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ADAC: Alternative Antriebstechnologien in der Gesamtbetrachtung klimafreundlicher sind als Verbrenner

LCA-Studie: Es zeigt sich, dass neben dem Elektroauto mit regenerativem Strom und dem Brennstoffzellenfahrzeug mit Wasserstoff aus regenerativen Quellen auch eFuels eine gute LCA-Bilanz aufweisen können.
LCA-Studie: Es zeigt sich, dass neben dem Elektroauto mit regenerativem Strom und dem Brennstoffzellenfahrzeug mit Wasserstoff aus regenerativen Quellen auch eFuels eine gute LCA-Bilanz aufweisen können.

Sind alternative Antriebstechnologien mit Strom, Wasserstoff oder eFuels klimafreundlicher als normale Verbrenner und wie sieht der ökologische Fußabdruck unterschiedlicher Antriebskonzepte aus? Um die Klimawirkung der verschiedenen Antriebsarten transparent zu beurteilen, müssen alle relevanten Energieaufwendungen über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs berechnet werden. Daher wurde schon 2018 von FIA und ÖAMTC ein sogenanntes „LCA(Life-Cycle-Analyse) -Tool“ bei der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft in Graz in Auftrag gegeben, das nun aktualisiert wurde.

Ein aktueller Vergleich verschiedener Antriebsarten auf Basis der „Golfklasse“ zeigt, dass E-Autos dabei immer besser abschneiden und grundsätzlich die Treibhausgas-Bilanz eines Fahrzeuges durch die Verwendung erneuerbarer Energien bei deren Herstellung verbessert werden kann. Auch mit der Nutzung von regenerativem Strom zum Laden kann eine deutliche Verbesserung der Treibhausgas-Bilanz von Elektrofahrzeugen erreicht werden. Deshalb ist aus Sicht des ADAC der Ausbau erneuerbarer Stromquellen zwingend erforderlich, um ein ausreichendes Angebot regenerativ erzeugter Energien für die Produktion und den Betrieb von Pkw zur Verfügung stellen zu können.

Im Vergleich zu Benzin und Diesel kann das mit dem deutschen Strommix von 2022 bis 2037 über eine Gesamtlaufleistung von 240.000 km betriebene Elektroauto seine Vorteile nach circa 45.000 bis 60.000 km ausspielen. Der größere „Treibhausgas-Rucksack“, der durch die aufwändigere Produktion der Batterie herrührt, kann über die Zeit der Fahrzeugnutzung somit schnell amortisiert werden. Legt man die Nutzung von regenerativem Strom (Wind) zugrunde, dann amortisieren sich die höheren Treibhausgas-Emissionen aus der Produktion bereits nach circa 25.000 bis 30.000 km gegenüber Benziner bzw. Diesel.

Aber nicht nur das E-Auto schneidet in der LCA-Studie gut ab, auch konventionelle Antriebe können in der Treibhausgas-Bilanz gute Ergebnisse erzielen. Neben Erdgasfahrzeugen mit Bio-Methan, die ebenfalls gut abschneiden, können auch regenerativ hergestellte synthetische Kraftstoffe wie eFuels einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und in Verbrennungsmotoren eingesetzt werden.

Neben der Treibhausgas-Bilanz muss auch der Primärenergiebedarf einer Antriebsart bzw. eines Kraftstoffes betrachtet werden. Denn hier wird deutlich, dass zum Teil erheblich mehr Energie aufgewendet werden muss, um die gleiche Gesamtlaufleistung abzudecken. So zeigten die aktuellen Auswertungen, dass beim Primärenergiebedarf das Elektroauto, insbesondere bei Nutzung regenerativer Energie (Wind) deutlich vor dem Brennstoffzellenfahrzeug und den eFuels liegt. Denn der wesentliche Nachteil von eFuels ist deren schlechterer Wirkungsgrad durch Verluste bei Umwandlungsprozessen im Vergleich zu Strom für batterieelektrische Mobilität und der höhere Bedarf an erneuerbarer Energie in der Produktion. Deshalb kommt es darauf an, eFuels in Weltregionen zu erzeugen, in denen Sonne und Wind kontinuierlicher und intensiver zur Verfügung stehen.

Auf Basis des von der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft entwickelten „LCA-Tools“ wurde in Kooperation mit Green NCAP eine interaktive LCA-Plattform entwickelt. Damit können Verbraucher den Energiebedarf und die Treibhausgasemissionen eines Fahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus ermitteln und verschiedene Modelle und Antriebsarten miteinander vergleichen.

Durch eine Anbindung an die ADAC Autodatenbank mit über 30.000 Modellen können die Vergleichsparameter an das eigene Auto und die persönlichen Gegebenheiten angepasst werden. Hierzu zählen die jährliche Fahrleistung und der regionale Strommix, der auch durch einen Mix aus 100 Prozent erneuerbaren Energien ersetzt werden kann. Je nach Bedarf und Bedingungen können bis zu drei Fahrzeugmodelle miteinander verglichen werden.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

LVM Versicherungsagentur Reinhold Everding: Mit der hkk Krankenversicherung bis zu 245,- Euro jährlich einsparen!

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Pizzeria darf in die Feldstraße umziehen und zukünftig vom ehemaligen Fotostudio aus Kunden in Harsewinkel beliefern

Die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses haben am Dienstagabend einem Antrag im ehemaligen Fotostudio an der Feldstraße eine Pizzeria zu eröffnen, zugestimmt.

Die Antragstellerin betreibt aktuell eine Pizzeria im Stadtteil am Rövekamp und möchte damit in die Innenstadt umziehen. Laut Antrag sind lediglich die Pizza-Herstellung und die anschließende Ausgabe in den Räumlichkeiten bzw. Auslieferung beabsichtigt. Eine darüber hinaus gehende Bewirtung mit Gäste-Aufenthalt wurde nicht beantragt.

Die Ausschussmitglieder sahen die Bedenken von Anwohnern, dass anstatt einer Pizzeria „eine weitere Teestube“ entstehen könnte als ungerechtfertigt und stimmten der Nutzungsänderung mit einer Gegenstimme zu. Angesichts verschiedener Ladenleerstände im Innenstadtbereich befürwortete man das Vorhaben. Da der entsprechende Bauantrag bereits beim Kreis Gütersloh eingereicht wurde, können Umbau- und Umzugsplanungen schon bald Gestalt annehmen.

Ein Koffer voll Hoffnung: Neue Broschüre des Kreisarchivs zur Arbeitsmigration

Autor Norbert Ellermann (l.) und Kreisarchivar Ralf Othengrafen mit der neu erschienenen Broschüre des Kreisarchivs (Foto: Kreis Gütersloh).
Autor Norbert Ellermann (l.) und Kreisarchivar Ralf Othengrafen mit der neu erschienenen Broschüre des Kreisarchivs (Foto: Kreis Gütersloh).

„Ich stand ganz alleine nachts mit einem Koffer auf dem Bahnsteig und konnte nur drei deutsche Wörter: Danke, Auf Wiedersehen, Raus!“. Das war eine der Erfahrungen, über die die sogenannten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in einer neuen Broschüre des Kreisarchivs Gütersloh berichten. Diese Broschüre beschäftigt sich mit der Arbeitsmigration zwischen den 1950er und 1970er Jahren aus dem Süden Europas in den Kreis Gütersloh.
Trotz seiner großen Bedeutung für die Entwicklung unserer Region ist dieser Teil der Geschichte bisher nur ungenügend dokumentiert. „Mit der nun vorliegenden Broschüre schließen wir diese Lücke“, wie Kreisarchivar Ralf Othengrafen betont.

Im Zentrum der Broschüre stehen die individuellen (Lebens-) Geschichten der Migranten: Mit welchen Erwartungen kamen sie nach Deutschland, welche Erfahrungen machten sie hier, wie kam es, dass sie hier dauerhaft ansässig wurden? Verfasst hat die Broschüre der Historiker und Ausstellungsmacher Norbert Ellermann. Er hat zahlreiche Zeitzeuginnen und Zeitzeugen aus Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei zu diesem Zweck befragt. Bereits vor einigen Jahren hat er im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Archive im Kreis Gütersloh eine Ausstellung zu dem Thema konzipiert. Aus Zeitgründen war es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, eine begleitende Broschüre zu der Ausstellung herauszubringen. Da das Kreisarchiv bis heute Anfragen nach Publikationen zur Geschichte der Arbeitsmigration erreichen, hat es sich entschlossen, eine Broschüre zu dem Thema nachzulegen.

Im Jahr 1973 erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen ein Anwerbestopp für Arbeitnehmer aus dem Ausland. Aus Angst, nicht noch einmal nach Deutschland einreisen zu können, entschieden sich viele ausländische Arbeitnehmer zum Verbleib in Deutschland. Aus Arbeitsmigranten („Gastarbeitern“) wurden jetzt Einwanderer. Sie zogen in bessere Wohnungen, bauten Eigenheime und holten ihre Familien nach. Deutschland und der Kreis Gütersloh wurden für viele zur neuen Heimat, wenn auch manchmal mit kleineren Einschränkungen: „Ich bin stolz auf Deutschland, aber wenn Deutschland und Italien Fußball spielen, dann bin ich Italiener!“, betont einer der Zeitzeugen augenzwinkernd.
Die 82-seitige Broschüre steht als Download unter www.kreis-guetersloh.de/archiv zur Verfügung. Wer gedruckte Exemplare bevorzugt, kann sich gerne an das Kreisarchiv wenden: Telefon 05241/85-2003 oder E-Mail an archiv@kreis-guetersloh.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Gesetzliche Krankenkassen – fast alle Kassen erhöhen die Beiträge

54 gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel ihre Beiträge. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Eine Mitteilung zur Beitragserhöhung erhalten Versicherte in diesem Jahr nicht automatisch.

Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Zwei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 15 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil.

Der höchste Beitragssatz liegt Anfang 2023 bei 16,59 Prozent, der günstigste bei 15,40 Prozent. Diese Kasse kann aber nur regional gewählt werden. Die günstigsten bundesweit verfügbaren Kassen nehmen jeweils 15,50 Prozent. Der prognostizierte Beitragsdurchschnitt liegt 2023 bei 16,20 Prozent.

Versicherten rät die Stiftung in diesem Jahr zu besonderer Aufmerksamkeit, denn anders als bisher sind die Kassen nicht mehr verpflichtet, die Erhöhung per Brief mitzuteilen. „Es bleibt nichts anderes übrig, als Webseite oder Mitgliederzeitschrift im Blick zu behalten, denn hier muss die Kasse spätestens vier Wochen vorher informieren“, sagt Finanztest-Redakteurin Alisa Kostenow.

Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist in der Regel einfach: Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernimmt diese die Kündigung bei der alten. Anschließend muss nur noch der eigene Arbeitgeber informiert werden. Allerdings sollte man nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern auch auf das jeweilige Leistungsangebot.

Eine Entlastung gibt es 2023 für Geringverdiener: Wer bis 2.000 Euro monatlich verdient, zahlt zum Teil deutlich weniger Sozialbeiträge.

Beitragssätze und Leistungen von 71 der insgesamt 73 geöffneten Krankenkassen sind unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. Hier können Interessierte auch individuell berechnen lassen, wie viel sie durch einen Wechsel sparen würden.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Mitteilungen der Stadtverwaltung Harsewinkel zur Unterbringung von Geflüchteten

In der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Harsewinkel am 11. Januar 2023 informierte Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide in Form einer offiziellen Mitteilung der Verwaltung zu den aktuellen Entwicklungen bezüglich der Unterbringung von Geflüchteten.

Zum Jahresanfang ist die Aufnahmeverpflichtung der Stadt Harsewinkel sprunghaft von 9 Personen auf zunächst 56 und aktuell 61 Personen angestiegen. Statt Erfüllung des Aufnahmesolls von 98 % ist die Erfüllungsquote auf jetzt 84 % gesunken.

Für die Verteilung der Geflüchteten in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Sie führt den sprunghaften Anstieg für Harsewinkel und andere Kommunen darauf zurück, dass Großstädte die von ihnen im Jahresverlauf 2022 aufgenommenen Geflüchteten erst zum Jahreswechsel nachgemeldet hätten. Eine gravierende Veränderung der Erfüllungsquote in Großstädten kann sich in den übrigen Kommunen auswirken. Nach FlüAG werden die Geflüchteten nach dem Schlüssel 90 % Einwohnerzahl und 10 % Fläche gleichmäßig auf alle Kommunen im Land verteilt, so dass alle mit allen zusammenhängen.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide

Weiterhin teilte die Bezirksregierung auf Nachfrage mit, dass wir wohl nicht erneut mit einem so sprunghaften Anstieg rechnen müssten. Die Zuweisungen sollen weiterhin wöchentlich nur im einstelligen Bereich erfolgen. Wir müssen also aller Voraussicht nach nicht 61 Personen ad hoc unterbringen und können uns somit auf deren Aufnahme vorbereiten.

Aktuell richten wir die Hotelzimmer im Wilhalm für die vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten her, um kurzzeitige Bedarfe abdecken zu können. Ein solcher Bedarf kann sich dadurch ergeben, dass Kapazitäten noch nicht zur Verfügung stehen oder die endgültige Zuweisung der Personen in eine bestehende Unterkunft mit Blick auf die Zusammensetzung noch überdacht werden muss. Ob und wann die Hotelzimmer belegt werden, steht noch nicht fest.

Neben den 61 Personen, die in den nächsten Wochen nach und nach zugewiesen werden, müssen wir weitere 27 Personen bis April unterbringen, für die im letzten Jahr nur befristet Wohnraum zur Verfügung gestellt wurde. Insgesamt werden wir daher rund 90 Personen unterbringen müssen.

Aktuell haben wir rund 40 freie Plätze in den bisher bekannten Unterkünften. Zusätzlich haben wir in Greffen ein Haus angemietet. Für 3 weitere Häuser im Ortsteil Harsewinkel stehen wir in Verhandlungen mit Eigentümern. Ich gehe davon aus, dass wir bis Mitte Februar weitere 60 Plätze durch Anmietung geschaffen haben werden.

Wir wollen die Menschen in gemieteten Häusern und Wohnungen verteilt in der Stadt unterbringen, wobei auch- vorbehaltlich der Entscheidung des Rates- ein Kauf von Häusern zum Verkehrswert in Betracht kommt.

Das hat folgenden Hintergrund: Kommunen sollen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz in Nordrhein-Westfalen zugewanderte Menschen mit Dauerbleibeperspektive, d.h. Menschen mit Aufenthaltsrecht, vorrangig in endgültigen Wohnraum vermitteln. Nur wenn das nicht möglich ist, stellt die Gemeinde eine angemessene Unterkunft für einen vorübergehenden Zeitraum zur Verfügung. Dieser Status gilt für ukrainische Geflüchtete und mithin wohl für 90 % der uns zugewiesenen Menschen.

Deshalb setzt die Stadtverwaltung darauf Geflüchtete dezentral im Bestandswohnraum unterzubringen. Wir hoffen, dass städtische Mietverhältnisse übergehen auf aktuell von der Stadt untergebrachte Personen. Diese Erfahrungen haben wir in der Flüchtlingszuwanderung 2015/16 gemacht. Unterbringung in Wohnsiedlungen in Räumen, die zum dauerhaften Wohnen gedacht sind, ist für Geflüchtete besser und für die Nachbarschaften.

Zudem ist diese Form der Unterbringung bisher kostengünstiger als die Unterbringung in Mietcontainern. Gleichwohl haben wir uns Mietcontainer reservieren lassen. Sollten wir gezwungen sein wegen fehlendem Wohnraum im Bestand, darauf zurückgreifen zu müssen, werden wir auch insoweit keine Großcontaineranlage favorisieren. Wir werden dann auch die Mietcontainer dezentral in den Ortsteilen aufstellen.

Die Option des Umbaus der Sportlerumkleiden, wie vom Rat beschlossen, ist das absolut letzte Mittel, wenn gar nichts mehr anderes möglich ist. Wir werden alles daran setzen das zu vermeiden, weil es sich mit Rücksicht auf alle Beteiligten verbietet, solange es noch andere Möglichkeiten gibt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

Rat gibt grünes Licht für Erweiterung der Löwenzahngrundschule in Harsewinkel!

Der Rat der Stadt Harsewinkel folgte am Mittwoch, den 11. Januar, in seiner 19. Sitzung der Empfehlung des Planungs- und Bauausschusses und befürwortete die dringend benötigte Erweiterung der Löwenzahnschule in Harsewinkel.

Da der Testentwurf vom Architektenteam Ströer/Laing noch nicht den Erwartungen der Lokalpolitiker entsprach, stellte Architektin Silvia Nikulski vom Architektenbüro FUN dem Planungs- und Bauausschuss am Dienstagabend einen alternativen Entwurf vor. Hierfür gab es von allen Ratsfraktionen Zustimmung und so steht der weiteren Planung nichts mehr im Weg.

Die neue Planung sieht einen zum Bestandsgebäude parallel verlaufenden vorgelagerten Riegel vor und ein zentraler Eingangsbereich mit Foyer soll im vorderen Bereich beide Gebäudeteile miteinander verbinden. Auch im hinteren Bereich ist eine Verbindung zwischen den Gebäudeteilen inklusive Pausenhofzugang, WC-Anlage und Vordach vorgesehen. Somit wird es kein frei stehendes altes oder neues Gebäude mehr geben. Die Erweiterung wird in den Grundzügen inklusive Aufzug etc. barrierefrei geplant. Mit sechs neuen Klassenräumen, einem grünen Klassenzimmer zwischen den neuen Eingangsbereichen und zusätzlichen WC-Anlagen im Obergeschoss wurde ein äußerst effizientes Raumkonzept entwickelt, welches bei einer ca. 60 Quadratmeter kleineren Grundfläche eine ca. 35 Quadratmeter größere Nutzfläche bietet als der Testentwurf. Eine Fotovoltaikanlage und ein Gründach sind für den Neubau ebenfalls fest eingeplant.

In Anbetracht der allgemeinen Entwicklungen muss die bisherige Kostenschätzung noch einmal überarbeitet werden. Erste Zahlen werden in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses präsentiert.

Pläne f|u|n architekten ingenieure.

Ehrenamtliche Tannenbaumsammelaktion 2023 in Greffen am 14. Januar – bitte an Namensschilder und Spenden denken!

Die alljährliche Tannenbaumsammelaktion findet in Greffen am Samstag, den 14. Januar 2023 statt.

Die Organisatoren bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die abgeschmückten Bäume am Samstag bis 9.00 Uhr gut sichtbar und mit einem Namensschild versehen an die Straße zu stellen. Sie werden im Laufe des Tages durch die Kolpingfamilie Greffen abgeholt.

Aufgrund zahlreicher Anrufe im letzten Jahr weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es sich bei der Abholung nicht um eine durch die Müllgebühr abgedeckte Leistung, sondern um eine freiwillige Arbeit der Kolpingfamilie Greffen handelt, die durch Spenden getragen wird. Da in den letzten Jahren die Spendenbereitschaft stark abgenommen hat, wird um einen Obolus für die Helferinnen und Helfer der Aktion gebeten.

Nach Abzug aller Kosten für die Aktion werden die weiteren Spenden für verschiedene „Dritte-Welt-Projekte“ (z. B. Unterstützung von Straßenkindern in Honduras) und die interne Jugend- und Vereinsarbeit verwendet.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

TSG Handball Spieltagsvorschau: 1. Herren Samstag im Hasenbau gegen TuS Ferndorf 2!

Die 1. Herrenmannschaft möchte am Samstag im Hasenbau gegen TuS Ferndorf 2 punkten. Spielbeginn ist um 19 Uhr. Die 2. Herrenmannschaft empfängt bereits am Donnerstag um 20:30 Uhr HSG Rietberg-Mastholte und auch einige Nachwuchsmannschaften sind Samstag und Sonntag in Heimspielen gefordert. Alle Teams freuen sich auf viele Fans!

Berufsparcours Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz – Kontaktbörse für künftige Azubis

Am Mittwoch, 8. März, findet von 8 bis 13.30 Uhr der 13. Berufsparcours Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz statt. An die 600 Schülerinnen und Schüler der 8. und 9. Jahrgangsstufen des Gymnasiums Harsewinkel sowie der Gesamtschulen aus Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz werden teilnehmen. Veranstaltungsort des Berufsparcours ist die Mehrzweckhalle in Harsewinkel, Prozessionsweg 2.

Auch dieses Jahr verfolgt der Parcours wieder das Ziel, die Berufe für die Schülerinnen und Schüler erlebbar und begreifbar zu machen. Die Betriebe stellen dafür typische praktische Aufgaben aus den von ihnen angebotenen Ausbildungsberufen vor. So können sie Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen erkennen und gegebenenfalls zum weiteren Kennenlernen für einen Schnuppertag in den Betrieb einladen.

Ausbildungsbetriebe, die sich am Berufsparcours beteiligen möchten, haben bis Montag, 16. Januar, die Gelegenheit, sich bei Sarah Mindrup aus der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh anzumelden. Selbige steht auch für weitere Informationen unter 05247 / 92 35 73 sowie per Mail an s.mindrup@kreis-guetersloh.de zur Verfügung.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)