Corona-Virus hat Auswirkung auf Brauchtumspflege: Osterfeuer sind abgesagt

Die Maßnahmen zur weiteren Ausbreitung des Corona-Virus haben auch Auswirkungen auf die Brauchtumspflege. So verfügt das Ordnungsamt der Stadt, dass in diesem Jahr sowohl öffentliche als auch private Osterfeuer nicht stattfinden dürfen. Grundlage für das Verbot ist die Rechtsverordnung des Landes NRW vom 22. März des Jahres, in der Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen ausdrücklich untersagt werden. Da es sich bei Osterfeuern, die von Einzelpersonen abgebrannt werden, nicht um Brauchtumspflege handelt, ist auch in solchen Fällen das Abbrennen untersagt.
Das Ordnungsamt hat bereits mit allen, die ihre Osterfeuer bei der Stadt angemeldet hatten, telefonisch Kontakt aufgenommen und ihnen die Sachlage erklärt. „Natürlichtut es uns leid, dass es in Harsewinkel in diesem Jahr keine Osterfeuer geben wird. Aber im Angesicht der aktuellen Situation bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme“, so Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide.
Die Ordnungsbehörde kündigt an, dass sie die Einhaltung des Verbots kontrollieren wird. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgelder verhängt.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel | Bildquelle: floerio/pixabay.com)