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Waldzerstörung im Einkaufskorb – WWF-Entwaldungs-Scorecard für Unternehmen zeigt mangelnde Lieferkettentransparenz bei Risikorohstoffen

(Bildquelle: www.wwf.de)
(Bildquelle: www.wwf.de)

Ob Margarine, Schokolade, Steak, Brot, Creme oder Waschmittel – diese Alltagsprodukte tragen zur massiven Zerstörung von Wäldern und anderen Ökosystemen bei. Denn sie werden aus Agrarrohstoffen hergestellt, die die EU und Deutschland importieren und für die in anderen Erdteilen intakte Natur in Acker- und Weideflächen umgewandelt werden. Händler und Hersteller könnten das durch transparente und nachhaltige Lieferketten ausschließen. Doch eine stichprobenhafte Untersuchung des WWF unter 27 deutschen Unternehmen belegt Nachholbedarf bei den Zielsetzungen und große Schwächen bei der Umsetzung. „Die WWF-Entwaldungs-Scorecard zeigt: Freiwillige Selbstverpflichtungen stoppen die Kettensägen nicht. Ein EU-Gesetz zum Stopp der globalen Entwaldung muss daher sicherstellen, dass Rohstoffe und Produkte mit Naturzerstörungspotential von allen Marktteilnehmern bis zum Feld zurückverfolgt werden können. Sonst wird intakte Natur in Südamerika, Asien und Afrika weiterhin für unseren hiesigen Konsum umgewandelt“, erklärt Maja-Catrin Riecher, WWF-Expertin für nachhaltige Agrarrohstoffe.

Die Entwaldungs-Scorecard des WWF untersucht erstmalig parallel und anhand der Risikostoffe Palmöl, Soja, Kakao und Rind-Erzeugnisse, ob deutsche Unternehmen den Schutz vor Waldzerstörung in ihre Lieferketten integriert haben. Die untersuchten Rohstoffe zählen mit zu den Haupttreibern von globaler Entwaldung, Degradierung und Umwandung von Ökosystemen wie Savannen, Grasland und Feuchtgebieten. 15 der 27 angefragten Unternehmen bzw. 56 Prozent meldeten sich zurück: Eine umfassende Selbstverpflichtung zu entwaldungsfreien Lieferketten, die auch andere wichtige Ökosysteme vor Umwandlung schützt und alle Rohstoffe und Lieferketten betrifft, konnte lediglich Lidl vorlegen. Weitere drei Firmen – Beiersdorf, Kaufland und Metro – haben sich zu entwaldungs- und umwandlungsfreien Lieferketten bekannt, dabei aber nicht alle Rohstoffe und deren gesamte Lieferketten im Blick.

Insgesamt ist noch deutlich Luft nach oben: Denn auch die Unternehmen mit den besten Ergebnissen – Lidl, Beiersdorf, PHW Gruppe, Aldi Nord, Aldi Süd und Kaufland – erreichen bei der Gesamtbewertung nur zwischen 67 und 61 Prozent. „Deutsche Firmen haben klar Nachholbedarf. Unter international führenden Unternehmen sind entwaldungs- und umwandlungsfreie Selbstverpflichtungen und Reporting dazu bereits stärker verbreitet“, urteilt Riecher.

Im Vergleich der Rohstoffe zeigt sich, dass Unternehmen sich vor allem um ihre Palmöl-Bezüge kümmern – als Ergebnis jahrelanger Naturschutz-Kampagnen gilt es inzwischen auch in der Öffentlichkeit als problematisch. Firmen setzen dabei auf Zertifizierungen: 13 Unternehmen gaben an, dass mehr als 75 Prozent ihres Palmölangebots zertifiziert ist. Bei Soja und Kakao hingegen hat nur je eins der Unternehmen zurück verfolgbare Lieferketten, sodass sich die Herkunft des Rohstoffs klar zuordnen lässt. Auch bei Rind-Erzeugnissen wie Fleisch, Nebenprodukte für Tierfutter oder Gelatine ist die Rückverfolgbarkeit gering: Nur zwei von zehn Unternehmen, die zu diesen Produkten berichteten, setzen sich ein Ziel, die Produkte bis zur Farm zurückverfolgen zu wollen.

Besser schnitten die Unternehmen beim Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und dessen Umsetzung ab, wozu in der Analyse ebenfalls das Engagement abgefragt wurde. Hierzu dürften die international anerkannten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die ab 2023 gesetzlich bestehenden Reportingpflichten im Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes mitbeitragen.

Für die WWF-Entwaldungs-Scorecard wurden deutsche Unternehmen der Fleisch- und Futtermittelindustrie, des Lebensmitteleinzelhandels und -produktion, der Konsumgüter- und Chemieindustrie sowie Drogeriemärkte angefragt, die typischerweise Risikorohstoffen nutzen bzw. in den Handel bringen. 44 Prozent der Unternehmen haben die WWF Anfrage nicht beantwortet. Dazu zählen beispielsweise Fleischwarenproduzenten wie Meica und Herta und Tierfutterhersteller wie Agravis oder Deutsche Tiernahrung Cremer.

Maja-Catrin Riecher urteilt: „Unter dieser stillen Gruppe mag es einzelne Engagierte geben, doch die meisten hoffen wohl eher mit Passivität und Intransparenz davonzukommen. Um diese Unternehmen zu erreichen, ist Druck der Zivilgesellschaft wichtig, aber alleine nicht genug. Deshalb muss die Bundesregierung sich dafür einsetzen, den vorliegenden EU-Gesetzesentwurf zum Stopp der globalen Entwaldung nachzubessern. Neben der Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bis zum Feld müssen gesetzlichen Vorgaben eine engmaschige Kontrolle und strenge Sanktionen beinhalten. Zusätzlich deckt der aktuelle Gesetzesentwurf nicht alle gefährdeten Ökosysteme ab. Durch Verlagerungseffekte könnten sich neue Anbauflächen statt in Wälder in andere Ökosysteme ausbreiten und sie zerstören. Um die Biodiversitäts- und Klimakrise zu stoppen, braucht es aber ein starkes, umfassendes Gesetz.“

Hintergrund:

Die EU ist für 16 Prozent der Tropenwaldabholzung im Zusammenhang mit dem globalen Handel verantwortlich. Innerhalb der EU ist Deutschland „Spitzenreiter“ und trägt daher eine besondere Verantwortung. Auch bei den europäischen Sojaimporten ist Deutschland Vize-Europameister. Mit dem Verlust von Wäldern und anderen Ökosystemen verschwindet nicht nur der Lebensraum für Menschen und Tiere, auch die Biodiversitäts- und die Klimakrise werden weiter angeheizt. Denn Wälder sind Hotspots der Biodiversität und speichern, wie andere Ökosysteme, zugleich ungeheure Mengen Kohlenstoff, die bei ihrer Vernichtung freigesetzt werden. Mehr als 10 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen werden laut einer Analyse von Global Forest Watch allein aufgrund der Zerstörung von tropischen Wäldern ausgestoßen.

 

(Original-Content von: WWF World Wide Fund For Nature, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Zeuge entdeckt Bulli-Aufbrecher – Täter flüchtig

Bildquelle: Markus_Roider/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Ein Zeuge informierte in der Mittwochnacht (04.05., 04.15 Uhr) die Polizei Gütersloh, als er an seinem am Wohnhaus abgestellten Firmentransporter einen bislang unbekannten Täter entdeckte. Als die Beamten umgehend am Tatort an der Straße Auf den Middeln eintrafen war der Täter bereits flüchtig. Den Angaben nach vernahm der Zeuge zuvor verdächtige Geräusche. Kurz darauf bemerkte er die männliche Person im bereits geöffneten Firmenbulli und sprach diesen an. Der Täter entfernte sich daraufhin und stieg auf der Beifahrerseite eines wartenden schwarzen Pkw ein. Mit dem Fahrzeug flüchteten die Täter anschließend in Richtung Innenstadt. Zum Diebesgut konnten derzeitig keine Angaben gemacht werden. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu der Tat machen? Wer kann Hinweise zu den Tatverdächtigen geben? Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

SPD-Ratsfraktion stellt Antrag für freien Eintritt ins Freibad für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2022

Freien Eintritt für Kinder und Jugendliche im Freibad auch in den Sommerferien 2022 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Harsewinkel. SPD-Fraktionssprecher Reinhard Hemkemeyer hat einen entsprechenden Antrag eingereicht, um den Kindern und Jugendlichen auch in diesem Sommer bei hoffentlich gutem Wetter ungetrübte Badefreuden zu ermöglichen. Die SPD-Fraktion ist sicher, dass dies aus unterschiedlichen Gründen geboten, finanzierbar und machbar ist.

Zum Antrag im Ratsinfosystem der Stadt Harsewinkel >>>

 

(Textquelle: SPD Harsewinkel)

Geänderte Zugangsregelungen und Öffnungszeiten im Rathaus und Bürgerbüro – Terminbuchung im Bürgerbüro wird weiterhin empfohlen

Zugangsregelung: Der Zugang zum Rathaus und zum Bürgerbüro ist wieder ohne einen 3-G-Nachweis möglich. Voraussetzung für den Zutritt bleibt jedoch das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.

„Die Kontrollen an den Eingangstüren finden nicht mehr statt. Nichtsdestotrotz haben die Kolleginnen und Kollegen das Recht und die Pflicht, Besuchende, die keine medizinische Maske tragen, den Zutritt zu untersagen, insofern keine entsprechende Befreiung nachgewiesen werden kann.“ weist Christoph Dammann vom Fachbereich „Steuerung/Interne Dienste“ auf die neuen Zugangsregelung hin.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro möglichst zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung weiterhin, vorab einen Termin online über die Homepage der Stadt Harsewinkel zu buchen; ein Besuch im Bürgerbüro ist aber auch ohne Termin möglich.

In das Rathaus gelangt man wie bisher mit einer Anmeldung an der Informationszentrale über die Gegensprechanlage an der Rathaustür.

Öffnungszeiten: Für das Bürgerbüro und das Rathaus gelten wieder die Öffnungszeiten wie vor der Corona-Pandemie.

Bürgerbüro
Montag – Mittwoch 08.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Samstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Rathaus
Montag – Donnerstag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

„Klima-Klön“ bei Wilhalm am 5. Mai

Der Klimawandel ist bereits deutlich spürbar in Harsewinkel angekommen – doch was erwartet uns zukünftig noch und wie geht man eigentlich mit den schon eingetretenen und unvermeidbaren Folgen um? „Klimafolgen in Harsewinkel“ ist Thema des „Klima-Klön“ bei Wilhalm am Donnerstag, den 05.05.2022 um 18.00 Uhr.

Für die Veranstaltung ist der Experte für Klimafolgenanpassung des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, Dr. Tobias Kemper, eingeladen.

Nach einem kurzen Vortrag geht es in den gemeinsamen Klön mit dem Referenten. Die Veranstaltung wird abgerundet durch die musikalische Begleitung von Tobias Schössler am Flügel.

Die Kolpingsfamilie Harsewinkel lädt in Kooperation mit der Stadt alle Interessierten herzlich zu dieser kostenfreien Veranstaltung in den Räumlichkeiten des ehemaligen Gasthauses Wilhalm an der Dr.-Pieke-Straße 2 ein.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Verbraucherzentrale NRW: Gefahr fürs Wasser – Arzneimittel im Ausguss

© VZ NRW / adpic
© VZ NRW / adpic

Arzneimittel gehören nicht in den Ausguss – Auf zahlreichen Wegen gelangen Medikamente ins Abwasser und damit in den Wasserkreislauf – mit Folgen für die Umwelt.

Problematisch sind in erster Linie Wirkstoffe, die sich bei der biologischen Reinigung nicht abbauen lassen. Wie wichtig die fachgerechte Entsorgung von Medikamentenresten ist und wie man eine Verunreinigung des Wasserkreislaufs damit vermeiden kann, erklärt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW.

Wie gelangen Medikamente ins Abwasser?

Nehmen Menschen Arzneimittel ein, scheiden sie unter Umständen Bestandteile davon über Kot oder Urin wieder aus. Arzneimittel, die als Creme verabreicht werden, gelangen beim Duschen und Baden in die Kanalisation, weitere durch die falsche Entsorgung über Toilette und Waschbecken. Und nicht unerhebliche Mengen stammen aus der Nutztierhaltung. Denn den Tieren werden häufig Medikamente verabreicht, insbesondere in Betrieben mit konventioneller Intensivtierhaltung.

Wie schwierig ist es, die Stoffe aus dem Abwasser herauszufiltern?

Das ist unterschiedlich. Viele medizinische Wirkstoffe sind schnell und gut abbaubar. Manche aber eben nicht, weil sie sich nicht von Bakterien abbauen lassen. Der bakterielle Abbau ist aber das gängige Verfahren bei der Wasseraufbereitung. Mancherorts werden Kläranlagen deshalb mit Aktivkohlefiltern oder Ozonisierungsanlagen nachgerüstet, um auch die Stoffe zu zerstören, die sich durch bakteriellen Abbau nicht beseitigen lassen. Das ist erfolgreich, geschieht aber nicht flächendeckend.

Was passiert weiter mit den Stoffen?

Wasser, das die Kläranlage durchlaufen hat, wird in Flüsse geleitet und gelangt so wieder in den natürlichen Wasserkreislauf. Das bedeutet, dass Menschen und Tiere davon trinken und damit die Stoffe aufnehmen können.

Welche Auswirkungen können die noch vorhandenen Medikamentenrückstände auf die Tier- und Pflanzenwelt haben?

Bekannt sind zum Beispiel hormonelle Veränderungen in Wasserlebewesen, mit Unfruchtbarkeit und Artensterben als mögliche Folge. Auch von Verhaltensänderungen weiß man, die ebenfalls zum Aussterben einzelner Arten beitragen können. 2019 hat man in Österreich 40 Fließgewässer untersucht und in allen davon das Schmerzmittel Diclofenac nachgewiesen. In Toxizitätsstudien wurde für bestimmte Fischarten eine schädigende Wirkung auf Leber und Nieren nachgewiesen. Bei Forellen zum Beispiel führt bereits ein halbes Mikrogramm Diclofenac pro Liter Wasser zu Nierenschäden.

Nehmen die Menschen durch das Trinkwasser auch Medikamentenrückstände auf?

Nein, man kann das Wasser aus dem Hahn in Deutschland bedenkenlos trinken. Zum einen werden die meisten Stoffe in den Kläranlage bis deutlich unter den Grenzwerten abgebaut. Zum anderen entnehmen die Wasserwerke für das Trinkwasser nur Wasser aus sehr reinen Quellen. Damit das auch in Zukunft weiter möglich ist, ist ein sorgsamer Umgang mit dem Abwasser wichtig.

Was können Verbraucher:innen tun im Umgang mit Medikamenten?

Am Wichtigsten ist es, Medikamente nicht über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente kann man in manchen Apotheken abgeben, auch eine Entsorgung über den Restmüll ist in fast allen Städten möglich. Die Medikamente werden dann mit dem anderen Restmüll in der Müllverbrennungsanlage sicher verfeuert. Nur in Kommunen mit mechanisch-biologischer Abfallbehandlung sollten Medikamente zum Wertstoffhof gebracht werden. Informieren können sich Verbraucher:innen auf der Homepage ihres lokalen Abfallentsorgers. Nicht zuletzt trägt ein moderater Fleischkonsum zum Gewässerschutz bei. Auch der Kauf von Fleisch aus biologischer Haltung ist eine Alternative, da dabei weniger Medikamente eingesetzt werden.

Weiterführende Links und Informationen:

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/trinkwasser, www.abwasser-beratung.nrw sowie www.kmia.de.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Eine Auszeit bei Sascha zum Muttertag verschenken – jetzt tolle Geschenkideen entdecken oder köstliche hausgemachte Kuchen vorbestellen

Muttertag ist Muttertag und Eure Auszeit bei Sascha hat sich selbstverständlich auch zu diesem Anlass wieder einige köstliche Geschenkideen für die lieben Mamas einfallen lassen.

Mit unseren hausgemachten Fruchtaufstrichen, die sicherlich viele von den grandiosen Frühstücksbuffets in der Auszeit kennen, dem beliebten Strandwein (als Weißwein, Rotwein und Roséwein) sowie allerlei Likören & Bränden von Liebl landet Ihr garantiert auch zum Muttertag einen kulinarischen Volltreffer und auch die Paula Pumpernickel Creme- und Edelliköre von Sasse aus dem Münsterland in den Geschmacksrichtungen Milchkaffee, Herrencreme und Salzkaramell kommen als leckere Muttertagsüberraschung bestimmt sehr gut an.

Geschenkgutscheine für die allseits beliebten Frühstücks-Auszeiten in der Auszeit bei Sascha mit unseren reichhaltigen Frühstücksbuffets sind sowieso immer eine tolle Geschenkidee und da zum Muttertag köstlicher Kuchen auf keinen Fall fehlen darf, könnt Ihr auch in diesem Jahr wieder eine Auswahl hausgemachter Kuchen für Eure heimische Kaffeetafel vorbestellen. Für Eure Vorbestellung bis zum 5. Mai (Tel.: 05247-9219595) stehen die hausgemachten Varianten Käsekuchen, Mandarine-Käse, Blaubeere-Käse und Käsekuchen mit Erdbeerspiegel in den Größen 16 cm und 28 cm zur Auswahl.

Jetzt an den Muttertag denken und in der Auszeit bei Sascha tolle Geschenkideen sowie köstliche hausgemachte Kuchen als Muttertagsüberraschung klarmachen – wir freuen uns schon auf Euch!

Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2022 im Kulturort Wilhalm – die Kandidaten/Kandidatinnen für Wahlkreis 95 stellen sich vor

Die Kandidaten/Kandidatinnen für unseren Wahlkreis 95 zur Landtagswahl 2022 stellen sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 4. Mai ab 19:30 Uhr im Kulturort Wilhalm vor. Wiebke Brems (Die Grünen), Stefan Schneidt (SPD), Raphael Tigges (CDU) und der Marienfelder Daniel Loermann (FDP) diskutieren aktuelle Themen sowie Wahlprogramminhalte ihrer Parteien und beantworten Fragen der Bürgerinnen uind Bürger aus dem Publikum. Veranstalter sind die Kulturfreunde Harsewinkel, Marienfeld, Greffen.

 

(Bildquelle: Kulturfreunde Harsewinkel, Marienfeld, Greffen)

Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine: NRW-Kreise fordern bruchlosen Übergang in Grundsicherung

Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).

Steinfurt – Die Mitglieder des Ausschusses für Verfassung, Verwaltung und Personal des Landkreistags NRW fordert vom Land, einen reibungslosen Übergang von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in die Grundsicherung zu gewährleisten.

Der Verfassungsausschuss des Landkreistags NRW warnte in seiner heutigen Sitzung vor Rechtslücken beim von Bund und Ländern beschlossenen Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten in die Grundsicherung. Denn ab dem 1. Juni 2022 soll die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine nicht mehr über das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt werden, sondern über das SGB II bzw. SGB XII. „Wir begrüßen, dass Bund und Land die Kommunen bei der Versorgung der Geflüchteten unterstützen“, erklärte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Landkreistags NRW (LKT NRW), Landrat Dr. Sven-Georg Adenauer (Kreis Gütersloh). „Die vereinbarte rechtliche Lösung weist aber Lücken auf, die dringend geschlossen werden müssen“, warnte er zugleich.

Wenn die Versorgung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 über die Grundsicherung (und nicht mehr über das Flüchtlingsaufnahmegesetz) erfolgt, werden zwar die Kosten der Unterkunft im Bedarfsfall übernommen, aber es ist nicht mehr gesetzlich vorgesehen, für die Schutzsuchenden einen Unterkunftsplatz bereitzustellen. Die Betroffenen müssten sich selbst auf Wohnungssuche machen und stünden im schlimmsten Fall zunächst auf der Straße.

Der Verfassungsausschuss forderte daher den Landesgesetzgeber auf, die offenen Fragen zu klären: „Das Land muss die Unterbringung auch nach dem Übergang in die Grundsicherung gesetzlich sicherstellen und für eine entsprechende Finanzierung sorgen, sofern und soweit die Bundes- und Landesmittel nicht ausreichen“, forderte Adenauer. „Dies wird bei dem vielfach angespannten Wohnungsmarkt und der entsprechend hohen Mietpreise auch im kreisangehörigen Raum dazu führen, dass die von Bund und Land gewährten Mittel zu knapp ausfallen. Hier muss absehbar deutlich nachgebessert werden“, unterstrich Adenauer.

Zum Hintergrund:

Die offenen Fragen beim Übergang in die Grundsicherung zu klären, ist insbesondere für den kreisangehörigen Raum wichtig: Denn die Zuständigkeit (und somit auch das Vorhalten der nötigen Infrastruktur) für die Unterbringung geflüchteter Menschen liegt in Nordrhein-Westfalen – im Unterschied zum übrigen Bundesgebiet – seit langem auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die dann im Regelsystem des SGB II rechtlich nicht mehr zuständig sein werden. Zuständig für die Grundsicherungsleistungen werden dann die Kreise, die aber in der Regel selbst nicht über Unterbringungsplätze verfügen.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Vorsorgevollmacht – alle ab 18 Jahren sollten eine haben

Es kann schnell gehen, dass ein Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Künstliche Ernährung, Beatmung, wie soll es weitergehen im Fall der Fälle? Eine Vorsorgevollmacht hilft, klare Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Hier wird alles geregelt, was auftreten kann, wenn jemand zeitweise oder dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig ist. Was in einer solchen Vollmacht alles geregelt wird, erklärt die Mai-Ausgabe von Finanztest.

„In einer Vorsorgevollmacht legt ein Mensch schriftlich fest, wer ihn vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf, wenn er oder sie es selbst nicht kann – egal ob temporär oder dauerhaft“, erklärt Finanztest-Redakteurin Simone Weidner. Sie rät, die rechtliche Vorsorge nicht vor sich herzuschieben, sondern sich frühzeitig darum zu kümmern: „Besprechen Sie in gesunden Zeiten mit Angehörigen oder im Freundeskreis wie es weitergehen soll, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr können.“ Vorsorgevollmacht, aber auch Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind hier die entscheidenden Dokumente. Damit im Ernstfall alles so abläuft, wie der Patient es verfügt hat, sollte man eine solche Erklärung auf jeden Fall aufmerksam ausfüllen, damit an alles gedacht ist. Finanztest gibt in einem großen Übersichtsartikel verlässliche Unterstützung. Wie findet man eine Vertrauensperson? Wie werden die Aufgaben festgelegt? Braucht man auch eine Bankvollmacht? Was gilt für Ehepaare? Und wie sehen Betreuungs- und Patientenverfügung eigentlich aus? Schließlich liefert das Magazin noch Tipps zum Überwinden von Hindernissen, die aus Erfahrung oft auftreten.

Fallbeispiele aus dem wirklichen Leben helfen, die möglichen Situationen und Beweggründe fürs Kümmern zu verstehen. „Wir wollen es den Menschen einfach machen, damit schwierige Dinge nicht zu einer Katastrophe werden“, so Simone Weidner. Und wenn jemand gar nichts regelt? „Dann regen Ärzte beim Gericht eine Betreuung an, dort wird dann bestimmt, wer für einen kranken Menschen als gesetzlicher Betreuer die anstehenden Entscheidungen fällt. Das können Angehörige sein oder auch hauptberufliche Betreuer.“

Den ausführlichen Bericht veröffentlicht die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 5/22 am 13.04.2022, er ist online abrufbar unter www.test.de/vorsorgevollmacht.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)