Berlin
  • A3 Oberhausen – Frankfurt – Würzburg – Nürnberg – Passau
  • A4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
  • A5 Hattenbacher Dreieck – Frankfurt – Karlsruhe – Basel
  • A6 Kaiserslautern – Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
  • A7 Hamburg – Flensburg
  • A7 Hamburg – Hannover – Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
  • A8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
  • A9 Berlin – Halle/Leipzig – Nürnberg – München
  • A61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
  • A81 Stuttgart – Singen
  • A93 Inntaldreieck – Kufstein
  • A95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen

Die Kontrollen an den deutschen Grenzen werden seit Mitte Mai schrittweise gelockert. An den Übergängen zwischen Deutschland und Österreich sowie Deutschland und Frankreich finden nur noch stichprobenartige Kontrollen statt. Die Einreise nach Frankreich, Österreich und der Schweiz ist weiterhin nur aus einem nachweisbaren triftigen Grund erlaubt. Auf touristische Reisen ins Ausland sollten die Bundesbürger in den kommenden Wochen weiter verzichten. Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter https://bit.ly/adac_grenzen_corona.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Stadt-Verwaltung: Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt in Harsewinkel

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)
(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt

Egal, ob man an den Marktständen einkauft oder den Wochenmarkt in der Innenstadt einfach nur kurz überqueren muss: Für alle, die den Marktbereich betreten, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Die Stadt-Verwaltung setzt damit eine in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW verankerte Maßnahme um, deren Einhaltung vom örtlichen Ordnungsamt kontrolliert wird. Um Regelverstöße zu verhindern, hat die Verwaltung an allen drei Markt-Zugängen Schilder aufgestellt, die mit eindeutigen Piktogrammen auf die Maskenpflicht verweisen. „Trotz dieser Hinweise kommt es immer wieder vor, dass das Tragen eines Mund-NasenSchutzes einfach vergessen wird. Um sich und andere zu schützen, bittet die Stadt-Verwaltung ebenso höflich wie dringend um die Beachtung der Regel“, appelliert Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide an die Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Kinderyoga im Kita–Verbund St. Lucia

Eine Kinderyogastunde ist ein besonderes Erlebnis

In entspannter und ruhiger Atmosphäre werden Yogakurse in den Bewegungsräumen der Kitas der Pfarrei St. Lucia angeboten.

Kinderyogastunde mit Ulla Diedam – zertifizierte Yogalehrerin (BYV), Kinderyogalehrerin (BYV) und langjährige Erzieherin im Kita-Verbund

Ulla Diedam zertifizierte Yogalehrerin (BYV), Kinderyogalehrerin (BYV) und langjährige Erzieherin im Kita-Verbund bietet diese Kurse seit September letzten Jahres an. Sie sind fester Bestandteil in den Einrichtungen geworden. Die Kinder nehmen mit viel Freude und Begeisterung an den Yogaeinheiten teil. Die Weiterbildungsmaßnahme zur Kinderyogalehrerin (BYV) wurden vom Träger der St. Lucia Gemeinde finanziell unterstützt.

Die Jungen und Mädchen werden phantasievoll und kreativ in Form von Bewegungsgeschichten, an die Körperstellungen (Asanas) herangeführt. Der spielerische Aspekt und die Freude stehen im Vordergrund. Wenn die Kinder Krokodile, Frösche, Blätter und vieles mehr darstellen, wird ihre Kreativität gefördert. Ein Löwe, bei dem im Fersensitz mit herausgestreckter Zunge und gezeigten Krallen gebrüllt wird, ist gut geeignet, um Stress abzubauen und zurückhaltenden Kindern Mut zu machen, ihre Stimme zu erheben. Andere Übungen trainieren den Gleichgewichtssinn, fördern die Beweglichkeit, stärken den Rücken und bringen Ausgeglichenheit. Das Lernen und Konzentrieren ist nachweislich leichter. Ein gesundes Körpergefühl bringt ein gesundes Selbstbewusstsein. Das wiederum fördert die sozialen Fähigkeiten im entspannten Umgang miteinander. Die Übungen klingen mit der Entspannungsphase aus, mal mit einer Traumreise, mal mit schöner Musik, oder auch mal in der Stille.

Dies ist in unserer schnelllebigen und sich rasant weiterentwickelnden Gesellschaft wegweisend, damit die Kinder zu empathischen Erwachsenen heranwachsen, die das Leben schätzen und lieben lernen. Der Ablauf einer Yogastunde orientiert sich an einer festen Struktur. Diese Struktur gibt den Kindern Sicherheit und Wohlbefinden. Hierzu gehören auch die Yogaregeln, die von den Kindern sehr gut angenommen werden. Jede Yogaeinheit besteht aus einem bestimmten Thema. Diese Themen werden im Vorfeld sorgfältig ausgewählt. Sie umfassen ein breites Spektrum, in denen es z. B. über unsere Gefühle und Gedanken geht oder es findet eine Reise in den Zauberwald statt.

Der religiöse Jahreskreis hat in den kath. Einrichtungen einen hohen Stellenwert, somit werden die Inhalte der religiösen Feste in die Yogastunden mit einbezogen, wie z.B. Ostern, St. Martin oder Weihnachten. Zum Abschluss des Yogakurses, bekommt jedes Yogakind eine Mappe und eine Urkunde ausgehändigt. Es besteht die Möglichkeit über den QR-Code einen Einblick in eine Kinderyogasequenz zu bekommen.

 

(Text- und Bildquelle: Pfarrei St. Lucia Harsewinkel)