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Saisonkennzeichen für den Sommer – Mit zeitlich begrenzten Kfz-Kennzeichen lassen sich Zeit und Kosten sparen

Motorräder, Cabrios, Wohnmobile oder Oldtimer – alles Fahrzeuge die hauptsächlich in den wärmeren Monaten gefahren werden. Wer sich jetzt ein solches Fahrzeug neu anschafft und weiß, dass er es im Winter in der Garage stehen haben wird, sollte wissen: mit einem Saisonkennzeichen fährt man günstiger. Hier lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit. Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten ausgestellt werden.

Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten allerdings die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden. Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums fährt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro. Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während des Ruhezeitraums im öffentlichen Raum abstellt.

Für die Beantragung des Kennzeichens sind folgende Unterlagen notwendig: der Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), die elektronische Versicherungsbestätigung und eine gültige Bescheinigung der HU. Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist die Hauptuntersuchung innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen. Für einen früheren oder späteren Saisonstart kann der Nutzungszeitraum nachträglich geändert werden. Notwendig ist dafür allerdings eine erneute Bestätigung der Versicherung und eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

Die Art dieser Zulassung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das KBA verzeichnet seit der Einführung der Saisonkennzeichen am 1. März 1997 jährlich steigende Zulassungszahlen. Die Gesamtzahl lag 2020 bei knapp 2,49 Millionen – im Vergleich zum Vorjahr waren das 2,29 % mehr. Die Krafträder machen mit 1,35 Millionen die größte Gruppe unter den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen aus.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Umsetzung der Corona-Teststrategie in Nordrhein-Westfalen: Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen

"Es ist verständlich, dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann", sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Bildquelle: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände).
(Bildquelle: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Test- und Quarantäneverordnung des Landes angepasst. Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser Nachweis ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit mehr als 5.700 Teststellen landesweit und bis zu 290.000 täglichen Bürgertests hat die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen in den letzten Wochen massiv Fahrt aufgenommen. Auch die nach wie vor zahlreichen Tests in Alten- und Pflegeheimen tragen viel zur Pandemiebewältigung bei. Wenn jetzt immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mitmachen, sind wir da in unserem Land auf einem sehr guten Weg.“
 
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigen eine kostenlose Beschäftigtentestung anbieten, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen.
 
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen.
 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab in einem sehr unbürokratischen Verfahren auf dieser Internetseite anmelden. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.

 

(Textquelle: Land NRW)

Apothekerverbände: Rezeptfreie Schlafmittel nicht zu lange einnehmen

(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)
(Bildquelle: Serdar_A/pixabay.com)

Gegen Schlafstörungen können rezeptfreie Schlafmittel helfen – sie sollten aber nur eingenommen werden, wenn nichtmedikamentöse Maßnahmen nicht ausreichen. „Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Synthetische Schlafmittel sollten ohne Unterbrechung nicht länger als zwei Wochen eingenommen werden“, sagt Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wer älter als 65 Jahre ist und synthetische Schlafmittel aus der Gruppe der Antihistaminika einnimmt, riskiert schwerwiegende Nebenwirkungen.“ Beobachtet wurden zum Beispiel Sehstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder Stürze.

Um bei chronischen Schlafstörungen die Notwendigkeit einer fortgesetzten Anwendung zu überprüfen, sollte nach zweiwöchiger täglicher Einnahme die Dosis schrittweise reduziert oder abgesetzt werden. Benkert: „Plötzliches Absetzen kann erneut zu Schlafstörungen führen, was einen Teufelskreis auslösen könnte.“ Die Wirkung der beiden synthetischen Wirkstoffe Diphenhydramin und Doxylamin hält etwa acht Stunden lang an. Zu spät am Abend oder erst spät in der Nacht eingenommen, können sie am nächsten Morgen zu einem „Hang-over“ mit Müdigkeit und eingeschränkter Reaktionsfähigkeit führen.

Benkert: „Wer an Schlafstörungen leidet, sollte sich von seiner Apothekerin oder seinem Apotheker vor Ort beraten lassen, damit eventuelle Ursachen identifiziert werden können.“ Länger als zwei Wochen sollten allenfalls pflanzliche Schlafmittel eingenommen werden. Sie enthalten zum Beispiel Baldrianwurzel, Hopfenzapfen, Melissenblätter, Lavendelblüten oder andere Heilpflanzen, einzeln oder in Kombinationen. Die Wirkung pflanzlicher Beruhigungsmittel setzt in der Regel erst nach einigen Tagen oder Wochen ein. Sie können eine Alternative zu synthetischen Wirkstoffen darstellen; eine Gewöhnung ist derzeit nicht bekannt. „Wirksamer als selbstgekochte Tees sind behördlich zugelassene Extrakte, die hochdosiert zum Beispiel als Tinkturen, Tabletten oder Kapseln eingenommen werden“, sagt Benkert. In Apotheken erhalten Patienten auch individuelle Tipps zur Schlafhygiene.

 

(Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell)

Kein Papier mehr: NRW-Polizei erfasst Unfälle digital

NRW-Innenminister Herbert Reul - ©IM NRW/Jochen Tack
NRW-Innenminister Herbert Reul – ©IM NRW/Jochen Tack

Das Ministerium des Innern teilt mit: Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nimmt Verkehrsunfälle ab heute digital per App auf – zunächst als Pilotprojekt in den vier Polizeibehörden Dortmund, Recklinghausen, Borken und Wesel, ab Sommer dann voraussichtlich flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen. Innenminister Herbert Reul: „Ein Unfall passiert innerhalb von Sekunden, das Danach dauerte bisher sehr lange. Mit der neuen App nehmen wir Unfälle zügiger auf und bauen Bürokratie ab. So verkürzen wir die zeitintensive Aufnahme und Abwicklung eines Unfalls – eine enorme Zeitersparnis für Polizei und Bürger.“

Jedes Jahr registriert die nordrhein-westfälische Polizei mehr als 650.000 Unfälle – im Schnitt 1.780 pro Tag. Früher zählte eine Unfallmitteilung mehrere Seiten Papier; die erste wurde per Hand ausgefüllt und es wurden so viele Durchschläge wie notwendig ausgehändigt. Bei schwereren Unfällen wurden die Daten auf der Wache dann noch einmal in den Computer übertragen – eine aufwändige Mehrfacherfassung.

Künftig geht das mit wenigen Klicks auf dem Smartphone. Die App mit dem Namen „mViVA Erfassung“ verarbeitet die Unfalldaten sofort und vor Ort. Weiterführende Daten-Abfragen wie etwa des Personalausweises oder des Kennzeichens können per Scan erledigt werden. Auch die Unfallmitteilung für den Bürger wird digital: Auf einem Flyer erhalten Unfallbeteiligte einen Link und einen QR-Code zum Bürgerportal der nordrhein-westfälischen Polizei, auf dem die Unfallmitteilung dann als PDF-Dokument abrufbar ist. So kann die Unfallmitteilung direkt an die Versicherung der Beteiligten weitergeleitet werden. Wer den analogen Papier-Weg bevorzugt, kann sich die Unfallmitteilung auf der nächsten Wache ausdrucken lassen oder den Flyer direkt an die Versicherung weitergeben.

„Je schneller ein Unfall abgewickelt ist, desto eher kann der Verkehr wieder fließen und je weniger Papierkram die Beamtinnen und Beamten haben, desto mehr Zeit haben sie für das Wesentliche: fürs Polizist-Sein“, so Herbert Reul. Denn die App spart nicht nur für den Bürger Zeit; auch für die Polizei verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.
Mehrere Wochen wird die Pilotphase dauern. Das gibt den Beamtinnen und Beamten in Dortmund, Recklinghausen, Borken und Wesel die Möglichkeit, die App im Einsatz zu testen. So können Verbesserungen berücksichtigt werden, bevor die App dann im Sommer in allen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen an den Start geht.

Die mobile Unfallaufnahme ist ein weiterer Fortschritt hin zu einer digitalen Polizei. Erst vor Kurzem hatte das Innenministerium noch einmal 10.000 neue Smartphones angeschafft. Mehr als 22.000 Smartphones sind bereits im Einsatz. Seit 2019 gehört das dienstliche Smartphone mit zahlreichen polizeifachlichen Apps zur Basis-Ausstattung der nordrhein-westfälischen Polizei.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Geflügelpest in Paderborn betrifft auch den Kreis Gütersloh: Sperrbezirk und Beobachtungszone festgelegt

In einem Geflügelbestand in Delbrück im Kreis Paderborn ist der Ausbruch der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel amtlich festgestellt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hat den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza (H5N8) bestätigt. Rund um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Paderborn wurde ein 3-Kilometer-Sperrbezirk festgelegt, sowie mit 10 Kilometer Radius ein Beobachtungsgebiet. Beide Radien tangieren auch Flächen im Kreis Gütersloh. Hier gelten weitgehende Beschränkungen.

Der per Allgemeinverfügung erlassene Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gelten ab Sonntag, 11. April, 0:00 Uhr und betreffen 140 Haltungen. Welche Auflagen innerhalb des Sperrgebiets beziehungsweise des Beobachtungsgebiets zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung von heute (Samstag, 10. April 2021), die im Internet zu finden ist (www.kreis-guetersloh.de). Die am 3. März erlassene Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.

In der sogenannten blauen Zone, dem Beobachtungsgebiet, gibt es rund 1000 Haltungen. Sein Radius erstreckt sich zehn Kilometer um den Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist. Wie auch beim Sperrbezirk ist die Zone nicht kreisrund, sondern folgt unter anderem Straßenzügen. Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Kommunen Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Rietberg, Verl.

Sämtliche Regeln sind der Allgemeinverfügung im Internet zu entnehmen (www.kreis-guetersloh.de (Amtsblatt). Eine interaktive Karte, auf der ersichtlich ist, ob ein Gebäude oder eine Hofstelle in einer der beiden Gebiete liegt, findet sich ebenfalls (ab Montag, 12. April) im Internet. Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

ADAC: Technischer Check des Fahrrads im Frühjahr sinnvoll

Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com
Bildquelle: MabelAmber/pixabay.com

Bremsen, Kette und Licht: Wer im Frühjahr das Fahrrad aus dem Keller holt, sollte vor der ersten Fahrt den technischen Zustand des Drahtesels überprüfen. Darauf weist der ADAC hin. Ein Check im Frühjahr ist grundsätzlich immer sinnvoll – selbst dann, wenn das Fahrrad auch im Winter regelmäßig bewegt wurde. Denn Bremsbeläge können verschleißen, die Kette von Streusalz angegriffen und Kontakte und Schrauben locker werden.

Zu einem Frühjahrscheck gehört stets die gründliche Reinigung des Rads, da Mängel an einem sauberen Fahrrad besser erkannt werden können. Radfahrer sollten aber auf die Nutzung eines Hochdruckreinigers verzichten, da dadurch Wasser in die Lager eintreten kann. Nach der Reinigung empfiehlt es sich, Schrauben und Kontakte zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuziehen: Lenker, Sattel, Pedale, Schutzbleche und der Gepäckträger dürfen nicht wackeln.

Vor allem bei Fahrrädern, die in der kalten Jahreszeit bewegt wurden, ist ein Check der Kette notwendig: Dreck und Streusalz können die Kette in Mitleidenschaft ziehen. Sie sollte daher mit einer Bürste oder einem Lappen gereinigt und anschließend gleichmäßig geölt werden, damit sie ohne Widerstand läuft und vor Rost geschützt bleibt.

Fahrradfahrer sollten außerdem die Bremsbeläge überprüfen und gegebenenfalls austauschen. Bei dieser Gelegenheit sind auch die Seilzüge auf Rost oder ausgefranste Stellen zu untersuchen. Als Faustregel für die Bremse gilt: Selbst bei fest angezogenem Bremshebel darf dieser nicht den Lenker berühren. Schwergängige Bremszüge sind nachzufetten. Reparaturen an Scheibenbremsen sollten von einem Fachmann ausgeführt werden.

Wichtig ist außerdem ausreichender – und korrekter – Luftdruck. Der empfohlene Druck ist in der Regel auf der Reifenflanke angegeben. Bei dieser Gelegenheit sollten Reifen auch auf Risse in der Lauffläche und den Flanken überprüft werden. Pflicht ist außerdem eine funktionstüchtige Beleuchtung. Batteriebetriebene Leuchten sollten rechtzeitig vor der ersten Fahrt in der Dämmerung oder der Dunkelheit ausreichend geladen werden. Bei Tagfahrten müssen Akku-Leuchten aber nicht mitgeführt werden.

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Zweitimpfung: AstraZeneca-Kandidaten bekommen neue Termine

Bereits Montag, den 12.April, hätten die ersten Personen ihren Zweitimpfungstermin mit AstraZeneca-Impfstoff. Diese müssen entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission verschoben werden, damit der zeitliche Mindestabstand gewahrt bleibt. Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh verfügt nicht in allen Fällen über die Telefonnummern der betroffenen Impfkandidaten. Daher dient diese Meldung als Information über die Terminverschiebung. Der Kreis bittet um Verständnis. Betroffen sind Menschen, die zwischen dem 11. Februar und dem 7. März ihre AstraZeneca-Erstimpfe erhalten haben.

Gleiche Uhrzeit – nur drei Wochen später

Die bisherigen Termine für die Zweitimpfung nach neun Wochen werden um drei Wochen verschoben, so dass der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung genau zwölf Wochen beträgt. Die Uhrzeit des Impftermins bleibt so, wie auf den Unterlagen für die Zweitimpfung angegeben, bestehen. Darauf weist das Impfzentrum des Kreises Gütersloh hin. Der Zweittermin ist unbedingt einzuhalten, da es keine Flexibilität mehr im Kalender des Impfzentrums gibt.

U60: mRNA-Impfstoff statt AstraZeneca

Bei Personen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, findet die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff, voraussichtlich der Firma BioNTech, in einem Abstand von 12 Wochen statt.

Zweitimpfung U60 freiwillig AstraZeneca: Den Hausarzt konsultieren

Personen unter 60 Jahren, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit Astra-Zeneca wünschen, können diese wenn möglich bei ihrem Hausarzt erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen und kann unter Umständen nur vom behandelnden Haus- oder Facharzt, der seine Patienten am besten kennt, getroffen werden.

Ü60: Erstimpfung AstraZeneca, Zweitimpfung auch

Bei Personen über 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, soll die Zweitimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca ebenfalls in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen.

Mit der Bitte um Beachtung:

Für alle Zweittermine gilt wie auch allgemein folgendes: Damit der Ablauf bei so vielen Impfungen möglichst reibungslos koordiniert und die Corona-Abstandregeln im Impfzentrum eingehalten werden können, darf die Altersgruppe unter 77 nur dann eine Begleitperson mitbringen, wenn dies zwingend notwendig ist. Für diese Begleitperson gibt es kein Impfangebot.

Wer einen Impftermin hat, wird eindringlich gebeten, passend zur vereinbarten Uhrzeit zu kommen. Eine verfrühte Anreise ist nicht nötig und führt zu unnötigen Wartezeiten. Personen, die mehr als eine Stunde vor ihrem eigentlichen Impftermin am Impfzentrum eintreffen, werden nicht eingelassen.

Mitzubringen sind Personalausweis, elektronische Gesundheitskarte und wenn vorhanden Impfpass und die Unterlagen der Erstimpfung. Wer keinen Impfpass hat, kann im Impfzentrum einen neuen bekommen. Weitere Unterlagen, wie beispielsweise den Aufklärungs- und Anamnesebogen, erhalten die Impflinge Ort im Impfzentrum.

Die verschobenen Impftermine

Hier können Betroffene nachschauen, an welchem Tag ihr neuer Impftermin ist. Die Uhrzeit bleibt identisch!

Termin der 1. Impfung mit AstraZeneca Neuer Termin

der 2. Impfung

11.02.2021 06.05.2021
12.02.2021 07.05.2021
13.02.2021 08.05.2021
14.02.2021 09.05.2021
15.02.2021 10.05.2021
16.02.2021 11.05.2021
17.02.2021 12.05.2021
18.02.2021 13.05.2021
19.02.2021 14.05.2021
20.02.2021 15.05.2021
21.02.2021 16.05.2021
22.02.2021 17.05.2021
23.02.2021 18.05.2021
24.02.2021 19.05.2021
25.02.2021 20.05.2021
26.02.2021 21.05.2021
27.02.2021 22.05.2021
28.02.2021 23.05.2021
01.03.2021 24.05.2021
02.03.2021 25.05.2021
03.03.2021 26.05.2021
04.03.2021 27.05.2021
05.03.2021 28.05.2021
06.03.2021 29.05.2021
07.03.2021 30.05.2021

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Sommerbettwäsche für Ihre persönliche Wohlfühlatmosphäre: Bettenspezialist Brentrup – so einfach kann Wohlfühlen sein!

Wenn sich der Winter verabschiedet und sich mit Frühjahr und Sommer die warmen Jahreszeiten ankündigen, dann soll Ihr Bett trotzt warmer Temperaturen weiterhin ein gemütlicher und behaglicher Rückzugsort für Ihren gesunden Schlaf sein. Wir bei Brentrup beraten Sie gern und bei uns finden Sie garantiert alles, was Sie benötigen, um in ihrem Schlafzimmer den saisonalen Austausch für erholsamen Schlaf zu vollziehen.

Schaffen Sie sich mit Brentrup und unserer Selektion an hochwertigen Bettwäsche-Sets von Irisette Ihre persönliche Wohlfühlatmosphäre. Damit Ihr Körper auch in den warmen Jahreszeiten, den für die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden notwendigen Schlaf bekommt, sollten Sie zu einer Sommerbettwäsche wechseln, die neben schönem Design vor allem mit der passenden Materialwahl für ruhige und kühle Nächte mit Wohlfühlfaktor sorgt.

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Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns oder lassen Sie sich gern unter 05247-2253 telefonisch und unter info@betten-brentrup.de per E-Mail beraten. Bettenspezialist Brentrup – so einfach kann Wohlfühlen sein!

Corona-Einsatz der Bundeswehr: Hilfeleistungsantrag wurde verlängert

Landrat Sven-Georg Adenauer und Oberstleutnant Ulrich Donkels vom Kreisverbindungskommando Gütersloh heißen die Soldatinnen und Soldaten vom Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBW) aus Euskirchen im Kreishaus Gütersloh willkommen (Foto: Kreis Gütersloh).
Landrat Sven-Georg Adenauer und Oberstleutnant Ulrich Donkels vom Kreisverbindungskommando Gütersloh mit den Soldatinnen und Soldaten vom Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBW) aus Euskirchen im Kreishaus Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Der aktuell laufende Hilfeleistungseinsatz der Bundeswehr, zur Unterstützung des Gesundheitsamtes in der Kontaktpersonennachverfolgung im Kreis Gütersloh, welcher am heutigen Freitag, 09.April ausgelaufen wäre, wurde mit Unterstützung des Kreisverbindungskommandos Gütersloh und in Zusammenarbeit mit dem Krisenstab verlängert. Der Einsatz läuft nun bis zum 14. Mai weiter und wird durch Truppen des Zentrums für Geoinformationswesen der Bundeswehr gestellt und durchgeführt.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Stiftung Warentest: Kinder und Medien – Diplomatie fürs Digitale

Die Sprösslinge kleben oft regelrecht am Handy oder Tablet und viele Mütter und Väter sorgen sich über die Mediennutzung ihrer Kinder. Wie Eltern Konflikte entschärfen und ihrem Nachwuchs einen guten Medienumgang beibringen, beschreiben die Experten der Stiftung Warentest in der April-Ausgabe der Zeitschrift test in zehn Empfehlungen.

Viele Eltern finden es zwar normal, dass ihre Kinder elektronische Medien nutzen, machen sich aber auch Sorgen über das richtige Maß an Smartphone, Tablet oder Spielekonsole. Weil Eltern häufig nicht wissen, was ihre Kinder online wirklich machen, sollten sie regelmäßig mit ihnen über den Medienkonsum sprechen – über aktuelle Favoriten bei Spielen, Videos und Social Media. Kinder fühlen sich ernst genommen und kooperieren besser, wenn Eltern mit ihnen Regeln vereinbaren. Ein schriftlicher Medienvertrag schafft dabei Verbindlichkeit. Darin stehen etwa Abmachungen zu Nutzungszeiten oder Vorgaben für Inhalte.

Eine grobe Richtschnur für Bildschirmzeiten sind pro Tag 30 Minuten für Drei- bis Fünfjährige, bis zu eine Stunde für Sechs- bis Neunjährige. Für ältere Kinder bietet sich ein Wochenkonto an, zum Beispiel mit einem Guthaben von einer Stunde pro Lebensjahr.Wie man die Einhaltung kontrolliert, Warnzeichen erkennt und Konflikte entschärft, findet sich in dem Artikel ebenso wie Tipps zum Aussuchen von Inhalten und analogen Angeboten als Alternative.

Der Test Kinder und Medien findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/mediennutzung-kinder abrufbar.

 

(Text- und Bildquelle: test.de)