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Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel!

Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel. Von links: Bernhard Brockmann (FOTO Paradies), Hans-Peter Obermark (Handelsverband Nordrhein-Westfalen), Chris Brentup (Bettenspezialist Brentrup), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Georg Baumewerd (Baumewerd Orthopädie).
Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel. Von links: Bernhard Brockmann (FOTO Paradies), Hans-Peter Obermark (Handelsverband Nordrhein-Westfalen), Chris Brentup (Bettenspezialist Brentrup), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Georg Baumewerd (Baumewerd Orthopädie).

Die drei Harsewinkeler Fachgeschäfte FOTO Paradies, Bettenspezialist Brentrup und Baumewerd Orthopädie erhalten vom Handelsverband Deutschland (HDE) erneut das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“. Die drei Inhaber, die Ihre Auszeichnung persönlich im FOTO Paradies Brockmann entgegennehmen durften, können sich zum dritten Mal in Folge stolz als besonders familien- und generationenfreundliche Einzelhändler bezeichnen.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide sowie Hans-Peter Obermark vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen ließen es sich nicht nehmen, Bernhard Brockmann, Chris Brentrup und Georg Baumewerd persönlich zum Hattrick zu gratulieren. Besonders unsere Bürgermeisterin lobt die Anstrengungen der drei Einzelhändler, die sich vor allem auch in Zeiten der Pandemie noch einmal verstärkt zur Aufgabe gemacht haben auf verschiedenen Wegen für Ihre Kunden da zu sein.

„Barrierefrei heißt auch, dass jemand da ist und nicht nur auf Internet und Onlineshops verwiesen wird“, sagt Sabine Amsbeck-Dopheide.

Der alltägliche Einkauf sollte für alle Kundinnen und Kunden unbeschwerlich und barrierefrei möglich sein. Ganz gleich, ob für Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl oder Seniorinnen und Senioren. Einzelhändler, die sich auf die Bedürfnisse ihrer Kundschaft einstellen, gewinnen nicht nur eine zufriedenere, sondern auch treuere Kundschaft.

Mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ möchte der Handelsverband Deutschland (HDE) das Thema sichtbar machen. Ziel ist es, Generationenfreundlichkeit im Einzelhandel zu gelebter Wirklichkeit werden zu lassen. Über seine Landes- und Regionalverbände zeichnet der HDE deshalb bundesweit Einzelhändler aus, die auf Generationenfreundlichkeit setzen.

Alle bereits zertifizierten Einzelhändler werden in der öffentlich zugänglichen Datenbank auf der Internetseite des Qualitätszeichens aufgeführt: www.generationenfreundliches-einkaufen.de.

Stiftung Warentest: FFP2-Masken im Test

Bildquelle: WiR_Pixs/pixabay.com
Bildquelle: WiR_Pixs/pixabay.com

3M schützt am besten

Die Stiftung Warentest hat aktuell zehn FFP2-Masken getestet. Die Filterwirkung war bei allen hoch. Allerdings schützten nicht alle Modelle gleich gut: Sie lagen teilweise nicht dicht genug am Gesicht an und ließen so Aerosole durch. Bei drei Masken bemängelten die Tester den geringen Atemkomfort, durch sie bekommt man vergleichsweise schlecht Luft. Rundum empfehlenswert ist die Maske von 3M.

Die 3M-Maske erfüllt als einzige ohne Einschränkung die wichtigsten Testkriterien: Sie sitzt gut, ist dicht und ermöglicht komfortables Atmen. Sechs Masken sind nur eingeschränkt empfehlenswert. Sie lassen sich nicht gut an unterschiedliche Gesichtsformen anpassen, liegen deshalb oft nicht dicht an und mindern so die Schutzwirkung.

Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, müssen Nutzerinnen und Nutzer bei ihnen unbedingt auf einen korrekten Sitz achten. Ein Anzeichen dafür, dass die Maske kein Leck hat: Beim Ausatmen bläht sie sich auf, beim Einatmen zieht sie sich zusammen. Passt die Maske nicht, sollte man besser ein anderes Modell kaufen.

Die Masken von Rossmann Altapharma, Hygisun und dm Mivolis sind wenig geeignet, weil sie zu sehr beim Atmen behindern.

Der Test FFP2-Masken ist kostenfrei online unter www.test.de/masken abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Impfzentrum: Keine vorgezogene Impfberechtigung durch Arbeitgeberbescheide

Aktuell erhält das Impfzentrum des Kreises Gütersloh vermehrt Anfragen von Personen, die eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber haben und damit einen vorzeitigen Impftermin vereinbaren wollen. Häufig handelt es sich dabei um Berufsgruppen der Priorisierungsgruppe 3, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an der Reihe sind. Ein Beleg des Arbeitgebers ändert daran nichts.

Die erhöhte Nachfrage dieser Personengruppe erschwert jedoch allen jetzt schon impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Terminbuchung, da sie bei der Impf-Hotline nicht direkt durchkommen. „Wir bitten um Geduld. Sobald weitere Personengruppen geimpft werden dürfen, werden wir entsprechend informieren“, betont Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums des Kreises Gütersloh.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

POL-GT: Tödlicher Unfall am Bahnübergang

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Harsewinkel (PS) Am Mittwochmittag (24.03.2021, 12:48 Uhr) befuhr eine 72-jährige Frau aus Harsewinkel mit einem Pkw Seat die Straße Ostheide aus Richtung Remser Weg kommend in Fahrtrichtung Gütersloher Straße. Hier querte sie den mit Andreaskreuzen und roten Blinklicht versehenen, unbeschrankten Bahnübergang über die dortige Bahnstrecke der Teutoburger Waldeisenbahn GmbH. Im Gleisbereich kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Güterzug der Captrain Cargo West GmbH. Der Zug war von Versmold kommend in Fahrtrichtung Gütersloh unterwegs. Der Pkw wurde durch die Lok seitlich erfasst und ca. 150 Meter vor sich hergeschoben, bevor der Zug zum Stillstand kam. Die Pkw-Führerin wurde durch den Zusammenstoß tödlich verletzt. Der 39-jährige Lokführer blieb unverletzt. Der geschätzte Gesamtsachschaden beläuft sich auf 8000 Euro. Während der Dauer der Unfallaufnahme wurde die Ostheide in Höhe der Bahnstrecke für 2,5 Stunden komplett gesperrt.

Frauenentspannungsabende online: Mit Yoga, Entspannung und Mentaltraining gegen den Corona Blues

Bildquelle: JillWellington/pixabay.com
Bildquelle: JillWellington/pixabay.com

Um den Frauen in dieser für viele besonders stressigen Zeit zur Seite zu stehen und eine Auszeit aus dem Alltag zu ermöglichen bietet die Gleichstellungsstelle der Stadt Harsewinkel einen Online-Workshop unter dem Titel „Frauenentspannungsabende“ am 16. und 23. April an.

An diesem Tag ausschließlich von und für Frauen rückt die Ruhe und Entspannung in den Vordergrund. Die Teilnehmenden lernen ansprechende Yogasequenzen und erholsame Entspannungsübungen kennen um Kraft zu tanken für den Alltag. Abgerundet werden die Abende durch hilfreiche Übungen aus dem Mentaltraining, um bei dem nächsten Stressmoment ganz gelassen bleiben zu können.

Der Workshop findet am 16. und 23. April jeweils von 17.30 bis 20.45 Uhr statt und wird von Britta Limberg, Heilpraktikerin für Psychotherapie, Gestalttherapeutin und Julia Erfling, Yogalehrerin geleitet. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 € pro Person und beinhaltet einen Wohlfühlbrief und Arbeitsmaterialien. Sie benötigen eine Internetverbindung und einen ungestörten Raum. Es sind keine Yogavorkenntnisse nötig.

Sollten es die Kontaktbeschränkungen der Corona-Schutzverordnung zulassen, ist es natürlich auch möglich sich zu zweit anzumelden und an dem Workshop mit einer Freundin zusammen bei einer der beiden zu Hause teilzunehmen.

Anmeldungen werden ab sofort von Marina Schomburg, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Harsewinkel, Tel. 05247/ 935169 oder über E-Mail: marina.schomburg@harsewinkel.de entgegengenommen.

 

(Textquelle: Stadt Harsewinkel)

ADAC: Kommunen müssen Radverkehrskonzepte schneller umsetzen

(Bildquelle: un-perfekt/pixabay.com)
(Bildquelle: un-perfekt/pixabay.com)

Radspuren nicht „wahllos aufpinseln“ – Planungspersonal aufstocken

Wegen steigender Radverkehrszahlen sieht der ADAC Städte und Gemeinden in der Pflicht, ihre Planungskapazitäten für den Radwegebau zügig aufzustocken. Aus Sicht des Clubs werden Radwege nur dann den Anforderungen eines sicheren Radverkehrs gerecht, wenn sie entlang ordentlicher Planungsprozesse realisiert werden. Die Empfehlung, mehr Verkehrsplaner für den Radverkehr einzustellen, gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass in den kommenden Jahren Fördermittel von rund 660 Millionen Euro für den Ausbau der Radinfrastruktur zur Verfügung stehen.

ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: „Der Radverkehr boomt, deshalb brauchen wir vor allem in Großstädten ein durchgängiges Netz ausreichend breiter, sicherer und möglichst von der Fahrbahn getrennter Radwege entlang der Hauptverkehrsstraßen. Auch abseits davon sind attraktive Radverkehrsrouten sinnvoll, insbesondere Fahrradstraßen, wenn der Radverkehr gebündelt werden soll.“

Die Einrichtung sogenannter „Pop-up-Radwege“ kann zu Pandemiezeiten zur schnellen Schließung von Netzlücken sinnvoll sein. Sie sind aus Sicht des Clubs aber nicht das richtige Mittel, um langfristig für mehr Sicherheit zu sorgen: Teils enden die neuen Pop-up-Spuren unvermittelt vor den Knotenpunkten, teils gibt es Konflikte mit dem ruhenden Verkehr, was zu neuen Gefahrensituationen führen kann.

Hillebrand: „Um das Radfahren in Städten attraktiver zu machen, ist es wichtig, dass es ein Gesamtkonzept für Radwege gibt. Radspuren einfach aus politischer Laune heraus vom übrigen Verkehr abzuzwacken, wird den Ansprüchen einer integrierten Planung nicht gerecht. Dies kann für neue Probleme an anderer Stelle sorgen, zum Beispiel, weil Ausweichverkehre durch Wohngebiete entstehen.“

Ein ADAC Test hatte Ende vergangenen Jahres ergeben, dass viele Fahrradwege in Deutschland zu schmal sind. Jeder dritte getestete Radweg erfüllte nicht die geforderte Mindestbreite. Der ADAC empfiehlt den Städten und Kommunen bei der Planung der Radverkehrsinfrastruktur die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ zu beachten. Dabei geht es nicht nur um die Herstellung ausreichend breiter Radwege, sondern auch um die Gewährleistung von Sicherheitsräumen zum ruhenden Verkehr sowie um die sichere Führung der Radfahrer über die Knotenpunkte hinweg, wo sich die Mehrheit der Radverkehrsunfälle ereignet.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

FLI bestätigt Geflügelpestverdacht in Nachbarkreisen: Zwei Sperrgebiete und Beobachtungszonen festgelegt

Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com
Bildquelle: Huskyherz/pixabay.com

Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) sowohl im Kreis Paderborn als auch im Kreis Warendorf bestätigt hat, hat der Kreis Gütersloh per Allgemeinverfügung zwei Sperrgebiete und zwei Beobachtungszonen festgelegt. Beide Ausbrüche sind unmittelbar jenseits der Kreisgrenze in Haltungen in Delbrück-Westenholz und Beelen. Für die Festlegung entsprechender Zonen mit Restriktionen ist auf dem Kreisgebiet Gütersloh die hiesige Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zuständig. In beiden Gebieten beziehungsweise Zonen gelten weitgehende Beschränkungen. Diese Beschränkungen sind im Amtsblatt Nr. 706 aufgeführt, sie gelten ab Dienstag, 23. März, 0 Uhr. Die seit dem 4. März geltende Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.

Für den Rietberger Raum gilt: Das per Allgemeinverfügung erlassene Sperrgebiet und die Beobachtungszone löst die übergangsweise vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erlassene Überwachungszone ab. In diesem Bereich ist die Betroffenheit ungleich größer, die Region gilt als Geflügelhochburg: Im Sperrgebiet liegen etwa 40 Geflügelhaltungen, im Beobachtungsgebiet sind es zirka 490. In dem Bereich, der vom Ausbruch in Beelen betroffen ist, sind es zirka 13 Halter im Sperrgebiet und zirka 250 im Beobachtungsgebiet. Wie viel Halter es exakt sind, wird sich zeigen, wenn aufgrund der Ausbrüche Halter ihre Bestände melden, die dies bisher versäumt haben. Das Beobachtungsgebiet an der Grenze zum Kreis Warendorf überschneidet sich mit dem Beobachtungsgebiet, dass rund um den Geflügelbetrieb in Versmold errichtet worden ist, nachdem dort die Geflügelpest ausgebrochen war. Zählt man die Halter in allen drei Gebieten zusammen, sind 1.300 Halter von den Beschränkungen betroffen. Beide Ausbrüche hängen zusammen: Die Junghennen in Beelen stammen aus dem betrieb in Delbrück.

Das Sperrgebiet im Rietberger Bereich ist vom Einzugsbereich identisch mit der vom LANUV festgelegten Überwachungszone (Amtsblatt Nr. 705). Sowohl dieses Sperrgebiet und das dazugehörige Beobachtungsgebiet als auch die beiden Zonen an der Grenze zum Kreis Warendorf werden sobald möglich auch in der Geflügelpestkarte auf der Sonderseite des Kreises im Internet abgebildet (www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest).

In beiden Sperrgebieten werden jetzt alle gewerblichen Geflügelhaltungen klinisch von den Veterinären des Kreises Gütersloh untersucht. In den Sperrgebieten und Beobachtungszonen gelten die gleichen Beschränkungen wie im Versmolder Bereich, nachdem dort die Geflügelpest bestätigt worden war.

Halter in diesen Gebieten und Zonen – auch Hobbyhalter – müssen jetzt ihre Tierbestände der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung melden, das ist Teil der Allgemeinverfügung. Unabhängig davon haben alle Geflügelhalter grundsätzlich – auch außerhalb von Geflügelpest-Perioden – ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.

In den Sperrbezirken und den Beobachtungsgebieten gelten teils identische Auflagen, in den Sperrgebieten sind sie jedoch umfangreicher. Es gelten grundsätzlich Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, zum Beispiel ein Verbringungsverbot („Alles bleibt, wo es ist.“) für Geflügel – Geflügel darf innerhalb des Gebiets nicht transportiert werden. Das gilt auch beispielsweise für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Beständen dieser Zonen. Die genauen Beschränkungen finden sich im Amtsblatt Nr. 706 (www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt). Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest  Auf dieser Seite finden sich unter anderem auch Anträge für Ausnahmegenehmigungen und die Formulare zur Meldung der aktuellen Geflügelbestände.

 

(Textquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

BÖCKSTIEGEL Sonnenbrillen & Sonnengläser: Wir machen Ihre Augen fit für alle Freizeitaktivitäten

Faszinatur! Wir lieben die Auszeiten fernab vom Alltag. Entdecken Sie neue Orte — ob vor Ihrer Haustür oder in Ihrer Umgebung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Rad die Gegend erkunden, zum Baggersee fahren oder Ihre Liebe fürs Hiking, dem Wandern, entdeckt haben. Egal aus welcher Motivation heraus: Jede Reise ist eine Reise zum Ich.

Natürlich gilt das auch für ALLE sportlichen Betätigungen, die wir jetzt wieder im freien genießen können. Wir bei BÖCKSTIEGEL bieten Ihren Augen immer das passende Equipment zu Ihren individuellen Aktivitäten.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir freuen uns auf Sie!

Angepasste Coronaschutzverordnung erlassen – Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Corona-Schnelltest im DRK Testzentrum Harsewinkel – Infos & Termine

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.
Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide (rechts), stellvertretender Kreisrotkreuzleiter Tim Schikora (mitte) und Sprecher des Vorstandes des DRK Kreisverband Gütersloh e. V. Dennis Schwoch (links) vor dem Moddenbachtalstadion Harsewinkel.

Die Stadt Harsewinkel hat gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) ein Corona-Testzentrum im Moddenbachtalstadion Harsewinkel eingerichtet. Eingang und Ausgang sind wie die drei Bereiche Registrierung, Probenentnahme und Probenauswertung gut durch Schilder und Weg- bzw. Richtungspfeile gekennzeichnet. Während der Probenentnahme ist man vor Blicken Dritter geschützt und die Privatsphäre, wird soweit es möglich ist, geachtet. Kinder unter 3 Jahren sollte man besser beim Kinderarzt testen lassen, aber bei Kindern ab drei Jahren können die Testungen im Corona-Testzentrum durchgeführt werden. Das jeweilige Testergebnis liegt in weniger als 45 Minuten vor. Es kann dann als Befund in Papierform mitgenommen oder per Smartphone und QR-Code abgerufen werden. Ein negatives Testergebnis ist 24 Stunden gültig und kann z. B. bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen vorgelegt werden. Bei einem positiven Befund im Schnelltest folgen die üblichen Maßnahmen mit sofortiger Quarantäne und automatischer Meldung an das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh, welches sich dann um Kontaktnachverfolgung etc. kümmert.

Bis Ende des Monats wird es zunächst an zwei Tagen in der Woche möglich sein, sich kostenlos testen zu lassen. Termine können dienstags von 8 Uhr bis 11 Uhr und donnerstags von 10 Uhr bis 14 Uhr vereinbart werden. Wer sich ohne vorherige Terminvereinbarung testen lassen möchte, der muss etwas Geduld und Wartezeit mitbringen.

Um den Besucherstrom besser lenken sowie Wartezeiten verringern zu können, wird um eine Online-Registrierung auf der Homepage des DRK gebeten. Den nach der Registrierung erstellten QR-Code bringen Sie dann zur Testung mit. Zum Abgleich der Daten wird auch Ihr Personalausweis benötigt und sollten Sie eine Personalausweisnummer auf dem Befund benötigen (Auslandsreisen), können Sie dies den Testern vor dem Test mitteilen. Sollte kurzfristig ein reservierter Termin nicht mehr passen, muss dieser über die Website des DRK auch wieder storniert werden.

Ab April soll dann von Montag bis Freitag an fünf Tagen in der Woche getestet werden. Die entsprechenden Zeiten werden auf www.drk-guetersloh.de und im Veranstaltungskalender des Spöggsken bekanntgegeben.

 

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