Terminbuchung ab Freitag: Jahrgang 1944 und 1945 jetzt impfberechtigt
Landrat Sven-Georg Adenauer wird alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh anschreiben, die zu den Geburtsjahrgängen 1944 und 1945 gehören. Zusammen mit einem Anschreiben des NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann werden rund 4.600 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Gütersloh Post erhalten, dass sie ab Freitag, 16. April, einen Impftermin buchen können. Sie gehören zur zweiten Gruppe der Ü70-Jährigen, die sich für einen Impftermin im Impfzentrum Kreis Gütersloh über das Anmeldeportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) anmelden können. Wer einen Termin abmachen möchte, sollte beachten, dass er oder sie die vergangenen sechs Monate nicht an Corona erkrankt war. Dies ist ein medizinischer Ausschlussgrund. Zudem weist das Impfzentrum daraufhin, dass die Impftermine im Impfzentrum Kreis Gütersloh den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Gütersloh vorbehalten sind. Hinweis: Den Doppelbrief von Minister und Landrat erhalten alle Personen aus diesen beiden Jahrgängen, also auch solche Personen, die beispielsweise bereits geimpft sind. Für sie ist der Brief gegenstandslos, ein Aussortieren der betreffenden Adressen hätte hohen organisatorischen Aufwand bedeutet und die Impfaktion verzögert.
In diesem Zusammenhang kommt aus dem Impfzentrum Kreis Gütersloh der Hinweis, dass aus der zuvor eingeladenen Altersgruppe – dies betrifft vor allem die Jahrgänge 1943 und 1942 – noch vergleichsweise wenige Buchungen gemacht worden sind. Für diese Altersgruppe sind Termine frei, eine kurzfristige Buchung ist daher ratsam. Die Buchung erfolgt über die gleichen Wege bei der KVWL wie die der Jahrgänge 1944 und 1945. Die Buchung erfolgt telefonisch oder per Internet. In dem Schreiben des Gesundheitsministers Laumann wird der Ablauf der Impfung erklärt. Zur Buchung der Termine: Telefon 0800 -116 117 02 (kostenfrei) oder im Internet unter www.116117.de.
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