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Grippeschutz weiterhin sinnvoll – noch eine Million Impfdosen bundesweit verfügbar

"Wir freuen uns, dass die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker von Anfang an bei den Corona-Impfungen angefordert und einbezogen wird", sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: "In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen arbeiten die Pharmazeutinnen und Pharmazeuten ganz systematisch in fest definierten Teams mit Ärzten und medizinischem Personal zusammen. In anderen Bundesländern gibt es dagegen noch viel Potential, die Apothekerinnen und Apotheker noch intensiver in die Facharbeit einzubeziehen."( Bildquelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände)
(Bildquelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände)

Jährliche Grippewelle kann noch den März andauern

Etwa eine Million Impfdosen sind nach aktuellen Schätzungen der Apothekerorganisationen noch für die laufende Grippesaison zum Schutz von Risikopatienten verfügbar. „Jede Impfung zählt, denn wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere vor Ansteckung mit gefährlichen Krankheiten“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK): „Während der Corona-Pandemie wird uns nur allzu bewusst, wie gut es ist, bewährte und erprobte Impfstoffe gegen gefährliche Erreger zu haben. Gerade die jährliche Grippeschutzimpfung ist sicher und gut verträglich. Auch im Februar macht eine Influenza-Impfung noch Sinn, denn die jährliche Grippewelle kann noch weit bis in den März hinein andauern. Deshalb lautet die Empfehlung gerade an ältere und chronisch kranke Patienten: Kontaktieren Sie Ihren Haus- oder Facharzt, um den Nutzen einer Grippeschutzimpfung für Sie persönlich zu besprechen und zu entscheiden!“

In der laufenden Grippesaison 2020/2021 hat das Paul-Ehrlich-Institut genau 25,0 Millionen Impfdosen freigegeben – ein neuer Spitzenwert. Normalerweise wird in Deutschland kaum mehr als die Hälfte verbraucht – im Jahr 2019 wurden 14,0 Millionen Impfdosen von Apotheken an Ärzte für Patienten abgegeben. Die jährliche Influenza-Welle beginnt hierzulande meist zum Jahresbeginn. Die Infektionsschutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie sorgen allerdings dafür, dass sie derzeit eher unauffällig verläuft. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich am besten schon im Oktober oder November impfen zu lassen. Sinnvoll bleibt sie aber auch später noch. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung vor allem für alle Personen ab 60 Jahre, für Schwangere, für chronisch kranke Personen, für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, für Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel sowie für Personen, die privat oder beruflich mit als Infektionsquelle geltenden Risikopersonen in Kontakt stehen.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Pizzeria Mon Dial – auch während des Lockdowns gibt es bei uns angepasste Schülerangebote zu fairen Preisen

Schüler bekommen in der Pizzeria Mon Dial für Ihre Mittagspausen selbstverständlich auch während des Lockdowns spezielle Angebote zu fairen Schülerpreisen. Das Ristorante am alten Markt ist in den Pausen schnell zu erreichen, Schüler sind hier immer herzlich willkommen und da Lernen auch in schwierigen Zeiten hungrig macht, haben wir unsere Schülerangebote der Situation angepasst.

  • Montag bis Freitag – Nudel-Box Napoli oder Bolognese zum Mitnehmen – 3,00 € Spezialpreis für Schüler
  • Montag bis Freitag – große Pizza Margherita zum Mitnehmen  – 4,00 €
  • Dienstag = Pizzatag – jede Pizza nach Wahl (ohne extra Zutaten) zum Mitnehmen – 7,00 €
  • Mittwochs – jede Pizza nach Wahl (ohne extra Zutaten) zum Mitnehmen – 7,00 € Spezialpreis für Schüler

Bei Mon Dial freut man sich auf Euch!

Das Angebot gilt nicht in den Ferien oder an Sonn- und Feiertagen!

Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverordnung – vorsichtige Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Vorsichtige Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung teilt mit:

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen. Danach können weitere Öffnungen bereits am 22. März erfolgen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit Blick auf die Mutationen gilt weiter das Gebot der Vorsicht. Wir müssen die Infektionszahlen im Blick behalten, aber die wirtschaftlichen, psychischen und sozialen Schäden dürfen uns nicht kalt lassen. Wir brauchen einen Perspektivwechsel weg vom pauschalen Schließen hin zu einer fokussierten und kontrollierten Sicherheit. Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die aktuelle Infektionslage lässt es zu, dass wir uns behutsam an Öffnungen herantasten können. Aber: Die Mutationen verbreiten sich zunehmend. Wichtig ist nun, dass wir weiterhin diszipliniert bleiben und vorsichtig von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Gleichzeitig nehmen wir bei den Impfungen in Nordrhein-Westfalen ordentlich Fahrt auf.“

Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. Für Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet das, dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:
Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht

Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Handel

Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Kultur und Freizeitstätten

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

Sport

Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Musik- und Kunstschulen

Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

Die entsprechenden Verordnungen werden im Laufe des Tages auf www.land.nrw veröffentlicht.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Land fördert innovatives Projekt für eine bessere Mobilität in Borgholzhausen mit über einer Million Euro

(Bildquelle: distel2610/pixabay.com)
(Bildquelle: distel2610/pixabay.com)

Linien-E-Carsharing in Borgholzhausen

Das Ministerium für Verkehr teilt mit:

Die Idee ist einfach, nachhaltig und bisher einzigartig: Das Projekt Linien-E-Carsharing ist ein flexibles und komfortables Mobilitätsangebot an die Menschen in Borgholzhausen. Dort gibt es demnächst Carsharing-Elektro-Autos, die auf einigen Strecken in Verbindung mit einem ÖPNV-Ticket kostenlos genutzt werden können.

Zur Umsetzung dieses innovativen Projekts hat Verkehrsminister Hendrik Wüst der Stadt Borgholzhausen einen Förderbescheid in Höhe von 1.020.000 Euro überreicht. Das Projekt zum Linien-E-Carsharing wurde im Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ ausgezeichnet.

„Die Zukunft der Mobilität ist digital, vernetzt und automatisiert – auch in ländlichen und suburbanen Räumen. Eine Carsharing-Flotte aus E-Fahrzeugen auf festgelegten Strecken im ÖPNV anzubieten, ist eine tolle Ergänzung zum Linienverkehr. Eine kreative Idee für eine bessere, sichere und saubere Mobilität in Borgholzhausen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Die Menschen in Borgholzhausen können ab Herbst mit einer kleinen Flotte von E-Fahrzeugen von der Mobilstation am Bahnhof der Stadt aus angrenzende Ortsteile selbst ansteuern. Das Besondere: Wenn ein E-Carsharing-Fahrzeug auf einer der festgelegten zentralen Strecken fährt, gilt auch im E-Auto der ÖPNV-Tarif ohne Aufpreis. So bekommen die Menschen, die in den umliegenden Siedlungen und Gewerbegebieten wohnen oder arbeiten, ein flexibles ÖPNV-Angebot.

Fahrerinnen oder Fahrer können das Leihfahrzeug mit einem Ticket des WestfalenTarifs oder NRW-Tarifs als Zugangsberechtigung nutzen. Werden die vorgegebenen Carsharing-Linien verlassen, ist dies auch möglich – dann gilt allerdings ein üblicher Carsharing-Tarif.

„Das Konzept des Linien-E-Carsharing ist bisher einzigartig in Deutschland: Auf definierten Linien werden kleinere Siedlungen der Flächenkommune Borgholzhausen mit Elektro-Fahrzeugen an den vorhandenen ÖPNV angebunden. Man fährt selbst und kann andere mitnehmen – für Besitzerinnen und Besitzer eines Nahverkehrstickets kostenlos. Die Stadt Borgholzhausen ist glücklich, mit diesem Projekt einen besonderen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität von bezahlbarem Wohnraum in ländlichen Strukturen leisten zu können“, sagte der Bürgermeister von Borgholzhausen, Dirk Speckmann.

„Das Linien-E-Carsharing Borgholzhausen zeigt als eines der Pilotprojekte im Bereich On-Demand-Mobilität der REGIONALE 2022, wie Mobilität im ländlichen Raum zukünftig optimal mit dem ÖPNV verknüpft werden kann,“ erläutert Annette Nothnagel, Leitung REGIONALE 2022. „Es leistet in einem konkreten Experimentierfeld einen wesentlichen Beitrag zum UrbanLand und wir freuen uns sehr, dass es im Rahmen des Landeswettbewerbs unterstützt wird.“

Der Betrieb des Linien-E-Carsharing soll in der zweiten Jahreshälfte starten.

Hintergrund Landeswettbewerb:
Das Verkehrsministerium hat in einem Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ Kommunen, kommunale Zweckverbände und SPNV-Aufgabenträger aufgefordert, innovative Konzepte für den ÖPNV im ländlichen Raum zu entwickeln.
Durch die Modellprojekte sollen Wege gefunden werden, wie in eher ländlich geprägten und suburbanen Räumen ÖPNV-Angebote neu geschaffen oder die bestehenden Angebote attraktiver werden können.
Insgesamt wurden 38 Projektvorschläge eingereicht. Eine Experten-Jury hat die Bestplatzierten ausgewählt. 15 Projekte profitieren nun von der Landesförderung.

Hintergrund ÖPNV-Offensive des Verkehrsministeriums:
Die Förderung von innovativen Modellvorhaben im ländlichen Raum ist Teil der ÖPNV-Offensive, die das Verkehrsministerium gestartet hat. Hierfür sind bis 2031 insgesamt 120 Millionen Euro eingeplant. Darüber hinaus stellt das Land bis 2031 eine Milliarde Euro für die dringend notwendige Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Außerdem fließen in den nächsten zwölf Jahren rund 100 Millionen Euro in Schnellbus-Linien im ländlichen Raum. Rund 180 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern in ein robustes Schienennetz. Außerdem fördert das Verkehrsministerium die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken.

 

(Textquelle: Land NRW)

Neustart nach dem Lockdown: Trinkwasser-Installation nach langem Stillstand spülen

Bildquelle: geralt/pixabay.com
Bildquelle: geralt/pixabay.com

Bakteriologische Kontrolle notwendig

Wenn eine Trinkwasser-Installationsanlage lange stillgestanden hat, dann ist beim Wiederhochfahren einiges zu beachten, erinnert die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh. Denn bei längerer Nichtbenutzung – sei es durch eine Zwangspause in Zeiten von Corona oder aus anderen Gründen – wird das Wachstum unerwünschter Bakterien oder Legionellen gefördert. Dies kann zu Krankheiten führen. Vor dem Neustart muss die Trinkwasserinstallation, vor allem Waschbecken und Duschen, gespült werden. Anschließend ist eine bakteriologische Kontrolle notwendig. Für diese Kontrolle muss ein akkreditiertes Labor beauftragt werden. Sollte eine Trinkwasserinstallation 72 Stunden nicht benutzt worden sein, sind diese Maßnahmen erforderlich.

Das Technik-Team der Abteilung Gesundheit blickt bei seinen Empfehlungen vor allem auf die vielen Sportstätten, Gasthöfe, Pensionen und Hotels, in denen wegen der Coronapandemie wochenlang der Betrieb stillstand. Städte und Kommunen sind bereits nach der ersten Corona-Welle durch den Kreis informiert worden. Die Abteilung Gesundheit verweist auf das Informationsblatt des Deutschen Vereins Gas- und Wasserfaches (DVGW) ‚Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden (z. B. in den Ferien oder bei verordneten Betriebsunterbrechungen im Zuge von Maßnahmen gegen das Coronavirus)‘ vom 24. März 2020.

Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich an das Team Technik der Gesundheitsabteilung wenden: Carsten Nathmann (05241/85-1637) und Sven Baumann (05241/85-1666).

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: 10 Irrtümer über die Autoversicherung

Bildquelle: blende12/pixabay.com
Bildquelle: blende12/pixabay.com

Kfz-Versicherung

Die drei Arten von Autoversicherung: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko decken nicht alle Fälle ab. Wer sich in falscher Sicherheit wiegt, muss unter Umständen draufzahlen. Die Zeitschrift Finanztest beschreibt in der März-Ausgabe 10 Irrtümer über die Autoversicherung.

Viele Autofahrer glauben zum Beispiel, dass Fahrer, die nicht im Vertrag stehen, nicht versichert seien. Doch auch sie sind bei Unfällen versichert. Es können aber Strafzahlungen fällig werden.

Eine Kollision mit Tieren ist hingegen in Kaskoverträgen nicht automatisch versichert. Das gilt nur für Unfälle mit Haarwild wie Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Ziegen, Hunde, Kühe oder Waschbären zählen nicht dazu. Damit Unfälle mit ihnen von der Versicherung abgedeckt sind, muss in den Bedingungen „alle Tiere“ stehen.

Auch der Irrglaube, dass jede Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend Schutz biete, ist weit verbreitet. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Schäden, die ein Fahrer an fremden Gegenständen verursacht, liegt mit 1,22 Mio. Euro nicht besonders hoch. Bei großen Unfällen kann das zu wenig sein. Deshalb empfiehlt die Stiftung Warentest höhere Deckungssummen, die in vielen Tarifen bereits Standard sind oder gegen einen geringen Aufpreis vereinbart werden können.

Der Artikel „Irrtümer über die Kfz-Versicherung“ findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter test.de/basiswissen-kfz abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Ministerin Gebauer: Wechselunterricht für weitere Jahrgänge ab dem 15. März

Erweiterter Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Ab dem 15. März 2021 wird in einem weiteren Schritt der Präsenzunterricht auf alle Jahrgänge ausgeweitet. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Es ist eine sehr gute Nachricht für alle Schülerinnen und Schüler und sicher auch für die Eltern, dass wir die Schulen mit ausreichender Vorbereitungszeit ab dem 15. März für weitere Jahrgänge öffnen können. Für diese Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Pandemie seit Mitte Dezember 2020 durchgängig im Distanzunterricht befinden, ist die Rückkehr in den anteiligen Präsenzunterricht im Rahmen eines Wechselmodells ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität. Es war mir sehr wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen nicht nahtlos von den Weihnachtsferien ohne ihre Schule wieder einmal von innen gesehen und erlebt zu haben in die Osterferien übergehen. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es auch bei diesen weiteren Öffnungen des Schulbetriebs ab dem 15. März unverändert geboten, wachsam und sorgsam vorzugehen. Es gelten nach wie vor strenge Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben und durch den Wechselunterricht wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen und Klassen deutlich reduziert. Dennoch, wenn unsere Schülerinnen und Schüler sagen: ‚klasse, dass es wieder in die Schule geht!‘, ist das die schönste Botschaft des Tages.“

Die Regelungen für die Schulformen

Die Landesregierung beabsichtigt, über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

Im Rahmen der konkreten Möglichkeiten vor Ort organisieren die Schulen mit Sekundarstufe I und II ihren Unterricht so, dass der Unterricht in den Abschlussklassen bis zu den Osterferien in unverändertem Maße fortgesetzt und gleichzeitig für alle übrigen Schülerinnen und Schüler in größtmöglichem Umfang Präsenzunterricht angeboten werden kann. Mit dieser Regelung können schulspezifische Gegebenheiten und Herausforderungen Berücksichtigung finden, die sich vor allem daraus ergeben, dass Schulen mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II schon jetzt mehr Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen in Präsenz unterrichten.

Regelungen für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

  • Die Rahmenbedingungen für den Unterricht in den Abschlussklassen gelten unverändert fort.
  • Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der entsprechenden Semester der Weiterbildungskollegs wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
  • Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen beziehungsweise Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen bis zu den Osterferien zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Bei kleinen Klassen und Kursen kann die Schulleitung entscheiden, auf eine Teilung zu verzichten.
  • Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen außerhalb der Abschlussklassen sollen in annährend gleichem Umfang im Rahmen der räumlichen und personellen Möglichkeiten der Schulen am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
  • Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells. Bei der Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung des Wechselmodells sind die Schulmitwirkungsgremien beziehungsweise die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.

Regelungen für die Grundschulen

  • Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.

Regelungen für die Förderschulen

  • Angesichts der Tatsache, dass die Schüler-/Lehrer-Relation insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen die Bildung vergleichsweise kleiner Klassen erlaubt, ist durch die Schulleitungen zu prüfen, ob ein Präsenzunterricht auch in voller Klassenstärke erfolgen kann. Dies hat den Vorteil, dass auf die Notwendigkeit paralleler Betreuungsangebote verzichtet werden kann.
  • Bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen ist ein Präsenzunterricht in Klassenstärke auch in den Förderschulen der anderen Förderschwerpunkte grundsätzlich möglich.
  • Eltern, die aus begründeter Sorge vor einer Infektion ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, können es unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests davon befreien lassen.

Regelungen für die Berufskollegs

Ab dem 15. März 2021 gilt voraussichtlich bis zum Schuljahresende für alle Bildungsgänge und Jahrgangsstufen, dass Unterricht auch wieder in Präsenz aufgenommen wird.

Mit Blick auf den Infektionsschutz soll von der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht Gebrauch gemacht werden. Der Distanzunterricht unterliegt hierbei den rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung.

Hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht sind unter Berücksichtigung der frühestens anstehenden Prüfungen und Abschlüsse folgende Prioritäten zu setzen:

  1. Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems, die Teile ihrer dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen beziehungweise Teile ihrer Berufsabschlussprüfung vor den zuständigen Stellen (Kammern) im April oder Mai 2021 ablegen.
  2. Alle anderen Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge (einschließlich Fachschulen des Sozialwesens im zweiten Jahr der konsekutiven Organisationsform) sowie der Fachklassen des dualen Systems.
  3. Die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase.
  4. Schülerinnen und Schüler in 3,5-jährigen oder 2,5-jährigen dualen Ausbildungsverhältnissen, die im Herbst 2021 Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ablegen.
  5. Schülerinnen und Schüler im 2. Jahr dreijähriger und im 1. Jahr zweijähriger dualer Ausbildungsberufe sowie diejenigen im 2. Jahr dreijähriger Bildungsgänge und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge mit Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Vollzeit sowie im 2. und 3. Jahr in Teilzeit.
  6. Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums, im 1. Jahr drei- und 3,5-jähriger dualer Ausbildungsberufe und im 1. Jahr zweijähriger Bildungsgänge ohne Berufsabschluss nach Landesrecht sowie Studierende im 1. Jahr der Fachschulen in Teilzeit.

Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

Mit dieser maßvollen, aber sehr wichtigen Ausweitung des Präsenzunterrichts auf weitere Jahrgangsstufen in der Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzphasen wird unter angemessener Berücksichtigung des Infektionsgeschehens ab dem 15. März 2021 für alle Kinder und Jugendlichen anteilig wieder ein Unterricht in der Schule ermöglicht. Hiermit kann nicht nur dem erfolgreichen schulischen Lernen und der bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, sondern auch den psychosozialen Bedürfnissen der Schülerinnen, Schüler und Familien stärker entsprochen werden.

„Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten intensiv für ein Mehr an Präsenzunterricht eingesetzt und freue mich, dass dies nun wieder verstärkt möglich ist. Schon der Wechselunterricht an den Grundschulen sowie für die Abschlussklassen an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ist sehr gut gestartet. Es ist dem großen Engagement und Einsatz der Schulleitungen und ihrer Teams aus Lehrkräften und anderen am Schulleben Beteiligten zu verdanken, dass dieser pädagogische und organisatorische Kraftakt gelungen ist. Ich bin sicher, dass diese Öffnung des Schulbetriebs für weitere Jahrgänge in den weiterführenden Schulen und den Berufskollegs ebenso gut umgesetzt wird“, so Ministerin Gebauer.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Alle Termine haben Bestand – Ü80-Impfungen bis in den April

Impfstoff Moderna für Senioreneinrichtungen

Das Impfzentrum Kreis Gütersloh weist aus gegebenem Anlass daraufhin, dass alle bestätigten Impftermine der Personengruppe Ü80 Bestand haben – auch wenn diese im April liegen. Die Aussage des ärztlichen Leiters, man wolle nach Möglichkeit im März mit der Impfung dieser Personengruppe aus der Impfpriorität Nummer 1 fertig sein, haben viele missverstanden. Besorgte Seniorinnen und Senioren riefen der Hotline des Impfzentrums an, um zu fragen, ob ihr Impftermin im April damit hinfällig wäre. Das ist natürlich nicht so, alle, die einen bestätigten Termin haben, kommen zu diesem Termin auch an die Reihe.

Zweite Klarstellung: Man kann sich nach wie vor seinen Impfstoff nicht aussuchen. Nachdem bekannt geworden ist, dass in der nächsten Woche auch Impfdosen des Herstellers Moderna beim Impfzentrum ankommen, haben Anrufer bei der Hotline diesen für sich und ihren Termin reservieren wollen. Das geht nicht: wer mit was geimpft wird, legt das Land NRW fest. Der Moderna-Impfstoff, der in der nächsten Woche geliefert wird, wird nicht im Impfzentrum verimpft. Er ist ausschließlich für die aufsuchende Impfung in der Senioren-Tagespflege, in Wohngruppen sowie Demenz- und Beatmungs-Wohngemeinschaften vorgesehen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Das Bürenkemper Dinkel-Sortiment – einfach köstlich, gesund und gut verträglich

Das Bürenkemper Dinkelmehl-Sortiment – ein echter Genuss und eine gute Alternative zu Weizen

Entdecken Sie die Vielfalt unseres täglichen Angebots und verpassen Sie auf keinen Fall unser Dinkel-Sortiment. Wir bei Bürenkemper halten eine umfangreiche Auswahl an Brot, Brötchen, Feingebäck, Kuchen, Torten und Konditorei-Artikeln für jeden Geschmack und für jeden Anlass für Sie bereit.

Für alle Genießer, die in ihrer täglichen Ernährung auf Weizenmehl verzichten möchten, haben wir mit unserem Dinkel-Sortiment eine gesunde, gut verträgliche und köstliche Alternative im Angebot. Probieren Sie unbedingt unser Brot aus Dinkelvollkorn (100 % Dinkelmehl) mit Sonnenblumenkernen und anderen feinen Körnern oder unser Dinkel-Ruch-Brot aus dem besonderen Ruchmehl. Unser „Wilder Dinkel 36“ ist ein weiteres Highlight im Bürenkemper Dinkel-Sortiment. Seine 36-stündige Verarbeitungs- und Ruhezeit verleiht ihm seinen unverwechselbaren Geschmack und macht ihn ganz besonders locker. Selbstverständlich halten wir auch immer leckere Dinkelbrötchen sowie Kürbis-Dinkelbrötchen für Sie bereit und für die die Kaffeezeit möchten wir Ihnen unbedingt unsere neuen saftigen Dinkel-Nuss-Schleifen (100 % Dinkelmehl) oder unsere Dinkelmehl-Berliner mit einer köstlichen Hagebutten-Füllung ans Herz legen.

Da sich bei uns alles ums Backen und den echten Genuss dreht, erweitern wir kontinuierlich unser Sortiment für Sie. Fragen Sie in unseren Backshops nach unserem Dinkelmehl-Sortiment und holen Sie sich einfach die hochqualitative und meisterhafte Backtradition von Bürenkemper zu sich nach Hause. Wir freuen uns bereits auf Sie!

Impfzentrum Kreis Gütersloh: Impferlaubnis für weitere Berufsgruppen

Ausweitung des Impfangebotes

Ab dem kommenden Montag, 8. März, dürfen sich laut dem aktuellen Erlass des NRW Gesundheitsministeriums nun weitere Berufsgruppen aus der Prioritätengruppe 2 gegen das Coronavirus impfen lassen. Dazu gehören unter anderem Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Personen, die berufsbedingt oder durch ein Ehrenamt Kontakt zu pflegebedürftigen Menschen haben. Dazu zählen auch die Einrichtungen der Eingliederungshilfen und Behinderten-Werkstätten.

Ab der kommenden Woche erhält das Impfzentrum zusätzliche Lieferungen des AstraZeneca Impfstoffes für die weiteren Berufsgruppen. „Wir sind froh, dass wir das Impfangebot nun ausweiten und unseren Betrieb hochfahren können. Je mehr Leute sich impfen lassen, desto eher können wir eine Immunität in der Bevölkerung erreichen“, betont Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Alle Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Pflegepersonal, die das Impfangebot annehmen wollen, sollen sich bei ihrem Arbeitgeber melden. Die Einrichtungen können Listen mit den impfwilligen Mitarbeitern anlegen und so gesammelt Termine für sie im Impfzentrum vereinbaren.

Bisher waren vorrangig Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 1 wie Rettungskräfte und Pflegepersonal aus vollstationären Einrichtungen impfberechtigt. Alle Mitarbeitenden der drei Rettungsdienst-Träger im Kreis Gütersloh, die sich impfen lassen wollten, haben bereits ihre Erstimpfung erhalten. In dieser Woche erhält medizinisches Personal wie beispielsweise Hausärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten oder Hebammen ihre Schutzimpfung im Impfzentrum. Am gestrigen Montag starteten für die ersten Seniorinnen und Senioren über 80 Jahre die Zweitimpfungen im Impfzentrum.

Derzeit hat das Impfzentrum des Kreises Gütersloh sechs von acht Impfstraßen im Zweischichtsystem geöffnet: In vier wird der Impfstoff von BioNTech an die älteren Mitbürger verimpft, in zwei Straßen erhalten Impfwillige aus den entsprechenden Berufsgruppen ihre Schutzimpfung mit AstraZeneca. Bei Fragen rund um die Impferlaubnis und den Termin können sich Interessenten an die Impf-Hotline unter 05241 85 2960 wenden.

Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf im Falle einer Coronainfektion haben, werden voraussichtlich ab Ende März ein gesondertes Impfangebot erhalten. Dazu hat die Landesregierung NRW einen gesonderten Erlass angekündigt. Sobald dieser vorliegt und weitere Informationen zur Umsetzung bekannt sind, wird der Kreis Gütersloh unmittelbar informieren.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)