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Statistisches Bundesamt: Mikrozensus 2021 gestartet – amtliche Befragung bei 1 % der Bevölkerung

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comWegen Corona-Pandemie keine direkte Befragungen vor Ort – telefonische Unterstützung möglich

Der Mikrozensus 2021 hat unter besonderen Voraussetzungen begonnen: Bei der amtlichen Befragung von einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland werden aufgrund der Corona-Pandemie aktuell keine persönlichen Interviews bei den Befragten zu Hause durchgeführt. Stattdessen finden die Interviews per Telefon, online oder mittels klassischem Papierfragebogen statt. Von Januar bis Dezember werden insgesamt rund 810 000 Personen in etwa 370 000 Haushalten befragt. Stellvertretend für die Gesamtbevölkerung geben sie Auskunft zu Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen, Kinderbetreuung, Internetnutzung und Wohnsituation. Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte auch in der aktuellen Situation um ihre Unterstützung.

Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage

Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden die wirtschaftliche und soziale Situation der Haushalte in Deutschland ab und liefern der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien wichtige Informationen über die Bevölkerungsstruktur. Sie tragen dazu bei, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Die erhobenen Daten liefern eine wichtige Grundlage etwa bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. In der aktuellen Ausnahmesituation kommt den Ergebnissen noch eine zusätzliche wichtige Bedeutung zu, denn mit ihnen lassen sich beispielsweise auch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf die Kinderbetreuung oder die Erwerbstätigkeit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen aufzeigen.

In den Mikrozensus sind auch Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen und ab diesem Jahr auch zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Was erwartet die ausgewählten Haushalte?

Deutschlandweit werden für den Mikrozensus pro Monat mehr als 30 000 Haushalte nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und von ihrem zuständigen Statistischen Landesamt angeschrieben. Wer ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können sich entweder telefonisch von geschulten Interviewerinnen und Interviewern befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.

Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Weitere Informationen:

Ein kurzes Video auf der Website des Statistischen Bundesamtes erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert. Das Video ist auch in Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch verfügbar. Weitere Informationen zum Mikrozensus und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

St. Hubertus-Schützenbruderschaft bietet in Zeiten der Pandemie ihre Hilfe an und rüstet sich mit der LUCA-App

Räumlichkeiten im Hubertus-Haus stehen für Corona-Schnelltests kostenlos zur Verfügung

Die St. Hubertus-Schützenbruderschaft bietet in Zeiten der Pandemie unserer Stadt und den umliegenden Hausärzten ihre Hilfe an und veröffentlicht dazu die folgende Pressemitteilung.

Die Pandemie – wir helfen

Am Samstag, dem 13.03.2021, war in der Zeitung zu lesen, dass die Stadt dringend Räume sucht, um mit den kostenlosen Corona-Schnelltests beginnen zu können. Nach einer kurzen „Telefonschalte“ des geschäftsführenden Vorstandes war klar, St. Hubertus Harsewinkel hilft und wir stellen die Räumlichkeiten in unserem Hubertus-Haus kostenlos zur Verfügung. Am Vormittag desselben Tages besuchte Präsident Matthias Hörster spontan die Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide zu Hause, um das Angebot unserer Bruderschaft zu unterbreiten.

Zur gleichen Zeit verfasste Vizepräsident Christoph Bellmann eine E-Mail an die umliegenden Hausarztpraxen. Auch hier können wir helfen, wenn es aufgrund der Logistik bei der Corona-Schutzimpfung durch die Hausärzte zu Platzproblemen kommt.  Ob und wer auf unsere Angebote zurückgreift, ist noch offen.

Ebenfalls am Wochenende hat sich Vizepräsident Dominik Pollmeyer um die Regularien zur Einführung der „LUCA-APP“ gekümmert. Somit sind wir für eine schnelle, unbürokratische Kontaktverfolgung gerüstet, sobald die Corona Beschränkungen gelockert werden und wir uns wieder treffen können.

 

(Text- und Bildquelle: St. Hubertus-Schützenbruderschaft)

Impfzentrum des Kreises Gütersloh: Impfstopp für AstraZeneca

Termine aufgehoben

Nachdem bekannt geworden ist, dass auch in Deutschland das Impfen mit dem Wirkstoff des Herstellers AstraZeneca gestoppt wird, hat das Impfzentrum am Montagnachmittag unmittelbar aufgehört, das Präparat zu verimpfen. Wer am Montagnachmittag einen Termin hatte, musste nach Hause geschickt werden. Betroffen sind davon vor allem die Beschäftigten von Grund- und Förderschulen, von Kitas sowie die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die zuletzt in der Impfpriorität vorgezogen worden waren. Die Impftermine fallen bis auf weiteres aus, der Kreis Gütersloh informiert, wenn sich die Situation ändert. Davon unberührt bleiben die Impftermine für die über 80-jährigen Personen, die mit dem Wirkstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Weitere Informationen von Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide zum Infektionsgeschehen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Größeres Ausbruchsgeschehen in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen bisher nicht erkennbar

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen wenden sich weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Fragen zum Infektionsgeschehen an die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide hat das aktuelle Infektionsgeschehen weiterhin im Blick und informiert über aktuelle Entwicklungen.

Die Erklärung der Bürgermeisterin zur aktuellen Situation:

Die Zahl der Infizierten Personen (IP) in den Unterkünften ist annähernd gleich geblieben: 43 IP am 04.03.2021 zu 41 IP heute. Bei einigen IP aus den Unterkünften ist die Quarantäne inzwischen abgelaufen, so dass diese Personen nicht mehr als IP geführt werden. Hinzugekommen sind viele zunächst als Kontaktpersonen geführte Personen, die sich inzwischen nach und nach infiziert haben; deutlich wird dies auch bei der Entwicklung der Zahl der Kontaktpersonen in den Unterkünften (Rückgang hier vom 04.03. von 122 auf heute nur noch 17). Insgesamt ist die Betroffenheit in den Sammelunterkünften somit rückläufig.

Allerdings steigen die Zahlen der Infizierten in der übrigen Bevölkerung von 22 am 04.03.21 auf 35 heute. Ein größeres Ausbruchsgeschehen in Kita, Schulen und Pflegeeinrichtungen ist bisher nicht erkennbar.

 

ADAC: Pauschalreisen – Sicherungsfonds schützt Verbraucher

(Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com)
(Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com)

Änderungen im Pauschalreiserecht

Der ADAC bewertet den Gesetzentwurf zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen als einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von Reisenden und Anbietern. Kundengelder würden besser geschützt und Mehrkosten etwa eine Rückführung in die Heimat abgesichert, sagt ADAC Tourismuspräsident Kurt Heinen: „Aus der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook, von der unzählige Reisende betroffen waren und bei der sich die Grenzen einer Absicherung über Versicherungen gezeigt hätten, sind im Grundsatz die richtigen Lehren gezogen worden“, so Heinen.

Die Änderungen im Pauschalreiserecht, über die heute das Kabinett berät, sehen vor, dass die Reiseveranstalter ab dem 1. Juli 2021 bis Herbst 2026 durch Pflichtentgelte einen von der Branche selbst organisierten und vom Staat kontrollierten Reisesicherungsfonds aufbauen. Er soll finanziell so ausgestattet werden, dass er die Insolvenz des größten deutschen Reiseveranstalters und mindestens eines weiteren mittelgroßen Veranstalters bewältigen kann.

Aus Sicht des ADAC ist es wichtig, dass nicht nur Vorauszahlungen, sondern auch weiterhin die Kosten für die Rückführung in die Heimat abgedeckt sind. Falls bei Insolvenzfällen in der Aufbauphase des Fonds die Mittel nicht ausreichen, springt der Staat ein.

„Der Reisesicherungsfonds muss auch direkt einspringen, wenn Reiseveranstalter Vorleistungen – zum Beispiel Hotelübernachtungen – noch nicht bezahlt haben“, sagt der ADAC Tourismuspräsident: “ Es darf nicht wieder passieren, dass Reisende in solchen Fällen selbst vor Ort hohe Zahlungen leisten müssen, die sie sich anschließend vom Versicherer mühsam zurückholen müssen.“

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Mit dem Reiseschutzbrief – Corona ein Stück Reise-Planungssicherheit zurückgewinnen

Für Ihre sichere Urlaubsplanung empfiehlt Versicherungsmakler Markus Kiffmeier e. K. den Reiseschutzbrief – Corona

Die Corona-Pandemie erschwert uns immer noch so vieles und ganz besonders auch das Reisen. Viele von uns mussten ihre Reisepläne ändern oder komplett über den Haufen werfen. Doch unsere Reiselust ist ungebrochen und wir freuen uns auf Erholung und Entspannung an den Orten, die nicht als Risikogebiete gelten. Dennoch verspüren wir bei der Urlaubsplanung große Unsicherheit, auch aufgrund der Tatsache, dass einige Urlaubsregionen wieder zu Risikogebieten ernannt wurden. Die Sorge vor der häuslichen Quarantäne und auf den Kosten für die gebuchte Reise sitzen zu bleiben, ist groß und uns allen fehlt ein Stück Reise-Planungssicherheit.

Um ein gutes Stück Reise-Planungssicherheit zurückzugewinnen, empfehlen wir vom Versicherungsmaklerbüro Kiffmeier den TravelSecure Reiseschutzbrief – CORONA der Würzburger Versicherungs-AG. Der Reiseschutzbrief – CORONA, den Sie als Ergänzung zur bereits bestehenden oder abzuschließenden Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung erhalten, bietet Ihnen eine Extraportion Schutz bis zur Höhe des versicherten Reisepreises bei Verdacht auf Infektion oder Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus und der daraus folgenden Verordnung einer häuslichen Quarantäne.

Als Ihr Versicherungsmakler vor Ort bin ich bzw. sind wir bei Markus Kiffmeier e. K. Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Versicherungen. Sehr gerne gebe ich Ihnen weitere Informationen zum Thema Reiseschutzbrief – CORONA, damit Sie ein Stück Reise-Planungssicherheit zurückgewinnen. Dazu können Sie mein Büro in der Münsterstraße jederzeit kontaktieren. Ich freue mich bereits auf Sie!

LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding: Versichern nervt? Nicht mit uns! – 5 Jahre fairster privater Krankenversicherer in Folge

Beamtenanwärter aufgepasst! Gute Absicherung im Krankheitsfall durch die Beihilfe und individuell angepasste Tarife sicherstellen

Ihr habt Euch für eine Beamtenlaufbahn entschieden? Dahinter stecken nicht nur interessante und sichere Berufe, sondern auch eine besonders gute Absicherung im Krankheitsfall durch die Beihilfe. Da diese aber nur einen Teil der Kosten abdeckt, vervollständigen wir von der LVM-Versicherungsagentur Reinhold Everding mit Euch und unseren individuell angepassten Tarifen Eure Absicherung. Meldet Euch bei uns und vereinbart einen unverbindlichen Beratungstermin.

Versichern nervt? Nicht mit uns!

„5 Jahre fairster privater Krankenversicherer“

Zum zehnten Mal in Folge erhält die LVM-Krankenversicherung in 2021 die Auszeichnung „fairster privater Krankenversicherer“ von Focus Money in Zusammenarbeit mit Service Value. Da wir diese besondere Leistung bereits über Jahre hinweg halten können, freuen wir uns über die Sonderauszeichnung „5 Jahre in Folge“.

Weltverbrauchertag 2021: Vorsicht vor Fake-Shop-Betrug

Bildquelle: noelsch/pixabay.com
Bildquelle: noelsch/pixabay.com

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: Während der Corona-Pandemie hat die Online-Abzocke zugenommen

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Zum Weltverbrauchertag am 15. März macht Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser auf die Problematik von betrügerischen Verkaufsplattformen im Internet aufmerksam und fordert Betroffene dazu auf, jeden Betrugsfall bei der Polizei anzuzeigen: „Mit den so genannten Fake-Shops wollen Kriminelle auf betrügerische Weise Geld verdienen. Ware wird per Vorkasse bezahlt und kommt dann nicht bei dem Käufer oder der Käuferin an – das ist Abzocke und sollte auf jeden Fall polizeilich gemeldet werden.“

In Fake-Shops werden Produkte oft besonders günstig angeboten, nach geleisteter Vorauszahlung wird dann teilweise minderwertige Ware verschickt, die nicht der im Angebot beworbenen Qualität entspricht, oder auch gar nichts geliefert. Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchsetzen und beispielsweise den Kaufvertrag widerrufen, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer häufig nicht mehr zu erreichen. Ein Impressum auf der Website ist oft nicht vorhanden oder fehlerhaft.

Insbesondere durch die Corona-Krise sind Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf Onlineshops angewiesen, da der Einzelhandel im Zuge der Lockdown-Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich ist. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der Corona-Situation und der Betrugsmasche: Sobald der Einzelhandel aufgrund von Lockdown-Maßnahmen geschlossen oder beschränkt wurde, stiegen die Zahl der online eingegangenen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich an.

Beim direkten Vergleich des Monats Februar 2021 mit dem Vorjahresmonat Februar 2020 hat sich die Zahl der Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Fake-Shops vervierfacht. „Während der Corona-Pandemie hat die Online-Abzocke zugenommen. Das Nachsehen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher. Unbekannte Onlineshops sollte man vor Kaufabschluss unbedingt genauer in den Blick nehmen. Anhaltspunkte für eine Identifizierung von potenziellen Fake-Shops sind beispielsweise übertriebene und limitierte Preisrabatte, Vorkasse als einzige Zahlungsoption bei unklaren Lieferfristen oder sprachlich und inhaltlich auffällige Regelungen in den AGB“, erklärte die Ministerin

Wer vermutet, Opfer eines Fake-Shop-Betrugs geworden zu sein, sollte alle Belege des Bestellvorgangs sichern: Kaufvertrag, Bestellbestätigung und ein Screenshot des Angebots. Mit diesen Unterlagen kann bei der Polizei Strafanzeige gestellt werden, vor Ort oder online. Außerdem sollte schnellstmöglich die Bank kontaktiert werden, um zu prüfen, ob die Zahlung noch gestoppt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich außerdem an die zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wenden – dort erhalten sie eine kostenlose erste Beurteilung zu verbraucherrechtlichen Fragen.

Das Thema Fake-Shops wurde im Mai 2019 auch von der Verbraucherschutzministerkonferenz aufgegriffen. Die Bundesländer betonten die große Relevanz von Präventionsarbeit durch Verbraucherorganisationen und Polizeibehörden und die Notwendigkeit, eine konkrete Ansprechstelle auf Ermittlungs- und Strafverfolgungsseite für die Betroffenen zu etablieren.

Weitere Informationen rund um das Thema Fake-Shops und Möglichkeiten, betrügerische Angebote zu identifizieren, finden Sie auf der Themenseite der Verbraucherzentrale NRW.

 

(Textquelle: Land NRW)

Neue Drehleiter für den Kreis Gütersloh

(v.l.) Matthias Setter, Leiter der Feuerwehr Rietberg und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper neben der neuen Drehleiter (Foto: Kreisfeuerwehrverband Gütersloh).
(v.l.) Matthias Setter, Leiter der Feuerwehr Rietberg und Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper neben der neuen Drehleiter (Foto: Kreisfeuerwehrverband Gütersloh).

Brand- und Katastrophenschutz

Komplett überholt präsentiert sich die Drehleiter des Kreises Gütersloh, die mittlerweile ihren Platz an der Kreisfeuerwehrzentrale Gütersloh in St. Vit gefunden hat. Nach der Überführung von der Feuerwehr Rietberg Ende 2020 wurde das Fahrzeug in den vergangenen Wochen technisch in Stand gesetzt, lackiert und ausgestattet. So kann es nicht nur für die Ausbildung an der Kreisfeuerwehrschule Gütersloh genutzt werden, sondern auch für Einsätze im gesamten Kreisgebiet. Ebenso kann sie für überörtliche Einsätze sowie Großschadensereignisse alarmiert werden und steht den Feuerwehren der Kommunen im Kreis als Reservefahrzeug zur Verfügung.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Drehleiter-LKW des Herstellers Iveco, Baujahr 1998. Das Fahrzeug ist mit der sogenannten DIN-Beladung bestückt, führt einen Stromerzeuger sowie einen Hochdrucklüfter mit. Zusätzlich wurde ein Navigationsgerät eingebaut.

Im Rahmen des Lehrgangsbetriebs an der Kreisfeuerwehrschule Gütersloh ergänzt die Drehleiter den vorhandenen Fahrzeugbestand und sichert somit die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren im Kreis Gütersloh. „Eine sinnvolle und taktisch wertvolle Erweiterung für den Brand- und Katastrophenschutz im Kreis Gütersloh“, so Kreisbrandmeister Dietmar Holtkemper bei der Indienststellung.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Osterfeuer in 2021 unzulässig – Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Auch 2021 keine Brauchtumspflege möglich

Auch in 2021 macht die Corona-Pandemie der österlichen Brauchtumspflege einen Strich durch die Rechnung. Wie das Ordnungsamt mitteilt, dürfen auch in diesem Jahr keine Osterfeuer angezündet werden. Angesichts der aktuellen Situation wird um Verständnis für diese Maßnahme gebeten.

Um z.B. Äste, Sträucher zu entsorgen, die nicht geschreddert werden können, besteht die Möglichkeit, diese zum hiesigen Recyclinghof (gegen Gebühr) zu bringen. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet.

 

(Text- und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)