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Kreis Gütersloh: Start am Montag im Impfzentrum

Wer keinen Termin hat, wird weggeschickt

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh an der Marienfelder Straße 351 in Gütersloh ist gewappnet für den Impfstart im Zentrum am Montag, 8. Februar. Die wichtigste Botschaft der Einrichtungsleitung ist noch mal der deutliche Hinweis darauf, dass am Montag und an den Folgetagen nur über 80-Jährige dort geimpft werden, die auch einen bestätigten Termin für diese Tage haben. Alle anderen können nicht geimpft werden und werden weggeschickt. Es gibt auf der Zufahrt des Impfzentrums eine Einlasskontrolle, die Besucher passieren müssen. Dort wird die Berechtigung geprüft.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis GT: Mehr Geld für Ferienfreizeiten – Risiko für die Organisatoren und Träger soll minimiert werden

Bildquelle: Pezibear/pixabay.com
Bildquelle: Pezibear/pixabay.com

Erhöhung der Fördersumme

Die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh plant Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche in diesem Jahr verstärkt zu unterstützen. Indem die Fördersätze verdoppelt und mögliche Stornokosten anteilig mitgetragen werden, soll das Risiko für die Organisatoren, zumeist sind dies freie Träger der Jugendhilfe, minimiert werden. Dies hat der Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 3. Februar, einstimmig beschlossen.

Aufgrund der Coronapandemie mussten im vergangenen Jahr die meisten Ferienfreizeiten abgesagt werden, sodass sich die Fördersumme von sonst rund 120.000 Euro auf 50.000 Euro verringerte. Bereits in 2020 konnte der regulär eingeplante Teilnehmerzuschuss von 3 Euro pro Tag und Teilnehmer beim Kreis beantragt werden, um Stornokosten für gebuchte Häuser oder Zeltplätze zahlen zu können.  Die Zuwendungen sollen nun in diesem Jahr einmalig verdoppelt werden, um den Trägern mehr Planungssicherheit und Planungsanreize zu geben. Die öffentlichen Zuschüsse dürfen aber nie mehr als 75 Prozent der Gesamtkosten abdecken.

Ob und unter welchen Bedingungen Ferienfreizeiten in diesem Jahr stattfinden können, ist noch unklar. Trotz dieser Unsicherheiten laufen bei den freien Trägern der Jugendhilfe bereits die Planungen. „Ferienfreizeiten dienen nicht nur der Erholung, sondern sie fördern selbstbestimmtes und verantwortliches Handeln der Jugendlichen“, betont Birgitt Rohde, Leiterin der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh.

Angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung ist vor allem die zulässige Gruppengröße noch ungewiss. Geltende Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wirken sich auch auf die Zimmerbelegung und Sitzplatzverteilung im Bus aus. Mit den erhöhten Fördersätzen möchte der Kreis verhindern, dass für die Teilnehmer aufgrund von kleineren Gruppen die Kosten pro Person steigen.  „Wir möchten sicherstellen, dass auch Kinder aus finanziell schwächeren Familien weiterhin an den Angeboten teilnehmen können“, betont Rohde.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NRW Ministerin Gebauer: Der Masterplan Grundschule bringt ein großes Plus

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Wir stärken die Grundkompetenzen im Rechnen von Beginn an

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Im Baukasten des Masterplans Grundschule sorgt ab sofort ein weiterer Baustein für die Weiterentwicklung der Grundschule: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat auf einer digitalen Veranstaltung eine neu erarbeitete Handreichung im Rahmen der Fachoffensive Mathematik in der Grundschule vorgestellt. Mit dem Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ ist der Fokus der ersten Ausgabe der als Reihe konzipierten Veröffentlichung klar umrissen: Ziel ist, das Auftreten von Rechenschwierigkeiten bei Grundschulkindern unwahrscheinlicher werden zu lassen. Dazu wurde von einem Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Universität Dortmund unter Mitarbeit von Grundschullehrkräften eine rund 60-seitige Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Damit liegt nun erstmals auch eine Handreichung für den Mathematikunterricht in Grundschulen vor. Im Sommer 2019 hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits die Handreichung Deutsch für einen systematischen Rechtschreibunterricht in der Grundschule veröffentlicht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die neue Handreichung Mathematik ist ein wichtiger Baustein bei unserem Ziel, die Basiskompetenzen Rechnen, Lesen und Schreiben vor allem in der Schuleingangsphase zu stärken. Die Lehrkräfte erhalten eine wissenschaftsbasierte Unterstützung für ihre tägliche Arbeit. Ich danke allen Beteiligten für das hohe Engagement, mit dem sie ihr Expertenwissen und ihre Erfahrungen bei der Erstellung der Handreichung eingebracht haben zur Unterstützung aller Kinder im Fach Mathematik in der Grundschule.“

Das Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ bietet unter anderem konkrete Hinweise für das Verständnis von Lernwegen bei Kindern und vermittelt Anregungen für die darauf aufbauende Förderung. Es wurde federführend erarbeitet von Professor Dr. Christoph Selter von der TU Dortmund im Rahmen des Projekts PIKAS, das für Lehrkräfte der Grundschule zahlreiche Angebote und Materialen für einen zeitgemäßen Mathematikunterricht bereithält. Das Ministerium für Schule und Bildung kooperiert für das Programm PIKAS schon seit über zehn Jahren mit der TU Dortmund. Weitere geplante Themen der Reihe sind „Digitale Medien im Mathematikunterricht der Primarstufe“ sowie „Mathematik gemeinsam lernen“.

Der Masterplan Grundschule verbindet mehrere Handlungsfelder und unterstützt die Arbeit der mit rund 2.800 Schulen größten Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen. Um die Fachlichkeit zu stärken, wurden im Kontext des Masterplans Grundschule Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik gestartet. Eine Handreichung für einen systematischen Rechtschreibunterricht und ein Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen und Schüler die zentralen Regeln der Rechtschreibung erlernen können, wurde allen Grundschulen im Sommer 2019 zur Verfügung gestellt.

Das Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ finden Sie hier.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Epileptiker bestohlen – Bundespolizei identifiziert die beiden Tatverdächtigen

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

Präsenzstreife identifiziert die beiden Tatverdächtigen

Die beiden unbekannten Tatverdächtigen, die einen Epileptiker während eines Anfalls am vergangenen Mittwochabend (03.Februar) im Hauptbahnhof Bielefeld das Handy gestohlen haben, sind identifiziert.

Bundespolizei leitet Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls ein >>>

Beamte der Bundespolizei erkannten am Donnerstagnachmittag (4.Februar) zunächst einen der beiden Männer im Rahmen einer Präsenzstreife vor dem Hauptbahnhof Bielefeld wieder. Während sich dieser nicht zum Tathergang äußerte, gab der in der Nacht zum Freitag im Hauptbahnhof Bielefeld festgestellte zweite Tatverdächtige spontan an, dass Handy bereits für 40,-Euro verkauft zu haben. Nach Feststellung der Personalien wurden die in Bielefeld wohnenden Männer, ein 46-jähriger Marokkaner und ein 50-jähriger Algerier, aus der Wache der Bundespolizei entlassen. Sie werden sich wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls vor Gericht verantworten müssen.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)

Stiftung Warentest: Corona einfach wegfiltern?

Luftreiniger

Winzige Tröpfchen in der Atemluft verbreiten Coronaviren. Abhilfe könnten Luftreiniger schaffen. Die Geräte versprechen häufig Keime oder Viren zu fangen. Die Stiftung Warentest hat geprüft, wie gut die drei besten Luftreiniger aus test 3/2020 Aerosole filtern. Das Fazit: Der Philips AC2889/10 kann es am besten, auf Platz 2 liegt der Rowenta Intense Pure Air Connect PU6080. Das dritte Gerät, Soehnle Airfresh Clean Connect 500, schwächelt jedoch bei Alterung.

Mit neuen wie gealterten Filtern prüften die Tester die drei Luftreiniger. Im Neuzustand sind umgerechnet auf einen Raum mit 16 Quadratmetern Fläche und 40 Kubikmetern Raumvolumen nach 20 Minuten die meisten virengroßen Tröpfchen weg: Bei Philips und Rowenta zu je 95 Prozent, beim Soehnle zu 90 Prozent. Doch das funktioniert nur am Anfang. Bei simulierter Alterung änderte sich das Bild deutlich. Der Philips steckte die Alterung gut weg. Bei ihm sinkt die Zahl der kleinsten Partikel um rund 90 Prozent. Beim Rowenta sind es noch rund 80 Prozent und beim Soehnle nur gar noch 46 Prozent. Danach würden also noch viele Tröpfchen in der Raumluft schweben.

Es bleibt mit jedem Luftreiniger ein Restrisiko. Wer einen kleinen Raum nach Gebrauch filtern will, ist mit dem Philips gut bedient. In einem größeren Raum – einem Wohnzimmer etwa mit mehreren Personen wäre dieses Risiko höher. Zusätzliche Maßnahmen wie Abstand halten und das Tragen von Masken sind weiterhin nötig. Ebenso regelmäßiges fünfminütiges Stoßlüften. Noch schwieriger als im Wohnzimmer ist es zum Beispiel in einem 50-Quadratmeter-Klassenzimmer. Dafür wäre ein einzelner der getesteten Luftfilter zu klein.

Die detaillierten Ergebnisse sind unter www.test.de/luftreiniger abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Ausschuss für Mobilität Kreis GT: E-Tarif macht ÖPNV attraktiv

Tarifdschungel adé. Wenn der E-Tarif kommt, tippt man Start und Ziel einer Busfahrt ins Handy ein und bekommt den Fahrtpreis für die Entfernung in Luftlinie berechnet (Fotos: Kreis Gütersloh).

Wenn der E-Tarif kommt, wird der Fahrtpreis für die Entfernung in Luftlinie berechnet

Im Ausschuss für Mobilität berichteten Odilo Enkel und Michael Hildebrandt von der OWL Verkehr GmbH gestern über ein neues Tarifsystem für Bus und Bahn, das den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver machen soll.

Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die Einführung des so genannten E-Tarifs aus und beauftragte den VVOWL (Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe) damit, westfalenweit für den neuen Tarif zu stimmen – unter gewissen Voraussetzungen.

Frank Scheffer, Dezernent Bauen und Umwelt beim Kreis Gütersloh, ordnet den neuen Tarif ein: „Schluss mit dem Tarifdschungel. Wir wollen mit dem unkomplizierten E-Tarif mehr Menschen in den Bus und in die Bahn bekommen. Die Nutzung wird einfacher, der Zugang wird barrierefrei.“

Der E-Tarif bemisst die Preise ganz einfach aufgrund von zurückgelegten Kilometern. Dazu wird das Handy genutzt. Der neue Tarif soll die Erwartungen der Gelegenheitskunden erfüllen, die das Tarifsystem als viel zu kompliziert und intransparent wahrgenommen haben. Sie müssen künftig nicht mehr überlegen, welches das richtige Ticket für sie ist, da der bestehende klassische Flächenzonentarif entfällt. Bei dem neuen System wird nach Luftlinienentfernung abgerechnet, so dass künftig keine Fahrgäste mehr benachteiligt werden, die „über Eck“ fahren müssen. Vertrieblich kommt ein smartphonebasierter Ansatz zum Tragen. Ticketkauf und Ticketprüfung werden kontaktfrei ermöglicht – ein nicht zu unterschätzender Vorteil nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie. Der Vertrieb von Papiertickets gehört beim E-Tarif damit der Vergangenheit an. Fahrgäste checken sich lediglich über eine App ein.

Zugestimmt wurde unter der Prämisse, dass die Einführung des neuen Tarifs im 2. Halbjahr 2021 gemeinsam mit dem E-Tarif NRW erfolgt. Eine einheitliche Gestaltung von Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern, zur Nutzung der 1. Klasse sowie zum maximalen Fahrtpreis sollangestrebt werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die vom Kreis Gütersloh verantworteten Verkehre müssen zudem einer positiven Prognose unterliegen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Bevölkerungsschutzzentrum Kreis GT: Kreis kauft Grundstück und baut selbst

Kreis Gütersloh wird als Bauherr auftreten

Der Kreis Gütersloh wird das Grundstück für das Bevölkerungsschutzzentrum selbst kaufen und auch als Bauherr auftreten. Das Grundstück in Verl-Sürenheide hat eine Größe von rund 30.000 Quadratmetern. Im Vorfeld hatte die Stadt Verl mit den Eigentümern Verkaufsverhandlungen geführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Alle Seiten hatten es zunächst offen gelassen, ob die Stadt Verl als Käufer und Bauherr auftritt, der Kreis dann Mieter wird oder ob die jetzt gefundene Variante die meisten Vorteile bietet. Unter anderem ist es langfristig günstiger, wenn der Kreis selbst als Käufer und Bauherr auftritt.

Angesichts von dem derzeitigem Bau eines Parkhauses neben dem Kreishaus Gütersloh und dem bevorstehenden Bau eines Verwaltungsneubaus an der Straße auf dem Stempel wird die Kreisverwaltung einen weiteren Bauingenieur einstellen, der das Projekt betreut.

Um noch mehr Synergieeffekte zu schaffen, haben die Stadt Verl und der Kreis Gütersloh die Idee entwickelt, auch den geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Sürenheide auf dem Grundstück des neuen Bevölkerungsschutzzentrums zu verwirklichen statt auf einem ursprünglich ins Auge gefassten Grundstück rund 200 Meter weiter. Darüber muss allerdings noch der Rat der Stadt Verl beraten und entscheiden. Einen entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, würde die Stadt Verl dann die Bauleitplanung für das Gesamtprojekt übernehmen, ebenso die verkehrliche Erschließung mit dem Bau einer Linksabbiegespur und die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

NRW Soforthilfe Sport: Fünf Millionen Euro zusätzlich für existenzgefährdete Sportvereine

Bildquelle: hpgruesen/pixabay.com
Bildquelle: hpgruesen/pixabay.com

Soforthilfe Sport

Die Staatskanzlei teilt mit: Die Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages mit Beschluss vom 3. Februar 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt. Von den im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Landesmitteln in Höhe von zehn Millionen Euro wurden bisher gut neun Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 768 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.

 

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betonte: „Ich bin sehr froh darüber, dass nur wenige der gut 18.000 Sportvereine und -verbände in Nordrhein-Westfalen bisher in existenziellen Nöten waren und wir diesen Vereinen in einer für sie schwierigen Zeit helfen konnten.“ Die Staatssekretärin sagte weiter: „Zugleich möchte ich allen Vereinsmitgliedern, die ihren Vereinen treu bleiben und ihnen mit ihren Beiträgen gemeinschaftlich durch die Krise helfen, herzlichst danken. Ich bin zuversichtlich, dass die Vereine mit Hilfe ihrer Mitglieder, der Tatkraft der Vereinsverantwortlichen und der finanziellen Unterstützung öffentlicher Stellen auch schwierige Situationen bewältigen werden.“

Der Beantragungszeitraum für die dritte Förderphase endet am 15. März 2021. Die anschließende Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.

 

(Textquelle: Land NRW)

Hauptbahnhof Bielefeld: Hilflosigkeit ausgenutzt – Bundespolizei leitet Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls ein

(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)
(Bildquelle: TechLine/pixabay.com)

Epileptischen Anfall für Diebstahl ausgenutzt

Anstatt Hilfe zu leisten, haben zwei unbekannte Männer die Hilflosigkeit eines 33-jährigen Mannes aus Rheda-Wiedenbrück im Hauptbahnhof Bielefeld ausgenutzt und ihm das Handy gestohlen.

Der Mann kam am Mittwochabend (03. Februar)auf Grund eines epileptischen Anfalls auf einer Treppe zu Fall und fiel einige Stufen hinunter. Nachdem der Mann sich von dem Anfall erholt hatte, bemerkte er den Verlust seines Handys und suchte ca. 30 Minuten später die Wache des Bundespolizeireviers Bielefeld auf.

Hier stellten die Beamten nach einer ersten Sichtung der Videoaufzeichnungen fest, dass zwei Männer den Sturz bemerkten und sich zu dem Gestürzten begaben. Einer der beiden beugte sich hinunter, hob etwas auf und lief in Richtung Gleis 8. Der zweite Mann folgte ihm und bekam auf dem Treppenaufgang zu Gleis 8 ein Handy übergeben, welches er in seine Jackentasche steckte.

Die Bundespolizei sicherte die Videoaufzeichnungen und leitete gegen die beiden unbekannten Täter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des besonders schweren Falls des Diebstahls ein.

 

(Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell)

Arzneimittel in der Apotheke: Zuzahlungsbefreiung für 2021 jetzt prüfen

Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro (Bildquelle: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/DAV").
Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro (Bildquelle: „obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/DAV“).

Von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreien lassen

Etwa 5,8 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind derzeit in Deutschland von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Sie sollten jetzt einen Antrag auf Befreiung auch für das Kalenderjahr 2021 bei ihrer Krankenkasse stellen. Das empfiehlt der Deutsche Apothekerverband (DAV) allen Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.

Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2021 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel: Ein älteres Ehepaar, dessen Kinder schon lange aus dem Haus sind und selbst Familien gegründet haben, haben zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro, demnach 36.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug des Freibetrages von 5.922 Euro für den Ehemann ergibt sich ein zu berücksichtigendes Einkommen von 30.078 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss das Paar zwar bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent (300,78 Euro) zuzahlen, ist darüber hinaus jedoch von allen Zuzahlungen befreit.

Eine schon zum Jahresbeginn 2021 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung sein, denn gesetzliche Zuzahlungen fallen zum Beispiel auch bei häuslicher Krankenpflege oder stationären Aufenthalten an. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)