Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Die Stadt Harsewinkel hat gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) ein Corona-Testzentrum im Moddenbachtalstadion Harsewinkel eingerichtet. Eingang und Ausgang sind wie die drei Bereiche Registrierung, Probenentnahme und Probenauswertung gut durch Schilder und Weg- bzw. Richtungspfeile gekennzeichnet. Während der Probenentnahme ist man vor Blicken Dritter geschützt und die Privatsphäre, wird soweit es möglich ist, geachtet. Kinder unter 3 Jahren sollte man besser beim Kinderarzt testen lassen, aber bei Kindern ab drei Jahren können die Testungen im Corona-Testzentrum durchgeführt werden. Das jeweilige Testergebnis liegt in weniger als 45 Minuten vor. Es kann dann als Befund in Papierform mitgenommen oder per Smartphone und QR-Code abgerufen werden. Ein negatives Testergebnis ist 24 Stunden gültig und kann z. B. bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgelegt werden. Bei einem positiven Befund im Schnelltest folgen die üblichen Maßnahmen mit sofortiger Quarantäne und automatischer Meldung an das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh, welches sich dann um Kontaktnachverfolgung etc. kümmert.
Bis Ende des Monats wird es zunächst an zwei Tagen in der Woche möglich sein, sich kostenlos testen zu lassen. Termine können dienstags von 8 Uhr bis 11 Uhr und donnerstags von 10 Uhr bis 14 Uhr vereinbart werden. Wer sich ohne vorherige Terminvereinbarung testen lassen möchte, der muss etwas Geduld und Wartezeit mitbringen.
Um den Besucherstrom besser lenken sowie Wartezeiten verringern zu können, wird um eine Online-Registrierung auf der Homepage des DRK gebeten. Den nach der Registrierung erstellten QR-Code bringen Sie dann zur Testung mit. Zum Abgleich der Daten wird auch Ihr Personalausweis benötigt und sollten Sie eine Personalausweisnummer auf dem Befund benötigen (Auslandsreisen), können Sie dies den Testern vor dem Test mitteilen. Sollte kurzfristig ein reservierter Termin nicht mehr passen, muss dieser über die Website des DRK auch wieder storniert werden.
Ab April soll dann von Montag bis Freitag an fünf Tagen in der Woche getestet werden. Die entsprechenden Zeiten werden auf www.drk-guetersloh.de und im Veranstaltungskalender des Spöggsken bekanntgegeben.
Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet. 90 Prozent sind der Meinung, dass die bekannten Alterseinstufungen für Filme und Spiele auch im Internet gelten sollen, 88 Prozent möchten, dass alle Betreiber von Internetseiten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, strenge Schutzeinstellungen für Kinder und Jugendliche einzurichten. Und auch einfache Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, um unzulässige oder zweifelhafte Inhalte im Internet melden zu können, werden von großen Teilen der Bevölkerung (84 Prozent) befürwortet. Favorisiert werden zudem Begründungen von Altersbeschränkungen für Online-Spiele und -Filme (83 Prozent). Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen dabei auch von kleinen Anbietern von Internetseiten getroffen werden müssen (84 Prozent). Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinder- und Jugendmedienschutz.
„Die Ergebnisse spiegeln die ganz konkreten Bedürfnisse und Überzeugungen der Menschen in Bezug auf ein modernes Jugendmedienschutzsystem in Deutschland wider. Es wird nun Zeit, dass das Jugendschutzgesetz den tatsächlichen Mediennutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen angepasst wird. Bund und Ländern bietet sich jetzt die Gelegenheit, diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Verantwortung für den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen darf nicht den Eltern allein zugeschoben werden. Bund, Länder und Anbieter müssen hier gleichermaßen an einem Strang ziehen und Partikularinteressen im Interesse von Kindern und Jugendlichen zurückstellen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Einzelnen
BEDEUTUNG VON STÄRKEREM KINDER- UND JUGENDSCHUTZ IM INTERNET
Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (90 Prozent, dabei 58 Prozent „Sehr wichtig“ und 32 Prozent „Eher wichtig“) ist der Meinung, dass die bekannten Alterseinstufungen für Filme und Spiele auch im Internet gelten sollen. Frauen sind eher als Männer dieser Meinung (95 zu 85 Prozent) und Befragte über 60 Jahren häufiger als diejenigen unter 30 Jahren (94 zu 82 Prozent).
Dass alle Betreiber von Internetseiten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, strenge Schutzeinstellungen für Kinder und Jugendliche einzurichten, befürworten 88 Prozent (61 Prozent „Sehr wichtig“ und 27 Prozent „Eher wichtig“). Auch hier sind Frauen eher als Männer dieser Meinung (94 zu 82 Prozent) und Befragte über 60 Jahren häufiger als diejenigen unter 30 Jahren (94 zu 76 Prozent). Besonders häufig wird diese Forderung auch von den Befragten mit niedrigem Bildungsabschluss befürwortet (94 Prozent), während bei denen mit hohem Bildungsabschluss 87 Prozent dieser Meinung sind. Deutliche Unterschiede gibt es auch entlang der Parteipräferenzen: Strenge Schutzvorschriften befürworten vor allem die Anhängerinnen und Anhänger von SPD (95 Prozent), AfD (91 Prozent), CDU/CSU (90 Prozent) und Grünen (89 Prozent), während die Zustimmung im Lager von Linken (83 Prozent) und FDP (75 Prozent) etwas geringer ist.
Auch einfache Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, um unzulässige oder zweifelhafte Inhalte im Internet melden zu können, werden von großen Teilen der Bevölkerung (84 Prozent, dabei 54 Prozent „Sehr wichtig“ und 30 Prozent „Eher wichtig“) befürwortet. Größere Zustimmung zu einer solchen Maßnahme auch hier wieder bei den Frauen (88 zu 79 Prozent) sowie vor allem bei den älteren Befragten (88 Prozent), während nur 72 Prozent der unter 30-Jährigen dieser Meinung sind. Einfache Beschwerdemöglichkeiten wünschen sich auch Befragte mit niedrigem Bildungsabschluss eher als solche mit hohem Bildungsabschluss (89 zu 81 Prozent).
BEGRÜNDUNG VON ALTERSBESCHRÄNKUNGEN FÜR ONLINE-SPIELE und -FILME
83 Prozent der Bevölkerung wünschen sich Begründungen von Altersbeschränkungen (zum Beispiel Gewalt, Sexualität, Werbung, Kommunikationsrisiken) für Online-Spiele und -Filme (43 Prozent „Sehr sinnvoll“ und 40 Prozent „Eher sinnvoll“). Frauen sind etwas öfter als Männer dieser Meinung (86 zu 81 Prozent) und Befragte über 60 Jahren geringfügig eher als diejenigen unter 30 Jahren (86 zu 83 Prozent). Und auch die Frage, ob im Haushalt Kinder leben oder nicht, hat einen Einfluss auf diesen Wunsch (88 zu 82 Prozent).
SCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR KLEINE INTERNETANBIETER
Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen auch von kleinen Anbietern von Internetseiten getroffen werden müssen (84 Prozent). Das wird von Frauen eher als von Männern so gesehen (88 zu 79 Prozent), und von älteren Befragten (91 Prozent) eher als von Befragten unter 30 Jahren (84 Prozent) und vor allem von den 30- bis 44-Jährigen (74 Prozent).
Für die repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.010 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.
Die repräsentative Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)
Nachdem für Delbrück im Kreis Paderborn am Sonntag, 21. März, der Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch mitgeteilt worden ist, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Überwachungszone eingerichtet. Der betroffene Betrieb liegt nicht weit von der südlichen Kreisgrenze entfernt, sodass auch umfangreiche Ortsteile von Rietberg mit in diese Zone fallen. Die dazu erlassene Allgemeinverfügung des LANUV gilt seit Montag, 22. März, 0 Uhr.
Zu den erlassenen Vorsichtsmaßnahmen in der aktuell eingerichteten Überwachungszone zählt unter anderem eine Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden muss. Wichtig ist, dass die Tiere den Stall nicht verlassen können und so keinen Kontakt zu Wild- und Kleinvögeln haben. Außerdem gilt eine Dokumentationspflicht für Besuche betriebsfremder Personen sowie erkrankter oder verstorbener Tiere. An den Stalleingängen und -ausgängen muss es Desinfektionsmöglichkeiten geben. In der Überwachungszone gilt außerdem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Ausnahmemöglichkeiten von diesem Verbot können über die Internetseite des Kreises Gütersloh beantragt werden.
Zusätzlich zum bestätigten Ausbruch im Kreis Paderborn gibt es im Kreis Warendorf den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch. Die hier zu erwartenden Restriktionen werden sich ebenfalls auf den Kreis Gütersloh auswirken. Alle getroffenen Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2.000 Geflügelhalter mit etwa 4,2 Millionen Tieren.
Weitere Informationen sowie eine Karte mit den betroffenen Gebieten finden Interessenten im Amtsblatt und auf der Geflügelpest-Sonderseite des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/gefluegelpest Für weitere Fragen rund um die Geflügelpest ist die Hotline des Veterinäramtes des Kreises Gütersloh ab sofort wieder unter der Telefonnummer 05241 / 85 1302 erreichbar. Sie ist montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – In der Samstagnacht (20.03., 01.30 Uhr) wurde die Polizei Gütersloh über eine Auseinandersetzung mehrerer Personen auf dem Parkplatz einer Schule am Tecklenburger Weg informiert. Die eingesetzten Polizeikräfte trafen auf einen 25-jährigen Mann aus Harsewinkel sowie weiteren Zeugen. Den Angaben nach kam es zu einer Schlägerei, bei welcher der 25-Jährige durch mehrere unbekannte Täter geschlagen wurde. Anschließend seien die Personen in Richtung Stadtpark geflüchtet. Eine dieser Personen soll etwa 1,90 Meter groß gewesen sein. Die Ermittlungen dauern an. Der 25-Jährige wurde leicht verletzt und durch den Rettungsdienst ambulant behandelt. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Angaben zu dem Geschehen machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Bereits in der Freitagnacht (18.03. – 19.03.) waren unbekannte Täter in eine Firma an der Versmolder Straße im Ortsteil Greffen eingebrochen. Den Erkenntnissen nach hebelten die Einbrecher ein Bürofenster auf, durchsuchten die Räumlichkeiten und entwendeten einen Tresor. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Die Firma August Storck KG in Halle (Westf.) hat einen Antrag auf Erlaubnis zur Erhöhung der Grundwasserentnahme gestellt. Angesichts des steigenden Eigenbedarfs sieht die Firma die Notwendigkeit, mehr Grundwasser aus den bestehenden Brunnen zu entnehmen sowie einen zusätzlichen Brunnen zu errichten. Der Kreis Gütersloh als zuständige Behörde prüft den Antrag in einem Wasserrechtsverfahren.
Derzeit bezieht die Firma Storck jährlich 450.000 Kubikmeter Grundwasser aus sechs bestehenden Altbrunnen auf den Grundstücken in Halle und Hesseln. Diese Fördermenge reicht jedoch nicht mehr aus, um den Eigenbedarf abzudecken. Daher beantragt die Firma nun eine Erhöhung des Entnahmerechts auf eine jährliche Gesamtfördermenge von 625.000 Kubikmeter. Bereits seit den 1980er Jahren fördert die Storck KG Grundwasser aus fünf Vertikalbrunnen zur Eigenversorgung. Aus diesen Altbrunnen darf sie laut einem Beschluss der Bezirksregierung Detmold aus dem Jahr 2015 jährlich 400.000 Kubikmeter Wasser beziehen. Hinzu kommt eine Bewilligung des Kreises Gütersloh zur Nutzung des Krötenbrunnens mit einer maximalen Jahresfördermenge von 150.000 Kubikmetern. Dabei legte die Bezirksregierung Detmold, als damals zuständige Behörde, jedoch fest, dass die Gesamtjahresfördermenge aus diesen sechs Altbrunnen nicht mehr als 450.000 Kubikmeter betragen darf, weil zu diesem Zeitpunkt kein höherer Entnahmebedarf bestand. Diese Deckelung soll nun aufgehoben werden, sodass die Kapazität von 550.000 Kubikmeter voll ausgeschöpft werden kann. Die zusätzlich benötigten 75.000 Kubikmeter sollen aus einem Neubrunnen entnommen werden, dessen Errichtung die Firma südlich der A33 beantragt hat.
Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bereits für diesen Antrag durchgeführt worden. Im Ergebnis hat die Vorprüfung ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Für die Aufhebung der Deckelung wurde zudem ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt. Die Zustimmung hierzu wird im Laufe der nächsten Woche erteilt. Diese erfolgt unter der Maßgabe, dass alle bis zur Entscheidung durch das Unternehmen gegebenenfalls verursachten Schäden zu ersetzen sind und, falls dem Antrag nicht stattgegeben wird, der frühere Zustand wieder herzustellen ist.
Die Antragsunterlagen liegen ab dem 22. März für die Dauer von einem Monat öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können die Dokumente im Rathaus der Stadt Halle (Westf.) sowie im Kreishaus Gütersloh einsehen. Sie sind außerdem online auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersoh.de/amtsblatt abrufbar. Jeder, der seine Belange durch dieses Vorhaben berührt sieht, kann vom Beginn der Dokumentenauslegung bis spätestens zwei Wochen nach dem Ablauf der Frist, also bis zum 5. Mai 2021, Einwände gegen die Planung erheben. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Abteilung Tiefbau des Kreises Gütersloh oder bei der Stadt Halle (Westf.) einzureichen.
Die Broschüre ‘(Unter-)Wasserwelten‘ schärft den Blick für das Leben im und am Wasser (Bildquelle: Land NRW).
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Im Vorfeld des Weltwassertages (22. März) ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu einem sorgsamen und bewussten Umgang mit unseren Wasserressourcen auf: „Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität ist die Lebensgrundlage für Mensch und Natur. Zugleich ist es unsere wichtigste natürliche wirtschaftliche Ressource. Wir sollten jeden Schluck Wasser stets genießen – er ist weit mehr als bloß ein Durstlöscher.“
Die Ministerin betonte die Herausforderungen des Klimawandels für die Wasserversorgung. „Die Verfügbarkeit von Wasser, insbesondere sauberem Trinkwasser, ist keine Selbstverständlichkeit. Dies haben die trockenen Sommer der vergangenen Jahre gezeigt.“ Potenzielle Nutzungskonflikte müssten vorausschauend vermieden werden. So soll der Vorrang der Trinkwasserversorgung im Landeswassergesetz verankert werden. Zudem erarbeitet das Umweltministerium im Rahmen einer Konzeption für langanhaltende Trockenphasen konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze.
Neue Broschüre „(Unter-)Wasserwelten“
Die Vereinten Nationen haben den Weltwassertag 2021 unter das Motto „Wert des Wassers“ gestellt. Passend zum Anlass hat das Umweltministerium eine neue Broschüre rund um die „(Unter-)Wasserwelten“ in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Broschüre bietet spannende Fakten rund um die Bäche, Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen – etwa zur Wanderung der Aale in die ferne Sargassosee oder dem Balztanz des Bitterlings. „Wer die Natur kennt, wird sich mit besonderer Begeisterung für ihren Schutz einsetzen. Mit der neuen Broschüre möchten wir den Blick für das Leben im und am Wasser schärfen“, so Heinen-Esser.
50.000 Kilometer Fließgewässer
Nordrhein-Westfalen durchzieht ein Netz von Fließgewässern mit einer Länge von rund 50.000 Kilometern. Dem „Mythos Rhein“ und seiner Geschichte widmet sich die Broschüre mit einem eigenen Kapitel. Unter anderem gibt die Broschüre Einblicke in die Arbeit eines der letzten Rheinfischer auf einem „Aal-Schokker“. Erfreulicherweise wandern heute wieder Lachse und Maifische den Rhein hinauf zu ihren Laichgründen. Dies ist ein sichtbarer Erfolg für den Gewässerschutz sowie von Renaturierungsmaßnahmen und Wiederansiedlungsprojekten.
„Der Trend stimmt, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. An den Gewässern in Nordrhein-Westfalen sind 150 Jahre Industriegeschichte nicht spurlos vorübergegangen. Wir dürfen nicht nachlassen, uns mit aller Kraft für die Ressource Wasser und vitale und widerstandsfähige Flussgebiete einzusetzen“, so Heinen-Esser. Im Entwurf des Maßnahmenprogramms zum Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für die Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas sind über 10.000 Maßnahmen geplant, um die Qualität der Gewässer in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern.
Flussperlenmuschel und nachhaltige Aquakultur
Informationen bietet die neue Broschüre zu den verschiedenen Lebensräumen und ihren Bewohnern. Wie vielfältig die natürlichen Verflechtungen dabei sein können, zeigt die Flussperlmuschel. Diese bis zu 120 Jahre alten Süßwassermuscheln sind bei der Fortpflanzung auf Bachforellen angewiesen, damit sich ihre Larven in den Kiemen der Fische festsetzen und entwickeln können. Aufgrund ihrer kostbaren Perlen setzte im 19. Jahrhundert eine massive Jagd nach den Muscheln ein, die beinahe zum Aussterben der Art in Nordrhein-Westfalen führte. Ein von EU und Land unterstütztes Artenschutzprojekt in der Eifel brachte im Jahr 2020 erstmals wieder geschlechtsreife Muscheln hervor.
Ein weiterer Schwerpunkt der Broschüre ist die „Regionale Aquakultur“. Viele Fischbestände in den Weltmeeren sind heute schon überfischt. Um auch in Zukunft den Bedarf nachhaltig decken zu können, werden Aquakulturen den Wildfang zunehmend ersetzen. Zur Erforschung und Entwicklung von zukunftsweisenden Lösungsansätzen plant die Landesregierung am Standort Kirchhundem-Albaum eine Modernisierung und Stärkung der Bereiche Fischereiökologie und Aquakultur des Landesumweltamtes durch ein modernes Kompetenzzentrum mit modernen Laboren und neuer Teichanlage.
Download und Bestellmöglichkeit der Broschüre:
Unter www.mulnv.nrw.de kann die neue Broschüre „(Unter-)Wasserwelten – Bäche, Flüsse und Seen in Nordrhein-Westfalen“ heruntergeladen werden. Auch eine Bestellung von gedruckten Exemplaren ist dort möglich.
„Gemeinsam Boden gut machen“: Zehn Bio-Betriebe erhalten Förderpreis für Umstellung auf Ökolandbau
Der NABU hat zur BioFach – der Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel in Nürnberg – zehn Landwirtinnen und Landwirte aus sechs Bundesländern für die vorbildliche Umstellung ihres landwirtschaftlichen Betriebs auf Ökolandbau mit dem Förderpreis „Gemeinsam Boden gut machen“ ausgezeichnet. Die Betriebe bauen ihr Gemüse, Obst und Getreide nach Bio-Kriterien an, verzichten auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und halten höhere Standards bei der Tierhaltung ein. Bereits im Dezember haben sie im Rahmen des Projekts erste finanzielle Unterstützung für die Umstellung erhalten. Die Förderung soll den angehenden Öko-Betrieben dabei helfen, die Kosten für den Umbau zu decken und die zweijährige Umstellungsphase zu überbrücken, in der sie bereits nach Bio-Kriterien wirtschaften, aber noch keine Bio-Preise erzielen.
Mit „Gemeinsam Boden gut machen“ bringt der NABU gemeinsam mit der „Alnatura Bio-Bauern-Initiative“ (ABBI) und weiteren Herstellern der Bio-Branche den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland weiter voran. So leisten sie einen wichtigen Beitrag, Böden und Gewässer zu verbessern und die Artenvielfalt zu schützen. Fast 80 Landwirtinnen und Landwirte haben ihren Betrieb seit dem Start des Projekts 2015 auf ökologische Landwirtschaft umgestellt – eine Gesamtfläche von rund 15.000 Hektar Land. In diesem Jahr wird auch die REWE Markt GmbH zur finanziellen Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe beitragen.
„Seit über 5 Jahren leisten die ausgezeichneten Landwirtinnen und Landwirte einen wertvollen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz, für sauberes Grundwasser und gesunde Böden. Außerdem helfen sie dabei, die Biodiversität zu bewahren und Artenvielfalt zu schützen. Uns als NABU ist es daher ein besonderes Anliegen, landwirtschaftliche Betriebe beim oft schwierigen Weg zur ökologischen Landwirtschaft zu unterstützen.“ (Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer)
„Wir freuen uns, dass wir nun schon im sechsten Jahr zur Förderung des Bio-Landbaus beitragen können. Ermöglicht wird dieses freudige Jubiläum durch unsere Kundinnen und Kunden: Denn für jeden Kauf eines Alnatura-Produkts, das mit dem Label ‚Gemeinsam Boden gut machen‘ gekennzeichnet ist, fließt ein Cent in das Förderprojekt des NABU.“ (Götz Rehn, Alnatura-Geschäftsführer)
„Die Unterstützung ökologischer Landwirtschaft schon in der Umstellungsphase ist ein bedeutendes Signal und eine wichtige Wertschätzung – denn der biologische Landbau ist besonders arbeitsintensiv. Wir freuen uns, diese Projekte unterstützen zu können. REWE setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, den Öko-Landbau zu stärken und nachhaltig biologisch produzierte Produkte einem breiteren Markt zugänglich zu machen.“ (Dr. Daniela Büchel, REWE-Geschäftsführerin)
Das sind die ausgezeichneten Betriebe (mit Anbauverband)
Wiesenhof – Andreas Aller (Naturland), Rheinland-Pfalz
Bewerben kann sich jeder und jede, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb auf ökologische Bewirtschaftung umstellen oder seinen Ökobetrieb um mindestens 30 Prozent erweitern möchte. Der Betrieb muss sich außerdem einem Bio-Anbauverband in Deutschland anschließen. Gefördert werden auch Betriebe, die Bioprodukte direkt am Hof verarbeiten oder vermarkten. Bewerbungen werden ab dem 1. April 2021 angenommen. Ausführliche Informationen gibt es unter: www.NABU.de/gbgm
Hintergrund: EU-Agrarpolitik und Ökolandbau in Deutschland
Noch immer ist die Landwirtschaft bei der Umstellung auf Ökolandbau auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da die europäische Agrarpolitik bislang keine finanziellen Anreize bietet. Stattdessen hat die EU-Agrarpolitik dazu geführt, dass Wiesen und Felder immer intensiver bewirtschaftet werden – mit schwerwiegenden Folgen für die Artenvielfalt. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) empfiehlt die europäische Agrarpolitik mit effektiven Maßnahmen umfassend zu ökologisieren und das System der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa (GAP) zu reformieren, damit Landwirtinnen und Landwirte für Umweltmaßnahmen und den Erhalt der Biodiversität angemessen honoriert werden.
Bei den aktuellen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat (Trilog) zur Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik müssen die Ziele des Green Deals, insbesondere die Biodiversitätsstrategie und die Farm2Fork-Strategie umfassend einbezogen werden. Sollten keine ausreichenden Vorschläge auf europäischer Ebene kommen, muss Deutschland bei der nationalen Umsetzung dafür sorgen, dass die Bestände in der Agrarlandschaft nicht weiter schrumpfen. Dafür braucht es insbesondere umfangreiche Fördergelder für freiwillige Umweltmaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebe in der zweiten Säule.
(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen und einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen, sollen Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche mithilfe von Schnelltests Anspruch darauf haben sich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. So haben es die Politiker aus Bund und Ländern beschlossen. Ab Montag ist dies dann auch in Harsewinkel möglich, denn die Stadt hat gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) ein Corona-Testzentrum im Moddenbachtalstadion Harsewinkel eingerichtet.
Bis Ende des Monats wird es zunächst an zwei Tagen in der Woche möglich sein, sich kostenlos testen zu lassen. Termine können dienstags von 8 Uhr bis 11 Uhr und donnerstags von 10 Uhr bis 14 Uhr vereinbart werden. Wer sich ohne vorherige Terminvereinbarung testen lassen möchte, der muss etwas Geduld und Wartezeit mitbringen. Um den Besucherstrom besser lenken sowie Wartezeiten verringern zu können, wird um eine Online-Registrierung auf der Homepage des DRK gebeten. Den nach der Registrierung erstellten QR-Code bringen Sie dann zur Testung mit. Zum Abgleich der Daten wird auch Ihr Personalausweis benötigt und sollten Sie eine Personalausweisnummer auf dem Befund benötigen (Auslandsreisen), können Sie dies den Testern vor dem Test mitteilen. Sollte kurzfristig ein reservierter Termin nicht mehr passen, muss dieser über die Website des DRK auch wieder storniert werden.
Pfeile weisen den Weg durch die drei Stationen im COrona-Testzentrum Harsewinkel.
Rund 3 bis 4 ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte werden pro Öffnung im Testzentrum im Einsatz sein und bis zu 40 Personen pro Stunde testen. Eingang und Ausgang sind wie die drei Bereiche Registrierung, Probenentnahme und Probenauswertung gut durch Schilder und Weg- bzw. Richtungspfeile gekennzeichnet. Während der Probenentnahme ist man vor Blicken Dritter geschützt und die Privatsphäre, wird soweit es möglich ist, geachtet. Kinder unter 3 Jahren sollte man besser beim Kinderarzt testen lassen, aber bei Kindern ab drei Jahren können die Testungen im Corona-Testzentrum durchgeführt werden. Das jeweilige Testergebnis liegt in weniger als 45 Minuten vor. Es kann dann als Befund in Papierform mitgenommen oder per Smartphone und QR-Code abgerufen werden. Ein negatives Testergebnis ist 24 Stunden gültig und kann z. B. bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgelegt werden. Bei einem positiven Befund im Schnelltest folgen die üblichen Maßnahmen mit sofortiger Quarantäne und automatischer Meldung an das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh, welches sich dann um Kontaktnachverfolgung etc. kümmert.
Ab April soll dann von Montag bis Freitag an fünf Tagen in der Woche getestet werden. Die entsprechenden Zeiten werden auf www.drk-guetersloh.de und im Veranstaltungskalender des Spöggsken bekanntgegeben.
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