LANTA-Banner
Start Blog Seite 323

Gesundheitsausschuss Kreis GT: Ausschussmitglieder und Vorsitzendee Dr. Heinz-Josef Sökeland verabschieden Dr. Anne Bunte

Dr. Heinz-Josef Sökeland verabschiedete Dr. Anne Bunte im Ausschuss für Gesundheit (Foto: Kreis Gütersloh).
Dr. Heinz-Josef Sökeland verabschiedete Dr. Anne Bunte im Ausschuss für Gesundheit (Foto: Kreis Gütersloh).

„Als bei uns die Hölle brannte, war sie zur Stelle. Frau Dr. Bunte war das Aushängeschild des Kreises Gütersloh während der Coronapandemie. Für Ihre Arbeit möchten wir Ihnen ganz herzlich danken.“ Mit diesen Worten verabschiedete sich der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Heinz-Josef Sökeland, während der Ausschusssitzung am Mittwoch, 29. März, von Dr. Anne Bunte, der ehemaligen Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh. Mit vielen gesammelten Überstunden ging Bunte zum 1. März in Altersteilzeit. Sie bedankte sich bei den 17 Mitgliedern des Gesundheitsausschusses für die „allzeit konstruktive und kritische Zusammenarbeit im Interesse der Bürger des Kreises Gütersloh“.

Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung stand das Thema der psychischen Gesundheit im Fokus. Prof. Dr. Klaus-Thomas Kronmüller, Ärztlicher Leiter des LWL Klinikums Gütersloh, hielt einen Vortrag zur Lage der psychischen Gesundheit im Kreis Gütersloh.

Kronmüller führte unter anderem aus, dass sich die Versorgung psychisch Kranker im Kreis Gütersloh zwar in den vergangenen Jahren verbessert habe, es aber noch Entwicklungspotential gäbe. So gäbe es beispielsweise eine hohe Anzahl an Personen, die an einer Depression erkrankt seien, jedoch nicht therapeutisch behandelt würden, weil die Krankheit oft unentdeckt bliebe. Im Kreis Gütersloh betreffe dies rechnerisch rund 18.000 Menschen. Sehr stark steige der Anteil ambulanter Behandlungen bei psychischen Belastungen im Kreisgebiet. Seit 2010 habe sich die Anzahl der Patienten jährlich um rund 10 Prozent gesteigert. Seit vier Jahren würden mehr Patienten ambulant als stationär behandelt.

Zudem hielten Dr. Manuel Föcker, zukünftiger Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Gütersloh, und Prof. Dr. Dr. Martin Holtmann, Ärztlicher Direktor des LWL-Universitätsklinikum Hamm, einen Vortrag zu neuen Wegen in der Behandlung von seelisch belasteten Kindern und Jugendlichen im Kreis Gütersloh. Um die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen weiter zu verbessern, bedürfe es unter anderem einer Kooperation zwischen den zuständigen Stellen wie etwa Politik, Schulen oder Beratungsstellen, so Föcker. Umgesetzt würde dies im Kreis Gütersloh unter anderem in den Tageskliniken und Ambulanzen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück. Hier würde die psychische Gesundheit von Kindern- und Jugendlichen passgenau und wohnortnah gefördert. Mit zwei Stationen, drei Eltern-Kind-Appartements und einer Ambulanz wird die neu entstehende LWL-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie das Angebot im Kreis Gütersloh darüber hinaus ergänzen. Die Eröffnung ist voraussichtlich für Ende 2024 geplant.

 

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Jungschützen Greffen sammeln Baum- und Strauchschnitt für das Osterfeuer

Die Jungschützen Greffen organisieren auch in diesem Jahr eine Baum- und Strauchschnittsammlung für das traditionelle Osterfeuer am Römerweg in Greffen. Am Karsamstag, den 08. April ab 8 Uhr holen die Jungschützen das Schnittgut gegen eine Spende direkt am Grundstück ab. Aus Gründen des Umweltschutzes darf auf dem Osterfeuer nur Baum- und Strauchschnitt und unbehandeltes Holz verbrannt werden. Bitte keine großen Stämme oder Stammwurzeln mit Erdballen oder Sperrmüll bereitlegen. Die Aktion wird nur in Greffen nach telefonischer Anmeldung durchgeführt.

Am Sammeltag kann der Baum- und Strauchschnitt auch direkt vor Ort auf der Wiese am Römerweg bei den Jungschützen und den Mitgliedern der Heimatlichen Belange abgegeben werden. Es wird gebeten, sich an den Termin zu halten.

Am Ostersonntag, den 09. April wird das Osterfeuer durch Pater Paul Varghese um 19:30 Uhr mit dem Feuer der Osterkerze entzündet. Alle sind herzlich eingeladen, es werden Bratwürste und Getränke angeboten. Die Brandsicherung übernehmen die Kameraden der Feuerwehr Greffen.

Anmeldungen nehmen Marcel Meier zu Verl unter Tel.: 0172 8215306 und Manuel Behr unter Tel.: 01590 1367827 in der Zeit von 17 Uhr bis 20 Uhr entgegen. Gerne auch per Whatsapp und SMS.

 

(Textquelle: Jungschützen Greffen)

Treffen der Lokalen Agenda Umwelt an jedem ersten Dienstag im Monat – Saatgut der Harsewinkeler Mischung erhältlich!

Das Treffen der Lokalen Agenda Umwelt findet wieder regulär am ersten Dienstag im Monat, also am 4. April 2023 im um 18.00 Uhr im Heimathaus Harsewinkel im Kaminzimmer statt. Es geht um die Planung aktueller Projekte, u. a. um die im Innenhof von Wilhalm geplante Staudentauschbörse.

Achtung Gartenbesitzer: Sie können schon mal an uns denken und überzählige Pflanzen für den Markt- und Tauschtag vorhalten und bereits im Garten aktiv werden. Beschriftung mit Name der Pflanze und Foto wäre hilfreich.

Ein Saatgutangebot der Harsewinkler Mischung wird es ebenfalls voraussichtlich ab Ende April geben. Wer eine Fläche mit der Harsewinkeler Mischung einsäen möchte, sollte eine Bestellung per Mail (Brandesjh@t-online.de , oder Handy Nr. 01704011498) aufgeben, mit entsprechenden Kontaktdaten.

 

(Bild- und Textquelle: Lokale Agenda Umwelt)

Statistisches Bundesamt: Gastronomie – Zahl der Beschäftigten 2022 noch deutlich niedriger als vor der Corona-Krise

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comIm Zuge der Covid-19-Pandemie hat die Gastronomie deutlich Personal verloren. Im Jahr 2022 nahm die Zahl der Beschäftigten zwar wieder zu, lag aber noch deutlich unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es im vergangenen Jahr 12,5 % mehr Beschäftigte in der Gastronomie als im von Corona-Beschränkungen geprägten Jahr 2021; zugleich waren es noch gut ein Zehntel (11,8 %) weniger Beschäftigte als 2019.

Von der Krise besonders betroffen waren Ausschankbetriebe wie Bars und Kneipen: Sie stockten im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr zwar mehr als ein Drittel (36,2 %) ihres Personals auf. Damit waren es aber immer noch gut ein Fünftel (21,0 %) weniger Beschäftigte als im Vor-Corona-Jahr 2019. Betriebe, die Essen anboten, konnten ihr Personal im Zuge der Krise besser halten. Die Zahl der Beschäftigten in Restaurants, Imbissstuben und Cafés lag 2022 um 14,0 % über der des Jahres 2021. Im Vergleich zum Jahr 2019 verzeichneten sie noch einen Personalrückgang um knapp ein Zehntel (9,5 %). Ein ähnliches Bild gab es bei Caterern und Verpflegungsdienstleistern: Sie hatten 2022 rund 5,6 % mehr Beschäftigte als im Vorjahr, gegenüber 2019 waren es noch gut ein Zehntel (11,8 %) weniger. Kurzarbeitende, die es während der coronabedingten Einschränkungen auch in der Gastronomie gab, zählten weiterhin als Beschäftigte. Auf dem Tiefpunkt war die Zahl der Beschäftigten in den Wintermonaten des Jahres 2020 sowie im darauffolgenden Frühjahr, als bundesweit coronabedingt viele Einschränkungen galten und Lokale geschlossen bleiben mussten.

Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten ging 2021 um 23,1 % gegenüber 2019 zurück

Die Gastronomie ist in Deutschland ein wichtiger Arbeitgeber. Im Jahr 2021 waren 1,01 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnt in der Branche beschäftigt – allerdings etwa ein Siebtel (14,7 %) weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019. Wie eine Auswertung des statistischen Unternehmensregisters zeigt, verlor die Gastronomie in den beiden Krisenjahren vor allem geringfügig entlohnte Beschäftigte: Ihre Zahl sank 2021 gegenüber 2019 um 23,1 % auf 346 500. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ging im selben Zeitraum um 9,4 % auf 662 400 zurück.

In der Gastronomie wird nach wie vor ein großer Teil der abhängig Beschäftigten geringfügig entlohnt: Im Jahr 2021 war es mehr als ein Drittel (34,1 %). Besonders stark waren die geringfügig entlohnten Beschäftigten mit einem Anteil von 51,7 % in Ausschankbetrieben vertreten, im Bereich Catering wurde dagegen nur knapp ein Viertel der abhängig Beschäftigten (24,8 %) geringfügig entlohnt.

Koch oder Köchin: 2021 ein Fünftel weniger neu abgeschlossene Ausbildungsverträge als 2019

Während der Corona-Pandemie verloren nicht nur viele Beschäftigte in der Gastronomie ihren Arbeitsplatz, es kamen auch weniger Nachwuchskräfte nach: Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge für eine duale Berufsausbildung in einem typischen Gastronomieberuf stieg 2021 im Vergleich zum Vorjahr zwar wieder an, lag allerdings teilweise unter der des Vor-Corona-Jahres 2019. So schlossen 6 200 Personen einen Vertrag für eine Ausbildung zum Koch oder zur Köchin ab – ähnlich viele wie im Vorjahr (+0,2 %), aber fast ein Fünftel (19,7 %) weniger als 2019. Beim Beruf Restaurantfachmann/-frau mit 2 100 neuen Ausbildungsverträgen zeigt sich ein ähnliches Bild: Ein Anstieg um 4,8 % gegenüber dem Vorjahr, aber fast ein Fünftel (18,2 %) weniger Neuverträge als 2019.

Einzig bei den Ausbildungen zu Fachmann/-frau für Systemgastronomie (1 500 neue Ausbildungsverträge) wurde mit einem Anstieg von 18,0 % gegenüber dem Jahr 2020 das Vor-Corona-Niveau schon fast erreicht (-0,8 % gegenüber 2019). Zum Vergleich: Die Zahl der Neuverträge insgesamt lag um 0,6 % höher als im ersten Corona-Jahr 2020. Sie blieb jedoch 8,7 % hinter dem Ergebnis des Vorkrisenjahres 2019 zurück.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Volksbank ehrt in Feierstunde ihre Mitgliederjubilare

(v. l.) Zu ihrem 60-jährigen Jubiläum konnten die anwesenden Mitgliederjubilare Alfons Beckmann, Walter Borgmann sen., Hubert Byzek, Karl-Heinz Grundmann, Josef Köckemann, Theodor Kuhlmann, Walter Löckmann, Bernhard Papenbrock, Heinrich Steffens, Franz Toppmöller und Hans Joachim Ulfig die Glückwünsche von Vorstand Norbert Eickholt (links), Regionalleiter Michael Lindhorst und den Repräsentanten Luisa Niemerg (Greffen), Lutz Niewöhner (Beelen), Egon Reploh (Clarholz und Lette), Martin Strototte (Marienfeld) und Michael Wibbelt (Harsewinkel) entgegennehmen (Foto: Volksbank eG).
(v. l.) Zu ihrem 60-jährigen Jubiläum konnten die anwesenden Mitgliederjubilare Alfons Beckmann, Walter Borgmann sen., Hubert Byzek, Karl-Heinz Grundmann, Josef Köckemann, Theodor Kuhlmann, Walter Löckmann, Bernhard Papenbrock, Heinrich Steffens, Franz Toppmöller und Hans Joachim Ulfig die Glückwünsche von Vorstand Norbert Eickholt (links), Regionalleiter Michael Lindhorst und den Repräsentanten Luisa Niemerg (Greffen), Lutz Niewöhner (Beelen), Egon Reploh (Clarholz und Lette), Martin Strototte (Marienfeld) und Michael Wibbelt (Harsewinkel) entgegennehmen (Foto: Volksbank eG).

Mit einem bunten Programm aus aktuellen Informationen, gemütlichem Beisammensein und humorvoller Unterhaltung ehrte die Volksbank in dieser Woche ihre langjährigen Bankteilhaber.

Eingeladen zur Feierstunde in die Gaststätte „Zum Emstal“ in Harsewinkel waren Jubilare aus Beelen, Clarholz, Harsewinkel und Lette die bereits seit 40, 50, 60 oder sogar 70 Jahren Mitglied der Genossenschaft sind. „Als Genossenschaftsbank gehören wir unseren Mitgliedern. Ihnen gilt unser Förderauftrag. Er dokumentiert sich in unserem Anspruch, Qualitätsführer und erster Ansprechpartner in finanziellen Angelegenheite zu sein“, stellte Bankvorstand Norbert Eickholt in seiner Laudatio fest. „Selbstverantwortung und Selbsthilfe, aber auch Transparenz, Mitbestimmung und Regionalität macht die Volksbank unverwechselbar in der komplexen Welt der Finanzen. Wir sind der einzige Finanzdienstleister bei dem der Kunde auch Mitglied werden kann“, erklärt Eickholt weiter.

Rund 1.400 Mitgliedern kann die Bank in diesem Jahr zu einer 40-, 50-, 60- oder sogar 70-jährigen Bankteilhaberschaft gratulieren. Als Ausdruck des Dankes und der Anerkennung bekam jeder Jubilar im Zeichen der ge­nossen­schaftlichen Idee eine Urkunde überreicht. Abgerundet wurde die Feierstunde durch zwei weitere Programmpunkte. Als Mitarbeiter der Treasury-Abteilung erläuterte Dominik Wagner aktuelle volkswirtschaftliche Themen und ihre Zusammen­hänge. Anschließend zog dann noch Bauchredner und Comedian Tim Becker mit seiner humorvollen Unterhaltung die Ehrengäste in seinen Bann, die ihm dafür viel Beifall spendeten.

 

(Text- und Bildquelle: Volksbank eG)

Bürgerbüro Harsewinkel bleibt am Ostersamstag geschlossen!

Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass das Bürgerbüro am Ostersamstag, den 8. April 2023 geschlossen bleibt.  Die Kolleginnen und Kollegen sind dann am Dienstag nach Ostern, 11. April 2023 wieder wie gewohnt ab 8 Uhr erreichbar.

 

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Bundestag verhindert Versorgungschaos ab Ostern – Bundesregierung muss bei Generikagesetz nachziehen

Pressekonferenz am 14. März 2023 in Berlin mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening (Mitte). (Bild: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/ansgar schwarz).
Pressekonferenz am 14. März 2023 in Berlin mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening (Mitte). (Bild: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/ansgar schwarz).

Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker warnen vor einem Versorgungschaos für Millionen Patientinnen und Patienten ab dem Sommer, falls die Bundesregierung nicht entsprechende Lösungen findet und dieselben Lehren aus den anhaltenden Lieferengpässen zieht wie der Bundestag. In letzter Sekunde wollen die Ampelfraktionen im Bundestag die Handlungsfreiheit und Flexibilität der Apotheken erhalten. Durch einen Änderungsantrag sollen flexible Regelungen zur Arzneimittelabgabe, die vor etwa drei Jahren eingeführt wurden, bis zum 31. Juli 2023 verlängert werden. Diese ermöglichen es den Apotheken, beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin tagelang zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken. Das von der Bundesregierung geplante Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sieht dagegen keine vergleichbare Problemlösung vor, so dass ab 1. August 2023 ein bürokratischer und patientenfeindlicher Rückschlag beim Lieferengpassmanagement in den Apotheken droht.

„Die Apothekerinnen und Apotheker können die Lieferengpässe mit viel Zeitaufwand und Engagement abmildern“, sagte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf einer Pressekonferenz in Berlin: „Die Apotheken suchen wirkstoffgleiche Medikamente anderer Hersteller, wählen andere Packungsgrößen oder Wirkstärken aus, prüfen ähnliche Wirkstoffe auf therapeutische Vergleichbarkeit und stellen im Notfall sogar Medikamente selbst her. Diese bewährte Lösung ab dem Sommer abzuschaffen – das gleicht einem Schildbürgerstreich und ist keinem vernünftig denkenden Menschen zu vermitteln.“ Overwiening fordert: „Durch die jetzige Initiative des Bundestages hat das Bundesgesundheitsministerium Zeit gewonnen, um das Gesetzesvorhaben den wirklichen Realitäten anzupassen. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, um die Arzneimittelversorgung für Millionen Menschen langfristig sicherzustellen. Ein neuer Absatz im ALBVVG-Kabinettsentwurf reicht dazu völlig aus. Die Apotheken brauchen auch zukünftig einen flexiblen Entscheidungsspielraum bei der Auswahl von Medikamenten und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorar für den personellen Mehraufwand. Die Apothekerschaft plant politische Protestaktionen, um die Gesundheitspolitik wachzurütteln. Ein Wegducken des Ministers kommt nicht infrage!“.

Für das Management von Lieferengpässen sind mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Bundesweit geht die ABDA von etwa 20 Millionen verordneten, aber nicht verfügbaren Arzneimitteln pro Jahr aus.

Weitere Informationen unter www.abda.de

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Familienflohmarkt am Kirmessonntag 2023 – jetzt anmelden und Stellplatznummer erhalten!

Im Frühjahr wird aufgeräumt: Wer auf Dachboden und im Keller schon immer mal Ordnung schaffen und sich von Überflüssigem und Ausrangiertem trennen wollte, hat beim diesjährigen Kleesamenmarkt Gelegenheit, für seine „Fundstücke“ zahlungswillige Liebhaber zu finden.

Lange mussten wir warten, vieles in Kauf nehmen, als uns das Virus so einschränkte, dabei war er doch so beliebt in der Stadt Harsewinkel – der Familien-Trödel. Nun freuen wir uns, dass der Familien-Trödel, zu dem nur private Anbieterinnen und Anbieter zugelassen sind, wieder auf der Tagesordnung für die Kirmes Platz finden konnte. Dieser findet in diesem Jahr am Kirmessonntag, den 16. April, in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr in der Harsewinkeler Innenstadt statt. Die Stände werden entlang der Straße „Kirchplatz“ beidseitig aufgebaut. Alle Teilnehmenden bekommt eine Stellplatznummer zugewiesen, sodass das Rennen um die „besten Plätze“ entfällt.

Anmeldungen nimmt das Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel telefonisch unter 05247/935-200 entgegen.

Mit Rücksicht auf den am Sonntagmorgen stattfindenden Gottesdienst in der St.-Lucia-Kirche und die Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt bittet die Stadtverwaltung die Trödler um Verständnis dafür, dass der Aufbau der Stände frühestens ab 12 Uhr erfolgen kann.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Schützen- und Heimatverein Greffen läutet mit dem Filmtag 2023 die „heiße“ Phase in der Vorbereitung auf das Schützenfest ein!

Mit dem Filmtag beginnt regelmäßig die „heiße“ Phase in der Vorbereitung auf das Schützenfest, sind es doch ab jetzt nur noch weniger als 60 Tage. Um die alle Greffener stimmungsmäßig schon ein wenig auf diese Festtage einzustimmen, zeigen wir wie in jedem Jahr einen unterhaltsamen, filmischen Rückblick auf das vergangene Schützenfest. Die Vorführungen finden am kommenden Sonntag, 02.04.2023, statt.

Um 14:30 starten wir mit Kaffee und Kuchen und ab 19:30 wiederholen wir die Vorführung, aber dann mit Kaltgetränken … Eingerahmt wird der Rückblick  mit schon fast historischen filmischen Erinnerungen an das Schützenfest 1981 mit den Majestäten Ruth und Werner Eichhorn sowie dem Kolping Handwerkerumzug 1981.

Der Eintritt beträgt 2 € bei freiem Eintritt für die Kinder.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Steuererklärung – Diese Versicherungen können Sie absetzen

(Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH)
(Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH)

Welche Versicherungsbeiträge lassen sich von der Steuer absetzen? In welcher Höhe? Und welche nicht? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, was möglich ist und wie’s funktioniert.

Das Steuerrecht besagt: Bestimmte Kosten der Lebensführung, die unvermeidbar die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, gelten als Sonderausgaben. Aus diesem Grund werden Versicherungen zur Vorsorge oder zur Ausübung des Berufs steuerlich begünstigt. Reine Sachversicherungen lassen sich dagegen nicht in der Steuererklärung angeben.

Welche Versicherungsbeiträge kann man absetzen?

a) Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung)

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgungswerke / landwirtschaftliche Alterskasse
  • Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge

Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze: Für das Steuerjahr 2022 liegen die Höchstbeträge bei 25.639 Euro für Ledige und 51.278 für Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartner (2021 waren es noch 25.787 Euro bzw. 51.574 Euro).

Für 2022 berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur höchstens 94 Prozent dieser Maximalgrenzen, das sind 24.152 Euro für Alleinstehende und 48.202 Euro für Paare. Wer rentenversicherungspflichtig angestellt ist, für den wird der Abzug außerdem um den Arbeitgeberanteil gekürzt. Bei Beamten erfolgt ebenfalls eine Kürzung.

Übrigens: Beiträge zur Rentenversicherung sind ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bereits im Januar 2022 angekündigt hatte. Diese Entlastung soll einen Beitrag zur Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten leisten.

b) Riester-Verträge (Zusatzversorgung)

Versicherte können die jährlichen Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die sie selbst einzahlen, sondern auch die staatliche Zulage.

c) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Eine Auswahl der häufigsten:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (z. B. Zahnzusatzversicherung)
  • Krankentagegeldversicherung / Krankenhaustagegeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Unfallversicherung (für den Bereich Freizeit)
  • Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung (wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde)
  • Sterbegeldversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Leistung nur im Todesfall)

Hier gilt: Bis maximal 1.900 Euro an „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ können Arbeitnehmer/innen und Beamte jährlich in ihrer Steuererklärung angeben; 2.800 Euro sind es für Selbstständige. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Da die Absetzungsgrenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ist, werden die Steuerzahler/innen nur wenig entlastet: Mit Basiskrankenversicherung und gesetzlicher Pflegeversicherung ist der Höchstbetrag oft schon erreicht. Diese beiden Versicherungen bilden aber eine Ausnahme und werden vom Finanzamt stets in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen.

d) Berufliche Policen

  • Unfallversicherung (anteilig für den Bereich Arbeit)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (anteilig für den Bereich Arbeit) bzw. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung

Diese Versicherungen können unbegrenzt als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Nachweise sind nötig?

Alle Versicherungen, die in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind, müssen nicht nachgewiesen werden. Für alle anderen Versicherungen gilt: Versicherte dürfen nur absetzen, was sie tatsächlich bezahlt haben. Eine Rechnung ist dem Finanzamt häufig nicht genug. Versicherte sollten deshalb die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge aufbewahren.

Wo trägt man die Versicherungen ein?

Die meisten Versicherungen sind in die Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung einzutragen. Beruflich bedingte Policen hingegen werden bei der Steuererklärung unter den Werbungskosten angeführt – Anlage N der Steuererklärung. Für Riester-Verträge gibt es zusätzlich die Anlage AV.

Diese Versicherungen sind NICHT abzugsfähig:
  • Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Kapitallebensversicherung (wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, denn dann gilt sie als Geldanlage)

Auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind keine Angaben in den Steuerformularen nötig. Grund: Die Beiträge werden bereits direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)