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TSG Handball: Gemeinsam mit dem Bus zum Oberligaspiel bei HSG Gevelsberg!

Die Handballer der TSG Harsewinkel möchten den Schwung aus dem gelungenen Saisonstart mitnehmen und auch in Gevelsberg punkten. Für die entsprechende Unterstützung sollen möglichst viel Fans aus Harsewinkel sorgen und aus diesem Grund wird am Freitag ein Bus für die Auswärtstour eingesetzt.

Anmeldungen sind bei Heiner Obermeyer unter heiner.obermeyer@gmx.de sowie telefonisch unter 0173-5159912 möglich. Unkostenbeitrag 10 Euro. Getränke können an Bord erworben werden. Abfahrt ist am Freitag um 17:00 Uhr am Busbahnhof Harsewinkel.

Ladeverluste bei E-Autos – ADAC untersucht, wie viel Strom beim Laden verloren geht

Ladeverluste an der Haushaltssteckdose (Bildrechte: ADAC).
Ladeverluste an der Haushaltssteckdose (Bildrechte: ADAC).

Elektroautos ziehen beim Laden mehr Energie aus dem Stromnetz als in der Batterie gespeichert wird. Während bei vielen elektrotechnischen Geräten der Wirkungsgrad eine wichtige Angabe im Datenblatt ist, schweigen sich die Hersteller von Elektroautos über die Höhe der Ladeverluste aus.

Der ADAC hat ermittelt, wie diese Ladeverluste entstehen und welche Lademöglichkeiten am effizientesten sind. Dabei haben die Experten das Laden an der Haushaltssteckdose mit dem Laden an einer Wallbox verglichen. Als Testfahrzeuge standen der Renault ZOE, das Tesla Model 3, der VW ID.3 und der Fiat 500e zur Verfügung.

Die größten Verluste – zwischen 10 und 30 Prozent – entstehen dabei an der Haushaltssteckdose. Besonders der Renault ZOE schnitt hier mit knapp 30 Prozent Verlust extrem schlecht ab. Mit eingerechnet ist beim heimischen Laden jedoch auch die Verkabelung zur Steckdose, hier sind bereits (nach Norm DIN VDE 0100) bis zu 4 Prozent Leitungsverlust möglich. Mit einer Wallbox sinken die Verluste dank der deutlich kürzeren Ladedauer auf 5 bis 10 Prozent. Am effizientesten war der Fiat 500e, bei dem nur gut 5 Prozent Verlust anfielen.

Bei sehr niedrigen Temperaturen ziehen einzelne Elektroautos in Ausnahmefällen auch noch Energie aus dem Stromnetz, um ihre Batterie zu heizen, wie z.B. der VW ID.3 (Software 2.3). In diesen Fällen kann der Verlust auf bis zu 20 Prozent ansteigen.

Sowohl Haushaltssteckdose als auch Wallbox stellen das Elektroauto vor die gleiche Herausforderung. Sie liefern Wechselstrom, der für die Batterien in Gleichstrom umgewandelt werden muss. Das übernimmt das OnBoard-Ladegerät. Dabei entstehen etwa 5 bis 10 Prozent Umwandlungsverlust in Form von Wärme.

Unabhängig, ob man mit Haushaltssteckdose oder Wallbox lädt, sollte beachtet werden, dass während des gesamten Ladevorgangs die Bordelektronik und ein Teil der Steuergeräte des Fahrzeugs aktiv sind und somit Strom verbrauchen. Beim Laden an Wechselstrom gilt also die Faustformel: Je höher die Ladeleistung, desto kürzer der Ladevorgang und damit auch die Zeit, in der Ladeverlust entstehen.

Um größeren Ladeverlust zu vermeiden, sollten Verbraucher an einer Wallbox mit 11 oder 22 kW laden. Im Winter sollte möglichst gleich nach Fahrtende aufgeladen werden, solange die Batterie noch warm ist. Hersteller sollten außerdem die Ladeverluste für verschiedene Lademöglichkeiten transparent darstellen.

Detaillierte Informationen zur ADAC Studie finden Sie unter www.adac.de

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Ermittlungsverfahren nach Fußballspiel in Marienfeld eingeleitet

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am Sonntagnachmittag (02.10., 16.59 Uhr) wurde die Polizei über Auseinandersetzungen während und nach einem Fußballspiel am Anton-Bessmann-Ring informiert. Im Zuge der ersten Ermittlungen vor Ort, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen 31-jährigen Mann aus Gütersloh eingeleitet. Der 31-jährige Spieler steht in Verdacht den Schiedsrichter der Partie verbal bedroht zu haben. In Folge der verbalen Bedrohung zum Ende des Spiels, soll der Schiedsrichter aus einer Personengruppe heraus auch einen Schlag von einer bislang nicht bekannten Person abbekommen haben. Bis zum Eintreffen der Polizei flüchtete der Mann daraufhin in eine Kabine. Neben den Angaben zu der Bedrohung, wurden auch Angaben über den Wurf einer Plastikflasche nach dem Spiel in Richtung des Schiedsrichters gemacht. Die Ermittlungen dazu dauern an. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu den beschriebenen Vorfällen machen? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Geführter Rundgang zu 800 Jahren Klostergeschichte mit Stadtführerin Bärbel Tophinke

Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.
Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.

Auf den Spuren eines mittelalterlichen Marienfeld: 1185 gründeten Zisterziensermönche gemeinsam mit angesehenen Rittern ihrer Zeit ein Kloster in der ärmlichen Bauernschaft Hundingen, dem heutigen Marienfeld. Das Kloster sollte sich zu einem der bedeutendsten Klöster Westfalens mit überregionalem Einfluss auf das geistliche und weltliche Leben entwickeln. Wie dies gelang und wie ein Streit zwischen dem Kaiser Barbarossa und Heinrich dem Löwen Marienfeld zu Wohlstand verhalf, vermittelt Ihnen Stadtführerin Bärbel Tophinke während eines Rundganges durch die ehemalige Abteikirche. Der Rundgang wird in Kooperation mit der Volkshochschule Verl, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock unter der Kursnummer 22-19202H angeboten.

Termin: Samstag, der 8. Oktober 2022
Beginn: 15:00 Uhr
Dauer: ca. 90 Minuten
Strecke: 1km
Kosten: 5,00 € pro Teilnehmer:in, ermäßigt 2,50 €

Die Zahlung erfolgt in bar vor Ort. Treffpunkt: Brunnenhaus gegenüber dem Hotel Klosterpforte. Die Anmeldung wird erbeten bei der VHS oder bei der Gästeführerin Bärbel Tophinke unter 0160 97736188 oder per E-Mail an Bärbel willkommen@geschichte-anders-erzaehlt.de.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Netzwerk Ess-Störungen Kreis GT: Essstörungen und Social Media, Fallstrick oder Auffangnetz?

Von links: Alina Skobowsky, Frauenberatung/Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt Gütersloh, Svenja Karweger, Beratung & Fachstelle für Suchtvorbeugung, Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V., Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh, Ruth Walter, Beratung & Fachstelle für Suchtvorbeugung, Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V. (Foto: Kreis Gütersloh).
Von links: Alina Skobowsky, Frauenberatung/Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt Gütersloh, Svenja Karweger, Beratung & Fachstelle für Suchtvorbeugung, Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V., Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh, Ruth Walter, Beratung & Fachstelle für Suchtvorbeugung, Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V. (Foto: Kreis Gütersloh).

Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen… so sagt es der Volksmund. Für viele Jugendliche, aber auch für erwachsene Menschen verkehrt sich die Redensart jedoch ins genaue Gegenteil, für sie wird das Essen sprichwörtlich zum „roten Tuch“, sie leiden an Ess-Störungen.

Soziale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Landläufig gelten sie im Kontext von Essstörungen als Gefahrenpotenzial, da Schönheitsideale widergespiegelt werden, die nicht der Realität entsprechen. Doch sind Soziale Medien im Kontext von Essstörungen wirklich nur Fallstricke oder können Sie auch ein Auffangnetz darstellen? Damit beschäftigte sich jetzt eine Veranstaltung, die vom Netzwerk Ess-Störungen des Kreises Gütersloh für ein Fachpublikum angeboten wurde. Die Referentinnen kamen von der Caritas Gütersloh und der Frauenberatungsstelle Gütersloh.

Eine Orientierung an unrealistischen Idealen in sozialen Medien kann sehr gefährlich werden. Auch Pro-Essstörungs-Inhalte im Netz können potentielle Gefahren darstellen. Diese bilden Essstörungen verherrlichend ab und beinhalten beispielsweise Handlungsanweisungen, Gebote, Glaubenssätze oder Hungerwettbewerbe, geschlossene Foren, deren Aufnahme an detaillierte Daten und Wünsche zum eigenen Aussehen gekoppelt sind und sogenannte Magercoaches. Gerade Letzteres geschieht häufig an der Grenze zur sexualisierten Gewalt. Es werden Nacktfotos von Nutzerinnen und Nutzern gefordert, die zum Teil noch minderjährig sind, um ihnen vermeintlich beim Abnehmen zu helfen. Die Fotos werden im Anschluss zur Erpressung verwendet.

Es gibt allerdings auch Seiten in den Sozialen Medien, die zur gesellschaftlichen Entstigmatisierung von Essstörungen beitragen können. Diese erkennen das Krankheitsbild an, beinhalten Hilfehinweise auf therapeutische Angebote und ausdrückliche Hinweise darauf, dass ein destruktiver Umgang mit der Essstörung nicht geduldet wird. Die Nutzung der Seiten unterliegt keinerlei Aufnahmekriterien.

Das Netzwerk Ess-Störung empfiehlt eine Auswahl an Hashtags und Accounts (unter anderem):

#selbstliebe – #normalizenormalbodies – #bodypositivity – #selflove – #respectmysize

@maedelsabende – @pink_stinks – @chessieking – @hanna_bohnekamp

Grundsätzlich zeigt sich, dass Kenntnis und Umgang mit potentiell gefährlichen Online-Inhalten sowie eine kritische Reflexion, der im Internet vermittelten Idealbilder als wichtige Medienkompetenz einzustufen sind.

Um einen Veränderungsprozess bei betroffenen Personen anzustoßen, kann ein Gespräch auf einer niederschwelligen Basis beginnen. Wichtig ist es für alle Menschen, die mit der gefährdeten Zielgruppe zu tun haben, ansprechbar, interessiert zu sein und offen ins Gespräch zu gehen. Hierfür bietet der Kreis Gütersloh zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote. Das Netzwerk Essstörungen im Kreis Gütersloh hat vor zwei Jahren die Broschüre Ess-Störungen neu aufgelegt. Diese beinhaltet neben allgemeinen Informationen zu Essstörungen einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung sowie die Hilfsangebote im Kreisgebiet. Diese sind erhältlich bei allen Mitwirkenden des Netzwerks.

Im Netzwerk Ess-Störungen, das 2010 gegründet wurde, engagieren sich:
  • die Schulpsychologie
  • die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh
  • die Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle (BIGS) des Kreises Gütersloh
  • die Caritas Sucht- und Drogenhilfe
  • die Frauenberatungsstelle/Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt Gütersloh
  • die pro familia Beratungsstelle Gütersloh
  • der Fachbereich Schule und Jugend der Stadt Gütersloh
  • die Gleichstellungsstelle des Kreises Gütersloh

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Unfall auf der Marienfelder Straße am Dienstagmorgen

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Gütersloh (FK) – Dienstagmorgen (04.10., 07.59 Uhr) kam es auf der Marienfelder Straße in Höhe der Straße Auf der Kosten zu einem Verkehrsunfall. Derzeitigem Stand nach kam es zu dem Unfall, als ein 20-jähriger Mann aus Harsewinkel die Marienfelder Straße in Richtung Gütersloh entlang fuhr und zeitgleich eine 24-jährige Audi-Fahrerin aus Gütersloh die Straße Auf der Kosten in Richtung Am Stellbrink. Im Kreuzungsbereich kollidierten beide Autos miteinander. In der Folge überschlug sich der Ford des 20-jährigen Mannes. In der Böschung neben der Straße blieb der Wagen auf dem Dach liegen. Der 20-Jährige wurde mit schweren Verletzungen durch die Kräfte des Rettungsdienstes aus dem Auto befreit. Er wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus gefahren. Die 24-jährige Audi-Fahrerin wurde mit leichten Verletzungen in ein Gütersloher Krankenhaus gefahren. Zur Unfallaufnahme wurde der Bereich rund um die Unfallstelle bis ca. 10.00 Uhr gesperrt.

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Stiftung Warentest: THG-Prämie – mehrere Hundert Euro im Jahr sind für E-Auto-Halter drin

Eingespartes CO2 verkaufen und dafür Geld bekommen? Das geht – mithilfe von Dienstleistern. Für die Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 36 davon geprüft. Die Treibhausgasminderungs(THG)-Prämie fließt, wenn der E-Auto-Halter eingesparte CO2-Emissionen verkauft. Bis zu 350 Euro pro Jahr sind drin.

Privaten E-Mobilisten, die ihre CO2-Einsparung verkaufen möchten, empfiehlt Finanztest einen Dienstleister zu nutzen. Dieser kümmert sich um Abwicklung und Auszahlung der THG-Prämie. Seit kurzem ist hierfür ein neuer Markt entstanden. Laufend kommen neue Anbieter dazu. Neben Start-ups sind auch bekannte Autoversicherer wie die Huk oder Energiekonzerne wie EnBW eingestiegen.

„Wir haben 36 Dienstleister untersucht. Empfehlen können wir aber nur 14. Denn nur sie erfüllen unsere Mindestkriterien“, so Marion Weitemeier von Finanztest. Zu diesen Kriterien gehört, dass sich der Vertrag nach Auszahlung der Prämie nicht automatisch verlängert – sonst sind E-Auto-Halter gebunden, obwohl es vielleicht bald bessere Angebote gibt. Die Vertragslaufzeit sollte deswegen zum Kalenderjahr oder spätestens nach der Registrierungsperiode beim Umweltbundesamt (UBA) enden. Außerdem dürfen die Anbieter ihr unternehmerisches Risiko nicht auf ihre Kunden abwälzen. Mancher Anbieter behält sich vor, keine Prämie auszuzahlen, wenn er die CO2-Einsparung nicht verkaufen kann.

Wichtig: Die Prämie gibt es nicht nur für E-Autos, sondern auch für elektronisch betriebene Busse, Nutzfahrzeuge und Motorroller. Aber nur wer als Halter im Fahrzeugschein steht, kann die Prämie beantragen.

Der Test THG-Prämie findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter test.de/e-auto-thg-quote.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Grünes Licht für ein Jugendparlament in Harsewinkel – Jugendliche erhalten eigene starke Interessensvertretung

Interessierte Schülerinnen und Schüler freuen sich über die Ratsentscheidung für ein Jugenparlament in Harsewinkel. (v. l.) Sonea Fedeler, Marco Carboni, Pit Faul, Jette Hoffmann, Paul Birwe und Dana Caspers verfolgten geduldig die 17. Sitzun des Rates der Stadt Harsewinkel.
Interessierte Schülerinnen und Schüler freuen sich über die Ratsentscheidung für ein Jugenparlament in Harsewinkel. (v. l.) Sonea Fedeler, Marco Carboni, Pit Faul, Jette Hoffmann, Paul Birwe und Dana Caspers verfolgten geduldig die 17. Sitzun des Rates der Stadt Harsewinkel.

Nach langer und sehr kontroverser Diskussion, die im Vorfeld auch bereits im Sozial- und Gesundheitsausschuss geführt wurde, stimmte der Rat der Stadt Harsewinkel am letzten Mittwoch in seiner 17. Sitzung mit einer knappen Mehrheit dafür, dass die Jugendlichen in Harsewinkel eine eigene starke Interessensvertretung bekommen sollen und in naher Zukunft ein Jugendparlament (JuPa) ins Rathaus einziehen soll.

Obwohl die Ratsfraktionen sich eigentlich darüber einig sind, mehr für die Jugendlichen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen tun zu wollen, sprach sich die CDU gegen eine eigene ständige Interessensvertretung aus, da sich ihrer Ansicht nach nicht genügend junge Leute für Politik und politische Themen interessieren würden. SPD und FDP folgten der Initiative von Bündnid90/Die Grünen und stimmten dafür, entsprechende Strukturen für ein JuPa in Harsewinkel zu schaffen. Man sei es der Jugend schuldig, sich um die Einrichtung eines solchen Gremiums zu kümmern. Das zweimalig Scheitern beim Aufbau eines JuPa zeige, dass es sich bei der Gründung und Aufrechterhaltung eines Jugendparlamentes um eine komplexe Angelegenheit handelt, für welche die engagierten Jugendlichen die dauerhafte Unterstützung der Kommunalpolitik benötigen und verdienen.

Laut Ratsbeschluss hat sich mit der nun geplanten Einrichtung des JuPa den Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, zukünftig die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Kommune selbst wahrzunehmen und die Zukunft von Harsewinkel, Marienfeld und Greffen aktiv mitzugestalten. Das Jugendparlament soll sich aus Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen zusammensetzen und ihre Mitglieder werden in der Regel für eine Dauer von ein oder zwei Schuljahren gewählt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird vonseiten der Verwaltung organisiert und im Vorfeld der Wahlen wird man die Jugendlichen direkt an den Schulen über die neu geschaffene Möglichkeit der kommunalpolitischen Teilhabe durch eine eigene starke Interessensvertretung im Rathaus informieren und die JuPa-Wahlen entsprechend bewerben.

Da die Aufgaben der Verwaltung darüber hinaus vielfältig sind und u. a. die Konzeptentwicklung, die Organisation der Sitzungen, die Planung und Durchführung von verschiedenen Angeboten und Projekten sowie Netzwerkarbeit beinhalten, wird für diese Aufgaben eine 19,5 Wochenstunden-Stelle „Sozialarbeit“ befristet zur Interessenabfrage und zur Vorbereitung der Wahl eingerichtet. Nach einer erfolgreichen JuPa-Gründung, wird diese Stelle dann dauerhaft für ca. 30.000 Euro jährlich eingerichtet.

Bei der Ratssitzung waren bereits sechs interessierte Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren anwesend, obwohl weder in den Schulen noch öffentlich auf diese für sie wichtige Entscheidung hingewiesen wurde. Gemeinsam freut man sich über dieses positive Votum der Kommunalpolitik und auf die Möglichkeit, sich zukünftig einbringen oder auch Gehör verschaffen zu können. Und trotz der knappen Entscheidung hoffen die Jugendlichen darauf, dass sie zukünftig auf die Rückendeckung aller Ratsmitglieder und Fraktionen zählen können, diese ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und dem JuPa auch oder besonders in schwierigen Phasen unterstützend zur Seite stehen werden.

Stadtrat bestätigt: Pumptrack in Harsewinkel wird nur bei Fördermittelzusage von 50 Prozent gebaut!

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel/Radquartier GmbH )
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel/Radquartier GmbH )

Nachdem sich der Rat der Stadt Harsewinkel zuletzt mehrheitlich für den Bau eines Pumptracks im Moddenbachtal ausgesprochen hat, bleibt abzuwarten, ob eine Umsetzung überhaupt weiter geplant werden kann.

Ursprünglich hatte der Rat beschlossen, dass der Pumptrack gebaut wird, wenn dafür entsprechende Fördermittel von Bundes- oder Landesregierung bereitgestellt werden und die Stadtkasse die Investitionssumme nicht komplett allein aufbringen muss. In der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses und des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am Mittwoch, in der Marius Hoppensack als Regionalmanager der mit der Planung beauftragten Radquartier GmbH erste Pläne und Kostenaufstellungen des Projekts vorstellte, wurde die Höhe der vorausgesetzten Fördermittelzusage noch einmal diskutiert und konkretisiert. Die Ausschussmitglieder haben sich in Anbetracht der aktuellen Gesamtsituation mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass eine mögliche Fördermittelzusage mindestens 50 Prozent der aktuell geschätzten Gesamtinvestitionssumme von 491.361 Euro abdecken muss, damit man das Projekt auch unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte weiter vorantreiben kann.

Mit dem Ende des ausgelaufenen Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten, über den gegebenenfalls eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Kosten möglich gewesen wäre, fällt eine zu Beginn der Planung sicher geglaubte Möglichkeit komplett weg. Eine Alternative stellt aktuell vielleicht das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ ISEK dar. Hierfür wird die Stadtverwaltung nun noch fristgerecht einen Förderantrag stellen, aber die Förderquote liegt hier bei maximal 50 Prozent. Somit müsste also die maximale Förderquote zugesagt werden, damit der Rat der Stadt Harsewinkel das Thema Pumptrack überhaupt weiter berät. Dieses bestätigten die Ratsmitglieder am vergangenen Mittwoch noch einmal mehrheitlich im Rahmen der 17. Sitzung des Rates der Stadt Harsewinkel.

Ein Pumptrack ist ein geschlossener, größtenteils asphaltierter Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen, den nach Angeben von Marius Hoppensack Kinder und Profis jeden Alters mit rollenden Sportgeräten aller Art nutzen können. Ersten Planungen zufolge soll hierfür im Moddenbachtal eine Gesamtfläche von 2.500 Quadratmetern im Bereich der Hundewiese genutzt werden. Vorausgesetzt, der Antrag der Stadtverwaltung wird mit einer Fördermittelzusage von 50 Prozent beantwortet.

Stiftung Warentest: Immobilien vererben – mit Schenken Steuern sparen

Die rasant gestiegenen Immobilienpreise führen dazu, dass die Freibeträge für Erben schneller ausgeschöpft sind und hohe Erbschaftssteuer fällig werden kann. Um das zu vermeiden, können Immobilien auch verschenkt statt vererbt werden. Wann und für wen sich eine Schenkung lohnt, was dabei zu regeln ist und wie sich Schenkende absichern können, um weiterhin sorgenfrei in der eigenen Immobilie zu wohnen, zeigt die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Damit das Erben des Elternhauses wegen der drohenden Steuerlast nicht zur Kostenfalle wird und Kinder die Immobilie nicht verkaufen müssen, um für die Erbschaftssteuer aufzukommen, können Eigentümer und Eigentümerinnen Haus oder Wohnung zu Lebzeiten verschenken. Zwar sind Freibeträge und Steuersatz beim Vererben und Verschenken identisch, doch beim Schenken können Beschenkte ihre Freibeträge mehrfach nutzen, denn sie gelten alle zehn Jahre von neuem. Erben Kinder, gilt für sie beispielsweise ein allgemeiner Freibetrag von 400.000 Euro. Der ist bei den aktuellen Immobilienpreisen schnell überschritten. Für den darüberliegenden Betrag werden dann, je nach Höhe der Erbschaft, 7 bis 30 Prozent Erbschaftssteuer fällig.

Beim Schenken sollte in einem notariellen Schenkungsvertrag geregelt werden, welche Rechte und Pflichten nach der Schenkung für beide Seiten gelten: Vereinbaren sie ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch, dürfen die ehemaligen Eigentümer die Immobilie weiterhin bewohnen oder – beim Nießbrauch – vermieten. Mit Rückforderungsrechten können sich Schenkende absichern, falls sich beide Seiten heillos zerstreiten oder die beschenkte Person vor dem Schenkenden stirbt.

Was bei einer Schenkung zu beachten ist, wie damit Erbschaftssteuern gespart, Pflichtteile für ungeliebte Angehörige reduziert oder Wohnrechte gesichert werden können, zeigt der ausführliche Artikel „Immobilien vererben“ in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/immobilie-vererben.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)