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Land NRW feiert 75-jähriges Bestehen: Kreishaus Gütersloh in Landesfarben illuminiert

Das Kreishaus Gütersloh in den Landesfarben (Foto: Kreis Gütersloh).
Mit Einbruch der Dunkelheit wird das Kreishaus Gütersloh in den Landesfarben erstrahlen. Die Aktion geht vom 23. bis zum 30. August 2021 (Foto: Kreis Gütersloh).

In der nächsten Woche feiert das Land Nordrhein-Westfalen sein 75-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass wird von Montag bis Montag, vom 23. bis zum 30. August, das Kreishaus Gütersloh abends und nachts in den Landesfarben leuchten. Die Landesregierung hatte im Vorfeld Kommunen und Kreise angeschrieben und gebeten, sich an der Illuminations-Aktion zu beteiligen. Die Auswahl des Gebäudes trafen die Verantwortlichen vor Ort, in Abstimmung mit Kreisdirektorin Susanne Koch fiel die Wahl der Abteilung Gebäudewirtschaft auf das Kreishaus Gütersloh. Bei einer Testbeleuchtung in den Sommerferien erstrahlte das große, verglaste Foyer sowie die Rotunde bereits in den Landesfarben Grün, Weiß und Rot.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Schwarz-Weiß Marienfeld: Info-Veranstaltung zur neuen Darts-Abteilung am Sonntag, den 22. August 2021

Wer künftig Darts nicht nur im Fernsehen schauen, sondern selber versuchen möchte, die drei Pfeile möglich präzise auf die Scheibe zu bringen, der kann demnächst in Marienfeld spielen und trainieren. Schwarz-Weiß Marienfeld wird eine Darts-Abteilung bekommen.

Am Sonntag, 22.08.2021 findet zur Neugründung der Abteilung und zum Dartssport generell eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Sie startet um 11:00 Uhr im Vereinsraum der Sporthalle am Ruggebusch in Marienfeld. Erste konkrete Umsetzungsschritte werden durch den Verein vorgestellt. Weitere Ideen sind erwünscht.

Der Dartssport kann von jedem ausgeführt werden. Auch Neulinge sind herzlich dazu eingeladen, sich ein Bild von dieser Präzisionssportart zu machen, die immer mehr an Popularität gewinnt – und das eben nicht nur im Fernsehen, sondern auch an den heimischen Boards und in den Vereinen. Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete. Besucher bringen bitte einen Nachweis über die Immunisierung oder Testung mit (bei Kindern nicht erforderlich).

 

(Text- und Bildquelle: Schwarz-Weiß Marienfeld)

Statistisches Bundesamt: Duale Berufsausbildung – historischer Rückgang der Zahl neuer Ausbildungsverträge

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDuale Berufsausbildung: Historischer Rückgang der Zahl neuer Ausbildungsverträge im Jahr 2020.

  • Corona-Krise hat deutlichen Einfluss auf den Ausbildungsmarkt: 9,3 % weniger neue Ausbildungsverträge als im Jahr 2019
  • Knapp ein Drittel weniger Neuabschlüsse im Beruf Hotelfachmann/-frau, fast ein Fünftel weniger im Beruf Koch/Köchin
  • Handwerksberufe wie Dachdecker/in, Zimmerer/in und Zweiradmechatroniker/in trotz Krise mit steigenden Zahlen

Die Corona-Krise hat zu einem bislang einzigartigen Rückgang der Zahl neuer Ausbildungsverträge geführt: Insgesamt haben im Jahr 2020 nur 465 700 Personen in Deutschland einen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Nach endgültigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 47 600 oder 9,3 % weniger als im Jahr 2019. Der größte prozentuale Rückgang seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1977 zeigt damit einen deutlichen Effekt der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt.

„Die Zahl der Neuverträge befindet sich auf einem historischen Tiefstand. Noch nie seit Beginn der Statistik vor über 40 Jahren hat es in einem Jahr weniger als 500 000 neue Azubis gegeben“, sagt Rotraud Kellers aus dem für die Berufsbildungsstatistik zuständigen Referat im Statistischen Bundesamt. „Besonders deutlich gingen die Neuabschlüsse im Gast- und Verkehrsgewerbe zurück, also in sehr stark von den Corona-Maßnahmen betroffenen Branchen. Aber es gab auch positive Entwicklungen im handwerklichen Bereich“, so Kellers.

Handwerk insgesamt weniger betroffen als Industrie und Handel

Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel, zu dem auch das Gast- und Verkehrsgewerbe gehört, sank die Zahl der Neuabschlüsse im Jahr 2020 am stärksten (-36 000, -11,9 %). Besonders betroffen waren Branchen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie äußerst stark belastet wurden: Die größten Rückgänge gab es bei den Berufen Hotelfachmann/-frau (-2 530, -31,0 %), Koch/Köchin (-1 540, -19,8 %) und Tourismuskaufmann/-frau (-990, -61,1 %).

Im Ausbildungsbereich Handwerk fiel der Rückgang deutlich geringer aus (-9 000, -6,5 %). Hier verzeichnete der Beruf Friseur/-in den stärksten Rückgang (-1 700, -18,6 %), während die Berufe Dachdecker/-in (+130, +3,9 %), Zimmerer/-in (+470, +11,7 %) und Zweiradmechatroniker/-in (+90, +13,1 %) sogar leicht zulegen konnten. Rückgänge gab es auch in den Bereichen Freie Berufe (-2 500, -5,6 %) und Öffentlicher Dienst (-490, -3,3 %). Lediglich im Bereich Landwirtschaft gab es insgesamt einen leichten Zuwachs (+450, +3,5 %).

Kaufleute im Einzelhandel mit den meisten Neuverträgen

Bei allen Neuabschlüssen lag auch im Corona-Jahr 2020 wieder der Beruf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel mit 24 890 Verträgen knapp vor dem Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (22 940). Es folgten die Berufe Verkäufer/-in (21 280), Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (19 430), sowie Medizinische(r) Fachangestellte(r) (15 750). Gut ein Fünftel (22 %) aller neuen Ausbildungsverträge entfielen auf diese fünf Berufe, die bereits seit vielen Jahren in der Spitzengruppe der am stärksten besetzten Ausbildungsberufe sind.

Rückläufiger Frauenanteil bei Neuabschlüssen

Die Neuabschlüsse verteilten sich auf 296 700 Männer (-9,0 %) und 168 700 Frauen (-10,0 %). Der Anteil der von Frauen abgeschlossenen Verträge lag damit bei 36,2 %. Damit setzte sich der seit über zehn Jahren anhaltende Trend fort, dass Frauen immer seltener eine duale Ausbildung ergreifen. Im Jahr 2010 hatte der Frauenanteil noch bei 41,8 % gelegen.

Überdurchschnittlicher Rückgang der Neuabschlüsse bei Männern mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Die Corona-bedingten Effekte auf dem Ausbildungsmarkt 2020 zeigten sich bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit besonders deutlich. Insgesamt schlossen im vergangenen Jahr 52 100 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen Neuvertrag ab, das waren 12,6 % weniger als im Vorjahr. Der Rückgang war fast ausschließlich auf neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von ausländischen Männern zurückzuführen (33 400 Verträge, -18,0 %), während die Neuabschlüsse von ausländischen Frauen weit unterdurchschnittlich zurückgingen (18 700 Verträge, -1,1 %).

Methodische Hinweise:

Die Berufsbildungsstatistik erfasst duale Ausbildungen aufgrund von Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO). Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: im Betrieb und in der Berufsschule.

Nicht in der Statistik erfasst sind unter anderem Berufsausbildungen an Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens sowie die neuen Ausbildungen zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 356 vom 27. Juli 2021).

Die Berufsbildungsstatistik kann keine Aussage dazu treffen, inwieweit sich im Berichtsjahr 2020 die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze verändert hat oder wie viele offene Stellen unbesetzt blieben.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse und lange Zeitreihen zur Berufsbildungsstatistik sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 21211) sowie in der Fachserie 11, Reihe 3 „Berufliche Bildung“ verfügbar. Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Tankstelleneinbruch in Harsewinkel

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (FK) – Am frühen Donnerstagmorgen (19.08., 01.50 Uhr) hebelten bislang unbekannte Täter eine Eingangstür zu einem Tankstellengebäude am Südring auf. Die Unbekannten entwendeten Tabakwaren. Die Polizei Gütersloh sucht Zeugen. Hinweise und Angaben zu dem Einbruch nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)

Stadtwerke Harsewinkel und Verbraucherzentrale warnen vor neuer Trickbetrugsmasche am Telefon

Berichten besorgter Bürgerinnen und Bürger zufolge geben sich derzeit Betrüger am Telefon als Mitarbeitende der Stadtwerke aus, um sich Zugang zu sensiblen Daten wie Zählernummer und Kontoverbindung zu verschaffen. Diese Daten werden gezielt genutzt, um ohne deren Wissen oder Einverständnis einen Versorgerwechsel der Bürgerinnen und Bürger auszulösen. Besonders manipulativ ist dabei das neue Vorgehen, bei dem örtliche Rufnummern im Display erscheinen. Auf verschiedene gesetzlich verbotene technische Weisen wird dabei die eigentliche Rufnummer durch eine gefälschte ersetzt, und die Anrufempfängerinnen und Anrufempfänger sehen eine getäuschte, örtliche Rufnummer. Laut Verbraucherzentrale NRW werden diese Anrufe derzeit im Kreis Gütersloh vermehrt durchgeführt.

Daher weisen die Stadtwerke aus gegebenen Anlass vorsorglich daraufhin, dass sie am Telefon grundsätzlich keine Vertrags-Daten erfragen, da diese bereits vorliegen und empfehlen, sich keinesfalls von den Anrufenden unter Druck setzen zu lassen. Im Zweifelsfall kann man sich auch gern unter der kostenfreien Rufnummer der Stadtwerke 0800 334 2800 rückversichern, ob der erhaltene Anruf tatsächlich durch Mitarbeitende der Stadtwerke erfolgte. Auch bei einem unseriös herbeigeführten und unbeabsichtigten Versorgerwechsel beraten die Stadtwerke gern. Weitere Informationen hält auch die Beratungsstelle Gütersloh der Verbraucherzentrale NRW derzeit bereit.

TSG Fußball: Zur Generalprobe empfängt die 1. TSG Seniorenmannschaft die Zweitvertretung des FC Gütersloh 2000 im Moddenbachtalstadion

Bevor die 1. TSG Seniorenmannschaft am Sonntag, den 29. August, um 13:00 Uhr bei ASC Suryoye Gütersloh in die Saison bzw. in den Ligabetrieb startet, empfängt man am Sonntag, den 22. August die Zweitvertretung des FC Gütersloh 2000 zur Generalprobe im Moddenbachtalstadion. Die Partie wird um 15:00 Uhr angepfiffen und das Trainerteam wünscht sich gegen einen sehr stark einzuschätzenden Gegner eine beherzte und mitreißende Leistung von seiner Mannschaft. Einsatz, Teamgeist und Spielfreude sollen im letzten Testspiel der Saisonvorbereitung noch einmal ganz besonders im Mittelpunkt stehen. Das Ergebnis darf hier noch etwas außer Acht gelassen werden, da es in dem Spiel noch einmal darum geht, die letzten fußballerischen und mentalen Stellschrauben für einen erfolgreichen Saisonauftakt am letzten Augustwochenende zu drehen.

Nachdem das Team von Henning und Dirk Otten aufgrund eines unglaublichen Verletzungspechs in der ersten Runde des Kreispokals am letzten Mittwoch stark ersatzgeschwächt antreten musste, hofft man für den Test am Sonntag und spätestens zum Ligastart auf einige Rekonvaleszenten. Das Pokalspiel gegen Aramäer Harsewinkel, die ebenfalls in der Kreisliga B kicken, musste man nach einer sehr zerfahrenen ersten und einer stark verbesserten zweiten Halbzeit dann schlussendlich doch mit 0:2 verloren geben. Trainer und Team konnten aus der nach eigenen Worten verdienten Niederlage dennoch einige Schlüsse für die zukünftigen Aufgaben ziehen. In den kommenden Spielen möchte man deshalb sportlich an die zweite Halbzeit des Pokalspiels anknüpfen und den hoffentlich zahlreich erscheinenden Zuschauern Fußball mit Herzblut im Moddenbachtalstadion präsentieren.

Produktrückruf: Betroffen sind bestimmte EISCREME-PRODUKTE der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M’S®

Produktrückruf Betroffen sind bestimmte EISCREME-PRODUKTE der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M'S® (Bildrechte: Mars GmbH)
Produktrückruf Betroffen sind bestimmte EISCREME-PRODUKTE der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M’S® (Bildrechte: Mars GmbH)

Wir wurden von einem Lieferanten über Spuren von Ethylenoxid (ETO) in einer für unsere Eiscremefabrik in Frankreich gelieferten Produktzutat informiert. Der Verzehr der betroffenen Produkte ist nicht schädlich: Wir verwenden nur eine sehr geringe Menge der Zutat (Johannisbrotkernmehl) in unseren Eiscreme-Rezepturen. Daher ist der Gehalt an ETO in den fertigen Eiscreme-Produkten minimal.

Johannisbrotkernmehl macht weniger als ein halbes Prozent der Eis-Rezepturen der betroffenen Eis-Produkte aus. Der mögliche Anteil von ETO im fertigen Eis-Produkt liegt damit bei wenigen Teilchen pro Milliarde. Diese geringe Konzentration stellt kein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar.

Nach einer umfassenden Untersuchung haben wir für Deutschland zunächst entschieden, die Produkte nicht aus dem Verkauf zu nehmen, da die betroffenen Eiscreme-Produkte sicher für den Verzehr sind.

Als Unternehmen folgen wir in jedem EU-Mitgliedsland der Empfehlung der jeweils verantwortlichen Behörde. Für Deutschland liegt bisher keine einheitliche Bewertung der zuständigen Behörden der 16 Bundesländer vor, deren Einschätzung hier maßgeblich ist.

Um der Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu begegnen, haben wir entschieden, dass ein freiwilliger Rückruf der Produkte die beste Vorgehensweise ist.

Die betroffenen Produkte werden entsprechend seit heute aus dem Handel zurückgerufen. Wir werden zeitnah mit der Auslieferung neuer Ware beginnen.

Vom Rückruf betroffene Eis-Produkte:

Der Produktrückruf in Deutschland betrifft die nachfolgend aufgeführten Eis-Produkte der Marken SNICKERS®, BOUNTY®, TWIX® und M&M’S® mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHDs).

Keine anderen als die genannten Eis-Marken mit den entsprechenden Produktbeschreibungen und MHDs sind davon betroffen.

SNICKERS Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159344081
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.10.2022; 30.11.2022; 31.01.2023; 28.02.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
SNICKERS Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159460873
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.10.2022; 30.11.2022; 31.12.2022; 31.01.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
SNICKERS CRISP Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159526074
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 30.11.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
SNICKERS CRISP Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159526128
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 30.11.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
SNICKERS WHITE Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159509626
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.12.2022; 28.02.2023; 31.03.2023
SNICKERS WHITE Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159509664
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.12.2022; 28.02.2023
BOUNTY Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159483056
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 28.02.2022; 31.03.2022; 30.04.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
BOUNTY Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159483032
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 28.02.2022; 30.04.2022; 31.10.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
TWIX Ice cream bar, 6-Pack Box
  • EAN/ GTIN: 5000159484688
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.10.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 31.03.2023; 30.04.2023
TWIX Ice cream bar, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159484633
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.03.2022; 30.04.2022; 31.12.2022; 28.02.2023; 30.04.2023
M&M’s choco Ice cream stick Stieleis, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159509367
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.01.2023
M&M’s peanut Ice cream Stieleis, Single
  • EAN/ GTIN: 5000159509343
  • Mindesthaltbarkeitsdaten: 31.08.2021; 31.10.2021; 31.05.2022; 31.07.2022
Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein betroffenes Produkt gekauft und noch vorrätig haben, können sich mit den Produktdaten und Fotos der Verpackung samt MHD an unseren Verbraucherservice wenden: www.mars.de/kontakt.

 

(Original-Content von: Mars Wrigley, übermittelt durch news aktuell)

Impfzentrum Kreis Gütersloh: Zusätzliches offenes Impfangebot für Kinder und Jugendliche

Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Foto: Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Am morgigen Freitag, 20. August, ermöglicht das Impfzentrum des Kreises Gütersloh ein offenes Impfangebot für die 12- bis 15-Jährigen. Von 14 bis 19 Uhr können sich die Kinder und Jugendlichen ohne Termin gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Impfaktion gilt ausschließlich für Freitag und nur im Impfzentrum – nicht im Impfbus und auch nicht an der mobilen Impfstation. Unabhängig davon können weiterhin Termine für diese Altersgruppe für die kommenden Wochenenden vereinbart werden.

Für dieses Wochenende, 21. und 22. August, sind noch einige Termine für Kinder und Jugendliche frei. Diese können Eltern über die Hotline des Impfzentrums buchen. Die ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 05241 85 2960 erreichbar. Vereinzelt gibt es auch noch freie Termine im Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. An den beiden Wochenendtagen wird von 14 bis 20 Uhr geimpft, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Zum Einsatz kommt der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Erwachsene Impfwillige brauchen für die Impfung keinen Termin, sie können einfach so während der Öffnungszeiten des Impfzentrums vorbei kommen.

Laut Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist es nicht mehr zwingend erforderlich einen Erziehungsberechtigten mit zum Impftermin zu bringen. Es reicht aus, wenn die Minderjährigen eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorzeigen. „Ich bitte allerdings darum, dass wenigstens ein Elternteil das Kind zum Impftermin begleitet. Das ist besonders für die Aufklärungsgespräche wichtig“, so Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. Die Einverständniserklärung steht online unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum zum Download zur Verfügung. Wer keine Möglichkeit hat sich eine auszudrucken, kann diese auch handschriftlich verfassen.
Hinweis: Dadurch, dass die Aufklärungsgespräche im Durchschnitt länger dauern, kann es zu Wartezeiten kommen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfzentrum GT On Tour – Impfbus hält an den Berufskollegs

Nachdem der Impfbus des Kreises Gütersloh seit einigen Wochen durch die Kommunen rollt, macht er ab kommender Woche an den Berufskollegs Halt. Von Montag, 23. August, bis Freitag, 3. September, können sich die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs impfen lassen. Die Impfungen erfolgen täglich von 9 bis 14 Uhr. Feste Impftermine sind in dem Zeitraum nicht zu buchen.

Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten ihren Personalausweis, die Krankenkassenkarte und wenn vorhanden ihren Impfausweis mitzubringen. Sofern regelmäßig Medikamente eingenommen werden, sollte auch der Medikamentennachweis vorgezeigt werden. Bei Vorerkrankungen ist eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler den unterschriebenen Aufklärungs- und Anamnesebogen zum Impfbus mitbringen. Bei Minderjährigen ist dieser von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Dokumente finden sich online unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum

 

Der Impfbus macht an folgenden Stationen Halt:

  • Reckenberg-Berufskolleg und Ems-Berufskolleg in Rheda-Wiedenbrück:
    Montag, 23. August
    Dienstag, 24. August
    Mittwoch, 1. September
    Donnerstag, 2. September
  • Carl-Miele-Berufskolleg und Reinhard-Mohn-Berufskolleg in Gütersloh:
    Donnerstag, 26. August
    Freitag, 27. August
    Montag, 30. August
    Dienstag, 31. August
  • Berufskolleg Halle (Westf.):
    Mittwoch, 25. August
    Freitag, 3. September

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Klare Strukturen für Impfungen der 12- bis 17-Jährigen – Landesregierung treibt Coronaschutzimpfungen weiter voran

Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.
Presse-Briefing mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Foto: Land NRW.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung weitet die Impfangebote gegen COVID-19 in Nordrhein-Westfalen weiter aus: Nachdem sich die Ständige Impfkommission (STIKO) in einem am Montag (17. August 2021) veröffentlichten Empfehlungsentwurf nunmehr für eine allgemeine Impfempfehlung für alle 12- bis 17-Jährigen ausspricht, wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung umgehend per Erlass dafür sorgen, dass alle Impfzentren entsprechende Impfangebote schaffen. Die Impfangebote sollen vorzugsweise in den Impfzentren unterbreitet werden; die Schulen werden von den Impfzentren entsprechend informiert. Das Ministerium stellt zudem klar, wie die anstehenden Auffrischungsimpfungen und die Impforganisation in Nordrhein-Westfalen nach dem Auslaufen der Impfzentren im September erfolgen werden.

„Gerade vor dem Hintergrund der ansteigenden Inzidenzen heißt das Gebot der Stunde: Impfen, impfen, impfen! Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich, sondern auch seine Mitmenschen. Wir schaffen dafür erneut die richtigen Grundlagen. Auch mit Blick auf die 12- bis 17-Jährigen, ihre Eltern und den neuen Empfehlungsentwurf der STIKO wollen wir hier nochmal Tempo machen. Im Kampf gegen das Coronavirus und mit Blick auf den Herbst ist das immens wichtig“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Bei den Impfungen für 12- bis 17-Jährige in den Impfzentren soll die Impfung unverändert nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen. Die Aufklärung und Beratung kann dabei sowohl durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie durch Hausärztinnen und -ärzte erfolgen. Bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Mit Blick auf die mobilen Impfangebote für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen müssen zur Durchführung der Impfung die von den Sorgeberechtigten unterschriebenen Einwilligungs- und Aufklärungsbögen vorliegen, sofern Schülerinnen oder Schüler das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auf die Anwesenheit einer sorgeberechtigten Person kann in diesem Rahmen verzichtet werden.

Vor dem Hintergrund, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz dafür ausgesprochen hat, bestimmten Personengruppen frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie Auffrischungsimpfungen anzubieten, werden die Auffrischungsimpfungen in Nordrhein-Westfalen folgendermaßen organisiert:

  • Auffrischungsimpfungen in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs sowie (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen werden durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Sofern einzelne Einrichtungen eigeninitiativ keine Ärztin bzw. keinen Arzt zur Durchführung der Impfungen gewinnen können sollten, können sie sich an das örtliche Impfzentrum wenden. Dieses informiert die lokale Ansprechperson der Kassenärztlichen Vereinigung, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen.
  • Die Auffrischungsimpfungen von Personen ab 80 Jahren (Höchstbetagte) sowie Immungeschwächten und Immunsupprimierten, deren Covid-19-Impfserie vor mehr als sechs Monaten abgeschlossen wurde, sollen ebenfalls über die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen.
  • Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, können sechs Monate nach der Zweitimpfung (AstraZeneca) bzw. Impfung (Johnson & Johnson) eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) bei einem niedergelassenen Arzt erhalten.

Nach dem Auslaufen der Impfzentren im September werden die Coronaschutzimpfungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. Oktober 2021 planmäßig von der niedergelassenen Ärzteschaft übernommen. In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt wird zudem eine „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet. Diese erarbeitet für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Perspektiven für das Impfgeschehen und ist bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen) im jeweiligen Einzugsbereich. Die KoCIs wirken zudem darauf hin, dass neu in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen aufgenommene Personen (Beschäftigte und Bewohner/-innen) entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen ein Impfangebot erhalten (bspw. mit Unterstützung der WTG-Behörde). Hierzu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Und: Ergänzend zur Impfung durch die Regelversorgungsstrukturen werden je nach Bedarf Impfangebote durch die Kreise und kreisfreien Städte, beispielsweise durch mobile Impfungen, sichergestellt.

Für das künftige Impfgeschehen ist eine bedarfsgerechte Impfstoffbereitstellung des Bundes vorgesehen. Die niedergelassene Ärzteschaft wird weiterhin Impfstoff über das Apothekensystem beziehen. Ebenso sollen künftig Krankenhäuser und die unteren Gesundheitsbehörden eigenständig Impfstoff über Apotheken beziehen können.

„Mit diesen Maßnahmen passen wir die Impfstrukturen in Nordrhein-Westfalen den aktuellen Entwicklungen an und gehen die nächsten Schritte. Und jeder, der sich noch nicht hat impfen lassen, sollte von den Möglichkeiten spätestens jetzt Gebrauch machen“, sagt Laumann.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)