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Minister Laumann zum 1. Mai: „Solidarität ist Zukunft“ heißt auch Solidarität mit Beschäftigten in Zukunftsbranchen

© Land NRW / Mark Hermenau
© Land NRW / Mark Hermenau

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Anlässlich der zweiten Tags der Arbeit, der während der Corona-Pandemie stattfindet, wendet sich Arbeitsminister Karl-Josef Laumann im traditionellen Maiaufruf an die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Mit Blick auf das Motto des diesjährigen Maifeiertags „Solidarität ist Zukunft“ plädiert Laumann für mehr Solidarität mit den Beschäftigten in den „Zukunftsbranchen“: „Viele von uns haben im letzten Jahr ihr Konsumverhalten drastisch den Corona-Bedingungen angepasst. Wir kaufen seltener im stationären Handel ein und bestellen stattdessen Kleidung, Bücher, Medikamente und Lebensmittel im Internet oder ordern unser Essen über Apps.“

Diesen Trend könne man ablehnen oder begrüßen. „Fakt ist aber, dass diese Entwicklung ohne ein Heer von allzu oft schlecht bezahlten, prekär beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht denkbar ist. Sie arbeiten in den Logistikzentren, als Fahrer oder Boten für die Tech-Unternehmen. Sie profitieren nicht von den großen Börsengewinnen. Man sieht sie nicht und hört sie nicht, wenn die Stars der Szene ihre Vision von der Zukunft zeichnen.“

Für Laumann ist daher klar, dass die Spielregeln der Sozialen Marktwirtschaft auch in der Tech-Branche gelten müssen. „Hierzu gehören faire Löhne, Normarbeitsverhältnisse als Regelfall, sichere Arbeitsbedingungen und natürlich auch Betriebsräte. Ihre Gründung sollte eine Selbstverständlichkeit sein und nicht zu einem Arbeitskampf 4.0 ausarten müssen.“ Laumann: „Hier sind wir alle gefordert, nicht nur als solidarische Bürgerinnen und Bürger oder Gewerkschaftsmitglieder, sondern vor allem auch als kritische Konsumenten.“

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

Vor Fahrradanhänger-Kauf gut informieren – ADAC fordert bessere Grundausstattung

(Bildquelle: un-perfekt/pixabay.com)
(Bildquelle: un-perfekt/pixabay.com)

Der Markt für Fahrradanhänger ist groß, und gerade beim Transport von Kindern spielt Sicherheit eine große Rolle. Der ADAC rät Verbrauchern, sich vor dem Kauf rundum zu informieren, welcher Fahrradanhänger für die jeweiligen Bedürfnisse geeignet ist und worauf man achten sollte.

Grundsätzlich sollte man sich vor dem Kauf überlegen wo und wie der Anhänger eingesetzt werden soll. Wer hauptsächlich auf nicht asphaltierten Wegen fährt, verwendet besser einen Anhänger mit Federungselementen. Dafür ist es auch sinnvoll, das Fahrrad mit großen Bremsscheiben (200 mm) auszurüsten. Die Bremsen müssen im Anhängerbetrieb mehr leisten. Insbesondere auf Streckenabschnitten mit Steigungen eignet sich ein Pedelec mit elektrischer Unterstützung. Mit einem E-Bike hingegen, das schneller als 25 km/h fährt und somit ein Versicherungskennzeichen benötigt, darf kein Kind im Hänger befördert werden.

Wer Kinder transportiert, benötigt ein geeignetes Rückhaltesystem und sollte nicht ohne Front-Abdeckung fahren. Sie verhindert Verletzungen durch aufgewirbelten Schmutz und Staub. Kinder sollten im Fahrradanhänger einen Helm tragen, damit sie bei einem Unfall besser geschützt sind. Befördert werden dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr. Der Radfahrer muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Fahne in Signalfarbe an einer Stange sorgt für bessere Sichtbarkeit.

Auch das eigene Fahrrad muss generell für einen Anhänger geeignet sein. Für voll gefederte Fahrräder (Fullys), Rennräder sowie Räder mit Naben- und Riemenschaltungen besteht oftmals keine Freigabe zum Ziehen eines Anhängers. Auch Fahrräder mit einem Rahmen aus Carbon sind für die Nutzung ausgeschlossen.

Der ADAC fordert die Hersteller von Fahrradanhängern auf, Sicherheitsstandards zu verbessern. Gurte und Überrollbügel sollten bei einem Kinderanhänger zur Grundausstattung gehören, genauso wie ein Sicherungsseil an der Kupplung. Außerdem sollten am Anhänger folgende Aufschriften angebracht sein:

  • Einhaltung der Sicherheitsprüfkriterien aus der DIN EN 15918
  • maximale Abmessungen der zu befördernden Personen
  • zulässige Gesamtmasse und Nutzlast
  • Modellnummer und/oder Modellbezeichnung des Anhängers

 

(Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell)

Wir sind für Sie da – viele Wege führen zu Andrees!

Viele Wege führen zu Andrees und darum müssen Sie auch in der aktuellen Situation und dem ganzen Hin und Her nicht auf unsere Beratung und unseren Service verzichten. Sie können je nach aktuellem Inzidenzwert und den jeweilig geltenden Regelungen und Möglichkeiten einen Termin mit uns vereinbaren oder uns einfach telefonisch, per WhatsApp, per Fax, per E-Mail oder über unseren Online-Shop kontaktieren und weiterhin ganz einfach Ihre Fragen an uns richten oder Ihre Bestellungen abwickeln.

Büromaterial, Büroutensilien, Technik, Tinte und mehr können Sie neuerdings auch ganz bequem unter www.andrees-bueroshop.de in unserem neuen Online-Büroshop bestellen und unter andrees.buchhandlung.de können Sie sich auch einfach Mal ein gutes Buch aussuchen. Abholungen sind bei uns nach wie vor innerhalb der Öffnungszeiten möglich und je nach Absprache liefern wir Bestellungen auch direkt bis zu Ihnen nach Hause.

Viele Wege führen zu Andrees:

Wir passen unsere Abläufe immer ganz flexibel der jeweiligen Situation an und wir sind weiter für Sie da. Kontaktieren Sie uns – Ihr Andrees-Team freut sich darauf, von Ihnen zu hören. Bleiben Sie gesund!

Markt findet bereits am Freitag statt

Bildquelle: Stadt Harsewinkel

Wegen des Mai-Feiertages am kommenden Samstag, den 1. Mai 2021, wird der Markt vorverlegt: Er findet in dieser Woche am Freitag, den 30. April, in der Zeit von 13:30 Uhr bis 18 Uhr auf dem Alten Markt statt.

Am Freitag gilt ab morgens um 9 Uhr für den gesamten Bereich ganztägig ein absolutes Halteverbot.

 

(Text und Bildquelle: Stadt Harsewinkel)

Landtag beschließt Zweites Bildungssicherungsgesetz – Ministerin Gebauer: Wir sichern auch 2021 die Abschlüsse und Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler

(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer - Foto: Land NRW)
(NRW Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer – Foto: Land NRW)

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Der Landtag hat das Zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet, mit dem eine Vielzahl von Regelungen für die schulischen Bildungsgänge, Prüfungen und Abschlüsse unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem Zweiten Bildungssicherungsgesetz sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler nun rechtlich verankert. Diese Pandemie hat uns alle mit einigen Unsicherheiten konfrontiert, auch und gerade im Bereich Schule. Die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt und weitreichende Anpassungen beschlossen, um unseren Schülerinnen und Schülern in diesen herausfordernden Zeiten für ihre schulischen Laufbahnen ein höchstmögliches Maß an Verlässlichkeit zu bieten. Es gilt die Zusage der Landesregierung, den Schülerinnen und Schülern faire Prüfungen, anerkannte Schulabschlüsse und erfolgreiche weitere Bildungswege zu ermöglichen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz bildet dafür den letzten rechtlichen Baustein.“

Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:
  • Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel nach einer Beratung durch die Schule grundsätzlich den Eltern überlassen. Die Erprobungsstufenkonferenz wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes eine Empfehlung dazu aussprechen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen sollte.
  • Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen geben. Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Auf dem Verordnungsweg wird außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht, ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
  • Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe geben. Ein „Blauer Brief“ setzt voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um mögliche Corona-bedingte Benachteiligungen auszugleichen, soll dieses Jahr gelten: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.
  • Die zentralen schriftlichen Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr 2021 nicht statt. Die Schulen können die für die zentralen Klausuren entwickelten Aufgaben dennoch – sofern dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird – nutzen.
  • Die Sprachstandsfeststellungen finden erst im Schuljahr 2021/2022 wieder statt.

 

(Text- und Bildquelle: Land NRW)

TÜV: Fahrradsitze und -anhänger müssen zur Größe von Kind und Fahrrad passen

Bildquelle: Oldiefan/pixabay.com
Bildquelle: Oldiefan/pixabay.com

Kleine Kinder sind gerne Co-Piloten bei Fahrradfahrten der Eltern: im Kindersitz zum Beispiel auf dem Gepäckträger oder im eigenen Anhänger. In beiden Fällen sollten Eltern sicherstellen, dass Sitz und Anhänger zur Größe des Kindes und zum eigenen Fahrrad passen. „Der Sitz sollte sich auch ohne Spezialwerkzeug sicher und fest am Fahrrad montieren lassen“, rät Berthold Tempel, Experte für Fahrradsitze und -anhänger bei TÜV Rheinland. „Es besteht die Gefahr, dass sich durch Erschütterungen, scharfes Bremsen oder schnelle Ausweichmanöver ein schlecht montierter Sitz vom Fahrrad lösen kann.“ Wer sich die korrekte Montage nicht zutraut, sollte daher unbedingt auf Expertenhilfe im Fahrradhandel zurückgreifen. Bei den Anhängern gilt: Nicht jede Anhängerkupplung lässt sich an jedes Fahrrad montieren. Auch das zulässige Gesamtgewicht, das ein Fahrrad ziehen darf, variiert. Hier empfiehlt es sich, einen Blick in die Betriebsunterlagen des Fahrrades zu werfen oder den Hersteller zu kontaktieren.

Auf Normenangaben an Sitzen und Anhängern achten

Beim Kauf eines neuen Sitzes oder Anhängers rät der Experte, auch auf die DIN- Norm zu achten. Fahrradsitze und Anhänger sollten den Normen DIN EN 14344 beziehungsweise DIN EN 15918 entsprechen. Sie regeln die wichtigsten Sicherheitskriterien und sollten auf dem Sitz oder dem Anhänger abgedruckt sein. Auch beim Gebrauchtkauf sollte dies neben einer entsprechenden Bedienungsanleitung ein Kriterium sein. Die Frage, ob das Kind in einem Fahrradsitz oder im Anhänger transportiert wird, hängt von den individuellen Vorlieben der Eltern sowie von Alter und Gewicht des Kindes ab. Im Fahrradsitz dürfen Kinder ab einem Alter von etwa neun Monaten mitfahren. Im Anhänger können – in einer speziellen Liegevorrichtung – auch schon jüngere Kinder transportiert werden. „Sobald Kinder sieben Jahre alt sind, dürfen sie laut Straßen-Verkehrsordnung nicht mehr mitfahren – und zwar egal, ob sie auf einem Kindersitz oder im Anhänger transportiert werden“, erklärt Berthold Tempel. Beim Gewicht gilt für die meisten Kindersitze ein Höchstgewicht von bis zu 22 Kilogramm. Teilweise werden Unterstützungssitze für Kinder mit einem Gewicht von bis zu 35 Kilogramm angeboten. Doch auch dann dürfen Kinder nur bis zu ihrem siebten Geburtstag mitfahren.

Proberunde einplanen, stabilen Ständer anschaffen

Da die Fahreigenschaften des Rades sich mit Kindersitz und auch Anhänger grundlegend ändern, empfiehlt es sich in jedem Fall, eine Proberunde zu fahren. Ausweichen, Bremsen oder Fahrten auf Kopfsteinpflaster wollen geübt sein. Auch die Kinder sollten vor dem Kauf Probe sitzen. Nur so lässt sich feststellen, ob Fußstützen und Rückenlehne zur Größe des Kindes passen. Ebenfalls wichtig ist die Stabilität des Fahrrads, wenn die Kinder in den Sitz gesetzt werden. TÜV Rheinland-Experte Berthold Tempel empfiehlt daher, sich im Fachhandel nach stabilen Ständern wie etwa Zweibeinständern umzuschauen. „Man sollte auch bei stabilem Ständer die Kinder niemals unbeaufsichtigt auf dem Sitz lassen. Denn die Sturzgefahr ist dennoch hoch“, sagt Tempel. Ob Kindersitz oder Anhänger – in jedem Fall gilt: vor dem Start unbedingt anschnallen. Das Tragen eines Helmes ist zwar nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen – und nicht nur für das Kind.

 

(Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell)

Deine REWE-Märkte in Harsewinkel: Das ändert sich durch die Corona-Notbremse bei Deinem Einkauf

Da Gesundheit und Sicherheit vorgehen, müssen auch Deine REWE-Märkte in Harsewinkel der angepassten Coronaschutzverordnung entsprechend auf die Corona-Notbremse reagieren. Da sich die zulässige Kundenanzahl im Einzelhandel noch einmal halbiert hat, müssen wir auch in Deinen REWE-Märkten in Harsewinkel Einlasskontrollen durchführen. Wir werden dies durch eine Reduzierung der vorhandenen Einkaufswagen tun müssen und Dir generell den Zutritt nur noch mit einem Einkaufswagen gewähren können. Insbesondere vor dem bevorstehenden Wochenende mit dem Maifeiertag werden sich zu den Stoßzeiten Wartezeiten und Warteschlangen wahrscheinlich nicht ganz verhindern lassen.

Wir bitten Dich darum, uns zu unterstützen, indem Du Deine Einkäufe frühzeitig planst und dafür auch die schwächer frequentierten Zeiten (7:00 bis 10:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr nutzt, die aktuell gültige Infektionsschutzverordnung einhältst und Deine Einkäufe nach Möglichkeit allein und zügig erledigst. Dies ist Dein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Kunden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weiterhin mit größtem Einsatz dafür sorgen, dass wir Dich in Deinen REWE-Märkten in Harsewinkel mit Lebensmitteln versorgen können.

Weil uns Deine Gesundheit sowie die Gesundheit aller Mitmenschen sehr am Herzen liegt, möchten wir Dich bitten, die folgenden Regeln und Hinweise zu beherzigen:

  • Bitte halte Dich strikt an die Maskenpflicht – in den Märkten und auch auf den Parkplätzen sind ein medizinischer Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen!
  • Betrete den Markt ausschließlich mit Einkaufswagen und nutze den Desinfektionsspender.
  • Nimm Rücksicht auf alle Mitmenschen und halte Abstand.
  • Erledige Deine Einkäufe nach Möglichkeit allein und so zügig wie möglich, um so Dein eigenes Ansteckungsrisiko zu vermindern.
  • Nutze gegebenefalls den REWE-Abholservice in Deinem REWE-Markt Alte Brockhäger Straße 14.
  • Bewahre Dein Lächeln und die Ruhe, auch wenn ausnahmsweise Wartezeiten für Dich entstehen.

Dein gesamtes REWE-Team der Stefan Alberts oHG gibt alles für Dich und wir bedanken uns im Voraus für Dein Verständnis!

Impfungen von Kontaktpersonen: Anträge können bis Freitag gestellt werden

Die Anmeldung zur Impfaktion für Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen endet am Freitag, 30. April, um 24 Uhr. Bis Mitternacht können noch Anträge an das Impfzentrum des Kreises Gütersloh an attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de übermittelt werden. Anträge für ihre Kontaktpersonen können aktuell nur Schwangere, pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und über 70 Jahre alt sowie pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad und einer Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung stellen. Alle Anträge, die erst am 1. Mai eingehen, können nicht mehr berücksichtigt und bearbeitet werden.

„Wir freuen uns über die rund 5.000 Anträge, die bei uns eingegangen sind“, so Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. „Es ist schön zu sehen, dass so viele Personen impfwillig sind.“ In den kommenden Tagen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums die eingegangenen Anträge auf Impfung von Kontaktpersonen. Es wird einige Tage in Anspruch nehmen bis die Antragsteller eine telefonische Rückmeldung vom Impfzentrum erhalten. Beim Kreis waren zahlreiche Anrufe eingegangen: Viele, die sich über die E-Mailadresse angemeldet hatten, fragten nach, warum sie noch nicht kontaktiert worden sind. Riepe: „Jeder, der berechtigterweise einen Antrag gestellt hat, erhält auch einen Anruf von uns und einen Termin.“ Eine automatische Antwort bestätigt den Eingang des Antrages, weitere E-Mails müssen nicht geschickt werden.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Coronaschutzimpfung: Online Terminreservierung für vorerkrankte Personen

Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).
Das Impfzentrum des Kreises Gütersloh (Foto: Kreis Gütersloh).

Wie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mitteilte, können sich Personen mit Vorerkrankungen der Priorisierungsgruppe 2 ab Freitag, 30. April, über die KVWL einen Impftermin im Impfzentrum des Kreises Gütersloh reservieren. Die Buchung erfolgt entweder über das Online-Portal unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02.

Wer das Angebot nutzt und sich aufgrund seiner Vorerkrankungen einen Impftermin reserviert, muss die Impfberechtigung mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Dieses muss am Tag der Impfung beim Impfzentrum vorgezeigt werden. Wer diese Bescheinigung nicht nachweisen kann, kann nicht geimpft werden.

Das Impf-Angebot richtet sich an folgende unter § 3 Absatz 2 der Impf-Verordnung genannten Personen:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere De-pression,
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Darüber hinaus können unverändert Bürgerinnen und Bürger, die 1951 oder früher geboren sind, weiterhin Termine für eine Impfung im Impfzentrum über das Buchungsportal der KVWL ausmachen.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)

Digitaler Fachtag zur Berufsorientierung: „Warum werden Berufe (nicht) gewählt?“

Organisierten den virtuellen Fachtag zur Berufsorientierung: (v.l.) Alina Kosmella (pädagogische Fachkraft Kommunale Koordinierungsstelle), Claudia Fuchs (Leiterin Kommunale Koordinierungsstelle), Werner Roggenkamp (Schulamtskoordinator), Bianca Geiser (pädagogische Fachkraft Kommunale Koordinierungsstelle), Grit Gabelunke (pädagogische Fachkraft Kommunale Koordinierungsstelle) (Foto: Kreis Gütersloh).
Organisierten den virtuellen Fachtag zur Berufsorientierung: (v.l.) Alina Kosmella (pädagogische Fachkraft Kommunale Koordinierungsstelle), Claudia Fuchs (Leiterin Kommunale Koordinierungsstelle), Werner Roggenkamp (Schulamtskoordinator), Bianca Geiser (pädagogische Fachkraft Kommunale Koordinierungsstelle), Grit Gabelunke (pädagogische Fachkraft Kommunale Koordinierungsstelle) (Foto: Kreis Gütersloh).

Anwalt, Handwerker, Friseur oder doch Lehrer? Warum sind bestimmte Berufe beliebter als andere? Zu diesem Thema hat die Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule – Beruf des Kreises Gütersloh am 21. April eingeladen. Der digitale Fachtag bot ein modulares Angebot bestehend aus zwei fachlichen Vorträgen, zwei themenbezogenen Arbeitsphasen sowie einer Netzwerkzeit an. Geladen waren Akteure aus dem Bereich Bildung und Berufsorientierung aus dem Kreis Gütersloh sowie aus anderen Regionen.

Sind die Eltern mit der Berufswahl einverstanden? Was sagen die Freunde? Ist der Beruf ‚cool‘? Dr. Ulrich Weiß als Studiengangsleiter für Soziale Arbeit an der Kolping Hochschule für Gesundheit und Soziales und Dr. Stephanie Oeynhausen als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigten in ihren Vorträgen auf, dass neben den individuellen Interessen auch die Akzeptanz des Jobs in der Gesellschaft und vor allem im sozialen Umfeld eine entscheidende Rolle bei der Berufswahl spiele. Dr. Oeynhausen: „Wenn Jugendliche vermuten, bei ihrer Familie

oder ihren Freunden mit einem bestimmten Beruf keine Akzeptanz zu finden oder gar Ablehnung zu erleben, wird der Beruf oftmals gar nicht erst in Betracht gezogen – auch dann nicht, wenn er eigentlich zu den eigenen Interessen passt“.

In der anschließenden Diskussion wurden Ideen ausgetauscht, was dies für die Weiterentwicklung von Berufsorientierungsangeboten bedeuten kann.

Dr. Ulrich Weiß wies darauf hin, dass die sogenannte Normalbiografie, also von der Schule ohne Umwege direkt in den Berufsstart, heutzutage nicht mehr funktioniere. Besonders vor dem Hintergrund der andauernden Coronakrise verändere sich die Berufswelt, sodass junge Menschen je nach ihren Berufswünschen, Interessen und Talenten neue Wege zum Traumberuf finden müssen. Hier bedürfe es einer größeren Auswahl an Alternativen und individuellen Ausbildungsangeboten.

Sachgebietsleiterin Claudia Fuchs von der Kommunalen Koordinierungsstelle Übergang Schule – Beruf des Kreises bedankte sich bei den Teilnehmenden: „Wir bedanken uns herzlich bei allen Netzwerkpartnern und

-partnerinnen für die jahrelange gute Kooperation. Auch jetzt, im Rahmen des Fachtages, zeigt sich wieder, wie gut wir untereinander vernetzt sind und wie groß die Bereitschaft ist, zu wesentlichen Themen in den Austausch zu gehen“. Auch bot der virtuelle Fachtag nicht nur Möglichkeiten zum fachlichen Austausch, sondern diente den Teilnehmenden auch als Vernetzungsplattform. Dies fand bei den Beteiligten großen Anklang.

 

(Text- und Bildquelle: Referat Presse – Kreis Gütersloh)