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Ratsfraktionen fordern im Nachgang zur illegalen Baumrodung Maßnahmen – SPD-Fraktion stellt Antrag auf Strafverschärfung und reduzierte Bebauung

Mangelndes Rechtsbewusstsein des Investors soll abgestraft und Baumschutzsatzung soll verschärft werden

Nachdem sich bereits verschiedene Ratsfraktionen zur illegalen Baumrodung in Harsewinkel ähnlich positioniert haben, stellt die SPD-Fraktion im Nachgang den Antrag, im Zuge des weiteren Bebauungsverfahrens den Baukörper so auszurichten zu lassen, als würden die gerodeten Bäume noch stehen. Die entsprechenden Vorgaben im Bauordnungsverfahren sollen dafür verbindlich gesetzt werden und zudem soll die Baumschutzsatzung in Bezug auf Strafen zur Vorbeugung auf das Maximum verschärft werden.

Die offizielle Begründung des Antrags der SPD-Fraktion lautet wie folgt:

Der Aufschrei war groß, als mit einer berechnenden Dreistigkeit am Grünen Grund Bäume als erstes, ganz früh und im Schutze der Dunkelheit und des Samstagsmorgens gefällt wurden, die unter die Baumschutzsatzung fallen.

Die SPD-Fraktion schließt sich den Anträgen an, vorbeugend und in Hinblick auf die beabsichtigte Bebauung („Ausnutzung der Fläche auf das maximal Mögliche“) ein Bauleitverfahren anzustoßen und nur eine Bebauung zuzulassen, die beim Erhalt der Bäume zulässig wäre.

Die illegale Baumrodung und die nachfolgenden Presseberichte lassen keine anderen Rückschlusse zu, als dass eine mögliche Strafe durch die maximale Bebauung in die Gesamtkalkulation einfließt und in der Summe kaum ins Gewicht fällt. Wir befürchten und haben die Sorge, dass dieses Beispiel Nachahmer finden und die Dreistigkeit der Vorgehensweise Schule macht. Daher soll die Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel, zu der sich erfreulicher Weise auch die CDU nach ihrer kategorischen Ablehnung in 2015 bekennt, verschärft und die Strafen empfindlich gestaltet werden.

Der Investor war sich der gültigen Baumschutzsatzung bewusst, das steht für uns nach intensiver Diskussion fest. Sich über eine Satzung hinwegzusetzen, unterstreicht das mangelnde Rechtsbewusstsein. Die Kalkulation mit der Strafe darf sich nicht rechnen!

Daher erwarten wir, dass neben der Strafverschärfung und einer reduzierten statt maximierten Bebauung, mindesten 100 Baumneuanpflanzungen auf Harsewinkeler Stadtgebiet erfolgen.

Das Thema wird in den kommenden Sitzungen beraten und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Fraktionen entsprechende Beschlüsse fassen und somit das mangelnde Rechtsbewusstsein des verantwortlichen Investors abgestraft und die Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel verschärft wird.

 

Nordrhein-Westfalen erhält Impfstoff von Moderna: 13.200 Impfdosen eingetroffen

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)
(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Nach der Zulassung des Impfstoffes Moderna durch die Europäische Kommission ist die erste Lieferung in Höhe von 13.200 Impfdosen des Bundes in Nordrhein-Westfahlen eingetroffen. Da zur vollständigen Immunisierung zwei Impfdosen notwendig sind und die Hälfte der Impfdosen zunächst zurückgehalten wird, können damit zunächst 6.600 Personen geimpft werden. Die zweite Impfung erfolgt nach vier Wochen.

„Ich bin froh, dass mit Moderna ein weiterer Impfstoff zur Verfügung steht. Alle Moderna-Impfdosen werden in Nordrhein-Westfalen zeitnah einigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt und dort verimpft. Aufgrund der geringen Menge werden wir dazu die nordrhein-westfälischen Unikliniken und einige Maximalversorger anschreiben und ihnen den Impfstoff anbieten”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der Impfstoff Moderna wird bei minus 20 Grad in das nordrhein-westfälische Zentrallager angeliefert und dort gelagert. Im aufgetauten Zustand kann der Impfstoff bei zwei bis acht Grad vorsichtig und erschütterungsarm weitertransportiert werden. Jedes sogenannte Vial enhält zehn anwendungsfertige Impfdosen, die einzeln entnommen werden können.

„Mit Blick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Mengen ist der Impfstart in Nordrhein-Westfalen gut angelaufen. Bislang wurden mehr als 170.000 Impfungen in den nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen durchgeführt”, so Minister Laumann.

Geplant ist darüber hinaus, allen Beschäftigten in Krankenhäusern in besonders von Corona betroffenen Krankenhausbereichen (z.B. Notaufnahmen, COVID-19-Stationen) ab dem 18. Januar 2021 ebenfalls ein Impfangebot zu machen.

 

(Textquelle: Land NRW)

Ministerin Gebauer: Ein wichtiges Zusatzangebot für den Distanzunterricht – WDR startet erneut zusätzliches Bildungsprogramm

Zusatzangebot für Distanzunterricht

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Zum Start des Zusatzangebots des WDR-Fernsehens für Grundschülerinnen und Grundschüler dankte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer dem Westdeutschen Rundfunk für die Programmerweiterung und erklärte: „Ich freue mich sehr über das große Engagement des WDR. Das Angebot ist hochwillkommen und ein wichtiges Zusatzangebot zum Distanzunterricht. Es wird uns dabei helfen, unsere Schülerinnen und Schüler gut durch diese herausfordernde Zeit zu bringen.“

Wie schon zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr hat der WDR erneut sein Programm zur Unterstützung der Schulen erweitert. Es beginnt mit einem Angebot speziell für die Grundschulen. Erneut sind Kinder-Moderator André Gatzke (Sendung mit der Maus) und die Grundschullehrerin Pamela Fobbe mit dabei. Diesmal beantworten die beiden live die Fragen, die Grundschülerinnen und Grundschüler ihnen stellen. Diese Sendung findet diesmal im Fernsehen und im Netz statt und wird live gestreamt unter https://kinder.wdr.de/. In den kommenden Tagen und Wochen kommen weitere Programmpunkte auch für die weiterführenden Schulen hinzu.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Ransomware-Angriffe legen Konzerne und Betriebe lahm – repräsentative Umfrage zeigt Beratungsbedarf in Unternehmen

Bildquelle: TheDigitalArtist/pixabay.com
Umfrage Civey Einschätzung Schutz vor Ransomware (obs/TÜV Rheinland AG).

TÜV Rheinland: Mit strategischer Cybersecurity IT-Systeme in Unternehmen schützen

Mithilfe von Ransomware, auch „Erpresser-Software“ genannt, blockieren kriminelle Hacker IT-Systeme von Unternehmen. Unternehmen in Deutschland sind auf solche Cyberangriffe allerdings nicht entsprechend vorbereitet. Das zeigt eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von TÜV Rheinland unter 1.000 IT-Sicherheitsexperten. Auf die Frage, ob ihr Unternehmen ausreichend gegen Ransomware-Angriffe geschützt sei, antworteten 28,9 Prozent der Befragten mit nein oder eher nein. Auf der anderen Seite antwortete über die Hälfte (54,5 %) mit ja oder eher ja. Hierzu rät Dr. Benedikt Westermann, Experte für Cybersecurity-Testing bei TÜV Rheinland: „Ein Unternehmen erfolgreich gegen größere Schäden eines Ransomware-Angriffs zu schützen, ist eine komplexe Angelegenheit. Hier ist ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenbündel erforderlich.“

Umfassende Cybersecurity-Strategie

Wirksamer Schutz gegen Ransomware gelingt, wenn die fünf Phasen einer umfangreichen Cybersecurity-Strategie umgesetzt werden. Die TÜV Rheinland-Experten sprechen hierbei von den Schritten „Identify, Protect, Detect, Respond, und Recover“. In der „Identify“-Phase wird eine Risikoanalyse durchgeführt und entsprechende Maßnahmen zur eindeutigen Identifizierung von Risiken werden ergriffen. Dazu gehört auch eine Analyse der Prozesse und des Wertes von Informationen im Unternehmen. Unterstützende Maßnahmen können beispielsweise Penetrationstests sein, mit deren Hilfe Sicherheitslücken in einem Unternehmensnetzwerk aufgedeckt werden. In „Protect“ werden passende Maßnahmen zum Schutz umgesetzt, etwa die Filterung von Spam-E-Mails oder die Absicherung von einzelnen Computern – den sogenannten Endpoints. Darüber hinaus geht die Endpoint-Response, die einen drohenden Virus erkennt, abwehrt oder einen Incident-Respond-Prozess in Gang setzt. Abschließend enthält „Recover“ die Umsetzung von Backup-Lösungen mit passenden Wiederherstellungsplänen, um drohenden Datenverlusten entgegenzuwirken. Wichtig sind auch Notfallpläne, die unter anderem eine Krisenkommunikation beinhalten. In der Phase eines Angriffs ist es entscheidend, erforderliche Stellen, wie etwa Behörden oder Geschäftspartner, zeitnah und angemessen zu informieren.

Im Fokus der Hacker sind aber nicht nur große Konzerne – jeden Betrieb kann es treffen. „Kein Unternehmen ist zu klein oder zu unbedeutend, um vor einem Hackerangriff sicherheitshalber geschützt zu sein“, betont Westermann.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Land erlässt Coronaregionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Land erlässt Coronaregionalverordnung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Um den Kommunen einen rechtssicheren Rahmen für die Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (sogenannte „Hotspots“) zu geben, hat das Land Nordrhein-Westfalen am Montag (11. Januar 2021) eine Corona-regionalverordnung erlassen. Die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen durch einen eingeschränkten Bewegungsradius gilt ab dem 12. Januar 2021 in den namentlichen genannten Regionen mit erhöhtem und diffusem Infektionsgeschehen und ist eine Umsetzung der auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 5. Januar 2021 beschlossenen Regelungen.

„Klar ist: Eine Begrenzung des persönlichen Bewegungsradius auf 15 Kilometer stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Dieser ist nach der Rechtsprechung nur bei nachhaltig hohen Inzidenzen und nur auf Grundlage einer sicheren Datenbasis vertretbar”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Eine schwankungssichere Datenbasis stand aufgrund des Meldeverzugs während der Feiertage bislang aber nicht zur Verfügung. Ab sofort können wir wieder auf Basis einer besser gesicherten Faktenbasis agieren und setzen im Schulterschluss mit den Kommunen den Beschluss der MPK konsequent um“, so Laumann weiter.

Gemäß der Regionalverordnung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger aus den benannten kreisfreien Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von nachhaltig über 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und diffusem Infektionsgeschehen nur noch innerhalb des Kreis- bzw. kreisfreien Stadtgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen Kreises bzw. der eigenen kreisfreien Stadt hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.

Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht mit den betroffenen Kommunen im direkten Austausch und klärt im Vorfeld, ob es sich um ein flächendeckendes oder ein klar eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Die Regelungen gelten nur für die Kommunen, die nach der Prüfung des Infektionsgeschehens ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind. Die Regionalverordnung wird dementsprechend regelmäßig angepasst werden.

Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheitsreinrichtungen etc.

Weiterhin zulässig in den betroffenen Kommunen sind:

  • Reisen, die der Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher oder vergleichbarer Besorgungen  dienen,
  • der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweiser Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
  • der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
  • Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
  • die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
  • die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen
  • Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen

Hierbei ist immer zu beachten, dass nur solche Tätigkeiten einen Ausnahmetatbestand darstellen, die selbst auch nach der Coronaschutzverordnung zulässig sind.

Verstöße gegen die Coronaregionalverordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Die Coronaregionalverordnung finden Sie hier.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

ADAC Ecotest: Nur zwei von 23 Teilzeit-Stromern bekommen vier Sterne – Plug-in-Hybride beim Verbrauch meist nur Mittelmaß

Hier der VW Passat im ADAC Test (obs/ADAC/ADAC/ Test und Technik).

Untersuchung im ADAC Ecotest

Ob elektrisch unterwegs, mit Verbrennungsmotor oder mit einer Kombination aus E-Motor und Kraftstoff: Plug-in-Hybride schneiden bei ihren Verbrauchswerten oft nur mittelmäßig gut ab. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung im ADAC Ecotest. Danach erhalten nur zwei Fahrzeuge – der Hyundai IONIQ und der Volvo V60 T6 – vier von fünf möglichen Sternen. Der Mercedes GLE 350 de und BMW X5 xDrive schaffen sogar nur jeweils einen Stern. Die übrigen 19 untersuchten Modelle bekommen zwei oder drei Sterne.

Der ADAC hatte drei Nutzungsszenarien untersucht: Die elektrische Fahrt mit ausreichend geladener Batterie, die Fahrt mit dem Verbrennungsmotor und ein gemischter Betrieb, bei welchem die Batterie alle 100 km geladen wird. Spitzenreiter Hyundai punktet mit seiner aerodynamischen Karosserie über alle drei Szenarien hinweg. Der Volvo V60 T6, der ebenfalls vier Sterne erhält, verbraucht mit seinem hohen Gewicht etwas mehr.

Bei den Schlusslichtern, zwei SUV von BMW und Mercedes, schlägt vor allem das hohe Gewicht von über 2,5 Tonnen durch. Dieses Gewicht ist auf die großen Batterien zurückzuführen. Das Ergebnis zeigt: SUV mit großem Verbrennungsmotor sind selbst als Plug-in-Variante nicht umweltschonend.

Um einen Plug-in-Hybrid optimal zu nutzen, sollte die Batterie regelmäßig aufgeladen werden. Nur so können Autofahrer das Potenzial des zusätzlichen Elektromotors ausschöpfen sowie den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß signifikant reduzieren. Wegen der begrenzten Reichweite sind Plug-in-Hybride vor allem für Verbraucher interessant, die zuhause oder im Büro laden können.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Ladendiebe nach dreistem Diebstahl gestellt

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Gütersloh (MK) – Bereits am Freitag (08.01., 18.00 Uhr) stellten zivile Polizeibeamte drei tatverdächtige Personen an einem Lebensmitteldiscounter an der Neuenkirchener Straße, nachdem diese einen Ladendiebstahl begingen. Die drei Personen fielen den Beamten beim Betreten des Marktes auf. Im Geschäft beobachteten die zivilen Polizisten anschließend eine arbeitsteilige Vorgehensweise der beiden Männer und einer Frau. Während die Frau gemeinsam mit einem der Männer einen von zwei Einkaufswagen belud, begab sich der dritte Verdächtige in den Vorraum zum Ausgang. Hier positionierte dieser sich an der Eingangstür zum Verkaufsraum und blockierte die Tür, als der weitere Mann den Discounter mit einem vollbeladenen Einkaufswagen verließ. Die Frau des Trios verließ das Geschäft mit dem leeren Einkaufswagen ordnungsgemäß durch den Kassenbereich. Als die Tatverdächtigen das Diebesgut zum Auto schoben, wurden sie durch die zivilen Polizeibeamten gestellt und kontrolliert. Es handelte sich um eine 22-jährige Frau und zwei 25-jährige Männer mit Wohnsitz in Harsewinkel. Gegen das Trio wurde ein Strafverfahren mit dem Tatvorwurf des Bandendiebstahls eingeleitet.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4809675 OTS: Polizei Gütersloh Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Erstmalig Online-Mitgliederversammlung der SPD – „Die politische Arbeit muss weitergehen, auch und gerade wegen Corona!“

SPD-Ortsverein spricht sich einstimmig für Elvan Korkmaz-Emre als Kandidatin für die offizielle Bundestagskandidatur aus

„Die politische Arbeit muss weitergehen, auch und gerade wegen Corona!“, betonte Ralf Dräger als Vorsitzender zu Beginn der ersten Online-Mitgliederversammlung, die zweigeteilt am Donnerstag, den 7.1.2021 ab 19:30 Uhr als Videokonferenz mit der designierten Bundestagskandidatin Elvan Korkmaz-Emre und rund 20 Mitgliedern begann. Einen Tag später fanden dann die Wahl der Delegierten für den Kreisparteitag und der Wahlkonferenz am 13. Februar 2021 statt, auf der die offizielle Bundestagskandidatur erfolgt. Hier spricht sich der SPD-Ortsverein einstimmig für Elvan Korkmaz-Emre als Kandidatin aus.

Elvan Korkmaz-Emre

In der Videokonferenz stellte Korkmaz-Emre ihre Motivation für eine erneute Kandidatur vor und beantwortete umfassend Fragen der teilnehmenden Genossinnen und Genossen. Dabei unterstrich sie ihre Erfahrungen als verantwortliches Fraktionsmitglied in den Themen Digitale Agenda und Infrastruktur. Bei der Versorgung mit Breitbandinfrastruktur wollte Fraktionssprecher Reinhard Hemkemeyer dann auch wissen, wann denn die 100% Abdeckung mit dem schnellen Internet in Harsewinkel erfolgt? „Kurzfristig in dieser Legislaturperiode nicht mehr“, konnte Korkmaz-Emre dann auch nur vertrösten, „aber deswegen ist das Ziel nicht aus den Augen, nur brauchen wir dafür ein starkes Ergebnis für die SPD!“

Neben weiteren Themen berichtete sie dann auch von dem Wandel innerhalb der Fraktion, dem Verhältnis zur Parteispitze und dem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. „Das ist kein Vergleich zum ersten Jahr meiner Tätigkeit in Berlin, da ist jetzt richtig Ruhe eingekehrt“, wobei sie selbst ihr erstes Jahr auch als Eingewöhnung in die neue Tätigkeit brauchte, um jetzt mit Volldampf an den politischen Themen zu arbeiten.

„Das Familienpolitik für mich jetzt eine besondere Relevanz hat, liegt auf der Hand“, sagte Korkmaz-Emre, die mit der kleinen Tochter Elisa (8 Monate) und ihrem berufstätigen Mann (Rechtsanwalt in Berlin) jetzt deutlich mehr organisieren muss. Hier hilft die eigene Familie mit, doch ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für junge Familien insgesamt notwendig, um Beruf und Familie gleichberechtigt unter einem Hut zu bekommen.

So verwundert es auch nicht, dass ihre Kandidatur als Bundestagsabgeordnete einstimmig vom SPD-Ortsverein unterstützt wurde. Als Delegierte wurden gewählt: Rieke Vartmann, Hans Feuß, Ralf Dräger, Jürgen Dirkorte, Florian Hinney, Caroline Hanemann, Dennis Lassak, Tülay Pehlivan und Maria Spahn-Wagner. Als Ersatzkandidaten wurden gewählt: Elke Hemkemeyer, Alina Feldhaus, Robert Keller, Michael Wagner, Luca Wördemann und Ulrich Kleine.

(Text- und Bildquelle: SPD Harsewinkel)

Stiftung Warentest: 31 Kassen erhöhen Beiträge

Krankenkassen

Zum Jahresanfang haben 31 der geöffneten Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest. Die Beitragssteigerungen liegen zwischen 0,1 und 0,8 Prozentpunkten. 44 Kassen behalten stabile Beiträge, nur 1 Kasse hat den Beitrag gesenkt. Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist jetzt noch einfacher als bisher.

Der Wechsel ist seit 2021 bereits nach einem Jahr statt nach eineinhalb Jahren Mitgliedschaft möglich. Zudem müssen Versicherte kein Kündigungsschreiben mehr an ihre bisherige Krankenkasse schicken. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht aus. Alles Weitere regeln alte und neue Kasse untereinander.

Mit dem Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Kasse lassen sich in vielen Fällen einige Hundert Euro pro Jahr sparen. „Versicherte sollten aber nicht allein auf den Preis achten, sondern auch auf die Leistungen“, rät Testleiterin Sabine Baierl-Johna. Zuschüsse zum Beispiel zur Zahnreinigung, zur Osteopathie-Behandlung oder zu einem Gesundheitskurs können viel wert sein.

Auch der Blick ins Bonusprogramm der eigenen Kasse lohnt sich seit 2021 noch mehr. Schon für einzelne gesundheitsfördernde Maßnahmen müssen Kassen nun einen Bonus gewähren. Bisher gab es einen Bonus oft erst, wenn Versicherte mehrere Maßnahmen durchgeführt haben.

Die Datenbank der Stiftung Warentest mit Tarifen und Leistungen von derzeit 70 Krankenkassen ist laufend aktualisiert unter www.test.de/krankenkassen abrufbar.

 

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Bürenkemper: Kuchen & Brot des Monats Januar nicht verpassen

Roggenbrot 1000 g und Pudding-Berliner im Januar zu stark vergünstigten Preisen genießen

Da sich bei Bürenkemper alles ums Backen und den echten Genuss dreht, möchten wir Ihnen gerne unser umfangreiches Sortiment vorstellen und Sie mit unseren Kuchen- & Brot-Angeboten des Monats zu stark vergünstigten Preisen verwöhnen.

Kuchen des Monats:

Pudding-Berliner – im Januar nur 1,30 € anstatt 1,70 €

Brot des Monats:

Roggenbrot 1000 g – im Januar nur 1,99 € anstatt 3,45 €

 

Entdecken Sie die Vielfalt. Gönnen Sie sich selbst eine kleine Auszeit und holen Sie sich einfach die hochqualitative und meisterhafte Backtradition von Bürenkemper zu sich nach Hause. Fragen Sie in unseren Backshops unbedingt nach dem aktuellen Brot und dem aktuellen Kuchen des Monats.