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Schnelles Internet im Fördergebiet für Harsewinkel, Greffen und Marienfeld: Westenergie verlängert die Rückgabefrist für Eigentümererklärungen

Wie berichtet wird die Westnetz GmbH die Infrastruktur für die Breitbandversorgung. Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Start der Baumaßnahmen. An 1.300 Adressen im Fördergebiet können Bürgerinnen und Bürger bald von Highspeed-Geschwindigkeiten beim Surfen profitieren. Die Glasfaserhausanschlüsse sind für die Hauseigentümer kostenlos und ermöglichen maximale Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde.

Nur nach Abgabe einer Grundstückseigentümererklärung kann Westnetz den Anschluss kostenlos herstellen. Westnetz hat jetzt die Frist für die Rückgabe noch einmal bis Ende April verlängert. Interessierte Grundstückseigentümer werden gebeten, diese bis zum 30 April 2021 zurück zu senden.

Die entsprechenden Formulare für die notwendigen Zustimmungen zum kostenlosen Glasfaserhausanschluss wurden bereits im Januar an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Grundstückseigentümererklärungen sind eine wichtige Voraussetzung, um den reibungslosen und wirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes in Harsewinkel zu gewährleisten. Weitere Informationen und die Möglichkeit das Formular herunter zu laden finden sich unter www.eon.de/harsewinkel.

Die Westenergie Breitband GmbH, vormals innogy TelNet GmbH, ist eine 100%ige Tochter der Westenergie AG und zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden. Die Ansprache von Kunden im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt durch die E.ON Energie Deutschland.

 

(Text- und Bildquelle: Westenergie AG)

Statistisches Bundesamt: Kommunen erzielen durch Bund-Länder-Zuweisungen einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2020 – Zuweisungen ersetzen ausgefallene Steuereinnahmen im Corona-Jahr 2020

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2020 einen Finanzierungsüberschuss von knapp 2,0 Milliarden Euro auf. Im Jahr 2019 hatte der kommunale Überschuss noch 5,6 Milliarden Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, wurden die starken Steuerausfälle der Kommunen infolge der Corona-Pandemie durch Zuweisungen (Finanzhilfen) von Bund und Ländern ausgeglichen, etwa im Rahmen des „Kommunalen Solidarpakts 2020“.

Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Der Überschuss der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2020 auf 2,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2019. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2020 ein Finanzierungsdefizit von rund 0,8 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Überschuss von rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2019.

11,7 % weniger Gewerbesteuereinnahmen

Im Jahr 2020 waren die gesamten bereinigten Einnahmen der Kommunen mit 295,2 Milliarden Euro 4,5 % höher als 2019. Jedoch waren die Steuereinnahmen 5,7 % niedriger und beliefen sich auf 8,4 Milliarden Euro (-6,0 Milliarden Euro). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Rückgänge der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 5,0 Milliarden Euro auf 37,6 Milliarden Euro (-11,7 %) und des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer um 1,6 Milliarden Euro auf 38,1 Milliarden Euro (-4,1 %). Dagegen stiegen die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,7 Milliarden Euro auf 8,3 Milliarden Euro (+9,5 %).

Bund und Länder haben im Jahr 2020 einmalig im Rahmen des „Kommunalen Solidarpakts 2020“ die durch die Corona-Pandemie verursachten Gewerbesteuerausfälle ausgeglichen. Die Kommunen haben diese hälftig von Bund und Ländern geleisteten Zahlungen als „sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land“ verbucht. Im Jahr 2020 wurden unter diesem Merkmal 19,3 Milliarden Euro erfasst, das waren 11,4 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019. Die Differenz entspricht den von Bund und Länder geplanten Beträgen.

Darüber hinaus erhöhte der Bund im Jahr 2020 seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) um 51,9 % auf 8,0 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II 11,8 Milliarden Euro (+2,7 %).

Die Schlüsselzuweisungen als Teil des regelmäßigen kommunalen Finanzausgleichs stiegen im Jahr 2020 um 6,0 % auf 43,6 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren waren dagegen bedingt durch die Schließung beziehungsweise Zugangsbeschränkung vieler kommunaler Einrichtungen um 7,3 % niedriger als im Jahr 2019 und beliefen sich auf 31,2 Milliarden Euro.

Ausgaben für Sachinvestitionen wieder stark gestiegen, Sozialleistungen stabil

Die gesamten bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 5,9 % beziehungsweise 16,5 Milliarden Euro auf 293,2 Milliarden Euro.

Dabei sind die Ausgaben für Sachinvestitionen mit +11,7 % auf 38,6 Milliarden Euro besonders stark gestiegen (+4,0 Milliarden Euro). Mit 28,0 Milliarden Euro machten die Baumaßnahmen den größten Teil der Sachinvestitionen aus (+11,4 % beziehungsweise 2,9 Milliarden Euro).

Der Anstieg der Personalausgaben um 4,6 % beziehungsweise 3,3 Milliarden Euro auf 76,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 ging größtenteils auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten zurück. Hier wurden 2,7 Milliarden Euro mehr an Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt als 2019. Die laufenden Sachaufwendungen stiegen um 2,5 % auf 64,9 Milliarden Euro (+1,6 Milliarden Euro).

Die Sozialleistungen beliefen sich auf 62,3 Milliarden Euro und waren 2,9 % höher als im Vorjahr. Darunter wurden erstmals die Leistungen des neuen Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ausgewiesen (14,9 Milliarden Euro). Zuvor waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. In der Folge gingen die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) von 31,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 17,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 zurück. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 32,1 Milliarden Euro im Jahr 2020 um 3,1 % höher als 2019.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Pkw-Fahrer verursacht alkoholisiert Alleinunfall

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Herzebrock-Clarholz (MK) – Auf der Groppeler Straße im Ortsteil Herzebrock ereignete sich am späten Dienstagabend (13.04., 22.20 Uhr) ein Verkehrsunfall eines Pkw-Fahrers, der sich hierbei schwer verletzte. Ein 37-jähriger Fahrer eines Skoda befuhr die Groppeler Straße in Fahrtrichtung Herzebrock, als er aus bislang unbekannte Ursache kurz hinter der Einmündung zur Straße Udenbrink die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Skoda-Fahrer kollidierte in der Folge frontal mit einem am Straßenrand der Gegenfahrbahn befindlichen Baum. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug derartig beschädigt, dass der schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt 37-Jährige seinen Pkw über die Beifahrerseite verlassen musste. Im Rahmen der anschließenden Unfallaufnahme räumte der Skoda-Fahrer ein zuvor Alkohol konsumiert zu haben. Dies bestätigte ein nachfolgend durchgeführter Atemalkoholtest. Darüber hinaus war der 37-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den 37-Jährigen ein. Durch den eingesetzten Rettungsdienst wurde der Harsewinkeler zur stationären Behandlung in ein Gütersloher Klinikum transportiert. Hier wurde ihm zudem eine Blutprobe entnommen. Das erheblich beschädigte Unfallfahrzeug wurde durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen geborgen und abtransportiert. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von 11 000 Euro.

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Sommerreifen-Service & Fahrzeug-Frühlings-Check bei Kelm

Wir machen Ihr Auto fit für Frühling & Sommer – seit über 25 Jahren in Harsewinkel

Bei Kelm machen wir Ihr Auto fit für Frühling und Sommer. Wenn Matsch und Glätte Schnee von gestern sind und Sie der Jahreszeit entsprechend sicheren Reifen-Grip auf allen Straßen behalten möchten, dann sollten Sie von Ostern bis Oktober mit Sommerreifen fahren. Mit unserem Kelm Sommerreifen-Service sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn wir kümmern uns für Sie um Ihren Reifenwechsel und auf Wunsch auch um die fachgerechte Reifeneinlagerung Ihrer Winterreifen.

Da Sie Ihr Fahrzeug in Frühling und Sommer anderen Witterungen und Belastungen aussetzen müssen, um sich selbst und Ihre Liebsten immer cool und sicher ans Ziel zu bringen, können Sie mit dem Kelm Sommerreifen-Service & Fahrzeug-Frühlings-Check ganz einfach auf Nummer sichergehen. Nach dem Frost sollte Ihr Auto auf Herz und Nieren geprüft werden und spätestens wenn es in den Osterurlaub geht, sollten Sie Ihr Kfz in unserer Werkstatt checken lassen, um mögliche versteckte Mängel aufzudecken und für alle saisonalen Verhältnisse gut gerüstet zu sein.

Bei unserem umfangreichen Kelm Fahrzeug-Check überprüfen wir u. a. Beleuchtung, Auto-Batterie, Scheibenwischer, Motoröl, Felgenzustand, Reifendruck, Profiltiefe der Reifen und selbstverständlich sämtliche Betriebsflüssigkeiten auf Füllstand.

Wir bei Kelm machen Ihr Auto fit für Frühling und Sommer. Alle Fabrikate und alle Marken. Reservieren Sie sich jetzt Ihren Termin, – wir freuen uns schon auf Sie!

Land ordnet Corona-Notbremse ab Donnerstag für den Kreis Warendorf an

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat heute auf Grundlage der Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für den Kreis Warendorf angeordnet. Sie gilt ab Donnerstag, den 15. April 2021.

Die Notbremse tritt in den Kommunen in Kraft, in denen die 7-Tage-Inzidenz nach den veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt.

In diesen Kommunen gelten unter anderem folgende Einschränkungen, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März 2021 landesweit galten:

  • Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
  • Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.

Allerdings besteht für die betroffenen Kommunen die Test-Option. Die Kommunen können demnach per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.

Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter. Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Geflügelpest: Untersuchungen um Beelen abgeschlossen – aus Sperr- wird Beobachtungsgebiet

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Die Untersuchungen im Sperrbezirk um den Geflügelpestausbruch in Beelen (Kreis Warendorf) sind auf dem Gebiet des Kreises Gütersloh durch die Veterinäre des Kreises abgeschlossen worden. Bei den umfangreichen Aufhebungsuntersuchungen der in dem Sperrbezirk liegenden Geflügelhaltungen wurden keine Hinweise für einen weiteren Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Damit konnte in der Nacht zu Dienstag, 13. April (0 Uhr), das Sperrgebiet aufgehoben werden. Das in einer Allgemeinverfügung vom 23. März eingerichtete Sperrgebiet ist jetzt Teil des größer gefassten Beobachtungsgebiets. Nach wie vor gelten die Restriktionen für das Verbringen von Geflügel und Produkten von Geflügel, da das Gebiet nun zum Beobachtungsgebiet gehört. Die Stallpflicht gilt unabhängig von den Restriktionszonen für OWL unverändert weiter.

Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) sowohl in Delbrück im Kreis Paderborn als auch in Beelen im Kreis Warendorf bestätigt hatte, hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung vom 23. März zwei Sperrgebiete und zwei Beobachtungszonen festgelegt.

 

(Textquelle: Der Landrat – Kreis Gütersloh)

Bürgerbüro auch wieder samstags geöffnet

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Das Bürgerbüro ist ab dem kommenden Wochenende auch wieder samstags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr geöffnet. Für den Besuch des Bürgerbüros ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Termine können telefonisch (05247 935 200) oder per Mail (Buergerbuero@Harsewinkel.de) vereinbart werden.

Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros sind zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
  • Montag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag: 8:30 Uhr bis 12 Uhr
  • Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Bürgerinnen und Bürger werden zu den Terminen an der Tür des Rathauses II abgeholt und nach dem Termin auch wieder hinausbegleitet. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zur Vermeidung von unnötigen Anfragen an das Bürgerüro darauf geachtet werden soll, sich nur mit solchen Anliegen an die Mitarbeiterinnen zu wenden, bei denen die Zuständigkeiten eindeutig beim Bürgerbüro liegen (siehe dazu: Internetseite der Stadt Harsewinkel: Bürgerservice/Dienstleistungen von A bis Z) und ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Abfallangelegenheiten sollten grundsätzlich am Telefon oder per E-Mail erledigt werden.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Saisonkennzeichen für den Sommer – Mit zeitlich begrenzten Kfz-Kennzeichen lassen sich Zeit und Kosten sparen

Motorräder, Cabrios, Wohnmobile oder Oldtimer – alles Fahrzeuge die hauptsächlich in den wärmeren Monaten gefahren werden. Wer sich jetzt ein solches Fahrzeug neu anschafft und weiß, dass er es im Winter in der Garage stehen haben wird, sollte wissen: mit einem Saisonkennzeichen fährt man günstiger. Hier lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit. Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten ausgestellt werden.

Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten allerdings die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden. Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums fährt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro. Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während des Ruhezeitraums im öffentlichen Raum abstellt.

Für die Beantragung des Kennzeichens sind folgende Unterlagen notwendig: der Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), die elektronische Versicherungsbestätigung und eine gültige Bescheinigung der HU. Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist die Hauptuntersuchung innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen. Für einen früheren oder späteren Saisonstart kann der Nutzungszeitraum nachträglich geändert werden. Notwendig ist dafür allerdings eine erneute Bestätigung der Versicherung und eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

Die Art dieser Zulassung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das KBA verzeichnet seit der Einführung der Saisonkennzeichen am 1. März 1997 jährlich steigende Zulassungszahlen. Die Gesamtzahl lag 2020 bei knapp 2,49 Millionen – im Vergleich zum Vorjahr waren das 2,29 % mehr. Die Krafträder machen mit 1,35 Millionen die größte Gruppe unter den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen aus.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Umsetzung der Corona-Teststrategie in Nordrhein-Westfalen: Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen

"Es ist verständlich, dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann", sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Bildquelle: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände).
(Bildquelle: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst. Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser Nachweis ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen. Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.“
 
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
 
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.
 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren auf dieser Internetseite anmelden. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.

 

(Textquelle: Land NRW)

Apothekerverbände: Rezeptfreie Schlafmittel nicht zu lange einnehmen

(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)
(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)

Gegen Schlafstörungen können rezeptfreie Schlafmittel helfen – sie sollten aber nur eingenommen werden, wenn nichtmedikamentöse Maßnahmen nicht ausreichen. „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Synthetische Schlafmittel sollten ohne Unterbrechung nicht länger als zwei Wochen eingenommen werden“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wer älter als 65 Jahre ist und synthetische Schlafmittel aus der Gruppe der Antihistaminika einnimmt, riskiert schwerwiegende Nebenwirkungen.“ Beobachtet wurden zum Beispiel Sehstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder Stürze.

Um bei chronischen Schlafstörungen die Notwendigkeit einer fortgesetzten Anwendung zu überprüfen, sollte nach zweiwöchiger täglicher Einnahme die Dosis schrittweise reduziert oder abgesetzt werden. Benkert: „Plötzliches Absetzen kann erneut zu Schlafstörungen führen, was einen Teufelskreis auslösen könnte.“ Die Wirkung der beiden synthetischen Wirkstoffe Diphenhydramin und Doxylamin hält etwa acht Stunden lang an. Zu spät am Abend oder erst spät in der Nacht eingenommen, können sie am nächsten Morgen zu einem „Hang-over“ mit Müdigkeit und eingeschränkter Reaktionsfähigkeit führen.

Benkert: „Wer an Schlafstörungen leidet, sollte sich von seiner Apothekerin oder seinem Apotheker vor Ort beraten lassen, damit eventuelle Ursachen identifiziert werden können.“ Länger als zwei Wochen sollten allenfalls pflanzliche Schlafmittel eingenommen werden. Sie enthalten zum Beispiel Baldrianwurzel, Hopfenzapfen, Melissenblätter, Lavendelblüten oder andere Heilpflanzen, einzeln oder in Kombinationen. Die Wirkung pflanzlicher Beruhigungsmittel setzt in der Regel erst nach einigen Tagen oder Wochen ein. Sie können eine Alternative zu synthetischen Wirkstoffen darstellen; eine Gewöhnung ist derzeit nicht bekannt. „Wirksamer als selbstgekochte Tees sind behördlich zugelassene Extrakte, die hochdosiert zum Beispiel als Tinkturen, Tabletten oder Kapseln eingenommen werden“, sagt Benkert. In Apotheken erhalten Patienten auch individuelle Tipps zur Schlafhygiene.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)