Neustart nach dem Lockdown: Trinkwasser-Installation nach langem Stillstand spülen

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Bakteriologische Kontrolle notwendig

Wenn eine Trinkwasser-Installationsanlage lange stillgestanden hat, dann ist beim Wiederhochfahren einiges zu beachten, erinnert die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh. Denn bei längerer Nichtbenutzung – sei es durch eine Zwangspause in Zeiten von Corona oder aus anderen Gründen – wird das Wachstum unerwünschter Bakterien oder Legionellen gefördert. Dies kann zu Krankheiten führen. Vor dem Neustart muss die Trinkwasserinstallation, vor allem Waschbecken und Duschen, gespült werden. Anschließend ist eine bakteriologische Kontrolle notwendig. Für diese Kontrolle muss ein akkreditiertes Labor beauftragt werden. Sollte eine Trinkwasserinstallation 72 Stunden nicht benutzt worden sein, sind diese Maßnahmen erforderlich.

Das Technik-Team der Abteilung Gesundheit blickt bei seinen Empfehlungen vor allem auf die vielen Sportstätten, Gasthöfe, Pensionen und Hotels, in denen wegen der Coronapandemie wochenlang der Betrieb stillstand. Städte und Kommunen sind bereits nach der ersten Corona-Welle durch den Kreis informiert worden. Die Abteilung Gesundheit verweist auf das Informationsblatt des Deutschen Vereins Gas- und Wasserfaches (DVGW) ‚Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden (z. B. in den Ferien oder bei verordneten Betriebsunterbrechungen im Zuge von Maßnahmen gegen das Coronavirus)‘ vom 24. März 2020.

Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich an das Team Technik der Gesundheitsabteilung wenden: Carsten Nathmann (05241/85-1637) und Sven Baumann (05241/85-1666).

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)