LANTA-Banner
Start Blog Seite 478

Verbraucherzentrale NRW: Gefahr fürs Wasser – Arzneimittel im Ausguss

© VZ NRW / adpic
© VZ NRW / adpic

Arzneimittel gehören nicht in den Ausguss – Auf zahlreichen Wegen gelangen Medikamente ins Abwasser und damit in den Wasserkreislauf – mit Folgen für die Umwelt.

Problematisch sind in erster Linie Wirkstoffe, die sich bei der biologischen Reinigung nicht abbauen lassen. Wie wichtig die fachgerechte Entsorgung von Medikamentenresten ist und wie man eine Verunreinigung des Wasserkreislaufs damit vermeiden kann, erklärt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale NRW.

Wie gelangen Medikamente ins Abwasser?

Nehmen Menschen Arzneimittel ein, scheiden sie unter Umständen Bestandteile davon über Kot oder Urin wieder aus. Arzneimittel, die als Creme verabreicht werden, gelangen beim Duschen und Baden in die Kanalisation, weitere durch die falsche Entsorgung über Toilette und Waschbecken. Und nicht unerhebliche Mengen stammen aus der Nutztierhaltung. Denn den Tieren werden häufig Medikamente verabreicht, insbesondere in Betrieben mit konventioneller Intensivtierhaltung.

Wie schwierig ist es, die Stoffe aus dem Abwasser herauszufiltern?

Das ist unterschiedlich. Viele medizinische Wirkstoffe sind schnell und gut abbaubar. Manche aber eben nicht, weil sie sich nicht von Bakterien abbauen lassen. Der bakterielle Abbau ist aber das gängige Verfahren bei der Wasseraufbereitung. Mancherorts werden Kläranlagen deshalb mit Aktivkohlefiltern oder Ozonisierungsanlagen nachgerüstet, um auch die Stoffe zu zerstören, die sich durch bakteriellen Abbau nicht beseitigen lassen. Das ist erfolgreich, geschieht aber nicht flächendeckend.

Was passiert weiter mit den Stoffen?

Wasser, das die Kläranlage durchlaufen hat, wird in Flüsse geleitet und gelangt so wieder in den natürlichen Wasserkreislauf. Das bedeutet, dass Menschen und Tiere davon trinken und damit die Stoffe aufnehmen können.

Welche Auswirkungen können die noch vorhandenen Medikamentenrückstände auf die Tier- und Pflanzenwelt haben?

Bekannt sind zum Beispiel hormonelle Veränderungen in Wasserlebewesen, mit Unfruchtbarkeit und Artensterben als mögliche Folge. Auch von Verhaltensänderungen weiß man, die ebenfalls zum Aussterben einzelner Arten beitragen können. 2019 hat man in Österreich 40 Fließgewässer untersucht und in allen davon das Schmerzmittel Diclofenac nachgewiesen. In Toxizitätsstudien wurde für bestimmte Fischarten eine schädigende Wirkung auf Leber und Nieren nachgewiesen. Bei Forellen zum Beispiel führt bereits ein halbes Mikrogramm Diclofenac pro Liter Wasser zu Nierenschäden.

Nehmen die Menschen durch das Trinkwasser auch Medikamentenrückstände auf?

Nein, man kann das Wasser aus dem Hahn in Deutschland bedenkenlos trinken. Zum einen werden die meisten Stoffe in den Kläranlage bis deutlich unter den Grenzwerten abgebaut. Zum anderen entnehmen die Wasserwerke für das Trinkwasser nur Wasser aus sehr reinen Quellen. Damit das auch in Zukunft weiter möglich ist, ist ein sorgsamer Umgang mit dem Abwasser wichtig.

Was können Verbraucher:innen tun im Umgang mit Medikamenten?

Am Wichtigsten ist es, Medikamente nicht über die Toilette oder das Waschbecken zu entsorgen. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente kann man in manchen Apotheken abgeben, auch eine Entsorgung über den Restmüll ist in fast allen Städten möglich. Die Medikamente werden dann mit dem anderen Restmüll in der Müllverbrennungsanlage sicher verfeuert. Nur in Kommunen mit mechanisch-biologischer Abfallbehandlung sollten Medikamente zum Wertstoffhof gebracht werden. Informieren können sich Verbraucher:innen auf der Homepage ihres lokalen Abfallentsorgers. Nicht zuletzt trägt ein moderater Fleischkonsum zum Gewässerschutz bei. Auch der Kauf von Fleisch aus biologischer Haltung ist eine Alternative, da dabei weniger Medikamente eingesetzt werden.

Weiterführende Links und Informationen:

Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/trinkwasser, www.abwasser-beratung.nrw sowie www.kmia.de.

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

Eine Auszeit bei Sascha zum Muttertag verschenken – jetzt tolle Geschenkideen entdecken oder köstliche hausgemachte Kuchen vorbestellen

Muttertag ist Muttertag und Eure Auszeit bei Sascha hat sich selbstverständlich auch zu diesem Anlass wieder einige köstliche Geschenkideen für die lieben Mamas einfallen lassen.

Mit unseren hausgemachten Fruchtaufstrichen, die sicherlich viele von den grandiosen Frühstücksbuffets in der Auszeit kennen, dem beliebten Strandwein (als Weißwein, Rotwein und Roséwein) sowie allerlei Likören & Bränden von Liebl landet Ihr garantiert auch zum Muttertag einen kulinarischen Volltreffer und auch die Paula Pumpernickel Creme- und Edelliköre von Sasse aus dem Münsterland in den Geschmacksrichtungen Milchkaffee, Herrencreme und Salzkaramell kommen als leckere Muttertagsüberraschung bestimmt sehr gut an.

Geschenkgutscheine für die allseits beliebten Frühstücks-Auszeiten in der Auszeit bei Sascha mit unseren reichhaltigen Frühstücksbuffets sind sowieso immer eine tolle Geschenkidee und da zum Muttertag köstlicher Kuchen auf keinen Fall fehlen darf, könnt Ihr auch in diesem Jahr wieder eine Auswahl hausgemachter Kuchen für Eure heimische Kaffeetafel vorbestellen. Für Eure Vorbestellung bis zum 5. Mai (Tel.: 05247-9219595) stehen die hausgemachten Varianten Käsekuchen, Mandarine-Käse, Blaubeere-Käse und Käsekuchen mit Erdbeerspiegel in den Größen 16 cm und 28 cm zur Auswahl.

Jetzt an den Muttertag denken und in der Auszeit bei Sascha tolle Geschenkideen sowie köstliche hausgemachte Kuchen als Muttertagsüberraschung klarmachen – wir freuen uns schon auf Euch!

Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2022 im Kulturort Wilhalm – die Kandidaten/Kandidatinnen für Wahlkreis 95 stellen sich vor

Die Kandidaten/Kandidatinnen für unseren Wahlkreis 95 zur Landtagswahl 2022 stellen sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 4. Mai ab 19:30 Uhr im Kulturort Wilhalm vor. Wiebke Brems (Die Grünen), Stefan Schneidt (SPD), Raphael Tigges (CDU) und der Marienfelder Daniel Loermann (FDP) diskutieren aktuelle Themen sowie Wahlprogramminhalte ihrer Parteien und beantworten Fragen der Bürgerinnen uind Bürger aus dem Publikum. Veranstalter sind die Kulturfreunde Harsewinkel, Marienfeld, Greffen.

 

(Bildquelle: Kulturfreunde Harsewinkel, Marienfeld, Greffen)

Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine: NRW-Kreise fordern bruchlosen Übergang in Grundsicherung

Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).
Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnerinnen und Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst (Foto: Kreis Gütersloh).

Steinfurt – Die Mitglieder des Ausschusses für Verfassung, Verwaltung und Personal des Landkreistags NRW fordert vom Land, einen reibungslosen Übergang von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in die Grundsicherung zu gewährleisten.

Der Verfassungsausschuss des Landkreistags NRW warnte in seiner heutigen Sitzung vor Rechtslücken beim von Bund und Ländern beschlossenen Rechtskreiswechsel der Ukraine-Geflüchteten in die Grundsicherung. Denn ab dem 1. Juni 2022 soll die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine nicht mehr über das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt werden, sondern über das SGB II bzw. SGB XII. „Wir begrüßen, dass Bund und Land die Kommunen bei der Versorgung der Geflüchteten unterstützen“, erklärte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Landkreistags NRW (LKT NRW), Landrat Dr. Sven-Georg Adenauer (Kreis Gütersloh). „Die vereinbarte rechtliche Lösung weist aber Lücken auf, die dringend geschlossen werden müssen“, warnte er zugleich.

Wenn die Versorgung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 über die Grundsicherung (und nicht mehr über das Flüchtlingsaufnahmegesetz) erfolgt, werden zwar die Kosten der Unterkunft im Bedarfsfall übernommen, aber es ist nicht mehr gesetzlich vorgesehen, für die Schutzsuchenden einen Unterkunftsplatz bereitzustellen. Die Betroffenen müssten sich selbst auf Wohnungssuche machen und stünden im schlimmsten Fall zunächst auf der Straße.

Der Verfassungsausschuss forderte daher den Landesgesetzgeber auf, die offenen Fragen zu klären: „Das Land muss die Unterbringung auch nach dem Übergang in die Grundsicherung gesetzlich sicherstellen und für eine entsprechende Finanzierung sorgen, sofern und soweit die Bundes- und Landesmittel nicht ausreichen“, forderte Adenauer. „Dies wird bei dem vielfach angespannten Wohnungsmarkt und der entsprechend hohen Mietpreise auch im kreisangehörigen Raum dazu führen, dass die von Bund und Land gewährten Mittel zu knapp ausfallen. Hier muss absehbar deutlich nachgebessert werden“, unterstrich Adenauer.

Zum Hintergrund:

Die offenen Fragen beim Übergang in die Grundsicherung zu klären, ist insbesondere für den kreisangehörigen Raum wichtig: Denn die Zuständigkeit (und somit auch das Vorhalten der nötigen Infrastruktur) für die Unterbringung geflüchteter Menschen liegt in Nordrhein-Westfalen – im Unterschied zum übrigen Bundesgebiet – seit langem auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die dann im Regelsystem des SGB II rechtlich nicht mehr zuständig sein werden. Zuständig für die Grundsicherungsleistungen werden dann die Kreise, die aber in der Regel selbst nicht über Unterbringungsplätze verfügen.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Vorsorgevollmacht – alle ab 18 Jahren sollten eine haben

Es kann schnell gehen, dass ein Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Künstliche Ernährung, Beatmung, wie soll es weitergehen im Fall der Fälle? Eine Vorsorgevollmacht hilft, klare Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Hier wird alles geregelt, was auftreten kann, wenn jemand zeitweise oder dauerhaft nicht mehr entscheidungsfähig ist. Was in einer solchen Vollmacht alles geregelt wird, erklärt die Mai-Ausgabe von Finanztest.

„In einer Vorsorgevollmacht legt ein Mensch schriftlich fest, wer ihn vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben darf, wenn er oder sie es selbst nicht kann – egal ob temporär oder dauerhaft“, erklärt Finanztest-Redakteurin Simone Weidner. Sie rät, die rechtliche Vorsorge nicht vor sich herzuschieben, sondern sich frühzeitig darum zu kümmern: „Besprechen Sie in gesunden Zeiten mit Angehörigen oder im Freundeskreis wie es weitergehen soll, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr können.“ Vorsorgevollmacht, aber auch Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind hier die entscheidenden Dokumente. Damit im Ernstfall alles so abläuft, wie der Patient es verfügt hat, sollte man eine solche Erklärung auf jeden Fall aufmerksam ausfüllen, damit an alles gedacht ist. Finanztest gibt in einem großen Übersichtsartikel verlässliche Unterstützung. Wie findet man eine Vertrauensperson? Wie werden die Aufgaben festgelegt? Braucht man auch eine Bankvollmacht? Was gilt für Ehepaare? Und wie sehen Betreuungs- und Patientenverfügung eigentlich aus? Schließlich liefert das Magazin noch Tipps zum Überwinden von Hindernissen, die aus Erfahrung oft auftreten.

Fallbeispiele aus dem wirklichen Leben helfen, die möglichen Situationen und Beweggründe fürs Kümmern zu verstehen. „Wir wollen es den Menschen einfach machen, damit schwierige Dinge nicht zu einer Katastrophe werden“, so Simone Weidner. Und wenn jemand gar nichts regelt? „Dann regen Ärzte beim Gericht eine Betreuung an, dort wird dann bestimmt, wer für einen kranken Menschen als gesetzlicher Betreuer die anstehenden Entscheidungen fällt. Das können Angehörige sein oder auch hauptberufliche Betreuer.“

Den ausführlichen Bericht veröffentlicht die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 5/22 am 13.04.2022, er ist online abrufbar unter www.test.de/vorsorgevollmacht.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Auseinandersetzung und Schlägerei – 14-Jähriger mit Messer verletzt

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Rietberg (MK) – Die Polizei Gütersloh wurde am Samstagabend (30.04.) durch Zeugen über eine Schlägerei mehrerer Personen im Bereich der Ringstraße informiert. Ersten Erkenntnissen zufolge trafen sich mehrere Jugendliche zuvor gegen 21.00 Uhr auf dem Schulhof der Martinschule. Dort soll gemeinsam Alkohol getrunken worden sein. Ein 17-Jähriger aus Harsewinkel sowie ein 14-jähriger Gütersloher waren ebenfalls vor Ort. Den Schilderungen nach verhielten sich beide bereits sehr aggressiv, forderten Bargeld und Alkohol und drohten den Anwesenden mit Gewalt. Nachdem die Gruppe Jugendlicher daraufhin ihren Aufenthaltsort in Richtung Ringstraße verlegt hatten, eskalierte die Situation gegen 22.00 Uhr, als die beiden Harsewinkeler und Gütersloher Jugendlichen erneut dazukamen. Im Rahmen einer anschließenden Schlägerei wurde der 14-Jährige durch einen bislang unbekannten Beteiligten aus der Jugendgruppe mit einem Messer verletzt. Die Klärung der genauen Hintergründe und Beteiligungen ist aktuell Bestandteil der Ermittlungen. Unter Hinzuziehung mehrerer Polizeikräfte konnte die Gemengelage beruhigt werden. Der 17-jährige Tatverdächtige wurde zunächst der Polizeiwache Gütersloh zugeführt und im weiteren Verlauf an die Erziehungsberechtigten übergeben. Der 14-jährige Tatverdächtige wurde mit Schnittverletzungen durch den Rettungsdienst zur stationären Aufnahme in ein Gütersloher Klinikum transportiert. Beiden Jugendlichen wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bielefeld Blutproben entnommen. Zudem wurden Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869-2271 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Kleine Klimaschützer unterwegs: Kindermeilen-Aktion startet im Kreis Gütersloh – jetzt mitmachen

Präsente zur Mobilitätsförderung gingen 2019 an die Kinder der Kita ‚Die wilde 13‘ aus Rietberg. In der Kategorie Kitas sammelten sie die meisten Grünen Meilen. In den Jahren 2020 und 2021 konnte die Aktion coronabedingt leider nicht stattfinden.
Präsente zur Mobilitätsförderung gingen 2019 an die Kinder der Kita ‚Die wilde 13‘ aus Rietberg. In der Kategorie Kitas sammelten sie die meisten Grünen Meilen. In den Jahren 2020 und 2021 konnte die Aktion coronabedingt leider nicht stattfinden.

Die Kindermeilen-Kampagne geht im Kreis Gütersloh in die nächste Runde: Anfang Mai starten 20 Kindertagesstätten und Grundschulen mit dem Sammeln der Grünen Meilen. Für jeden klimafreundlich zurückgelegten Weg zur Kita oder zur Schule – zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller, per Bus oder sogar per Bahn – erhalten die Kinder während der Projektzeit einen ‚Grüne Meile-Aufkleber‘, den sie im eigenen Sammelheft einkleben dürfen.

Unter dem Motto ‚Kleine Klimaschützer unterwegs – Kinder sammeln Grüne Meilen für das Weltklima‘ unterstützt die Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh bereits seit 2014 die Kindermeilen-Kampagne des Klima-Bündnisses. Seit 2017 ist die Kampagne ein Teil der Entdeckerwochen – Natur und Technik, Energie, Klima und Umwelt. Alle Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Kreisgebiet können sich für die Aktion im Sachgebiet Klimaschutz und Planung der Abteilung Umwelt des Kreises anmelden und erhalten das Material für die Aktion passend zugeschickt. Die Kosten dafür übernimmt der Kreis Gütersloh.

Insgesamt 4.750 Kinder aus dem Kreis Gütersloh sind bereits für die Kindermeilen-Kampagne in diesem Jahr angemeldet. Im Rahmen der Aktion setzen sich diese spielerisch mit den Themen Klimawandel, umweltfreundliche Mobilität und Nachhaltigkeit auseinander. Die Kampagne vermittelt den Kindern zum einen, dass jeder Einzelne etwas zum Klimaschutz und einer fairen Welt beitragen kann. Zum anderen lernen die Kinder in Begleitung der Eltern selbstständig, sicher und aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Eltern und Kindern erfahren im Projektzeitraum, dass der Weg zur Schule auch ohne Elterntaxis zurückgelegt werden kann.

Die Aktion kann zwischen Mai und Oktober durchgeführt werden. Der Umfang muss mindestens eine Woche und kann maximal vier Wochen betragen. Zur Unterstützung erhalten die Einrichtungen, zusätzlich zu den Sammelheften für die Kinder, kostenfrei ein Begleitheft für das pädagogische Fach- und Lehrpersonal, sowie Zusatzmaterialien zur Gestaltung von Aktivitäten und Unterrichtseinheiten. Nach der Aktion wird der Erfolg der Kinder mit einer Urkunde mit den gesammelten Meilen belohnt. Die besten Gruppen aus Kita und Schule erhalten zusätzlich eine kleine Belohnung vom Kreis Gütersloh.

Die gesammelten Meilen aller in ganz Europa beteiligten Bildungseinrichtungen werden vom Klima-Bündnis Frankfurt gezählt und auf der 27. UN-Klimakonferenz in Sharm El-Sheikh, Ägypten, überreicht.

Anmeldungen der Einrichtungen nimmt die Mobilitätsmanagerin Kim Nadine Ortmeier noch bis zum 31. Mai entgegen. Damit das Material passend in der Einrichtung ankommt, muss die Anmeldung spätestens vier Wochen vor dem Start der Aktion erfolgen. Das Anmeldeformular gibt es auf www.kreis-guetersloh.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ausschuss für Mobilität: Neues Schülerticket und gesteigerte Kosten beim ÖPNV

Am Donnerstag, 5. Mai, um 15 Uhr, kommen die 17 Mitglieder des Ausschusses für Mobilität im Kreishaus Gütersloh zusammen. Unter Vorsitz von Bernhard Altehülshorst (CDU) beraten sie unter anderem über ein S-Bahn-Konzept für Ostwestfalen-Lippe, Kostensteigerungen im ÖPNV und die Einführung eines Schülertickets an den kreiseigenen Berufskollegs. Es wird zudem um die Auswirkungen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge im ÖPNV gehen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ritter, Mönche, Klosterleben – Das Leben unter Kreuz und Schwert

Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.
Stadt- und Gästeführerin Bärbel Tophinke im Kloster Marienfeld.

Auf den Spuren eines mittelalterlichen Marienfeld: 1185 gründeten Zisterziensermönche gemeinsam mit angesehenen Rittern ihrer Zeit ein Kloster in der ärmlichen Bauernschaft Hundingen, dem heutigen Marienfeld. Das Kloster sollte sich zu einem der bedeutendsten Klöster Westfalens mit überregionalem Einfluss auf das geistliche und weltliche Leben entwickeln. Wie dies gelang und wie ein Streit zwischen dem Kaiser Barbarossa und Heinrich dem Löwen Marienfeld zu Wohlstand verhalf, vermittelt Ihnen Stadtführerin Bärbel Tophinke während eines Rundganges über das Klostergelände Marienfeld.

  • Dauer: ca. 90 Minuten
  • Strecke: 1km
  • Kosten: 5,00 € pro Teilnehmer:in, ermäßigt 2,50 € (Die Zahlung erfolgt in bar vor Ort).
  • Beginn: 15:00 Uhr.
  • Treffpunkt: Ehrenmal Marienfeld.
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
  • Samstag, der 09. April,
  • Samstag, der 07. Mai.

Die Teilnahme ist nur nach Voranmeldung möglich. Die Anmeldung wird erbeten bei der Stadt Harsewinkel unter 05247 935-166 oder per E-Mail an gaestefuehrungen@harsewinkel.de.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Amtsblatt Nr. 7 / 2022 einsehbar – Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen „Heinrich-Heine-Straße“ & „Zunftstraße“ – Grenzniederschrift und Rechnungsprüfungsordnung

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das neue Amtsblatt der Stadt Harsewinkel ist erschienen. Das Amtsblatt ist im Rathaus kostenlos erhältlich und kann auf der Homepage www.harsewinkel.de eingesehen werden.

Im Amtsblatt Nr. 7 / 2022 werden die öffentlichen Bekanntmachungen zu den Bebauungsplänen Nr. 83 „Heinrich-Heine-Straße“ und Nr. 84 „Zunftstraße“ sowie die Offenlegung einer Grenzniederschrift in Harsewinkel und die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Harsewinkel thematisiert.

Das Amtsblatt kann auf der Homepage der Stadt (www.harsewinkel.de) unter Startseite/Info eingesehen werden. Gegen einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag von 15 € wird es von der Verwaltung nach Erscheinen zugesandt.