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Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes: Breite Mehrheit für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern

(Bildquelle: Darkmoon_Art/pixabay.com)
(Bildquelle: Darkmoon_Art/pixabay.com)

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert laut einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Im Sinne einer generationengerechteren Gesellschaft werden zudem mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit als sinnvoll angesehen. Auch die Schaffung eines Ständigen Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung, in dem auch Kinder und Jugendliche selbst vertreten sind, wird von einer großen Mehrheit favorisiert. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich außerdem, dass alle bestehenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie kinderfreundlich sind. Eine deutliche Mehrheit unter den Kindern und Jugendlichen spricht sich zudem für eine Wahlaltersabsenkung und den Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten aus.

Nur eine kleine Minderheit ist der Ansicht, dass in Deutschland von der öffentlichen Hand genug investiert wird, damit Kinder und Jugendliche eine gute Zukunft haben. Investitionsbedarf wird im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, im Bildungsbereich, bei der Digitalisierung, im Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Bekämpfung der Kinderarmut gesehen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird vor allem eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen favorisiert. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2022, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Wir brauchen dringend mehr Maßnahmen für eine generationengerechte Gesellschaft, in der Kinder gleichwertige Lebenschancen, soziale Absicherung sowie ein nachhaltig sicheres und gesundes Umfeld vorfinden. Dabei lassen sich unterschiedliche Aspekte von Generationengerechtigkeit identifizieren, beispielsweise die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aktueller und zukünftiger Generationen oder auch ein fairer Ausgleich der Interessen aktuell älterer und jüngerer Menschen. Als Kinderrechtsorganisation nehmen wir in diesem Zuge, insbesondere aber in der politischen Debatte, eine geradezu systematische Vernachlässigung der Belange junger Menschen in Deutschland wahr. Einerseits werden die Anliegen von Kindern und Jugendlichen oftmals schlichtweg ignoriert, andererseits werden ihre Interessen – selbst, wenn sie wahrgenommen werden – nur nachrangig berücksichtigt. Sollte sich dieser Trend nachhaltig bestätigen, steht unsere Gesellschaft vor einer Zerreißprobe. Denn unsere Demokratie ist abhängig davon, dass es gelingt, sowohl den Interessen aktueller Generationen als auch zukünftiger Generationen gleichermaßen gerecht zu werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche haben ganz konkrete Vorstellungen von der Welt, in der sie leben wollen. Diese Welt soll nachhaltiger, inklusiver und sozialer und die Chancen für alle sollen gerechter verteilt sein. Nicht zuletzt in der Pandemie haben gerade junge Menschen ihren Beitrag für die Gemeinschaft und den Schutz vulnerabler Gruppen geleistet. Sie haben gleichzeitig kreative Wege gefunden, für ihre Themen – beispielsweise den Klimaschutz – Gehör zu finden“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Als Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stehen wir hier und heute in der Pflicht, die junge Generation in ihrer gesellschaftlichen Partizipation zu stärken und ihre Anliegen in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Das macht der Kinderreport 2022 deutlich.“ Es beginne mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die in der Verfassung von Rheinland-Pfalz bereits seit 2000 festgeschrieben sind, und reiche bis zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren, um die Teilhabe junger Menschen an der politischen Willensbildung zu stärken. Es gelte aber auch für die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis. „Wir setzen uns in Rheinland-Pfalz für Chancengleichheit durch beitragsfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule ein und unterstützen Familien durch frühe Hilfen, ein Netzwerk an Familieninstitutionen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pandemie und die Inflation belasten Familien, Kinder und Jugendliche zusätzlich. Um die Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung diese nun einführen will“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Es braucht eine Vielzahl politischer Initiativen und Entscheidungen für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern. Etwa die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen oder eine Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Wir müssen mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für Klima und Umweltschutz oder die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aufbringen. Finanziert werden sollten diese Ausgaben vor allem durch eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen und durch Einsparungen an anderer Stelle wie Straßenbau oder Wirtschaftsförderung. Bei der Frage der Aufnahme neuer Schulden mit Blick auf die Erfordernisse zusätzlicher Staatsausgaben für eine gute Zukunft der Kinder und Jugendlichen sollte eine Haushaltsaufstellung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohlvorrangs die Regel werden“, so Thomas Krüger weiter.

Für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.691 Personen, davon 645 Kinder und Jugendliche sowie 1.046 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Der Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2022 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2022 heruntergeladen werden.

 

(Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell)

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Stadtführer Heinrich de Byl verabschiedet sich aus den Reihen der Stadtführerschaft Harsewinkel

Mit seinen fast 81 Jahren verabschiedete sich Stadtführer Heinrich de Byl vergangenen Freitag, dem 10. Juni, aus den Reihen der Stadtführerschaft Harsewinkel.

Bereits seit 2005 führt Heinrich de Byl durch Harsewinkel: Vielen Einheimischen sowie Besuchern der Stadt dürfte Heinrich de Byl durch seine Führungen am ehemaligen Zisterzienserkloster Marienfeld bekannt sein. Beliebt waren auch seine Busführungen für Seniorinnen und Senioren, etwa im Rahmen des Projekts „Urlaub ohne Koffer“ der Pfarrgemeinde Harsewinkel. Als gebürtiger Greffener führte Heinrich zudem gerne durch den Ortsteil Greffen. Am Herzen lag ihm auch stets die Führung „Erinnern und Gedenken“, die er regelmäßig und gebührenfrei zum Volkstrauertag anbot.

Auch wirkte er im Rahmen des Projektes „Zeitreise“ als Darsteller des Altbürgermeisters Eduard Wendland. Das Projekt, indem die Darsteller:innen kostümiert in die Rolle bekannter Harsewinkeler Persönlichkeiten schlüpfen, richtet sich an die vierten Klassen der Grundschulen.

Seine Nachfolge erfolgt aus den Reihen der Stadtführer:innen. Diese ließen es sich nicht nehmen, Heinrich de Byl während eines letzten Rundganges durch Greffen, gebührend zu verabschieden.

Dass Heinrich de Byl vergangene Freitag noch einmal durch seinen Geburtsort führte, war ein besonderer Wunsch der zuletzt 2019 frisch ausgebildeten Stadtführer:innen. Neben der St. Johannes-Kirche führte Heinrich die Beteiligten über den alten Friedhof, wo er über das Mahnmal und die sowjetischen Kriegsgefangenengräber berichtete. Eine besonders persönliche Note erhielt der Rundgang durch einen Abstecher an Heinrich de Byls Geburtshaus an der Schützenstraße, wo Heinrich aus seiner durch die Nachkriegszeit geprägten Kindheit berichtete. Der Rundgang endete mit gemütlichem Beisammensein: Pfarrer Martin Liebschwager, ebenfalls ausgebildeter Stadtführer, ließ es sich nicht nehmen, Heinrich im Namen der Harsewinkeler Stadtführerschaft für sein Wirken zu danken. Als ehemaliger Schulleiter der früheren Harsewinkeler Gemeinschaftshauptschule, so der Eindruck des Pfarrers, lag Heinrich stets daran, ein nachhaltiges Bewusstsein für die Geschichtsträchtigkeit des Ortes zu vermitteln. Archivarin Nicole Kockentiedt dankte Heinrich de Byl für seine Tätigkeit als Imageträger der Stadt und erinnerte ihn zugleich daran, dass am Tisch der Stadtführerschaft stets ein Platz für ihn frei sei.

Hintergrund:

2004 wurde in einem gemeinsamen Projekt der VHS (Volkshochschule Verl, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock)und der Stadt Harsewinkel erstmals die Ausbildung zum Stadtführer/zur Stadtführerin im Rahmen eines Lehrganges angeboten. Der Lehrgang wurde von dem damaligen Stadtarchivar Eckhard Möller geleitet und umfasste 21 Kurstermine. 2005 erhielten erstmals 13 Personen nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung das Zertifikat, darunter befand sich auch Heinrich de Byl.

Der Lehrgang wurde 2019, kurz vor dem Ruhestand des Stadtarchivars, ein weiteres Mal in Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz angeboten. In Herzebrock-Clarholz bildeten die Absolventen:innen am Ende des Lehrganges die Interessensgemeinschaft der Gästeführer Herzebrock-Clarholz, die seitdem unter dem Vorsitz von Christina Ruberg sehr rege ist und regelmäßige Ortsrundgänge sowie Führungen an den ehemaligen Klöstern in Herzebrock und Clarholz anbieten.

In Harsewinkel organisieren sich die Stadtführer:innen traditionell selbst, treffen sich jedoch einmal monatlich zum Austausch, sodass viele gemeinsame Projekte und Exkursionen zur Ortsgeschichte wahrgenommen werden. Die Harsewinkeler Stadtführer:innen werden hierbei durch Mitarbeiterinnen (Agnes Carstens, Nicole Kockentiedt) der Stadtverwaltung unterstützt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel/Fotografin Birgitta Herrmann)

Stadtverwaltung soll zeitnah Kaufpreisverhandlungen zur Aufstockung der Geschäftsanteile an Stadtwerken Harsewinkel aufnehmen

Die Stadt Harsewinkel ist aktuell mit 25,1 % an der Stadtwerke Harsewinkel GmbH beteiligt und da bereits seit fast zwei Jahren eine Aufstockung auf 50,1 % in der Schwebe ist, wurde die Stadtverwaltung vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss damit beauftragt, zeitnah Kaufpreisverhandlungen mit der Mitgesellschafterin Stadtwerke Versmold GmbH aufzunehmen.

Vor dem Hintergrund steigender Preise auf dem Energiemarkt sowie absehbaren Zinssteigerungen in Bezug auf Kosten der Finanzierung einer solchen Aufstockung möchten die Ausschussmitglieder keine Zeit verlieren und die generelle Verkaufsbereitschaft inklusive konkreter Preisvorstellungen abfragen lassen. Der entsprechende Beschluss dazu wurde einstimmig gefasst, nachdem ein entsprechender Sachstandsbericht des Wirtschaftsprüfers Heidbrink zur Ertragswertermittlung vorgelegt und in der Ausschusssitzung präsentiert wurde.

Ob und wann mit einer Anteilsübernahme gerechnet werden kann, das hängt von den Vorstellungen der Stadtwerke Versmold GmbH sowie den daraus resultierenden Meinungsbildern der Ratsfraktionen ab. Sollte eine Einigung greifbar sein, dann darf vielleicht auch mit der Bereitschaft der Ratsmitglieder gerechnet werden, die notwendigen politischen Sitzungen zeitlich enger zu takten und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unnötige Zeitverluste zu vermeiden.

Verbraucherzentrale NRW: Konto gepfändet – und nun?

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Zur Aktionswoche Schuldnerberatung gibt die Verbraucherzentrale NRW Hinweise zum Pfändungsschutzkonto. In NRW sind rund 11,6 Prozent der Bevölkerung überschuldet. Unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Kurzarbeit oder eine hohe Nachzahlung beim Energieversorger bringen Betroffene oft völlig unverschuldet in eine prekäre wirtschaftliche Lage. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung fordert die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) deshalb einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung, eine bessere Finanzierung sowie einen unbürokratischeren Zugang zu den Beratungsangeboten für alle. „Wer in die Überschuldung gerät, ist auch schnell von einer Kontopfändung betroffen“, sagt Christoph Zerhusen, Jurist und Experte für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. Was können Betroffene in dieser Situation tun? Wie lässt sich das Konto trotz Pfändung weiter nutzen?

  • Automatischer Schutz durch Umwandlung Wer ein Konto besitzt, hat jederzeit das Recht, die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto, ein sogenanntes P-Konto, durchzuführen zu lassen. Im Gegensatz zu „normalen“ Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Verrechnung und Aufrechnung geschützt. Auf dem Konto kann dann monatlich über einen Freibetrag von 1.260 Euro verfügt werden.
  • Erhöhter Freibetrag bei Unterhaltspflichten oder Leistungsbezug Wer Unterhaltspflichten hat oder Sozialleistungen für eine andere Person im Haushalt oder beispielsweise Kindergeld erhält, kann einen höheren Freibetrag erhalten. Hierzu wird lediglich eine Bescheinigung von der auszahlenden Stelle (zum Beispiel Jobcenter oder Familienkasse) oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle benötigt. Die Bescheinigung sollte unverzüglich dem Kreditinstitut vorgelegt werden. Spätestens am übernächsten Geschäftstag muss dann der erhöhte Betrag zur Verfügung stehen.
  • Höchster Schutz auf Antrag In manchen Fällen kommt es vor, dass das pfändungsfreie Einkommen höher ist als der Betrag, der durch den Grundfreibetrag und die bescheinigten Erhöhungsbeträge geschützt wird. Dann kann zum Beispiel beim Amtsgericht ein Antrag auf individuelle Festsetzung des Freibetrags gestellt werden. Alle Einkünfte, die grundsätzlich unpfändbar sind, können so auch auf dem P-Konto zusätzlich frei gestellt werden.
  • Kostenfreie Umwandlung und Informationspflicht der Banken Für die Umwandlung in ein P-Konto oder die Bearbeitung von dort eingegangenen Pfändungen darf eine Bank keine gesonderten Entgelte verlangen. Der bislang bestehende Vertrag wird nur um eine gesetzlich vorgesehene Zusatzfunktion ergänzt. Bei einem P-Konto müssen Kreditinstitute außerdem ausdrücklich informieren über – das im laufenden Kalendermonat verfügbare Guthaben und – das im nächsten Monat nicht mehr pfändungsfreie Guthaben. Wird ein Konto im Minus in ein P-Konto umgewandelt, ist der Soll-Saldo auf ein zweites (Unter-)Konto auszubuchen und die folgenden Gutschriften müssen als Guthaben im Rahmen der Freibeträge zur Verfügung stehen.
Hintergrund Aktionswoche:

Die Aktionswoche „… und plötzlich überschuldet“ wird von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und Verbände (AG SBV) veranstaltet. In der AG haben sich die Verbraucherzentralen, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie einen gesetzlichen Anspruch auf Schuldnerberatung, eine bessere Finanzierung sowie einen Zugang für alle zu den Beratungsangeboten.

Weiterführende Infos und Links:

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)

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Einführungskolloquium zum Wettbewerb: Architekten zeichnen Bevölkerungsschutzzentrum des Kreises Gütersloh

Beim Einführungskolloquium zum Wettbewerb der Architekten fürs Bevölkerungsschutzzentrum (v.l.): Martin Wypior (Freier Architekt, Stuttgart), Karin Striewe (Architektin, Stadt Verl), Helmut Kaltefleiter (Kreistagsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses), Bernhard Bußwinkel (Abteilungleiter,Kreis Gütersloh), Dietmar Holtkemper (Kreisbrandmeister), Prof. Andreas Krys (Architekt, Münster), Ingo Kleinebekel (Dezernent, Kreis Gütersloh), Dr. Angela Lißner (Kreis Gütersloh, Dezernentin Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz) und Prof. Dr. Volker Droste (Architekt, Oldenburg) (Foto Kreis Gütersloh).
Beim Einführungskolloquium zum Wettbewerb der Architekten fürs Bevölkerungsschutzzentrum (v.l.): Martin Wypior (Freier Architekt, Stuttgart), Karin Striewe (Architektin, Stadt Verl), Helmut Kaltefleiter (Kreistagsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses), Bernhard Bußwinkel (Abteilungleiter,Kreis Gütersloh), Dietmar Holtkemper (Kreisbrandmeister), Prof. Andreas Krys (Architekt, Münster), Ingo Kleinebekel (Dezernent, Kreis Gütersloh), Dr. Angela Lißner (Kreis Gütersloh, Dezernentin Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz) und Prof. Dr. Volker Droste (Architekt, Oldenburg) (Foto Kreis Gütersloh).

Rund 30 Architekten und Planer aus 15 teilnehmenden Büros haben heute am Einführungskolloquium im Kreishaus Gütersloh teilgenommen. Kämmerer Ingo Kleinebekel begrüßte das Gremium: „Katastrophen- und Bevölkerungsschutz haben im vergangenen Jahr nochmals erheblich an Bedeutung gewonnen.“

Die Aufgabe ‚Neubau Bevölkerungsschutzzentrum Kreis Gütersloh‘ in Verl-Sürenheide wurde den gesetzten und den gelosten Büros gestellt und erläutert. Bis Ende August haben die Teilnehmer nun die Gelegenheit, ihre Ideen zu entwickeln. Sie werden als Planunterlage und Modell eingereicht.

Der Kreis Gütersloh beabsichtigt den Neubau eines Bevölkerungsschutzzentrums auf einem bisher unbebauten Grundstück an der Stadtgrenze zu Gütersloh. Die Funktion: Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Logistikzentrum Tierseuchenbekämpfung. Leitgedanke des Kreises Gütersloh ist es, die zukünftigen Funktionen des Bevölkerungsschutzes in einem möglichst funktionalen und wirtschaftlichen Neubau zu planen, der dem Bevölkerungsschutz optimale Bedingungen bietet, um die vielfältigen Aufgaben für den Kreis bestmöglich zu erfüllen. Kleinebekel: „Es geht hier nicht um goldene Wasserhähne und Luxus. Der Neubau hat eine zweckdienliche Funktion.“

Unter den gesetzten Büros sind Architekten aus Bielefeld, Siegen, Braunschweig, Köln und Dortmund. Die Ausgelosten Büros kommen aus ganz Deutschland, darunter zwei aus Münster und eines aus Recklinghausen.

Die Architekten als Fachpreisrichter sind: Prof. Dr. Volker Droste (Oldenburg), Franz-Jörg Feja (Recklinghausen), Prof. Andreas Krys (Münster) und Martin Wypior (Stuttgart). Für die stimmberechtigten Fachpreisrichter sitzt seitens des Kreises Gütersloh der Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen, Bernhard Bußwinkel im Preisgericht. Als Sachpreisrichter sind Landrat Sven-Georg Adenauer und drei Fraktionsvorsitzende im Gericht vertreten: Helmut Kaltefleiter (CDU), Brigit Niemann-Hollatz (Grüne) und Jan Ziervogel (SPD). Weitere Damen und Herren aus Politik und Verwaltung sind ohne Stimmrecht beteiligt. Landrat Adenauer musste sich wegen einer Terminüberschneidung vertreten lassen. Stellvertretende Mitglieder  bei den Fachpreisrichterinnen sind die Architektinnen Juliane Kopperschmidt aus Dortmund und Karin Striewe, zugleich Fachbereichsleiterin Gebäudemanagement der Stadt Verl. Die Vorprüfung übernehmen das Büro post welters +partner aus Dortmund sowie Projektmanagement Thost aus Hannover.

Die öffentliche Bekanntgabe der Wettbewerbsaufgabe erfolgte bereits im Mai. 71 Bewerbungen erreichten das Kreishaus. 15 Büros wurden zum Wettbewerb zugelassen. Am 24. Oktober tagt das Preisgericht. Nach einer fachlichen fundierten Vorprüfung werden vom Preisgericht in einer offiziellen Sitzung die Bestplatzierten ausgewählt. Bis dahin ist dem Preisgericht nicht bekannt, welches Entwurfsbüro hinter welchem Entwurf steckt. So wird größtmögliche Neutralität bei der Beurteilung gewährleistet.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Statistisches Bundesamt: EU-Vergleich – Preisanstieg bei Nahrungsmitteln trifft Haushalte in Osteuropa am stärksten

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comVon den zuletzt stark gestiegenen Nahrungsmittelpreisen sind in der Europäischen Union (EU) am stärksten die Verbraucherinnen und Verbraucher in den östlichen Staaten betroffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat mitteilt, erhöhten sich die Nahrungsmittelpreise im April 2022 in Litauen um 22,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. In Bulgarien mussten Verbraucherinnen und Verbraucher 21,0 % mehr für Nahrungsmittel ausgeben, in Lettland 17,7 %. Auch in Ungarn, Estland, Rumänien und der Slowakei verteuerten sich Nahrungsmittel im April 2022 deutlich – um mehr als 14 % gegenüber dem Vorjahresmonat. In Deutschland lag der Preisanstieg mit 8,5 % unter dem EU-Durchschnitt von 8,9 %. Die EU-weit geringsten Steigerungsraten bei Nahrungsmittelpreisen verzeichneten im April 2022 Irland (+3,6 %) und Frankreich (+4,3 %). Der Vergleich beruht auf dem für europäische Zwecke Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI).

Speisefette und -öle, Gemüse und Brot deutlich teurer

Von den deutlichen Preissteigerungen sind wichtige Grundnahrungsmittel betroffen. So verteuerten sich Produkte der Warengruppe „Speisefette und Speiseöle“ im April 2022 im EU-Durchschnitt um 23,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat. In einigen Ländern lag die Teuerungsrate für diese Warengruppe bei mehr als 40 %. Dazu zählten Spanien (+48,4 %), Portugal (+43,8 %) und Bulgarien (+43,6 %). In Deutschland stieg der Preis um 27,0 % gegenüber April 2021. Einen deutlichen Preissprung gab es auch bei Gemüse. Im EU-Durchschnitt stiegen die Preise hierfür binnen Jahresfrist um 10,7 %. In Deutschland verteuerte sich Gemüse um 9,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Die deutlichsten Erhöhungen gab es in Zypern (+44,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat), Litauen (+36,9 %) und Bulgarien (+32,4 %).

Die Preise für Brot und Getreideerzeugnisse stiegen binnen eines Jahres im EU-Durchschnitt um 10,0 %, die für Fleisch und Fleischwaren um 9,1 %. Auch hier waren östliche EU-Länder sehr stark von Preiserhöhungen betroffen. So mussten Verbraucherinnen und Verbraucher in Bulgarien, Litauen und Ungarn im April 2022 über 20 % mehr für Brot und Getreideerzeugnisse ausgeben als vor einem Jahr (Deutschland: +8,8 %). In Polen, Bulgarien und Ungarn verteuerten sich Fleisch und Fleischwaren um mehr als 15 % (Deutschland: +11,8 %).

Hoher Ausgabenanteil für Nahrungsmittel in Osteuropa

Zu den hohen Preissteigerungen in den östlichen EU-Staaten kommt hinzu, dass die privaten Haushalte dort im EU-Vergleich auch anteilig am meisten für Nahrungsmittel ausgeben. Welchen Anteil ihrer Konsumausgaben die privaten Haushalte in den einzelnen EU-Staaten für Nahrungsmittel aufwenden, lässt sich an der Gewichtung für die einzelnen Gütergruppen ablesen. So entfiel bei Haushalten in Rumänien im Jahr 2022 mehr als ein Viertel der Konsumausgaben (28,3 %) auf Nahrungsmittel, in Lettland fast ein Viertel (23,4 %). In der Slowakei (21,0 %) und in Bulgarien (20,6 %) war es rund ein Fünftel. In Deutschland war der Anteil mit 11,1 % nur etwa halb so groß. Noch geringer war der Anteil nur in Luxemburg (10,9 %) sowie Irland (10,8 %).

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Open-Air Mini-Gottesdienst am Sonntag

Am Sonntag feiert die evangelische Kirchengemeinde um 11 Uhr auf der Gemeindewiese neben der Martin-Luther-Kirche den nächsten Mini-Gottesdienst open air. Im Mittelpunkt dieses kindgerechten Gottesdienstformats steht die Feier der Taufe von 2 Kindern.

Gottesdienstteilnehmende werden gebeten, Picknickdecken, Campingstühle und ggfls. Sonnenschirme mitzubringen. Bei Regen findet der Mini-Gottesdienst im Gemeindehaus statt.

 

(Text- und Bildquelle: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harsewinkel)

Straßensperrung – Schützenfest Marienfeld

Der Heimatverein Marienfeld e.V. feiert vom 17.06.-20.06. sein diesjähriges Heimat- und Schützenfest auf dem Festplatz am Bürgerhaus an der Klosterstraße.

Aus diesem Grund wird die Klosterstraße im Teilbereich zwischen dem Kreisverkehr Anton-Bessmann-Ring und dem Einmündungsbereich Lake in beide Fahrtrichtungen in der Zeit von Freitag, 17.06., 12:00 Uhr bis Montag, 20.06., 18:00 Uhr gesperrt. Entsprechende Umleitungen über den Anton-Bessmann-Ring und die Bielefelder Straße werden eingerichtet.

Die Bushaltestelle Bahnhof wird während dieser Zeit nicht angefahren, alle anderen Haltestellen in Marienfeld werden fahrplanmäßig angefahren.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)