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Ministerin Gebauer: Durch Schützen, Impfen und Testen Schule weiter möglich machen

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

1,8 Millionen Corona-Selbsttests ab nächster Woche bis zu den Osterferien

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung wird in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts in der kommenden Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen. Mithilfe strenger und erneut angepasster Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz sollen alle am Schulleben Beteiligten auf dem Weg zu mehr Präsenzunterricht bestmöglich geschützt werden (Link: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Hinweise_und_Verhaltensempfehlungen_Infektionsschutz_Schulen.pdf.) Gleichzeitig gibt es ab dieser Woche erstmals Impfangebote für alle Beschäftigten in Grund- und Förderschulen. Zu all diesen Maßnahmen kommt nun das Testen in den Schulen hinzu.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen wird ab der kommenden Woche wieder mehr Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler möglich. Schon der Wechselunterricht ist eine Maßnahme, die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Schulen zu reduzieren und Kontakte zu begrenzen. Auch die inzwischen bewährten und innerhalb der Landesregierung sowie mit den Schulträgern abgestimmten Regeln sind weiterhin wichtige Bausteine zum Infektionsschutz in unseren Schulen. Den Start des Wechselunterrichts ab Klasse 5 wird die Landesregierung mit 1,8 Millionen Corona-Selbsttests absichern und diese schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen. Es kommt jetzt darauf an, schnell zu handeln und unsere Schulen so rasch wie möglich zu versorgen. Die Corona-Selbsttests sind ein zusätzlicher Baustein für den Infektionsschutz. Sie helfen uns dabei, das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz umzusetzen. Auch wenn die Handlungsmöglichkeiten bei Beschaffung und Verteilung solcher Tests derzeit noch erschwert sind, ist es in Nordrhein-Westfalen gelungen, schon ab nächster Woche Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler schrittweise zur Verfügung zu stellen. Das ist eine gute Nachricht.“

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute über die Bereitstellung der ersten 1,8 Millionen Corona-Tests im Grundsatz informiert. Über die Details der Umsetzung sowie dem Ablauf der Testungen in den Schulen werden sie zu Beginn der nächsten Woche vor Beginn der Testungen ausführlich informiert.

Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen. Die erste Belieferung der Schulen mit den 1,8 Millionen Corona-Tests erfolgt ab dem 16. März 2021. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 11. März 2021 https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh: Weitere Betreuungsplätze in Kitas und Tagespflegen

Kindergartenbedarfsplanung 2021/22

In nahezu allen zehn Kommunen, in denen der Kreis Gütersloh die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt, ist der Bedarf an Betreuungsangeboten für das Kindergartenjahr 2021/22 gestiegen. Grund dafür seien steigende Kinderzahlen durch Geburten und Zuzüge und eine erhöhte Nachfrage der Eltern. Daher sollen in Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Halle (Westf.) und Steinhagen neue Kitas eröffnet werden sowie bestehende Einrichtungen in weiteren Kommunen um zusätzliche Gruppen erweitert werden. Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/22 in den zehn Kommunen wurde im Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 10. März, vorgestellt. Die Planungen für die 116 bestehenden Kitas sind in enger Abstimmung mit den Kommunen und Trägern erstellt worden und müssen bis zum 15. März dem Landesjugendamt gemeldet werden.

Der Gesamtfinanzbedarf der Betriebskosten für die Betreuung in den 116 Einrichtungen beläuft sich auf rund 91,6 Millionen Euro. Für die insgesamt 5.788 Kinder über drei Jahre (Ü3) stehen im kommenden Kindergartenjahr 5.840 Plätze zur Verfügung, das entspricht einer Betreuungsquote von 100,9 Prozent. Da eine passgenaue Umsetzung der Plandaten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landes nicht immer möglich ist, kann der Kreis je nach Situation vor Ort auf erhöhte Nachfrage, wie sie beispielsweise bei Zuzügen entsteht reagieren. Damit wird die angestrebte Bedarfsdeckung von 99 Prozent in fast allen Kommunen erfüllt. Die Anzahl der U3-Plätze, also für Kinder zwischen zwei Monaten und drei Jahren, verändert sich geringfügig von 1.708 auf 1.716 Betreuungsplätze. Damit wird eine Betreuungsquote von rund 34,4 Prozent erreicht. Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es für Kinder ab einem Jahr: Für diese Altersgruppe (1 bis 3 Jahre) wird eine Betreuungsquote von rund 47,5 Prozent erreicht. Ergänzend dazu stehen in der Kindertagespflege nochmal 633 U3-Plätze zur Verfügung. Damit kann im U3-Bereich für Kinder mit Rechtsanspruch die Betreuungsquote auf 65,3 Prozent erhöht werden. Der tatsächliche Bedarf in der Kindertagespflege wird sich jedoch erst zeigen, nachdem die Zu- oder Absagen der Kitas an die Eltern verschickt wurden.

Flüchtlingskinder haben wie alle anderen Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Kinder aus Familien, die bereits einer Kommune zugewiesen worden sind, wurden in der Bedarfsplanung berücksichtigt. Kinder, die mit ihren Familien unterjährig in den Kreis Gütersloh ziehen und demnach noch keinen Kita-Platz haben, werden in sogenannten Brückenprojekten betreut.

Das alternative Kinderbetreuungsangebot der Spielgruppen, an denen Kinder an zwei bis fünf Wochentagen teilnehmen können, wird ebenfalls bedarfsgerecht gefördert. Im laufenden Kindergartenjahr 2020/21 gibt es 19 Spielgruppen mit 96 Kindern. Allerdings erfüllt dieses Angebot nicht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und wirkt sich daher nicht auf die Betreuungsquote aus.

Zum Thema: Aktuelle und neue Angebote in den zehn Kommunen
  • Borgholzhausen: Der Bedarf einer weiteren Gruppe ab dem Kita-Jahr 2022/23 ist in Abstimmung
  • Halle (Westf.): Die neue 3-gruppige Kita ‚Mamre‘ der Evangelischen Kirche (mit einer Gruppe für Heilpädagogischen Förderbedarf) wird voraussichtlich Ende des Jahres 2021 in Betrieb genommen, zum Beginn des Kitajahres 2021/22 wird es wieder Übergangslösungen geben.
  • Harsewinkel: Im Ortsteil Harsewinkel geht eine weitere 4-gruppige Kita und im Ortsteil Marienfeld eine 2-gruppige an den Start; Träger sind jeweils die Kinderzentren Kunterbunt. Die für den Ortsteil Greffen für 2021 geplante weitere Gruppe an der Kita St. Johannes wird voraussichtlich zum Kitajahr 2022/23 betriebsbereit sein; daher wird die 0,5 Übergangsgruppe im Pfarrheim verlängert.
  • Herzebrock-Clarholz: Der Neubau der 4-gruppigen Kita im Ortsteil Herzebrock, Träger: CJD Versmold, konnte Anfang 2021 in Betrieb genommen werden; die 3-gruppige Übergangslösung wurde aufgegeben. Im Ortsteil Clarholz soll eine weitere Gruppe voraussichtlich an der CJD Norbert-Kita entstehen.
  • Langenberg: Die Kita Himmelszelt der Evangelische Kirche wird um zwei Gruppen erweitert. Sie sind voraussichtlich im November 2021 bezugsfertig. Die bisherige Übergangsgruppe an der Mühlenstraße bleibt solange bestehen, bis die Erweiterung fertig ist; im Ortsteil Benteler soll die Kita St. Antonius um zwei Gruppen erweitert werden. Die Erweiterung wird voraussichtlich zum Kitajahr 2022/23 fertig sein. Für das Kitajahr 2021/22 gibt es eine Übergangsgruppe.
  • Rietberg: Für die Kernstadt Rietberg ist der 5-gruppige Neubau des AWO Bezirksverbandes Ostwestfalen-Lippe geplant; drei Gruppen werden derzeit in der Containeranlage an der Sandfeldstraße betreut. In den Ortsteilen Druffel, Neuenkirchen und Westerwiehe wird jeweils eine zusätzliche Gruppe errichtet. Die Gruppen werden voraussichtlich im Herbst 2021 betriebsbereit sein.
  • Schloß Holte-Stukenbrock: Zum Kitajahr 2021/22 wird die neue 5-gruppige Kita der DRK Soziale Dienste und Einrichtungen Gütersloh in Betrieb genommen. Darüber hinaus werden voraussichtlich noch weitere Gruppen für die nächsten Jahre benötigt.
  • Steinhagen: Die neue 5-gruppige Kita der DRK Soziale Dienste und Einrichtungen Gütersloh wird zum Kitajahr 2021/22 in Betrieb genommen. Die Bedarfe in Steinhagen können daher für das kommende Kita-Jahr gedeckt werden.
  • Versmold: Für die Stadt Versmold ist eine neue Kindertageseinrichtung für das Kita-Jahr 2022/23 geplant. Der Rat der Stadt hat am 11.02.2021 die Übernahme der Trägerschaft der neuen Kita durch die von-Laer-Stiftung empfohlen. Des Weiteren ist geplant, die Kita Königsbergerstraße um eine Gruppe zu erweitern.
  • Werther (Westf.): Die Stadt Werther hat in dem Kita-Jahr 2021/22 nach Plandaten eine einmalige Spitze in den Kinderzahlen im Ü3 Bereich. Der Bedarf einer möglichen Übergangslösung für das kommende Kita-Jahr wird nach Abschluss des Anmeldeverfahrens geprüft.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: Vermüllung von Parks und Umwelt Einhalt gebieten

(Bildquelle: nastya_gepp/pixabay.com)
(Bildquelle: nastya_gepp/pixabay.com)

Ministerin Heinen-Esser: Achtlos entsorgter Einwegmüll verträgt sich nicht mit den Grundprinzipien einer modernen und verantwortungsvollen Gesellschaft

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen dazu aufgerufen, der Vermüllung von Parks und Umwelt Einhalt zu gebieten. „Wohltuend war das Wetter am Wochenende. Erschreckend hingegen war der Blick am Sonntagabend oder zum Wochenstart auf überquellende Mülleimer, vermüllte Parks und Plastik und Papier in Straßenrändern“, so die Ministerin. Corona habe leider zu einer Renaissance der Einwegverpackung geführt. „Dies hat viele Fortschritte etwa bei der Plastikvermeidung zunichtegemacht. Wenn Einwegmüll dann achtlos weggeschmissen wird, verträgt sich dies nicht mit den Grundprinzipien einer modernen und verantwortungsvollen Gesellschaft“, so die Ministerin. Alle stünden in der Verantwortung, die Vermüllung von Parks, Grünanlagen, Wäldern oder Autobahnausfahrten zu unterbinden.

Die Ministerin appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, Müll ordnungsgemäß zu entsorgen oder Müll wieder mit nach Hause zu nehmen. „Ein im Straßengraben entsorgter Plastikbecher ist kein Kavaliersdelikt. Dies ist flegel- und frevelhaft und Ausdruck von Geringschätzung“, sagte die Ministerin. Wer plane, sich bei einem Ausflug oder Spaziergang etwas „to go“ zu kaufen, sollte seinen eigenen Mehrwegbecher oder -teller im Gepäck haben. Um dies zu forcieren, sollte die Einführung eines Pflichtpfands auf Einwegverpackungen geprüft werden. Heinen-Esser: „Um Verpackungsmüll konsequent zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, sollten wir auch darüber nachdenken, ordnungsrechtlich einzugreifen. “

Zugleich rief die Ministerin die Kommunen dazu auf zu überprüfen, ob die Standorte und Kapazitäten öffentlicher Mülleimer ausreichen oder deren Frequenzen zur Leerung erhöht werden müssen. „Ebenso sollten die Ordnungsbehörden Fehlverhalten konsequent ahnden. Hierzu haben wir im Juni 2019 die Bußgeldempfehlungen verschärft“, erläutert die Ministerin. Für die illegale Müllentsorgung, etwa ein achtloses Wegwerfen von Plastik- und Papiermüll, empfiehlt der Bußgeldkatalog den Kommunen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro.

 

(Textquelle: Land NRW)

Blutspende in Marienfeld

(Bildquelle: DRK-Blutspendedienst West)
(Bildquelle: DRK-Blutspendedienst West)

Jeder Dritte von uns ist mindestens einmal im Leben auf das Blut anderer angewiesen. Aus diesem Grund solltest auch Du unbedingt zur Blutspende gehen und anderen Dein Blut und damit Hoffnung schenken. SCHENKE LEBEN, SPENDE BLUT!

Wo: Die Blutspende der Marienfelder findet coronabedingt bis auf Weiteres im DRK-Heim Harsewinkel statt!!!!!
Wann: 16.03.2021  – von 17.00 bis 20.30 Uhr

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Terminen findest Du auch im Veranstaltungskalender.

(Bildquelle: DRK-Blutspendedienst West)

TÜV: Energieeffizienz in Haushalten durch Corona-Pandemie wichtiger

Umfrage im Auftrag von TÜV Rheinland: Haushalte verbrauchen während der Corona-Pandemie mehr Strom (Bildquelle: obs/TÜV Rheinland AG).
Umfrage im Auftrag von TÜV Rheinland: Haushalte verbrauchen während der Corona-Pandemie mehr Strom (Bildquelle: obs/TÜV Rheinland AG).

Umfrage im Auftrag von TÜV Rheinland: Haushalte verbrauchen während der Corona-Pandemie mehr Strom – neue EU-Energielabels ab März

Der eigene Haushalt hat während der Corona-Pandemie mehr Strom verbraucht. Das geben sechs von zehn Befragten (61,8%) in einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von TÜV Rheinland an. Nur gut fünf Prozent (5,8%) gehen davon aus, dass der Stromverbrauch bei ihnen in der Pandemie gesunken ist, so die Befragung von Januar 2021. „Deutlich höhere Computernutzung durch Arbeit und Schulunterricht in den eigenen vier Wänden, häufigeres Kochen – dass durch die Pandemie der Stromverbrauch in Privathaushalten gestiegen ist, liegt auf der Hand. Der höhere Stromverbrauch führt in den Haushalten zu höheren Kosten und einer schlechteren Klimabilanz“, sagt TÜV Rheinland-Experte Ralf Diekmann. „Um so mehr Gedanken sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher darüber machen, wie sie Strom sparen können.“

Sparmöglichkeiten häufig nicht ausgeschöpft

Während Unternehmen in punkto Energieeffizienz in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht haben, sind in Privathaushalten häufig noch nicht alle Energiesparmöglichkeiten ausgeschöpft. „Es gibt zwei wesentliche Ansatzpunkte, um den eigenen Stromverbrauch zu senken: Den Kauf besonders energiesparender Geräte und die effiziente Nutzung der vorhandenen Geräte“, sagt Diekmann.

Ob der Kauf eines neuen Elektrogeräts sich für Portemonnaie und Umwelt lohnt, hängt vor allem vom Alter des bisherigen Geräts und der Art der Nutzung ab. Ein Single-Haushalt, der seine Waschmaschine nur zweimal in der Woche anstellt, kann mit einer neuen Maschine nur unwesentlich sparen. Hier kann es schonender für die Ressourcen sein, eine älteres Gerät weiter zu nutzen. „Ganz anders sieht das bei Familien aus, bei denen die Maschine quasi im Dauerbetrieb ist“, sagt Diekmann. „Bei häufigem Einsatz sollten Haushalte den Verbrauch des bisherigen Geräts mit dem vergleichen, was die aktuellste Technik ermöglicht.“

Neue Energieeffizienzklassen ab März

Wer plant, ein neues Elektrogerät zu kaufen, kann sich in der EU ab März 2021 an einer neuen Skala für Energieeffizienzklassen mit den Klassen A bis G orientieren. Die neue Skala gilt zunächst für die fünf Produktgruppen Waschmaschinen und -trockner, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und elektronische Displays wie Fernseher. Zum Start des neuen Labels bleibt die Klasse A unbesetzt. Denn die technische Entwicklung schreitet schnell voran, und die gegenwärtig sparsamsten Geräte sind zum Teil schon „veraltet“. Um künftig ein „A“ zu erreichen, müssen Hersteller die Effizienz ihrer Geräte weiter steigern.

Heimliche Stromfresser vermeiden

Auch ohne Neukauf können Verbraucherinnen und Verbraucher mit einfachen Mitteln viel Strom sparen. Ein Beispiel: „Komplett ausschalten statt Stand-by-Betrieb ist oft die beste Wahl, damit Elektrogeräte nicht zu heimlichen Stromfressern werden“, sagt Diekmann. Weitere Stromsparmöglichkeiten sind die Wahl einer niedrigen Temperatur beim Waschen, das richtige Ausnutzen der Füllkapazität bei Trocknern oder die Wahl des richtigen Standorts für den Kühlschrank.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide informiert in Bezug auf die hohen Inzidenzwerte in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

7-Tagesinzidenz liegt heute bereits bei 216,4

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen wenden Sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Fragen zum Infektionsgeschehen an die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin. Die besorgniserregenden Werte resultieren allerdings auf einem Ausbruch bei im Umkreis tätigen Personaldienstleister.

Die Bürgermeisterin gibt folgenden Erklärung zur aktuellen Situation ab:

Die hohen Fallzahlen sind Folge des Ausbruchs bei einem Personaldienstleister, der Arbeitnehmer/innen zumeist aus Südosteuropa an Firmen in Nachbarstädte und in Harsewinkel vermittelt. Leider ist es so, dass sich Mitbewohner/innen nach und nach infizieren und dadurch die Zahl der Infizierten sowie der Inzidenzwert in die Höhe getrieben wird. Die Beachtung der angeordneten Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen wird mit dem Ziel der Verhinderung der Ausbreitung des Virus in die übrige Bevölkerung ordnungsbehördlich überwacht. Die Ordnungsbehörde wird dabei von einem Sicherheitsunternehmen unterstützt.

Nach den Aussagen des Gesundheitsamtes von gestern gibt es keine Infektionen in Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen. Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass sich die Infektion in andere Bevölkerungsgruppen überträgt und der Virus bzw. die Mutanten sich weitläufig im Stadtgebiet verbreiten. Das Infektionsgeschehen konzentriert sich auf vergleichsweise wenige Adressen.

Brentrup – Ihr Bettenspezialist öffnet wieder seine Pforten für Sie!

Unser Geschäft ist wieder für Sie geöffnet

Das lange Warten hat endlich ein Ende! Ab sofort kümmern wir uns bei Brentrup wieder persönlich um Ihren gesunden Schlaf, denn wir dürfen Sie nun auch endlich wieder in unserem Geschäft und in unserer Ausstellung begrüßen. Entdecken und erleben Sie vor Ort unsere qualitativ hochwertigen Waren, während wir Ihnen wie gewohnt mit unserer fachmännischen Beratung und unserem zuvorkommenden Service mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sie können ganz einfach telefonisch unter 05247/2253 oder per E-Mail unter info@betten-brentrup.de Ihren ganz persönlichen Termin bei Ihrem Bettenspezialisten Brentrup reservieren oder spontan vorbeischauen, um zu sehen, ob kurzfristig ein Termin verfügbar ist. Und wenn Sie lieber noch nicht persönlich vorbeikommen möchten, dann beraten wir Sie selbstverständlich auch weiterhin gerne telefonisch oder per E-Mail.

Also zögern Sie nicht Ihren Bettenspezialisten in Harsewinkel zu kontaktieren oder einen Termin zu reservieren – wir bei Brentrup freuen uns schon sehr auf Sie!

Kreis GT: Auf der Suche nach den Infektionsquellen

Dr. Anne Bunte, Leiterin Abteilung Gesundheit, bei einem Dreh des Westdeutschen Rundfunks im Kreishaus (Foto: Kreis Gütersloh).
Dr. Anne Bunte, Leiterin Abteilung Gesundheit, bei einem Dreh des Westdeutschen Rundfunks im Kreishaus (Foto: Kreis Gütersloh).

Analyse Infektionsgeschehen

Die Sieben-Tages-Inzidenz der Coronaneuinfektionen im Kreis Gütersloh war Mitte Februar auf 50 gefallen, liegt mittlerweile aber wieder um 60 – trotz des Lockdowns seit Anfang November und der Verschärfung Mitte Dezember. Spannend sei der Blick auf die Entwicklung, so Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Kreis.

Wohnen, arbeiten, pendeln

Man könne circa 70 Prozent der Neuinfektionen nachverfolgen. Größere zusammenhängende Infektionscluster gebe es wenige. Diese habe man vor allem gegen Ende 2020 in Einrichtungen der Altenpflege oder im Krankenhaus gehabt. „Momentan spielt sich das Infektionsgeschehen vor allem in zwei Bereichen ab“, erläutert Bunte. „Da sind die Infektionen im häuslichen und sozialen Umfeld, die unverändert den größten Teil der Infektionsquelle darstellen und daneben die Infektionen aus Arbeitsbezügen.“ Und dabei macht Corona vor Kreisgrenzen keinen Halt. Menschen arbeiten und wohnen an unterschiedlichen Orten und so steigen die Infektionszahlen auch, wenn die Ansteckungsquelle am Arbeitsplatz außerhalb des Kreises liegt.

Etwa ein Drittel der Infektionsquellen kann nicht nachvollzogen werden. Das hänge auch mit dem Antwortverhalten der Infizierten zusammen. „Nicht jeder gibt über sein Freizeitverhalten oder die Kontakte am Arbeitsplatz umfassend Auskunft“, so Bunte.

Zunahme der Varianten (VoCs)

Bei den hohen Inzidenzen im Dezember waren die besorgniserregenden Varianten (VoCs) noch nicht nachgewiesen. Das ist jetzt anders. Die positiven Fälle im Kreis Gütersloh werden mit einer speziellen PCR auf Mutationen untersucht und in einem Zeitraum von zwei Wochen erfolgte zudem eine Gensequenzierung aller positiven Proben.

Die Gesamtgenomsequenzierung ist sehr zeitaufwändig und auch teurer als die PCR, ist aber der sichere Nachweis von Virusvarianten. Wichtig sei es, so Bunte, das Vorliegen einer besorgniserregenden Variante schnell festzustellen, damit die Kontaktpersonen, die in vulnerablen Bereichen wie der Pflege oder zum Beispiel in KiTa oder Schule arbeiten, zeitnah getestet werden können, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu diesem Zeitpunkt auszuschließen. Bei den Varianten (VoCs) ist kein Freitesten nach zehn Tagen möglich und die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach 14 Tagen und einem negativen Test. Auch die mit einer solchen Variante Infizierten müssen laut Empfehlung des RKI vom 26. Februar jetzt mindestens 14 Tage in Isolation bleiben.

Erste Fälle aus dem Bereich Schule und KiTa

Mit der Öffnung von KiTas und Schulen gebe es auch wieder mehr Fälle in diesem Bereich. Je älter die Schülerinnen und Schüler seien, desto mehr sei die Infektion mit der der Erwachsenen vergleichbar, erklärt die Leiterin der Abteilung Gesundheit.

Impfung im Kreis

Derweil geht die Impfung im Kreis weiter. 14.100 Personen (Stand 10. März) wurden im Impfzentrum mit der ersten und teilweise auch der zweiten Impfung versorgt. Seit dem 1. März werden sechs Impfstraßen im ehemaligen Shop des britischen Militärs geöffnet. Verwaltungschef Landrat Sven-Georg Adenauer: „Ich bin froh, dass wir mit den Impfungen in allen 34 Alten- und Pflegeheimen im Kreisgebiet jetzt erst einmal durch sind. So verringert sich die Gefahr, dass es Ausbrüche in Heimen mit schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen gibt.“

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler in NRW

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

„Extra-Zeit zum Lernen“

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Schulministerium hat die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ veröffentlicht. Durch diese außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote sollen die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt ausgeglichen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ ermöglichen wir eine Vielzahl von Angeboten, um unsere Schülerinnen und Schüler in der Pandemie und darüber hinaus bestmöglich zu unterstützen. Diese Angebote können bewusst flexibel gestaltet werden, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Das bedeutet: Mit der Neuausrichtung bisheriger Angebote zum Programm ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ schaffen und sichern wir passgenaue Bildungs- und Betreuungsangebote, die dort ansetzen, wo Bedarf besteht – unter der Woche, am Wochenende und in den Ferien. Die 36 Millionen Euro, die für diese Angebote bereitstehen, sind eine ebenso notwendige wie sinnvolle Investition in die Bildungsgerechtigkeit und die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen.“

Mit Blick auf die Bedingungen und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler werden weiterhin folgende unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote finanziell gefördert:

  1. Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
  2. Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
  3. Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF).

Auf Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten hat das Schulministerium die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ flexibilisiert: Nunmehr ist eine Laufzeit der Richtlinien bis zum Ende der Sommerferien 2022 vorgesehen. Somit erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit und die Möglichkeit, langfristige Konzepte für die Bearbeitung pandemiebedingter Lernlücken zu entwickeln.

Es wurde eine weitere zeitliche Flexibilisierung eingebaut, sodass jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebots verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden erfolgen kann. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.

Auch Universitäten wurden als weitere Akteure in den Kreis der antragsberechtigten Träger aufgenommen. Diese können jetzt selbst Mittel beantragen und mit ihrer Expertise zusätzlich eigene Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinien anbieten. So können sie sich unterstützend in die regionale Bildungslandschaft einbringen und zugleich Studierenden weitere Praxiserfahrungen ermöglichen.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote werden grundsätzlich in Präsenz durchgeführt. Falls dies aufgrund eines Infektionsgeschehens vor Ort phasenweise nicht möglich sein sollte und Anbieter geeignete Konzepte für Distanzlernangebote im Sinne der Förderrichtlinien vorlegen können, wird zukünftig auch eine Förderung von Distanzlernangeboten zugelassen.

Anträge können von interessierten öffentlichen und privaten Trägern sofort bei den Bezirksregierungen gestellt werden, sodass erste Maßnahmen auch schon vor den Osterferien beantragt und durchgeführt werden können. Die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen“ finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw.
Dort finden Interessierte auch die jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bezirksregierungen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Schwerbehindertenangelegenheiten Kreis Gütersloh: Vom Papierstapel zur elektronischen Akte

Antragslaufzeiten in Zukunft deutlich verkürzt

Das Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Gütersloh stellt die bisherige Bearbeitung von Papierakten auf elektronische Akten um. Von der Umstellung, die nach und nach NRW-weit erfolgt, verspricht sich der Kreis, dass sich die Antragslaufzeiten in Zukunft deutlich verkürzen.

Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist die E-Akte eine Veränderung: Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten müssen teilweise neu definiert werden. Der Umgang mit der Technik muss geübt werden. Das führt zunächst dazu, dass die Bearbeitung der Anträge seit Januar 2021 nicht so zügig erfolgt, wie man es bisher gewohnt war. Die Kreisverwaltung bittet die Antragstellerinnen und Antragsteller daher um ein wenig Geduld.

Der Prozess erfolgt gestaffelt, um auch im Umstellungszeitraum akzeptable Bearbeitungszeiten gewährleisten zu können. Daher werden zunächst im ersten Schritt die Neuanträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung elektronisch bearbeitet. Dazu müssen im Sachgebiet die Dokumente eingescannt und für die Sachbearbeitung vorbereitet werden. Monatlich gehen im Durchschnitt circa 300 Erstanträge ein. Auch die behandelnden Ärzte und Gutachter, die an den Verfahren beteiligt sind, können zukünftig die Daten auf elektronischem Wege übermitteln.

Sobald sich das Verfahren etabliert hat, werden auch Änderungsanträge und Nachuntersuchungen elektronisch bearbeitet. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die bestehenden Akten vor der Bearbeitung eingescannt werden. Zum Schluss des Umstellungsprozesses werden auch die Akten, in denen sich Widersprüche oder Klagen vor dem Sozialgericht befinden, in die elektronische Form überführt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)