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Impfungen mit AstraZeneca werden in Nordrhein-Westfalen umgehend wieder aufgenommen

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen wird noch heute (18. März) die Kreise und kreisfreien Städte darüber informieren, dass die Impfungen mit AstraZeneca ab morgen früh wieder aufgenommen werden können.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Ich bin froh, dass wir die Impfungen mit AstraZeneca nun wieder aufnehmen können. Die Unterbrechung war wichtig und richtig, um vertrauensvoll weiterimpfen zu können. Wir werden genau da weitermachen, wo wir aufgehört haben: AstraZeneca wird den Berufsgruppen zur Verfügung gestellt, bei denen die Impfungen bereits angelaufen sind. Wir setzen jetzt alles daran, die abgesagten Impftermine schnell neu zu vergeben.“

Die Europäische Arzneimittelagentur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Impfstoffs weiterhin gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen überwiegen. Zu impfende Personen sind jedoch über die neuesten Erkenntnisse und Hinweise aufzuklären. Die zuständigen Bundesbehörden werden deshalb Aufklärungsunterlagen überarbeiten und den Ländern bzw. diese wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Übergangsweise kann die erfolgte Aufklärung handschriftlich von dem aufklärenden Arzt vermerkt werden. So soll keine weitere Zeit in der Impfkampagne verloren gehen. Alle zu impfenden Personen werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt.

Folgende Berufsgruppen können zum Beispiel nun wieder mit AstraZeneca geimpft werden:
  • Personal in der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegepersonen;
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Förderschulen;
  • Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kostenlose Glasfaseranschlüsse für Bürgerinnen und Bürger – Rückgabe der Grundstückseigentümererklärungen noch bis Ende März möglich

v.l. Karl-Heinz Diederichs (Vorsitzender des Ausschusses für Digitales, Netzwerke, Datenschutz und e-Goverment) und Ivo Hennekes (Westenergie-Kommunalmanager) freuen sich auf den Beginn der Baumaßnahmen für das schnelle Netz in Harsewinkel (Bildquelle: Westenergie AG).
v.l. Karl-Heinz Diederichs (Vorsitzender des Ausschusses für Digitales, Netzwerke, Datenschutz und e-Goverment) und Ivo Hennekes (Westenergie-Kommunalmanager) freuen sich auf den Beginn der Baumaßnahmen für das schnelle Netz in Harsewinkel (Bildquelle: Westenergie AG).

In Harsewinkel ist der offizielle Startschuss für den Breitbandausbau gefallen. Nachdem die Förderzusage aus dem Förderprogramm des Bundes erteilt wurde, bereitet die Westenergie derzeit die Baumaßnahmen zum schnellen Internet in Harsewinkel und den Ortsteilen Greffen und Marienfeld vor. Das Unternehmen hat nach einem Ausschreibungsverfahren des Kreises Gütersloh den Zuschlag für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Harsewinkel erhalten. Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Start der Baumaßnahmen.

An 1.300 Adressen im Fördergebiet können Bürgerinnen und Bürger bald von Highspeed-Geschwindigkeiten beim Surfen profitieren. Die Glasfaserhausanschlüsse sind für die Hauseigentümer kostenlos und ermöglichen maximale Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde.

„Bislang unterversorgte Bereiche mit unter 30 Megabit pro Sekunde sind nicht erst seit Corona mit Home Office und Homeschooling ein Problem für die Betroffenen. Ich persönlich freue mich sehr auf meine schnelle Breitbandversorgung und kann den Start der Baumaßnahmen kaum erwarten“, versichert der Vorsitzende des Ausschusses für Digitales, Netzwerke, Datenschutz und e-Goverment, Karl-Heinz Diederichs.

Westenergie-Kommunalmanager Ivo Hennekes ergänzt: „Wir haben uns sehr über die hohe Beteiligung bei den Bürgerveranstaltungen gefreut. Das zeigt, dass das Thema hier in Harsewinkel sehr viele Interessenten hat. Was viele vielleicht nicht wissen: Nur nach Abgabe einer Grundstückseigentümererklärung bis zum 31. März 2021 können wir den Anschluss kostenfrei herstellen. Darum bitten wir die interessierten Grundstückseigentümer um die baldige Einsendung ihrer Erklärungen.“ Die Formulare für die notwendigen Zustimmungen zum kostenlosen Glasfaserhausanschluss wurden bereits im Januar an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Grundstückseigentümererklärungen sind eine wichtige Voraussetzung, um den reibungslosen und wirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes in Harsewinkel zu gewährleisten. Weitere Informationen und die Möglichkeit das Formular herunter zu laden finden sich unter www.eon.de/harsewinkel.

Die Westenergie Breitband GmbH, vormals innogy TelNet GmbH, ist eine 100%ige Tochter der Westenergie AG und zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden. Die Ansprache von Kunden im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt durch die E.ON Energie Deutschland.

 

(Text- und Bildquelle: Westenergie AG)

Stiftung Warentest: Fahrradträger für die Anhängerkupplung

Am sichersten ist der Teuerste

Beim Test von acht Fahrradträgern für die Anhängerkupplung schneidet das teuerste Modell für 665 Euro am besten ab. Es besteht alle Sicherheitsprüfungen, besitzt robuste Befestigungselemente und erhält dafür ein gutes Qualitätsurteil. Zwei weitere Träger für 450 Euro sind ebenfalls gut. Vier Modelle bestehen den Sicherheitstest nicht.

Fahrräder komfortabel mit dem Auto transportieren – diese Möglichkeit bieten alle acht getesteten Fahrradträger für die Anhängerkupplung. Sie lassen sich falten, kompakt lagern und abklappen, damit der Kofferraum zugänglich ist. Besonders gut eignen sich die Trägersysteme für schwere Fahr- und Elektroräder. Um die Räder auf den Träger zu befördern, müssen sie nur etwa einen halben Meter angehoben werden.

In puncto Sicherheit zeigen sich bei einigen Modellen allerdings erhebliche Mängel. Beim simulierten Frontalaufprall bei Tempo 30 halten zwei Träger die Anhängerkupplung nicht mehr umschlossen. Das günstigste Modell im Test löst sich komplett und hebt ab. Bei einem Unfall kann von diesen drei Trägern ein zusätzliches Risiko für die Menschen im Verkehr ausgehen. Sie schneiden deshalb mit mangelhaft ab. Bei einem weiteren Modell lösen sich beim Aufprall Kleinteile – dafür erhält es nur ein Ausreichend.

Der teuerste Träger im Test besteht den Frontalaufprall anstandslos. Auch in weiteren Sicherheitsprüfungen zeigt er sich robust und erhält dafür ein Gut. Ebenfalls gut schneiden zwei günstige Modelle für jeweils 450 Euro ab.

Der Test Fahrradträger findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/fahrradtraeger abrufbar.

(Text- und Bildquelle: test.de)

Kinder- und Jugendhilfe im Kreis Gütersloh: Unterstützung für Eltern und ihre Kinder

Viele Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe können derzeit wegen der Corona-Pandemie nicht besucht werden. Der Bedarf an Beratung und Unterstützung besteht aber mehr denn je. Die Regionalstelle Nord der Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh startet deswegen gemeinsam mit den Kreisfamilienzentren Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen und Werther (Westf.) eine Postkarten-Aktion für alle Eltern der vier Kommunen.

Ziel der Aktion ist, Eltern auch in Zeiten von Corona über Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort aufzuklären und zu informieren. Die Kreisfamilienzentren beraten sowohl telefonisch als auch online. Die Postkarten sollen nach Möglichkeit dem Baby-Willkommensschreiben der jeweiligen Meldebehörde beigelegt werden. Zusätzlich liegen die Karten auch in den umliegenden Krankenhäusern, Kitas und Schulen aus.

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Erlass der Landesregierung zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit: Die Landesregierung hat mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

Die wesentlichen Inhalte des heute versandten Erlasses:

Maßnahmen an einzelnen Schulen
Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im
direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

Hohe Priorität für Präsenzunterricht
Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden. Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Kreis Gütersloh: Hilfe beim Kauf sparsamer Haushaltsgeräte

Lena Reimer von der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh empfiehlt, sich vor dem Kauf von neuen Haushaltsgeräten erst mit der neuen Broschüre sowie in der Online-Datenbank zu informieren (Foto: Kreis Gütersloh).
Lena Reimer von der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh empfiehlt, sich vor dem Kauf von neuen Haushaltsgeräten erst mit der neuen Broschüre sowie in der Online-Datenbank zu informieren (Foto: Kreis Gütersloh).

Aktuelle Verbraucherinformation und Online-Datenbank

Nachhaltiger Konsum wird in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger. Das gilt auch für den Neukauf von Haushaltsgeräten. Mit der neu aufgelegten Verbraucherinformation ‚Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2021‘ und einer umfassenden Online-Datenbank, die kontinuierlich aktualisiert wird, bietet der Kreis Gütersloh eine konkrete Hilfe für den Kauf von strom- und wassersparenden Geräten an.

Die Broschüre und das Onlineportal geben nicht nur einen Überblick über besonders sparsame Modelle üblicher Bauarten und Größenklassen, sondern sie informieren auch über das neue EU-Energielabel. Dieses ist seit dem 1. März 2021 für Fernseher und Monitore, Kühl- und Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner im Handel. Die alte Effizienzklassenverteilung von A+++ bis D muss der neuen Einteilung mit Effizienzklassen von A bis G weichen. Damit werden sie aussagekräftiger. Denn mit der neuen Skala steigen auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte. So liegt zum Beispiel ein Großteil der früher A+++-Kühlschränke beim neuen Label in der Klasse D und nur wenige in der Klasse C. Die Bedingungen für die neuen Klassen A und B erfüllt voraussichtlich noch gar kein Kühlschrank. Das soll Hersteller motivieren, noch sparsamere Geräte zu entwickeln.

Bis Donnerstag, 18.März, müssen die Händler das Label in den Geschäften und im Online-Handel an den Geräten austauschen. Die Verbraucherinformation zeigt die Unterschiede zwischen dem alten und neuen Energielabel auf.

Die Verbraucherinformation und die Online-Datenbank sind unter www.kreis-guetersloh.de im Bereich Energie und Klima aktuell abrufbar. Die aktuelle Broschüre kann zudem bei Lena Reimer von der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh per E-Mail an L.Reimer@kreis-guetersloh.de angefordert werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

EU-Schulprogramm 2021/2022: Frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte – mehrmals wöchentlich kostenlos

Bildquelle: jan_photo/pixabay.com
Bildquelle: jan_photo/pixabay.com

EU-Schulprogramm 2021/2022: Bewerbungsrunde startet ab 15. März

Die Landesregierung teilt mit: Frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte – mehrmals wöchentlich und ab dem Schuljahr 2021/2022 sogar komplett kostenlos: Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm fördert die Landesregierung die gesunde Frühstücks- und Pausenverpflegung in Kitas und Schulen. Das Online-Bewerbungsverfahren für das Schulobst- und Gemüseprogramm startet bereits am heutigen Montag, 15. März 2021 unter www.schulobst-milch.nrw.de. Ab dem 22. März 2021 können Bewerbungen für das Milchprogramm eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 25. April 2021.

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser erklärte: „Mit dem EU-Programm wollen wir Kinder möglichst früh an eine gesunde und ausgewogene Ernährung heranführen und Freude wecken an frischen Lebensmitteln. Für den Programmteil Schulmilch, an dem auch Kitas teilnehmen können, gibt es ab Sommer 2021 eine erfreuliche Änderung: Der Elternbeitrag entfällt und die Milchprodukte werden kostenlos ausgegeben.“

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer ergänzte: „Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist eine gute Voraussetzung, um konzentriert am Unterricht teilnehmen zu können. Das EU-Programm für Obst, Gemüse und Milch leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und bietet außerdem praktische Anknüpfungspunkte für die Ernährungsbildung in unseren Schulen.“

Familienminister Joachim Stamp sagte: „Im Kindesalter werden die Grundlagen für ein gesundes Leben gelegt. Neben viel Bewegung sind frische Produkte dabei ein wichtiger Baustein. Der Landesregierung ist es ein Anliegen, dass auch in Kitas gute Erzeugnisse zur Verfügung stehen. Ich freue mich, dass wir die Milchprodukte den teilnehmenden Einrichtungen nun kostenlos anbieten können und das Angebot so noch attraktiver machen.“

Das EU-Schulprogramm gliedert sich in die zwei Programmteile Obst und Gemüse sowie Schulmilch. Auch im anstehenden Schuljahr 2021/2022 beteiligt sich Nordrhein-Westfalen am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch, um Kindern mit frischen Nahrungsmitteln eine gesunde Ernährung schmackhaft zu machen. Dafür wurden bei der EU Mittel in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro angemeldet. Ergänzt wird dieser Betrag durch Landesmittel für das Obst- und Gemüseprogramm.

Für den Programmteil Obst und Gemüse, also das Schulobst- und Gemüseprogramm, startet das Online-Bewerbungsverfahren in bewährter Form am heutigen Montag, 15. März 2021. Bereits teilnehmende und neu interessierte Grund- und Förderschulen mit Primarstufe können sich über die Website https://www.schulobst-milch.nrw.de/ für die Teilnahme am kostenlosen Programm im kommenden Schuljahr bewerben.

Der Programmteil Milch wird zukünftig ebenfalls kostenlos für die teilnehmenden Einrichtungen angeboten. Der bisher einzusammelnde Elternbeitrag entfällt. Ziel ist es, dass möglichst viele Kinder von dem Programm und der Unterstützung der EU-Förderung profitieren. Kinder der teilnehmenden Einrichtungen können dann während des gesamten Schul- und Kitajahres mit zwei kostenlosen Portionen ungesüßter Trinkmilch oder Naturjoghurt pro Woche versorgt werden.

Neu im Milchprogramm ist auch das Website-basierte Bewerbungsverfahren. Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe können sich ab dem 22. März 2021 über die Schulprogrammwebsite https://www.schulobst-milch.nrw.de/ bewerben.

Wie viele Einrichtungen zugelassen werden können, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln sowie der Nachfrage der Einrichtungen ab. Im Anschluss an die Zulassung suchen sich Einrichtungen Lieferbetriebe über die Website und schließen eine Vereinbarung ab, mittels dieser der Lieferbetrieb eine Bewilligung beim zuständigen LANUV beantragen kann. Die Belieferung im neuen Schuljahr startet im September 2021.

Flankiert wird das EU-Schulprogramm weiterhin von begleitenden pädagogischen Maßnahmen, um Kindern frühzeitig die Bedeutung einer gesunden Ernährung zu vermitteln.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und die Möglichkeit zur Bewerbung (ausschließlich online bis zum 25. April 2021) finden Sie hier:
www.schulobst-milch.nrw.de

 

(Textquelle: Land NRW)

Zuviel Schmerzmittel können Kopfschmerzen auslösen

(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)
(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)

Bei Arzneimitteln ist der Übergang zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehl- und Missbrauch fließend

Arzneimittel helfen gegen Krankheiten, können aber bei falscher Anwendung selbst Beschwerden verursachen. „Ein Beispiel sind Schmerzmittel, die bei übermäßiger Einnahme selber Kopfschmerzen auslösen können. Manche Patienten möchten das nicht hören, aber gerade an solchen Punkten ist die Beratung in der Apotheke entscheidend und beugt der Verharmlosung von Arzneimitteln vor“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. In Deutschland betreiben etwa 40 bis 50 Prozent aller Patient*innen mit chronischen Kopfschmerzen einen Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln.

Wer Schmerzmittel zu lange einnimmt, egal gegen welche Schmerzen, kann in einen Teufelskreis geraten. Als Faustregel gilt, dass Schmerzmittel nicht häufiger als zehn Tage pro Monat eingenommen werden sollten. Ein Übergebrauch kann arzneimittelbedingte Kopfschmerzen verursachen. Diese Kopfschmerzen werden als diffus, dumpf-drückend oder auch pulsierend beschrieben. Die Dauerkopfschmerzen sind bereits morgens beim Aufwachen da, halten den Tag an und nehmen bei körperlicher Belastung zu. Ein Dauerkonsum von Schmerzmitteln kann auch zu anderen Problemen wie Nierenschäden führen. „Wer trotz Schmerzmittel unter ständigen Kopfschmerzen leidet, sollte seine Apothekerin oder seinen Apotheker ansprechen und nach Wegen aus dem Übergebrauch fragen“, rät Benkert.

Bei Arzneimitteln ist der Übergang zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehl- und Missbrauch fließend. Benkert: „Wer dauerhaft rezeptfreie Medikamente nimmt, sollte immer wieder überprüfen, ob sie weiterhin notwendig sind – am besten zusammen mit dem Apothekenteam. Dafür sind wir da.“

Apotheker*innen orientieren sich in der Beratung ihrer Patienten an wissenschaftlichen Leitlinien. Die S3-Leitlinie „Medikamentenbezogene Störungen“ wurde vor kurzem unter Mitarbeit der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) veröffentlicht.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Individuelle Schulranzen-Anprobe bei Andrees – weil uns Gesundheit und Rücken Ihres Kindes am Herzen liegen

Große Abteilung für Schulranzen, Rucksäcke und Taschen

Andrees bietet Ihnen und Ihren Schulkindern wie gewohnt ein großes Sortiment an Schulranzen, Rucksäcken und Taschen. In unserer großen Schulranzen- und Taschen-Abteilung finden Sie eine vielfältige Auswahl von Markenherstellern wie Step by Step, McNeill, Eastpack, Coocazoo und vielen anderen.

Da uns bei Andrees die Gesundheit und der Rücken Ihres Kindes besonders am Herzen liegen, werden im Hinblick auf den passenden Schulranzen immer kompetente Beratungen inklusive Anprobe durchgeführt. Weil unsere beliebten Ranzenpartys noch nicht wieder wie gewohnt stattfinden können, vereinbaren wir gerne persönliche Termine mit Ihnen und Ihren Sprösslingen. Natürlich auch kurzfristig und ganz spontan. So finden wir gemeinsam und in aller Ruhe auf Augenhöhe und durch kindgerechte Beratung den passenden Schulranzen für jeden Rücken.

Wir stellen dazu zunächst eine Auswahl verschiedener Modelle und unterschiedlicher Produkttypen zusammen, die bereits erste physiologische Eigenschaften Ihres Kindes berücksichtigt. So tasten wir uns mit vielen Fragen Stück für Stück an das bestmögliche Gegenstück zum jeweiligen Kinderrücken heran. Dann folgt die Anprobe nach Maß, denn jeder Schulranzen, der anprobiert wird, wird individuell auf Ihr Kind eingestellt. Die richtige Einstellung ist wichtig, um überhaupt eine gute und fundierte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Selbstverständlich prüfen wir auch genau, wie der Ranzen am Rücken liegt und ob Träger und Gurte richtig sitzen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin oder schauen Sie spontan bei uns vorbei, um zu sehen, ob kurzfristig ein Termin für Ihre individuelle Schulranzen-Anprobe bei Andrees verfügbar ist. Unser gut geschultes Team freut sich schon darauf, Sie und Ihren Sprössling bei Andrees willkommen zu heißen!