Auf einem Teil des Greffener Friedhofs entsteht ein dritter Bürgerwald. Nach einem Beschluss des Umwelt- und Klimaausschusses sollen hier bis zum Herbst sechzig Bäume gepflanzt werden.
„In Harsewinkel ist der Projekt Bügerwald ein Erfolgsmodell“, so Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide. „Die Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger ist ungebrochen.“
Für den Bürgerwald im Stadtpark hatten sich innerhalb kürzester Zeit vierzig Baumpaten gemeldet – aktuell wachsen auf der Fläche neben dem Schwanenteich unterschiedliche heimische Gehölze zu einem kleinen Wald zusammen. Und auch auf der Grünfläche am Laumanns Hof – die aufgrund der Nachfrage als zweiter Standort ausgewiesen wurde – sind bereits zwanzig der vorgesehenen vierzig Bäume gepflanzt.
Harsewinkeler Bürgerinnen und Bürger, die die Patenschaft für einen Baum übernehmen möchten, wenden sich mit ihrer Anfrage an den städtischen Umweltbeauftragten. (Guido Linnemann guido.linnemann@harsewinkel.de, Tel.: 05247 935 197). Ob es – wie sonst üblich – eine offizielle Baumtaufe geben wird, steht aktuell noch nicht fest. Normalerweise ist geplant, die Paten zu der Pflanzaktion einzuladen. Ob sie in diesem Jahr dabei sein können, wenn ihr Baum einen festen Standort bekommt, wird anhand des Infektionsgeschehens und der dann geltenden Corona-Schutzverordnung entschieden.
Nicht nur die Art und Weise, wie der Internationale Frauentag begangen wird, hat sich im Gegensatz zum Vorjahr verändert – auch die Situation der Frauen hat sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in vielen Fällen zu deren Ungunsten verschoben.
„In der jetzigen Situation droht der Rückfall in alte Rollenklischees: Die Belastungen von Kinderbetreuung, Homeschooling und Berufstätigkeit sind enorm; zudem arbeiten viele Frauen in systemrelevanten Berufen, in denen sie stark gefordert sind“, so Marina Schomburg, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel.
Ein Grund mehr, den Frauentag trotz Corona-Einschränkungen zu nutzen, um ein Signal für Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter zu setzen, findet Marina Schomburg. In Harsewinkel geschieht das zum einen mithilfe der von den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Gütersloh initiierten Plakataktion: „Mit einem leuchtend gelben Plakat, das in den Geschäften, vielen sozialen Einrichtungen und im Rathaus aufgehängt wird, soll auf den Internationalen Frauentag 2021 aufmerksam gemacht werden“, so Schomburg. Zum anderen will sie den Frauen aber auch persönlich begegnen. Die „Frauentag-To-go-Tüte“ soll auf alle Fälle „an die Frau“ gebracht werden. In der Tüte findet sich neben Info-Materialien auch eine kleine Überraschung: Eine „Auszeit-Box“, mit der die Frauen angeregt werden, sich in ihrem Alltag eine achtsame Ruhepause zu gönnen. „Die „Frauentag-To-go-Tüte“ soll zum Schmunzeln und Nachdenken anregen und einfach etwas Freude machen“, wünscht sich Marina Schomburg.
Unterstützt wird Marina Schomburg von Mitarbeiterinnen und Ehrenamtlichen vom Dammanns Hof und der Oase am Rövekamp. Auch hier haben Frauen für ihre Geschlechtsgenossinnen Kleinigkeiten zum Mitnehmen gebastelt. „Besonders stolz sind wir auf die selbstgemachten Bienenwachstücher und die Wachsbutterbrotbeutel“, so Carmen Francis, Leiterin der AWO-Gemeinwesenarbeit.
Sollte der Plan, die kleinen Aufmerksamkeiten am 9. März an einem gemeinsamen Aktionsstand auf dem Alten Markt zu verteilen, vor dem Hintergrund der dann geltenden Corona-Schutzverordnung nicht zustandekommen, wird auf Plan B zurückgegriffen: Dann wird die Gleichstellungsbeauftragte die „Frauentag-To-go-Tüten“ am 8. März kurzerhand bei einem Stadt-Spaziergang verteilen. Und sie hofft, dass es bei diesen Zufallstreffen zu netten Begegnungen und vielleicht auch dem ein oder anderen Gespräch kommen wird. Zusätzlich werden die Tüten – so lange der Vorrat reicht – auch in einigen Geschäften der Innenstadt verteilt.
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben besonders große Schwierigkeiten
568 000 Schülerinnen und Schüler hatten im Schuljahr 2019/2020 sonderpädagogischen Förderbedarf
Etwa ein Drittel aller Lehrkräfte unterrichtete im Schuljahr 2019/2020 an Grundschulen, das waren 205 000 Lehrerinnen und Lehrer
786 000 Menschen waren im Jahr 2020 bundesweit in Kindertageseinrichtungen tätig
Wie das Statistische Bundesamtes (Destatis) mitteilt, werden im laufenden Schuljahr 2020/2021 nach vorläufigen Ergebnissen rund 2,8 Millionen Grundschülerinnen und -schüler an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet. Insgesamt besuchen 8,4 Millionen Kinder und Jugendliche eine allgemeinbildende Schule in Deutschland.
In Sachsen werden im laufenden Schuljahr rund 145 000 Schülerinnen und Schüler in Grundschulen unterrichtet. Eine Präsenzpflicht gilt jedoch nicht. Eltern können in dem Freistaat also selbstständig entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder sicherstellen, dass das häusliche Lernen fortgesetzt wird. Bereits seit Januar durften in Niedersachsen unter anderen die 279 000 Schülerinnen und Schüler der Grundschulen wieder in geteilten Klassen unterrichtet werden.
Nach Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen wird auch Mecklenburg-Vorpommern – die Grundschulen wieder öffnen. Mehr als 2,3 Millionen Grundschülerinnen und -schüler gehen im Schuljahr 2020/2021 in diesen Ländern zur Schule. Im März werden Hamburg und Sachsen-Anhalt den eingeschränkten Schulbetrieb wiederaufnehmen, die Grundschulen in Bremen sollen in voller Klassenstärke zurückkehren.
Erstes Schuljahr 2020/2021 mit Corona-Hindernissen: 753 000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger
Von dem Wechsel zwischen Distanzlernen und Präsenzunterricht sind auch die Schulanfängerinnen und -anfänger im laufenden Schuljahr 2020/2021 betroffen: Nach vorläufigen Ergebnissen sind im vergangenen Spätsommer 753 000 Kinder eingeschult worden. Während der überwiegende Teil der Schulanfängerinnen und -anfänger an Grundschulen (93,4 %) startete, wurden 3,2 % an Förderschulen, 2,5 % an Integrierten Gesamtschulen und 0,9 % an Freien Waldorfschulen eingeschult.
Gut 95 000 Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2019/2020 in Grundschulen sonderpädagogisch gefördert
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben besonders große Schwierigkeiten mit Homeschooling, Distanzunterricht oder Notbetreuung, ohne qualifiziertes Lehrpersonal. Im Schuljahr 2019/2020 hatten an allgemeinbildenden Schulen mehr als 568 000 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf. Etwas mehr als die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler (gut 325 000) besuchte spezielle Förderschulen. Die übrigen wurden in sogenannten integrativen Schulen unterrichtet.
Gut 95 000 Schülerinnen und Schüler wurden im Schuljahr 2019/2020 in Grundschulen sonderpädagogisch gefördert. Fast zwei Drittel (gut 60 000) davon waren Jungen. Der größte Teil der sogenannten Integrationsschülerinnen und -schüler (gut 41 000) litt unter einer Lernschwäche. Am zweithäufigsten gab es einen Förderbedarf bei der emotionalen und sozialen Entwicklung (gut 19 000 Schülerinnen und Schüler). 16??000 Schülerinnen und Schüler hatten einen Förderbedarf im Bereich Sprache.
30 % aller Lehrkräfte in Deutschland waren im Schuljahr 2019/2020 an Grundschulen tätig
Grundschul-Lehrkräfte sollen wie alle anderen Lehrkräfte mit erhöhter Priorität gegen Covid-19 geimpft werden. Zudem wird derzeit über eine noch schnellere Impfung diskutiert. Von den insgesamt knapp 694 000 Lehrkräften, die im Schuljahr 2019/20 an allgemeinbildenden Schulen unterrichteten, waren 30 % an Grundschulen und fast 10 % an Förderschulen tätig. Im Schuljahr 2019/2020 war von den insgesamt 205 000 Lehrkräften an Grundschulen insgesamt fast die Hälfte in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (48 900), Bayern (27 400) und Baden-Württemberg (25 900) tätig.
786 000 Beschäftigte waren 2020 in Kindertageseinrichtungen tätig
Auch das Personal in Kindertagesstätten soll mit erhöhter Priorität geimpft werden, um einerseits das Infektionsrisiko zu senken und andererseits eine zügige Rückkehr in den Regelbetrieb zu ermöglichen. Zum Stichtag am 1. März 2020 waren bundesweit 786 000 Menschen in Kindertageseinrichtungen tätig, davon 31 % in Vollzeit. Der überwiegende Teil gehörte zum pädagogischen Personal und war damit direkt in der Kinderbetreuung eingesetzt (649 000). Die meisten Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen arbeiteten in den drei bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen (144 000), Bayern (125 000) und Baden-Württemberg (113 000).
Methodische Hinweise:
Bei den Angaben zu dem Schuljahr 2020/2021 handelt es sich um vorläufige Daten. Im Saarland wird der sonderpädagogische Förderbedarf nicht an Regelschulen erhoben.
(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)
Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hat den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) bestätigt. Der Kreis Gütersloh hat daraufhin rund um den Entenmastbetrieb in Versmold ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, in denen weitgehende Beschränkungen gelten.
Das per Allgemeinverfügung erlassene Sperrgebiet und die Beobachtungszone gelten ab Freitag, 5. März, und lösen die übergangsweise vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erlassene Überwachungszone ab, die seit dem 4. März galt. Welche Auflagen innerhalb des Sperrgebiets beziehungsweise des Beobachtungsgebiets zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung von heute (Donnerstag, 4. März), die im Internet zu finden ist (www.kreis-guetersloh.de). Die parallel am 3. März erlassene Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.
Das Sperrgebiet ist vom Einzugsbereich identisch mit der vom LANUV festgelegten Überwachungszone und umfasst im Wesentlichen die Gebiete der Ortsteile Hesselteich und Oesterweg. In diesem Sperrgebiet werden jetzt alle gewerblichen Geflügelhaltungen klinisch von den Veterinären des Kreises Gütersloh untersucht. Das seien zirka 60 Geflügelhalter, berichtete Dr. Patrick Steinig den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch.
In der sogenannten blauen Zone, dem Beobachtungsgebiet, gibt es rund 500 Halter. Sein Radius erstreckt sich zehn Kilometer um den Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist. Wie auch beim Sperrgebiet ist die Zone nicht kreisrund, sondern folgt unter anderem Straßenzügen. Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Kommunen Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Harsewinkel, streift die Kommunen Gütersloh, Herzebrock-Clarholz und Werther (Westf.) und endet an der Kreisgrenze zum Kreis Warendorf und an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Welche Maßnahmen dort aufgrund des Geflügelpestausbruchs veranlasst werden, ist den dortigen Behörden überlassen.
Die genaue Zahl der Geflügelbestände ist noch zu ermitteln, da sich mitunter erst bei Ausbruch der Geflügelpest Hobbyhalter bewusst werden, dass jeglicher Geflügelbestand den Veterinärbehörden anzumelden ist. Auch die genaue Anzahl der Tiere müsse erst ermittelt werden. Der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung liegen keine tagesaktuellen Zahlen zum Tierbestand bei Geflügelhaltern vor, sondern lediglich der maximale Tierbesatz. Halter beider Zonen müssen jetzt ihre Tierbestände der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung melden, das ist Teil der Allgemeinverfügung. Unabhängig davon haben alle Geflügelhalter grundsätzlich – auch außerhalb von Geflügelpest-Perioden ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW, zu melden. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.
In dem Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet rund um den betroffenen Hof gelten teils identische Auflagen, im Sperrgebiet sind sie jedoch umfangreicher. Es gelten grundsätzlich Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, zum Beispiel ein Verbringungsverbot für Geflügel – Geflügel darf innerhalb des Gebiets nicht transportiert werden. Das gilt auch für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Beständen dieser Zonen. Ställe sind in dem Sperrgebiet zudem gegen unbefugtes Betreten zu sichern und es gibt zahlreiche Hygieneauflagen. Sämtliche Regeln sind der Allgemeinverfügung im Internet zu entnehmen (www.kreis-guetersloh.de (Amtsblatt). Eine interaktive Karte, auf der ersichtlich ist, ob ein Gebäude oder eine Hofstelle in einer der beiden Gebiete liegt, findet sich ebenfalls im Internet. Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest
Gütersloh (ots) – Harsewinkel (MK) – Eine bislang unbekannte Person konnte in der vergangenen Donnerstagnacht (04.03., 01.10 Uhr) durch einen Zeugen dabei beobachtet werden, wie sie vom Tatort eines Geschäftseinbruchs an der Dr.-Zurbrüggen-Straße flüchtete. Kurz zuvor vernahm der Zeuge ein lautes Klirren. Den anschließenden Ermittlungen der verständigten Polizeibeamten zufolge wurde die Eingangstür eines Kosmetikgeschäftes durch Aufhebeln zerstört. Derzeitigen Erkenntnissen nach entwendete die Person ein hochwertiges Gerät aus dem Geschäft und flüchtete daraufhin in Richtung Marienstraße. Die Person konnte wie folgt beschrieben werden: Geschlecht unbekannt. Ca. 1,70 Meter groß mit einer schmächtigen Statur. Die Person war dunkel gekleidet und hatte eine Kapuze auf dem Kopf. Die Art der Bewegung deutete auf eine junge, erwachsene Person hin. Die Polizei Gütersloh sucht weitere Zeugen. Wer hat rund um den angegebenen Tatzeitraum am Tatort oder in der Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Hinweise auf die beschriebene Person geben? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
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Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24. Februar 2021 beschlossen, die Elternbeiträge für den Monat Februar für die Kindertageseinrichtungen sowie für die Offene Ganztagsgrundschule, die Randstundenbetreuung und die 13-Plus-Betreuung an den Harsewinkeler Grundschulen auszusetzen.
Kreisdirektorin Susanne Koch wurde in der Kreistagssitzung in der Stadthalle Gütersloh einstimmig in ihrem Amt bestätigt und ist damit für weitere acht Jahre gewählt. Landrat Sven-Georg Adenauer gratulierte mit Blumen (Foto: Kreis Gütersloh).
Kreisdirektorin Susanne Koch wurde in der Kreistagssitzung in der Stadthalle Gütersloh einstimmig in ihrem Amt bestätigt und ist damit für weitere acht Jahre gewählt. Landrat Sven-Georg Adenauer gratulierte mit Blumen (Foto: Kreis Gütersloh).
Haushalt 2021 verabschiedet
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, 1. März, den Haushalt 2021 verabschiedet. Seit der Einbringung des Haushaltsentwurfs im vergangenen November haben sich die Kennzahlen noch in einer Reihe von Punkten geändert – sei es durch Ergebnisse im Zuge der politischen Diskussion in den vergangenen Wochen oder weil sich Rahmenbedingungen geändert haben. Unter dem Strich stehen Mehrausgaben von knapp 6 Millionen Euro gegenüber dem Entwurf im Haushalt. Lediglich rund 1,4 Millionen Euro wirken sich auf die Kreisumlage aus. Weiteren Mehrausgaben stehen Einnahmen, etwa durch Zuschüsse des Landes oder Bundes, gegenüber.
Die allgemeine Kreisumlage, also die Summe, die die 13 Kommunen dem Kreis überweisen, erhöht sich gegenüber dem Entwurf von 206,42 Millionen auf 207,79 Millionen Euro (plus 1,37 Millionen Euro). Der allgemeine Hebesatz steigt gegenüber dem Entwurf von 30,86 auf 31,06, liegt damit aber unter dem Hebesatz aus dem vergangenen Jahr (2020: 31,93 Prozentpunkte). Auch in der Summe ist die allgemeine Kreisumlage mit 207,79 Millionen Euro niedriger als 2020 (213,70 Millionen Euro). Schlüsselzuweisungen (27,27 Millionen Euro vom Land NRW) und Landschaftsumlage (106,51 Millionen Euro an den LWL) sind exakt so geblieben, wie im Entwurf präsentiert, hier gab es keine Veränderung.
Geschuldet sind die 1,37 Millionen Euro mehreren Faktoren: Im Bereich Soziales musste aufgrund des Angehörigenentlastungsgesetz und aufgrund von Kostensteigerungen durch Fallzahlsteigerungen bei den Hilfen zur Pflege in Einrichtungen (Versorgung rund um die Uhr, also auch Hausgemeinschaften) netto rund 400.000 Euro mehr veranschlagt werden. Im Bereich der Abteilung Gesundheit fallen Mehrkosten durch die Schaffung von Stellen für Hygienefachkräfte an. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass es Fachleute braucht, die bei Ausbrüchen, sei es in Senioreneinrichtungen oder anderswo, vor Ort schauen, ob es Mängel im Hygienekonzept gibt oder dieses nicht richtig angewendet wird. Im Schulbereich – unter anderem der weiteren Digitalisierung und Raumbedarfen geschuldet – mussten zusätzlich 300.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Zusätzlich rund 140.000 Euro waren in der Zeit seit Einbringung politisch für den Kulturbereich beschlossen worden, mehr Geld gibt es für die Stiftung Peter August Böckstiegel und für die digitale Ausstattung der Musikschule für den Kreis Gütersloh. 200.000 Euro mussten zudem im Bereich Mobilität mehr eingestellt werden: Das Ausschreibungsergebnis für das Linienbündel Nord ergab diesen Aufschlag.
Entlastend hat sich gegenüber dem Entwurf der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst ausgewirkt. Der Kreis hatte mit einem Abschluss von plus 2,5 Prozent kalkuliert. Die Tarifeinigung von plus 1,4 Prozent bedeutet eine Entlastung über das Jahr in Höhe von 500.000 Euro.
Die Jugendhilfeumlage, die von den zehn Kommunen aufgebracht wird, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamts übernimmt, beläuft sich im Haushaltsjahr auf 72,69 Millionen Euro (2020: 63,21 Millionen), eine Steigerung von fast 15 Prozent. Hauptgrund für den Anstieg sind höhere Kosten im Kindergartenbereich. Diese haben einen Mehrbedarf von 6,5 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Das hängt unter anderem mit einer geänderten Kostenverteilung zwischen Land, Kreis und Trägern, mit steigenden Betriebskosten und mit einem größeren Kita-Platzangebot zusammen. Eine Entlastung in Höhe von rund 400.000 Euro ergab sich seit Einbringung des Haushalts im November 2020 bei den Betriebskosten für die Kindertagesstätten. Die vom Land festgelegten Indexwerte für die Kind- und Mietpauschalen fallen etwas geringer aus als angenommen.
Im Investitionsbereich wirft das Bevölkerungsschutzzentrum seine Schatten voraus: Nach der Standortentscheidung für Verl-Sürenheide sind weitere 600.000 Euro für den Grunderwerb und 100.000 Planungskosten für 2021 veranschlagt.
Nicht auf die Kreisumlage, aber sehr wohl auf die Einnahmen und Erträge, wirkt sich der Betrieb des Impfzentrums Kreis Gütersloh aus: Rund 3,3 Millionen Euro kostet dies aller Voraussicht nach in diesem Jahr, das macht allein die Hälfte der um fast sechs Millionen Euro gestiegenen Aufwendungen (gegenüber dem Entwurf) aus. Dem stehen aber zu erwartende Zuschüsse von Bund und Land gegenüber.
Die Gesamtaufwendungen des Kreises belaufen sich im Haushaltsjahr 2021 auf rund 631 Millionen Euro, 38,48 Millionen mehr als im Vorjahr.
Nachzulesen sind alle Haushaltsdetails im Internet: Die Sitzungsvorlagen im Kreistagsinformationssystem (Einstieg über die Homepage des Internetauftritts des Kreises) und die Haushaltsbände mit den einzelnen Aufwendungen unter ‚Unser Kreis/Verwaltung/Finanzen‘.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.
„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“
Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:
ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren
Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:
Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen
Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.
Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.
Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.
Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“
Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.
Auch extremen Frost steckt das E-Auto über mehrere Stunden mühelos weg / ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).
Auch extremen Frost steckt das E-Auto über mehrere Stunden mühelos weg / ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen (Bildquelle: ADAC/Test und Technik).
ADAC untersucht Batterieleistung bei Extrembedingungen
Elektroautos können auch bei Minusgraden mehrere Stunden im Stau durchhalten, ohne dass die Batterie schlapp macht. Auch zusätzliche Verbraucher wie Heizung, Sitzheizung und Radio können weitgehend bedenkenlos genutzt werden. Die Sorge, Elektroautos könnten ähnlich wie das Handy oder die Kamera den winterlichen Verhältnissen nicht standhalten, ist also unbegründet.
Der ADAC hatte zwei Fahrzeuge einem Härtetest unterzogen: Ein Renault ZOE Z.E. 50 und ein VW e-up! wurden in der Nacht zum Freitag bei strengem Frost von -9 bis -14 °C für 12 Stunden auf ihre Widerstandsfähigkeit geprüft. Dabei wurden der Innenraum auf 22 Grad Celsius beheizt, die Sitzheizung aktiviert und das Standlicht eingeschaltet.
Das Ergebnis am frühen Morgen: Nach 12 Stunden waren beim Renault Zoe etwa 70 Prozent und beim VW e-up! etwa 80 Prozent des Akkus verbraucht. Selbst unter extremen Bedingungen kann man also mit der 52 Kilowattstunden großen Batterie des Zoe rund 17 Stunden und mit den 32,3 Kilowattstunden des e-up! 15 Stunden in einem Stau ausharren, sofern die Batterie zu Beginn des Staus noch ziemlich voll ist. Entsprechend kürzer ist die Zeitspanne bei teilentleertem Akku. Bei kritischen Verhältnissen empfiehlt es sich, vor der Auffahrt auf eine Autobahn frühzeitig das Elektroauto nachzuladen.
Sollten Unsicherheiten bleiben, lässt sich Strom sparen, indem unnötige Verbraucher wie Front-/Heckscheibenheizung, Scheibenwischer und Abblendlicht ausgeschaltet werden. Die Standbeleuchtung sollte aus Sicherheitsgründen angeschaltet bleiben. Außerdem kann die Innenraumtemperatur reduziert und auf Umluftbetrieb geschaltet werden. Eine Sitzheizung ist sparsamer und benötigt weniger Energie.
(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)
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