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Keine Nachholtermine für die entfallene Leerung der Gelben Tonnen und der Restmülltonnen!

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Zusätzliche Abfallbeutel bei Restmüll und Gelber Tonne nutzen

Wegen der schwierigen Wetterbedingungen musste in dieser Woche die Leerung der Gelben Tonnen sowie der Restmülltonnen ausfallen. Nach Aussagen der zuständigen Entsorgungsunternehmen können aus organisatorischen Gründen die Leerungen nicht nachgeholt werden. Bei den nächsten regulären Leerungsterminen können aber zusätzliche Abfallbeutel (nur in der Größe des Tonnenvolumens) neben den Müllgefäßen dazugestellt werden. Hierzu dürfen handelsübliche geeignete Plastiksäcke verwendet werden.

Aufgrund der erhöhten Müllmenge kann es an den einzelnen Tagen länger als üblich dauern, bis alle Behälter geleert sind. Die Tonnen sollten ab 6 Uhr morgens zur Leerung bereitstehen. Die Mülltonnen sollten so aufgestellt werden, dass sie durch die Mitarbeiter nicht über Schneehaufen hinweggezogen werden müssen bzw. dass das Müllfahrzeug die Tonnen mit seinem Greifarm problemlos erreichen und heben kann.

Der Recyclinghof bleibt bis zum Ende der Woche geschlossen. In der kommenden Woche soll auch hier der Betrieb zu den bekannten Öffnungszeiten wieder aufgenommen werden.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Zu- und Absageverfahren für einen Kitaplatz oder ei-nen Platz in Kindertagespflege startet

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Kita-online-Portal „Kivan“

Für das neue Kindergartenjahr 2021/2022 hat der Kreis Gütersloh das bisherige Anmeldeverfahren für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock sowie für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz durch das Kita-online-Portal „Kivan“ abgelöst. Alle betroffenen Eltern wurden Ende vergangenen Jahres vor dem offiziellen Start des Anmeldeverfahrens in einem persönlichen Schreiben durch den Kreis Gütersloh informiert.

Das Verfahren der Zu- und Absagen startet in den Kommunen Schloß Holte-Stukenbrock und Herzebrock-Clarholz am 17. Februar. In Versmold und Harsewinkel, wo ‚Kivan‘ bereits etabliert ist, startet die Vergabe ebenfalls am 17. Februar. Die Anmeldephase in diesen vier Kommunen dauert bis zum 3. März.

Die Zu- und Absagen werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten Prioritäten eins, zwei und drei in dem Programm erteilt. Die Eltern werden per Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen.

Für den Fall, dass in allen drei von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein entsprechender Platz frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder gegebenenfalls wieder frei werden und werden in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen den Eltern ein entsprechendes Angebot machen.

Sollten Eltern auf einen Platz im nächsten Kita-Jahr (2022/2023) warten wollen, so können die Eltern ab dem 24. März ihre Bedarfsmeldung in ‚Kivan‘ bearbeiten.

Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass seit dem 1. August 2020 die Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – Masernschutzgesetz – vom November 2019).

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh)

Corona und Autofahren: Das gilt im Lockdown

ADAC Straßenwacht leistet uneingeschränkt Pannenhilfe

Die für den Lockdown getroffenen Einschränkungen gelten auch für Autofahrer. Das Autofahren ist grundsätzlich erlaubt, Ausflüge sind allerdings örtlich untersagt und auch auf die jeweiligen Ausgangssperren müssen Autofahrer achten. Darauf weist der ADAC hin. So sind wie in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld auch im Auto nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person erlaubt. Ab welchem Alter Kinder als Personen gelten, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Wo immer möglich sollte auch im Auto Abstand gewahrt werden. Doch es darf auch dann mit dem erlaubten Personenkreis gefahren werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Fahrten mit Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sollten auf das Nötigste beschränkt werden. Ein Mundschutz ist zwar nicht vorgeschrieben, aber ratsam.

Generell ist es beim Autofahren erlaubt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dabei muss das Gesicht erkennbar bleiben. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen. Die Maske am Rückspiegel aufzuhängen, ist allerdings keine gute Idee, da sie dort die Sicht beeinträchtigen kann.

Beim Tanken sind die Abstandsregeln zu beachten, außerdem gilt eine Maskenpflicht. Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder medizinische Maske) ist daher schon beim Aussteigen und während des Tankvorgangs zu tragen. Werkstätten sind geöffnet, da diese als systemrelevant gelten. Auch die Prüfstationen sind aktuell nicht vom Lockdown betroffen und können weiterhin prüfen, da die Hauptuntersuchung eine behördliche Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit darstellt. Autofahrer sollten aber einen Termin vereinbaren und nicht spontan zur Prüforganisation fahren. Aktuell sind auch Waschanlagen weiter geöffnet.

Die ADAC Straßenwacht ist auch während des Lockdowns für havarierte Mitglieder da und leistet Pannenhilfe. Alle Fahrer des ADAC orientieren sich an den vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. Februar 2021

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Bund-Länder-Gespräche

Am 10. Februar 2021 haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin zu den weiteren Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus beraten. Die Beschlüsse werden nun von den Ländern in den Corona-Schutzverordnungen umgesetzt. Diese werden wie üblich unmittelbar veröffentlicht, sobald sie vorliegen.

Die wichtigsten Ergebnisse der Beratungen im Überblick:

Wird der Lockdown verlängert? Welche Regeln gelten?

Die derzeit gültigen Maßnahmen und Regeln werden bis einschließlich 7. März 2021 verlängert. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt bestehen und wichtigstes Instrument im Kampf gegen die Pandemie. Das heißt: Private Treffen im öffentlichen Raum sind weiterhin auf Angehörigen des eigenen Hausstands mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person (die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann) gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll weiterhin verzichtet werden. Auch die bestehenden Regeln für den Einzelhandel, die Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben vorerst bestehen.

Warum wird der Lockdown verlängert?

Die Maßnahmen des Lockdowns zeigen Wirkung. Allerdings breiten sich derzeit neue, hoch ansteckende Varianten des Coronavirus, so genannte Mutationen, schnell aus. Die Gefahr erneut exponentiell steigender Infektionszahlen ist groß, weil die Ansteckungsrate der mutierten Varianten höher ist. Es gilt daher jetzt eine Wellenbewegung zu vermeiden. Daher haben Bund und Länder in einem breiten Konsens beschlossen, die geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Vor dem Hintergrund der Virusmutationen müssen Öffnungsschritte sehr vorsichtig und behutsam erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.

Ab wann dürfen Friseure öffnen?

Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, mit Reservierungen und unter Nutzung medizinischer Masken ab dem 1. März 2021 wieder öffnen. Dieser Schritt ist vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Hygiene vor allem für ältere Menschen wichtig.

Wie geht es weiter?

Die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt: Das Virus und seine Entwicklung sind dynamisch.

Daher hat man sich am 10. Februar 2021 in der Bund-Länder-Runde darauf verständigt, dass die nächsten Öffnungsschritte ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den Ländern unternommen werden können.

Diese nächsten Öffnungsschritte beinhalten u.a. den Einzelhandel, Museen, Galerien und derzeit noch geschlossene körpernahe Dienstleistungen. Dazu berät die nordrhein-westfälische Landesregierung derzeit. Bund und Länder werden in den kommenden Wochen gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen, das sich vorrangig am landesweiten sowie regionalen Infektionsgeschehen orientiert.

Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz ist für den 3. März 2021 vorgesehen.

Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien werden bis dahin mit dem Chef des Bundeskanzleramtes die Erarbeitung nächster Schritte einer Öffnungsstrategie für weitere Lebensbereiche fortsetzen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Abfuhr der Bio- und Papiertonne wie gewohnt + Zusätzliche Abfallbeutel bei Restmüll und Gelber Tonne + Recyclinghof öffnet nächste Woche

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Tonnen werden nicht nachträglich geleert

Wegen der schwierigen Wetterbedingungen musste in dieser Woche die Leerung der Gelben Tonnen sowie der Restmülltonnen ausfallen. Nach Aussagen der zuständigen Entsorgungsunternehmen können aus organisatorischen Gründen die Leerungen nicht nachgeholt werden. Bei den nächsten regulären Leerungsterminen können aber zusätzliche Abfallbeutel (nur in der Größe des Tonnenvolumens) neben den Müllgefäßen dazugestellt werden. Hierzu dürfen handelsübliche geeignete Plastiksäcke verwendet werden. Die Mülltonnen sollten so aufgestellt werden, dass sie durch die Mitarbeiter nicht über Schneehaufen hinweggezogen werden müssen bzw. dass das Müllfahrzeug die Tonnen mit seinem Greifarm problemlos erreichen und heben kann.

Aufgrund der erhöhten Müllmenge kann es an den einzelnen Tagen länger als üblich dauern, bis alle Behälter geleert sind. Die Tonnen sollten ab 6 Uhr morgens zur Leerung bereitstehen. Die Abfuhr der Bio- und Papiertonnen kann in den nächsten Woche planmäßig durchgeführt werden – unter der Voraussetzung, dass Wetter- und Schneelage es zulassen.

Der Recyclinghof bleibt bis zum Ende der Woche geschlossen. In der kommenden Woche soll auch hier der Betrieb zu den bekannten Öffnungszeiten wieder aufgenommen werden.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kein Wochenmarkt am Samstag!

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Der Wochenmarkt fällt aus!

Der Wochenmarkt am kommenden Samstag, den 13. Februar findet aufgrund der Wetterverhältnisse nicht statt.

Ob die Marktstände am kommenden Dienstag auf dem Alten Markt wieder aufgebaut werden können, wird vom Ordnungsamt in Absprache mit den Marktbeschickern zu Beginn der kommenden Woche entschieden.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Statistisches Bundesamt: Einzelhandelsumsatz im Dezember 2020 um 9,6 % niedriger als im Vormonat

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comTextilien, Bekleidung, Schuhe fast -40 %, Internet- und Versandhandel +31 %

Einzelhandelsumsatz, Dezember 2020 (vorläufig)

-9,6 % zum Vormonat (real, kalender- und saisonbereinigt)

-9,3 % zum Vormonat (nominal, kalender- und saisonbereinigt)

+1,5 % zum Vorjahresmonat (real)

+2,6 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Jahresergebnis 2020 (vorläufig)

+3,9 % im Jahr 2020 gegenüber 2019 (real, vorläufig)

+5,1 % im Jahr 2020 gegenüber 2019 (nominal, vorläufig)

Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Dezember 2020 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 9,6 % und nominal (nicht preisbereinigt) 9,3 % weniger umgesetzt als im November 2020. Dieser Rückgang lässt sich mit dem erneuten Corona-Lockdown erklären, der eine Teilschließung des Einzelhandels ab dem 16. Dezember 2020 und somit einen teilweisen Wegfall des Weihnachtsgeschäfts bedeutete.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg der Umsatz real um 1,5 % und nominal um 2,6 %. Im Vergleich zum Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war der Umsatz im Dezember 2020 kalender- und saisonbereinigt real 2,6 % niedriger.

Große Unterschiede zwischen den Branchen

Die verschiedenen Branchen des Einzelhandels haben sich im Dezember sehr unterschiedlich entwickelt, je nachdem, ob und wie stark sie von den Einschränkungen betroffen waren.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Dezember 2020 real 6,3 % und nominal 8,7 % mehr um als im Dezember 2019. Dabei lag der Umsatz der Supermärkte, SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte real 7,1 % und nominal 9,5 % über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln (wie zum Beispiel der Facheinzelhandel mit Obst und Gemüse, Fleisch, Backwaren oder Getränken) setzte im entsprechenden Vergleich real 0,5 % und nominal 3,1 % mehr um.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln sanken die Umsätze im Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 1,5 % und nominal um 1,1 %. Der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren sowie der Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser) brach real um 39,6 % beziehungsweise 26,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat ein. Seit dem 16. Dezember 2020 sind diese Geschäfte weitgehend geschlossen. Ebenfalls betroffen war der Handel mit Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf mit einem Rückgang von 4,8 % im Vergleich zu Dezember 2019.

Von den Geschäftsschließungen stark profitiert hat indes der Internet- und Versandhandel mit real + 31,0 % und nominal + 31,9 %.

Im gesamten Jahr 2020 setzte der Einzelhandel in Deutschland real 3,9 % und nominal 5,1 % mehr um als im Vorjahr.

Methodische Hinweise:

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen unabhängig. In der aktuellen Corona-Krise kann es durch die zeitweise starken Rückgänge und Anstiege zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen. Wichtig sind beide Betrachtungsweisen: Wie ist die konjunkturelle Entwicklung gemessen am Vormonats-/Vorquartalsvergleich, und wie weit ist der Aufholprozess im Vergleich zum Vorjahresniveau? Um zusätzlich einen direkten Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird bis auf Weiteres in allen Pressemitteilungen zu Konjunkturindikatoren, die kalender- und saisonbereinigt vorliegen, ein Vergleich zum Februar 2020 beziehungsweise zum 4. Quartal 2019 dargestellt.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

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Stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft schreibt Brandbrief an Landes- und Bundespolitik

Situation im Einzelhandel – Angst macht sich breit

In Anbetracht der durch den Lockdown verursachten prekären Lage für örtliche Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen hat sich Bernhard Brockmann, stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft, mit einem Brandbrief an Ralph Brinkhaus und weitere verantwortliche Personen der Landes- und Bundespolitik gewandt. Ralph Brinkhaus ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages sowie seit September 2018 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und er wuchs in Rietberg/Mastholte auf.

Bernhard Brockmann macht in seinem Brief deutlich, dass es bereits „fünf nach zwölf“ ist und ortsansässigen Einzelhändlern, Gastronomen, Friseuren, Sportstudios und Co. dringend eine Perspektive aufgezeigt werden muss und die Politik die „Kleinen“ nicht im Stich lassen darf.

Der Brief von Bernhard Brockmann im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

ich schreibe heute aus aktuellem Anlass und in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft und betroffener Einzelhändler.

Mir ist völlig klar, dass im Moment sicherlich viele Beschwerden ankommen oder Leid geklagt wird. Allerdings muss ich dies aus persönlicher Betroffenheit als auch als Repräsentant von Geschäftsleuten in Harsewinkel gerade als unerheblich betrachten. Gleichwohl komme ich auch direkt zur Sache und möchte darauf hinweisen, dass es nicht mehr fünf vor zwölf ist, sondern vielmehr bereits fünf NACH zwölf.  

Wir tragen alle die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit! Dies möchte ich an dieser Stelle sehr betonen! Es wurden Hygiene-Konzepte erarbeitet und wir haben uns als Kaufmannschaft vieles einfallen lassen, um die Bekämpfung dieses verdammten Virus mit der Einhaltung der Vorgaben von oben zu unterstützen. Auch spricht nichts gegen einen Lockdown, den wir übrigens auch als notwendig erachten.

Was aber dagegen spricht ist, wie die Politik damit umgeht bzw. wie sie Maßnahmen ergreift. Wie soll denn der stationäre Einzelhandel überleben, wenn große Lebensmittelmärkte auch „unsere“ Waren ins Sortiment nehmen?! Beispielsweise erhält man im Marktkauf in Gütersloh alles, was man möchte: Koffer, Handtücher, Decken, Kleidung usw. Was hat das bitteschön mit dem täglichen Bedarf zum Leben zu tun?! Natürlich muss die Lebensmittelversorgung gesichert sein, aber die Politik schafft hier mit der lapidaren Vorgehensweise eine erdrückende Konkurrenz, gegen die ein Kleiner niemals ankommen kann!

Wie denn auch??? Die Geschäfte sind geschlossen, mit großem Aufwand werden telefonische Bestellungen entgegengenommen und dem Kunden nach Absprache vor dem Geschäft quasi vor die Füße geworfen, um persönlichen Kontakt zu vermeiden. Das alles tragen wir gerne mit: für unsere treuen Kunden und natürlich, damit wir eine Perspektive haben!

Die großen Händler und Ketten graben mit ihrem Vorgehen dem Einzelhändler aber wortwörtlich das Wasser ab. Vom Internethandel wollen wir hier nicht mal groß sprechen, wobei hier erschwerend hinzukommt, dass in diesem Land nicht mal die Steuern dafür gezahlt werden! Steuern, die aber dringend für die Genesung der Wirtschaft benötigt werden!

In dem Zusammenhang möchte ich auch direkt darauf hinweisen, dass wir Einzelhändler es sind, die vor Ort die Vereine und gemeinnützige Organisationen unterstützen durch Spenden, neue Trikots usw.! Von den großen Filialisten und Vollsortimentern kenne ich das nicht – vielleicht habe ich es aber auch nur nicht gesehen?!

Meine Frage nun ganz direkt: Wie stellt sich die Politik hier vor, wenigstens ein bisschen Gerechtigkeit im Handel zu schaffen? Wie wird es für uns Einzelhändler weitergehen? Wo soll das Geschäftssterben durch den Lockdown verhindert werden?

Hierzu eine ganz pragmatische und vielleicht ketzerische Frage: Wer kommt denn bitte auf die Idee, die Förderung um den getätigten Umsatz zu kürzen? Umsatz ist doch nicht gleich Ertrag! Beispiel: wenn ich z. B. eine Kamera für 500,- € verkaufe, habe ich einen Umsatz in der Kasse von 500,- € ABER nur einen Ertrag von 30,- € der mir bleibt. 30,- € um davon Miete, Strom und Mitarbeiter zu bezahlen! In den Förderprogrammen werden beispielsweise die monatlichen Fixkosten übernommen, was schon mal sehr hilft – was ist aber mit dem Unternehmerlohn? Ich kann keine Kurzarbeit beantragen, aber man möchte die Miete für meine Wohnung, Wassergeld, Lebensmittel usw. von mir haben. Wovon soll ich das bezahlen?

Wird denn eigentlich nicht zugehört? In vielen Gesprächen mit Geschäftskollegen und auch mit den Kunden wird mir dies gesagt. Überall wächst der Verdruss, aber ist das nicht die logische Konsequenz, weil diverse Dinge und Entscheidungen einfach nicht mehr nachvollzogen werden können?

Dauernd höre ich „gucke gar keine Talkshows mehr, weil da nur an der Realität vorbeigeredet wird“.

Warum ist die Politik so fernab der Menschen und den tatsächlichen Problemen? Es geht hier ganz klar um Existenzen und die fehlenden Perspektiven! Wie soll man denn weitermachen und sich motivieren, wenn man nicht mal weiß, wie es alleine finanziell weitergehen soll? Wenn man nicht weiß, wie man Vermieter, Mitarbeiter, Lebensmittelkosten und evtl. Kredite bedienen soll?

Sehr viele sind wortwörtlich am Anschlag.  

Mein eindringlicher Appell, damit nach dem Lockdown und einer hoffentlich eintretenden Entspannung der Lage überhaupt noch Einzelhändler vorhanden sind: bitte Gerechtigkeit schaffen!

Vollsortimenter einschränken auf ihr Kerngeschäft, damit der stationäre Einzelhändler überhaupt eine Chance, seine Kunden eingeschränkt zu behalten und ein Minimum an Einnahmen zu generieren. Damit „der Kleine“ nicht im ohnehin schon schwierigen Marktumfeld noch gänzlichst abgehängt und kaputtgemacht wird.

Ohne ein Handeln der Politik, um ein faires Umfeld zu schaffen, wird es ziemlich düster werden in den Innenstädten und die Diversität wird sterben.

Die Pandemie werden wir hoffentlich überwinden, aber wenn jetzt nicht gehandelt wird, sind die Aussichten auf ein danach nicht gerade rosig und sicherlich nicht das, was man sich wünschen kann!

Mit sorgenvollen Grüßen – Bernhard Brockmann (Stellvertretender Vorsitzender der Harsewinkeler Werbegemeinschaft)

Kreis GT: Kuper, Tigges und Adenauer besuchen Impfzentrum

Kurz vor dem Start des Impfzentrums im Kreis Gütersloh: (v.l.) André Kuper, Sven-Georg Adenauer, Dr. Michael Hanraths, Bernhard Riepe und Raphael Tigges (Foto: Kreis Gütersloh).
Kurz vor dem Start des Impfzentrums im Kreis Gütersloh: (v.l.) André Kuper, Sven-Georg Adenauer, Dr. Michael Hanraths, Bernhard Riepe und Raphael Tigges (Foto: Kreis Gütersloh).

Start im Impfzentrum des Kreises Gütersloh

Am Montag, 8. Februar, starteten die Impfungen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Personen über 80 Jahren konnten sich dort mit einem Termin impfen lassen. Kurz vor dem Start trafen sich Landtagspräsident André Kuper und Raphael Tigges, Mitglieder des NRW-Landtags, mit Landrat Sven-Georg Adenauer zum Gedankenaustausch im Impfzentrum.

Bei einem Rundgang erhielten die drei CDU-Politiker einen Einblick in das Impfzentrum und die Abläufe. Bernhard Riepe, organisatorischer Leiter, führte sie schrittweise von der Anmeldung durch die Impfstraßen bis hin zum Check-Out. Auch der ärztliche Leiter Dr. Michael Hanraths beantwortete Fragen rund um die Impfungen und die Aufklärungsgespräche, die er mit den Impflingen führt. In den einzelnen Bereichen warteten die Mitarbeitenden des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdienstes auf die ersten Impflinge. Landrat Adenauer bedankte sich bei ihnen: „Vielen Dank für Ihren Einsatz. Sie leisten tolle Arbeit!“

Rund zwei Wochen hatte das Team Zeit das Gebäude bezugsfertig zu machen. Seit Mitte Dezember ist alles fertig umgebaut und für die Impfungen bereit. „Es ist beeindruckend, was auf dem Gelände entstanden ist. Ich danke allen, die dabei mitgewirkt haben und ebenso allen, die hier vor Ort helfen, damit die Impfungen im Kreis Gütersloh schnell und reibungslos laufen“, so Kuper. „Toll was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier auf die Beine gestellt haben. Ein riesiges Dankeschön an alle“, bedankt sich Tigges für die Arbeit aller Beteiligten.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)