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Kreis Gütersloh stellt Antrag auf Modellregion – Luca-App soll nach Ostern angedockt sein

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Die Einführung der Luca-App steht im Kreis Gütersloh an. Ziel ist es, die technische Anbindung der App so vorzubereiten, dass in der Woche nach Ostern das System genutzt werden kann, ein entsprechendes Zertifikat ist beantragt. Wann die Nutzung für Betreiber und Bürgerinnen und Bürger startet, lässt sich derzeit noch nicht sagen: Zum einen ist die Gastronomie noch geschlossen und der Handel muss ab nächster Woche wieder weitgehend schließen, zum anderen soll es für Betreiber noch Zoom-Infoveranstaltungen geben, wie sie die App am sinnvollsten einsetzen. In einem anderen viel diskutierten Punkt hat nach Beratungen im Krisenstab der Kreis Gütersloh Position bezogen: Der Kreis wird bei der Landesregierung einen Antrag stellen, eine so genannte Modellregion werden zu wollen. In diesen Regionen sollen nach dem Vorbild Tübingens mit vermehrten Testungen Lockerungen möglich sein. „Wir haben im vergangenen Jahr den größten Coronaausbruch der Bundesrepublik bewältigt und verfügen über ausreichend Erfahrung, als Modellregion auftreten zu können“, erklärt Landrat Sven-Georg Adenauer. Man habe dadurch als Kreis ein Alleinstellungsmerkmal. Derzeit liegt die Priorität des Kreises auf Impfen, Testen und der Implementation eines neuen Sormas-Updates sowie der Einführung der Luca-App. Auch das seien gute Voraussetzungen.

„Wir sind mit der pro Wirtschaft GT im Gespräch, wie man die virtuellen Infoveranstaltungen des App-Anbieters am besten organsiert“, erklärt Guido Klinker, Verwaltungsleiter der Abteilung Gesundheit. Die pro Wirtschaft GT kann Zoom-Konferenzen mit bis zu 500 Personen anbieten und verfügt über entsprechende E-Mailverteiler. Über diese wird zu gegebener Zeit eine Einladung zum Luca-Zoom-Meeting erfolgen.

Die Luca-App kann unter anderem im Handel und der Gastronomie die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtern. Die anonym gesammelten Daten lassen sich exportieren und in die gerade beim Kreis Gütersloh eingeführte Software Sormas importieren. Somas ist ein Management- und Analysetool zur Kontaktpersonennachverfolgung.

Die Luca-App kann die Zettelwirtschaft zum Beispiel in der Gastronomie ersetzen und erleichtert die Kontaktpersonennachverfolgung. Im vergangenen Jahr mussten beispielsweise Café- und Restaurantbesucher in der Regel handschriftlich ihre Kontaktdaten hinterlegen. Kam es zu einer Coronainfektion in diesem Umfeld, wurden diese handschriftlichen Adressen und Telefonnummern der Abteilung Gesundheit weitergegeben. Wer sich die App nicht herunterladen kann oder möchte, soll mit einem Schlüsselanhänger samt QR-Code versorgt werden. Mit Hilfe dieses QR-Codes lassen sich dann auch die Daten der Gäste zuordnen.

Wer sich die Luca-App herunterlädt, gibt einmalig in der App seine Kontaktdaten an und kann dann beispielsweise bei einem Restaurantbesuch sein Smartphone vorzeigen. Durch den Scan eines QR-Codes werden diese automatisch und verschlüsselt erfasst. Die entsprechenden Daten können im Infektionsfall der Abteilung Gesundheit elektronisch übermittelt werden – freiwillig, da der Nutzer vor der Datenfreigabe an das Gesundheitsamt auf Nachfrage seine Daten freigeben muss.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Gesundheitsministerium: Mehr Tempo durch mehr Flexibilität – Erlass ermöglicht unbürokratische Vergabe vorhandener Impfkapazitäten

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden. Die Regelung gilt zunächst bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April 2021.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Das Land reagiert schnell und unbürokratisch auf die Meldung zahlreicher Kommunen, dass sie freie Terminkapazitäten haben. Wir stellen hiermit klar: Die Kommunen haben die Beinfreiheit, vorhandene Impfkapazitäten auch zu nutzen. Wir wollen Strecke machen!“

Vordringlich sind mit den vorhandenen Kontingentmengen Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend. Es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Laumann: „Eine Fokussierung auf Menschen mit Vorerkrankungen an dieser Stelle ist richtig und notwendig, weil sie im Infektionsfall ein besonders hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.“

Ab dem 6. April 2021 werden zudem landesweit die Terminvereinbarungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für den ersten Jahrgang der über 70-jährige Bürgerinnen und Bürger freigeschaltet (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117). Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Geplant ist, sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht weitere Geburtsjahrgänge zur Impfung einzuladen.

Die ersten Impftermine werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht. Impfberechtigte Personen – also zunächst der Jahrgang der 79-Jährigen – erhalten über die Kreis- oder Stadtverwaltung eine schriftliche Einladung. Nach und nach folgen weitere Jahrgänge. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Ministerin Gebauer: Wir bleiben umsichtig und entscheiden verantwortungsvoll

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Stattdessen verbleibt es weiterhin bei den derzeit geltenden Regelungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien in den Schulen keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben können. Gleichwohl wollen wir unseren Schulen bereits jetzt grundlegende Informationen für die Planung des Schulbetriebs nach den Osterferien geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb nach den Ferien unter den derzeitigen Beschränkungen stattfinden. Die Landesregierung wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin aufmerksam beobachten und den Schulstart im Zusammenwirken mit allen Beteiligten nach den Osterferien sorgfältig vorbereiten.“

Nach aktueller Planung soll der Schulbetrieb nach den nun beginnenden Osterferien bis einschließlich zum 23. April 2021 auf der Grundlage der in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen stattfinden. Über das weitere Vorgehen wird das Schulministerium in der zweiten Ferienwoche unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens mit den am Schulleben beteiligten Akteuren beraten und die Schulen entsprechend rechtzeitig informieren.

Die Teststrategie an den Schulen wird weiterentwickelt und ausgebaut: Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Weitere Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt.

Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten beziehungsweise in Testzentren wird bereits in der Woche direkt nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 25. März 2021:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/25032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Statistisches Bundesamt: 14 500 Kinder und Jugendliche waren im Jahr 2019 wegen akuten Alkoholmissbrauchs im Krankenhaus

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDestatis

Rauschtrinken ist gerade unter Jugendlichen verbreitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in Deutschland im Jahr 2019 rund 14 500 Kinder und Jugendliche von 10 bis unter 18 Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einem Krankenhaus behandelt. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 20- bis unter 25-Jährigen waren es im selben Jahr 8 800 Fälle, bei den 40- bis unter 45-Jährigen 7 800 und bei den 60- bis unter 65-Jährigen 6 200. Ergebnisse der Krankenhausdiagnosestatistik zeigen, dass die Zahlen bei den Kindern und Jugendlichen zwar rückläufig, aber immer noch mehr als doppelt so hoch wie zur Jahrtausendwende sind. Im Jahr 2000 waren knapp 7 000 Kinder und Jugendliche wegen Alkoholmissbrauchs stationär in Behandlung. Den Höchstwert der vergangenen 20 Jahre gab es im Jahr 2012 mit rund 18 800 Fällen.

22 % der Kinder und Jugendlichen waren jünger als 15 Jahre

Dabei wurden die Betroffenen zuletzt wieder jünger: 2019 wurden 3 200 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und unter 15 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt. Das war ein Anstieg um 8,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Dagegen ging die Zahl der Betroffenen im Alter von 15 bis unter 18 um 2,2 % auf 11 200 zurück. Rund 22 % der Kinder und Jugendlichen, die wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär behandelt werden mussten, waren somit noch keine 15 Jahre alt.

Jungs neigen stärker zum Rauschtrinken als Mädchen

Die Daten weisen auch auf leichte Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin: Im Jahr 2019 mussten rund 7 900 Jungen und junge Männer wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus, das waren 55 % aller Fälle.

Die vollständige Zahl der Woche sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

Ü80-Impfungen ohne Termin: Erweiterter Wartebereich am Impfzentrum

Am heutigen Freitag, 26. März, geht die Sonderaktion des Impfzentrums des Kreises Gütersloh in die zweite Runde. Damit es nicht erneut zu einem Rückstau auf der Marienfelder Straße kommt, wurde eine neue Wartezone eingerichtet. Die Polizei und die Mitarbeitenden des Impfzentrums leiten die impfwilligen Autofahrer nun in einer Schleife über die Straßen Am Stellbrink, Zeppelinstraße und Parsevalstraße zum Eingangsbereich auf das Gelände. Wer einen Termin hat, wird aus der Warteschlange gezogen und an dieser vorbeigeschleust.

Alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Gütersloh, die über 80 Jahre alt sind und noch keinen Impftermin haben oder ihren Termin vorziehen möchten, dürfen sich noch bis Sonntag, 28. März, ohne Termin impfen lassen. Sie können an diesen Tagen in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unangemeldet zum Impfzentrum kommen. Mitbringen müssen sie ihren Impfpass, ihren Ausweis und ihre elektronische Gesundheitskarte. Dieses Angebot richtet sich auch an Personen, die 1941 geboren sind und in diesem Jahr erst noch 80 Jahre alt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfzentrum Kreis Gütersloh geht neue Wege: Ü80-Impfungen ohne Termin

Der ganz überwiegende Teil der über 80-Jährigen im Kreis Gütersloh ist bereits mindestens einmal mit dem Vakzin von BionNTech/Pfizer geimpft. Da jetzt erneut ein Zusatzkontingent dieses Impfstoffs zur Verfügung steht, geht das Impfzentrum in Absprache mit Landrat Sven-Georg Adenauer und Krisenstabsleiter Frank Scheffer neue Wege: Impfen ohne Termin. „Wer zur impfberechtigten Gruppe gehört, das sind alle aus den Jahrgängen 1941 und älter, kann vom morgigen Donnerstag bis Sonntag ohne Termin zum impfen kommen“, erklärt Adenauer. Von 9 bis 15 Uhr werden an diesen vier Tagen – und nur an diesen vier Tagen vom 25. bis zum 28. März – Seniorinnen und Senioren mit der ersten Impfung versorgt. Kommen können alle, die noch keinen Termin gebucht haben und solche, die einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt gebucht haben und gerne schneller an die Reihe kommen möchten. „Wer einen Impftermin im April hat und den gerne weiterhin wahrnehmen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Kein bereits vereinbarter Termin verfällt“, betont Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. Mit der Aktion möchten er und sein Team der Gruppe der über 80-Jährigen ein zügiges und auch vorgezogenes Impfangebot machen. Dennoch muss in diesem Zusammenhang mit Wartezeiten im Impfzentrum gerechnet werden.

Folgende Punkte sind zu beachten: Das Angebot gilt grundsätzlich für alle aus den Jahrgängen 1941 und älter. „Also auch für diejenigen, die erst im Laufe dieses Jahres 80 werden“, erinnert Riepe. Es komme immer wieder vor, dass impfberechtigte Personen sich erst dann um einen Termin bemühen, wenn sie ihren 80. Geburtstag hatten. Wer bereits eine Coronainfektion hinter sich hat, muss seit einem halben Jahr Coronafrei sein, um geimpft werden zu können. Mitzubringen sind Impfausweis, Ausweisdokument und elektronische Gesundheitskarte. Das Alter wird überprüft, denn in der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass sich über das Buchungssystem Personen einen Impftermin besorgt haben, die noch nicht impfberechtigt waren.

Wer noch Fragen hat, kann die Hotline des Impfzentrums unter Telefon 05241/85-2960 anrufen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Ministerin Scharrenbach: 2,72 Milliarden Euro stopfen das finanzielle Loch bei Gewerbesteuerausfällen

Ministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW / Ralph Sondermann)
Ministerin Ina Scharrenbach (Foto: Land NRW / Ralph Sondermann)

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

Anlässlich der heute von IT.NRW veröffentlichten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Zahlen von IT.NRW sind richtig, aber richtiger ist: In den Zahlen fehlt der Gewerbesteuerausgleich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und des Bundes in Höhe von 2,72 Milliarden Euro. Nimmt man beide Zahlen zusammen, steigen die Erträge der Kommunen sogar leicht von 12,8 Milliarden Euro in 2019 auf 13 Milliarden Euro. Damit ist das Loch im Eimer nicht mit Stroh, sondern mit Geld gestopft worden.“

Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Gewerbesteuern lagen im Jahr 2020 bei rund 10,2 Milliarden Euro. Dies sind 19,8 Prozent weniger als im Vorjahr (damals: 12,8 Milliarden Euro). „Die zusätzlichen 2,72 Milliarden Euro kamen genau zum richtigen Zeitpunkt, um die Einnahmeausfälle unserer Städte und Gemeinden zu kompensieren. Hinzu kamen dann in 2020 noch weitere Entlastungen von 1,3 Milliarden Euro zuzüglich 1 Milliarde Euro aus der erhöhten Übernahme der Kosten der Unterkunft, die die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus den aufgespannten Rettungsschirmen und der Bund den Kommunen überwiesen haben. In dieser Zeit stehen Länder, Bund und Kommunen an einer Seite, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Gesellschaft abzufedern“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

ADAC Sommerreifentest: überwiegend empfehlenswert

ADAC Sommerreifentest: überwiegend empfehlenswert / Einziger Runderneuerter schwach auf Nässe / Die Reifentestergebnisse für die Dimension Mittelklasse (Bildquelle: ADAC).

Einziger Runderneuerter schwach auf Nässe

Überwiegend „gut“ und „befriedigend“, nur je einmal „ausreichend“ und „mangelhaft“ – das ist das Ergebnis des aktuellen ADAC Sommerreifentests. Ausreißer in Einzeldisziplinen gab es dennoch unter den insgesamt 32 Reifen für Mittelklasse- und Untere-Mittelklasse-Fahrzeuge: So enttäuschten etliche auf Nässe, und auch beim Verschleiß war so manches Reifenprofil sehr schnell abgefahren.

Beim Test-Durchfaller Firestone Roadhawk (Mittelklasse, Reifendimension 225/50 R17) schlug die mangelhafte Leistung auf nasser Fahrbahn durch: Beim Nassbremsen aus einer Geschwindigkeit von 80 km/h kam er fast zwei Fahrzeuglängen später zum Stehen als der Spitzenreiter Semperit Speed-Life 3 in dieser Disziplin. Das ADAC Urteil: Nicht empfehlenswert.

Die vier mit „gut“ bewerteten Reifen in dieser Dimension – Falken Azenis, Continental Premium Contact 6, Kumho Ecsta PS71 und Bridgestone Turanza – zeichnen sich durch Allroundqualitäten aus. Sie überzeugen sowohl bei Nässe als auch auf trockener Fahrbahn und sind sparsam im Verschleiß und Verbrauch.

Das Schlusslicht in der Golfklasse (Reifendimension 205/55 R16) ist zugleich der einzige runderneuerte Reifen im diesjährigen Test: Der mit „ausreichend“ bewertete King Meiler Sport 1 hat nicht nur den zweitlängsten Trockenbremsweg, sondern zeigt vor allem auf nasser Fahrbahn nur schwache Leistung. Auch ist er sehr laut. „Zwar punktet ein aufbereiteter Pneu durch Ressourcenschonung und einen niedrigen Preis, das geht bei diesem Modell jedoch zu Lasten der Sicherheit“, erklärt ADAC Testleiter Dino Silvestro. Eine Weiterentwicklung der runderneuerten Reifen ist daher nötig.

Besonders empfehlenswert in dieser Dimension sind der Continental Premium Contact 6, der Semperit Speed-Life 3 und der Bridgestone Turanza T005, weil sie in nahezu allen Einzeldisziplinen „gut“ abschneiden. In der Kategorie Verschleiß übertrifft der Goodyear EfficientGrip Performance 2 alle anderen Reifen: Er zeigt im Test die beeindruckende Laufleistung von über 55.000 Kilometern – und hält damit doppelt so lange wie der Nokian Wetproof, dessen Verschleißgrenze bei unter 25.000 Kilometern gemessen wurde.

Der ADAC rät, beim Reifenkauf darauf zu achten, dass alle vier Reifen das gleiche Produktionsdatum und damit den gleichen technischen Stand haben. Außerdem empfiehlt es sich, einen genauen Blick auf das Abschneiden in den Einzeldisziplinen zu werfen und einen Reifen gemäß des eigenen Fahrprofils zu wählen.

Weitere Informationen hierzu gibt es unter adac.de.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Pizzeria Mon Dial – Schülerangebote to go gelten auch in den Osterferien!

Pizzeria Mon Dial: Schülerangebote zu fairen Preisen – auch in den Osterferien!

Schüler bekommen in der Pizzeria Mon Dial selbstverständlich auch während der Osterferien spezielle Angebote zu fairen Schüler-Preisen. Von Montag bis Freitag gelten die speziellen Schülerangebote wie gewohnt bereits ab 11:00 Uhr. Ihr seid in den Ferien aber auch herzlich willkommen, Euch nachmittags oder abends mit Freunden zu treffen und Euch unsere günstigen Schülerangebote to go schmecken zu lassen.

Unsere Schülerangebote:
  • Montag bis Freitag – Nudel-Box Napoli oder Bolognese zum Mitnehmen – 3,00 € Spezialpreis für Schüler
  • Montag bis Freitag – große Pizza Margherita zum Mitnehmen  – 4,00 €
  • Dienstag = Pizzatag – jede Pizza nach Wahl (ohne extra Zutaten) zum Mitnehmen – 7,00 €
  • Mittwochs – jede Pizza nach Wahl (ohne extra Zutaten) zum Mitnehmen – 7,00 € Spezialpreis für Schüler

Bei Mon Dial freut man sich auf Euch!

Das Angebot gilt nicht in den Ferien oder an Sonn- und Feiertagen!

Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel!

Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel. Von links: Bernhard Brockmann (FOTO Paradies), Hans-Peter Obermark (Handelsverband Nordrhein-Westfalen), Chris Brentup (Bettenspezialist Brentrup), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Georg Baumewerd (Baumewerd Orthopädie).
Übergabe des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ an drei Fachgeschäfte in Harsewinkel. Von links: Bernhard Brockmann (FOTO Paradies), Hans-Peter Obermark (Handelsverband Nordrhein-Westfalen), Chris Brentup (Bettenspezialist Brentrup), Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide und Georg Baumewerd (Baumewerd Orthopädie).

Die drei Harsewinkeler Fachgeschäfte FOTO Paradies, Bettenspezialist Brentrup und Baumewerd Orthopädie erhalten vom Handelsverband Deutschland (HDE) erneut das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“. Die drei Inhaber, die Ihre Auszeichnung persönlich im FOTO Paradies Brockmann entgegennehmen durften, können sich zum dritten Mal in Folge stolz als besonders familien- und generationenfreundliche Einzelhändler bezeichnen.

Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide sowie Hans-Peter Obermark vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen ließen es sich nicht nehmen, Bernhard Brockmann, Chris Brentrup und Georg Baumewerd persönlich zum Hattrick zu gratulieren. Besonders unsere Bürgermeisterin lobt die Anstrengungen der drei Einzelhändler, die sich vor allem auch in Zeiten der Pandemie noch einmal verstärkt zur Aufgabe gemacht haben auf verschiedenen Wegen für Ihre Kunden da zu sein.

„Barrierefrei heißt auch, dass jemand da ist und nicht nur auf Internet und Onlineshops verwiesen wird“, sagt Sabine Amsbeck-Dopheide.

Der alltägliche Einkauf sollte für alle Kundinnen und Kunden unbeschwerlich und barrierefrei möglich sein. Ganz gleich, ob für Eltern mit Kinderwagen, Menschen im Rollstuhl oder Seniorinnen und Senioren. Einzelhändler, die sich auf die Bedürfnisse ihrer Kundschaft einstellen, gewinnen nicht nur eine zufriedenere, sondern auch treuere Kundschaft.

Mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ möchte der Handelsverband Deutschland (HDE) das Thema sichtbar machen. Ziel ist es, Generationenfreundlichkeit im Einzelhandel zu gelebter Wirklichkeit werden zu lassen. Über seine Landes- und Regionalverbände zeichnet der HDE deshalb bundesweit Einzelhändler aus, die auf Generationenfreundlichkeit setzen.

Alle bereits zertifizierten Einzelhändler werden in der öffentlich zugänglichen Datenbank auf der Internetseite des Qualitätszeichens aufgeführt: www.generationenfreundliches-einkaufen.de.