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Berufsberatung im Erwerbsleben ab sofort immer montags in Harsewinkel

Die Sprechstunde zur Berufsberatung im Erwerbsleben in Harsewinkel findet ab Oktober jeden ersten und dritten Montag im Monat in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr im Dritten Ort Wilhalm statt. Das Angebot richtet sich an alle, die sich beruflich neu orientieren oder weiterentwickeln wollen.

Die Gleichstellungbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Marina Schomburg freut sich, dass Kathrin Fronicke, eine Berufsberaterin der Agentur für Arbeit die Gespräche übernimmt und Interessierten eine unverbindliche und kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um das Thema »Lebenslanges Lernen« bietet.

Bei der Beratung spielt es keine Rolle, ob Sie derzeit im Erwerbsleben stehen oder zuvor gestanden haben. Auch Menschen, die sich nach der Schule oder Studium beruflich ausrichten möchten, können das Angebot nutzen. Die Beratung findet in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Dritten Ort Wilhalm, Dr.-PiekeStraße 2, in Harsewinkel statt.

Die Beratung kann ohne Termin und vorheriger Absprache wahrgenommen werden. Aufgrund des Feiertages am 3. Oktober findet die nächste Sprechstunde am Montag, 17. Oktober statt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

50 Jahre Vogelschutz- und Zuchtverein Harsewinkel e. V.: Größte Vogelschau des Kreises Gütersloh in der Mehrzweckhalle in Harsewinkel

Der Wald und die vielfältige, farbenreiche Vogelwelt ziehen nach langer Coronapause wieder in die Mehrzweckhalle in Harsewinkel ein. Am 15. und 16. Oktober 2022 ist es wieder so weit, der Vogelschutz- und Zuchtverein Harsewinkel e. V. präsentiert eine der größten Vogelschauen des Kreises Gütersloh.

Zum 50-jährigen Bestehen unseres Vereines werden wir viele große und kleine Volieren aufbauen, wo die Besucher die verschiedenen Vogelarten in nahezu naturnaher Umgebung erleben und entdecken können. Eines der besonderen Highlights wird eine große, begehbare Voliere sein, dort dürfen dann kleine und große Besucher die Vögel hautnah entdecken. Neben den vielen farbenfrohen Vogelarten werden wir auch Einblicke in unsere 50-jährige Vereinsgeschichte und unseren Vogelschutz geben, welchen wir auch seit bereits 50 Jahren in und um Harsewinkel betreiben. Wir würden uns freuen, Sie auf unserer Vogelschau begrüßen zu dürfen!

(Text- und Bildquelle: Frederik van Roje)

ADAC Winterreifentest: Etliche gute Modelle – aber auch erschreckende Ausreißer

Der aktuelle ADAC Winterreifentest zeigt zahlreiche empfehlenswerte und solide Modelle, aber auch ein paar mangelhafte Exemplare. Untersucht wurden insgesamt 33 Modelle aus zwei Dimensionen, für Kleinwagen und SUV der unteren Mittelklasse. Besonders bei Bremswegen und Verschleiß empfiehlt der ADAC, genau hinzusehen.

In der Dimension 185/65 R15 (T) für VW Polo, Audi A1 oder Opel Corsa sind die Reifen von Continental, Goodyear, Semperit und Michelin sehr ausgewogen, zeigen insbesondere auf Nässe, Schnee und trockener Fahrbahn gute Leistungen und bekommen daher das ADAC Urteil „gut“. Danach folgt ein breites Mittelfeld, das mit wachsenden Einschränkungen parallel zu den absteigenden Platzierungen empfohlen werden kann. Hier spart ein genauer Blick in die Ergebnistabelle bares Geld, denn in dieser Dimension sind die guten Reifen nicht sehr viel teurer als die Modelle mit Einschränkungen.

Nur mit „ausreichend“ bewertet wurden die Modelle von Dunlop, Fulda und Barum, weil sie auf trockener Fahrbahn nicht nur unharmonisch auf Lenkbefehle des Fahrers ansprechen, sondern – weitaus kritischer – bei Ausweichmanövern früh zum Übersteuern neigen.

Die Modelle von Imperial und Wanli fallen mit „mangelhaft“ durch. Die ADAC Tester raten von diesen in China produzierten Reifen ab, weil sie auf Nässe extrem schlecht abschneiden: Deren Bremsweg aus 80 Stundenkilometern ist rund 10 Meter länger als der des Erstplatzierten Bridgestone (36,2 Meter).

In der Dimension 215/60 R16 für SUV wie beispielsweise Skoda Karoq, Audi Q3 und VW T-Roc sind die Modelle von Continental, Dunlop, Goodyear und Michelin „besonders empfehlenswert“, weil sie ohne Schwächen in den Hauptkriterien bleiben. Das breite Mittelfeld bietet gute Alternativen zu den Spitzenreitern, denn sie werden meist nur wegen eines Mankos abgewertet. Auch hier lohnt ein Blick ins Detail, denn je nach individuellem Fahrprofil kann sich ein „befriedigender“ – und meist günstigerer – Reifen als der persönlich beste herausstellen. So gibt es beim Yokohama leichtes Verbesserungspotenzial im Nassen und auf Schnee, der Bridgestone könnte hier noch besser performen, und der Kleber hat Defizite auf trockener und nasser Fahrbahn.

Schlusslicht mit einem „ausreichend“ ist das Modell von Coopertires, das u.a. die schlechteste Trockenperformance zeigt, weil sich der Fahrradius im Kurvenverlauf ändert und der Fahrer Probleme hat, das Auto zu stabilisieren und in die Ursprungsrichtung zu lenken. Hinzu kommt, dass dieser Reifen beim Verschleißtest mit Abstand am schlechtesten abschneidet: Er erreicht mit knapp 24.000 Kilometer Laufleistung rund 19.000 Kilometer weniger als der Spitzenreiter Sava.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Aktuelle Coronasituation in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen: 29 Neuinfektionen – 7-Tage-Inzidenz wieder unter 750er-Marke!

In Harsewinkel, Marienfeld und Greffen sind zum Stand 14. Oktober, 0:00 Uhr, insgesamt 12.216 (Vortag: 12.187) laborbestätigte Coronainfektionen in der Statistik erfasst. Insgesamt sind somit seit gestern 29 Neuinfektionen zu verzeichnen. Zuletzt waren es 51 Neuinfektionen. 39 Personen (Vortag: 39), die sich mit dem Coronavirus infiziert hatten, sind verstorben. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen bei 745,9 (Vortag: 805,1).

(Statistik: Kreis Gütersloh | Bildquelle: geralt/pixabay.com)

Jetzt noch bis zum 22. Oktober in Deinen REWE-Märkten in Harsewinkel Tüten kaufen und die Tafeln vor Ort unterstützen!

Stefan Alberts beteiligt sich mit seinen REWE-Märkten in Harsewinkel auch in diesem Jahr wieder an der bundesweiten Initiative und unterstützt die Tafeln vor Ort im Rahmen der Tafel-Spendentüten-Aktion.

Du möchtest auch die Tafeln im Kreis GT unterstützen?

Prima! Bis zum 22. Oktober kannst Du in Deinen REWE-Märkten in Harsewinkel noch eine Tafel-Spendentüte für 5 € kaufen. Das Team der Stefan Alberts oHG sorgt dann gemeinsam mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der lokalen Tafeln dafür, dass Deine Spende genau da ankommt, wo sie gebraucht wird.

So funktioniert’s:
  1. Spendentüte an der Kasse bezahlen.
  2. Gekaufte Spendentüte an der Sammelstelle hinter der Kasse abstellen.
  3. Wir leiten deine Spende an die Tafel in deiner Nähe weiter.

KuBi Harsewinkel: KUNST IST DIE UTOPIE … von Frank Brückner – Vernissage & Ausstellungseröffnung in der Stadtbücherei Harsewinkel

KUNST IST DIE UTOPIE … einer Arbeit, die nicht anstrengend ist, keinen Zweck erfüllt und in keinem Zusammenhang steht. Beim Versuch, sie zu verwirklichen, ist teilweises Scheitern an ihrem Anspruch – also doch Anstrengung, Sinnerfüllung und Hintergrund – zwangsläufig notwendig, um dorthin zu gelangen, wo es keine Fehler gibt. Fehler sind gut, wenn man sie auskomponiert, und vielleicht ist auch Kunst überhaupt ein einziger Fehler an der richtigen Stelle.

Frank Brückner begann 1996 mit ersten Malversuchen, beschäftigte sich zwischen 2001–2007 mit experimentellen Kompositionen am PC und in den folgenden Jahren intensiv mit Ölmalerei. 2011 gab er die Musik auf und konzentrierte sich fortan auf die Malerei. Er entwickelte einen individuellen Stil. In seinen abstrakten Kompositionen konstruiert er möglichst stringente Zusammenhänge, die er anschließend mit systematischer Konsequenz zerlegt.

Die Ausstellung startet heute, am 14. Oktober, ab 19 Uhr in der Stadtbücherei St. Lucia Harsewinkel und die Werke von Frank Brückner können bis zum Ausstellungsende am 18. November besichtigt werden.

Angie Herrera & Alexander Cuesta-Moreno: Die Stimme Lateinamerikas bringt internationales Flair nach Marienfeld!

Erneut ist Alexander Cuesta-Moreno mit seinem grandiosen Gitarrenspiel in der Marienfelder Christuskirche zu Gast. Der sympathische Kolumbianer, Musiklehrer und mit verschiedenen Ensembles unterwegs, lebt seit einigen Jahren in Deutschland. Ein Musikprofi durch und durch, der sich in jedem Genre auskennt. Seine Gesangspartnerin ist Angie Herrera. Sie ist in ihrem Heimatland Kolumbien ein Star, sie nennen ihren hellen Sopran nicht zu Unrecht die Stimme Lateinamerikas. Die etwa einstündige Veranstaltung am kommenden Sonntag, 16. Oktober, beginnt um 17 Uhr. Der Eintritt ist frei, Gelder zur Mitfinanzierung des Projekts sind am Ausgang willkommen.

 

(Text- und Bildquelle: Ludger Ströker)

Untere Naturschutzbehörde Kreis GT: Gehölzarbeiten in Naturschutzgebieten beginnen – Moorrand im Hühnermoor wird von Bäumen befreit

Die Idylle trügt: Um Moore als seltene Lebensräume und als Kohlenstoff-speicher zu erhalten muss gehandelt werden. Moor braucht Wasser (Foto: Kreis Gütersloh).
Die Idylle trügt: Um Moore als seltene Lebensräume und als Kohlenstoff-speicher zu erhalten muss gehandelt werden. Moor braucht Wasser (Foto: Kreis Gütersloh).

Ab dem 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz den Rückschnitt und die notwendige Entfernung von Bäumen und Sträuchern in der Landschaft. Diesen Zeitraum wird auch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh in mehreren Naturschutzgebieten nutzen, um Gehölze zu entfernen.

NSG Hühnermoor

Bereits im Frühjahr 2022 wurde im Naturschutzgebiet Hühnermoor in Harsewinkel-Marienfeld damit begonnen, den Moorrand von Bäumen frei zu stellen. So soll verhindert werden, dass die Gehölze weiter das im Moor dringend benötigte Wasser verdunsten und dem Moor entziehen. Diese Maßnahmen werden ab November 2022 fortgesetzt.

Rietberger Emsniederung und Versmolder Bruch

In den Naturschutzgebieten Rietberger Emsniederung und Versmolder Bruch werden die Sägen ab Mitte Oktober auch aus anderen Gründen angesetzt. Neben der Reduktion der Wasserverdunstung geht es hier um den Schutz von Offenlandarten. Beide Schutzgebiete sind geprägt durch offene, feuchte Grünlandflächen. Diese bieten Lebensraum für seltene und gefährdete Arten, beispielsweise den Großen Brachvogel und die Uferschnepfe. Auch diesen Arten geht es selbst in den Schutzgebieten nicht sehr gut, so dass die Lebensbedingungen weiter verbessert werden müssen. Dazu gehört, dass Bäume und Sträucher entfernt werden. Sie bieten Beutegreifern Ansitze und Versteckmöglichkeiten und engen den offenen Lebensraum für die geschützten Arten ein. Für den Schutz der Feuchtwiesen und der auf sie angewiesenen Tier- und Pflanzenarten kommt es auf feucht-nasse bis sumpfige Verhältnisse und eine gehölzfreie Kulisse an. Eine Regulation der Beutegreifer, beispielsweise Waschbären ist erforderlich. Es werden daher sowohl Bäume und Sträucher entfernt als auch weitere flache Senken, sogenannte Blänken angelegt, in denen sich ein flacher Wasserstand einstellt.

Übrigens: Feuchtes Grünland ist eine sehr gute CO2-Senke und trägt zum Klimaschutz bei. Wenn Moorböden als Wiese oder Weide genutzt werden, wie stellenweise im Naturschutzgebiet Rietberger Emsniederung, und die Flächen feucht bleiben, wird der im Boden gebundene Kohlenstoff nicht freigesetzt. Außerdem bildet sich unter einer Grasdecke mehr Humus als auf Ackerflächen. Dieser trägt ebenfalls zur Bindung von Kohlendioxid bei. Klimaschutz kann also nicht nur durch die Pflanzung von Bäumen erreicht werden. Als gehölzarme Feuchtwiesenschutzgebiete haben die Rietberger Emsniederung und das Versmolder Bruch landesweite Bedeutung für eine Vielzahl brütender und rastender Wat- und Wiesenvögel. Die Rietberger Emsniederung ist daher auch Teil eines Vogelschutzgebietes und wird im Zuge des europäischen LIFE-Projekts „Wiesenvögel“ (https://www.life-wiesenvoegel.nrw.de/) weiter entwickelt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Coronafallzahlen im Kreis GT: 107 Covid-Patienten in den Krankenhäusern – 428 Neuinfektionen – 7-Tage-Inzidenz wieder unter 700er-Marke!

Inzidenzwert liegt bei 687,5

Im Kreis Gütersloh waren zum Stand 14. Oktober, 0 Uhr, 163.982 (13. Oktober: 163.554) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst – das sind 428 Fälle mehr als gestern. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Die COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh am 14. Oktober laut RKI 687,5 (13. Oktober: 713,2). Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 107 Patienten (13. Oktober: 102) stationär behandelt. Nicht alle der 107 Patienten sind wegen einer Coronainfektion ins Krankenhaus gekommen. Unter ihnen sind auch Zufallsbefunde. Aktuell werden 8 Personen auf der Intensivstation behandelt (13. Oktober: 7), davon muss 1 Person beatmet werden (13. Oktober: 1). Seit Beginn der Pandemie sind 520 Personen im Kreis Gütersloh an oder mit COVID-19 verstorben.

Inzidenzen nach Städten und Gemeinden im Kreis:

Täglich um 0.00 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und veröffentlicht.

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: ElisaRiva/pixabay.com)

Verbraucherzentrale NRW: Mit dem Flugzeug in die Herbstferien – diese Rechte haben Reisende am Flughafen

© VZ NRW/adpic
© VZ NRW/adpic

Mit dem Flugzeug in die Herbstferien – Diese Rechte haben Reisende bei Problemen am Flughafen.

Die Sommermonate haben bei vielen Urlauber:innen zu Frust am Flughafen geführt. Flüge wurden abgesagt, verlegt oder verspäteten sich, Reisende warteten stundenlang vor den Sicherheitskontrollen oder mussten am Zielort lange auf ihr Gepäck warten. Für die Herbstferien zeichnet sich erneut ein großer Andrang an den Flughäfen in NRW ab. „Reisende sollten sich schon vorab über ihre Rechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung informieren”, rät Jan Philipp Stupnanek, Jurist und Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer seine Rechte kennt, hat im Fall der Fälle die nötige Klarheit und kann seine Ansprüche gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft gezielt geltend machen. Dazu zählen bei einer Flugannullierung zum Beispiel die Wahl einer Ersatzbeföderung, aber auch die Verpflegung vor Ort.” Und auch im Nachgang können oft Ansprüche gegenüber der Airline eingefordert werden. Dabei hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Was Reisende über ihre Rechte wissen sollten, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengefasst.

  • Wenn sich der Flug verspätet Wenn Passagiere die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung unter anderem sogenannte Betreuungsleistungen anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, aber auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn eine solche aufgrund eines Abflugs am nächsten Tag notwendig wird. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück muss die Airline dann sorgen. Voraussetzung für Betreuungsleistungen ist bei Kurzstrecken (bis 1.500 km) eine Abflugverspätung von zwei Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) eine Verspätung von drei Stunden und bei Langstecken (ab 3.500 km) eine Verspätung von vier Stunden. Zusätzlich haben Verbraucher:innen ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, die sogenannten Ausgleichsleistungen. Die Höhe (250 bis 600 €) ist dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Flugentfernung. Ein solcher Anspruch besteht hingegen nicht, wenn außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel schlechte Wetterverhältnisse den Abflug unmöglich machen. Wichtig dabei: Die Fluggesellschaft muss diese Gründe nachweisbar darlegen. Ein pauschaler Hinweis darauf ist nicht ausreichend.
  • Wenn der Flug gestrichen wird Auch wenn die Airline einen Flug annulliert, haben Betroffene Rechte nach der Fluggastrechteverordnung. Neben den genannten Betreuungs- und Ausgleichleistungen können sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Letztere muss dann binnen sieben Tagen erfolgen. Wichtig dabei: Verbraucher:innen treten damit vom Beförderungsvertrag zurück und haben dann keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Auch bei den Ausgleichsleistungen kann sich die Fluggesellschaft entlasten, zum Beispiel wenn sie rechtzeitig über die Flugannullierung informiert. Informiert die Airline vierzehn Tage vorher, besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Unter vierzehn Tagen gelten bestimmte Anforderungen an die anzubietende Ersatzbeförderung. Ansonsten besteht weiterhin ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Bei der Ermittlung der Ansprüche hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, die in den gängigen App-Stores und auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW zum kostenlosen Download zu Verfügung steht. Gut zu wissen: Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, wird dies inzwischen als Annullierung gewertet.
  • Wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird Geht das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft oder an Bord des Flugzeugs verloren, wird es zerstört oder beschädigt, muss die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen. Der Schaden sollte möglichst schnell angezeigt werden, zum Beispiel an einem dafür vorgesehen „Lost and Found“-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen am Flughafen. Betroffene sollten die Schäden auch anhand von Fotos dokumentieren und den Verlust gegenüber der Fluggesellschaft oder im Falle einer Pauschalreise gegenüber dem Reiseveranstalter melden. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt derzeit bei knapp 1.484 Euro pro Passagier. Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Handgepäck. Die Haftung für Schäden an solchen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.
Weiterführende Infos und Links:

Weitere Informationen zu Fluggastrechten und zur Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger

 

(Text- und Bildquelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.)