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Zuviel Schmerzmittel können Kopfschmerzen auslösen

(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)
(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)

Bei Arzneimitteln ist der Übergang zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehl- und Missbrauch fließend

Arzneimittel helfen gegen Krankheiten, können aber bei falscher Anwendung selbst Beschwerden verursachen. „Ein Beispiel sind Schmerzmittel, die bei übermäßiger Einnahme selber Kopfschmerzen auslösen können. Manche Patienten möchten das nicht hören, aber gerade an solchen Punkten ist die Beratung in der Apotheke entscheidend und beugt der Verharmlosung von Arzneimitteln vor“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. In Deutschland betreiben etwa 40 bis 50 Prozent aller Patient*innen mit chronischen Kopfschmerzen einen Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln.

Wer Schmerzmittel zu lange einnimmt, egal gegen welche Schmerzen, kann in einen Teufelskreis geraten. Als Faustregel gilt, dass Schmerzmittel nicht häufiger als zehn Tage pro Monat eingenommen werden sollten. Ein Übergebrauch kann arzneimittelbedingte Kopfschmerzen verursachen. Diese Kopfschmerzen werden als diffus, dumpf-drückend oder auch pulsierend beschrieben. Die Dauerkopfschmerzen sind bereits morgens beim Aufwachen da, halten den Tag an und nehmen bei körperlicher Belastung zu. Ein Dauerkonsum von Schmerzmitteln kann auch zu anderen Problemen wie Nierenschäden führen. „Wer trotz Schmerzmittel unter ständigen Kopfschmerzen leidet, sollte seine Apothekerin oder seinen Apotheker ansprechen und nach Wegen aus dem Übergebrauch fragen“, rät Benkert.

Bei Arzneimitteln ist der Übergang zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehl- und Missbrauch fließend. Benkert: „Wer dauerhaft rezeptfreie Medikamente nimmt, sollte immer wieder überprüfen, ob sie weiterhin notwendig sind – am besten zusammen mit dem Apothekenteam. Dafür sind wir da.“

Apotheker*innen orientieren sich in der Beratung ihrer Patienten an wissenschaftlichen Leitlinien. Die S3-Leitlinie „Medikamentenbezogene Störungen“ wurde vor kurzem unter Mitarbeit der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) veröffentlicht.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Individuelle Schulranzen-Anprobe bei Andrees – weil uns Gesundheit und Rücken Ihres Kindes am Herzen liegen

Große Abteilung für Schulranzen, Rucksäcke und Taschen

Andrees bietet Ihnen und Ihren Schulkindern wie gewohnt ein großes Sortiment an Schulranzen, Rucksäcken und Taschen. In unserer großen Schulranzen- und Taschen-Abteilung finden Sie eine vielfältige Auswahl von Markenherstellern wie Step by Step, McNeill, Eastpack, Coocazoo und vielen anderen.

Da uns bei Andrees die Gesundheit und der Rücken Ihres Kindes besonders am Herzen liegen, werden im Hinblick auf den passenden Schulranzen immer kompetente Beratungen inklusive Anprobe durchgeführt. Weil unsere beliebten Ranzenpartys noch nicht wieder wie gewohnt stattfinden können, vereinbaren wir gerne persönliche Termine mit Ihnen und Ihren Sprösslingen. Natürlich auch kurzfristig und ganz spontan. So finden wir gemeinsam und in aller Ruhe auf Augenhöhe und durch kindgerechte Beratung den passenden Schulranzen für jeden Rücken.

Wir stellen dazu zunächst eine Auswahl verschiedener Modelle und unterschiedlicher Produkttypen zusammen, die bereits erste physiologische Eigenschaften Ihres Kindes berücksichtigt. So tasten wir uns mit vielen Fragen Stück für Stück an das bestmögliche Gegenstück zum jeweiligen Kinderrücken heran. Dann folgt die Anprobe nach Maß, denn jeder Schulranzen, der anprobiert wird, wird individuell auf Ihr Kind eingestellt. Die richtige Einstellung ist wichtig, um überhaupt eine gute und fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Selbstverständlich prüfen wir auch genau, wie der Ranzen am Rücken liegt und ob Träger und Gurte richtig sitzen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin oder schauen Sie spontan bei uns vorbei, um zu sehen, ob kurzfristig ein Termin für Ihre individuelle Schulranzen-Anprobe bei Andrees verfügbar ist. Unser gut geschultes Team freut sich schon darauf, Sie und Ihren Sprössling bei Andrees willkommen zu heißen!

Impfzentrum des Kreises Gütersloh: Kein Wechsel zu BioNTech möglich

Impfstopp für AstraZeneca

Nach dem Impfstopp für AstraZeneca am Montag erreichen sowohl das Impfzentrum als auch die Corona-Hotline des Kreises Gütersloh viele Anfragen zu einem Impfstoffwechsel. Dies ist nicht möglich. Impfwillige, die einen Termin für eine Coronaschutzimpfung mit dem Impfstoff AstraZeneca hatten, können nicht auf das Präparat von BioNTech/Pfizer wechseln. Aufgrund der Impfstoffknappheit ist dieser derzeit ausschließlich für Personen über 80 Jahre vorgesehen.

Alle Termine mit dem Impfstoff AstraZeneca entfallen bis auf weiteres. Davon betroffen sind insbesondere die Beschäftigten von Grund- und Förderschulen, von Kitas sowie die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die zuletzt in der Impfpriorität vorgezogen worden waren. Sobald weitere Informationen vorliegen, wird der Kreis Gütersloh dazu informieren. Die Termine für die über 80-Jährigen können wie geplant stattfinden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Kreis Gütersloh: Bundeswehr unterstützt Corona-Testungen

Im Schulungsraum der Rettungswache Schloß Holte-Stukenbrock fand die Begrüßung und Einführung der Soldaten statt, die den Corona-Einsatz des Kreises Gütersloh unterstützen. (v.l.): Oberstleutnant Ulrich Donkels, Oberstabsgefreiter Mattias Wendtland, Stabsunteroffizier Vitali Wertmann, Oberstabsgefreiter Nico Jakob, Stabsunteroffizier Thomas Weige, Rettungssanitäter Denis Barden, Notfallsanitäter Phil Beermann und der Sachgebietsleiter Rettungsdienst, Markus Brock (Foto: Referat Presse – Kreis Gütersloh).

Hilfeleistungsantrag für mobile Teams

Seit Montagmorgen, 15. März, erhält der Kreis Gütersloh im Kampf gegen Corona erneut Unterstützung von der Bundeswehr. Die Abteilung Gesundheit des Kreises hat gemeinsam mit dem Kreisverbindungskommando der Bundeswehr einen Hilfeleistungsantrag bei der Bundeswehr gestellt. Hintergrund: Die Personalkapazitäten der Kreisverwaltung sind – bedingt durch die vielen Abordnungen in den Corona-Einsatz und ins Impfzentrum – ausgereizt. Wegen der britischen Variante des Covid-Virus‘ sind aber mehr Testungen durch mobile Teams zum Ende der Quarantänen sowie mehr Testungen von Kontaktpersonen erforderlich. Dazu unterstützen jetzt vier Kameraden aus der Stabsfernmeldekompanie Augustdorf die mobilen Teams.

Vor ihrem Einsatz wurden die Soldaten vom Rettungsdienst des Kreises Gütersloh geschult. Jedes Team besteht jeweils aus einem Mitarbeiter des Rettungsdienstes und einem Soldaten. Zusammen gehen sie in entsprechender Hygieneschutzkleidung in die Haushalte und machen Abstriche – in der Regel rund 100 pro Tag an verschiedensten Adressen. Den Kameraden aus Augustdorf kommt dabei die Aufgabe zu, die Registrierpads zu bedienen und den jeweiligen Testvorgang zu dokumentieren. Dank der Einführung der Software Sormas stehen die Daten der Abteilung Gesundheit sofort und bruchfrei zur Verfügung. Der Hilfeleistungsantrag ist zunächst bis zum 5. April bewilligt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ministerin Gebauer: Die Durchführung von Selbsttests durch die Schülerinnen und Schüler gibt den Schulen noch mehr Sicherheit für den Präsenzunterricht

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Umfassende Informationen für die Schulen zu Corona-Selbsttests

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute die Schulen mit umfassenden Informationen und Begleitmaterialien zu den ab morgen versendeten Corona-Selbsttests versorgt. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Der Wechselunterricht in unseren Schulen ist bereits ein wichtiger Schritt, in den Schulen Kontakte zu reduzieren und damit einen großen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten. Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten. Zu diesen Maßnahmen zählen nun auch Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler.

Es entstehen gerade in Schulen eine Vielzahl von sehr komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit Selbsttestungen, bei denen das Schulministerium die Schulen nicht alleine lässt. Neben den normalen Beratungsstrukturen über die Schulaufsicht haben wir mit Schulträgern und Gesundheitsbehörden abgestimmte Informationen und Rahmenvorgaben erarbeitet. Es war mir auch persönlich ein großes Anliegen, den Schulen nicht nur Selbsttests zur Verfügung zu stellen, sondern umfassende begleitende Informationen dazu, wie beispielsweise über den Ablauf der Testungen, den pädagogischen und organisatorischen Umgang mit Testergebnissen und Informationen für die Eltern. Mir ist bewusst, dass die Durchführung von Selbsttestungen eine weitere und neue Herausforderung für die Schulen darstellen wird, bei der wir die Verantwortlichen vor Ort, besonders die Schulleitungen und die Lehrkräfte, bestmöglich unterstützen wollen.“

Die Landesregierung stellt in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts ab dieser Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung. Die Testungen finden in den Räumen der Schule an den von der Schule festzulegenden Tagen möglichst zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Sie werden vom schulischen Personal – insbesondere den Lehrerinnen und Lehrern – beaufsichtigt. Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen, die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können dieser jedoch mit einer entsprechenden Erklärung dem Testangebot bzw. der Testdurchführung widersprechen. Für Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse stellt das Schulministerium den Schulen auch entsprechende Informationen in über 10 weiteren Sprachen zur Verfügung.

Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit erhalten. Wichtige Informationen über den genauen Ablauf der Testungen, die Interpretation der Ergebnisse sowie den Umgang mit positiven Testergebnissen wurden mit der heutigen SchulMail gegeben.

Seit heute werden die Test-Kits in der Verantwortung des Landes für jede einzelne Schule konfektioniert und den Schulen per Paket zugestellt. Die ersten Lieferungen sollen ab morgen die Schulen erreichen. In den nachfolgenden Tagen bis zu den Osterferien legen die Schulen den Tag der Testung fest und können so selbst die notwendige Vorbereitungszeit sicherstellen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Durch einen Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen wird der Schulbetrieb ab dieser Woche begleitet, mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen in einem ausgewogenen Verhältnis sicherstellen zu können. Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Schulen prioritär mit solchen Tests zu versorgen. Nordrhein-Westfalen setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um.“

Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 15. März 2021: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021

Sowie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: Mikrozensus 2021 gestartet – amtliche Befragung bei 1 % der Bevölkerung

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comWegen Corona-Pandemie keine direkte Befragungen vor Ort – telefonische Unterstützung möglich

Der Mikrozensus 2021 hat unter besonderen Voraussetzungen begonnen: Bei der amtlichen Befragung von einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland werden aufgrund der Corona-Pandemie aktuell keine persönlichen Interviews bei den Befragten zu Hause durchgeführt. Stattdessen finden die Interviews per Telefon, online oder mittels klassischem Papierfragebogen statt. Von Januar bis Dezember werden insgesamt rund 810 000 Personen in etwa 370 000 Haushalten befragt. Stellvertretend für die Gesamtbevölkerung geben sie Auskunft zu Themen wie Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen, Kinderbetreuung, Internetnutzung und Wohnsituation. Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte auch in der aktuellen Situation um ihre Unterstützung.

Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage

Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden die wirtschaftliche und soziale Situation der Haushalte in Deutschland ab und liefern der Öffentlichkeit, der Politik und den Medien wichtige Informationen über die Bevölkerungsstruktur. Sie tragen dazu bei, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Die erhobenen Daten liefern eine wichtige Grundlage etwa bei Anpassungen des Eltern- oder Wohngeldes oder auch der Rente. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. In der aktuellen Ausnahmesituation kommt den Ergebnissen noch eine zusätzliche wichtige Bedeutung zu, denn mit ihnen lassen sich beispielsweise auch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf die Kinderbetreuung oder die Erwerbstätigkeit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen aufzeigen.

In den Mikrozensus sind auch Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen und ab diesem Jahr auch zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Was erwartet die ausgewählten Haushalte?

Deutschlandweit werden für den Mikrozensus pro Monat mehr als 30 000 Haushalte nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und von ihrem zuständigen Statistischen Landesamt angeschrieben. Wer ausgewählt wurde, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können sich entweder telefonisch von geschulten Interviewerinnen und Interviewern befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.

Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Weitere Informationen:

Ein kurzes Video auf der Website des Statistischen Bundesamtes erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert. Das Video ist auch in Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch verfügbar. Weitere Informationen zum Mikrozensus und Antworten auf häufige Fragen sind unter www.mikrozensus.de zu finden.

Das Statistische Bundesamt ist jetzt auch auf Instagram. Folgen Sie uns!

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

St. Hubertus-Schützenbruderschaft bietet in Zeiten der Pandemie ihre Hilfe an und rüstet sich mit der LUCA-App

Räumlichkeiten im Hubertus-Haus stehen für Corona-Schnelltests kostenlos zur Verfügung

Die St. Hubertus-Schützenbruderschaft bietet in Zeiten der Pandemie unserer Stadt und den umliegenden Hausärzten ihre Hilfe an und veröffentlicht dazu die folgende Pressemitteilung.

Die Pandemie – wir helfen

Am Samstag, dem 13.03.2021, war in der Zeitung zu lesen, dass die Stadt dringend Räume sucht, um mit den kostenlosen Corona-Schnelltests beginnen zu können. Nach einer kurzen „Telefonschalte“ des geschäftsführenden Vorstandes war klar, St. Hubertus Harsewinkel hilft und wir stellen die Räumlichkeiten in unserem Hubertus-Haus kostenlos zur Verfügung. Am Vormittag desselben Tages besuchte Präsident Matthias Hörster spontan die Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide zu Hause, um das Angebot unserer Bruderschaft zu unterbreiten.

Zur gleichen Zeit verfasste Vizepräsident Christoph Bellmann eine E-Mail an die umliegenden Hausarztpraxen. Auch hier können wir helfen, wenn es aufgrund der Logistik bei der Corona-Schutzimpfung durch die Hausärzte zu Platzproblemen kommt.  Ob und wer auf unsere Angebote zurückgreift, ist noch offen.

Ebenfalls am Wochenende hat sich Vizepräsident Dominik Pollmeyer um die Regularien zur Einführung der „LUCA-APP“ gekümmert. Somit sind wir für eine schnelle, unbürokratische Kontaktverfolgung gerüstet, sobald die Corona Beschränkungen gelockert werden und wir uns wieder treffen können.

 

(Text- und Bildquelle: St. Hubertus-Schützenbruderschaft)

Impfzentrum des Kreises Gütersloh: Impfstopp für AstraZeneca

Termine aufgehoben

Nachdem bekannt geworden ist, dass auch in Deutschland das Impfen mit dem Wirkstoff des Herstellers AstraZeneca gestoppt wird, hat das Impfzentrum am Montagnachmittag unmittelbar aufgehört, das Präparat zu verimpfen. Wer am Montagnachmittag einen Termin hatte, musste nach Hause geschickt werden. Betroffen sind davon vor allem die Beschäftigten von Grund- und Förderschulen, von Kitas sowie die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die zuletzt in der Impfpriorität vorgezogen worden waren. Die Impftermine fallen bis auf weiteres aus, der Kreis Gütersloh informiert, wenn sich die Situation ändert. Davon unberührt bleiben die Impftermine für die über 80-jährigen Personen, die mit dem Wirkstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Weitere Informationen von Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide zum Infektionsgeschehen in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen

Bildquelle: Stadt Harsewinkel
Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Größeres Ausbruchsgeschehen in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen bisher nicht erkennbar

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte in Harsewinkel, Marienfeld und Greffen wenden sich weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Fragen zum Infektionsgeschehen an die Stadtverwaltung und die Bürgermeisterin. Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide hat das aktuelle Infektionsgeschehen weiterhin im Blick und informiert über aktuelle Entwicklungen.

Die Erklärung der Bürgermeisterin zur aktuellen Situation:

Die Zahl der Infizierten Personen (IP) in den Unterkünften ist annähernd gleich geblieben: 43 IP am 04.03.2021 zu 41 IP heute. Bei einigen IP aus den Unterkünften ist die Quarantäne inzwischen abgelaufen, so dass diese Personen nicht mehr als IP geführt werden. Hinzugekommen sind viele zunächst als Kontaktpersonen geführte Personen, die sich inzwischen nach und nach infiziert haben; deutlich wird dies auch bei der Entwicklung der Zahl der Kontaktpersonen in den Unterkünften (Rückgang hier vom 04.03. von 122 auf heute nur noch 17). Insgesamt ist die Betroffenheit in den Sammelunterkünften somit rückläufig.

Allerdings steigen die Zahlen der Infizierten in der übrigen Bevölkerung von 22 am 04.03.21 auf 35 heute. Ein größeres Ausbruchsgeschehen in Kita, Schulen und Pflegeeinrichtungen ist bisher nicht erkennbar.

 

ADAC: Pauschalreisen – Sicherungsfonds schützt Verbraucher

(Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com)
(Bildquelle: Alexandra_Koch/pixabay.com)

Änderungen im Pauschalreiserecht

Der ADAC bewertet den Gesetzentwurf zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen als einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von Reisenden und Anbietern. Kundengelder würden besser geschützt und Mehrkosten etwa eine Rückführung in die Heimat abgesichert, sagt ADAC Tourismuspräsident Kurt Heinen: „Aus der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook, von der unzählige Reisende betroffen waren und bei der sich die Grenzen einer Absicherung über Versicherungen gezeigt hätten, sind im Grundsatz die richtigen Lehren gezogen worden“, so Heinen.

Die Änderungen im Pauschalreiserecht, über die heute das Kabinett berät, sehen vor, dass die Reiseveranstalter ab dem 1. Juli 2021 bis Herbst 2026 durch Pflichtentgelte einen von der Branche selbst organisierten und vom Staat kontrollierten Reisesicherungsfonds aufbauen. Er soll finanziell so ausgestattet werden, dass er die Insolvenz des größten deutschen Reiseveranstalters und mindestens eines weiteren mittelgroßen Veranstalters bewältigen kann.

Aus Sicht des ADAC ist es wichtig, dass nicht nur Vorauszahlungen, sondern auch weiterhin die Kosten für die Rückführung in die Heimat abgedeckt sind. Falls bei Insolvenzfällen in der Aufbauphase des Fonds die Mittel nicht ausreichen, springt der Staat ein.

„Der Reisesicherungsfonds muss auch direkt einspringen, wenn Reiseveranstalter Vorleistungen – zum Beispiel Hotelübernachtungen – noch nicht bezahlt haben“, sagt der ADAC Tourismuspräsident: “ Es darf nicht wieder passieren, dass Reisende in solchen Fällen selbst vor Ort hohe Zahlungen leisten müssen, die sie sich anschließend vom Versicherer mühsam zurückholen müssen.“

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)