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Füchtenhans: Immer eine gute Idee – Innovation und Qualität „Made in Harsewinkel“!

Wir bei Füchtenhans sind Ihr Ansprechpartner, wenn es Ihnen darum geht, Ihr Eigenheim voll und ganz nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Zu unserem Leistungsspektrum gehören u. a. die Bereiche Fenster, Haustüren und Terrassenüberdachungen, Vordächer, Markisen, Insektenschutz, Rollladen und Einbruchschutz.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Fachexpertise können wir Sie mit Innovation und Qualität „Made in Harsewinkel“ dabei unterstützen, Ihr zu Hause ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wir bei der Firma Füchtenhans stehen Ihnen dabei jederzeit gerne mit Rat und Tat bei Ihrem Projekt zur Seite und beraten Sie kompetent und professionell.

Als aufstrebendes ortsansässiges Unternehmen sind wir uns dabei immer der Verpflichtung gegenüber unseren Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern bewusst. Qualität, Service, Partnerschaft und Kontinuität bilden die Grundsätze unserer täglichen Arbeit.

Füchtenhans ist immer eine gute Idee und der richtige Ansprechpartner vor Ort, wenn es um Ihr zu Hause geht. Überzeugen Sie sich einfach selbst und kontaktieren Sie uns – wir freuen uns schon auf Sie und Ihr ganz individuelles Projekt!

NRW: Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag

NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).
NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (Foto: Land NRW).

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt. Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.

Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor. Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise auch strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz möglich. Trotz eines nach wie vor erhöhten Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen bislang im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen wird den Weg der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf. Das Wechselmodell ist das verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Damit gehen wir auch hier vorsichtiger vor als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt. Wir testen alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen.

In der heutigen Schulmail werden den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitere klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen einzuhalten sind. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.

Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig. Seit Dienstag werden bereits die Tests für die nächste Woche ausgeliefert. Die Landesregierung hat einen Bedarf von wöchentlich 5,5 Millionen Schnelltests zugrunde gelegt, die beschafft und wöchentlich an die Schulen durch einen Dienstleister versandt werden. Schon in dieser Woche werden die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge, aber auch die Kinder und Jugendlichen, die ein pädagogisches Betreuungsangebot vor allem in den Grund- und Förderschulen wahrnehmen, zweimal getestet. Gleiches gilt für das in den Schulen tätige Personal. Damit können wie geplant alle, die derzeit in den Schulen sind, getestet werden und auch in den nächsten Wochen sind genügend Tests in den Schulen verfügbar.

Im April werden die Corona-Selbsttests der Firma Siemens-Healthcare eingesetzt. Das Land hatte die Beschaffung in einer Dringlichkeitsvergabe vereinbart. Das Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare GmbH war das einzig wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine anderen verfügbaren Selbsttests in der erforderlichen Menge. Auch wenn diese nicht für alle Altersgruppen und Schulformen gleich geeignet waren, muss eines klar sein: Ohne diese Tests wäre ein Einstieg in das Wechselmodell mit Präsenzphasen in den Schulen nicht möglich. Die Landesregierung wird bei den weiteren Beschaffungsvorgängen künftig darauf achten, dass die Testverfahren möglichst noch alters- und kindgerechter durchgeführt werden können.

Über die Art und Handhabung der Schnelltests wurden die Schulen frühzeitig und transparent bereits Anfang des Monats informiert. „Der Landesregierung ist bewusst, dass dies eine neue Aufgabe für die Schulen ist. Angesichts der außergewöhnlichen Pandemiesituation setzt die Landesregierung auf die erforderliche Bereitschaft der Lehrkräfte, die Testdurchführung vorzubereiten. Dafür danken wir den Lehrkräften sehr herzlich“, so Ministerin Gebauer.“

„Der Start des Wechselmodells in der kommenden Woche ist für die Familien in Nordrhein-Westfalen wichtig. Die Landesregierung hat eine „Woche der Vorsicht“ angekündigt und hält das Versprechen, nach dieser Woche mit der Möglichkeit des Präsenzunterrichts in einem wichtigen Schritt zu schulischer Normalität zurückzukehren. Die Selbsttests sind ein wichtiges Instrument, zusammen mit dem Wechselunterricht und den strengen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb ab der kommenden Woche. Ich bin und bleibe der festen Überzeugung, dass unsere Schulen im Interesse unserer Kinder als erstes geöffnet und als letztes geschlossen werden müssen. Es muss unser aller Ziel sein, das Recht der Kinder auf Bildung und den Infektionsschutz miteinander in Einklang zu bringen und daher ist die Entscheidung ab Montag im Wechselunterricht auch in der angespannten Lage zu starten, verantwortbar. Gleichzeitig beobachtet die Landesregierung das Infektionsgeschehen weiter sehr genau“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Stadtradeln Harsewinkel vom 16. Mai bis 5. Juni 2021 – gemeinsam Radeln für ein gutes Klima

Von links: Ursula Mußmann (Routenbegleiterin und Gästeführerin), Marlies Schulmann-Tönshoff (Gästeführerin und Routenbegleiterin), Agnes Carstens (Stadtmarketing) und Olaf Trippe (Inhaber vom fahr-Rad-Laden am Alten Markt).
Von links: Ursula Mußmann (Routenbegleiterin und Gästeführerin), Marlies Schulmann-Tönshoff (Gästeführerin und Routenbegleiterin), Agnes Carstens (Stadtmarketing) und Olaf Trippe (Inhaber vom fahr-Rad-Laden am Alten Markt).

Auch dieses Jahr gibt es wieder eine Neuauflage des Stadtradelns in Harsewinkel; erneut radelt der gesamte Kreis zur gleichen Zeit. Geradelt wird vom 16. Mai bis zum 5. Juni 2021. Mitmachen kann jeder – ob als Einzelradler oder in der Gruppe.

Im Vordergrund steht der gemeinsame Spaß am Radfahren und der Einsatz für eine nachhaltige und bürgerfreundliche Mobilität vor Ort. Dafür sollen während des dreiwöchigen  Aktionszeitraumes möglichst viele Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und Autofahrten vermieden werden. Die gefahrenen Kilometer werden einfach im Online-Radelkalender eingetragen. Dort kann jeder sehen, wie viele Kilometer andere Teammitglieder, Gruppen oder benachbarte Kommunen bereits zurückgelegt haben und wie viele Tonnen CO2 dabei eingespart wurden.

Warum überhaupt Stadtradeln in Harsewinkel?

Das Rad ist das wohl wichtigste Verkehrsmittel für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Harsewinkel. Harsewinkel weist immer noch einen überproportional hohen Anteil an Kurzstreckenfahrten mit dem Auto im Stadtgebiet auf. Gerade diese Berufs- und Alltagswege könnten genauso gut mit dem Rad zurückgelegt werden. Hiervon profitieren Gesundheit, Geldbeutel und Umwelt.

Das Stadtradeln bietet innerhalb seines dreiwöchigen Aktionszeitraumes eine Möglichkeit gemeinsam die Radmobilität vor Ort zu gestalten und zu erleben. Ein besonderer Anreiz entsteht durch die Online-Radelplattform in die jeder seine geradelten Kilometer eintragen kann.

Stadtradeln für Unternehmen und Schulen

Besonders für die lokal ansässigen Unternehmen gewinnt die Thematik Radmobilität zukünftig an Bedeutung. Mitarbeiter suchen die Bewegung zum Ausgleich, Firmen wollen gesundes Verhalten unterstützen. Das Stadtradeln kann so eine erste praktische Umsetzung darstellen und Impuls für eine Mobilität sein, die fit macht und dabei noch gut für die Umwelt ist. Die vielfältigen Vorteile liegen auf der Hand: Eine Förderung der Radnutzung im Unternehmen bedeutet die direkte Steigerung von Wohlbefinden und Lebensqualität – ein Garant für gesündere und motivierte Mitarbeiter. Durch seine Verfügbarkeit und Kosteneffizienz bietet das Rad als Verkehrsträger zudem direkte wirtschaftliche Vorteile: z. B. in der betrieblichen Nutzung über ein Dienstradmodell oder bei der Pflege und Vorhaltung von Parkflächen. Mit einer aktiv gelebten Radnutzung kann zusätzlich ein Imagegewinn und positiver Marketingeffekt erzielt werden.

Neben den Unternehmen zielt die Aktion auch auf unsere größeren Schülerinnen und Schüler (Grundschüler bitte nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten). Ob sich eine komplette Schule, einzelne Klassen, Fahrgemeinschaften oder einzelne Schüler anmelden – jeder Beitrag ist super für unsere Umwelt und das möglichst jeden Tag und nicht nur am Freitag.

Teilnehmende Unternehmen und Schulen können sich gerne mit einem kurzen Statement/Testimonial auf der Stadtradel-Website vorstellen.

Gute Ergebnisse in den Teams und auf Kreisebene konnten wir im vergangenen Jahr erzielen

Nach Steinhagen und Gütersloh konnte sich Harsewinkel mit insgesamt 89.829 Kilometern und 362 Teilnehmern aufgeteilt auf 30 Teams auf einem hervorragenden dritten Platz positionieren. In Summe konnte über den Aktionszeitraum der Ausstoß von 13 Tonnen CO2 eingespart werden. In der Teamwertung des Kreises konnte das Radlerteam des Bürgervereins Greffen mit den von insgesamt 101 Teammitgliedern eradelten 19.283 Kilometern sogar den zweiten Platz hinter dem Miele-Team Gütersloh belegen.

Beim Stadtradeln 2020 hat die Radlergemeinschaft der Corona-Pandemie getrotzt
Wie das Touren- und Aktionsprogramm des letzten Jahres gezeigt hat, waren die Corona-Sorgen glücklicherweise unbegründet. Im Gegenteil konnte die gefahrene Gesamtstrecke gegenüber dem Vorjahr sogar noch gesteigert und die Anmeldezahlen auf fast konstantem Niveau gehalten werden. Ziel in diesem Jahr soll sein, die Anmeldezahlen wieder zu erhöhen und gemeinsam, mit Spaß etwas für unser Klima zu tun. Und mit ein wenig radlerische  erstreuung dem Corona-Blues entgegen zu wirken.

Coronafreundliches Rahmenprogramm während des Aktionszeitraumes

Ein radlergerechtes Rahmenprogramm ist wegen der Corona-Auflagen nur eingeschränkt möglich. Es werden fünf begleitete Rad- und Informationstouren angeboten. Dabei ist das Fahrrad als natürlicher Abstandhalter zu sehen. Bei Pausen und Stopps muss der Abstand von 1,5 m eingehalten und auch der Mundschutz angelegt werden. Auf einen geselligen Abschluss (wie 2018 mit dem Studentenorchester Münster, der auf Initiative des KuBi-Harsewinkels auf dem Heimathof Harsewinkel aufgetreten ist) muss leider verzichtet werden.

Folgendes Programm konnte, Dank engagierter Gästeführerinnen und Radlerbegeisterte, zusammengestellt werden:

Den Auftakt übernimmt am 16. Mai 2021 Rainer Wiedey mit einer geführten Radtour nach Steinhagen. Es folgen am 22. Mai „Boomberge – Kloster – Hühnermoor“, eine Marienfeld-Tour mit der Gästeführerin Ursula Mußmann, am 29. Mai „Unterwegs auf der Spökenkieker-Route“ mit der Gästeführerin Marlies Schulmann-Tönshoff und am 2. Juni eine „Energie- und Klimatour“ mit dem Energieberater Florian Thoene. Und der Abschluss findet in Greffen statt, wo der Bürgerverein Greffen am 3. Juni eine Tour „Rund um Greffen“ anbietet. Eine Teilnahme ist nur nach Voranmeldung möglich. Die Anmeldung wird erbeten bei der Stadt Harsewinkel unter 05247 935-131 oder per Mail an stadtradeln@harsewinkel.de.

Es winken attraktive Preise

Wir werden unter allen Teilnehmern wie im vergangenen Jahr tolle Preise auslosen und die Gewinner Mitte Juni informieren. Als Preise winken in diesem Jahr:

1. Preis: Eine Bus-Rad-Reise mit der Firma Bröskamp bzw. einen Gutschein dafür. Die Firma Bröskamp sponsert die zweite Person, so dass sich zwei Personen auf eine wunderschöne Reise freuen dürfen, sobald dieses wieder durchführbar ist.

2. – 4. Preis: Je einen Gutschein für unsere heimischen Fahrradgeschäfte (fahr-Rad-Laden am Alten Markt, Ewald Breitenstein in der Ostheide 30 und Werner’s Fahrradfach-Werk im Südfeld 47).

5. – 10. Preis: Ein City-Gutschein.

Die Preise werden unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich registrieren und ihre Kilometer eintragen, ausgelost.

Anmeldung und Kilometereintragung

Die Anmeldung zum Stadtradeln erfolgt ganz einfach über die Website der Stadt – die in den Vorjahren angelegten Accounts können gerne weitergenutzt werden: www.harsewinkel.de

Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Aktionszeitraumes noch jederzeit möglich!

Auch eine Teilnahme ohne Internet ist problemlos möglich. Kilometereintragung und Anmeldung können über den Teamkapitän erfolgen. Alternativ können sich Interessierte auch telefonisch beim Stadtradel-Team melden oder am Ende des Aktionszeitraumes einfach einen Zettel mit Kontaktdaten und den in jeder Woche geradelten Kilometern einreichen. Bitte mit Adresse und Telefonnummer versehen.

Falls es die Coronalage zulässt, werden wir am 8. Mai 2021 auf dem Wochenmarkt in Harsewinkel vertreten sein, wo Akteure des Stadtradelns beim Anmelden behilflich sind und gerne Ihre Fragen beantworten.

Unterstützt wird die Aktion von unserem Kooperationspartner, den Stadtwerken Harsewinkel.

Regelmäßige Neuigkeiten und Infos rund um die Radmobilität und das Stadtradeln in Harsewinkel gibt es natürlich auch weiterhin auf der Stadtwebsite und über unseren Instagram-Account: https://www.instagram.com/stadtradeln_hsw/

Kontakt:
Stadtradel-Team Harsewinkel
Münsterstraße 14
33428 Harsewinkel
Tel.: 05247 935-148 oder 05247 935-131
Mail: harsewinkel@stadtradeln.de
www.harsewinkel.de

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis Gütersloh sind Hände gebunden: Land lehnt Vorstoß zu Distanzunterricht ab

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Der Kreis Gütersloh ist mit dem Anliegen beim Land NRW auf taube Ohren gestoßen, den in dieser Woche stattfindenden Distanzunterricht in der nächsten Woche fortzusetzen. Das Land NRW lehnte den Vorstoß ab, das Ergebnis mussten Landrat Sven-Georg Adenauer und Kreisdirektorin Susanne Koch den Kommunen im Krisenstab mitteilen: „Aus unserer Sicht ist es absurd, dass die Schulen sich jetzt auf den Wechselunterricht vorbereiten und nach einigen wenigen Tagen wieder zum Distanzunterricht wie in dieser Woche zurückkehren müssen.“ Man habe den Schulen diese Unsicherheit, in der sie jetzt seien, eigentlich nehmen wollen, ergänzt die Schuldezernentin Koch. „Aber uns sind die Hände gebunden.“

Zum Hintergrund – das Schulszenario im Kreis Gütersloh am Donnerstag: Für die aktuelle Woche hatte das Land NRW Distanzunterricht angeordnet, in der nächsten Woche sollen die Schulen wieder zum Wechselunterricht zurückkehren wie vor den Osterferien, erklärte das NRW-Schulministerium gestern. In der nächsten Woche ist jedoch mit der so genannten ‚Bundesbremse‘ zu rechnen, die Schulschließungen und damit Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200 einheitlich in der Bundesrepublik regelt. Der Kreis Gütersloh bewegt sich seit Tagen Richtung 200, am Donnerstag betrug die 7-Tageinzidenz pro 100.000 Einwohner laut RKI 181,7 und eine Umkehr ist laut der Abteilung Gesundheit nicht erwartbar. Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nach kurzem Wechselunterricht die Rückkehr zum Distanzunterricht eintreten wird. Das Land NRW hat keinen Automatismus zu einer Rückkehr zum Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200, dieser ist aber in der sogenannten Bundesbremse, die bereits vom Kabinett beschlossen worden ist, vorgesehen.

Düsseldorf hatte dem Kreis Gütersloh am Donnerstag noch einen Ausweg aufgezeigt, den aber keiner gehen will: Der Kreis hätte eine neue Allgemeinverfügung erlassen können, in der ein ganzes Bündel von neuen Einschränkungen stehen müsste. Distanzunterricht als Einzelmaßnahme wurde abgelehnt. „Eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen kurz bevor Berlin bundesweit neue Regeln erlässt, macht aber aus unserer Sicht keinen Sinn. Das würden die Bürgerinnen und Bürger doch nicht mehr verstehen“, meint Adenauer. Eine Abkehr von der zuletzt erlassenen Allgemeinverfügung mache aus seiner Sicht auch keinen Sinn: Damit seien die Voraussetzungen für die flächendeckenden Bürgertestungen geschaffen worden und der Einzelhandel habe sich nicht als Infektionsherd erwiesen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Terminbuchung ab Freitag: Jahrgang 1944 und 1945 jetzt impfberechtigt

Landrat Sven-Georg Adenauer wird alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh anschreiben, die zu den Geburtsjahrgängen 1944 und 1945 gehören. Zusammen mit einem Anschreiben des NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann werden rund 4.600 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Gütersloh Post erhalten, dass sie ab Freitag, 16. April, einen Impftermin buchen können. Sie gehören zur zweiten Gruppe der Ü70-Jährigen, die sich für einen Impftermin im Impfzentrum Kreis Gütersloh über das Anmeldeportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) anmelden können. Wer einen Termin abmachen möchte, sollte beachten, dass er oder sie die vergangenen sechs Monate nicht an Corona erkrankt war. Dies ist ein medizinischer Ausschlussgrund. Zudem weist das Impfzentrum daraufhin, dass die Impftermine im Impfzentrum Kreis Gütersloh den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Gütersloh vorbehalten sind. Hinweis: Den Doppelbrief von Minister und Landrat erhalten alle Personen aus diesen beiden Jahrgängen, also auch solche Personen, die beispielsweise bereits geimpft sind. Für sie ist der Brief gegenstandslos, ein Aussortieren der betreffenden Adressen hätte hohen organisatorischen Aufwand bedeutet und die Impfaktion verzögert.

In diesem Zusammenhang kommt aus dem Impfzentrum Kreis Gütersloh der Hinweis, dass aus der zuvor eingeladenen Altersgruppe – dies betrifft vor allem die Jahrgänge 1943 und 1942 – noch vergleichsweise wenige Buchungen gemacht worden sind. Für diese Altersgruppe sind Termine frei, eine kurzfristige Buchung ist daher ratsam. Die Buchung erfolgt über die gleichen Wege bei der KVWL wie die der Jahrgänge 1944 und 1945. Die Buchung erfolgt telefonisch oder per Internet. In dem Schreiben des Gesundheitsministers Laumann wird der Ablauf der Impfung erklärt. Zur Buchung der Termine: Telefon 0800 -116 117 02 (kostenfrei) oder im Internet unter www.116117.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Verhütungsmittel – nicht alle hormonellen Mittel sind geeignet

Die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest haben aktuell 141 Mittel zur Empfängnisverhütung bewertet, darunter Anti-Baby-Pillen, Spiralen, Vaginalringe, Spritzen, Implantat und Pflaster. Nicht einmal die Hälfte der Mittel ist geeignet. Das liegt nicht an der Wirksamkeit, sondern an der Verträglichkeit.

Wer hormonell verhüten möchte, sollte sich eine Pille mit möglichst niedrigem Östrogengehalt und den Gestagenen Levonorgestel, Norethisteron oder Norgestimat verschreiben lassen. Bei ihnen ist das Risiko für eine Thrombose geringer als bei Anti-Baby-Pillen mit anderen Gestagenen.

Auch Spiralen sind geeignet. Es gibt sie mit Hormon oder Kupfer. Das Thrombose-Risiko erhöhen Spiralen nicht. Sie wirken langfristig und werden vor allem Frauen empfohlen, die schon ein Kind geboren haben. Die Dreimonatsspritze empfehlen die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest nicht als Standardmittel zur Empfängnisverhütung.

Implantat, Ring und Pflaster sind wenig geeignet. Das Implantat lässt sich nicht immer leicht entfernen. Ring und Pflaster wirken wie die Pille – es gibt aber Hinweise, dass das Thrombose-Risiko bei beiden Mitteln höher ist als bei geeigneten Anti-Baby-Pillen.

Der Test Verhütungsmittel findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/verhuetung abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Land NRW verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Die Landesregierung teilt mit: Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

Außerdem werden in der Coronaschutzverordnung die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte geschaffen. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Die Modellprojekte sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.

Die entsprechenden Verordnungen wird auf www.land.nrw veröffentlicht.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Versicherungsmakler Markus Kiffmeier empfiehlt: Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler & Absicherung für „junge Leute“ schon zu Schulzeiten nutzen!

Für Schulabgänger sowie für Schülerinnen und Schüler beginnt nun eine spannende Zeit der Weiterentwicklung, die für jeden jungen Menschen individuell einige wichtige Fragen bereithält. Soll der nächste Schritt in die Berufsausbildung oder ins Studium führen und möchte man vorher vielleicht ein freiwilliges soziales Jahr oder eine Welterkundung im Rahmen von „Work&Travel“ einschieben? Welche Möglichkeiten gibt es, wo möchte ich hin und wie bin ich auf meinem Weg am besten abgesichert?

Mit mir und meinem Team vom Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. bleiben keine Fragen offen und wir bieten Ihnen eine Möglichkeit, die jeweilige Entscheidung optimal abzusichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler bietet eine Gelegenheit, sein Einkommen für den Worst Case bereits abzusichern, bevor man überhaupt richtig gestartet ist. Ab einem Eintrittsalter von 10 Jahren können Eltern Ihre Kinder absichern oder junge Menschen sorgen schon vor bzw. mit dem eigenen Berufsstart selbstständig für die notwendige Absicherung, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler zahlt dem Versicherten entsprechend der vertraglichen Bedingungen eine vereinbarte Rente auch bereits dann, wenn Schulbildung oder die berufliche Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht beendet werden kann.

Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler:
  • Schüler können eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.000 Euro absichern, ab der 11.Klasse sind sogar bis zu 1.300 Euro möglich.
  • Ein Leben lang günstige Beiträge – unabhängig davon, welchen Beruf Ihr Nachwuchs später einmal ausübt.
  • Der Versicherungsschutz kann flexibel erhöht werden, ganz ohne erneute Gesundheitsprü Dafür sorgt die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie (z. B. Hochzeit oder Geburt).
  • Mit einer Schüler-BU bekommt Ihr Kind von Anfang an vollumfänglichen Schutz. Auf Wunsch auch mit einem reduzierten Beitrag während der ersten Jahre der Versicherung.
  • Selbstverständlich wird im Leistungsfall darauf verzichtet, Ihr Kind auf eine andere Schulform zu verweisen.
  • Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist Ihr Kind weltweit und rund um die Uhr abgesichert – also auch im Urlaub und in der Freizeit.

Wir vom Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. sind nicht an einzelne Versicherungsunternehmen gebunden. Wir beraten Sie somit unabhängig und vertreten einzig und allein IHRE Interessen. Unsere Empfehlung – nutzen Sie die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler und die Absicherung für „junge Leute“ schon zu Schulzeiten. Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie einfach ins Büro in die Münsterstraße. Wir freuen uns bereits auf Sie!

Impfung ohne Termin beendet – Impfzentrum ist dicht

Das Impfzentrum ist dicht, wer keinen Termin hat, braucht sich nicht mehr auf den Weg zum Impfzentrum zu machen. Ein nicht-öffentlich verbreiteter Aufruf, ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen, um sich mit übrig geblieben Dosen des Impfstoffs AstraZeneca impfen zu lassen, hatte sich verselbstständig. Es sind, obwohl nur gezielt Personenkreise angesprochen worden sind, sehr viele Personen zum Impfzentrum gekommen. Wer einen regulären Termin gebucht hat, kann diesen selbstverständlich wahrnehmen. Alle ohne Termin brauchen sich nicht mehr auf den Weg zu machen. Für die Impfdosen von AstraZeneca haben sich genügend Impfwillige gefunden. Übrig waren bereits aufgezogene Impfdosen, weil durch einen Buchungsfehler Termine nicht besetzt worden waren und die Kandidatinnen und Kandidaten ausblieben. Ohne den nicht-öffentlichen Aufruf hätten diese weggeschmissen werden müssen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfkampagne nimmt weiter Fahrt auf: Terminbuchung für die Jahrgänge 1944 und 1945 ab Freitag, 16. April 2021

(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)
(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Terminvergabe der ersten drei Jahrgänge der Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Nachdem seit vergangenen Freitag bereits die Geburtsjahrgänge 1942 und 1943 einen Impftermin vereinbaren können, kommen nun zeitnah weitere Jahrgänge hinzu. Ab Freitag, 16. April 2021, 8.00 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1944 und dem 31. Dezember 1945 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin vereinbaren.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Innerhalb von etwas mehr als einer Woche konnten 226.000 Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1941 bis 1943 einen Impftermin vereinbaren. Eine Terminvereinbarung war unkompliziert möglich. Die Buchungssysteme waren stabil. Wir können die Terminbuchung nun zügig für weitere Jahrgänge öffnen. Damit nimmt das Impfgeschehen weiter Fahrt auf. Zum jetzigen Zeitpunkt haben damit 16,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mindestens die Erstimpfung gegen SARS-CoV-2 erhalten.“

Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.

Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.
Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1943 sowie Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen. Weitere Jahrgänge werden in Kürze freigeschaltet.

Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

 

(Textquelle: Land NRW)