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Diagnose- und Behandlungszentren sollen Hausärzte im Kreis Gütersloh entlasten

(Bildquelle: iXimus/pixabay.com)

Coronavirus: Kreis unterstützt die KVWL

Um die niedergelassenen Ärzte zu entlasten, wird die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit Unterstützung des Kreises Gütersloh ein so genanntes Diagnose- und Behandlungszentren im Carl-Miele-Berufskolleg (Gütersloh) einrichten. Als weiterer Standort zieht die KVWL Halle/Westf. in Betracht. Das ist das Ergebnis der Beratungen des Krisenstabs und der anschließenden Ortstermine und Abstimmungsgespräche. „Der Bitte der KVWL um Unterstützung beim Aufbau des Zentrums in Gütersloh und eines möglichen weiteren in Halle kommen wir gerne nach“, verdeutlicht Thomas Kuhlbusch, Krisenstabsleiter und Gesundheitsdezernent. Das Carl-Miele-Berufskolleg ist in Kreisträgerschaft.

„Die Einrichtung zentraler Behandlungszentren ist notwendig, um die steigende Anzahl Coronavirus-Patienten adäquat versorgen zu können, da diese Patienten nicht die Haus- und Facharztpraxen aufsuchen sollen. Geplant ist, sie sukzessive flächendeckend in Westfalen-Lippe einzurichten“, verdeutlicht Dr. Hermann Brune, Leiter der Bezirksstelle Bielefeld der KVWL. Die regionalen Behandlungszentren sind Anlaufstellen ausschließlich für Patienten, die sich entweder mit dem Coronavirus infiziert haben oder die unter respiratorischen Symptomen, also Atemwegserkrankungen, leiden. Im Behandlungszentrum schätzt ein Arzt – analog zur Versorgung im Notfalldienst – die Schwere der Infektion und den Behandlungsbedarf der Patienten (auch in Bezug auf mögliche Begleiterkrankungen) ein. Er kann Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen sowie eine stationäre Einweisung festlegen.

„Das Gütersloher Berufskolleg ist von den Vorrausetzungen her sehr gut geeignet“, meint Dr. Hermann Brune. Genug Parkplatze, ausreichend große und gut einsehbare Wartebereiche. So werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Hausärzte um alle Nicht-CoVid-19-Fälle kümmern und wieder zum Regelbetrieb übergehen können. Das ärztliche und medizinische Personal  für die Diagnose- und Behandlungszentren wird die KVWL stellen, die in OWL 30 solcher Zentren aufbauen will. Der Kreis stellt weiteres Personal und die Räumlichkeiten, die mit der entsprechenden Technik noch ausgerüstet werden müssen. „Wir arbeiten im Moment mit Hochdruck daran, das Diagnostik- und Behandlungszentrum im Carl-Miele-Berufskolleg in Betrieb nehmen zu können“, bekräftigen Brune und Kuhlbusch. Um einen geordneten Ablauf und um ausreichend große Abstände zwischen Patienten zur Vermeidung von Ansteckungen zu gewährleisten, sollen Patienten erst nach telefonischer Kontaktaufnahme mit einem Hausarzt oder einem Krankenhaus kurzfristig Termine angeboten werden.

Weitere Einzelheiten zur Inbetriebnahme und zu den Abläufen, insbesondere den Details der Terminvergabe wird die KVWL in Abstimmung mit dem Kreis bekanntgeben.

 

(Bildquelle: iXimus/pixabay.com)

POL-GT: Trunkenheitsfahrt, Widerstand, Beleidigung

Bildquelle: fsHH/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Dienstagmorgen (31.04., 00.30 Uhr) meldeten Zeugen einen verunfallten Pkw an der Haller Straße. Neben dem Auto trafen die Polizeibeamten einen offensichtlich alkoholisierten 48-jährigen Mann aus Dissen an. Ermittlungen ergaben, dass der Autofahrer mit seinem Opel kurz zuvor von der Straße angekommen war. In der Folge beschädigte er einen Teil der Bankette der Haller Straße. An seinem Fahrzeug rissen dabei Teile ab. Während der Mann seine Fahrzeugteile von der Straße sammeln wollte, erschienen die Beamten an dem Unfallort. Aufgrund der Spuren an dem Unfallort und an dem Fahrzeug, sowie der Zeugenangaben ist davon auszugehen, dass der 48-Jährige das Auto zum Unfallzeitpunkt gefahren hat. Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde ihm in einem nahegelegenen Krankenhaus Blut abgenommen. Schon während der Fahrt in das Krankenhaus, kurz vor und während der Blutentnahme wehrte sich der 48-Jährige heftig. Mit Unterstützung weiterer Polizeikräfte gelang anschließend die Entnahme. Über das verkehrsrechtliche Strafverfahren hinaus wurde ein Widerstandverfahren und eine Beleidigungsverfahren zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamten eingeleitet.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/4561873 OTS: Polizei Gütersloh Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Sprechstunde der Bürgermeisterin am Telefon

(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)
(Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Aufgrund der aktuellen Lage wird die Sprechstunde der Bürgermeisterin am kommenden Donnerstag nicht wie geplant im Greffener Bürgerhaus, sondern am Telefon stattfinden. Unter der Telefon-Nummer 05247 935-120 steht Sabine Amsbeck Dopheide den Bürgerinnen und Bürgern am Donnerstag, den 2. April, in der Zeit von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr zur Verfügung.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: sumanley/pixabay.com)

Nachhaltig Wohnen: In nachhaltige und zukunftsfähige Werte investieren

Nachhaltigkeit ist kein Modetrend, sondern gewinnt in allen Lebensbereichen an Bedeutung – so auch beim Thema Geldanlage. Mit einer Baufinanzierung legen Sie nachhaltig an, denn eine Immobilie ist ein Wert fürs Leben und darüber hinaus.

Ein Ziel nachhaltiger Geldanlagen ist sicherlich, eine Balance aus wirtschaftlichen, ökologischen, ethischen und sozialen Faktoren zu finden, um sich auch langfristig zukunftsfähig aufzustellen. Alles das bietet nachhaltiges Wohnen. Nutzen Sie mit uns die Chance, in nachhaltige und zukunftsfähige Werte zu investieren.

Zuhör-Telefon ist freigeschaltet: AWO und Kichengemeinden haben ein offenes Ohr

(Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com)
(Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com)

05247 935-333 – so lautet die Festnetznummer des sogenannten Zuhör-Telefons, das ab sofort freigeschaltet ist

Ein offenes Ohr haben, Mut machen, Tipps geben – das Zuhör-Telefon steht all jenen zur Verfügung, die in der aktuellen Situation auf Zuspruch angewiesen sind. „Das können Jugendliche sein, denen zu Hause die Decke auf den Kopf fällt, Seniorinnen und Senioren, die zurzeit auf soziale Kontakte verzichten müssen oder Eltern, denen die Spiel-Ideen für den Nachwuchs ausgegangen sind“, erklärt Carmen Francis von der Arbeiterwohlfahrt, die zusammen mit drei Kolleginnen und einem Kollegen das Zuhör-Telefon betreut. „Wir können auch beraten, wenn die Situation aufgrund von Enge und Isolation mal etwas schwierig wird“, erkärt sie. Wenn sie im Laufe des Gespräches allerdings bemerken sollten, dass eine intensivere Beratung erforderlich ist, oder die Probleme eine psychologische oder medizinische Behandlung verlangen, wird an die entsprechenden Stellen verwiesen oder weitergeleitet.
Unterstützung erhalten die Pädagoginnen und der Pädagoge der AWO am Zuhör-Telefon von den Harsewinkeler Kirchengemeinden. So übernimmt Pfarrer Martin Liebschwager von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde an den Wochenenden. Bei der Urlaubsvertretung der AWO-Mitarbeiter/innen während der Osterferien springen er und die katholischen Geistlichen mit ein.
Enstanden ist das Zuhör-Telefon auf Initiative der Stadt Harsewinkel. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide will Bürgerinnen und Bürgern mit dem Zuhör-Telefon die Möglickeit geben, sich mit Fragen, Sorgen und Nöten in Corona-Zeiten an kompetente Ansprechpartner/innen zu wenden, die beraten und helfen können. „Ich weiß, dass viele durch die aktuell schwierige Lage aus unterschiedlichen Gründen Redebedarf haben und bedanke mich bei allen, die mit einem offenen Ohr am Zuhör-Telefon für die Anruferinnen und Anrufer da sind.“

Das Zuhör-Telefon ist zu folgenden Zeiten besetzt:

  • Von montags bis sonntags an jedem Tag jeweils von 10 bis 12 Uhr
  • Montags von 12 bis 14 Uhr
  • Dienstags von 18 bis 22 Uhr
  • Mittwochs von 14 bis 16 Uhr
  • Donnerstags und freitags jeweils von 21 bis 23 Uhr
  • Am Wochenende (samstags und sonntags) von 16 bis 18 Uhr

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: Capri23auto/pixabay.com)

Kriterien zum COVID-19-Test: Wann wird auf eine Coronainfektion getestet?

(Bildquelle: kropekk_pl/pixabay.com)

Das Coronavirus breitet sich in der Bevölkerung zunehmend aus, dennoch kann nicht jeder mit Krankheitssymptomen auf das Virus getestet werden. Doch wann ist ein Test eigentlich sinnvoll und nach welchen Kriterien wird er verordnet? Diese Fragen stellen sich nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern beschäftigen auch viele Ärzte. „Antworten liefert das Robert Koch-Institut (RKI) in einer einheitlichen Orientierungshilfe für Ärzte. Nach den dort genannten Kriterien sollen sie entscheiden, welche Patienten auf COVID-19 getestet werden“, erklärt Dr. Anne Bunte, Abteilungsleiterin Gesundheit des Kreises Gütersloh. Um die Testressourcen gezielt und effektiv einzusetzen, werden die zu erfüllenden Kriterien dem jeweils neuen Wissensstand angepasst.

Durch die fortschreitende Ausbreitung des Erregers in der Bevölkerung mache es laut RKI keinen Sinn mehr, bei der Testentscheidung nach geografischen Gebieten zu unterscheiden. Demnach entfällt der Aufenthalt in einem Risikogebiet als alleiniges Merkmal für die Testentscheidung.

Hauptkriterium seien nach wie vor Symptome eines Atemweginfektes. Aber auch das bedeute noch lange nicht, dass der Patient sich mit dem Coronavirus angesteckt haben muss. Die Grippe- und Erkältungszeit sei noch nicht vorbei und die Symptome ähneln sich. Daher müssen für einen COVID-19-Test zusätzlich weitere Kriterien erfüllt sein. Wenn jeder mit Atemwegsinfekten getestet werden sollte, würde das die Kapazitäten der Labore übersteigen. Als Folge würden sich die Testergebnisse verzögern, Infektionsketten würden verspätet unterbrochen werden und für die Behandlung von COVID-19-Neuerkrankten, die zur Risikogruppe gehören, würde wertvolle Zeit verloren gehen.

Krankheitssymptome alleine reichen also noch nicht aus für eine Testentscheidung. Doch wenn die oder der Betroffene innerhalb der vergangenen 14 Tage vor den ersten Symptomen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, gilt er als ‚krankheitsverdächtig‘ und damit auch als potenzieller Überträger. Dann sollte man sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und telefonischen Kontakt mit seinem Hausarzt aufnehmen. Der werde dann alles Weitere abklären und wenn nötig ein Testverfahren einleiten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Person zu einer der Risikogruppen gehört oder einen schweren Krankheitsverlauf aufweist.

Bei Erkrankten mit milden Symptomen außerhalb der Risikogruppe entscheidet der Arzt sich mangels ausreichender Kapazitäten eventuell gegen einen Test. Dennoch gelten auch in diesen Fällen die gleichen Regeln wie bei einem positiven Testergebnis: Häusliche Absonderung und den Kontakt zu den Mitbewohnern meiden. „Wir müssen uns auf die Erkrankten konzentrieren, die besonders gefährdet sind und entsprechende medizinische Hilfe benötigen“, erklärt Dr. Bunte.

Ein weiteres Testkriterium ist die Tätigkeit im Gesundheits- und Pflegebereich. Diese Personen haben Kontakt zu Menschen der Risikogruppen und würden diese im Falle einer bestätigten Coronainfektion gefährden. Hier sei es wichtig, die Infektionsketten nachvollziehen zu können, um den Risikopatienten schnellstmöglich zu helfen.

Mittlerweile gebe es auch Schnelltests, mit denen die Kapazitäten der Labore erhöht werden sollen. Deren Qualität sei laut RKI zum jetzigen Stand allerdings noch nicht ausreichend und die Ergebnisse seien nicht zuverlässig. Diese unsicheren Testergebnisse würden außerdem die Statistiken und Prognosen der Fachleute verfälschen.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: kropekk_pl/pixabay.com)

Corona-Virus hat Auswirkung auf Brauchtumspflege: Osterfeuer sind abgesagt

(Bildquelle: floerio/pixabay.com)

Die Maßnahmen zur weiteren Ausbreitung des Corona-Virus haben auch Auswirkungen auf die Brauchtumspflege. So verfügt das Ordnungsamt der Stadt, dass in diesem Jahr sowohl öffentliche als auch private Osterfeuer nicht stattfinden dürfen. Grundlage für das Verbot ist die Rechtsverordnung des Landes NRW vom 22. März des Jahres, in der Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen ausdrücklich untersagt werden. Da es sich bei Osterfeuern, die von Einzelpersonen abgebrannt werden, nicht um Brauchtumspflege handelt, ist auch in solchen Fällen das Abbrennen untersagt.
Das Ordnungsamt hat bereits mit allen, die ihre Osterfeuer bei der Stadt angemeldet hatten, telefonisch Kontakt aufgenommen und ihnen die Sachlage erklärt. „Natürlichtut es uns leid, dass es in Harsewinkel in diesem Jahr keine Osterfeuer geben wird. Aber im Angesicht der aktuellen Situation bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme“, so Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.
Die Ordnungsbehörde kündigt an, dass sie die Einhaltung des Verbots kontrollieren wird. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgelder verhängt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: floerio/pixabay.com)

Schadstoffmobil kommt nicht: Alle Recycling- und Wertstoffhöfe sowie Entsorgungspunkte im Kreis Gütersloh bleiben geschlossen

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

In enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung Gütersloh, sowie allen Städten und Gemeinden, hat die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh (GEG) entschieden, alle kommunalen Recyclingund Wertstoffhöfe sowie die Entsorgungspunkte im Kreis Gütersloh zu schließen.
Diese Maßnahme dient zum Infektionsschutz der anliefernden Bürgerinnen und Bürger und der eigenen Mitarbeiter. Mit der kreisweiten Schließung aller Recycling- und Wertstoffhöfe sowie den Entsorgungspunkten werden auch die Annahme von Grünabfällen und der Verkauf von Kompostprodukten am Kompostwerk in Gütersloh eingestellt. Des Weiteren wird ab sofort die kreisweite Sammlung von Schadstoffen ausgesetzt und der Service der GEG zur Abholung von Elektrogeräten entfällt.

Alle aufgeführten Regelungen gelten in Absprache mit dem Kreis Gütersloh und den Städten und Gemeinden zunächst bis zum 19. April 2020. Nach einer Neubewertung der Lage zu diesem Zeitpunkt, werden situationsbezogen neue Entscheidungen getroffen. Alle aktuellen  Entwicklungen und Informationen können Sie auf den Internetseiten der GEG unter www.geg-gt.de jederzeit nachlesen.

 

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel | Textquelle: GEG)

AKTUELLE SERVICES & LEISTUNGEN in Zeiten von COVID-19 im Überblick – Das Spöggsken unterstützt die Unternehmen vor Ort!

AKTUELLE SERVICES & LEISTUNGEN während der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir aktuell alle dazu angehalten persönliche Kontakte zu meiden und uns fast ausschließlich in den eigenen vier Wänden aufzuhalten. Damit wollen und müssen wir nicht nur uns selbst, sondern ganz besonders die Schwächeren und vor allem die Risikogruppen unter uns schützen. Vernunft, Solidarität und Zusammenhalt sind in solch schwierigen Zeiten außerordentlich wichtig für uns alle. Für einige von uns sogar lebensrettend.

In der aktuellen Situation scheinen auch Harsewinkel, Marienfeld und Greffen ein Stück weit stillzustehen. Auch unsere Geschäfte, Dienstleister, Gastronomen und Handwerker haben schweren Herzens ihre Räumlichkeiten für den Kundenverkehr schließen müssen. Sie sind aber nicht weg, sondern Sie arbeiten hinter verschlossenen Türen für Sie und sind auch so als Ihre Berater vor Ort weiter für Sie da! Sie bieten ihre Leistungen und Waren per Telefon, Online-Shop, Kurier- und Lieferdienst an.

Gerade jetzt ist es besonders wichtig, den Unternehmen vor Ort die Treue zu halten und weiterhin bei ihnen einzukaufen, anstatt auf große Versandhäuser und Onlinehändler zurückzugreifen. Das Spöggsken möchte unsere Geschäfte, Dienstleister, Gastronomen und Handwerker in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen in besonderer Form unterstützen. Ihnen wird in diesen Krisenzeiten die Möglichkeit geboten, ihre aktuellen Angebote und Leistungen in Textform kostenlos zu präsentieren. Unter dem Navigationspunkt AKTUELLE SERVICES & LEISTUNGEN, welcher als Unterpunkt von ANGEBOTE & AKTIONEN zu finden ist, kann sich dann jeder zügig einen Überblick über alle hiesigen Angebote in Zeiten von COVID-19 verschaffen und so den Unternehmen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen etwas leichter die Treue halten.

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Quarantäne von Kontaktpersonen: Warum sollen Kontaktpersonen zu Hause bleiben?

(Bildquelle: coyot/pixabay.com)

Um die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, müssen sogenannte Kontaktpersonen in Quarantäne. Das dient sowohl ihrem eigenen Schutz als auch dem ihrer Mitmenschen, denn der Virus breitet sich primär über Tröpfcheninfektion aus, also von Mensch zu Mensch. Doch wer muss eigentlich in die häusliche Absonderung? Was ist erlaubt und was nicht? Antworten darauf liefern das Robert Koch-Institut (RKI) sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Demnach gilt jemand, der mit einer nachweislich an COVID-19 infizierten Person engen Kontakt hatte, als Kontaktperson und soll zu Hause bleiben. „Enger Kontakt heißt, dass man mindestens 15 Minuten lang direkt mit einem Erkranken face-to-face gesprochen hat“, erläutert Dr. Anne Bunte, Abteilungsleiterin Gesundheit des Kreises Gütersloh. Ein hohes Ansteckungsrisiko bestehe auch, wenn man von der infizierten Person angehustet oder angeniest worden sei.

Wer sich allerdings lediglich mit einem COVID-19-Erkrankten in einem Raum aufgehalten hat und dabei keinen engen Kontakt hatte, müsse nicht in Quarantäne. „Hier besteht zwar nur ein geringes Ansteckungsrisiko, dennoch sollte der Betroffene seinen Gesundheitszustand genau beobachten. Wer Anzeichen eines Atemweginfekts bemerkt, sollte sich auf jeden Fall telefonisch beim Hausarzt melden und das weitere Vorgehen besprechen“, betont Dr. Bunte. Für Personen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten und somit mit den zu schützenden Risikogruppen in Kontakt kommen, gelten dabei besondere Regeln: Sie müssen sich umgehend bei ihrem Betriebsarzt melden, auch wenn sie keine Symptome bemerken.

Wer mit einem Familienmitglied oder einem Freund Kontakt hatte, der wiederum als Kontaktperson eines Coronainfizierten gilt ohne Symptome aufzuweisen, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. Dr. Bunte: „In diesem Fall ist man selber keine Kontaktperson und es besteht kein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung.“

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und letztendlich aufzuhalten, müssen die Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden.

„Bei den Reiserückkehrern, die jetzt von der Bundesregierung nach Deutschland zurückgeholt wurden, können die Infektionsketten nicht nachvollzogen werden. Daher sollten sie sich präventiv in die häusliche Quarantäne begeben“, rät Dr. Bunte. Unter ihnen seien auch Personen, die nicht nur aus den vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebieten zurückkommen, sondern auch aus Ländern, die bisher vergleichsweise wenig Coronafälle erfasst haben.

Kontaktpersonen von bestätigten Coronafällen können Krankheitserreger aufgenommen haben und gelten daher als ‚ansteckungsverdächtig‘, auch wenn sie selber nicht krank oder ‚krankheitsverdächtig‘ sind, also keine Symptome aufweisen. „Der Krankheitsverlauf kann auch so leicht verlaufen, dass nur schwache Symptome etwa wie bei einer Erkältung bemerkt werden. Das ist häufig bei Kindern der Fall. Sie sind dann aber trotzdem COVID-19-positiv und können andere anstecken“, sagt Dr. Bunte. Insbesondere für die Risikogruppen stellen sie damit eine Gefahr dar. Die Inkubations- oder Ansteckungszeit beträgt nach derzeitigem Wissensstand bis zu 14 Tage nach dem Kontakt.

Wer in Quarantäne muss, sollte dabei die vom RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Verhaltensweisen beachten, um die Mitbewohner zu schützen. Dazu gehört unter anderem, auf persönliche Kontakte und Nähe zu den anderen Haushaltsmitgliedern zu verzichten. Haushaltsgegenstände wie Geschirr oder Wäsche sollten nicht geteilt werden, ohne dass sie vorher gründlich gereinigt wurden. Falls möglich sollte der oder die Betroffene ein eigenes Badezimmer nutzen und auch Hygieneartikel sollten keinesfalls geteilt werden. Die Wohn- und Schlafräume sollten nur getrennt genutzt und gut belüftet werden. Des Weiteren gelten die generellen Hygienemaßnahmen: Abstand halten, niesen und husten nur in die Armbeuge, regelmäßige Handhygiene und die Benutzung von Einwegtaschentüchern verhindern, dass die Viren im Falle einer Infektion in der Umgebung verteilt werden. Auch Oberflächen wie Küchentheken oder Türklinken, mit der die unter Quarantäne stehende Person in Berührung kam, sollten regelmäßig gereinigt werden.

Für Kontaktpersonen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gelten gesonderte Quarantäneregeln. Um die weitere Versorgung der  Patienten zu gewährleisten und das Versorgungsnetz aufrecht zu erhalten, könnten diese Mitarbeiter mit einer bestimmten Schutzausrüstung weiter arbeiten. Das geht aber nur, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Jeder dieser Fälle muss mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen und individuell entschieden werden.

Erwerbstätige, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben in der Regel einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ansprechpartner ist die anordnende Behörde. Verstöße gegen die Quarantäneauflagen können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Weitere Informationen zur Quarantäne und was man alles beachten sollte geben das RKI unter www.rki.de  und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: coyot/pixabay.com)