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NABU: Insektenschutzpaket liefert erste Ansätze, Artensterben und Biodiversitätsverlust zu bremsen

(Bildquelle: PollyDot/pixabay.com)
(Bildquelle: PollyDot/pixabay.com)

Glyphosat-Ausstieg und Pestizid-Einschränkungen erster Schritt in die richtige Richtung

Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett heute das Insektenschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus dem Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV), für die das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig ist. Darin ist der Ausstieg aus dem umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2024 geregelt sowie der eingeschränkte Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern. Der NABU begrüßt das Insektenschutzpaket als ersten Schritt in die richtige Richtung. Für eine erfolgreiche Umsetzung muss nun jedoch noch einiges getan werden.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlichen ambitionierten Zielen gestartet ist, hatten wir mehr erwartet. Nun legt das Paket aus Gesetz und Verordnung zumindest erste konkrete Ansätze vor, die das Insektensterben und die Biodiversitätskrise bremsen könnten. So ist der geplante Glyphosat-Ausstieg in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung längst überfällig, um die Nahrungsgrundlage von Insekten zu erhalten und somit den Schutz für Insekten zu erhöhen. Positiv ist auch, dass der Einsatz von bestäubergefährdenden Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden in Schutzgebieten eingeschränkt werden soll. Neben den notwendigen Regelungen setzt man hier auch auf freiwillige Maßnahmen, denen nun Taten folgen müssen. Die Verordnung bietet dabei erste Ansatzpunkte für Förderprogramme und einen gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich für Landwirt*innen bei Ertragseinbußen. Das Insektenschutzgesetz legt ebenfalls wichtige Maßnahmen vor. So werden unter anderem artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen, die Lichtverschmutzung soll reduziert werden. Insgesamt haben wir beim Insektenschutz allerdings noch einen weiten Weg vor uns. Auch über das Paket hinaus gilt es nun, den Einsatz von Pestiziden nicht nur innerhalb von Schutzgebieten, sondern in der gesamten Landschaft und in Gärten einzuschränken. Dazu sind verbindliche Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung. Die eigentliche Arbeit beginnt nun in den Bundesländern. Von ihrer Umsetzung wird der Erfolg des Insektenschutzpakets maßgeblich abhängen. Wie das gehen kann, zeigen beispielsweise Lösungsansätze wie der Niedersächsische Weg, der über Ordnungsrecht hinaus, zielführende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Naturschutz, Landwirtschaft und Politik entwickelt hat.“

 

(Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell)

Zahlen aus dem Impfzentrum des Kreises Gütersloh

1000 Impflinge an einem Tag

Die Zahl der täglichen Impfungen im Impfzentrum des Kreises Gütersloh steigt – zu Beginn dieser Woche waren es rund 900 Impflinge, am Donnerstag wurden zum ersten Mal mehr als 1000 Personen an einem Tag geimpft. Auch in der kommenden Woche gehen die Impfungen im Kreis weiter. Auf sechs von acht Impfstraßen sollen weiterhin mehr als 1000 Personen täglich geimpft werden. Abhängig ist dies von den Impfstofflieferungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei größeren Mengen können weitere Impfstraßen geöffnet werden.

Alleine im Impfzentrum an der Marienfelder Straße erhielten seit dem 8. Februar rund 16.000 Personen eine Impfung gegen das Coronavirus (Stand 11. März, 20 Uhr). Insgesamt wurden mehr als 27.000 Personen im Kreisgebiet geimpft, dabei ist das Personal in den Krankenhäusern schon berücksichtigt. Folgeimpfungen sind terminiert, stehen – ausgenommen die in den 34 vollstationären Einrichtungen, die bereits durchgeimpft sind – teilweise noch aus. Zurzeit werden drei Impfstoffe genutzt: BioNTech, AstraZeneca und Moderna. Mit Moderna wird das Personal der Senioren-Tagespflege per aufsuchen der Impfung versorgt.

Hinweis des Impfzentrums aus aktuellem Anlass:

Die Buchungen für einen Impftermin über das Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) und der Nummer 116 117 sind laut Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums nur für über 80-Jährige bestimmt. Personen, die jünger als 80 Jahre sind und dennoch einen Termin für die Impfung mit dem Impfstoff BioNTech darüber gebucht haben, erhalten keinen Zugang zum Impfzentrum und werden nach Hause geschickt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Corona-Impfung nur mit gültigem Ausweis: Ihr FOTO Paradies erstellt schnell und zuverlässig biometrische Passfotos

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Um Ihren Anspruch auf Ihre Corona-Impfung nachweisen zu können, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, den Sie bei Ihrem Impftermin im Impfzentrum vorlegen müssen.

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Impfzentrum des Kreises Gütersloh: Wer darf eher geimpft werden?

Impfwillige müssen sich in vielen Fällen noch gedulden

Im Impfzentrum des Kreises Gütersloh gehen momentan sehr viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Impfterminen ein. Am Donnerstag vor genau zwei Wochen hatte das Land NRW angekündigt, dass Personen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen Anträge auf eine vorgezogene Coronaschutzimpfung stellen dürfen. Ein entsprechender Erlass, der die Umsetzung regelt, steht allerdings noch aus. Die Möglichkeit durch eine Einzelfallentscheidung über ein ärztliches Attest in der Impfpriorität aufzusteigen, weckt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Erwartung, schneller einen Impftermin zu erhalten. Diese Erwartung muss aufgrund der Impfstoffknappheit und der Priorisierung in vielen Fällen leider gebremst werden. Dabei gibt es bei den Anträgen auf die sogenannten Einzelfallentscheidungen einiges zu beachten.

Momentan wird noch die besonders schützenswerte Gruppe der Impfpriorität 1, der beispielsweise die über Achtzigjährigen angehören, geimpft. Eine besondere Herausforderung ist es, Personen ein Impfangebot zu unterbreiten, die aufgrund von sehr schwerwiegenden Erkrankungen ebenfalls der höchsten Priorität zugeordnet werden könnten. Dies muss im Rahmen eines sogenannten Antrags auf Höchstpriorisierung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Davon zu unterscheiden sind sogenannte Anträge auf Gleichstellung. Damit können Personen mit Vorerkrankungen, die nicht explizit in den Priorisierungsgruppen 2 und 3 der Coronaimpfverordnung des Bundes aufgeführt sind, beantragen mit in diese Priorisierungsgruppen aufgenommen zu werden. Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung bereits in den Priorisierungsgruppen 2 und 3 eingestuft sind, müssen jedoch keinen Antrag stellen. Sie sind sowieso bevorzugt an der Reihe. Dazu gehören beispielsweise Personen mit Trisomie 21, Demenz, einer geistigen Behinderung, mit Adipositas, Nieren- oder Lebererkrankungen oder Krebs. Für diese Personengruppen hatte das Land NRW einen gesonderten Erlass für Ende März angekündigt. Weiterhin liegen noch keine Informationen vor, ob und wann die behandelnden Hausärzte diese Personengruppen über eine Einzelfallentscheidung impfen können. Daher kann das Impfzentrum für diese Anträge auch noch keine Termine vergeben.

Der Kreis Gütersloh hat entsprechende Formulare für die Anträge auf Impfpriorisierung im Internet unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum bereitgestellt, die zusammen mit dem ärztlichen Attest an attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de gesendet werden können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Atteste aussagekräftig sind und die Zuordnung zu einer Prioritätengruppe eindeutig ist. Besonders bei Höchstpriorisierungsanträgen sollten medizinische Unterlagen zu den Krankheiten beigefügt werden, da in Zweifelsfällen dieser Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen zur Überprüfung weitergeleitet wird.

Thema: Impfpriorisierung

Personen mit diesen Vorerkrankungen sind bereits in der Impfpriorisierung berücksichtig und müssen keinen Antrag mehr stellen:

Priorisierungsstufe 2:

Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation

Priorisierungsstufe 3:

Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diverse Herzerkran­kungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Die Stadtverwaltung Harsewinkel sucht engagierte Müllsammler/innen für die Müllsammelaktion 2021

Die Stadt sucht Müllsammler/innen

Achtlos weggeworfener Müll in der Natur ist immer ein Problem und gerade in der Corona Zeit, in der sich die Menschen viel mehr draußen aufhalten, wird dort leider auch mehr Abfall hinterlassen. Dabei stört z. B. die Flasche im Graben oder der Trinkbecher am Wegesrand jeden. Warum also nicht die Freizeit, die wir gerne draußen verbringen, gleichzeitig nutzen, um diesen Abfall einzusammeln.

Die Stadtverwaltung sucht daher engagierte MüllsammlerInnen, die unter Beachtung der geltenden Corona Schutzmaßnahmen bereit sind, Abfälle aus den städtischen Anlagen einzusammeln. Gerne können sich hieraus auch dauerhafte „Sammel-Patenschaften“ ergeben, bei denen regelmäßig Reinigungsaktionen gemacht werden. Materialien wie Müllzange, Sammelsäcke  und Warnwesten werden seitens der Verwaltung gestellt – die Entsorgung des gesammelten Abfalls wird auch dort organisiert.

Wer also für die Umwelt aktiv werden und Abfall sammeln möchte, kann sich im Rathaus bei Herrn Linnemann, Tel.: 05247/935-197, Guido.Linnemann@harsewinkel.de melden, um die weiteren Einzelheiten abzuklären.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Kreis Gütersloh: Corona-Datenbank in neuer Software-Umgebung

Die online ausfüllbaren Formulare auf der Corona-Sonderseite des Kreises Gütersloh haben die Arbeit des Teams ‚Quarantäne / externe Gesundheits-ämter‘ deutlich erleichtert (Foto: Kreis Gütersloh).

Umstellung auf Sormas

Anfang der kommenden Woche geht der Kreis Gütersloh mit der Software Sormas an den Start. Das Management- und Analysetool zur Kontaktpersonennachverfolgung löst die bisherige, hausinterne Access-Datenbank ab. Damit der Übergang reibungslos klappt, laufen die Vorbereitungen seit Wochen auf Hochtouren. In der Nacht von Freitag auf Samstag wird die Access-Datenbank zur Nachverfolgung der Coronainfektionen stillgelegt und alle Daten in die neue Software übertragen. Bis der Export abgeschlossen und das Programm bereit für den Echtstart ist, können keine aktuellen Fallzahlen digital aufbereitet werden. Entsprechend wird es am Sonntag und Montag keine Veröffentlichung der Coronazahlen geben. Das bedeutet auch, dass das Dashboard auf der Coronasonderseite des Kreises an diesen Tagen nicht aktualisiert werden kann. Auch die täglich um Mitternacht automatisch generierten Fallzahlentabellen können in der Übergangszeit nicht zur Verfügung gestellt werden.

Fast genau ein Jahr ist sie alt: Die Corona-Datenbank zur Erfassung der Fallzahlen und Ermittlung von Kontaktpersonen. Das Geodatenservice-Team des Kreises hatte das Tool aus dem Stegreif aufgebaut und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und der Lage angepasst. Mittlerweile umfasst die Access-Datenbank eine Vielzahl an Eingabefeldern, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bei der Fallermittlung helfen. Doch mit fast 14.000 Infizierten plus deren Kontaktpersonen stößt sie an ihre Kapazitätsgrenzen. Hier kommt Sormas ins Spiel: Die Software des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI) erfüllt die technischen Voraussetzungen, um eine große Datenmenge auch bei gleichzeitigen Zugriffen durch die User schnell zu verarbeiten. „Durch die Umstellung versprechen wir uns mittelfristig eine Erleichterung der Kontaktpersonennachverfolgung“, erläutert Guido Klinker, Verwaltungsleiter der Abteilung Gesundheit. Mehr als 200 Mitarbeitende wurden hausintern in Sormas geschult. „Durch digitale Workflows können sich die verschiedenen Teams im Coronamanagement in der Bearbeitung eines Falles direkt über das Programm vernetzen und Aufgaben zuweisen“, erklärt Projektkoordinatorin Christina Vogel vom Gesundheitsamt. Die Projektleitung zur Einführung von Sormas liegt bei der Abteilung IT und Zentrale Dienste des Kreises unter der Leitung von Dr. Monika Walter.

Sormas, das ursprünglich zur Erfassung von Ebola-Infektionen programmiert wurde, befindet sich als Software zum Coronamanagement noch in der Weiterentwicklung. Aktuell wird es zwar vom Bund als standardisiertes Tool empfohlen, doch fehlen noch auf die aktuelle Situation angepasste Eingabefelder. So soll beispielsweise im nächsten Software-Update die Möglichkeit der Variantenunterscheidung hinzugefügt werden – eine Differenzierung, die in der hausinternen Access-Datenbank bereits eingepflegt war. Eine Eins-zu-Eins-Übertragung der alten Datenbank in die neue ist daher nicht automatisch möglich, hier muss noch viel von Hand nachgetragen werden. Auch die Schnittstellen zu DEMIS und ISGA, den Meldesystemen des Robert Koch-Instituts und des Landeszentrum Gesundheit, sind derzeit noch nicht installiert. „Wir haben uns im Vorfeld ausführlich mit den Prozessen in Sormas beschäftigt und individuelle Schulungsunterlagen erstellt, um auch während der Umstellungsphase unseren Qualitätsanspruch beizubehalten “, betont Klinker. Projektkoordinatorin Vogel ergänzt: „Insbesondere die kommunenscharfen Fallzahlen und Inzidenzwerte wollen wir weiterhin zur Verfügung stellen. Diese Auswertung erfolgt nun allerdings nicht mehr automatisch aus dem System heraus, sondern muss manuell nachgehalten werden.“

Die neuen Arbeitsprozesse erfordern auch bei den Mitarbeitenden eine gewisse Einarbeitungs- und Gewöhnungszeit. Während des Datenexports am Wochenende müssen sie zur Erfassung der Fallzahlen vorerst auf altbewährte Helfer wie Excel zurückgreifen. Am Montag können sie die Daten in Sormas nachtragen und die Software in Betrieb nehmen, sodass dann am Dienstag wieder aktuelle Fallzahlen veröffentlicht werden könnten.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Aufbackbrötchen – vier sind der pure Genuss

Test von 23 Weizenbrötchen zum Aufbacken

Bei einem Test von 23 Weizenbrötchen zum Aufbacken – tiefgefroren und ungekühlt – schneidet mehr als die Hälfte der Produkte gut ab, darunter viele Biobrötchen. Vier bieten puren Brötchengenuss, sie sind außen knusprig, innen locker und aromatisch. Drei sind aber nicht besser als ausreichend.

Zu den vier Besten gehören drei Bio-Krustenbrötchen, die zwischen 49 und 75 Cent pro 100 Gramm kosten. Durch ihre dickere Kruste sind die Röstaromen bei ihnen stärker ausgeprägt als bei normalen Weizenbrötchen. Nur die Goldstücke von Coppenrath & Wiese (33 Cent pro 100 Gramm) können da geschmacklich mithalten. Gute Produkte gibt es aber auch zum kleinen Preis für 12 oder 13 Cent je 100 Gramm.

Die Kaiser Bio-Brötchen eines Anbieters sind faltig und rissig, sie riechen und schmecken leicht fade, teigig und alt. Auch die Brötchen eines Discounters können nach dem Fertigbacken nicht punkten. Für beide reicht es nur für ein Ausreichend. Drittes Schlusslicht sind die Bio-Brötchen eines anderen Discounters. Im Vergleich zu den anderen sind sie deutlich mit einem Schimmelpilzgift belastet. Akut gesundheitsgefährdend ist dieser Fund nicht.

Der Test Aufbackbrötchen findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/aufbackbroetchen abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

POL-GT: Sattelzugmaschine landet im Graben

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Steinhagen (VT) Am frühen Samstagmorgen (13.03.2021) gegen 6:00 Uhr befuhr ein 41jähriger Mann aus Paderborn mit einer Sattelzugmaschine (DAF) mit Auflieger die Harsewinkeler Straße in Steinhagen in Richtung Harsewinkel. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab und rutschte in den Straßengraben. Der Fahrer des Lkw blieb unverletzt. Bei der Unfallaufnahme wurde jedoch Alkoholgeruch in seiner Atemluft festgestellt und es wurde eine Blutprobe angeordnet, die ihm in einem Krankenhaus entnommen wurde. Für die Bergung der Sattelzugmaschine nebst Auflieger wurde eine Spezialfirma beauftragt. Der Auflieger war mit Lebensmitteln für einen Discounter beladen. Die Feuerwehr und die Obere Wasserbehörde wurden informiert, da Kraftstoff und andere Betriebsflüssigkeiten aus dem Lkw ausliefen. Der Gesamtsachschaden wird auf ca. 30000,- Euro geschätzt. Für die Dauer der Bergungsmaßnahmen wurde die Harsewinkeler Str. komplett gesperrt. Nach elf Stunden war alle Arbeiten an der Unfallstelle erledigt und die Straße wurde wieder frei gegeben.

Rückfragen bitte an: Polizei Gütersloh Pressestelle Polizei Gütersloh Telefon: 05241 869 0 E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/ Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_gt Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/ Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

Kreis Gütersloh wird Luca-App einsetzen

Landrat Sven-Georg Adenauer 2020 im Gespräch mit Journalisten (Foto: Referat Presse – Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer 2020 im Gespräch mit Journalisten (Foto: Referat Presse – Kreis Gütersloh).

Schnittstelle zum Programm Sormas

Der Kreis Gütersloh wird in Zukunft auch auf die App ‚Luca‘ setzen, hat Landrat Sven-Georg Adenauer entschieden. „Die App hat verschiedene Vorteile und kann ein Baustein sein, unter anderem um in der Gastronomie die Kontaktnachverfolgung zu erleichtern und zu digitalisieren. Zudem zeichnet sich eine ostwestfälische Lösung ab. Je mehr Personen sich in OWL für Luca entscheiden, desto größer die Akzeptanz bei der Bevölkerung.“ So hat sich bereits der Kreis Paderborn für den Einsatz der Luca-App entschieden, auch aus anderen Kreisen und Städten gibt es positive Signale. Der Nachbarkreis Warendorf ist zudem offizielle Modellregion für den Einsatz von Luca. Die Abteilung Gesundheit hatte sich zuvor intensiv mit den Möglichkeiten der Luca-App beschäftigt.  Ein Vorteil ist die Schnittstelle zur Software Sormas, die der Kreis Gütersloh am Wochenende einführt. „Eine frühere Entscheidung war somit auch gar nicht notwendig“, so Adenauer. Profitieren könne man von der App Luca erst mit Sormas und vor allem dann, wenn es vermehrt Öffnungsschritte und damit Einsatzmöglichkeiten gebe. In der Krisenstabssitzung am Donnerstag, 11. März, hatten es sich auch Bürgermeister für die Nutzung der Luca-App eingesetzt.

Die Entscheidung für die App Luca ist kein Hinderungsgrund, weitere Möglichkeiten zu nutzen: „Wir sind offen für den Einsatz anderer Apps, so lange sie auch eine Schnittstelle zur Software Sormas bieten“, erklärt Guido Klinker, Verwaltungsleiter der Abteilung Gesundheit. Es gebe zahlreiche Alternativen auf dem Markt, die man gegebenenfalls ebenfalls anbinden könne.

Sormas ist ein Management- und Analysetool zur Kontaktpersonennachverfolgung, auf das der Kreis Gütersloh an diesem Wochenende (13./14.3) umstellt. Die Luca-App ersetzt die Zettelwirtschaft z.B. in der Gastronomie und erleichtert die Kontaktpersonennachverfolgung. Im vergangenen Jahr mussten beispielsweise Café- und Restaurantbesucher in der Regel handschriftlich ihre Kontaktdaten hinterlegen. Kam es zu einer Coronainfektion in diesem Umfeld, wurden diese handschriftlichen Adressen und Telefonnummern der Abteilung Gesundheit weitergegeben. Wer sich die Luca-App herunterlädt, gibt einmalig in der App seine Kontaktdaten an und kann dann beispielsweise bei einem Restaurantbesuch sein Smartphone vorzeigen. Durch den Scan eines QR-Codes werden diese automatisch und verschlüsselt erfasst. Die entsprechenden Daten können im Infektionsfall der Abteilung Gesundheit elektronisch übermittelt werden – freiwillig, da der Nutzer vor der Datenfreigabe an das Gesundheitsamt auf Nachfrage seine Daten freigeben muss.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

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