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BSV schenkt Stadtbücherei neu fertiggestellte Fotojahrbücher 1961-1965 – Ausgaben 1949 – 1960 sind Spitzenreiter bei Sachbuch-Entleihungen!

(v. l.) Tobias Lambers, Petra Haverkemper und Günther Mense präsentieren die neuen Jahrbücher.
(v. l.) Tobias Lambers, Petra Haverkemper und Günther Mense präsentieren die neuen Jahrbücher.

Im Sommer 2021 hat der BSV der Stadtbücherei 12 seiner Fotojahrbücher von den Jahren 1949 bis 1960 als Geschenk überreicht. Diese wurden seitdem sehr häufig ausgeliehen und gehören zu den am meisten nachgefragten Sachbüchern der Stadtbücherei. Besonders oft wurden diese Bücher von Tagespflegen und Seniorenheimen gesucht.

Nun hat das Archivteam des BSV fünf weitere Bücher der Jahre 1961 bis 1965 fertiggestellt und auch diese wurden seitens des Vereins der Stadtbücherei als Geschenk an die Einwohner der Stadt übergeben.

Vizepräsident Tobias Lambers und BSV- und Stadthistoriker Günther Mense überbrachten am 06. Oktober die fünf neuen Bücher und diese wurden von Dipl. Bibliotekarin Petra Haverkemper als Leiterin der Stadtbücherei dankend entgegengenommen. Sie stehen jetzt allen Bürgern der Stadt zur Verfügung.

 

(Text- und Bildquelle: Bürgerschützen- und Heimatverein Harsewinkel)

Start der kreisweiten Energiesparwochen online – Zoom-Vorträge und Gruppenberatungen jetzt auch für Mietende

Geben den Startschuss für die kreisweiten Energiesparwochen online: Christina Gößling-Arnold (VHS Gütersloh), Jelena Jaissle (VHS Verl, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock), André Mannke (VHS Reckenberg-Ems), Daniela Niermann (Haus & Grund OWL), Oliver Erdmann (die bauwerkstadt gmbh), Ulrich Honigmund (Verbraucherzentrale Gütersloh), Dr. Elmar Schnücker (VHS Gütersloh), Ulla Thering (Kreis Gütersloh), Daina Lechthoff (VHS Ravensberg) und Ralf Brodda (Mieterbund OWL) (Foto: Kreis Gütersloh).
Geben den Startschuss für die kreisweiten Energiesparwochen online: Christina Gößling-Arnold (VHS Gütersloh), Jelena Jaissle (VHS Verl, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock), André Mannke (VHS Reckenberg-Ems), Daniela Niermann (Haus & Grund OWL), Oliver Erdmann (die bauwerkstadt gmbh), Ulrich Honigmund (Verbraucherzentrale Gütersloh), Dr. Elmar Schnücker (VHS Gütersloh), Ulla Thering (Kreis Gütersloh), Daina Lechthoff (VHS Ravensberg) und Ralf Brodda (Mieterbund OWL) (Foto: Kreis Gütersloh).

Durch hohe Preise für Gas, Öl und Strom sowie durch das neue Heizungsgesetz stehen Privathaushalte zunehmend unter Druck, Energie zu sparen und erneuerbare Energien zu nutzen. Aktuelle Tipps und Anregungen zum Klimaschutz am Haus erhalten Hausbesitzende und Mietende im Rahmen der kreisweiten Energiesparwochen online vom 17. bis 30. Oktober. Ab sofort nehmen alle Volkshochschulen im Kreis Gütersloh Anmeldungen für eine oder mehrere Zoom-Veranstaltungen entgegen. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist beschränkt.

Die Online-Veranstaltungsreihe wird von der Initiative ALTBAUNEU des Kreises und der Kommunen gemeinsam mit den Volkshochschulen in der Region, Haus & Grund OWL, dem Mieterbund OWL sowie der Verbraucherzentrale NRW angeboten.

Fünf Zoom-Vorträge und eine digitale Abschlussveranstaltung mit Gruppenberatungen stehen auf dem Programm. Mit den Themen Photovoltaik, klimafreundliche Heizungen und Dachdämmung werden in der ersten Woche vor allem Haus- und Wohnungsbesitzende angesprochen. In der zweiten Woche erhalten Mietende Tipps zur Stromgewinnung mit Balkonkraftwerken, zum sparsamen Heizen und zur Vermeidung und Beseitigung von Schimmel. Die Abschlussveranstaltung mit Zoom-Vorträgen zur Förderung und Beratung sowie die anschließenden Gruppenberatungen richten sich an beide Zielgruppen.

Ausführliche Informationen zu den kreisweiten Energiesparwochen online sind im Internetportal ALTBAUNEU des Kreises unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh abrufbar. Auskunft erteilt beim Kreis Gütersloh Ulla Thering unter Tel. 05242-852762 oder per Mail an U.Thering@kreis-guetersloh.de.

Anmeldungen nehmen alle Volkshochschulen im Kreis Gütersloh entgegen:

www.vhs-gt.de; Tel. 05241/82-2925; E-Mail vhs@guetersloh.de

www.vhs-ravensberg.de; Tel. 05201/8109-0; E-Mail post@vhs-ravensberg.de

www.vhs-re.de; Tel. 05242/9030-127; E-Mail annika.busche@vhs-re.de

www.vhs-vhs.de; Tel. 05207/9174-0; E-Mail vhs-vhs@gt-net.de

 Die Energiesparwochen online im Überblick

  1. Woche: Online-Vorträge für Hausbesitzer:innen

17.10.2023, 19 Uhr
Photovoltaik: Mieten statt kaufen?
Referent: Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

18.10.2023, 19 Uhr
Klimafreundlich heizen ohne Gas und Öl
Referent: Dirk Hufnagel, Energieberater, Hannover

19.10.2023, 19 Uhr
Dachdämmung fachgerecht durchführen
Referent: Oliver Erdmann, die bauwerkstadt gmbh, Bielefeld

  1. Woche Online-Vorträge für Mieter:innen

24.10.2023, 19 Uhr
Strom vom Balkon mit Stecker-Solargeräten
Referent: Ulrich Honigmund, Verbraucherzentrale Gütersloh

25.10.2023, 19 Uhr
Sparsam heizen – Schimmel vermeiden
(Tipps für Mieter:innen)
Referentin: Rita Maria Jünnemann, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

  1. Woche: Digitale Abschlussveranstaltung für Hausbesitzer:innen und Mieter:innen

30.10.2023, 19 Uhr
Aktuelle Fördermittel für den Klimaschutz am und im Haus
sowie regionale Beratungsangebote
(Online-Vorträge mit Gruppenberatung)

Referenten:
Jan Karwatzki und Bernd Winterseel, Öko-Zentrum NRW, Hamm
Jörg Sutter, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Rita Maria Jünnemann, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Daniela Niermann, Haus & Grund OWL, Bielefeld
Ralf Brodda, Mieterbund OWL, Bielefeld
Ulla Thering, Kreis Gütersloh       

 Gruppenberatungen für Hausbesitzer:innen
Gruppe 1: Photovoltaik, Batteriespeicher und E-Mobilität
Gruppe 2: Heizen mit erneuerbaren Energien (Umweltwärme, Holz, Sonnenkraft)
Gruppe 3: Gebäudesanierung (Dämmung, Fenster- und Türenaustausch)

Gruppenberatung für Mieter:innen und Vermieter:innen
Gruppe 4: Heizkosten senken / Umgang mit hohen Heizkosten / Schimmel vermeiden und beseitigen

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

„Das fliegende Klassenzimmer“ – Kinobusfahrt mit dem Stadtjugendring Harsewinkel am 18. Oktober

Kinobusfahrt nach Gütersloh – Der Kinobus des Stadtjugendring Harsewinkel e.V. fährt jeden dritten Mittwoch im Monat ins Kino nach Gütersloh, wo ein ausgesuchter Kinderfilm läuft. Betreuung fährt mit – Kinder unter 6 Jahre benötigen eine erwachsene Begleitperson!!!

18. Oktober: „Das fliegende Klassenzimmer“ – Das fliegende Klassenzimmer: Neuverfilmung des beliebten Kinderbuchs von Erich Kästner, die die Geschichte über die verstrittenen Internatsschüler mit leichten Abwandlungen in die Gegenwart adaptiert.

ZUM KINOPROGRAMM UND ZUR TICKETBUCHUNG >>>

Fragen zum Kinobusprogramm richten Sie bitte an: Jutta Schmedt unter 05247/1690 + 0157/38165808.

Abfahrtszeiten:
  • 15.00 Uhr Greffen (Bushaltestelle Kolpingstraße)
  • 15.15 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • 15.25 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
Filmlänge: ca. 90 Minuten

Rückkehr:
  • ca. 17.55 Uhr Marienfeld (Waldschlößchen)
  • ca. 18.10 Uhr Harsewinkel (ZOB Prozessionsweg)
  • ca. 18.25 Uhr Greffen(Bushaltestelle Kolpingstraße)
Preis-/Einlassinformationen:

Kinokarte inkl. Busfahrt 7,50 €. Mindestalter für die alleinige Teilnahme sind 6 Jahre. Bei jüngeren Kindern muss ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren, welcher ebenfalls ein Ticket benötigt.

 

(Text- und Bildquelle: Stadtjugendring Harsewinkel e.V.)

Marienfelder Klostergespräche: „Künstliche Intelligenz – Segen oder Fluch“ mit Professor Dr. Ing. Hans Brandt-Pook

Die erste Veranstaltung der neuen Reihe der Marienfelder Klostergespräche findet am Dienstag, 17. Oktober 2023, um 19:30 Uhr im Marienfelder Bürgerhaus an der Klosterstraße 20 statt. Professor Dr. Ing. Hans Brandt-Pook von der Hochschule Bielefeld eröffnet das Thema „Künstliche Intelligenz – Segen oder Fluch“ mit seinem Impulsvortrag. Die anschließende rege Diskussion endet dann pünktlich um 21:00 Uhr.

Künstliche Intelligenz (KI) hat unser Leben erobert und ist längst in unseren Alltag eingezogen. In den neunzig Minuten werden Segen und Fluch dieser unaufhaltsamen Entwicklung angesprochen. Die KI wird in den kommenden Jahren unser Leben verändern. Das ist unbestritten. Wir wollen aber mehr darüber erfahren, ob der Mensch diese Entwicklung beherrschen wird.

 

(Text- und Bildquelle: Marienfelder Klostergespräche)

Stiftung Warentest: Wärmepumpen – viele Geräte überzeugen, Unterschiede in der Effizienz

Sie heizen umweltschonend und sind technisch ausgereift: Vier von sechs geprüften Wärmepumpen im Test der Stiftung Warentest sind gut. Ein klimaschonendes Kältemittel verwenden aber nur drei von ihnen. Unterschiede gibt es vor allem bei der Effizienz der Geräte.

Die Stiftung Warentest hat erstmals Luft-Wasser-Wärmepumpen getestet. Diese Technik wird in Deutschland am häufigsten eingesetzt, die Pumpen beziehen ihre Wärmeenergie aus der Außenluft. Vier Modelle sind gut, Testsiegerin ist die Wärmepumpe von Viessmann. Die Pumpen von Daikin und Mitsubishi schneiden befriedigend ab.

Alle sechs Modelle können ein Einfamilienhaus beheizen – mit Einschränkungen sogar ein schlecht gedämmtes mit klassischen Heizkörpern. Der Unterschied liegt in ihrer Effizienz, also wieviel Strom die Pumpen im Betrieb benötigen. In einem mittelmäßig gedämmten Haus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche braucht die effizienteste Pumpe weniger als 5.000 Kilowattstunden pro Jahr, das Schlusslicht mehr als 6.500. Legt man einen Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde zugrunde, macht das einen Unterschied von gut 600 Euro im Jahr.

In den Wärmepumpen von Daikin und Mitsubishi zirkuliert als Kältemittel das potenziell klimaschädliche R32 – im Daikin-Gerät sogar mehr als drei Kilogramm davon. Würden die entweichen, hätten sie dieselbe Treibhauswirkung wie 2,2 Tonnen CO2. Das ist mehr, als jeder Mensch in Deutschland pro Jahr durchschnittlich fürs Heizen verursacht. Dabei ist R32 gar nicht nötig: Viessmann und Wolf erzielen eine bessere Energieeffizienz als die zwei genannten Hersteller und nutzen dafür das klimaschonendere Propan.

Für Ärger – auch mit den Nachbarn – können laute Betriebsgeräusche von Wärmepumpen sorgen. Vier der sechs getesteten Wärmepumpen schneiden in der Geräuschprüfung gut ab, zwei befriedigend. „Vor dem Einbau sollte man aber prüfen, wie viel Abstand die Pumpe zum Nachbargrundstück halten muss und wie sie ausgerichtet ist“, rät Testleiter Peter Schick. „Schallschutzhauben können Geräusche dämpfen, Standfüße Vibrationen mindern.“

Der vollständige Wärmepumpen-Test findet sich in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/waermepumpen. Bei der Auswahl des optimalen Systems hilft zudem das Ratgeber-Buch Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser der Stiftung Warentest.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

„Sommer-Sonne-Seitensprung“ auf der Bühne im Saal Poppenborg – Kolpingtheatergruppe Harsewinkel präsentiert derbe Komödie in drei Akten!

Adventszeit bedeutet in Harsewinkel auch Theaterzeit: „Sommer-Sonne-Seitensprung“ ist eine moderne, derbe und saulustige Italo-Komödie in drei Akten von Winnie Abel.

Für viele Einheimische und immer mehr auswärtige Gäste ist es zu einer liebgewonnenen Tradition geworden, in der vorweihnachtlichen Zeit eine Aufführung der Kolpingtheatergruppe im Saal Poppenborg zu besuchen. Seit einigen Wochen verwandeln die Bühnenbauer der Kolpingtheatergruppe die Bühne im Saal Poppenborg in einen sommerlichen Ferienclub mit italienischem Flair, in der die turbulente Geschichte spielt:

Eigentlich wollte sich Bürgermeisterin Claudia Reckenberg im Ferienclub „Robin & Sohn“ an der Adriaküste ein paar entspannte Tage mit ihrem Geliebten machen, bevor ihr Wahlkampf losgeht. Doch zuerst taucht ihre tratschende Friseurin mit ihrem proletenhaften Partner im gleichen Club auf, erwischt die Bürgermeisterin in flagranti und schießt auch noch ein Foto davon. Dann checkt auch noch Hajo, der Ehemann der Bürgermeisterin, im Club ein. Nun wird der Urlaub für sie endgültig zum Spießrutenlauf: Denn Liebhaber Carsten muss ab sofort den verhaltensauffälligen Cousin mimen und Bürgermeisterin Reckenberg verstrickt sich in immer abstrusere Lügen und peinliche Situationen, um an das Foto der Friseurin zu kommen. Der Traumurlaub wird für die Bürgermeisterin so zum wahnwitzigen Albtraum. Eine schnelllebige, moderne Komödie mit extremen Charakteren, bei der Animateur Enzo nicht nur seine Hotelgäste, sondern auch das Publikum immer wieder zum Teil des Geschehens macht.

Gehen Sie mit der Kolpingtheatergruppe Harsewinkel auf eine lustige Reise an die italienische Adriaküste und genießen Sie mitten in der dunklen Jahreszeit ein paar sonnige Stunden mit Lachgarantie. Vorverkauf zum neuen Stück der Kolpingtheatergruppe beginnt beim Harsewinkeler Lichterabend

Regisseur Andreas Hanhart hat ein Stück ausgesucht, das nicht nur das Stammpublikum, sondern ganz sicher auch jüngere Besucher anspricht. Bereits Ende August haben die Laienschauspieler mit den Proben begonnen. Unterstützt werden die Akteure von den Souffleusen Silvia Laumann und Petra Grothues. Darüber hinaus stehen Ihnen nicht nur Bühnentechniker Josef Specht unterstützend zur Seite, sondern ein ganzer Verein: Unzählige Aufgaben gibt es zu erledigen, dabei sind das Stellen der Stühle, der Getränkeverkauf oder die aufwändigen Schminkarbeiten in der „Maske“ nur einige wenige Beispiele.

Die Aufführungen finden wie üblich im Saal der Gaststätte Poppenborg, Brockhäger Str. 9 in Harsewinkel, statt.

Der Kartenverkauf dazu beginnt beim Lichterabend am 10. November 2023 um 19.00 Uhr im kleinen Verkaufswagen auf dem Alten Markt in der beleuchteten Harsewinkeler Innenstadt.

Restkarten gibt es dann ab dem 11. November zu den üblichen Geschäftszeiten im Bettenhaus Brentrup am Alten Markt in Harsewinkel. Der Eintrittspreis beträgt 10,00 €. Reservierungen im Vorfeld können leider nicht entgegengenommen werden.

Die Aufführungen finden statt am:
  • Samstag, 25.11.2023, um 16:30 Uhr (Premiere)
  • Sonntag, 26.11.2023, um 18:00 Uhr
  • Samstag, 02.12.2023, um 19:00 Uhr
  • Sonntag, 03.12.2023, um 16:30 Uhr
  • Samstag, 09.12.2023, um 19:00 Uhr
  • Sonntag, 10.12.2023, um 14:30 Uhr und 19:00 Uhr
  • Samstag, 16.12.2023, um 16:30 Uhr
Besetzung und Personenbeschreibungen (v.l.n.r.):

Christian Laing als Carsten Mann: Geheimer Liebhaber der Bürgermeisterin und sehr reicher Unternehmer aus Sassenberg. Er hat seine Claudia auf einen Kurzurlaub nach Italien an die Adriaküste eingeladen.

Stephanie Vorjohann als Claudia Reckenberg: Bürgermeisterin von Sassenberg. Sie möchte mit ihrem Geliebten eine entspannte Woche im Ferienclub verbringen und kann dabei keine Paparazzo-Fotos gebrauchen.

Uwe Geisenhanslüke als Hans-Joachim Reckenberg-Scholte: Der Ehemann von Claudia wird von allen nur Hajo genannt. Er ist Hausmann mit abgebrochenem Sozialpädagogik-Studium und hat die gemeinsamen Söhne großgezogen. Um sich selbst zu verwirklichen, hat er eine Ausbildung zum Deeskalationstrainer angefangen, wo er lernt, Leuten dabei zu helfen, mit ihren Gefühlen umzugehen.

Tanja Kottmeyer als Greta: Urlauberin im Ferienclub. Sie ist passionierte Taucherin und erholt sich von ihrem öden Bürojob. Dabei lässt sie sich auf Enzo ein. Für den „taucht“ sie immer im unpassendsten Moment auf.

Stefan Kiffmeier als Enzo: Als Animateur im Club „Robin & Sohn“ kümmert er sich besonders gerne und intensiv um die weiblichen Gäste. Das bleibt für ihn nicht ohne Folgen…

Jessica Laing als Tina: Feriengast im Club. Sie ist auf der Suche nach der großen Liebe. Dabei fällt sie auf Enzo herein, der ihr das Blaue vom Himmel verspricht: „Azurro…!“

Verena Füchtencordt als Danni Schmidtchen: Friseurin von Bürgermeisterin Reckenberg mit eigenem Salon in Sassenberg. Sie macht mit ihrem Partner Manni Urlaub im Ferienclub. Manche sagen, sie hätte mehr auf dem Kopf als im Kopf, denn sie quasselt den lieben langen Tag wie ein Wasserfall.

Tobias Fechtelkord als Manni: Der Partner von Danni ist Autoverkäufer und kommt ursprünglich aus dem Ruhrgebiet. Sprachlich merkt man ihm das noch an. Vor allem interessiert er sich für seine eigenen Oberarme und seine Bräune.

(Text- und Bildquelle: Kolpingtheatergruppe Harsewinkel)

Zulassungsstelle Kreis GT: Fahrzeug von Zuhause abmelden

Lisa Kurka, Zulassungsstelle Kreis Gütersloh, erklärt in einem Video wie die Online-Abmeldung funktioniert (Foto/Screenshot: Kreis Gütersloh).
Lisa Kurka, Zulassungsstelle Kreis Gütersloh, erklärt in einem Video wie die Online-Abmeldung funktioniert (Foto/Screenshot: Kreis Gütersloh).

Seit September können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz von Zuhause abmelden – ganz ohne Fahrtweg und Wartezeiten vor Ort. Ein weiterer Vorteil: Das Online-Abmelden kostet 2,70 Euro, vor Ort in der Zulassungsstelle fallen Gebühren von 16,80 Euro an. Das ist eine bundesweite Regelung, um die Nutzung von Online-Dienstleistungen attraktiver zu machen. Rund 250 Abmeldungen hat die Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh bislang registriert und bearbeitet. „Da der Ablauf nicht ganz selbsterklärend ist, haben wir ein Schritt-für-Schritt-Video aufgenommen“, erklärt Bernhard Riepe, Leiter der Abteilung Straßenverkehr. „So können wir Bürgerinnen und Bürgern bei der Abmeldung von Zuhause unterstützen.“

Für die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs wird jeweils ein Sicherheitscode auf dem Kennzeichen sowie auf dem Fahrzeugschein benötigt. Um diese freizulegen, ist es am einfachsten, die Plakette mit einer scharfen Klinge anzuheben und vorsichtig abzuziehen. „Wichtig ist, dass die Codes dabei nicht beschädigt werden. Dann können diese nicht mehr abgelesen werden und ein Besuch in der Zulassungsstelle wäre in dem Fall unumgänglich“, erklärt Riepe. Danach können die freigelegten Codes bei der internetbasierten i-Kfz-Plattform eingegeben werden. Über das Portal kann bei Bedarf auch das Kennzeichen reserviert werden. Eine Bestätigung ist sofort online abrufbar.
Hinweis: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsstelle des Kreises ruft die Anträge über i-Kfz einmal täglich ab. Die Anträge werden dann in das Zentrale Fahrzeugregister übernommen. Die Halterin oder der Halter bekommen zusätzlich Post von der Zulassungsstelle, um den Vorgang zu bestätigen.

Bei der Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist zur Identifizierung kein Personalausweis mit Online-Funktion (sogenannte eID-Funktion) erforderlich. Bei Dienstleistungen wie Zulassungen oder Umschreibungen muss eine Identifizierung über den Ausweis oder über ein ELSTER-Zertifikat erfolgen.

Das Portal von i-Kfz kann über das Serviceportal des Kreises Gütersloh (https://service.kreis-guetersloh.de/) aufgerufen werden. Unter der Dienstleistung ‚Abmeldung eines Fahrzeugs‘ kann die Online-Funktion ausgewählt werden.

Das Schritt-für-Schritt-Video findet sich unter www.kreis-guetersloh.de/kfz-zulassung.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Bürgerversammlung: Wirtschaftswegekonzept & bedarfsgerechtes Wegenetz für Harsewinkel

Die Stadtverwaltung Harsewinkel lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, den 24. Oktober 2023 zu einer Bürgerversammlung ein. Um 17 Uhr wird in der Aula des Gymnasiums Harsewinkel der erste von der Stadt Harsewinkel erarbeitete Entwurf eines Wirtschaftswegekonzept vorgestellt.

Ziel des Wirtschaftswegekonzeptes ist es, ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wegenetz für die Stadt Harsewinkel zu planen. Es soll an der verkehrlichen Bedeutung ausgerichtet sein und Handlungsmöglichkeiten für Entscheidungen zu Investitionen und für die Unterhaltung aufzeigen. Zudem besteht die Möglichkeit, auf Grundlage des Wegekonzepts Fördermittel zu beantragen. Allerdings ist diese Förderung nur für Orte oder Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern möglich. Das bedeutet, dass nur Wirtschaftswege in den Ortsteilen Marienfeld und Greffen förderfähig sein werden.

Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht erforderlich. Im Anschluss an die Versammlung besteht bis zum 31. Oktober 2023 die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken zu äußern.

Der Entwurf des Wirtschaftswegekonzeptes kann im Vorfeld zu der Veranstaltung auf der Internetseite der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de eingesehen werden.

 

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Lucy van Kuhl: „Dazwischen“ – Musik-Kabarett mit dem KuBi Harsewinkel im Kulturort Wilhalm

Wir sind oft dazwischen. Pasta oder Pizza? Samsung oder Apple? Welchen Handy-Vertrag bei den vielen Angeboten? Bleibe ich bei meinem Partner oder will ich etwas Neues? Als Sklaven unserer Zeit hetzen wir von Termin zu Termin, schieben manchmal Menschen und Hamburger einfach so dazwischen. Arbeite ich noch oder lebe ich schon?

Lucy van Kuhl zeigt in ihrem Programm, dass der „Dazwischen“-Zustand etwas Aufregendes hat. Schließlich befinden wir uns alle im „Dazwischen“ zwischen Geburt und Tod, das man Leben nennt. Wie schlimm ist es, mal eine zeitlang auf zwei halben Stühlen zu sitzen?

Es geht auch nicht immer um ein Entweder-Oder, sondern auch mal um ein Sowohl als Auch. Wir sind alle Persönlichkeiten mit vielen Facetten, niemand hat nur eine.

Auf ihre humorvoll-nachdenkliche Art erzählt und besingt Lucy van Kuhl Situationen aus dem Leben. In ihren sensiblen Chansons und knackig-pointierten Kabarett-Liedern bringt sie’s auf den Punkt – und das Ein oder Andere steht natürlich auch zwischen den Zeilen…

„Lucy van Kuhl eroberte mit großer Stimme, klugem Charme und virtuosem Können das Publikum“ – Hegau Kurier

„Lucy van Kuhl befeuert die Lust auf Livekultur“ – Westerwald

 

Freitag, 03.11.2023, 20.00 Uhr – Kulturort Wilhalm, Dr. Pieke-Str. 2, 33428 Harsewinkel

Vorverkauf: 16,- | Abendkasse: 18,-
50 % für KuBi-Mitglieder
Vorverkaufsstellen: Buchhandlung Jürgensmeier und Lotto/Toto Flaßkamp, Harsewinkel

 

(Text- und Bildquelle: KuBi Harsewinkel)

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH: Balkonkraftwerke und kleine Photovoltaikanlagen – so bleiben die Einnahmen steuerfrei

Balkonkraftwerke und kleine Photovoltaikanlagen: So bleiben die Einnahmen steuerfrei (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH).
Balkonkraftwerke und kleine Photovoltaikanlagen: So bleiben die Einnahmen steuerfrei (Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH).

Mini-Solaranlagen – auch Balkonkraftwerke genannt – sind beliebt. Auch weil die Anschaffung in vielen Städten oder Bundesländern gefördert wird. Doch wie viel Kilowatt dürfen ein Balkonkraftwerk für Mieter oder eine kleine Photovoltaikanlage für Eigentümer erzeugen, damit keine Einkommensteuer dafür anfällt? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt das und mehr anhand eines Rechenbeispiels.

Umfang der Steuerbefreiung – Eine Einkommensteuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Betreiberinnen und Betreiber installierter Anlagen, deren Nennleistung bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden 30 Kilowatt (peak) beziehungsweise bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt (peak) je Wohneinheit nicht übersteigt.

Steuerbefreit sind alle Einnahmen, die durch die Einspeisevergütung, Entgelte von Stromlieferungen an Mieter, Vergütungen für das Aufladen von Fahrzeugen, Zuschüsse sowie Umsatzsteuererstattungen entstanden sind. Ebenso besteht eine Steuerbefreiung, wenn Betreiber/innen – neben der Einspeisung ins Stromnetz – auch Strom für ihre selbstgenutzte Wohnung, Büroräume oder Elektroautos entnehmen.

Größe und Lage der PV-Anlage – Für die steuerliche Beurteilung der Größe einer PV-Anlage ist die Bruttoleistung in Kilowatt (peak) maßgeblich, so wie sie im sogenannten Marktstammdatenregister vermerkt ist. Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind verpflichtend alle PV-Anlagen, aber auch alle sonstigen Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem eingetragen.

Für die Steuerbefreiung müssen sich die jeweiligen PV-Anlagen außerdem an, auf oder in einem Gebäude befinden – beispielsweise auf dem Dach oder dem Balkon. Das können auch Nebengebäude wie etwa Garagen, Carports oder Gartenhäuser sein. Ob das Gebäude gleichzeitig Eigentum ist, spielt keine Rolle.

Anlagen auf Freiflächen – wie einer Wiese – sind nicht steuerbefreit. Umgekehrt werden sie aber auch nicht in die objekt- und subjektbezogene Prüfung mit einbezogen.

Objekt- und subjektbezogene Prüfung – Was als „kleinere Anlage“ gilt und somit für eine Steuerbefreiung in Frage kommt, hängt laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. Juli 2023 von der Art des Gebäudes ab. 30 Kilowatt (peak) beträgt die Obergrenze bei Einfamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnzwecke, also etwa bei Garagengrundstücken oder Gewerbeimmobilien. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien gilt eine Grenze von 15 Kilowatt (peak) pro Wohnung beziehungsweise Gewerbeeinheit. Das ist die sogenannte objektbezogene Prüfung.

Zusätzlich gilt eine Obergrenze von 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtiger beziehungsweise Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Es kann also nicht eine Person mehrere Anlagen mit einer kombinierten Bruttoleistung von 120 Kilowatt (peak) betreiben und dafür eine Steuerbefreiung erhalten. Das gilt auch, wenn die Anlagen auf verschiedenen Grundstücken stehen. Bei einer Überschreitung der Grenze entfällt sofort die Steuerbefreiung für alle Anlagen. Das ist die sogenannte subjektbezogene Prüfung.

Objekt- und subjektbezogene Prüfung müssen beide hintereinander bestanden werden, damit die Steuerbefreiung für die PV-Anlagen greift. Bei unterjährigen Änderungen an bisher nicht steuerbefreiten PV-Anlagen, die durch die Änderungen nun die Anforderungen für eine Steuerbefreiung erfüllen, greift die Steuerbefreiung sofort.

Photovoltaik-Anlage und Mitunternehmerschaft – Beispiel: Eine Ehefrau und ein Ehemann betreiben auf ihrem Einfamilienhaus jeweils eine eigenständige PV-Anlage mit einer Bruttoleistung von je 12 Kilowatt (peak). Dann gilt die Steuerbefreiung sowohl für die Ehefrau als auch für den Ehemann. Und auch wenn beide zusammen auf ihrem Haus eine einzelne Anlage mit einer Bruttoleistung von 24 Kilowatt (peak) gemeinschaftlich betreiben, gilt die Steuerbefreiung für die sogenannte Mitunternehmerschaft der Eheleute. Auch diese Anlage ist also steuerbefreit.

Es ist aber auch folgende Situation denkbar: Die Ehefrau betreibt auf dem Dach des Einfamilienhauses eine PV-Anlage mit einer Bruttoleistung von 20 Kilowatt (peak), der Ehemann auf dem Garagendach des Grundstücks eine Anlage mit 45 Kilowatt (peak). Die Anlage der Ehefrau ist steuerbegünstigt, die Anlage des Ehemanns hingegen nicht.

Bei der Frage, ob die 100 kWp-Obergrenze bei der subjektbezogenen Prüfung überschritten wird, wird sowohl die Person als auch die Mitunternehmerschaft jeweils einzeln betrachtet. Das heißt: Wer eine PV-Anlage betreibt, die nach den oben genannten Regeln steuerbegünstigt ist, und parallel an einer Mitunternehmerschaft beteiligt ist, die auch eine PV-Anlage betreibt, dann ist diese Mitunternehmerschaft nicht anteilig bei der Prüfung der 100 kWp-Grenze zu berücksichtigen, und umgekehrt ebenfalls nicht.

Beispiel: Eine Frau betreibt auf dem Dach ihres Einfamilienhauses eine PV-Anlage mit einer Bruttoleistung von 30 Kilowatt (peak) und auf dem eigenen Ferienhaus an der Ostsee ebenso. Zudem ist sie zu 50 Prozent an sechs Anlagen mit jeweils 15 Kilowatt (peak) beteiligt, die sie zusammen mit ihrem Bruder auf einem Mietshaus mit sechs Wohnungen in Berlin installiert hat – eine Mitunternehmerschaft. Sie bleibt unter der 100 kWp-Grenze, da die privaten Anlagen an Wohnort und Ostsee nicht mit den Anlagen der Mitunternehmerschaft in Berlin zusammengezählt, sondern jeweils einzeln betrachtet werden.

Die VLH-Beratungsbefugnis – Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 11 darf die VLH als Mitglied beraten, wer folgende Einkünfte hat:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).

Außerdem bei zusätzlichen Einnahmen aus:

  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

sofern diese Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

(Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell)