Ratsfraktionen fordern im Nachgang zur illegalen Baumrodung Maßnahmen – SPD-Fraktion stellt Antrag auf Strafverschärfung und reduzierte Bebauung

Mangelndes Rechtsbewusstsein des Investors soll abgestraft und Baumschutzsatzung soll verschärft werden

Nachdem sich bereits verschiedene Ratsfraktionen zur illegalen Baumrodung in Harsewinkel ähnlich positioniert haben, stellt die SPD-Fraktion im Nachgang den Antrag, im Zuge des weiteren Bebauungsverfahrens den Baukörper so auszurichten zu lassen, als würden die gerodeten Bäume noch stehen. Die entsprechenden Vorgaben im Bauordnungsverfahren sollen dafür verbindlich gesetzt werden und zudem soll die Baumschutzsatzung in Bezug auf Strafen zur Vorbeugung auf das Maximum verschärft werden.

Die offizielle Begründung des Antrags der SPD-Fraktion lautet wie folgt:

Der Aufschrei war groß, als mit einer berechnenden Dreistigkeit am Grünen Grund Bäume als erstes, ganz früh und im Schutze der Dunkelheit und des Samstagsmorgens gefällt wurden, die unter die Baumschutzsatzung fallen.

Die SPD-Fraktion schließt sich den Anträgen an, vorbeugend und in Hinblick auf die beabsichtigte Bebauung („Ausnutzung der Fläche auf das maximal Mögliche“) ein Bauleitverfahren anzustoßen und nur eine Bebauung zuzulassen, die beim Erhalt der Bäume zulässig wäre.

Die illegale Baumrodung und die nachfolgenden Presseberichte lassen keine anderen Rückschlusse zu, als dass eine mögliche Strafe durch die maximale Bebauung in die Gesamtkalkulation einfließt und in der Summe kaum ins Gewicht fällt. Wir befürchten und haben die Sorge, dass dieses Beispiel Nachahmer finden und die Dreistigkeit der Vorgehensweise Schule macht. Daher soll die Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel, zu der sich erfreulicher Weise auch die CDU nach ihrer kategorischen Ablehnung in 2015 bekennt, verschärft und die Strafen empfindlich gestaltet werden.

Der Investor war sich der gültigen Baumschutzsatzung bewusst, das steht für uns nach intensiver Diskussion fest. Sich über eine Satzung hinwegzusetzen, unterstreicht das mangelnde Rechtsbewusstsein. Die Kalkulation mit der Strafe darf sich nicht rechnen!

Daher erwarten wir, dass neben der Strafverschärfung und einer reduzierten statt maximierten Bebauung, mindesten 100 Baumneuanpflanzungen auf Harsewinkeler Stadtgebiet erfolgen.

Das Thema wird in den kommenden Sitzungen beraten und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Fraktionen entsprechende Beschlüsse fassen und somit das mangelnde Rechtsbewusstsein des verantwortlichen Investors abgestraft und die Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel verschärft wird.