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Kreis Gütersloh sind Hände gebunden: Land lehnt Vorstoß zu Distanzunterricht ab

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Der Kreis Gütersloh ist mit dem Anliegen beim Land NRW auf taube Ohren gestoßen, den in dieser Woche stattfindenden Distanzunterricht in der nächsten Woche fortzusetzen. Das Land NRW lehnte den Vorstoß ab, das Ergebnis mussten Landrat Sven-Georg Adenauer und Kreisdirektorin Susanne Koch den Kommunen im Krisenstab mitteilen: „Aus unserer Sicht ist es absurd, dass die Schulen sich jetzt auf den Wechselunterricht vorbereiten und nach einigen wenigen Tagen wieder zum Distanzunterricht wie in dieser Woche zurückkehren müssen.“ Man habe den Schulen diese Unsicherheit, in der sie jetzt seien, eigentlich nehmen wollen, ergänzt die Schuldezernentin Koch. „Aber uns sind die Hände gebunden.“

Zum Hintergrund – das Schulszenario im Kreis Gütersloh am Donnerstag: Für die aktuelle Woche hatte das Land NRW Distanzunterricht angeordnet, in der nächsten Woche sollen die Schulen wieder zum Wechselunterricht zurückkehren wie vor den Osterferien, erklärte das NRW-Schulministerium gestern. In der nächsten Woche ist jedoch mit der so genannten ‚Bundesbremse‘ zu rechnen, die Schulschließungen und damit Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200 einheitlich in der Bundesrepublik regelt. Der Kreis Gütersloh bewegt sich seit Tagen Richtung 200, am Donnerstag betrug die 7-Tageinzidenz pro 100.000 Einwohner laut RKI 181,7 und eine Umkehr ist laut der Abteilung Gesundheit nicht erwartbar. Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nach kurzem Wechselunterricht die Rückkehr zum Distanzunterricht eintreten wird. Das Land NRW hat keinen Automatismus zu einer Rückkehr zum Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200, dieser ist aber in der sogenannten Bundesbremse, die bereits vom Kabinett beschlossen worden ist, vorgesehen.

Düsseldorf hatte dem Kreis Gütersloh am Donnerstag noch einen Ausweg aufgezeigt, den aber keiner gehen will: Der Kreis hätte eine neue Allgemeinverfügung erlassen können, in der ein ganzes Bündel von neuen Einschränkungen stehen müsste. Distanzunterricht als Einzelmaßnahme wurde abgelehnt. „Eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen kurz bevor Berlin bundesweit neue Regeln erlässt, macht aber aus unserer Sicht keinen Sinn. Das würden die Bürgerinnen und Bürger doch nicht mehr verstehen“, meint Adenauer. Eine Abkehr von der zuletzt erlassenen Allgemeinverfügung mache aus seiner Sicht auch keinen Sinn: Damit seien die Voraussetzungen für die flächendeckenden Bürgertestungen geschaffen worden und der Einzelhandel habe sich nicht als Infektionsherd erwiesen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Terminbuchung ab Freitag: Jahrgang 1944 und 1945 jetzt impfberechtigt

Landrat Sven-Georg Adenauer wird alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh anschreiben, die zu den Geburtsjahrgängen 1944 und 1945 gehören. Zusammen mit einem Anschreiben des NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann werden rund 4.600 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Gütersloh Post erhalten, dass sie ab Freitag, 16. April, einen Impftermin buchen können. Sie gehören zur zweiten Gruppe der Ü70-Jährigen, die sich für einen Impftermin im Impfzentrum Kreis Gütersloh über das Anmeldeportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) anmelden können. Wer einen Termin abmachen möchte, sollte beachten, dass er oder sie die vergangenen sechs Monate nicht an Corona erkrankt war. Dies ist ein medizinischer Ausschlussgrund. Zudem weist das Impfzentrum daraufhin, dass die Impftermine im Impfzentrum Kreis Gütersloh den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Gütersloh vorbehalten sind. Hinweis: Den Doppelbrief von Minister und Landrat erhalten alle Personen aus diesen beiden Jahrgängen, also auch solche Personen, die beispielsweise bereits geimpft sind. Für sie ist der Brief gegenstandslos, ein Aussortieren der betreffenden Adressen hätte hohen organisatorischen Aufwand bedeutet und die Impfaktion verzögert.

In diesem Zusammenhang kommt aus dem Impfzentrum Kreis Gütersloh der Hinweis, dass aus der zuvor eingeladenen Altersgruppe – dies betrifft vor allem die Jahrgänge 1943 und 1942 – noch vergleichsweise wenige Buchungen gemacht worden sind. Für diese Altersgruppe sind Termine frei, eine kurzfristige Buchung ist daher ratsam. Die Buchung erfolgt über die gleichen Wege bei der KVWL wie die der Jahrgänge 1944 und 1945. Die Buchung erfolgt telefonisch oder per Internet. In dem Schreiben des Gesundheitsministers Laumann wird der Ablauf der Impfung erklärt. Zur Buchung der Termine: Telefon 0800 -116 117 02 (kostenfrei) oder im Internet unter www.116117.de.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Verhütungsmittel – nicht alle hormonellen Mittel sind geeignet

Die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest haben aktuell 141 Mittel zur Empfängnisverhütung bewertet, darunter Anti-Baby-Pillen, Spiralen, Vaginalringe, Spritzen, Implantat und Pflaster. Nicht einmal die Hälfte der Mittel ist geeignet. Das liegt nicht an der Wirksamkeit, sondern an der Verträglichkeit.

Wer hormonell verhüten möchte, sollte sich eine Pille mit möglichst niedrigem Östrogengehalt und den Gestagenen Levonorgestel, Norethisteron oder Norgestimat verschreiben lassen. Bei ihnen ist das Risiko für eine Thrombose geringer als bei Anti-Baby-Pillen mit anderen Gestagenen.

Auch Spiralen sind geeignet. Es gibt sie mit Hormon oder Kupfer. Das Thrombose-Risiko erhöhen Spiralen nicht. Sie wirken langfristig und werden vor allem Frauen empfohlen, die schon ein Kind geboren haben. Die Dreimonatsspritze empfehlen die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest nicht als Standardmittel zur Empfängnisverhütung.

Implantat, Ring und Pflaster sind wenig geeignet. Das Implantat lässt sich nicht immer leicht entfernen. Ring und Pflaster wirken wie die Pille – es gibt aber Hinweise, dass das Thrombose-Risiko bei beiden Mitteln höher ist als bei geeigneten Anti-Baby-Pillen.

Der Test Verhütungsmittel findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/verhuetung abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)

Land NRW verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April

Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)
Ministerpräsident Armin Laschet (Bildquelle: Land NRW)

Die Landesregierung teilt mit: Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

Außerdem werden in der Coronaschutzverordnung die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte geschaffen. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Die Modellprojekte sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.

Die entsprechenden Verordnungen wird auf www.land.nrw veröffentlicht.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Versicherungsmakler Markus Kiffmeier empfiehlt: Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler & Absicherung für „junge Leute“ schon zu Schulzeiten nutzen!

Für Schulabgänger sowie für Schülerinnen und Schüler beginnt nun eine spannende Zeit der Weiterentwicklung, die für jeden jungen Menschen individuell einige wichtige Fragen bereithält. Soll der nächste Schritt in die Berufsausbildung oder ins Studium führen und möchte man vorher vielleicht ein freiwilliges soziales Jahr oder eine Welterkundung im Rahmen von „Work&Travel“ einschieben? Welche Möglichkeiten gibt es, wo möchte ich hin und wie bin ich auf meinem Weg am besten abgesichert?

Mit mir und meinem Team vom Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. bleiben keine Fragen offen und wir bieten Ihnen eine Möglichkeit, die jeweilige Entscheidung optimal abzusichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler bietet eine Gelegenheit, sein Einkommen für den Worst Case bereits abzusichern, bevor man überhaupt richtig gestartet ist. Ab einem Eintrittsalter von 10 Jahren können Eltern Ihre Kinder absichern oder junge Menschen sorgen schon vor bzw. mit dem eigenen Berufsstart selbstständig für die notwendige Absicherung, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler zahlt dem Versicherten entsprechend der vertraglichen Bedingungen eine vereinbarte Rente auch bereits dann, wenn Schulbildung oder die berufliche Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht beendet werden kann.

Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler:
  • Schüler können eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.000 Euro absichern, ab der 11.Klasse sind sogar bis zu 1.300 Euro möglich.
  • Ein Leben lang günstige Beiträge – unabhängig davon, welchen Beruf Ihr Nachwuchs später einmal ausübt.
  • Der Versicherungsschutz kann flexibel erhöht werden, ganz ohne erneute Gesundheitsprü Dafür sorgt die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie (z. B. Hochzeit oder Geburt).
  • Mit einer Schüler-BU bekommt Ihr Kind von Anfang an vollumfänglichen Schutz. Auf Wunsch auch mit einem reduzierten Beitrag während der ersten Jahre der Versicherung.
  • Selbstverständlich wird im Leistungsfall darauf verzichtet, Ihr Kind auf eine andere Schulform zu verweisen.
  • Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist Ihr Kind weltweit und rund um die Uhr abgesichert – also auch im Urlaub und in der Freizeit.

Wir vom Versicherungsmakler-Büro Markus Kiffmeier e. K. sind nicht an einzelne Versicherungsunternehmen gebunden. Wir beraten Sie somit unabhängig und vertreten einzig und allein IHRE Interessen. Unsere Empfehlung – nutzen Sie die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler und die Absicherung für „junge Leute“ schon zu Schulzeiten. Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie einfach ins Büro in die Münsterstraße. Wir freuen uns bereits auf Sie!

Impfung ohne Termin beendet – Impfzentrum ist dicht

Das Impfzentrum ist dicht, wer keinen Termin hat, braucht sich nicht mehr auf den Weg zum Impfzentrum zu machen. Ein nicht-öffentlich verbreiteter Aufruf, ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen, um sich mit übrig geblieben Dosen des Impfstoffs AstraZeneca impfen zu lassen, hatte sich verselbstständig. Es sind, obwohl nur gezielt Personenkreise angesprochen worden sind, sehr viele Personen zum Impfzentrum gekommen. Wer einen regulären Termin gebucht hat, kann diesen selbstverständlich wahrnehmen. Alle ohne Termin brauchen sich nicht mehr auf den Weg zu machen. Für die Impfdosen von AstraZeneca haben sich genügend Impfwillige gefunden. Übrig waren bereits aufgezogene Impfdosen, weil durch einen Buchungsfehler Termine nicht besetzt worden waren und die Kandidatinnen und Kandidaten ausblieben. Ohne den nicht-öffentlichen Aufruf hätten diese weggeschmissen werden müssen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Impfkampagne nimmt weiter Fahrt auf: Terminbuchung für die Jahrgänge 1944 und 1945 ab Freitag, 16. April 2021

(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)
(Bildquelle: kfuhlert/pixabay.com)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Terminvergabe der ersten drei Jahrgänge der Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Nachdem seit vergangenen Freitag bereits die Geburtsjahrgänge 1942 und 1943 einen Impftermin vereinbaren können, kommen nun zeitnah weitere Jahrgänge hinzu. Ab Freitag, 16. April 2021, 8.00 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1944 und dem 31. Dezember 1945 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin vereinbaren.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Innerhalb von etwas mehr als einer Woche konnten 226.000 Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1941 bis 1943 einen Impftermin vereinbaren. Eine Terminvereinbarung war unkompliziert möglich. Die Buchungssysteme waren stabil. Wir können die Terminbuchung nun zügig für weitere Jahrgänge öffnen. Damit nimmt das Impfgeschehen weiter Fahrt auf. Zum jetzigen Zeitpunkt haben damit 16,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mindestens die Erstimpfung gegen SARS-CoV-2 erhalten.“

Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.

Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.
Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1943 sowie Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen. Weitere Jahrgänge werden in Kürze freigeschaltet.

Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

 

(Textquelle: Land NRW)

Schnelles Internet im Fördergebiet für Harsewinkel, Greffen und Marienfeld: Westenergie verlängert die Rückgabefrist für Eigentümererklärungen

Wie berichtet wird die Westnetz GmbH die Infrastruktur für die Breitbandversorgung. Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Start der Baumaßnahmen. An 1.300 Adressen im Fördergebiet können Bürgerinnen und Bürger bald von Highspeed-Geschwindigkeiten beim Surfen profitieren. Die Glasfaserhausanschlüsse sind für die Hauseigentümer kostenlos und ermöglichen maximale Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde.

Nur nach Abgabe einer Grundstückseigentümererklärung kann Westnetz den Anschluss kostenlos herstellen. Westnetz hat jetzt die Frist für die Rückgabe noch einmal bis Ende April verlängert. Interessierte Grundstückseigentümer werden gebeten, diese bis zum 30 April 2021 zurück zu senden.

Die entsprechenden Formulare für die notwendigen Zustimmungen zum kostenlosen Glasfaserhausanschluss wurden bereits im Januar an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Grundstückseigentümererklärungen sind eine wichtige Voraussetzung, um den reibungslosen und wirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes in Harsewinkel zu gewährleisten. Weitere Informationen und die Möglichkeit das Formular herunter zu laden finden sich unter www.eon.de/harsewinkel.

Die Westenergie Breitband GmbH, vormals innogy TelNet GmbH, ist eine 100%ige Tochter der Westenergie AG und zuständig für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden. Die Ansprache von Kunden im Ausbaugebiet und der Vertrieb von passenden Breitbandprodukten erfolgt durch die E.ON Energie Deutschland.

 

(Text- und Bildquelle: Westenergie AG)

Statistisches Bundesamt: Kommunen erzielen durch Bund-Länder-Zuweisungen einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2020 – Zuweisungen ersetzen ausgefallene Steuereinnahmen im Corona-Jahr 2020

Bildquelle: Tumisu/pixabay.com

Bildquelle: Tumisu/pixabay.comDie Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2020 einen Finanzierungsüberschuss von knapp 2,0 Milliarden Euro auf. Im Jahr 2019 hatte der kommunale Überschuss noch 5,6 Milliarden Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik weiter mitteilt, wurden die starken Steuerausfälle der Kommunen infolge der Corona-Pandemie durch Zuweisungen (Finanzhilfen) von Bund und Ländern ausgeglichen, etwa im Rahmen des „Kommunalen Solidarpakts 2020“.

Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Der Überschuss der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2020 auf 2,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2019. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2020 ein Finanzierungsdefizit von rund 0,8 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Überschuss von rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2019.

11,7 % weniger Gewerbesteuereinnahmen

Im Jahr 2020 waren die gesamten bereinigten Einnahmen der Kommunen mit 295,2 Milliarden Euro 4,5 % höher als 2019. Jedoch waren die Steuereinnahmen 5,7 % niedriger und beliefen sich auf 8,4 Milliarden Euro (-6,0 Milliarden Euro). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Rückgänge der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 5,0 Milliarden Euro auf 37,6 Milliarden Euro (-11,7 %) und des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer um 1,6 Milliarden Euro auf 38,1 Milliarden Euro (-4,1 %). Dagegen stiegen die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,7 Milliarden Euro auf 8,3 Milliarden Euro (+9,5 %).

Bund und Länder haben im Jahr 2020 einmalig im Rahmen des „Kommunalen Solidarpakts 2020“ die durch die Corona-Pandemie verursachten Gewerbesteuerausfälle ausgeglichen. Die Kommunen haben diese hälftig von Bund und Ländern geleisteten Zahlungen als „sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land“ verbucht. Im Jahr 2020 wurden unter diesem Merkmal 19,3 Milliarden Euro erfasst, das waren 11,4 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019. Die Differenz entspricht den von Bund und Länder geplanten Beträgen.

Darüber hinaus erhöhte der Bund im Jahr 2020 seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) um 51,9 % auf 8,0 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II 11,8 Milliarden Euro (+2,7 %).

Die Schlüsselzuweisungen als Teil des regelmäßigen kommunalen Finanzausgleichs stiegen im Jahr 2020 um 6,0 % auf 43,6 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren waren dagegen bedingt durch die Schließung beziehungsweise Zugangsbeschränkung vieler kommunaler Einrichtungen um 7,3 % niedriger als im Jahr 2019 und beliefen sich auf 31,2 Milliarden Euro.

Ausgaben für Sachinvestitionen wieder stark gestiegen, Sozialleistungen stabil

Die gesamten bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 5,9 % beziehungsweise 16,5 Milliarden Euro auf 293,2 Milliarden Euro.

Dabei sind die Ausgaben für Sachinvestitionen mit +11,7 % auf 38,6 Milliarden Euro besonders stark gestiegen (+4,0 Milliarden Euro). Mit 28,0 Milliarden Euro machten die Baumaßnahmen den größten Teil der Sachinvestitionen aus (+11,4 % beziehungsweise 2,9 Milliarden Euro).

Der Anstieg der Personalausgaben um 4,6 % beziehungsweise 3,3 Milliarden Euro auf 76,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 ging größtenteils auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten zurück. Hier wurden 2,7 Milliarden Euro mehr an Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt als 2019. Die laufenden Sachaufwendungen stiegen um 2,5 % auf 64,9 Milliarden Euro (+1,6 Milliarden Euro).

Die Sozialleistungen beliefen sich auf 62,3 Milliarden Euro und waren 2,9 % höher als im Vorjahr. Darunter wurden erstmals die Leistungen des neuen Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ausgewiesen (14,9 Milliarden Euro). Zuvor waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. In der Folge gingen die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) von 31,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 17,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 zurück. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 32,1 Milliarden Euro im Jahr 2020 um 3,1 % höher als 2019.

 

(Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell)

POL-GT: Pkw-Fahrer verursacht alkoholisiert Alleinunfall

Bildquelle: TechLine/pixabay.com

Gütersloh (ots) – Herzebrock-Clarholz (MK) – Auf der Groppeler Straße im Ortsteil Herzebrock ereignete sich am späten Dienstagabend (13.04., 22.20 Uhr) ein Verkehrsunfall eines Pkw-Fahrers, der sich hierbei schwer verletzte. Ein 37-jähriger Fahrer eines Skoda befuhr die Groppeler Straße in Fahrtrichtung Herzebrock, als er aus bislang unbekannte Ursache kurz hinter der Einmündung zur Straße Udenbrink die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Skoda-Fahrer kollidierte in der Folge frontal mit einem am Straßenrand der Gegenfahrbahn befindlichen Baum. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug derartig beschädigt, dass der schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt 37-Jährige seinen Pkw über die Beifahrerseite verlassen musste. Im Rahmen der anschließenden Unfallaufnahme räumte der Skoda-Fahrer ein zuvor Alkohol konsumiert zu haben. Dies bestätigte ein nachfolgend durchgeführter Atemalkoholtest. Darüber hinaus war der 37-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen den 37-Jährigen ein. Durch den eingesetzten Rettungsdienst wurde der Harsewinkeler zur stationären Behandlung in ein Gütersloher Klinikum transportiert. Hier wurde ihm zudem eine Blutprobe entnommen. Das erheblich beschädigte Unfallfahrzeug wurde durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen geborgen und abtransportiert. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von 11 000 Euro.

(Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell)