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TÜV: Hagelprüfungen gewinnen an Bedeutung – erste Versicherer setzen Materialprüfungen voraus

Hageltest (Foto: TÜV Rheinland).
Hageltest (Foto: TÜV Rheinland).

Tests für Pkw- und Caravanbranche – anerkanntes Umweltsimulationslabor von TÜV Rheinland

Hagelkörner können an Gebäuden, Pkw oder Caravans Schäden anrichten. Diese reichen von Dellen und Verbiegungen bis hin zu Durchlöcherungen, was im Extremfall zu teuren Wasserschäden führen kann. Die Versicherungen verzeichnen in dieser Hinsicht Jahr für Jahr immense Schäden. So müssen inzwischen Haus- und Gebäudebauer in der Schweiz und Österreich bei allen verwendeten Materialien, die der Witterung ausgesetzt sind, eine Hagelprüfung vorweisen, um sich überhaupt versichern lassen zu können. Prüfungen, die im anerkannten Umweltsimulationslabor von TÜV Rheinland durchgeführt werden. „Hagelprüfungen sind gefragt. Inzwischen werden die unterschiedlichsten Materialien in unserem Labor getestet. Denn auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft, der GDV, empfiehlt die Prüfung der Hagelwiderstandsfähigkeit, um Schäden zu minimieren.

Prüfung mit dem Hagelschussapparat

Viele Hersteller von Solarmodulen nehmen die Dienstleistungen von TÜV Rheinland seit Jahrzehnten in Anspruch. Auch, weil die Bauart-Prüfnorm die Hagelprüfung neben weiteren Klimasimulationen vorschreibt. Trotz fehlender Vorschriften müssen seit einigen Jahren vermehrt Produkte wie Autoschiebedächer, Dachziegel, Lichtkuppeln, Hausverkleidungen, Jalousien, Außensensoren oder Materialien für den Caravanbau ihre Widerstandsfähigkeit unter dem Hagelschussapparat von TÜV Rheinland beweisen. „Unabhängig von Regularien ist es für Hersteller ein sehr gutes Verkaufsargument, wenn ihre Produkte auch heftige Hagelunwetter schadlos überstehen können“, begründet Jörg Althaus, Segment Manager bei TÜV Rheinland, die steigende Nachfrage.

Skalierbare Widerstandsfähigkeit

Der Hagelschussapparat im Labor von TÜV Rheinland simuliert sowohl Größe als auch Geschwindigkeit von Hagelkörnern. Dabei sind Körnerdurchmesser von bis zu fünf Zentimetern und eine Aufprallgeschwindigkeit von über 100 km/h einstellbar. So lässt sich die Hagelwiderstandsfähigkeit auf einer Skala von eins bis fünf bemessen. Die Experten bei TÜV Rheinland orientieren sich dabei an Prüfvorschriften aus dem Nachbarland Schweiz, wo die VKG (Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) den Nachweis einer Hagelwiderstandsklasse zur Grundlage einer Prämienfestlegung herannimmt.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Wintereinbruch: Keine Abfuhr von Gelber Tonne und Restmüll

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Ersatztermine können von dem beauftragten Unternehmen nicht angeboten werden

Aufgrund der Witterungsverhältnisse wurden die Gelben Tonnen am Montag, den 8.
Februar nicht abgefahren. Auch am Dienstag, den 9. Februar werden die Gelben
Tonnen nicht geleert. Ersatztermine können von dem beauftragten Unternehmen
nicht angeboten werden.
Auch die morgige Abfuhr des Restmülls ist wegen der Wetterlage abgesagt. Ob und
wann es einen Ersatztermin geben wird, will die Entsorgungsfirma bis zum kommenden Donnerstag mitteilen.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Recyclinghof geschlossen!

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Der Recyclinghof bleibt am heutigen Montag geschlossen. Sobald das Gelände geräumt ist und die Witterungsverhältnisse es zulassen, soll der Hof wieder geöffnet werden. Der genaue Öffnungstermin wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt.

 

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis Gütersloh: Impf-Hotline für Bürgerinnen und Bürger

Fragen rund um den Impftermin

Am heutigen Montag, 8. Februar, starten die Impfungen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Zuerst können sich dort alle über 80-jährigen Seniorinnen und Senioren als priorisierte Personengruppe gegen das Coronavirus impfen lassen. Einzige Voraussetzung: Die Impflinge brauchen einen Termin. Wer allerdings aufgrund des Schneesturms seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit diesen am morgigen Dienstag, 9. Februar, zur gleichen Zeit nachzuholen. Für Fragen rund um ihren Termin können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort bei der neuen Impf-Hotline des Impfzentrums Kreis Gütersloh melden. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 05241 85 2960 von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19 Uhr erreichbar. Doch Achtung: Neue Termine können hier nicht vereinbart werden. Dies geht ausschließlich über den bereits bekannten Anmeldeweg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe: Online unter www.116117.de oder per Telefon unter 0800 116 117 02.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis Gütersloh: Mehr Betreuungsplätze in Tagespflegen und Kitas

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Anpassung der Zielquoten

Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen steigt bundesweit, so auch im Kreis Gütersloh. Um den Ausbau der Einrichtungen planen zu können, legt der Kreis Gütersloh neue Zielquoten für Betreuungsplätze fest. Diese gelten zunächst bis 2024. Dabei soll insbesondere das Angebot im U3 Bereich, also für Kinder unter drei Jahren, ausgebaut werden. Der Jugendhilfeausschuss stimmte dem Beschluss zu.

Die Zielquote wird vom Kreis für alle zehn Kommunen festgesetzt, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt. Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben eigene Jugendämter. Die Zielquote gibt den verfügbaren Anteil an Betreuungsplätzen bezogen auf die Anzahl der Kinder in dieser Altersklasse an. Dabei ist sie jedoch kein starrer Wert, sondern dient dem Jugendamt als Orientierungshilfe und kann als Richtlinie je nach Kommune aufgrund örtlicher Gegebenheiten und unterschiedlicher Sozialstrukturen variieren.

In der Altersklasse ab drei Jahren bis zum Schuleintritt lag die bisherige Zielquote bereits bei 98 Prozent in den Kitas und wird nun um einen Prozentpunkt auf 99 Prozent aufgestockt. Die Tagespflegeeinrichtungen werden in dieser Altersklasse lediglich ergänzend nachgefragt. Änderungen ergeben sich vorrangig in der Gruppe der unter Dreijährigen. Um die Nachfrage und die spezifischen Betreuungsbedarfe in den einzelnen Jahrgangsstufen genau zu erfassen, wird diese Altersgruppe zur Zielquotenermittlung noch in drei Unterkategorien aufgeteilt. Für Säuglinge erhöht sich die Quote auf 7 Prozent (Vorher: 5 Prozent). 5 Prozent davon entfallen auf die Kindertagespflegen, die restlichen 2 Prozent auf Kitas. In dieser Altersklasse besteht nur wenig Betreuungsbedarf, da die meisten Eltern vor Ablauf ihrer Elternzeit nicht wieder in den Beruf eintreten.

Für Kleinkinder zwischen eins und zwei Jahren steigt die Nachfrage an, weil viele Eltern ihre Erwerbstätigkeit mit Auslaufen des Elterngeldanspruches wieder aufnehmen. Hier soll das Angebot um 10 Prozent auf dann 50 Prozent erhöht werden. Diese Betreuungsplätze verteilen sich jeweils zur Hälfte auf Kitas und Kindertagespflegen. Die Quote der zwei- bis dreijährigen Kinder erhöht sich ebenfalls um 10 Prozent, von 80 auf 90 Prozent. Dabei wird jedoch lediglich die Quote im Bereich der Kitas erhöht, da besonders dort die Nachfrage gestiegen ist. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Sie reichen von der Berufstätigkeit der Eltern bis hin zu deren Sorge, später keinen Platz mehr in der Wunsch-Kita zu bekommen.

Im U3-Bereich ergänzen Tagespflegen die Kitas in der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung. Entsprechend des Mehrbedarfes sollen neue Tagespflegepersonen gewonnen werden.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh | Bildquelle: Pezibear/pixabay.com)

Meistergründungsprämie NRW – Landesregierung stellt für Existenzgründungen im Handwerk 13,5 Millionen Euro bereit

Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com
Bildquelle: Alexas_Fotos/pixabay.com

Minister Pinkwart: Mit der Neufassung der Prämie wird das Gründen einfacher und finanziell attraktiver

Gründen wird für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen nicht nur einfacher, sondern finanziell auch attraktiver: Die Förderung wird von bislang 7.500 Euro auf bis zu 10.500 Euro erhöht. Insgesamt stehen mit der Neufassung der Meistergründungsprämie NRW im Landeshaushalt in den nächsten drei Jahren 13,5 Millionen Euro bereit.

Gefördert werden Meisterinnen und Meister, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro (bisher: 15.000) wird eine Förderung von 8.400 Euro gewährt. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Junge Unternehmen meistern große Herausforderungen – gerade auch in Zeiten wie diesen. Wir möchten Meisterinnen und Meister im Handwerk ermutigen, ihre innovativen Ideen und Konzepte zu verwirklichen und den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Die Meistergründungsprämie, auf die Gründerinnen und Gründer seit 25 Jahren setzen, ist dabei ein wichtiger Baustein. Mit der Neufassung der Prämie machen wir das Gründen unkomplizierter und finanziell noch attraktiver und geben dem Gründungsgeschehen im Handwerk damit neue Impulse.“

Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags: „Die Meistergründungsprämie macht viele Betriebsgründungen oder -übernahmen im Handwerk erst möglich. Ein Zuschuss, der Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht nur erhält, sondern ­vor allem auch neue schafft. Daher sind wir sehr froh, dass das Wirtschaftsministerium die Meistergründungsprämie fortführt und gleichzeitig die Förderbedingungen weiter verbessert. Handwerk hat Zukunft und Gründung im Handwerk lohnt sich – das sind die starken Botschaften dieser Prämie. Die jungen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern haben gute wirtschaftliche Perspektiven und sind echte Vorbilder. Gut, dass unser Land sie tatkräftig bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit unterstützt.“

Die 1995 eingeführte Meistergründungsprämie ist eines der erfolgreichsten Instrumente der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 18.000 Existenzgründungen wurden damit im Handwerk gefördert, rund 69.000 Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze wurden geschaffen oder gesichert.

Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Information zur neuen Meistergründungsprämie sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (www.lgh.nrw).

 

(Textquelle: Land NRW)

Kreis GT: Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer von sexualisierter Gewalt

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Verstärkung für das Team ‚Wendepunkt‘

Die Anlauf- und Beratungsstelle ‚Wendepunkt‘ betreut Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexualisierter Gewalt oder davon bedroht sind. Um den erhöhten Beratungsbedarf in diesem Bereich zu kompensieren, beantragte die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh eine zusätzliche halbe Stelle. Der Jugendhilfeausschuss stimmte für den Stellenmehrbedarf, die endgültige Entscheidung trifft der Kreisausschuss am 22. Februar.

Derzeit ist Wendepunkt mit vier Teilzeitkräften verteilt auf 2,5 Stellen besetzt. Doch in den vergangenen Jahren sind die gemeldeten Fälle von sexualisierter Gewalt gestiegen und somit auch der Beratungsbedarf. Als Vergleich: 2016 wurden 239 Fälle registriert, im Jahr 2020 waren es 293. Dies ist laut der Abteilung Jugend auf die verstärkte Thematisierung von sexualisierter Gewalt und einer damit einhergehenden Sensibilisierung in der Gesellschaft zurückzuführen. Institutionen wie beispielsweise Schulen oder Vereine befassen sich öffentlich mit dem Problem und setzen auf Aufklärung und Prävention. Dabei steht die Anlauf- und Beratungsstelle Wendepunkt als Ansprechpartner zur Seite und hilft bei der Entwicklung und Durchführung von entsprechenden Projekten. Mit der weiteren halben Stelle soll neben der Beratung insbesondere die Prävention- und Netzwerkarbeit gestärkt werden.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

In 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern sind beide Elternteile erwerbstätig

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comStatistisches Bundesamt

  • In 5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren war mindestens ein Elternteil erwerbstätig
  • 581 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; 41 % von ihnen in Vollzeit

Mit der Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bleibt auch der Regelbetrieb in Schulen und Kitas in den meisten Bundesländern ausgesetzt. Berufstätige Eltern müssen Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen – vor allem für Eltern jüngerer Kinder und Alleinerziehende eine enorme Herausforderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2019 rund 5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil berufstätig war. In knapp 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern waren beide Elternteile erwerbstätig – das entspricht gut zwei Dritteln aller Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren (68 %).

90 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen

Für Alleinerziehende ist der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung besonders schwierig. 1,1 Millionen Kinder im Kita- und Grundschulalter lebten zuletzt bei einem Elternteil. Im Jahr 2019 waren 581 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren erwerbstätig. Davon arbeiteten 41 % in Vollzeit (241 000), die übrigen in Teilzeit. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen (90 %).

Die Kultusministerkonferenz beschloss am 4. Januar eine Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Schulen in mehreren Stufen. Danach sollen, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, zunächst Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht zurückkehren. Das könnte vor allem für berufstätige Eltern mit Kindern unter 13 Jahren die Betreuungssituation entspannen. 2019 gab es 5,7 Millionen Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren, in denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig war. In 3,6 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter 13 Jahren waren beide Elternteile erwerbstätig. Bei den erwerbstätigen Alleinerziehenden hatten 730 000 Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, 310 000 von ihnen arbeiteten in Vollzeit (Anteil von 42 %).

4,5 Millionen Kinder wurden 2019/2020 in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 unterrichtet

Im Schuljahr 2019/20 besuchten rund 2,8 Millionen Kinder in Deutschland die Grundschule, 4,5 Millionen Kinder wurden in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 unterrichtet. In Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. März 2020 bundesweit gut 3,7 Millionen Kinder unter elf Jahren betreut.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Heute keine Abfuhr der gelben Tonne – alle übrigen Abfuhrtermine sind noch unklar!

(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)
(Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Aufgrund der Witterungsverhältnisse wird die Gelbe Mülltonne am heutigen Montag nicht abgefahren. Ein Ersatztermin kann von dem beauftragten Abfuhrunternehmen nicht angeboten werden. Ob es morgen eine Abfuhr des Restmülls geben wird, steht noch nicht fest. Aktuell werden Gespräche mit dem Abfuhrunternehmen geführt. Sobald hierzu eine Entscheidung vorliegt, wird diese kurzfristig mitgeteilt.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Am 14. Februar ist Valentinstag – mit dem Valentinstag-Menü aus dem Haus Bergmann bringen Sie auch zu Hause Liebe auf den Teller!

Unser Valentinstag-Menü to go für einen unvergesslichen Valentinstag zu Hause

Am Valentinstag ist es Zeit für Romantik pur und traute Zweisamkeit bei Kerzenschein. Erleben Sie trotz Lockdown einen stimmungsvollen und unvergesslichen Valentinstag und genießen Sie mit dem Valentinstag-Menü to go aus dem Haus Bergmann einen Abend, der Ihnen noch lange in Erinnerung bleiben wird.

Damit Sie nicht von Luft & Liebe allein leben müssen und weil Liebe ja bekanntlich durch den Magen geht, bereiten wir für Sie ein 3-Gänge-Valentinstag-Menü to go vor, welches Sie dann nur bei uns abholen und zu Hause nach unserer beiliegenden Anleitung erwärmen müssen. Servieren Sie unsere köstlichen Speisen ganz einfach in romantischer Atmosphäre an einem liebevoll gedeckten Tisch und bringen Sie so auch zu Hause zum Valentinstag Liebe auf den Teller.

Für den Hauptgang bieten wir Ihnen drei verschiedene Auswahlmöglichkeiten und selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch begleitend passende Weine zu Ihrem Menü. Sie können Ihr Valentinstag-Menü to go ab sofort bis zum 10. Februar für 34,90 € pro Person vorbestellen. Abholungen können für den 13. Februar zwischen 12:00 Uhr und 17:00 Uhr vereinbart werden.

Bestellen Sie am besten jetzt gleich unter 05247-2008 oder info@hotelbergmann.de Ihr Valentinstag-Menü to go aus dem Haus Bergmann und freuen Sie sich trotz Lockdown auf einen gelungenen und romantischen Valentinstag. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!