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2,1 % mehr Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Jahr 2020 – Durchschnittliches Ruhegehalt 3 110 Euro brutto

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comStatistisches Bundesamt

Am 1. Januar 2020 gab es 1 340 200 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 2,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten durchschnittlich 3 110 Euro brutto Ruhegehalt (2019: 2 970 Euro). Zusätzlich bezogen rund 376 100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (-0,2 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2019 auf 48,8 Milliarden Euro, das waren rund 1,4 % des Bruttoinlandsprodukts. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden 7,9 Milliarden Euro aufgewendet.

Im Bereich des Bundes blieb die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2020 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Bei den Ländern stieg deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um 3,0 %, bei den Kommunen um 3,6 %.

Der Schuldienst der Länder bildet mit einem Anteil von 33,1 % aller Pensionärinnen und Pensionäre die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit 22,1 % die zweitgrößte Gruppe. Die übrigen Pensionärinnen und Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- (10,9 %) und Landesbereich (25,2 %) sowie auf die Kommunen (7,3 %) und die Sozialversicherung (1,5 %).

Erstmals seit 2010 wieder weniger als 20 000 Neupensionierte im Schuldienst

Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre stark erhöht (+53,9 %). Dieser Anstieg lässt sich überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen war damals der Lehrkräftebedarf gestiegen. Im Schuldienst des Landesbereichs hat sich die Zahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in den vergangenen 20 Jahren fast verdreifacht (+181,1 %). Mittlerweile sind die stärksten Einstellungsjahrgänge bereits pensioniert worden, sodass es 2019 erstmals seit 2010 wieder zu knapp unter 20 000 Neupensionierten im Schuldienst kam. Die meisten Pensionierungen fanden hier mit jeweils 27 900 in den Jahren 2014 und 2015 statt.

22 % der Neupensionierten erreichten die Regelaltersgrenze

50 100 oder 79 % der insgesamt 63 500 Neupensionärinnen und Neupensionäre des Jahres 2019 schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze mit durchschnittlich 63 Jahren und 9 Monaten aus dem aktiven Dienst aus. Davon erreichten allerdings nur 13 700 die gesetzliche Regelaltersgrenze (22 % aller Neupensionierten). Die übrigen 36 400 (57 % aller Neupensionierten) traten mit Erreichen einer sogenannten Antragsaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand oder erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt.

Weitere 16 % aller im Jahr 2019 Neupensionierten wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie waren bei Eintritt in den Ruhestand durchschnittlich 56 Jahre und 11 Monate alt. Die übrigen 5 % der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe.

Detailliertere Daten können über die Tabelle Versorgungsempfänger (74211-0001 bis 74211-0004) in der Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Werners Fahrrad Fach-Werk: Wir sind auf dem Bessmann-Gelände umgezogen

Änderung der Hausnummer von 47 zu 46

Wenn es ums Fahrrad geht, dann sind wir bei Werners Fahrrad Fach-Werk Ihr kompetenter Fachhändler vor Ort! Damit wir Ihnen noch mehr Auswahl bieten können, sind wir auf dem Gelände des Bessmann-Einkaufszentrums umgezogen. Es hat sich lediglich die Hausnummer von 47 zu 46 geändert und wir sind ab sofort zwischen Bessmann und Kleine zu finden.

Unser neues Zuhause ist selbstverständlich auch ein zu Werners Fahrrad Fach-Werk passendes Fachwerkgebäude und die größere Verkaufs- und Lagerfläche, die wir derzeit noch ein wenig für Sie herrichten, ermöglicht es uns Ihnen noch mehr Auswahl bieten zu können. Während des Lockdowns gelten auch am neuen Standort unsere verkürzten Öffnungs- und Werkstattzeiten.

Öffnungszeiten während des Lockdowns:
  • Montag bis Freitag: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr und 14:30 Uhr – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 10:00 Uhr – 12:30 Uhr – nachmittags geschlossen
  • Samstag: geschlossen

In unserer Werkstatt werden weiterhin wie gewohnt alle Inspektionen, Wartungen und Reparaturen professionell und termingerecht ausgeführt. Um telefonische Terminabsprache (05247-406140 oder 0174-4059127) wird gebeten. Kontaktieren Sie Werners Fahrrad Fach-Werk – wir freuen uns schon auf Sie!

Ausschusssitzungen beim Kreis unter verstärktem Infektionsschutz

Kreistagsitzung
Kreistagsitzung

Sitzungsteilnehmer absolvieren unmittelbar vor den Ausschusssitzungen einen Schnelltest

Die in den nächsten Wochen erforderlichen Ausschusssitzungen des Kreises sollen unter verstärktem Infektionsschutz durchgeführt werden. So hat sich am gestrigen Abend der Ältestenrat unter Vorsitz von Landrat Sven-Georg Adenauer interfraktionell geeinigt. Ab dem 25. Januar 2021 beginnen die Beratungen in den Ausschüssen für den Kreishaushalt, der am 1. März 2021 verabschiedet werden muss. Neben den bereits bekannten und seit dem Frühjahr praktizierten Schutzvorkehrungen sollen die Sitzungsteilnehmer unmittelbar vor den Ausschusssitzungen zusätzlich einen Schnelltest absolvieren. Eine rechtliche Verpflichtung, daran teilzunehmen, besteht zwar nicht, aber Landrat, Fraktionen und Verwaltung setzen darauf, dass alle Teilnehmer auch diese einfache und schnelle Möglichkeit wahrnehmen, für einen größtmöglichen Infektionsschutz zu sorgen. Ferner werden für alle Anwesenden am Eingang FFP2-Masken bereitgehalten, die während der gesamten Sitzungsdauer getragen werden sollen. Zudem tagen die 15-köpfigen Ausschüsse im großen Sitzungssaal des Kreishauses, dessen Lüftung zudem zu 100 Prozent mit Frischluftzufuhr arbeitet. Auch soll wie bisher eine Konzentration auf die unaufschiebbaren Beschlüsse erfolgen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Digitaler Informations- und Beratungstag der Berufskollegs im Kreis Gütersloh

Bildquelle: markusspiske/pixabay.com
Bildquelle: markusspiske/pixabay.com

Digitaler Informations- und Beratungstag am Freitag, den 30. Januar

Am Freitag, 30. Januar, stellen sich die Berufskollegs im Kreis Gütersloh beim digitalen Informationstag vor. Interessierte Schülerinnen und Schüler haben bei dieser Online-Veranstaltung die Möglichkeit, die vielseitigen Bildungsgänge kennen zu lernen, können sich beraten lassen und anmelden.

Auf den Internetseiten des Carl Miele Berufskollegs und des Reinhard-Mohn-Berufskollegs in Gütersloh, des Ems-Berufskollegs und des Reckenberg-Berufskollegs in Rheda-Wiedenbrück sowie des Berufskollegs in Halle (Westf.) finden Interessenten weiterführende Informationen zu der virtuellen Veranstaltung.

Die Berufskollegs stellen schon seit vielen Jahren eine verlässliche Säule in der Bildungslandschaft des Kreises Gütersloh dar. Aufgrund ihrer Ausrichtung sind sie für viele Schülerinnen und Schüler die geeigneten Schulen für den Übergang in einen Beruf oder in ein Studium. Hier besteht sowohl die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen, die Fachoberschulreife (Realschulabschluss), die Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife als auch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben.

Die Besonderheit der Berufskollegs liegt in ihrem Berufsbezug. Ob in einem sozialen, gesundheitlichen, gewerblich-technischen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt, in jedem Bereich können die oben genannten Abschlüsse erlangt werden. Keine andere Schulform bietet eine solch intensive Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen im Beruf oder Studium.

Der aktuelle Flyer ‚Berufliche Bildung im Kreis Gütersloh‘, den alle Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen der Sekundarstufe I beziehungsweise der 9. und 11. Klassen der Gymnasien im Herbst erhalten haben, bildet sämtliche Angebote der Berufskollegs übersichtlich ab.

Auf der Homepage des Kreises Gütersloh steht der Flyer unter  www.kreis-guetersloh.de/Bildung/Schulverwaltung zum Download zur Verfügung.

 

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Welche Sparanlage noch Zinsen bringt

Geldanlage

Ein Test von 168 Banken zeigt, wo das eigene Geld sicher liegt und ein kleines Zinsplus bis zu 1,3 Prozent zu holen ist. Wer sich Renditechancen erhalten will, muss Tages- oder Festgeld mit Aktien-ETF, börsenorientierten Fonds, mischen. Wie das am besten funktioniert, beschreiben die Finanzexperten der Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe von Finanztest.

Der große Zinstest von über 160 Banken zeigt, dass bei der Geldanlage in Tagesgeldkonten und Festzinsanlagen momentan maximal 1,3 Prozent Zinsen drin sind. Dafür muss das Geld aber für 10 Jahre angelegt werden. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren gibt es maximal 1,2 Prozent Zinsen, bei einem Jahr sind es nur noch 0,7 Prozent. Der Test zeigt, dass sich Vergleiche lohnen, denn manche Geldinstitute zahlen keine Zinsen mehr oder verlangen ab einer bestimmten Anlagehöhe sogar Minuszinsen.

Verbessern kann man seine Renditechancen, wenn man Tages- und Festgeld mit ETF mischt. Finanztest schlägt dafür weit streuende Weltaktien-ETF vor (www.test.de/fonds). In der Vergangenheit haben sich diese gemischten Anlagen fast immer gelohnt. Zum Beispiel hätten Anleger bei einer Anlagedauer von zehn Jahren durch eine 30-prozentige Aktienbeimischung eine durchschnittliche Rendite von 4,3 Prozent erzielen können – wohlgemerkt auf Grundlage des aktuellen Niedrigzinsniveaus.

Da Bankberater gerne Mischfonds verkaufen, die sichere und riskante Anlageformen kombinieren, hat sich Finanztest auch die volumenstärksten Fonds dieser Art angesehen und rät vom Kauf ab. Die Eigenbaulösung ist günstiger, flexibler und in der Regel renditestärker.

Die Tests Zinsen für Sparguthaben, Sparanlagen plus Aktien und Mischfonds finden sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Kreis Gütersloh: Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Kita-Elternbeitrag für den Monat Januar 2021 wird ausgesetzt

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hatte im Januar mitgeteilt, dass der Kita-Elternbeitrag für den Monat Januar 2021 ausgesetzt wird. Der Beitrag soll zur Hälfte vom Land und zur anderen Hälfte von den Kommunen getragen werden. Im Kreis Gütersloh erfolgt die Umsetzung der Beitragsbefreiung noch nicht im Januar. Die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 werden mit den Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 verrechnet. Somit soll im Februar 2021 keine Beitragseinziehung erfolgen. Die Elternbeitragsbefreiung gilt auch für die Kindertagespflege, da erreicht werden soll, dass möglichst viele Kinder zuhause bleiben. Zum Hintergrund: Angesichts der Pandemie sind die Eltern seitens des Landes dazu aufgerufen, wenn möglich ihre Kinder zuhause zu lassen. Eine Betreuung in den Kitas ist zwar gegeben, aber die Stundenkontingente reduziert. Da in den zehn Kommunen im Kreis Gütersloh, für die der Kreis Gütersloh die Aufgaben des Jugendamts übernimmt, die Beiträge zum Teil bereits eingezogen worden sind, drängte sich Verrechnung mit dem Monat Februar auf. Die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben ein eigenes Jugendamt und entscheiden in eigener Zuständigkeit beziehungsweise haben dies bereits getan. Der Kreisausschuss wird in seiner Sitzung am 1. Februar 2021 über die Gesamtsituation beraten.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: Pezibear/pixabay.com)

Haushaltsplanentwurf 2021 durch Kämmerer Stefan Volmering in den Rat der Stadt Harsewinkel eingebracht

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Rückmeldungen bis zum 24. Februar 2021 möglich

Kämmerer Stefan Volmering hat den Haushaltsplanentwurf 2021 in den Rat der Stadt Harsewinkel eingebracht und am 24. Februar 2021 wird abschließend über das Zahlenwerk entschieden.

Welche Positionen nach dem Entwurf realisiert bzw. auch geändert werden sollen, entscheidet der Rat der Stadt Harsewinkel  in seiner Sitzung am 24. Februar 2021. Bis dahin haben die Ratsmitglieder viel Arbeit vor sich, denn Sie müssen bis dahin alle Zahlen lesen, verstehen, bewerten und ins Gleichgewicht bringen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für 2021 wird derzeit in den einzelnen Fraktionen beraten.

Der Haushaltsplanentwurf 2021 steht zum Download bereit und kann somit von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen und bewertet werden. Rückmeldungen zum Haushaltsentwurf können Sie bis zum 24. Februar direkt an die Mandatsträger Ihres Bezirkes oder den Kämmerer der Stadt Harsewinkel richten.

Haushaltsentwurf zum Download >>>

Hinweise zum Download und weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Harsewinkel zu finden.

Teurer Schein: LED-Leuchten halten kein Auto-Leben – Reparatur in der Regel nicht möglich – ADAC fordert taugliche Reparaturkonzepte

Austausch kostet bis weit über 3.000 Euro

Defekte an LED-Leuchten können ins Geld gehen. Das zeigt eine Recherche des ADAC. Zwar zeichnet LED eine hohe Ausfallssicherheit aus – nach Angaben der meisten Fahrzeughersteller halten LED-Scheinwerfer, -Brems- und Rückleuchten ein Auto-Leben lang. Gerade bei älteren Fahrzeugen steigt aber das Risiko für eine teure Reparatur. Denn LED-Leuchten sind laut ADAC auf eine Lebenszeit von 15 Jahren ausgelegt, während Autos in Deutschland zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung im Schnitt rund 18 Jahre alt sind. Sind LED-Leuchten defekt, müssen sie komplett getauscht werden, der Preis dafür kann schnell in die Tausende gehen. So fallen etwa bei hochwertigen Matrix-LED-Scheinwerfersystemen Kosten von deutlich mehr als 3.000 Euro an.

Reparaturkonzepte für LED-Leuchten gibt es laut ADAC in der Regel nicht. Lediglich Reparaturkits für Leuchten-Halter sind verfügbar. Diese können zum Beispiel nach leichten Parkremplern zum Einsatz kommen, sofern die Leuchte und die Abdeckscheibe keinen Schaden genommen haben.

Außerdem dürfen LED-Leuchten nur repariert werden, wenn dies in der Typgenehmigung des Scheinwerfers oder der Leuchte angegeben ist. Die meisten Leuchten sind aber für Reparaturen schlicht nicht ausgelegt. Dabei wäre eine Reparatur häufig sinnvoll, etwa dann, wenn nicht die LED-Lichteinheit kaputt geht, sondern die integrierte Steuerelektronik.

Vor diesem Hintergrund fordert der ADAC die Fahrzeughersteller auf, LED-Leuchten zu verwenden, die mindestens auf die echte Lebenszeit eines Fahrzeugs ausgelegt sind. Zudem sollten Reparaturkonzepte entwickelt werden, um erforderliche Reparaturen für den Verbraucher günstig und nachhaltig zu gestalten.

Leichte Mängel an LED-Leuchten gefährden zwar nicht unbedingt die Hauptuntersuchung, müssen aber behoben werden. Geht mehr als ein Drittel der LED-Leuchte nicht, wird die Plakette verwehrt.

LED-Leuchten in Kraftfahrzeugen sind heute Standard, nur noch wenige Neuwagen werden mit Halogensystemen ausgeliefert. Weil sie mehr Licht auf die Straße bringen und bei Nacht die Sicht des Fahrers verbessern, tragen sie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

Detaillierte Informationen zur aktuellen ADAC Untersuchung gibt es unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/technik/led-leuchten/

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Gemeinsamer Appell an die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege: Bitte lassen Sie sich gegen Corona impfen

(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)
(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)

Krankenhausgesellschaft, Pflegerat und Gesundheitsminister werben für die Nutzung der Impfangebote durch Krankenhauspersonal

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen teilen mit:
Kurz vor dem Start der Impfungen gegen das Coronavirus in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wenden sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, und der Vorsitzende des Pflegerates NRW, Ludger Risse, mit einem gemeinsamen Appell besonders an die medizinischen Fachkräfte: „Bitte lassen Sie sich gegen COVID-19 impfen und schützen Sie damit Ihre Angehörigen und sich selbst sowie die Ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten vor einer Ausbreitung des Virus.“

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten nun zügig den Impfstoff, damit zuerst das in den Risikobereichen eingesetzte Personal gegen Corona geimpft werden kann. Landesweit können sich rund 90.000 Beschäftigte, die auf Isolier- oder Intensivstationen, in Notaufnahmen oder im Kontakt mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten in der Onkologie oder Transplantationsmedizin arbeiten, in dieser ersten Stufe gegen Corona impfen lassen.

„Die Impfungen gegen das Coronavirus bringen uns Licht am Horizont. Sie sind der wichtigste Baustein für den Weg zurück zur Normalität, auch wenn dieser Weg keine Kurzstrecke sein wird. Nach den Pflegeeinrichtungen werden wir nun mit den Impfungen in den Krankenhäusern beginnen – und zwar in den Bereichen, wo der Schutz gegen das Coronavirus besonders wichtig ist. Auch wenn es natürlich eine individuelle Entscheidung ist, sich impfen zu lassen oder nicht, appelliere ich daher an alle Beschäftigten: Lassen Sie sich bitte impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Familie, Ihrer Freunde und der Patientinnen und Patienten“, warb Minister Laumann für dieses Angebot. Dies schließe ausdrücklich das dort eingesetzte Personal in nicht-medizinischen Funktionen ein.

KGNW-Präsident Jochen Brink begrüßte, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun die Corona-Impfung durchführen können: „Wir setzen auf eine hohe Bereitschaft bei unseren Ärztinnen und Ärzten, den Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie allen anderen Beschäftigten, dass sie auch an dieser Stelle verantwortungsbewusst handeln und sich gegen Corona impfen lassen. Ihr enormes Engagement im Kampf gegen die Pandemie und um jedes Leben verdient höchste Anerkennung. Mit einer Impfung tragen sie dazu bei, dass wir diesen Kampf im begonnenen Jahr auch gewinnen können.“ Die jetzt eingesetzten Impfstoffe sind durch Studien umfassend geprüft und inzwischen weltweit millionenfach verabreicht worden, sie gelten nach allen vorliegenden Daten als sicher.

„Die Bereitschaft zur Impfung, insbesondere bei den gut informierten Kolleginnen und Kollegen, ist sehr hoch“, erklärte der Pflegerat-Vorsitzende Ludger Risse. Gerade die Tatsache, dass die Impfstoffe in der EU nicht in einem beschleunigten Verfahren zugelassen worden sind, schaffe Vertrauen. Risse betonte: „Ich kann deshalb nur empfehlen, sich gründlich bei seriösen Quellen wie der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) zu informieren. Diese Impfung ist garantiert ungefährlicher als eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung. Es ist für mich keine Frage, dass ich mich selbst auch impfen lasse, wenn ich an der Reihe bin.“

 

(Textquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe von 2009 bis 2019 verdoppelt

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comAusgaben bei 54,9 Milliarden Euro, Einnahmen bei 3,5 Milliarden Euro

Im Jahr 2019 haben Bund, Länder und Gemeinden 54,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben sich die Ausgaben damit in den vergangenen 10 Jahren mehr als verdoppelt (2009: 26,9 Milliarden Euro). Die Einnahmen – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – stiegen von 2009 bis 2019 um mehr als ein Drittel von 2,6 Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro.

Zwei Drittel der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung

Gut zwei Drittel der Ausgaben (67,2 %) entfielen 2019 mit 36,9 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und Tagespflege). Davon wurden 19,1 Milliarden Euro (51,7 %) als Zuschuss an freie Träger gezahlt. Den Ausgaben standen Einnahmen – vor allem aus Gebühren für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen – von 2,0 Milliarden Euro gegenüber.

Ein knappes Viertel der Ausgaben (23,7 %) oder 13,0 Milliarden Euro entfiel auf die Hilfen zur Erziehung. Davon flossen 6,5 Milliarden Euro in die Unterbringung junger Menschen in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderen betreuten Wohnformen. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 1,0 Milliarden Euro.

2,1 Milliarden Euro (3,8 % der Ausgaben) investierten Bund, Länder und Gemeinden in Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren.

Die restlichen 2,9 Milliarden Euro (5,3 % der Ausgaben) entfielen auf Bereiche wie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Förderung der Erziehung in der Familie, die Jugendsozialarbeit, Mitarbeiterfortbildungen und sonstige Aufgaben, darunter beispielsweise die Mitwirkung bei Verfahren vor den Familiengerichten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse sind in der Publikation „Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Jugendhilfe“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken stehen auf der entsprechenden Themenseite bereit.

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe weist Ausgaben nach, die aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch geleistet werden, sowie die entsprechenden Einnahmen. Diese werden zum einen für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII, zum anderen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfasst. Zu melden sind nur die unmittelbaren Ausgaben oder Einnahmen nach der Haushalts- bzw. Finanzrechnung (ohne kalkulatorische Kosten, interne (Leistungs-)Verrechnungen und durchlaufende Gelder).

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)